Mikrowellen-Bestrahlung
|
Zurück zum Anfang
|
Mikrowellen-Bestrahlung
|
Schweizer Forscher soll nicht mehr vor Mikrowellenherden warnen dürfen.
Der Schweizerische Fachverband für Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe
(FEA) in Zürich versucht, den Biologen Dr. Hans Ulrich Hertel per Gericht
mundtot zu machen. Es soll ihm verboten werden zu behaupten, mit Hilfe von
Mikrowellenherden zubereitete Nahrung sei gesundheitsschädlich. Mit einer
einstweiligen Anordnung hat das Schweizer Amtsgericht in Seftigen 1992 Hertel
untersagt, weiterhin über Mikrowellenherde zu referieren.
|
Stx144-145.1993.3,4.2 (2 Seiten)
|
Radiochemie
|
Zurück zum Anfang
|
Radiochemie
|
Die Bestrahlung von Lebensmitteln ist ein Ergebnis des Programms
"Atomkraft für den Frieden" des US-Präsidenten Eisenhower von
1953. Darauf wies der emeritierte Professor am Institut für Lebensmittelwissenschaft
und Lebensmittelchemie der Universität Bonn Dr, Konrad Pfeilsticker, im
September 1994 in einem Vortrag beim Internationalen wissenschaftlichen
Umweltsymposium der International Society of Doctors for the Environment
(ISDE) in Koblenz hin. Pfeilsticker beschreibt ausführlich und anschaulich
die Wirkung von Nahrungsmittelbestrahlung auf die Chemie der Lebensmittel.
|
Stx194-195.1995.3-6.4 (4 Seiten)
|
Strahlenkonservierung
|
Zurück zum Anfang
|
Strahlenkonservierung
|
Manche Lebensmittel aus Asien sind unzulässig bestrahlt. Das Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellte Daten zu bestrahlten
Lebensmitteln für das Jahr 2005 vor. Rund vier Prozent der in Deutschland im Jahr 2005 auf Bestrahlung
untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von
Kontrollen der Untersuchungsbehörden der Bundesländer, über die das Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 26. September 2006
informiert hat. In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische
Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden und seit Juni 2006 dürfen auch
tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die in anderen EU-Mitgliedstaaten
rechtmäßig in Verkehr sind, nach Deutschland eingeführt werden. 2,4 Prozent
der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für
eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch
nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet, berichtete das Bundesamt. 1,1 Prozent
waren demnach bestrahlt, obwohl eine solche Behandlung für die betroffenen
Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist. Zudem wurde bei diesen
Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. 0,1 Prozent der
Proben waren zwar als bestrahlt gekennzeichnet, ein Verkauf dieser
bestrahlten Lebensmittel in Deutschland war jedoch nicht zulässig. Insgesamt
wurden laut Mitteilung des BVL 3.945 Proben untersucht.
|
Stx474-475.2006.4,5.2 (2 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
|
Strahlenkonservierung
|
Das Europaparlament wandte sich mehrheitlich gegen eine Ausweitung der
Bestrahlung von Nahrungsmitteln. Das Europäische Parlament hat sich am
17. Dezember 2002 mehrheitlich gegen eine Ausweitung der Positivliste zur
Bestrahlung freigegebener Lebensmittel ausgesprochen. Damit setzten sich die
Grünen/EFA und die sozialdemokratische Fraktion gegen konservative
Parteienvertreter im Europaparlament durch, die der Bestrahlung von
Lebensmitteln EU-weit Vorschub leisten wollten. Das teilte die EU-Abgeordnete
Hiltrud Breyer (Bündnis 90/ Die Grünen) mit. Dies sei ein deutliches Signal
gegen eine Bestrahlung als Notlösung zur Überwindung von Hygieneproblemen bei
der industriellen Erzeugung von Lebensmitteln. Die Bestrahlung von
Nahrungsmitteln wird zur Verhinderung des Austreibens und Reifens sowie zur
Verlängerung der Lagerfähigkeit eingesetzt. Damit werden dem Verbraucher
Nahrungsmittel als "frisch" verkauft, die unter natürlichen
Umständen bereits längst verdorben und ungenießbar wären. Die bisher gültige
Richtlinie (1999/2/EG) läßt lediglich getrocknete aromatische Kräuter und
Gewürze in der EU zur Bestrahlung zu. In Belgien, Frankreich, Italien, den
Niederlanden und Großbritannien ist darüber hinaus die Vermarktung bestimmter
bestrahlter Lebensmittel erlaubt (zum Beispiel Kartoffeln, Geflügel, Gemüse,
Garnelen, Meeresfrüchte, Froschschenkel oder Eiweiß). Im Oktober 2002 legte
die Kommission ihren ersten Bericht über die Bestrahlung von Nahrungsmitteln
in der EU im Zeitraum von September 2000 bis Dezember 2001 vor. Aus ihm geht
hervor, daß einige Mitgliedstaaten die 1999 in Kraft getretene Richtlinie im
Berichtszeitraum noch nicht umgesetzt hatten. Er zeigt auch, daß die
vorgesehenen Kontrollen in der EU in vielen Mitgliedstaaten nur mangelhaft
oder überhaupt nicht vorgenommen werden. Außerdem wird offenkundig, daß
bestrahlte und nicht gekennzeichnete Produkte illegal an die Verbraucherinnen
und Verbraucher gelangten. Demnach wurden zum Beispiel in Belgien mehr als
5,8 Tonnen Nahrungsmittel bestrahlt, aber keinerlei Kontrollen durchgeführt.
In Frankreich wurden circa 7.000 Tonnen bestrahlt, davon unter anderem 4,2
Millionen Kilogramm Hühnchenfleisch, ohne daß Kontrollen durchgeführt wurden.
Angaben zur Kontrolle von Importprodukten fehlen im Bericht völlig. Der
Bericht der EU-Kommission (KOM(2002) 549 endg., Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften vom 23.10.2002, C 255/ 2-12) kann eingesehen werden unter der
Internetadresse http://europa.eu.int/comm/food/fs/sfp/ann_rep_2000-2001_de.pdf
|
Stx384-385.2003.4.1 (1 Seite)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
|
Strahlenkonservierung
|
1996 nahm der Anteil bestrahlter Lebensmittel auf dem deutschen Markt
zu. Von den zwischen 1993 und 1995 im Rahmen der amtlichen
Lebensmittelüberwachung routinemäßig bundesweit auf Behandlung mit
ionisierender Strahlung untersuchten Lebensmittel, waren zwischen 1 und 2
Prozent als bestrahlt identifiziert worden. Im Jahr 1996 lag der Anteil der
Lebensmittel, bei den eine Strahlenbehandlung nachgewiesen werden konnte, bei
3,1 Prozent. Von Bettina Dannheim.
|
Stx262-263.1997.1-4.4 (4 Seiten)
|
Strahlenkonservierung
|
EU-Lebensmittelrecht: Nahrungsmittelbestrahlung wird zugelassen.
Die EU-Kommission soll eine Positivliste mit Nahrungsmitteln erstellen, die
bestrahlt werden dürfen. Darauf hat sich am 21. Mai 1997 der EU-Ministerrat
geeinigt und Rahmenrichtlinien festgelegt.
|
Stx250-251.1997.12.1 (1 Seite)
|
Strahlenkonservierung
|
Radioaktiv bestrahlte Krabben aus Holland. Das Chemische
Untersuchungsamt Mainz hat nachgewiesen, daß tiefgekühlte Krabben aus den
Niederlanden bestrahlt worden sind. Das teilte das rheinland-pfälzische
Umweltministerium in einer Erklärung vom 7. Januar 1994 mit. Das Chemische
Untersuchungsamt Mainz, das schwerpunktmäßig Lebensmittel auf eventuelle
Bestrahlungen untersucht, hat damit für Rheinland-Pfalz zum ersten Mal ein
bestrahltes Lebensmittel aus einem anderen europäischen Land entdeckt, das in
Deutschland eigentlich nicht in Verkehr gebracht werden durfte.
|
Stx170-171.1994.7.1 (1 Seite)
|
Strahlenkonservierung
|
Bonn: Weltweit jährlich 500.000 Tonnen Lebensmittel durch radioaktive
Strahlung konserviert. Davon entfielen allein 400.000 Tonnen auf
bestrahltes Getreide aus der Sowjetunion. Das berichtete die Bundesregierung
im April 1991.
|
Stx108-109.1991.6,7.2 (2 Seiten)
|
Strahlenkonservierung
|
"Kompromiß" bei Kennzeichnung bestrahlter Lebensmittel
vorgesehen. Die Frage der Kennzeichnungspflicht stand im September 1990
im Mittelpunkt der Diskussion des Bundestagsausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten.
|
Stx92-93.1990.8.1 (1 Seite)
|
Strahlenkonservierung
|
Europa: Die Bestrahlung von Lebensmitteln ist nicht vom Tisch. Der
Rat der Europäischen Gemeinschaft suchte ihn und konnte ihn nicht finden, den
gemeinsamen Standpunkt zur Bestrahlung von Lebensmitteln. Auch auf Druck der
Verbraucherverbände und Nach-Tschernobyl-Initiativen nahm die Bundesrepublik
Deutschland hier in 1990 eine ablehnende Haltung ein, während Frankreich und
Belgien für die Bestrahlung eintreten. Das Europäische Parlament hat dabei
seine atomkritische Einstellung mehrheitlich unterstrichen. Eva Quistorp,
1990 für die Grünen Mitglied des Europäischen Parlaments, legte in ihrer
Eigenschaft als Berichterstatterin im Namen des Ausschusses für Umweltfragen,
Volksgesundheit und Verbraucherschutz einen Bericht zum "Vorschlag der
EG-Kommission an den Ministerrat für eine Richtlinie zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliederstaaten über mit ionisierenden Strahlen
behandelte Lebensmittel" vor (DOC-DE/PR/73093 PE134.102). Das
Europaparlament hat ihrem Bericht zugestimmt.
|
Stx74-75.1990.1,2,5.3 (3 Seiten)
|
Strahlenkonservierung
|
Lateinamerika: FAO/IAEO-Forschungsprogramm zur Bestrahlung von
Nahrungsmitteln in Entwicklungsländern.
|
Stx66-67.1989.7.1 (1 Seite)
|
Strahlenkonservierung
|
Brüssel: EG-Kommission will Bestrahlung von Lebensmitteln europaweit zulassen.
Nach einem Ende 1988 veröffentlichten Vorschlag der EG-Kommission in Brüssel
sollen künftig einheitliche Regeln für die Bestrahlung von Nahrungsmitteln
gelten und solche Waren in der gesamten Gemeinschaft frei gehandelt werden
dürfen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände der Bundesrepublik
lehnte dieses Konservierungsverfahren im Januar 1989 erneut ab. Der Beweis
der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sei nicht erbracht.
|
Stx49.1989.6.1 (1 Seite)
|
Strahlenkonservierung
|
Strahlenbehandlung von Nahrungsmitteln birgt Risiken. Die
Behandlung von Lebensmitteln mit radioaktiven Strahlen unterliegt in der
Bundesrepublik Deutschland einem gesetzlichen Verbot, das durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für bestimmte Lebensmittel
oder für bestimmte Verwendungszwecke aufgehoben werden kann. Von dieser
Zulassungsmöglichkeit sei bisher jedoch kein Gebrauch gemacht worden. Das
erläuterte die Bundesregierung am 15. Juli 1988 in ihrer Antwort auf eine
Kleine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag. Im Ausland bestrahlte Lebensmittel
dürften auch nicht in die Bundesrepublik eingeführt werden. Allerdings, so
der Bundesgesundheitsminister am 17. Februar 1984: "Die Einfuhr von mit
ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln kann, wenn sie keinen
Hinweis auf die Behandlung enthalten, praktisch nicht verhindert werden, weil
die Strahlenbehandlung analytisch bisher nicht nachgewiesen werden
kann."
|
Stx44.1988.1,2,5.3 (3 Seiten)
|
Strahlenkonservierung
|
Radioaktiv bestrahlte Lebensmittel. Daß man mit radioaktiver
Gamma-Bestrahlung - in den USA sind für diesen Zweck maximal 100.000 Rad
erlaubt - Lebensmittel wirksam konservieren kann, ist seit Jahren bekannt. Ob
dieses Verfahren allerdings empfehlenswert ist, wird bezweifelt, denn es
werden chemische Veränderungen hervorgerufen. Die phantastischen Ansprüche
der Bestrahlungsbefürworter, der Einsatz von Insektenvertilgungsmitteln und
das Kühlhalten werde überflüssig, erscheint demgegenüber wenig begründet.
|
Stx11.1987.6.1 (1 Seite)
|
Trinkwasserbestrahlung
|
Zurück zum Anfang
|
Trinkwasserbestrahlung
|
Ostdeutschland: Trinkwasserbestrahlung. Etwa 7.000 Strahlenquellen
sind in den neuen Bundesländern noch zur Bestrahlung der Filter in Trinkwasserbrunnen
im Einsatz. Das erklärte Prof. Dr. W. Kraus von der Gemeinsamen Einrichtung
der fünf neuen Bundesländer für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz (GEL) im
Juni 1991 in Berlin.
|
Stx108-109.1991.4.1 (1 Seite)
|
Trinkwasserbestrahlung
|
Ost-Wasser darf weiter bestrahlt werden.Die Bestrahlung von
Trinkwasser in Ostdeutschland soll erst bis zum 31. Dezember 1992 eingestellt
werden.
|
Stx92-93.1990.8.1 (1 Seite)
|
Zurück zum Register
|
Artikel oben bestellen
|
Zurück zum Anfang
|
|
|
|
|
|
|
|