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Der Bundesrat hat rund 60 Änderungswünsche zur Neufassung
des Strahlenschutzrechts. Die
Ländervertretung, der Bundesrat, hat am 19. Oktober 2018 der von der
Bundesregierung beschlossenen neuen Verordnung „zur weiteren Modernisierung
des Strahlenschutzrechts“ zugestimmt, beschloss allerdings diverse
Änderungen an der Regierungsverordnung. Die als „Modernisierung des
Strahlenschutzrechts“ bezeichnete Neufassung führt auf über 500 Seiten
zahlreiche Neuerungen in insgesamt 19 Verordnungen ein und betrifft neben
dem Radonproblem vor allem den Arbeitsschutz und den medizinischen
Strahlenschutz.
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Stx764-765.2018.8.1
(1 Seite)
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Das neue Strahlenschutzgesetz – Fortschreibung des
Lehrgebäudes der Atomlobby. Nach langem Kampf
der Antiatombewegung ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen. Es
ist aber nach wie vor Mitglied der europäischen Gesellschaft EURATOM, einer
Institution zur Förderung der Atomenergie. Diese hat mit
Grundnormen-Richtlinien zum Strahlenschutz verbindliches europäisches Recht
geschaffen, das die BRD in innerdeutsches Recht umsetzen muss. Grundlage
für die Strahlenschutzvorschriften bilden dabei die Empfehlungen der
internationalen Strahlenschutzkommission ICRP, die seit Langem wegen ihrer
Betreiberfreundlichkeit und Verharmlosung von Strahlenrisiken bei
Umweltgruppen in der Kritik steht. Besonders beachtet werden muss der
mangelnde Strahlenschutz des ungeborenen Lebens. – Von Inge
Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
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Stx758-759.2018.1-5.5
(5 Seiten)
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Strahlenschutzrecht:
Schnelle Verbändeanhörung. Am
30. Mai 2018 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit an Kommunale Spitzenverbände, Verbände und Fachkreise in einer
E-Mail einen „noch nicht regierungsintern abgestimmten“ „Referentenentwurf
einer Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“
übersandt „mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Möglichkeit zur
Stellungnahme bis Mittwoch, den 27. Juni 2018“. Eine mündliche Anhörung
soll danach am 5. Juli 2018 folgen.
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Stx754-755.2018.12.1
(1 Seite)
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Die schweizerische Atomaufsicht will eine 100-fach höhere
Strahlenbelastung zulassen. Gerichtliche Überprüfung soll unterlaufen
werden. Der schweizerische Bundesrat
will seine Verordnungen zur AKW-Sicherheit in der Schweiz revidieren, um
die Betreiberin des AKW Beznau Axpo und die Atomaufsicht ENSI vor einer
möglichen Niederlage vor Gericht zu bewahren. Darauf machen Greenpeace
Schweiz, PSR/IPPNW Schweiz, die Schweizerische Energie-Stiftung u.a.
aufmerksam. Zu diesem Zweck weiche der Bundesrat den geltenden
Strahlenschutz massiv auf und erhöhe damit das nukleare Risiko für die
Bevölkerung. Die Organisationen fordern den Bundesrat auf, auf die Revision
zu verzichten und die gerichtliche Überprüfung der Atomaufsicht nicht zu
unterlaufen.
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Stx752-753.2018.6.1
(1 Seite)
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Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen im neuen
Strahlenschutzgesetz – Auswirkung auf die zu berechnende Dosis bei
CASTOR-Behältern. Die biologische Wirkung
von Neutronen wird in der Praxis des Strahlenschutzes seit Langem
unterschätzt. Entgegen aller wissenschaftlichen Evidenz hat die ICRP im Jahr
2007 eine weitere Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen
empfohlen, die im neuen Strahlenschutzgesetz übernommen wird. Der Einfluss
auf die Abschätzung der Neutronendosis bei Atommülltransporten wird an
einem Beispiel ermittelt. Die Rechenvorschriften im neuen
Strahlenschutzgesetz machen die Neutronendosis bei Castor-Behältern
rechnerisch um 39 Prozent kleiner. Von Robert Schmitz
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Stx736-737.2017.3-5.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht:
Der Bundesrat hat dem Entwurf des
neuen Strahlenschutzgesetzes zugestimmt. Das Bundeskabinett hatte am
25. Januar auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Entwurf
eines Strahlenschutzgesetzes beschlossen. Am 12. Mai 2017 hat auch der
Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt.
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Stx730-731.2017.5-6.2
(2 Seiten)
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Änderungswünsche des Bundesrates am neuen
Strahlenschutzgesetz. Der Bundesrat wollte
umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
(Bundestasdrucksache 18/11241) zur Neuordnung des Strahlenschutzes. Dies
geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, welche die
Bundesregierung in einer Unterrichtung dem Bundestag zugeleitet hat.
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Stx726-727.2017.8.1
(1 Seite)
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Radioaktive Stoffe im Trinkwasser. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte einen
aktualisierten Trinkwasser-Leitfaden. Die Neuauflage des „Leitfadens zur
Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der
Umsetzung der Trinkwasserverordnung“ wurde durch die 2015 erfolgte Änderung
der Trinkwasserverordnung notwendig.
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Stx724-725.2017.6-7.2
(2 Seiten)
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Der Einfluss der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen
und Protonen auf die Bestimmung der Strahlenexposition von Flugpersonal -
Zu erwartende Änderungen durch die Euratom-Richtlinie 59/13 und
Unterschätzung der Ergebnisse durch unrealistische ICRP-Annahmen. Von
Robert Schmitz.
Nach
Strahlenschutzverordnung gehört Flugpersonal zur Gruppe der „beruflich
strahlenexponierten“ Personen. Wie auch aus anderen Sparten bekannt, zeigen
sich bei ihm erhöhte Raten an Krebserkrankungen, nicht malignen Hirntumoren
und Katarakten. Sein Gesundheitsrisiko erscheint im Vergleich zu anderen
chronisch exponierten Kollektiven als unerwartet hoch, weil laut Bundesamt
für Strahlenschutz die Jahresdosen nur bei 2 bis 5 Millisievert (mSv)
liegen sollen (BfS 2011). Wegen der komplexen Zusammensetzung der
Höhenstrahlung im Flugzeug mit Anteilen von hochenergetischen Neutronen und
geladenen Partikeln wird die Dosis nicht durchgängig gemessen, sondern
mithilfe von Annahmen über die Verhältnisse bei Standardflugrouten anhand
von Rechenmodellen bewertet.
Kritische
Wissenschaftler weisen seit langem auf die Unterschätzung der biologischen
Wirkung von Neutronen, die einen erheblichen Dosisbeitrag liefern, in den
Berechnungen hin. Entgegen zahlreichen Befunden, die diese These bestätigen,
hat die internationale Strahlenschutzkommission ICRP 2007 eine weitere
Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen, die in
die Rechenmodelle eingehen, empfohlen (ICRP 103). Dies ist in der auch für
Deutschland verbindlichen EURATOM-Richtlinie 59 von 2013 übernommen worden.
Es besteht somit die Gefahr, dass die zukünftigen Strahlendosen des
Flugpersonals so klein gerechnet werden, dass das Flugpersonal wegen zu
kleiner Dosis von Strahlenschäden freigesprochen wird.
Diese Studie
beschäftigt sich hauptsächlich mit der Frage, wie sich verschiedene
Wertzuweisungen für den Strahlungswichtungsfaktor auf die Berechnung der
effektiven Dosis durch ionisierende Strahlung in einer für
Langstreckenflüge typischen Höhe von 10 bis 12 Kilometern auswirken. Es ist
zu befürchten, dass die rechnerische Absenkung der effektiven Dosis durch
Neutronen- und Protonenstrahlung um 30 Prozent dazu benutzt wird, das
Flugpersonal aus der gesetzlich geschützten Kategorie der
beruflich Strahlenexponierten herauszunehmen.
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Stx724-725.2017.1-3.3
(3 Seiten)
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Buchmarkt: Grenzwertbildung im Strahlenschutz. Vor
zwei Jahren, im Januar 2015, hatten das Institut für Radioökologie und
Strahlenschutz der Leibniz Universität Hannover und das Institut für
Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig im
Braunschweiger „Haus der Kulturen“ im Rahmen des vom
Bundesforschungsministerium finanzierten ENTRIA-Projektes
„Entsorgungsoptionen für radioaktive Reststoffe: Interdisziplinäre Analysen
und Entwicklung von Bewertungsgrundlagen“ ein Werkstattgespräch
„Grenzwertbildung im Strahlenschutz“ durchgeführt. Dazu ist jetzt im
Berliner Wissenschafts-Verlag der Tagungsband erschienen, herausgegeben von
dem Juristen Prof. Dr. jur. Ulrich Smeddinck (Braunschweig) und der
Diplom-Geologin Claudia König (Hannover). Um es gleich klar zu sagen:
Dieser Tagungsband ist ein erschütterndes Dokument der Unkenntnis und
Oberflächlichkeit. Die Beteiligten verharren auf einem Kenntnisstand über
Strahlenwirkungen von vor vier Jahrzehnten.
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Stx722-723.2017.11-12.2
(2 Seiten)
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Der Entwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes verharrt auf
dem Kenntnisstand der 1970er Jahre. BUND-Stellungnahme zum Entwurf des
Strahlenschutzgesetzes. Gemäß der
Richtlinie 2013/ 59/Euratom vom 5. Dezember 2013 soll das
Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand
angepasst werden und über ein entsprechendes Strahlenschutzgesetz in
deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu hatte, wie bereits berichtet, das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
nach jahrelanger Vorbereitung hinter verschlossenen Türen am 22. September
2016 den Entwurf eines Gesetzes „zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor
der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ im Rahmen einer
Verbändeanhörung veröffentlicht. Stellungnahmen sollten innerhalb eines
Monats abgegeben werden und am 3. November 2016 fand eine mündliche
Anhörung im BMUB in Berlin statt. Mit Hilfe eines Textes der
Medizinphysikerin Professor Dr.rer.nat. Inge Schmitz-Feuerhake und des
Epidemiologen Professor Dr.med. Wolfgang Hoffmann gelang es von Seiten der
Umwelt- und Anti-Atom-Initiativen in diesem kurzen Zeitraum lediglich dem
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) eine ausführliche
Stellungnahme abzugeben. Das neue Strahlenschutzgesetz soll offenbar auf
dem Kenntnisstand vor vier Jahrzehnten verharren. Um dagegen den „Stand der
Wissenschaft“ aufzuzeigen, dokumentiert Strahlentelex die Stellungnahme des
BUND in ihrer vollständigen Fassung.
Der
Referentenentwurf des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor
der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“, Bearbeitungsstand
14.09.2016, kann abgerufen werden unter www.strahlentelex.de/Strahlenschutzgesetz_Referentenentwurf_2016_09_14.pdf
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Stx718-719.2016.1-16.16
(16 Seiten)
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Strahlenschutzrecht:
Gesetzentwurf zur Neuordnung des
Strahlenschutzes vorgelegt --- Forderungen
an den Gesetzgeber zur Umsetzung der Richtlinie 2013/59/EURATOM vom
5.12.2013. Die EU-Richtlinie 2013/59/ EURATOM vom 5. Dezember 2013 „zur
Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren
einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung“ trat am 6. Februar 2014
in Kraft und soll bis zum 6. Februar 2018 in nationales Recht der
Mitgliedstaaten um-gesetzt werden. Zur Umsetzung dieser Vorgaben hat das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
am 22. September 2016 den Entwurf eines Gesetzes „zur Neuordnung des Rechts
zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ im Rahmen
einer Verbändeanhörung veröffentlicht. Stellungnahmen sollen innerhalb
eines Monats abgegeben werden und am 3. November 2016 soll von 10 bis 17
Uhr eine mündliche Anhörung im BMUB in Berlin stattfinden, bevor der
Gesetzentwurf an den Bundestag gegeben wird.
Der
Referentenentwurf des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor
der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“, Bearbeitungsstand
14.09.2016, kann abgerufen werden unter www.strahlentelex.de/Strahlenschutzgesetz_Referentenentwurf_2016_09_14.pdf
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Stx714-717.2016.1-2.2
(2 Seiten)
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Atommüll: „Risikobasierte, nicht dosisbasierte
Sicherheitskriterien müssen für die Atommülllagerung entwickelt und
angewendet werden“. Ein Offener Brief an die Endlagerkommission des
Deutschen Bundestages von Dr. Hagen Scherb vom Helmholtz Zentrum München.
Dokumentation.
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Stx696-697.2016.3-5.3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Atommüll: Nicht 1 mSv, nicht 10 µSv, sondern 0,25
µSv zusätzliche Strahlenbelastung pro Jahr müssten es sein, würden
internationale Regeln angewendet. Europarechtliche Richtlinien für
Krebs erzeugende Luftschadstoffe gehen von einem Risikoansatz von 1 zu 1
Million aus. Geht man davon aus, daß dies auch für ionisierende Strahlen
gelten sollte, dann ergibt sich gemäß der aktuellen Empfehlung der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) aus dem Jahr 2007 eine
Jahresdosis von 0,25 Mikrosievert zusätzlicher Strahlenbelastung pro Jahr
(µSv/a). Und zum Beispiel gemäß den unabhängigen Auswertungen der Daten von
Hiroshima und Nagasaki von Nußbaum et al. aus dem Jahre 1991 müßten es dann
sogar weniger als 0,04 µSv/a sein.
Wollte man
entsprechend dem „Stand der Wissenschaft“ handeln, hätten die bisher
geltenden Grenz- und Vorsorgewerte im Strahlenschutz schon längst entsprechend
angepaßt werden müssen. Tatsächlich liegen sie sämtlich unverändert um
Größenordnungen darüber. Bereits bei ihrer regierungsamtlichen Deklarierung
entsprachen sie nicht dem seinerzeit geltenden „Stand der Wissenschaft“.
Sie sind zudem in sich widersprüchlich.
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Stx696-697.2016.1-3.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutz
und Risikokommunikation: „Ich denke
nicht, dass Ihre erneute Studie die Einschätzung der SSK ändern wird“. Die
SSK verharrt in ihrer Abwehrhaltung. Die Frage an den Vorsitzenden des
Ausschusses Strahlenrisiko der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK),
Dr. Peter Jacob, klang ganz einfach: „Sind freigemessene Abfälle wirklich
nicht gering radioaktiv und sehen Sie diese tatsächlich als gesundheitlich
nahezu ungefährlich an?“ Das fragte im Oktober 2015 der Arzt in einer
Gemeinde bei Stuttgart, in der der Landkreis eine Deponie betreibt, auf der
freigemessene Abfälle aus einem Kernkraftwerksrückbau abgelagert werden
sollen. Die vorgegebene maximale Strahlenbelastung bis 10 Mikrosievert pro
Person und Jahr klinge zwar nach einer sehr minimalen Belastung, „doch
haben wir schon in der Schule gelernt, dass es für Strahlenschäden keine
Schwellenwerte gibt und stochastische Strahlenschäden auch bei sehr
niedrigen Dosen auftreten können.“ „Nun wird uns vom Deponiebetreiber immer
wieder Ihre Strahlenschutzkommission zitiert, wonach Abfälle kleiner 10
Mikrosievert definitionsgemäß ‚nicht radioaktiv‘ und dementsprechend
‚völlig ungefährlich“ seien – ‚normaler Bauschutt also‘.“ Darauf antwortete
Dr. Peter Jacob, nicht nur Vorsitzender des Ausschusses Strahlenrisiko der
SSK, sondern auch Kommissarischer Direktor des Instituts für Strahlenschutz
des Helmholtz Zentrum München und „Vice Chair“ des Wissenschaftlichen
Komitees der Vereinten Nationen für die Wirkungen der Atomstrahlung
(UNSCEAR) in einer Email: „Bezüglich möglicher Gesundheitsrisiken durch
Strahlenexpositionen mit jährlichen Dosen kleiner 10 Mikrosievert hilft nur
der gesunde Menschenverstand (…).“ Bericht mit einem Kommentar von Thomas
Dersee.
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Stx694-695.2015.5-8.4
(4 Seiten)
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Strahlenschutz
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Strahlenschutz
und Risikokommunikation: Immer
stramm auf Atomkurs. Ein Rückblick auf 41 hochgelobte Dienstjahre der
deutschen Strahlenschutzkommission. Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks (SPD) hat am 17. September 2015 zwei ehemaligen (Rolf Michel und
Maria Blettner) und dem amtierenden Vorsitzenden der SSK (Wolfgang-Ulrich
Müller) Bundesverdienstkreuze überreicht, die ihnen der Bundespräsident
verliehen hat. Schon im vorigen Jahr, zum 40-jährigen Jubiläum des
Gremiums, hatte Frau Hendricks mitgeteilt, dass dieses „nicht nur den
Ministerien sondern auch der ganzen Bevölkerung einen großen Dienst“
erwiesen habe. Die SSK ist eine Beraterkommission des
Bundesumweltministers. Auf Grund ihrer Ansichten hätte es einen
Atomausstieg nie gegeben. Ein Rückblick von Inge Schmitz-Feuerhake,
Sebastian Pflugbeil und Thomas Dersee.
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Stx694-695.2015.3-5.3
(3 Seiten)
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Katastrophenplanung:
In Europa werden skandalös hohe radioaktive
Belastungen der Nahrungsmittel im Falle eines neuen Atomunfalls erlaubt.
Die französische Gruppe CRIIRAD prangert die skandalöse Arbeit der
EURATOM-Experten an. Die französische Bürgerinitiative CRIIRAD
(Commission de Recherche et d’Information Indépendantes sur la
radioactivité) in Valence beschäftigt sich intensiv mit dem Entwurf der
EU-Kommission zur Neuregelung des Strahlenschutzes, hauptsächlich in Form
einer Zusammenfassung unveränderter Bestimmungen aus drei Verordnungen, die
bereits zwischen 1987 und 1990 erlassen worden waren und in denen
entsprechende Höchstwerte festgelegt sind. Eine Sachverständigengruppe
gemäß Artikel 31 des EURATOM-Vertrages, deren Mitglieder nicht namentlich
offengelegt wurden, habe am 21. November 2012 ihre Schlußfolgerungen aus
dem Jahr 1998 bestätigt, daß die in der Verordnung Nr. 3954 aus dem Jahr
1987 für künftige Unfälle festgelegten Höchstwerte an Radioaktivität „noch
immer gelten“ würden, heißt es in der Begründung der Vorlage der
EU-Kommission. Dazu fand nun am 9. Juli 2015 eine Abstimmung im
Europaparlament statt, zu der CRIIRAD den Abgeordneten im Vorfeld eine
eigene Analyse der Kommissionsvorlage zur Kenntnis gab.
So kam eine
Mehrheit wenigstens für einen Zusatzantrag die „Nahrungsmittel minderer
Bedeutung“ („Minor food“) betreffend zustande. Die Abgeordneten plädierten
mit 346 zu 322 Stimmen bei 4 Enthaltungen knapp dafür, die exorbitanten
Höchstwerte für diese Nahrungsmittel zu verringern. Entsprechend dem
EURATOM-Vertrag ist das Europäische Parlament jedoch lediglich beratend an
der Festsetzung der Höchstwerte beteiligt.
Alle anderen
skandalös hohen Belastungswerte in der Vorlage der EU-Kommission winkten
die Abgeordneten des Europaparlaments dagegen mit 455 zu 189 Stimmen bei 30
Enthaltungen durch.
Strahlentelex
hatte über die skandalösen Höchstwerte radioaktiver Belastung von
Nahrungsmitteln in der Europäischen Union (EU) bereits ausführlich
anläßlich der Vorlage des Entwurfs durch die EU-Kommission (COM(2013)576
final) in der Ausgabe 642-643 vom 3. Oktober 2013 berichtet (www.strahlentelex.de/Stx_13_642-643_S01-03.pdf) und festgestellt, daß sich im Katastrophenfall die
EU-Bürger selber helfen müssen und keine Hilfe von Regierungen und Behörden
bei der Minimierung der Strahlenbelastung erwarten können.
Prof. Mag.
Heinz Stockinger von der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE)
fertigte eine deutsche Übersetzung der CRIIRAD-Analyse aus dem
Französischen an, die Strahlentelex dokumentiert.
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Stx688-691.2015.14-17.4
(4 Seiten)
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amtlicher
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Atommüll: Bis zu 1.000-fach höheres Strahlenrisiko
bei der Freigabe von Atommüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken. Das
Freigabekonzept erweist sich bei eingehender Prüfung der Kriterien,
Annahmen und Voraussetzungen als Kartenhaus auf tönernen Füßen. Ein
zentraler Aspekt des Abbaukonzeptes stillgelegter Atomkraftwerke beruht
darauf, dass ein großer Anteil von über 80 und 90 Prozent der abzubauenden
Materialien, die mit Radioaktivität aktiviert oder kontaminiert sind, aus
dem Kontrollbereich des Atomgesetzes durch das Verfahren der „Freigabe“
gemäß Paragraph 29 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV; sowie damit
verbundener Anhänge, in denen die Anforderungen der Freigabe festgelegt
sind) entlassen werden. Am Beispiel des Antrags der RWE Power AG auf
Genehmigung zur Stilllegung und zu einer ersten Genehmigung zum Abbau von
Anlagenteilen der Kernkraftwerksblöcke Biblis A und B wird gezeigt, daß die
Freigaberegelung nach dem in der deutschen Strahlenschutzverordnung
festgeschriebenen 10 Mikrosievert-Konzept auf tönernen Füßen steht und
inakzeptabel ist. Von Dr. Werner Neumann
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Stx662-663.2014.1-8.8
(8Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Neustrukturierung der Regelungen zu Freigrenzen und zur
Freigabe von Atommüll nach neuen EU-Grundnormen geplant. Die Bundesregierung und ihre Fachbehörde, das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS), sind sich unklar über die Auswirkungen der neuen
EU-Grundnormen im Strahlenschutz. Deshalb hat die Behörde jetzt unter dem
Titel „Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bezgl. der Freigrenzen
von radioaktiven Stoffen zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in
deutsches Recht“ und dem Aktenzeichen BfS AG-F 3 – 08313/ 36S70051 ein
Forschungsvorhaben öffentlich ausgeschrieben, das innerhalb von 18 Monaten
abgeschlossen sein soll. Bewerbungen wurden bis zum 3. Juli 2014 erwartet.
Mit dem Forschungsvorhaben sollen dem Ausschreibungstext zufolge die
fachlichen Grundlagen für die vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) durchzuführende Umsetzung der
neuen Europäischen Grundnormen im Strahlenschutz (EU-Grundnormen) im
Bereich Freigrenzen geschaffen werden. Der Umgang mit Freigrenzen und die
Praxis der Freigabe radioaktiver Materialien in die Umwelt ist von
besonderer Bedeutung, weil lediglich rund 5 Prozent der Materialien aus dem
Abriß der Atomkraftwerke sicher verwahrt werden sollen. Circa 95 Prozent
dagegen werden bisher zur unkontrollierten Weiterverwertung und in die
Umwelt freigegeben, auch wenn sie mit Radionukliden verunreinigt sind.
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Stx660-661.2014.1-3.3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutz auf amerikanisch. Unter dem Titel „Prävention ist der einzige wirkliche
Strahlenschutz“ berichtet Mary Olson von der US-amerikanischen
Bürgerorganisation Nuclear Information and Resource Service über
Bestrebungen der amerikanischen Umweltschutzbehörde (Environmental Protection
Agency; EPA), ihre Strahlenschutzrichtlinien von 1977 zu revidieren. Das
Ziel der Richtlinien von 1977 sei eigentlich gewesen, die Öffentlichkeit
vor der Strahlung zu schützen, die von der Atomindustrie freigesetzt wird.
Bei genauerer Betrachtung aller institutioneller Regulierungen auf diesem
Gebiet, so Olson, finde man jedoch anstatt einer Beschränkung der
Strahlenexposition eher die Genehmigung, Menschen und Biosphäre mit
Strahlung zu belasten und damit die Haftung der eigentlich für Schäden
verantwortlichen Elektrizitätsgesellschaften zu beschränken.
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Stx658-659.2014.12-13.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Fusionsforschung
und Strahlenschutz: Wie
Forschungseliten und Behörden mit unserer Gesundheit spielen.
Sicherheitsmängel beim Kernfusions-Experiment WENDELSTEIN 7-X. Es ist
das teuerste und langwierigste Projekt der deutschen Energieforschung: Das
Kernfusionsexperiment WENDELSTEIN 7-X in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern).
Seit 1997 plant und baut dort das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
(IPP) einen Forschungsreaktor der Stellarator-Bauweise. Mit dem Reaktor
wollen Wissenschaftler und Ingenieure ab 2014 die physikalischen Grundlagen
für die Energiegewinnung mittels Kernfusion weiter erforschen. In
Greifswald wird damit fortgesetzt, was einst in Garching bei München
begann. Dort, in räumlicher Nähe zum namengebenden Alpengipfel, war das
Vorgängerexperiment WENDELSTEIN 7-AS in der größten deutschen Fusionsanlage
ASDEX UPGRADE seit 1988 bis 2002 in Betrieb.
In den
letzten Monaten macht WENDELSTEIN 7-X auf unerwartete Weise von sich reden.
Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
wurde im Sommer 2012 öffentlich, was in diesem kerntechnischen Eliteprojekt
undenkbar schien: WENDELSTEIN 7-X hat ein Problem mit dem Strahlenschutz.
Nach Einsicht in die behördlichen Akten stellte der Umweltverband fest,
dass zahlreiche Fragen des Strahlenschutzsystems der in Errichtung
befindlichen Anlage ungeklärt sind. Eines der gravierendsten Probleme
stellt demnach die derzeit unbekannte Zusammensetzung des
Strahlenschutzbetons dar. Von Arndt Müller, BUND Mecklenburg-Vorpommern.
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Stx628-629.2013.12-15.4
(4 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Folgen von
Fukushima: „Was für ein Glück“. -
Jahrestagung 2012 der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) in Hamburg.
Bisher hat es noch keine Todesopfer durch Strahlung aus der Reaktorkatastrophe
von Fukushima in Japan gegeben. Und: Der Natur dort werde es später einmal
wieder prächtig und besser als zuvor gehen, wenn der Mensch sie
notgedrungen wegen zu hoher radioaktiver Verstrahlung längere Zeit in Ruhe
lassen muß. Das festzustellen war Professor Dr. Wolfgang-Ulrich Müller vom
Institut für Strahlenbiologie am Universitätsklinikum Essen am Ende der
diesjährigen Jahrestagung der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK)
wichtig. Sie hat vom 14. bis 16. März 2012 in Hamburg stattgefunden und
stand unter dem Themenschwerpunkt „Ein Jahr nach Fukushima – eine erste
Bilanz aus der Sicht der Strahlenschutzkommission“. Müller ist seit Januar
2012 erneut Vorsitzender der SSK, nachdem er es schon einmal von 2004 bis
2007 gewesen war. Zu diesen Feststellungen fühle er sich „dem Mann auf der
Straße“ verpflichtet, meinte Müller. Erst an zweiter Stelle wendet sich die
SSK der zentralen Fragestellung zu, nämlich der Frage nach den Folgen und
Spätschäden der Katastrophe. Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx606-607.2012.1-3.pdf
(3 Seiten)
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Strahlenschutz
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Der lange Abschied von der unschädlichen Dosisschwelle. Anerkannte
Strahleneffekte im Niederdosisbereich und ausstehende Korrekturen. Bereits vor langer Zeit wurde das Prinzip des
„stochastischen“ Schadens für strahlenbedingte Krebs- und Erbkrankheiten
von der internationalen Strahlenschutzkommission ICRP eingeführt. Es sollte
den als eher unwahrscheinlich beschriebenen Ernstfall zur sicheren Seite
hin abdecken, indem zugestanden wurde, dass ein einzelnes Strahlenquant im
Prinzip einen gravierenden Spätschaden auslösen kann. Grenzwerte mussten
seitdem stets mit einem entsprechend hohen gesellschaftlichen Nutzen
gerechtfertigt werden, da sie reale Schadensfälle zuließen. Anwender und
etliche Standesorganisationen sind bis heute gegen dieses Prinzip Sturm
gelaufen und nach Fukushima wurde vielstimmig die Behauptung lanciert,
unter 100 Millisievert (mSv) seien keine statistisch erkennbaren Schäden
möglich. Demgegenüber liegen Evidenzen aus den Bereichen vorgeburtliche
Röntgendiagnostik, Folgen bei den japanischen Atombombenüberlebenden, Radon
in Häusern und berufliche Expositionen vor, die man heute als den
akzeptierten Stand der Erkenntnis ansehen muss. Hinzu kommen als Beleg für
die Wirksamkeit chronischer Expositionen durch Umweltradioaktivität die
Befunde am Fluss Techa im Südural, wo die Bevölkerung durch die Emissionen
der Plutoniumaufarbeitungsanlage Mayak kontaminiert wurde. Umwelteffekte
durch andere kerntechnische Anlagen werden jedoch weiterhin offiziell
geleugnet. Nachgewiesene Spätfolgen diagnostischer Bestrahlungen von
Kindern und Erwachsenen werden nach wie vor ignoriert. Außerdem werden eine
ganze Reihe von strahlenbedingten Nicht-Krebserkrankungen, genetischen und
teratogenen Schäden nicht berücksichtigt, die insbesondere nach dem
Tschernobylunfall auffällig geworden sind. Von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft
für Strahlenschutz e.V.
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Stx602-603.2012.4-10.7 (7 Seiten)
Zu den Originalseiten im
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Here you will find in Japanese the critique of the assertion, that radiation effects
are not observable below 100 Millisievert:
「無害な放射線閾値」からの時間のかかる決別
低線量領域内で認知されている放射線の影響と残された修正点
The paper was
written by Dr. Inge Schmitz-Feuerhake of the German Society for Radiation
Protection, professor of physics at the university
of Bremen, Germany
(retired). The Japanese translation was accomplished by a member of ACSIR
(Association of Citizens and Scientists Concerned about Internal Radiation
Exposure), Japan.
Shortened form in English
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutz:
Kalkulierter Strahlentod. Die
Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan und Europa sind
viel zu hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf. Die
Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen wie
der von Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und
langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der
Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan
fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die
deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den
Berechnungsgrundlagen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP)
würde eine Ausschöpfung der derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr
japanischer Lebensmittel geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in Deutschland
zu mehr als 150.000 Krebstoten jährlich führen, heißt es in einem am 20.
September 2011 in Berlin vorgestellten Report der beiden Organisationen.
Und würde die gesamte deutsche Bevölkerung sich von Lebensmitteln ernähren,
die lediglich in Höhe von 5 Prozent dieser Grenzwerte belastet sind, wäre
immer noch mit mindestens 7.700 zusätzlichen Krebstoten jährlich zu
rechnen. Nach anderen Berechnungsgrundlagen als jenen der ICRP könnten es
noch deutlich mehr sein und hinzu käme ein breites Spektrum verschiedenster
Erkrankungen und genetischer Schädigungen. foodwatch und IPPNW beziehen
sich dabei auf ein Gutachten der Vorstandsmitglieder der deutschen
Gesellschaft für Strahlenschutz Thomas Dersee und Sebastian Pflugbeil, die
beide auch die Redaktion des Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden.
Report und Gutachten sind im Internet auf den Webseiten von foodwatch,
IPPNW und Strahlentelex in deutscher, japanischer,
englischer
und französischer
Sprache frei abrufbar.
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Stx594-595.2011.1-4.4
(4 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutz / Atommüll: Ermittlungsverfahren wegen der
Freigaberegelungen von Atommüll eingestellt. Das Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Herren Prof. Dr. Rolf Michel,
Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Dr. Stefan Thierfeldt und Dr. Günther
Schaller als verantwortliche Berater der Bundesregierung wegen des
Verdachts des Mißbrauchs ionisierender Strahlen nach Paragraph 309 des
Strafgesetzbuches (StGB) ist eingestellt worden. Das teilte der zuständige
Staatsanwalt Dr. Venjakob der Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg Ende Oktober 2010 mit. Diese hatte, wie bereits
berichtet, im Januar 2010 gegen die Strahlenschutzberater der
Bundesregierung Strafanzeige erstattet.
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Stx576-577.2011.7-8.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Atommüll in
Mecklenburg-Vorpommern: Brunnenvergiftung
durch Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Freigabe von radioaktiven
Reststoffen nach dem Konzept der „Kontrollierbaren Dosis“. Organisierte
Brunnenvergiftung: Um die endzulagernden Mengen Atommüll zu verringern,
werden radioaktive Reststoffe unterhalb gewisser Radionuklidkonzentration
zur Freisetzung in die Umwelt und freien Weiterverwertung freigegeben. Nach
der Stilllegung und beim Abbau kerntechnischer Anlagen fallen große Mengen
radioaktiver Reststoffe und Abfälle an. Für die Atomkraftwerke
Greifswald/Lubmin und Rheinsberg wird ein radioaktives Abfall- und
Restvolumen von insgesamt 210.000 Kubikmeter erwartet. Das Abfallvolumen
kann durch Konditionierungstechniken wie Hochdruckverpressen, durch
Trocknung oder Verfestigung mittels Zementierung verringert werden. Die
größte Reduktion erfolgt indes durch eine Verwertung der radioaktiven
Reststoffe im Wirtschaftskreislauf. Nach Darstellung der Energiewerke Nord
GmbH (EWN) können allein aus dem Kernkraftwerk Greifswald circa 1.200.000
Tonnen radiologisch restriktionsfreies Material und circa 500.000 Tonnen
freizumessende Reststoffe in den Wirtschaftskreislauf beziehungsweise zur
Deponierung als gewöhnliche Abfälle verbracht werden. Nur circa 100.000
Tonnen radioaktive Reststoffe müssen später als radiologische Abfälle
zwischen- beziehungsweise endgelagert werden.
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Stx564-565.2010.2-3.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Umweltradioaktivität: Radioaktive Rückstände bei der Öl- und
Gasförderung. Bei der Öl- und Gasförderung gelangen mit dem sogenannten
Prozesswasser Begleitstoffe wie radioaktives Radium-226, Radium-228,
Blei-210 und Thorium-228 aus dem Erdinneren an die Oberfläche. Diese
radioaktiven Stoffe natürlichen Ursprungs lagern sich unter anderem in
Schlämmen und in Förderröhren ab, so daß diese Materialien ebenfalls
radioaktiv belastet werden. Trotz der Vorschriften in der
Strahlenschutz-Verordnung (StrlSchV), die die Überwachung der
Radioaktivität und der Belastung einzelner Personen vorgibt, erfolgt die
Entsorgung dieser radioaktiven Rückstände weitgehend unkontrolliert in
Eigenverantwortung durch die Förderfirmen. Mitteilungspflichten nach
Paragraph 100 der Strahlenschutzverordnung gelten erst ab mehr als 2.000
Tonnen anfallender Rückstände jährlich.
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Stx562-563.2010.7.1
(1 Seite)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutz / Atommüll: Strafanzeigen gegen
Strahlenschutz-Berater der Regierung erstattet. Gegen vier
verantwortliche Berater der Bundesregierung, deren Empfehlungen in die
amtliche Strahlenschutzpraxis eingegangen sind, hat die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. jetzt im Januar 2010 Strafanzeige
erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen den Hannoveraner Prof. Dr. Rolf
Michel, bisheriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK), den
Essener Prof. Dr. U. W. Müller, Vorgänger von Michel als Vorsitzender der
SSK, den Hauptberater in der Arbeitsgruppe „Freigabe“ der SSK, Dr. S.
Thierfeldt, der Mitarbeiter der Firma Brenk-Systemplanung in Aachen ist,
und gegen Dr. G. Schaller vom Institut für Strahlenhygiene in Neuherberg
bei München des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Schaller wird
speziell vorgeworfen, ein verharmlosendes Szenario über die Einlagerung von
Radionukliden in normalen Mülldeponien (das sogenannte
„Privatbrunnenmodell“) erdacht und veröffentlicht zu haben, das die
Immissionen auf die Bevölkerung zig-tausendfach unterschätzt. Den vier
Personen wirft die Bürgerinitiative, vertreten von ihrer Vorsitzenden
Kerstin Rudek und ihrem Beiratsmitglied Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt,
den Mißbrauch ionisierender Strahlen nach Paragraph 309, Absatz 2 bis 4 des
Strafgesetzbuches (StGB) vor. Sie hätten in verantwortlichen Positionen
stehend und zum Teil gemeinsam handelnd über ihre Beraterfunktionen für das
Bundesumweltministerium und entgegen bestehenden neuen wissenschaftlichen
Erkenntnissen, wie sie schon vor Jahren in die EU-Strahlenschutzrichtlinien
Eingang gefunden haben, gefährliche Aktivitätskonzentrationen in sehr
großen Mengen zur Freigabe vorgeschlagen.
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Stx556-557.2010.1-2.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutzpolitik: Die SSK sucht ihren Platz. 35 Jahre
Strahlenschutzkommission: Klausurtagung im November 2009 in Berlin. Bei
ihrer Gründung vor 35 Jahren war die deutsche Strahlenschutzkommission
(SSK) dem Bundesinnenministerium zugeordnet. Im Juni 1986 wurde das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) neu
errichtet und dabei Auftraggeber der SSK. Seit 1981 treffen sich die
Mitglieder der SSK und ihrer Ausschüsse zu jährlichen Klausurtagungen.
Diesmal traf man sich am 5. und 6. November 2009 unter der Überschrift
„Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung“ in Berlin. Für den
langjährigen SSK-Geschäftsführer Dr. Detlef Gumprecht war dies gleichzeitig
ein Abschied in die Pensionierung. Erstmals, so betonte Ministerialdirigent
Dr. Karl-Eugen Huthmacher als Vertreter des Auftraggebers der SSK bei der
Begrüßung, war bei einer solchen Klausurtagung zudem auch ein Journalist
zugelassen. Man wolle zeigen, daß alles mit rechten Dingen zugehe. Ein
Bericht von Thomas Dersee.
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Stx550-551.2009.2-3.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Atompolitik: Strahlenschutz ist keine demokratische Veranstaltung.
Dem Strahlenschutz fehlt es an Legitimation und der EURATOM-Vertrag ist
nicht demokratisch. Diese Einsicht wurde jetzt erneut auf einem Symposium
vermittelt, das der Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und
Kerntechnik e.V. (WKK) am 16. September 2009 in Berlin unter dem Titel „Die
neuen Basic Safety Standards (BSS) Strahlenschutz der IAEA und der EU“
ausrichtete. Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx546-547.2009.7,8.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Für die Endlagerung
sind bereits Millionen Krebstote kalkuliert. Das Bundesumweltministerium
veröffentlichte neue Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung
hochradioaktiver Abfälle. Wer bisher glaubte, bei sogenannten Endlagern für
Atommüll handele es sich um sichere, hermetisch verschlossene Anlagen, wird
jetzt eines Anderen belehrt. Am 15. Juli 2009 veröffentlichte das
Bundesumweltministerium (BMU) anläßlich der Vorstellung des Jahresberichts
2008 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die Endfassung neuer Sicherheitsanforderungen
für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Dem BMU zufolge entsprechen
sie „dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“. Die neuen
Sicherheitsanforderungen sollen ausschließlich für ein zu errichtendes
Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle gelten und insoweit die
am 5. Januar 1983 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Sicherheitskriterien
für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk ersetzen. Sie
sollen Planungsgrundlage für das Bundesamt für Strahlenschutz sein. Bericht
mit einem Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx542-543.2009.1-3.3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Die ICRP-Risikoschätzungen beschreiben nicht die Realität. Internationale
Konferenz der Europäischen Kommission für Strahlenrisiken (ECRR) auf der
griechischen Insel Lesbos. Am 5. und 6. Mai 2009 trafen sich Fachleute für die
Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des European Committee on
Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen Insel Lesbos. In den
Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an der gegenwärtig
üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage der
Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw. des
BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die
sich abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden
Organisationen bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der
letzten Jahrzehnte. Bericht von Sebastian Pflugbeil.
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Stx538.2009.5-6.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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IPPNW fordert „Reference-Embryo“ statt „Reference-Man“. Wegen der Ergebnisse der Kinderkrebsstudie (KiKK-Studie) des
deutschen Kinderkrebsregisters fordert die atomkritische Ärzteorganisation
IPPNW umgehende Verbesserungen im Strahlenschutz mit der Einführung eines
„Reference-Embryos“ zum Schutz von Kindern. Menschen, die in AKW-Nähe
wohnen, müssen verständlich und sachgerecht über das nachgewiesen erhöhte
Erkrankungsrisiko bei Kleinkindern aufgeklärt werden. Weil dies – trotz
wiederholter Aufforderung – von den zuständigen Behörden immer noch nicht
in die Wege geleitet worden ist, hat die IPPNW in Kooperation mit den
Machern der Kampagne „ausgestrahlt“ eine Informationsbroschüre verfaßt, in
der viele Fragen zum Thema Kinderkrebs um Atomkraftwerke verständlich und
fundiert beantwortet werden.
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Stx536-537.2009.4-5.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Atomrecht: Die Bundesregierung vollzieht die
sicherheits- und vorsorgeorientierten Vorschriften des Atomgesetzes nicht. Gutachterin
fordert Stärkung der Atomaufsicht und Umkehr der Beweislast. Das Risiko für
Kinder unter fünf Jahren, an Krebs und Leukämie zu erkranken, nimmt zu, je
näher ihr Wohnort an einem Kernkraftwerk liegt. Trotz dieser durch aktuelle
Untersuchungen nachgewiesenen Dauergefährdung wird nach wie vor keine
Schadensvorsorge betrieben, wie sie vom Atomgesetz vorgeschrieben ist.
Darauf machte die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien
Eurosolar e.V. zum 23. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am
26. April 2009 aufmerksam. In einem von Eurosolar in Auftrag gegebenen
Kurzgutachten „Sicherheitsgewinn durch Stärkung der Atomaufsicht“ kommt die
Anwältin und Expertin für Umweltrecht Dr. Cornelia Ziehm, Berlin, zu dem
Schluß: „Der gebotene sicherheits- und vorsorgeorientierte Vollzug des
Atomgesetzes findet nicht statt. Eine klare und gesetzlich verankerte
Umkehr der Beweislast sowohl für Maßnahmen der Atomaufsicht als auch mit
Blick auf die Geltendmachung zivilrechtlicher Haftungsansprüche ist
überfällig.“ Der Staat müsse Konsequenzen daraus ziehen, daß ein
ursächlicher Zusammenhang zwischen der mit dem Betrieb von
Leistungsreaktoren verbundenen Strahlenexposition und dem Anstieg des
Erkrankungsrisikos nach Auffassung von Wissenschaftlern nicht
ausgeschlossen wird.
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Stx536-537.2009.1-4.4
(4 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Keine wissenschaftliche Neuausrichtung des BfS. Die wissenschaftlich hohe Reputation des Bundesamtes für
Strahlenschutz (BfS) im Bereich des Strahlenschutzes stehe „außer Frage“
erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 11. März 2009 auf eine
Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur wissenschaftlichen
Fachkompetenz des Bundesamtes, ob das BfS seit April 2006 den Anteil
eigener Forschung intensiviert habe, um eine entsprechende Beratung im
Bereich der Kernenergie und des Strahlenschutzes bieten zu können. Im Mai
2006 hatte der Wissenschaftsrat in einer Stellungnahme gravierende Mängel
bei der Fachkompetenz des BfS konstatiert und dem BMU eine Reihe von
Empfehlungen gegeben, dem abzuhelfen.
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Stx534-535.2009.7.1
(1 Seite)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Neutronen als Strahlenschutzproblem bei Atommülltransporten.
Der Transport verglaster hochradioaktiver Abfälle im
November 2008 von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage für
abgebrannte Brennelemente La Hague in das Zwischenlager nach Gorleben
erfolgte in französischen Transportbehältern. Etwa 80 Prozent der nach
offizieller Dosisbestimmung von ihnen ausgehenden Exposition wird durch
Neutronen erzeugt. Würde man die biologische Wirkung von Neutronen deutlich
höher einschätzen, als dieses in der Strahlenschutzverordnung angenommen
wird, käme es zu einer Grenzwertüberschreitung. Über die Wirkung von dicht
ionisierender Strahlung, zu der Neutronen gerechnet werden, gibt es seit
langem Debatten in der Wissenschaft. Die Argumente von Kritikern des
offiziellen Strahlenschutzes, die in der Vergangenheit eine erhebliche
Unterschätzung der Neutronenwirkung geltend gemacht haben, werden durch
neuere Befunde an Flugpersonal und anderen menschlichen Kollektiven, die
dicht ionisierender Strahlung ausgesetzt waren, gestützt. Von Prof. Dr.
Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
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Stx532-533.2009.6-11.6
(6 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: SSK in Erklärungsnot. Die
Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) geben sich
ahnungslos, woher die vermehrten Leukämieerkrankungen bei den
Atomkraftwerken kommen mögen und sind auf der Suche nach dem
„molekulargenetischen Faktor“ bei Krümmel, Sellafield und Dounray. Bericht
von einem „Fachgespräch“ im Februar 2009 in Bonn. Von Dr. Sebastian
Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
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Stx532-533.2009.1-5.5 (5 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Parlamentsbericht zur Umweltradioaktivität und
Strahlenbelastung 2007 veröffentlicht. Im
November 2008 hat die Bundesregierung ihren Bericht zur
„Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2007“ zur Unterrichtung
des Deutschen Bundestages vorgelegt. Demnach schlägt die natürliche, aber
auch zivilisatorisch veränderte Strahlenbelastung mit jährlich 2 bis 3,
rechnerisch im Mittel mit jährlich 2,1 Millisievert (mSv) zu Buche und die
zivilisatorische, ganz überwiegend durch Röntgenuntersuchungen in der
Medizin verursachte Strahlenbelastung mit 1,9 Millisievert (mSv). Die
Strahlenbelastungen in der Umgebung der Forschungszentren Karlsruhe und
ganz besonders Jülich liegen etwa zehnfach über denen der Atomkraftwerke.
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Stx526-527.2008.3-5.3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Fehlender Beweis ist kein Beweis
für das Gegenteil. Den englischen und französischen Regierungen
scheinen zwei neue epidemiologische Studien [Laurier et al., 2008 und
Bithell et al., 2008] zu einem Versuch nutzen zu wollen, die deutsche
Kinderkrebsstudie [KiKK-Studie; Spix et al, 2008 und Kaatsch et al., 2008]
zu diskreditieren und die Ansicht zu stützen, daß es bei ihren eigenen
Kernkraftwerken keinen Anstieg von Kinderleukämien gebe. Darauf macht Dr.
Ian Fairlie (London) in einer Mitteilung vom 21. November 2008 aufmerksam.
Die Studien von Laurier (Frankreich) und Bithell (Großbritannien) kommen zu
dem Schluß, daß es „keinen Hinweis“ oder „keinen Beweis“ für einen
Leukämieanstieg bei französischen beziehungsweise englischen Kernreaktoren
gebe.
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Stx526-527.2008.2-3.2 (2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Probleme mit der wissenschaftlichen
Begründung der SSK-Stellungnahme zur KiKK-Studie. Fachgespräch in Bonn
auf Ende Februar 2009 verschoben. Die deutsche Strahlenschutzkommission
(SSK) hat offenbar Probleme mit der wissenschaftlichen Begründung ihrer
Stellungnahme zur Kinderkrebsstudie des Kinderkrebsregisters in Mainz
(KiKK-Studie). „Aus Termingründen“ werde das ursprünglich für den 16.
Dezember 2008 in Bonn geplante Fachgespräch, auf der sich die SSK laut
Erklärung des Bundesumweltministeriums (BMU) einer Fachdiskussion stellen
sollte, auf den 26. Februar 2009 verschoben. Das teilte die SSK auf ihrer
Homepage mit. Auch erst „rechtzeitig vor diesem Termin“ wolle sie nun eine
„vollständige wissenschaftliche Begründung“ veröffentlichen. Die SSK hatte,
wie bereits in der vorigen Strahlentelex-Ausgabe berichtet, am 9. Oktober
2008 auf einem „nicht öffentlichen“ Pressegespräch, das „auf wenige
Tageszeitungen und Hörfunkstationen beschränkt“ war, ihre
Beratungsergebnisse zur KiKK-Studie vorgestellt. Die Strahlenexposition
durch Kernkraftwerke könne die Ergebnisse der KiKK-Studie nicht erklären,
für die Entstehung von Leukämien seien eine Vielzahl von Einflußfaktoren
möglich und es wäre vernünftiger gewesen, die Studie nicht durchzuführen,
waren Kernaussagen, die die SSK nun Schwierigkeiten hat, wissenschaftlich
zu begründen.
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Stx526-527.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Einfluss der Form der
Dosis-Wirkungsbeziehung auf das Leukämierisiko. Von Alfred Körblein.
Bei der Ermittlung des Strahlenrisikos wird stillschweigend vorausgesetzt,
dass die Strahlenwirkung proportional zur Dosis ist. Wenn aber diese
Annahme nicht zutrifft und die Strahlenwirkung überproportional mit der
Dosis ansteigt, führt eine Mittelung der Dosis dann zu einer Unterschätzung
des Risikos, wenn die Dosisbelastung starke örtliche und zeitliche
Schwankungen aufweist, wie das charakteristisch für die Strahlenbelastung
im Nahbereich von Kernkraftwerken ist. Dies ist der Grundgedanke, der dazu
beitragen soll, die Erklärungslücke zwischen den Befunden der KiKK-Studie
und dem momentanen Stand des radiobiologischen Wissens zu schließen.
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Stx524-525.2008.8-10.3 (3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Epidemiologie: Von der Gefahr der Vertrottelung in Kommissionen
und in der Wissenschaft. Von Sebastian Pflugbeil. Das
Vertrottelungssyndrom wurde nach dem Strahlenbiologen Prof. Dr.med. Klaus-Rüdiger
Trott benannt. Vor vielen Jahren arbeitete er in der GSF in Neuherberg am
Nordrand von München und er war von 1975 bis 1981 Mitglied der
Strahlenschutzkommission (SSK). Trott wurde dadurch bekannt, dass er als
Fachgutachter der Bayerischen Staatsregierung die Unbedenklichkeit der
atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf für die Bevölkerung
garantierte und sich im Kollegenkreis damit brüstete, für den
Ministerpräsidenten Strauß Redebeiträge zur Durchsetzung der Atomprogramme
geschrieben zu haben. Als wissenschaftshistorisch klassisch gilt der
folgende Gedankengang von Professor Trott: „Man sollte sich dem
öffentlichen Druck, große epidemiologische Studien durchzuführen, unbedingt
widersetzen. ... Entweder findet man nichts, dann hat man es vorher gewusst
– man kann übrigens auch gar nichts finden – oder man findet, wie in
Sellafield, doch etwas, dann hat man sehr große Schwierigkeiten, einen
solchen Zufallsbefund wieder wegzudiskutieren.“ (In: Energiepolitisches
Gespräch mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten, „Umwelt und Energie, Teil
II“, 1987)
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Stx524-525.2008.7-8.2 (2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Feuchtgebiete – der neue Bestseller
der Strahlenschutzkommission. Sind die Leukämien bei Krümmel und
anderswo durch Wasserdampf entstanden? Von Inge Schmitz-Feuerhake. Es war
nicht zu erwarten, dass die deutsche Strahlenschutzkommission aus dem
Ergebnis der Kinderkrebsstudie bei Kernkraftwerken von 2007 (KiKK) in einer
nachvollziehbaren Weise Lehren ziehen würde. Als weiland 1991 die
Leukämiehäufung beim AKW Krümmel unübersehbar geworden war, verkündete der
damalige Umweltminister Klaus Töpfer vor Ort, Radioaktivität sei als
Ursache auszuschließen, es handele sich wahrscheinlich um eine
Virusinfektion. Auf erstaunte Nachfrage von Journalisten teilte er mit, das
hätten ihm seine Berater in der Strahlenschutzkommission (SSK) gesagt. Die
SSK hielt es für unwissenschaftlich, der Radioaktivitätsthese überhaupt
nachzugehen.
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Stx524-525.2008.5-7.3 (3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Epidemiologische Tatsachen fordern
„gegenwärtigen strahlenbiologischen Kenntnisstand“ heraus. Anmerkungen
zur Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK) zur KiKK-Studie. Von
Hagen Scherb. Die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK) zur
KiKK-Studie strapaziert den Begriff „gegenwärtiger Kenntnisstand“. Es ist
zu kritisieren, daß sich die SSK dabei auf ein seit Jahrzehnten veraltetes
„Wissen“ beruft. Mittlerweile ist es in vielen epidemiologischen Studien
gelungen, die Wirkung von Niedrigdosisstrahlung zweifelsfrei nachzuweisen.
Die Verdoppelungsdosen für angeborene Fehlbildungen (genetische Effekte,
zum Beispiel Down Syndrom) liegen teilweise in der Größenordnung von 1
Millisievert pro Jahr (mSv/a), und das Geschlechtschancenverhältnis (sex
odds ratio) pro mSv/a liegt bei 1.015. Dem muß man gegenüberstellen, daß
das Wissenschaftliche Komitee der Vereinten Nationen für die Wirkung von
Atomstrahlung UNSCEAR [4] von einem relativen Risiko pro Gray (Gy) für
Fehlbildungen von 1,033 ausgeht. Das entspricht etwa
einer Verdoppelungsdosis von 20 Gray: The estimate of risk for congenital
abnormalities is about 2,000 cases per million live births (compared to
60,000 cases per million live births).
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Stx524-525.2008.4-5.2 (2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Ein Psychogramm der
Strahlenschutzkommission. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
(SSK) zur KiKK-Studie stößt auf Widerspruch. Zweifel an der Seriosität.
Bundesregierung wird aufgefordert zu reagieren. „Kein strengerer
Strahlenschutz – In der Umgebung deutscher Kernkraftwerke sind keine
strengeren Vorschriften im Strahlenschutz notwendig, weil sich ein
Zusammenhang mit Leukämie nicht nachweisen lässt. Das teilte am Donnerstag
das Bundesumweltministerium in Berlin mit. Es berief sich auf eine
Untersuchung der Strahlenschutzkommission. Diese war von Umweltminister
Gabriel beauftragt worden, die Gründe herauszufinden, warum die Statistik
in einem Fünf-Kilometer-Radius um Kernkraftwerke ein erhöhtes
Leukämie-Risiko bei Kindern unter fünf Jahren ausweist. Die Kommission kam
zu dem Ergebnis, dass es eine wissenschaftlich nachvollziehbare Ursache für
diese Beobachtung nicht gibt, weil die Strahlenbelastung der Kraftwerke
viel zu gering sei, um Leukämie auslösen zu können. (km.)“ So faßte die
Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 10. Oktober 2008 das
Ergebnis eines Pressegesprächs vom Vortag im Bundesumweltministerium (BMU)
in Berlin zusammen. Gesprächspartner waren der Unterabteilungsleiter
Strahlenschutz des BMU, Dr. Karl-Eugen Huthmacher, der Fachbereichsleiter
Strahlenschutz und Gesundheit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Dr.
Wolfgang Weiß, der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission (SSK) der
Bundesregierung, Prof. Dr. Rolf Michel, und der Leiter der
SSK-Arbeitsgruppe zur Bewertung der KiKK-Studie und ehemalige
SSK-Vorsitzende Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller. Mit der Begründung, der
Zugang zu dem Gespräch sei „nicht öffentlich“, sondern „auf wenige
Tageszeitungen und Hörfunkstationen beschränkt“, war Strahlentelex zuvor
kurzfristig wieder ausgeladen worden. Der Einschätzung, man habe sich vor
unbequemen Fragen gefürchtet, wurde von Seiten des BMU nicht widersprochen.
Aus dem BfS verlautete, man habe das Gespräch „möglichst niedrig hängen“
wollen, falls von Seiten der SSK zu viel Unsinn erzählt werde.
Gegendarstellung: Im Artikel „Ein
Psychogramm der Strahlenschutzkommission“ vom 06. November 2008 behaupten
Sie im Zusammenhang mit einem Pressegespräch des BMU: „Aus dem BfS
verlautete, man habe das Gespräch „möglichst niedrig hängen“ wollen, falls
von Seiten der SSK zu viel Unsinn erzählt werde.“ Diese Aussage entbehrt
jeder Grundlage. Ich weise sie mit aller Entschiedenheit zurück. Die
Position des BfS zur Bewertung der SSK-Stellungnahme ist der vorläufigen
fachlichen Bewertung des SSK-Berichts durch das BfS vom 9. Oktober zu
entnehmen (http://www.bfs.de/de/kerntechnik/kinderkrebs/Stellungnahme_SSK).
Dort wird ausgeführt, dass sich „das BfS in seiner ersten Bewertung der
KiKK-Studie vom Dezember 2007 durch das jetzt vorgelegte Gutachten von
Darby und Read bestätigt sieht. Auch die zentralen Aussagen der
SSK-Bewertung bestätigen die Positionierung des BfS vom Dezember 2007. In
den zentralen Aussagen ergeben sich auch keine Widersprüche zur Bewertung
der „Epidemiologischen Qualitätsprüfung der KiKK-Studien“ durch die
Professoren Jöckel, Greiser und Hoffmann vom 19.03.2008.“ Werner Nording,
Pressesprecher, BfS
Anmerkung der Redaktion: Nach
dem Presserecht besteht ein Anspruch auf Wiedergabe einer Gegendarstellung unabhängig
von ihrem Wahrheitsgehalt. Strahlentelex betont, daß die vom BfS-Sprecher
beanstandete Aussage im Strahlentelex vom November 2008 richtig zitiert
worden ist.
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Stx.524-525.2008.1-3.3 (3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken: „Eine
entscheidende Public Health-Studie“ - Die kritische Überprüfung der
Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen und eine Neueinschätzung
der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind notwendig. Die Nachricht
von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters
(KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel zu wenig Beachtung. Deshalb
verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor für Physik und
Umweltwissenschaften an der Portland State University in Portland/Oregon
(USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine angelsächsischen Kollegen
und die Medien, wovon er Strahlentelex freundlicherweise eine Kopie
schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs des Erkrankungsrisikos für
Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5 Jahren, je näher sie bei
einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme nachdenklich und
beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so schreibt Nussbaum aus
der Perspektive eines anderen Kontinents, hat Wissenschaftler des zentralen
Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige Studie über eine Überzahl
von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren zu
erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der rot-grünen
Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich in
Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem
öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen
Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.
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Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutznovelle:
Die Brunnenvergifter sind weiter am
Werk. Der leichtfertige Umgang mit Radionukliden bleibt mit den
Freigrenzen- und Freigaberegelungen auch im neuen Änderungsentwurf für die
Strahlenschutzverordnung erhalten. Im März 2007 hatte das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Änderungsentwurf
zur derzeit geltenden Strahlenschutzverordnung aus dem Jahre 2001 vorgelegt.
Unter der Federführung des im Strahlenschutz fachkundigen Diplom-Ingenieurs
Heinrich Messerschmidt hat auch die Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg dazu Stellung genommen. Dabei rügt sie speziell, daß der
Widersinn in der geltenden Freigrenzenregelung nicht ausgeräumt wird und
die Freigaberegelungen weder sachlich noch wissenschaftlich begründbare
Grundlagen haben.
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Stx494-495.2007.7,8.2
(2 Seiten)
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Zum Originaltext der Stellungnahme der
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
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amtlicher
Strahlenschutz
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Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) macht
Rückwärtssalto. Bundesumweltminister Gabriel: Neue Erkenntnisse zur Wirkung
der Strahlung auf den Menschen stärker berücksichtigen. Strahlen wirken offenbar doch stärker auf Menschen ein als
bisher angenommen. Auf einer Konferenz über neue Erkenntnisse zur Wirkung
ionisierender Strahlung am 19. Juni 2007 in Berlin und im Rahmen der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft, hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
die schnelle Umsetzung des neuen Wissens in das Strahlenschutzrecht und den
praktischen Vollzug gefordert. „Es geht darum, jeden der neuen Sachverhalte
eingehend zu prüfen und klare Antworten auf die Frage zu geben, ob unsere
bestehenden Schutzsysteme den Stand des Wissens noch richtig und angemessen
abbilden. Wo dies nicht der Fall ist, muß unverzüglich gehandelt werden“, forderte
Gabriel. Dies sei der grundsätzlichen Verpflichtung der Umweltpolitik zur
rechtzeitigen und angemessenen Vorsorge gegen Umwelt- und
Gesundheitsrisiken geschuldet und gelte sowohl für das europäische wie auch
für das nationale Strahlenschutzrecht. Gabriel: „Die Schutzstandards
dürften dem Wissensstand nicht hinterherhinken. Gleiches gilt für den
praktischen Vollzug.“ Das ist bisher nicht der Fall. Jahrzehntelange
Verzögerungen sind im Gegenteil Standard, die Internationale
Strahlenschutzkommission (ICRP) nimmt neue Erkenntnisse traditionell nur
zögerlich auf. Vorgestellt vom ICRP-Vorsitzenden, Dr. Lars-Erik Holm, wurde
jetzt auf der Berliner Strahlenschutzkonferenz eine neue
Grundsatzempfehlung der Kommission erläutert. Sie soll deren 17 Jahre alte
von 1990 ablösen. Zwar bereits im März 2007 verabschiedet, liegt sie aber
noch nicht in verbindlicher Druckform vor, sondern ist erst für den Herbst
2007 angekündigt. Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx492-493.2007.1-3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutzverordnung:
Die neuen Strahlenschutz-Regelungen
sind so falsch wie die vorigen. Stellungnahme der Gesellschaft für
Strahlenschutz zum Referentenentwurf einer „Ersten Verordnung zur Änderung
strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“. „Die Gesellschaft für
Strahlenschutz bedauert, daß gravierende Mängel der geltenden
Strahlenschutzverordnung in den vorliegenden Änderungen nicht beseitigt
wurden.“ Das erklärte deren Präsident Dr. Sebastian Pflugbeil in einer
Stellungnahme vom 17. Mai 2007 anläßlich der Länder- und Verbändeanhörung,
zu der die Abteilung Reaktorsicherheit des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für den 25. Mai 2007 nach Bonn
eingeladen hatte. Exemplarisch nennt Pflugbeil „die Verschlechterung des
Strahlenschutzes für Schwangere und die unsinnigen Vorschriften zu
Freigrenzen“. Insgesamt befremde der Schematismus der Begründungen, heißt
es in der Stellungnahme der Gesellschaft für Strahlenschutz und sie schlägt
vor, „daß ebenso regelmäßig wie die Frage der Kosten der Gesetzesänderung
oder des bürokratischen Aufwandes die Frage zu beantworten ist, ob durch
die Änderung das Schutzniveau und die Rechtssicherheit für die (strahlenexponierten)
betroffenen Personen verbessert werden.“
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Stx490-491.2007.1-3.3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Neue Freigabewerte und Vereinfachungen des Strahlenschutzes
geplant. Änderungen der
Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung mit neuen Freigabewerten und
Vereinfachungen des Strahlenschutzes hat das Bundesumweltministerium
vorbereitet. Am 25. Mai 2007 will es dazu in Bonn die Länder und Verbände
anhören. Der Entwurf der „Ersten Verordnung zur Änderung
strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“ einschließlich Begründung,
synoptischer Gegenüberstellung von aktueller und künftiger Fassung sowie
das Hintergrundpapier des BMU sind im Internet auf der Homepage des BMU
unter www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/39098.php
abrufbar.
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Stx486-487.2007.5-6.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Unterrichtung 2005. Ihren
Bericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2005“ zur
Berichterstattung an den Deutschen Bundestag und Bundesrat über die
Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt hat die Bundesregierung Ende
Oktober 2006 vorgelegt und im Internet veröffentlicht. Er kann unter der
Adresse http://www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/38070.php
heruntergeladen werden. Demnach nahm die Anzahl der Computertomographien
von 2002 auf 2003 um weitere 3 Prozent zu und die mittlere effektive Dosis
der Bevölkerung durch Röntgen stieg bei 1,7 Untersuchungen pro Einwohner
und Jahr auf 1,7 Millisievert.
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Stx478-479.2006.8.1
(1 Seite)
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amtlicher
Strahlenschutz
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„Schützen wir (uns) richtig?“ Öffentliche Tagung des Bundesumweltministeriums und der Deutschen
Krebshilfe mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und der
Strahlenschutzkommission am 14. November 2006 in Hamburg. Strahlung als
Krebsursache besser zu erforschen und wirksamer zu bekämpfen, forderte der
parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Michael Müller am 14. November 2006
auf einer Tagung des BMU und der Deutschen Krebshilfe e.V. mit dem
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission (SSK).
Die Frage „Schützen wir (uns) richtig?“ war als Motto der Tagung gewählt
worden. Die gesundheitliche Gefährdung durch Strahlung werde nach wie vor
unterschätzt, hieß es in der Einladung zur Hamburger Tagung. Von Kindheit
an seien alle Menschen sowohl im Alltag als auch am Arbeitsplatz
unterschiedlichsten Strahlungen ausgesetzt, die Krebserkrankungen auslösen
können. Dazu gehörten ultraviolette (UV) Strahlen der Sonne und in Solarien
und ionisierende Strahlen, insbesondere in der radiologischen Diagnostik
und speziell mittels Computertomographie (CT). Neuerdings komme auch noch
ein „Manager-Check-up“ als freiwillige Früherkennungsuntersuchung bei
Gesunden per Hochdosis-Computertomographie in Mode, die die
Lebenszeit-Strahlendosis um ein Vielfaches mehr erhöhe als herkömmliche
Röntgenverfahren. Um die Strahlenexposition auf ein vertretbares Maß zu
reduzieren, werde deshalb eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung beim
Umgang mit Strahlung gefordert, wie sie bereits in der
Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung vorgeschrieben sei. Die
Tagung wolle über den neuesten Stand des Risikomanagements beim
Strahlenschutz in der Medizin, am Arbeitsplatz und im Alltag informieren.
Im Mittelpunkt standen die Schädigungen der Haut durch UV-Strahlung, die
Computertomographie, die Reihenuntersuchungen mittels Mammographie und die
Belastungen durch das dem Untergrund entweichende radioaktive Gas Radon in
Wohnräumen. Bericht von Thomas Dersee.
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Stx478-479.2006.2-5.4
(4 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Wissenschaftsrat vermißt eine „hinreichende
wissenschaftliche Basis“ beim Bundesamt für Strahlenschutz. Vernichtend ist das im Mai 2006 veröffentlichte Urteil des
Wissenschaftsrates über das Bundesamt für Strahlenschutz: Die Wahrnehmung
wissenschaftlicher Forschungsergebnisse geschehe „selektiv“. Auf Grund
fehlender wissenschaftlicher Basierung werde das Amt insgesamt dem Anspruch
nicht gerecht, neutraler Informationsvermittler in allen Fragen des
Strahlenschutzes und der Kernenergie zu sein. Vor allem bei der nuklearen
Sicherheit und der nuklearen Entsorgung befinde sich das Amt nicht auf dem
aktuellen wissenschaftlichen Niveau. „Die naturwissenschaftlichen
Grundlagen der Nuklear- und Strahlenschutzforschung werden zugunsten von
gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Frage gestellt“, urteilt der
Wissenschaftsrat über das Bundesamt für Strahlenschutz. Gemeint sind der
Atomausstieg und die politische Vorgabe eines einzigen Endlagers für alle
Arten von radioaktiven Abfällen.
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Stx466-467.2006.2-6.5
(5 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Wir gehen nicht vorsichtiger um mit Radioaktivität, sondern nachlässiger.
20 Jahre Beobachtungen im Strahlenschutz. In
der Folge der Reaktorkatastrophe vor 20 Jahren hat sich in der Wahrnehmung
und Behandlung von Radioaktivität ein Wandel vollzogen. In den
Interessenkonflikten um den Atomausstieg hat das dazu geführt, daß der
Strahlenschutz in Deutschland abgeschwächt wurde, sogar über das von der EU
geforderte Maß hinaus. Eine ökonomische Deckelung wurde eingeführt und der
Grundsatz des Minimierungsgebots aufgegeben. Wir gehen tatsächlich heute
nicht vorsichtiger, sondern nachlässiger mit der Radioaktivität um. Dem
Fatalismus aber sollte nicht nachgegeben werden, denn die gesundheitlichen
Folgeschäden sind größer als gerne behauptet. Ein Bericht von Thomas Dersee.
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Stx464-465.2006.1-6.6
(6 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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BfS-Jahresbericht
2004 vorgestellt. "Der Mensch hat kein
Sinnesorgan für Strahlung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich daher auf
die zu ihrem Schutz ergriffenen Maßnahmen verlassen können", meinte
der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König,
jetzt anläßlich der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes 2004 im Juni 2005
in Berlin.
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Stx444-445.2005.8.1
(1 Seite)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Atompolitik
/ Strahlenschutz: BfS bietet "Leitlinien Strahlenschutz" zur
Diskussion an. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) möchte während
der Zeit des Bundestagswahlkampfes im Sommer und Herbst 2005 die
Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stärker auf die gesundheitlichen
Wirkungen von Strahlung richten. Die Strahlenschutzbehörde hat dazu in 18
Punkten sogenannte "Leitlinien Strahlenschutz" erarbeitet, in
denen die Grundlagen des Strahlenschutzes sowie zukünftige
Herausforderungen dargelegt werden.
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Stx444-445.2005.7,8.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutz:
Die Regelungen zur Freigabe radioaktiver Abfälle können zu schweren
Körperschäden und sogar zu Tötungen führen. Schwere Mängel der
Strahlenschutzverordnung. Die rot-grüne Bundesregierung in Berlin unter
Bundeskanzler Schröder (SPD) hat die Vorschläge der seinerzeit noch von
Frau Merkel (CDU) berufenen Strahlenschutzkommission (SSK) in den wichtigen
Schutzbereichen "Freigrenzen" und "uneingeschränkte
Freigabe" des hochgefährlichen Atommülls beim sogenannten
"Rückbau" stillzulegender Atomkraftwerke im Verhältnis 1:1 in die
seit dem 1. August 2001 gültige Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
übernommen und damit umgesetzt. Dadurch hat sie den Schutz der Bevölkerung
in diesen Bereichen praktisch aufgehoben und ad absurdum geführt. Ein
Beitrag von Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt.
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Stx444-445.2005.1-3.3
(3 Seiten)
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+
Stx446-447.2005.2.1 (1 Seite mit Korrekturvermerk)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschäden:
Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse über die Wirkung
inkorporierter Radioaktivität. Von Inge Schmitz-Feuerhake. Es werden
unvollständige Annahmen über die zu erwartenden Effekte bei niedriger
Strahlendosis gemacht. Die japanischen Atombombenüberlebenden sind keine
geeignete Referenzbevölkerung zur Beurteilung der Gesundheitsschäden durch
Umweltradioaktivität. Das System zur Sicherung der Einhaltung der
Grenzwerte ist fehlerhaft. Angesichts der Fülle der zu beobachtenden
Effekte nach Tschernobyl wird klar, dass sich die Dosis mit Hilfe der
herkömmlichen und amtlich vorgeschriebenen Methodik nicht bestimmen läßt.
Außer in den direkten Anrainerländern Ukraine und Weißrussland wurde nach
dem Reaktorunfall von Tschernobyl auch aus dem Nachbarland Türkei eine
Zunahme von Fehlbildungen bei Säuglingen gemeldet. Erstaunlich sind auch
die Effekte in weit entfernten europäischen Ländern. Das erklärte Frau
Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Köln, in ihrem Beitrag auf dem 2.
Fachgespräch zur Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am
23. April 2005. Strahlentelex dokumentiert hier diesen Beitrag.
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Stx442-443.2005.1-6.6
(6 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Die
Strahlenbelastung durch Radon soll auch in Wohnungen begrenzt werden. Regelungen zur Begrenzung der Strahlenbelastung durch
Radon am Arbeitsplatz enthält die geltende Strahlenschutzverordnung. Es sei
notwendig und konsequent, nun auch die Radonbelastung in Wohnungen zu
begrenzen, heißt es im Bundesumweltministerium (BMU), nachdem die deutsche
Strahlenschutzkommission (SSK) im Juni 2004 nach Fertigstellung einer
großen deutschen Studie (H.-E. Wichmann et al., GSF) festgestellt hatte,
daß ab einer Radonkonzentration von 150 Becquerel pro Kubikmeter
Wohnraumluft ein zusätzliches Lungenkrebsrisiko statistisch signifikant
nachweisbar ist. In den Bundesländern stößt ein Radonschutzgesetz jedoch
auf Vorbehalte.
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Stx430-431.2004.5,6.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Die
Schwermetallbelastung durch Uran wurde bisher unterschätzt. Bundesbehörden diskutieren derzeit einen Grenzwert für
Urangift im Trinkwasser und die Forscher des Braunschweiger Instituts für
Pflanzenernährung und Bodenkunde der Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft (FAL) fordern zudem die Deklaration des Urangehaltes auf
Mineralwasserflaschen. Unter dem Titel "Uran-Umwelt-Unbehagen"
fand am 14. Oktober 2004 in Braunschweig ein ganztägiges Statusseminar
statt. Ein Tagungsbericht von Inge Lindemann.
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Stx430-431.2004.3-5.3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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BfS-Jahresbericht
2003: Diagnostische Referenzwerte zur Verbesserung des medizinischen
Strahlenschutzes. Ein besserer medizinischer Strahlenschutz ist ein
Schwerpunkt des kürzlich veröffentlichten Jahresberichtes 2003 des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Als besondere Leistung hebt das BfS
dabei die Erstellung und Veröffentlichung sogenannter diagnostischer
Referenzwerte (DRW) für Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin hervor. Mittelfristig
sollen diese zu einer Senkung der Strahlenbelastung der Bürgerinnen und
Bürger durch medizinische Anwendung ionisierender Strahlung führen,
schreibt BfS-Präsident Wolfram König.
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Stx422-423.2004.4.1
(1 Seite)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Leukämiehäufung:
Strahlenkommission des Bundesumweltministers will privat gesponsert
werden. Schon zum dritten Mal beriet am 27. November 2002 der Ausschuß
"Anlagensicherheit" der Strahlenschutzkommission (Vorsitzende
Prof. Günther Dietze, Christian Küppers) zur radioaktiven Kontamination der
Nahumgebung der Geesthachter Atomanlagen. Die Wissenschaftler der ARGE
PhAM, die die Verseuchung aufgedeckt hatten, und die Ärzteorganisation
gegen den Atomkrieg IPPNW hatten bereits im Vorfeld der letzten Beratung im
Mai 2002 darauf verwiesen, daß auch von Seiten der Atomaufsicht amtliche
Informationen zu Ursachen und Hintergründen der radioaktiven Kontamination
für die Diskussion zur Verfügung gestellt werden müßten. Insbesondere war
um die Beantwortung der Frage gebeten worden, welche Experimente im Raum
Geesthacht in den achtziger Jahren im Kontext der Fusionsforschung
betrieben wurden und wo und wann bei den Geesthachter Atomanlagen der hierzu
erforderliche Hybridreaktor beziehungsweise ein vergleichbares Gerät
betrieben wurde. Diese Fragen wurden nicht beantwortet. Auch eine
Kostenübernahme für die Teilnahme der Wissenschaftler an der Sitzung der
Strahlenschutzkommission wurde abgelehnt. Stattdessen erreichte die IPPNW
jetzt zwei Tage vor der Sitzung die Anfrage der SSK, ob nicht IPPNW die
Finanzierung des Auftretens der Fachleute vor der SSK übernehmen könne. Von
den Vertretern des amtlichen Strahlenschutzes wird es inzwischen offensichtlich
als normal angesehen, daß die Aufklärungsarbeiten bei einer radioaktiven
Umweltkontamination von Nicht-Regierungsorganisationen übernommen werden,
kommentiert die IPPNW dieses Ansinnen. Sämtliche Meßprogramme der letzten 4
Jahre, die die Erkenntnisse zu Geesthacht voranbrachten, seien bislang
durch die örtliche Bürgerinitiative und durch die IPPNW finanziert worden.
Die IPPNW gedenke nicht, Mitgliederbeiträge und Spenden nun auch noch für
Zwecke einer amtlichen Kommission zu verwenden, deren Interesse an einer
wirklichen Aufklärung der genannten Probleme bisher nicht erkennbar ist.
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Stx382-383.2002.6.1
(1 Seite)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutz
– das Pilotprojekt für "Gender Mainstreaming" des
Bundesumweltministeriums. Strahlenschutz
ist das Pilotprojekt für "Gender Mainstreaming" im
Bundesumweltministerium. Geprägt von der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking
sollen damit nun auch bei der Strahlenbelastung "gleiche Rechte und
Pflichten für Männer und Frauen" gefördert werden. Der Schutz des
ungeborenen Lebens wurde dazu in der neuen Strahlenschutzverordnung 2001
mit dem Bedürfnis nach "Gender Mainstreaming" konfrontiert.
Schwangere und stillende Frauen und ihre Kinder haben dabei verloren.
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Stx354-355.2001.4-8.5
(5 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Gesellschaft
für Anlagen- und Reaktorsicherheit bescheinigt Unbedenklichkeit der Atommülltransporte
nach Gorleben. Transporte abgebrannter Brennelemente nach Frankreich von
BfS genehmigt. Das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) hat am 21. September 2000 acht Transporte von
abgebrannten Brennelementen aus den Atomkraftwerken Stade, Biblis und Philippsburg
zu der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague genehmigt.
Transporte abgebrannter Brennelemente in die ausländischen
Wiederaufarbeitungsanlagen waren im Mai 1998 ausgesetzt worden, nachdem
jahrelang verschwiegene Grenzwertüberschreitungen für die radioaktive
Oberflächenkontamination der Transportbehälter öffentlich bekannt geworden
waren. Die im September 2000 genehmigten 8 von 54 beantragten Beförderungen
durch die Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) wurden wegen fehlender Versicherungsnachweise
für das Jahr 2001 bis zum 31. Dezember 2000 befristet. Wann von ihnen
Gebrauch gemacht wird, liegt nun bei der NCS und den Kraftwerksbetreibern.
Der konkrete Transporttermin muß mit den Innenministerien der vom Transport
berührten Bundesländer abgestimmt werden. Zuvor war eine Ende August dieses
Jahres veröffentlichte 112-seitige Sicherheitsanalyse der Gesellschaft für
Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zu dem Schluß gekommen, daß "die
mit der bestimmungsgemäßen (unfallfreien) Anlieferung und Einlagerung von
radioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelementen in den
entsorgungstechnischen Gorlebener Anlagen verbundenen Strahlenexpositionen
sowohl die derzeitigen als auch zukünftig geltenden (restriktiveren)
Individualdosisgrenzwerte der nationalen und internationalen
Transportvorschriften deutlich unterschreiten und somit keine ins Gewicht
fallende radiologische Belastung der Bevölkerung der Standortregion und des
Transport- und Begleitpersonals darstellen". Der GRS-Bericht wurde im
Internet auf der Homepage der GRS unter www.grs.de veröffentlicht.
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Stx330-331.2000.4,5.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Atommüll-Recycling:
US-Behörde stoppt die Freigabe von kontaminierten Metallen. Radioaktiv verseuchter
Stahl soll zu Atommüllbehältern verarbeitet werden. Das
US-amerikanische Energiedepartment hat am 13. Juli 2000 den Verkauf
mehrerer tausend Tonnen Metallschrott aus Atomwaffenfabriken verboten,
damit radioaktiv kontaminierte Metalle nicht mehr länger zu
Gürtelschnallen, Reißverschlüssen, Spielzeug und anderen Erzeugnissen
verarbeitet werden. Der zuständige Staatssekretär Bill Richardson sagte,
daß die Verkäufe erst wieder aufgenommen werden sollen, wenn die für die
jeweiligen Anlagen Verantwortlichen sicherstellen könnten, daß die Metalle
von jeglicher nachweisbarer radioaktiver Kontamination frei sind.
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Stx326-327.2000.1,2.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutz
in der DDR: Mißbrauch von Radionukliden durch die Staatssicherheit. Im Verlauf von Recherchen für die Gauck-Behörde im Jahr
2000 hat der Medizinphysiker und Mitbegründer des "Neuen Forums"
Dr. Sebastian Pflugbeil, umfangreiche, bisher nicht bekannte Unterlagen
erschlossen, die belegen, daß die STASI ein komplexes System unterschiedlicher
Markierungsverfahren auf der Basis von Radionukliden entwickelt und
eingesetzt hat. Demzufolge wurden Papiere, Kraftfahrzeuge,
Schreibmaterialien und sogar Personen mit radioaktiven Substanzen markiert,
um dann "konspirativ" deren Bewegungen mit Hilfe von
Geigerzählern kontrollieren zu können. Die Experten der STASI seien sich
darüber im klaren gewesen, daß diese Verfahren nicht unter Einhaltung der
Strahlenschutzbestimmungen der DDR zu verwirklichen gewesen waren,
berichtet Pflugbeil. Es sei damit zu rechnen, daß bisher nur die Spitze
eines Eisbergs bekannt ist.
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Stx324-325.2000.7.1
(1 Seite)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutzrecht:
Outsourcing bei der Neufassung von Richtlinien des Strahlenschutzes. Im
Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) hat das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) die Arbeiten zur Anpassung der Richtlinie zum Erwerb
der Fachkunde im nichtmedizinischen Bereich des Strahlenschutzes an die
neue Strahlenschutzverordnung, zur Umsetzung der Euratom-Vorschriften in
den Richtlinien zur Bestimmung der inneren und äußeren Strahlenexposition
und zur Entwicklung von Kriterien für die Datenbasis von
Langzeitsicherheitsanalysen bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle
ausgeschrieben. Interessenten sollten sich bis zum 10. Juni 2000
schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter melden.
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Stx322-323.2000.3,4.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutz-Novelle
2000: Die Unterscheidung von "Tätigkeiten" und
"Arbeiten" in der neuen Strahlenschutzverordnung dient nicht dem
Strahlenschutz. Von der Strahlenschutzverordnung zur
"Finanzministerschutzverordnung". Die Unterscheidung von
"Tätigkeiten" beim Umgang mit künstlicher Radioaktivität und
"Arbeiten" bei natürlichen Strahlungsquellen war Kritikpunkt der
Gesellschaft für Strahlenschutz und der Gewerkschaften auf der
Verbändeanhörung zur Novellierung der Strahlenschutzverordnung am 9. und
10. Mai 2000 in Bonn. Der Medizinphysiker Dr. Sebastian Pflugbeil,
Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, beschreibt die Konsequenzen
aus dieser Unterscheidung. Pflugbeil war Minister in der Modrow-Regierung
der DDR und ist gemeinsam mit den 30 Erstunterzeichnern des
Gründungsaufrufs für das Neue Forum Träger des Nationalpreises des Jahres
2000 der Deutschen Nationalstiftung.
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Stx322-323.2000.1-3.3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutz-Novelle
2000: Stellvertretender Vorsitzender der Strahlenschutzkommission distanziert
sich von der neuen Strahlenschutzverordnung. Der Strahlenschutz für die
Bevölkerung wird verschlechtert. Federführender Jurist des
Bundesumweltministeriums gibt zu: Erkenntnisse der letzten eineinhalb
Jahrzehnte über die Wirkung von Strahlung blieben in der neuen
Strahlenschutzverordnung unberücksichtigt. Unterabteilungsleiter sieht für
Proteste keine Chance, denn zwischen den beteiligten Ministerien und den
Ländern sei bereits alles voll abgestimmt. Bundesumweltminister Trittin ist
dem Vorwurf der Roßtäuscherei ausgesetzt. Der Strahlenschutz für die
Bevölkerung in Deutschland wird von der rot-grünen Bundesregierung nicht
wie behauptet um ein Drittel verbessert, sondern verschlechtert. Die
zulässige Belastung wird von 0,3 auf 1 Millisievert jährlich erhöht und
soll auch für Castor-Transporte gelten, obwohl die biologische Schadwirkung
von Strahlung größer ist als früher angenommen. Das ist die Erkenntnis
unabhängiger Strahlenschutz-Experten des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und der Gesellschaft für Strahlenschutz (GSS) nach einem
dreistündigen Treffen mit Vertretern des Bundesumweltministeriums (BMU),
des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission
(SSK) am Abend des 12. April 2000 in Berlin.
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Stx320-321.2000.1-4.4
(4 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutz-Novelle
2000: Das Bundesumweltministerium will über Strahlenschutz nicht
öffentlich diskutieren. Die Neufassung der Strahlenschutzverordnung wird
von den unabhängigen Experten der BUND-Strahlenkommission scharf
kritisiert. Die Anpassung der Strahlenschutzverordnung an die
Forderungen der EU-Richtline 96/29/Euratom hat im Frühjahr 2000 zu
wachsender Unruhe über ihre Auswirkungen geführt. Es gibt Befürchtungen vor
weiträumiger Verbreitung der Radioaktivität aus Atomanlagen in Deutschland,
Warnungen vor der zukünftigen möglichen Deponierung oder Verbrennung
strahlender Abfälle und Beschwichtigungen von Seiten der Atomindustrie und
der Politiker im Bundestag. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND), die Internationale Ärzteorganisation IPPNW, die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Rechtshilfegruppe Gorleben, und die
Gesellschaft für Strahlenschutz haben prüfen lassen, ob der Entwurf der
Novelle dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und den notwendigen
Schutz vor ionisierenden Strahlen in Deutschland verbessern wird. Die
unabhängigen Experten der BUND-Strahlenkommission (BSK) kommen zu dem
Schluß, daß das nicht der Fall ist. Die vollständige Studie liegt als Bericht Nr.
21-22 des Otto Hug-Strahleninstitutes vor. Gesellschaft für Strahlenschutz
e.V., Berlin, Bremen 2000, 120 Seiten, ISSN 0941-0791.
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Stx318-319.2000.1-5.5
(5 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Bundesamt
für Strahlenschutz ließ sich von Experten der Gesellschaft für
Strahlenschutz den Stand der Wissenschaft erklären. Fachgespräch vom 3. Februar 1999 zur Wirkung kleiner
Strahlendosen in Neuherberg.
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Stx302-303.1999,
3-5.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Die
Strahlenschutzkommission hat eine neue Satzung. Für die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und die
Strahlenschutzkommission (SSK) sind jeweils neue Satzungen erlassen worden
und am 22. Dezember 1998 in Kraft getreten. Sie ersetzen die gemeinsame
Satzung der RSK und der SSK in der Fassung vom 29. Januar 1990.
Strahlentelex dokumentiert in Auszügen die neue Satzung der SSK, die am 9.
Januar 1999 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
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Stx290-291.1999.3.1
(1 Seite)
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amtlicher Strahlenschutz
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Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS): "Konsequente Umsetzung des
Vorsorgeprinzips im Strahlenschutz". Jahresbericht 1997 des BfS
veröffentlicht. Kurz vor dem Regierungswechsel und noch unter der Regie
der früheren Bundesumweltminsterin Angela Merkel (CDU) hat das Bundesamt
für Strahlenschutz Ende September 1998 einen 350 Seiten starken
Jahresbericht für 1997 vorgelegt (ISSN 0940-7650). Das Amt soll, seinen
Aufgaben gemäß, das Bundesumweltministerium "fachlich durch
wissenschaftliche Forschung in seiner Verantwortung für den
Gesundheitlichen und physikalisch-technischen Strahlenschutz, bei der
Entsorgung radioaktiver Abfälle, bei der staatlichen Verwahrung von
Kernbrennstoffen, beim Transport radioaktiver Stoffe sowie in der
kerntechnischen Sicherheit unterstützen". Frau Merkel meinte dazu, das
Bundesamt für Strahlenschutz habe "die Grundlagen für die konsequente
Umsetzung des Vorsorgeprinzips im Strahlenschutz" geliefert und
"auch bei der Erkundung und dem Betrieb von Endlagern für radioaktive
Abfälle Fortschritte erzielen" können. Das Bundesamt für
Strahlenschutz betreibt und baut selbst Atomanlagen (Endlager) und nimmt
gleichzeitig Aufsichts-, Genehmigungs- und Kontrollfunktionen wahr. Diese
Verquickung führe automatisch zu Unzulänglichkeiten und Fehlern,
Interessenkonflikte seien programmiert, bemängeln außenstehende Beobachter.
Zum Bundesamt für Strahlenschutz gehören die Geschäftsstellen des
Kerntechnischen Ausschusses (KTA), der Strahlenschutzkommission (SSK) und
der Reaktorsicherheitskommission (RSK).
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Stx284-285.1998.3,4.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Die Zahl der
Röntgenuntersuchungen nimmt weiter zu, in Ostdeutschland sind die
Radonkonzentrationen höher und Stewardessen und Piloten gehören zu den am
höchsten beruflich Strahlenbelasteten.
"Der Beitrag der Strahlenexposition durch Kernkraftwerke und sonstige
kerntechnische Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland zur mittleren
effektiven Dosis der Bevölkerung blieb auch im Jahr 1994 deutlich unter 1 %
der zivilisatorischen Strahlenexposition. Die Jahresemissionen radioaktiver
Stoffe lagen bei allen kerntechnischen Anlagen unterhalb, bei den meisten
weit unterhalb der genehmigten Werte." Wie in den Jahren zuvor ist
auch der neue, als Unterrichtung durch die Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag zugeleitete und am 11. Oktober 1995 veröffentlichte Bericht
"Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1994"
(Bundestagsdrucksache 13/2287 vom 14.9.1995) mit ausgesuchter Zurückhaltung
formuliert. Er ist im sogenannten Strahlenschutzvorsorgegesetz
vorgeschrieben und muß jährlich vom Bundesumweltminister vorgelegt werden,
um Änderungen gegenüber den Vorjahren aufzuzeigen.
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Stx218-219.1996.2.1
(1 Seite)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenschutzforschung:
"Der eingeschlagene Weg führt zu sehr guten Ergebnissen".
Für rund 52 Millionen Mark hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im
Auftrage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit Untersuchungsvorhaben auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
vergeben, die in 1994 abgeschlossen wurden oder noch laufen. Aus dem
Programmreport 1994 zur Strahlenschutzforschung des BfS.
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Stx196-197.1995.5,6.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Die
Strahlenbelastung durch Tschernobyl geht zurück, die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen
nimmt zu. Die durch den Unfall von
Tschernobyl veränderte Strahlenbelastung der Bevölkerung ist 1993 in
Deutschland auf weniger als ein Drittel der Belastung von 1986
zurückgegangen. Dagegen nimmt die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen
weiter zu. Das erklärt die Bundesregierung in ihrem Ende 1994 dem Bundestag
vorgelegten Bericht über die Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im
Jahr 1993 (Bundestagsdrucksache 12/8539).
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Stx192-193.1995.1,2.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Die höchsten
Strahlenbelastungen verursachen weiterhin Ärzte. Die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland waren im
Jahr 1992 einer Strahlenbelastung von durchschnittlich 4 Millisievert (400
Millirem) ausgesetzt, wobei der größte Einzelbeitrag von etwa 1,5
Millisievert (150 Millirem) durch Strahlenanwendung in der Medizin, vor
allem durch die Röntgendiagnostik verursacht wird. Dies geht aus dem
Bericht der Bundesregierung über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung
für das Jahr 1992 hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung (Drucksache
12/7536 vom 16.5.1994) vorgelegt und am 28. Juni 1994 veröffentlicht wurde.
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Stx182-183.1994.1-3.3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Neue
Internationale Strahlenschutzkommission unter der Schirmherrschaft der
IPPNW gefordert. Die Internationale
Strahlenschutzkommission (ICRP - International Commission on Radiological
Protection), deren Empfehlungen im allgemeinen die Grundlage für
Empfehlungen der nationalen Strahlenschutzgremien und der Gesetzgebung
bilden, ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse, fällt Fehlentscheidungen
und ist falsch organisiert. Deshalb sollte sie durch einen neuen
Internationalen Strahlenschutzrat (IRPC - International Radiation
Protection Council) unter der Schirmherrschaft der 1985 mit dem
Friedensnobelpreis ausgezeichneten Organisation Internationale Ärzte für
die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) ersetzt werden. Das fordert Karl Z.
Morgan, von 1950 bis 1971 selbst Mitglied der ICRP.
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Stx154-155.1993.4-6.3
(3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschützer
räumen Tschernobyl-Lügen ein. Während
zum Beispiel der deutsche Landwirtschaftsminister Ignaz Kiechle nach der
Katastrophe von Tschernobyl vor laufenden Kameras grünen Salat verspeiste,
trank der türkische Handelsminster Cahit Aral im Juni 1986 Tee und
versicherte, dies sei völlig ungefährlich. Aral: "Wer behauptet,
Lebensmittel seien radioaktiv verseucht, ist verrückt!" Oder:
"Ein bißchen Radioaktivität macht aktiver und gesünder." Im
Dezember 1992 räumte er in einem Interview mit der Instanbuler Zeitung
Milliyet ein, die Öffentlichkeit im Frühjahr 1986 bewußt belogen zu haben.
"Wir müssen uns bei der Türkischen Bevölkerung entschuldigen. Wir
haben viel zu spät die radioaktive Verseuchung der Türkei gemessen und die
Werte verschwiegen. Dann haben wir radioaktiv verseuchten Tee und
Haselnüsse bewußt ins Ausland verkauft".
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Stx144-145.1993.1,2.2
(2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Ärzte
verursachen die höchsten Strahlenbelastungen. Im Oktober 1992 hatte der Bundestag den Bericht (12/69)
der Bundesregierung über die Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im
Jahr 1989 zur Kenntnis genommen. Er forderte die Bundesregierung dabei auf,
den Bericht künftig um Angaben über die Strahlenbelastung als Folge des
Uranbergbaus der früheren Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut in
Chemnitz, der heutigen bundeseigenen Wismut GmbH, sowie um die
Strahlenbelastung von Flugpersonal und Vielfliegern bei
Interkontinentalflügen zu ergänzen. Der Bericht für das Jahr 1990
(Bundestagsdrucksache 12/2677) stammt vom 26.5.1992 und in ihm fehlen die
geforderten Angaben ebenfalls noch. Die Umweltradioaktivität in den
Bergbaugebieten Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts werden lediglich
pauschal als "überdurchschnittlich" bezeichnet.
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Stx140-141.1992.1-3.3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Stasi-Technik:
Radioaktive Bestrahlung im Transitverkehr bestätigt. Transitreisende
durch die ehemalige DDR sind an den Auto-Kontrollstellen regelmäßig radioaktiv
bestrahlt worden. Das bestätigte der ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums
für Staatssicherheit (MfS/Stasi) Diplom-Ingenieur Frank Thielemann in einem
Gespräch mit dem Strahlentelex anläßlich eines Besuchs an seinem
Arbeitsplatz im Juli 1991.
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Stx110-111.1991.7.1
(1 Seite)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Sommerschule
für Strahlenschutz: Strahlenschützer unter sich. "Sommerschule
für Strahlenschutz" nennt sich das Ereignis, auf dem sich alle zwei
Jahre Strahlenschützer im öffentlichen Dienst und aus der Industrie für
1.130 DM eine Woche lang über den letzten Stand der Meinung im etablierten
Strahlenschutz informieren lassen. Zum 7. Mal fand diese Schulung im Juni
1991 in Berlin statt. Ein Bericht und Kommentar von Thomas Dersee. Mit
einer ergänzenden Leserzuschrift von Prof. Albrecht M. Kellerer, München.
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Stx108-109.1991.3.1
+ Stx110-111.1991.3.1 (2 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
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Strahlenbericht
1988: Gleichbleibende Unterschiede in der Strahlenbelastung von Nord-
und Süddeutschen. Als Aneinanderreihung der Monatsberichte des
Instituts für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes hat der
Bundesminister für Umwelt und Reaktorsicherheit im Februar 1989 den
"Bericht zur Strahlenexposition im Jahr 1988" veröffentlicht. Danach
blieb die mittlere monatliche Aufnahme von radioaktivem Cäsium-137 und
Cäsium-134 mit den Nahrungsmitteln im Verlauf des Jahres 1988 etwa auf
gleichbleibender Höhe und wird für Erwachsene im Bundesmittel mit rund 100
Becquerel pro Monat abgeschätzt. Für Kleinkinder liegt dieser Wert bei etwa
40 Becquerel pro Monat. Männer in München haben danach etwa die Hälfte mehr
Cäsium-137 in ihren Körpergeweben gespeichert als ihre Frauen und etwa
doppelt soviel wie deren Geschlechtsgenossinnen aus Homburg/Saar, Frankfurt
am Mai und Berlin.
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Stx52.1989.1,2.2
(2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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beruflicher
Strahlenschutz
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Der Einfluss
der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen auf die
Bestimmung der Strahlenexposition von Flugpersonal - Zu erwartende
Änderungen durch die Euratom-Richtlinie 59/13 und Unterschätzung der
Ergebnisse durch unrealistische ICRP-Annahmen. Von Robert Schmitz.
Nach Strahlenschutzverordnung gehört Flugpersonal zur Gruppe der
„beruflich strahlenexponierten“ Personen. Wie auch aus anderen Sparten
bekannt, zeigen sich bei ihm erhöhte Raten an Krebserkrankungen, nicht
malignen Hirntumoren und Katarakten. Sein Gesundheitsrisiko erscheint im
Vergleich zu anderen chronisch exponierten Kollektiven als unerwartet hoch,
weil laut Bundesamt für Strahlenschutz die Jahresdosen nur bei 2 bis 5
Millisievert (mSv) liegen sollen (BfS 2011). Wegen der komplexen
Zusammensetzung der Höhenstrahlung im Flugzeug mit Anteilen von
hochenergetischen Neutronen und geladenen Partikeln wird die Dosis nicht
durchgängig gemessen, sondern mithilfe von Annahmen über die Verhältnisse
bei Standardflugrouten anhand von Rechenmodellen bewertet.
Kritische Wissenschaftler weisen seit langem auf die Unterschätzung der
biologischen Wirkung von Neutronen, die einen erheblichen Dosisbeitrag
liefern, in den Berechnungen hin. Entgegen zahlreichen Befunden, die diese
These bestätigen, hat die internationale Strahlenschutzkommission ICRP 2007
eine weitere Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und
Protonen, die in die Rechenmodelle eingehen, empfohlen (ICRP 103). Dies ist
in der auch für Deutschland verbindlichen EURATOM-Richtlinie 59 von 2013
übernommen worden. Es besteht somit die Gefahr, dass die zukünftigen
Strahlendosen des Flugpersonals so klein gerechnet werden, dass das
Flugpersonal wegen zu kleiner Dosis von Strahlenschäden freigesprochen
wird.
Diese Studie beschäftigt sich hauptsächlich mit der Frage, wie sich
verschiedene Wertzuweisungen für den Strahlungswichtungsfaktor auf die
Berechnung der effektiven Dosis durch ionisierende Strahlung in einer für
Langstreckenflüge typischen Höhe von 10 bis 12 Kilometern auswirken. Es ist
zu befürchten, dass die rechnerische Absenkung der effektiven Dosis durch Neutronen-
und Protonenstrahlung um 30 Prozent dazu benutzt wird, das Flugpersonal aus
der gesetzlich geschützten Kategorie der beruflich
Strahlenexponierten herauszunehmen.
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Stx724-725.2017.1-3.3
(3 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
|
Kosmische Strahlung: Die Minimierung der Strahlenbelastung des
Flugpersonals durch Rechenkunst. Die EURATOM-Richtlinie 59 von 2013 macht´s
möglich. Von Inge Schmitz-Feuerhake. Das Flugpersonal wird nach
Strahlenschutzverordnung zu den „beruflich strahlenexponierten“ Personen
gerechnet. Wie auch aus anderen Sparten bekannt, zeigen sich bei ihm
erhöhte Raten an Krebserkrankungen, nicht malignen Hirntumoren und
Katarakten. Ihr Gesundheitsrisiko erscheint im Vergleich zu anderen
chronisch exponierten Kollektiven als unerwartet hoch, da laut Bundesamt
für Strahlenschutz die Jahresdosen nur bei 2 bis 5 Millisievert (mSv)
liegen sollen. Wegen der komplexen Zusammensetzung der Höhenstrahlung im
Flugzeug mit Anteilen von hochenergetischen Neutronen und geladenen
Partikeln wird die Dosis nicht kontinuierlich gemessen, sondern anhand von
Annahmen über die Verhältnisse bei Standardflugrouten berechnet. Kritiker
beklagen seit Langem die Unterbewertung der biologischen Wirkung von
Neutronen, die einen erheblichen Dosisbeitrag liefern. Entgegen zahlreichen
Befunden, die diese Kritik bestätigen, hat die Internationale
Strahlenschutzkommission ICRP 2007 eine weitere Senkung der
Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen empfohlen. Die auch
für Deutschland verbindliche EURATOM-Richtlinie 59 von 2013 hat dieses
übernommen. Es ist anzunehmen, dass damit die zukünftigen Strahlendosen des
Flugpersonals so klein gerechnet werden, dass das Flugpersonal wegen zu
kleiner Dosis von Strahlenschäden freigesprochen wird.
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Stx712-713.2016.1-6.6
(6 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Strahlenbelastungen im Uranbergbau
der DDR. Ausschreibung des Bundesamtes für Strahlenschutz zu den Fehlern
der Job-Exposure-Matrix des Wismut-Uranbergbaus in der DDR. Ein
Forschungsprojekt zur Ermittlung der Unsicherheiten der
Strahlungsexpositionabschätzung in der Wismut Kohorte hat das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) jetzt öffentlich ausgeschrieben. Das BfS führt mit der
deutschen Uranbergarbeiter Kohorte (Wismut-Kohorte) die weltweit größte
epidemiologische Kohortenstudie an circa 60.000 Uranbergarbeitern durch.
Grundlage der Expositionsabschätzung bildet eine sogenannte
Job-Exposure-Matrix (JEM), mit der die Radon-Folgeprodukt-, langlebige
Radionuklid- und Gamma-Exposition jedes Kohortenmitglieds im Zeitraum
1946-1989 ermittelt werden soll. Die JEM wurde von der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) erstellt. Die DGUV ist der Spitzenverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Die JEM wurde
wegen ihrer außergewöhnlich großen Fehlerhaftigkeit vielfach angegriffen
und ist Gegenstand in zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen bei
der Anerkennung von Berufskrankheiten.
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Stx624-635.2013.11.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Anerkennung beruflicher Strahlenbelastungen: Strahlenexpositionen
für Beschäftigte in den Objekten 02, 03 und 09 des Uranerzbergbaus der
WISMUT.
Bis 1990 liegen öffentlich keine verwendbaren Individualdosen für die
Beschäftigten der WISMUT vor und die Strahlenexpositionen werden wie folgt
ermittelt:
Aus vorliegenden Messungen, die lückenhaft waren, oder Modellen
wurden die Strahlenexpositionen für Hauer durch eine schrittweise
vorgenommene, mehrfache arithmetische Mittelwertbildung abgeleitet.
Die Strahlenexpositionen für andere Berufsgruppen untertage wurden
aus denen der Hauer durch Schätzung von Wichtungsfaktoren ermittelt.
Die so rechnerisch gewonnenen Strahlenexpositionen werden wiederum in
Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten und in der Forschung – z.B.
Epidemiologie – einzelnen Personen zugeordnet. Unsicherheiten, der auf
diese Weise festgelegten Strahlenexpositionen von den Beschäftigten der
WISMUT, wurden nicht ermittelt und bewertet. Daher sind die Ergebnisse der
Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten und der Forschung nicht
belastbar.
Basis für die Strahlenexpositionen von den Beschäftigten der WISMUT
ist die Job-Exposure-Matrix (JEM), die für einzelne Kalenderjahre jeweils
einen Mittelwert für Hauer und das gesamte Objekt angibt. Daher können die
durch nachfolgende Differenzierungen abgeleiteten Strahlenexpositionen für
einzelne Beschäftigte der WISMUT als Artefakte angesehen werden.
Frage an die Leser: Sind Artefakte bei Strahlenexpositionen geeignet
für den Einsatz in Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten und in der
Forschung?
Von Gerd Georg Eigenwillig
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Stx632-633.2013.6-12.7
(7 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
|
Leiharbeiter
in deutschen AKW. Sie sind höheren Strahlendosen ausgesetzt als das
Eigenpersonal. In
Deutschland waren im Jahr 2010 in deutschen Kernkraftwerken insgesamt
32.391 beruflich strahlenexponierte Personen tätig. Davon waren 26.636
sogenanntes Fremdpersonal (Werk- und Leiharbeitsbeschäftigte). Das geht aus
einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/12107 vom 17.01.
2013) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor.
Leiharbeiter waren im Jahresbericht des Bundesumweltministers zu
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung nicht mehr aufgetaucht.
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Stx630-631.2013.10.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
|
Uranerzbergbau: Fahrlässiger Umgang mit den Strahlenexpositionen von
Bergleuten der WISMUT. Bei der Ermittlung und Bewertung der
Strahlenexpositionen von Bergleuten bestehen große Unsicherheiten.
Sensitivitätsanalysen liegen nicht vor. Das hat ungeklärte Folgen für
Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten und für Forschungsvorhaben wie
zum Beispiel in der Epidemiologie. Dr. Gerd Georg Eigenwillig geht auf
Randbedingungen ein, die bei der Bewertung der Strahlenexpositionen
berücksichtigt werden müssen. – Von 1946 bis 1990 wurden im Erzgebirge in
Sachsen Uranerze abgebaut. Schwerpunkt-mäßig werden für diesen Zeitraum
Strahlenexpositionen der Bergleute durch das Edelgasisotop Radon-222 und
seine kurzlebigen, energiereichen und alphastrahlenden Zerfallsprodukte
betrachtet. In den 1990er Jahren kommen retrospektiv erhoben die äußere
Gamma-Strahlung und die langlebigen Radionuklide der Uran-235- und der
Uran-238-Zerfallsreihen hinzu. Ermittelt werden die Strahlenexpositionen
durch Inhalation und äußere Gamma-Strahlung, aber nicht die durch
Ingestion. In der vorliegenden Veröffentlichung wird auch auf Ingestion
eingegangen. Die Sachverhalte werden beispielhaft für die Objekte 02 und 09
der WISMUT im Lagerstättendistrikt von Schlema-Alberoda dargestellt.
Objekte waren relativ selbständige Struktureinheiten, zu denen meistens mehrere
Bergwerke gehörten, die im Sprachgebrauch der WISMUT als Schächte
bezeichnet wurden. Individuelle Messungen der Strahlenexpositionen von
Bergleuten der WISMUT liegen bis 1990 nicht vor. Ferner werden bei Modellen
und Messungen nur arithmetische Mittelwerte verwendet. Vorliegende
Strahlenexpositionen liefern daher höchstens eine grobe Orientierung. Von
Gerd Georg Eigenwillig.
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Stx600-601.2012.1-4.4
(4 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
|
Röntgenstrahlung: Gesundheitsschäden durch Radargeräte. Inwiefern
Soldaten Gesundheitsschäden durch Radargeräte erlitten haben, beschäftigt
den Bundestag und das Verteidigungsministerium seit Ende 2000. Die im Jahr
2002 eingesetzte Radarkommission habe jedoch in ihrem Bericht vom 2. Juli
2003 nur für die von ihr identifizierten Radargeräte die bekannte
vereinfachte Anerkennung im Rahmen der entsprechenden
Wehrdienstbeschädigungsverfahren vorgeschlagen, erklärte die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Bundestagsfraktion Die Linke.. Das bedeute, daß bei Betroffenen, die an
anderen Geräten tätig waren und erkrankt sind, die „normalen“
Verfahrenskriterien anzuwenden seien. Das heißt, es werde in jedem der
Fälle individuell geprüft, welchen Strahlenbelastungen der Antragsteller
tatsächlich aus-gesetzt war.
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Stx590-591.2011.20.1 (1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Werk- und Leiharbeiter in Atomkraftwerken: Mehr als 67.000
Deutsche sind beruflich radioaktiver Strahlung ausgesetzt. In
Deutschland sind im Jahr 2009 67.168 Personen Inhaber eines Strahlenpasses
gewesen, in dem die radioaktiven Belastungen dokumentiert werden müssen.
1980 waren es noch 19.350 und im Jahr 1992 gab es einen Höchststand von
85.041 Das gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache
17/ 6031 vom 1. Juni 2011) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
an. Einen Strahlenpass müssen demnach in Deutschland auch Personen
mitführen, die aus beruflichen Gründen in Betrieben, in denen sie nicht
beschäftigt sind, ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Ausländische
Leiharbeiter, die in deutschen Atomanlagen tätig sind, verfügen der
Bundesregierung zufolge über Strahlenpässe ihrer Herkunftsländer. Die
Festsetzung der Grenzwerte maximal zulässiger Strahlenbelastung liegt laut
Bundesregierung bei den Heimatländern: „Jeder Mitgliedstaat der
Europäischen Union muß durch entsprechende gesetzliche Regelungen
sicherstellen, dass diese Grenzwerte für seine Staats-angehörigen auch dann
nicht überschritten werden, wenn diese vorübergehend außerhalb seines
Hoheitsgebiets beschäftigt werden“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.
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Stx588-589.2011.10-11.2 (2 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Chronisch Lymphatische Leukämie: Die USA wollen nun auch die CLL
als strahlenverursachte Berufskrankheit anerkennen. Das US-amerikanische
Department of Health and Human Services (HHS) schlägt vor, auch die
Chronische Lymphatische Leukämie (CLL) als strahlenverursachte
Krebserkrankung im Rahmen der Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheit anzuerkennen. Den bisher gültigen
Leitlinien zufolge gelten alle Krebsarten außer der CLL als potenziell
durch Strahlung verursacht. Das HHS schlägt nun vor, den bisherigen
Ausschluß der CLL zu revidieren. Das gab das US-amerikanische Institut für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (NIOSH, Az. 209), am 21. März 2011 bekannt.
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Stx584-585.2011.10.1 (1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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„Weltniveau“
im Arbeitsschutz: Professor Arndt und
die Lungenfibrose bei Wismut-Bergleuten. Zur Anerkennung einer
Lungenfibrose bei Beschäftigten der früheren Sowjetisch-Deutschen
Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut in Sachsen und Thüringen) als
Berufskrankheit verlangt die Berufsgenossenschaft Bergbau (BBG) den
Nachweis einer extrem hohen Lungendosis bei den Betroffenen. Lungenfibrosen
in Folge von Staub sind jedoch ein typisches Berufsleiden von Bergleuten
auch ohne Strahlenbelastung. Die BBG stützt ihre Haltung auf ein Gutachten
von Prof. Dietrich Arndt, vormals führender Arbeits- und Strahlenmediziner
der DDR. Kombinationswirkungen von Staub und Strahlung werden in dem
Gutachten nicht untersucht, obwohl der Titel diesen Eindruck erweckt.
Bericht von Inge Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil
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Stx556-557.2010.2-7.6
(6 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Die Induktion gutartiger Tumore durch ionisierende Strahlung
– ein vernachlässigtes Kapitel von Strahlenrisikobetrachtungen. Die Induktion gutartiger (benigner) Tumore durch
ionisierende Strahlung ist ein vernachlässigtes Thema von
Strahlenrisikobetrachtungen, da internationale Strahlenschutzgremien als
Kriterium zur Empfehlung von Grenzwerten und von Schutzmaßnahmen ausschließlich
die Wahrscheinlichkeit von Krebserkrankungen zu Grunde legen. In der
Berufskrankheitenverordnung stehen die gutartigen Tumore nicht auf der
Liste anzuerkennender Strahlenschäden, obwohl auch diese zu erheblichen
Beeinträchtigungen der Gesundheit bis hin zur Berufsunfähigkeit führen
können. Es ist daher erforderlich, die Befunde im Niederdosisbereich und
Erkenntnisse über Dosiswirkungsbeziehungen in die Risikobetrachtungen
einzubeziehen. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP), auf deren
Empfehlungen die deutsche Strahlenschutzverordnung im wesentlichen basiert,
listet die benignen Tumore unter den zu beachtenden Strahlenschäden bei
niedriger Dosis nicht auf. Weitere wissenschaftliche Einrichtungen, die
international große Beachtung finden und regelmäßig Beurteilungen von
Strahlenrisiken veröffentlichen, sind das UNSCEAR-Komitee (United Nations
Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation) und dasjenige der
U.S.-amerikanischen Academy of Sciences BEIR (Biological Effects of Ionizing
Radiation). Letzte haben in ihren früheren Reports
auch die historischen Befunde über benigne Tumore in verschiedenen
Körpergeweben, die nach Strahlentherapie aufgetreten sind, aufgeführt. Im
Bericht des BEIR-Komitees von 2006 werden in einem Kapitel „Benign
Neoplasms“ mehrere große Studien ab 1992 zitiert, unter anderem die
Ergebnisse über Tumore des Zentralnervensystems (ZNS) bei den Überlebenden
der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. In einer Zusammenfassung
für die Öffentlichkeit heißt es dazu (BEIR VII): „Radiation exposure has
also been shown to increase risks of some benign tumors, but data are
inadequate to quantify this risk.“ Die Einschätzung, dass das Risiko nicht
quantifiziert werden kann, entspricht allerdings in weiten Teilen nicht dem
Stand der Wissenschaft. Von Inge Schmitz-Feuerhake.
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Stx548-549.2009.1-5.5
(5 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Epidemiologie:
Mehr Krebs bei Radarpersonal des belgischen
Militärs. Unter belgischen Militärangehörigen, die zwischen 1963 und
1994 mit Radargeräten gearbeitet hatten, wurden erhöhte Raten von
verschiedenen Krebsarten festgestellt. Statistisch hochsignifikant erhöht waren
lymphatische Blutkrebsarten im Vergleich zu Militärpersonal, das im
gleichen Zeitraum keinen Kontakt mit Radargeräten hatte. (E. Degrave et al.
2009)
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Stx534-535.2009.15(4),1-2
(2 Seiten)
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|
beruflicher
Strahlenschutz
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Berufliche
Strahlenexposition: PD Dr.med.
Rainer Becher. 19. März 1934 – 23. Februar 2009. Mensch, Arzt,
Strahlentherapeut, Niedrigdosisexperte – ein kritischer und unabhängiger
Geist. Im Februar 2009 starb der Nuklearmediziner Priv.-Doz. Dr.med. Rainer
Becher an chronisch lymphatischer Leukämie. Er wehrte sich gegen den
Mythos, seine Erkrankung sei nicht strahleninduzierbar. Ein Nachruf von
Prof. Dr.med. Wolfgang Hoffmann, Universität Greifswald.
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Stx534-535.2009.4-6.3
(3 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Medizinische
und berufliche Strahlenbelastung: Herzerkrankungen
durch niedrigdosierte Bestrahlungstherapien. Hochdosierte therapeutische
Bestrahlungsbehandlungen von meist 30 bis 40 Gray, wie sie bei der
Behandlung etwa von Brustkrebs oder Hodgkin-Lymphomen angewendet werden,
sind dafür bekannt, das Risiko für Herzerkrankungen zu erhöhen. Es gibt
aber auch Hinweise darauf, daß für Patienten, die mit kardialen Dosen von
weniger als 4 Gray bestrahlt wurden (etwa bei der Behandlung von Magen- und
Zwölffingerdarmgeschwüren), ebenfalls ein erhöhtes Risiko für
Herzerkrankungen besteht. Eine neue Studie mit 64.937 männlichen
Beschäftigten der Atomwirtschaft in Großbritannien, die im International
Journal of Epidemiology veröffentlicht wurde, fand nun ebenfalls einen
statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen Strahlenbelastungen mit
niedrigen Dosen und Herzerkrankungen. Für dabei 42.426 aufgrund
persönlicher Dosimetriedaten als „Strahlenarbeiter“ identifizierte Personen
geben die Autoren eine Erhöhung des Risikos, an Herzerkrankungen zu
sterben, von 65 Prozent pro Sievert über das Arbeitsleben kumulierte
Strahlenbelastung an. (McGeoghegan et al. 2008: p < 0,001, ERR = 0,65
(90%-CI 0,36-0,98) Sv-1).
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Stx524-525.2008.11.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Berufliche
Strahlenbelastung: Die
Strahlenexposition japanischer Atomarbeiter und der Entschädigungsfall
Tadashi Kiyuna. Die japanische Atomaufsichtsbehörde NISA hat kürzlich die
Kollektivdosis für Strahlenarbeiter in Kernkraftwerken für den Zeitraum
April 2007 bis März 2008 veröffentlicht. Die Kollektivdosis betrug 78,27
Personen-Sievert und war damit um 10,64 Personen-Sievert höher als im Jahr
zuvor. Der Anstieg sei auf erforderliche Inspektionen und Reparaturen in
den alternden Reaktoren und auf Probleme an den Steuerstäben
zurückzuführen, heißt es.
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Stx524-525.2008.11.1
(1 Seite)
Zur Originalseite im pdf-Format
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beruflicher
Strahlenschutz
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Berufliche
Strahlenbelastung: Entschädigungsgesetz
für Radaropfer der NVA gefordert. Strahlengeschädigte DDR-Soldaten und ihre
Familien sollen wie Angehörige der Bundeswehr und deren Familien
entschädigt werden. Das fordert die Bundestagsfraktion Die Linke in einem
Antrag vom 15. Februar 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8116) und fordert die
Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bisher
erhielten Grundwehrdienstleistende, Reservisten, Zivilbeschäftigte und
Freiwillige der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR eine Unfallrente, die
auf die Altersrente angerechnet wird. Wehrdienstleistende der Bundeswehr,
die aufgrund von Radarstrahlen erkrankt sind, bekommen dagegen Leistungen
nach dem Bundesversorgungsgesetz, die aber nicht auf die Rente angerechnet
werden. Nachdem sie das Aktivvermögen der NVA übernommen habe, müsse sich
die Bundesrepublik nun auch ihrer Verantwortung stellen und auch die
Passiva übernehmen, nämlich die Verantwortung für die strahlengeschädigten
ehemaligen NVA-Angehörigen, deren Familien und Hinterbliebenen, heißt es in
der Begründung zu dem Antrag.
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Stx508-509.2008.6-7.2
(2 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Uranbergbau: Folgen des Uranbergbaus der SDAG
WISMUT. Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität
– Beitrag zur Veranstaltung von IPPNW und Tumorzentrum Gera „Krebsrisiko
durch den Uranbergbau“ in Gera, 4./5. Juli 2007. von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz
e.V.. Angesichts der Klimaveränderung wird die Kernenergie derzeit wieder
von Betreibern, Herstellern und etlichen Politikern vehement angepriesen.
Es wird gesagt, die deutschen Atomkraftwerke seien die sichersten der Welt
und manche Leute versteigen sich zu der Behauptung, bei uns –
wahrscheinlich meinen sie Westdeutschland – sei noch niemand dadurch zu
Schaden gekommen. Dabei wird vergessen, dass es zumindest ein Berufsfeld
gibt, das anerkanntermaßen enorme Opfer gekostet hat. Auch westdeutsche
Atomkraftwerke setzen Uran ein, das irgendwo gefördert worden ist, und
niemand kann bezweifeln, dass Tausende Uranbergleute dadurch krank wurden
und frühzeitig starben. In Deutschland jedoch wird heute kein Uran mehr
gefördert, die frühere Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft (SDAG) WISMUT,
der Uranbergbaubetrieb in Sachsen und Thüringen, wird der Vergangenheit
zugeordnet. Das Problem damit soll sich irgendwann von selbst erledigen.
Das Bundesarbeitsministerium bereitet eine Reform der Gesetzlichen
Unfallversicherung vor, durch die sich die Praxis der Anerkennung von
Berufskrankheiten weiter verschlechtern wird. Gefördert wird Uran
heutzutage vornehmlich in fernen Ländern. Über ein Drittel kommt aus
Kanada, aus einem riesigen Gebiet, in dem Indianer leben, die sich dagegen
nicht wehren können. Auch sonst sind häufig indigene Bevölkerungen
betroffen, die ebenfalls die Bergleute stellen.
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Stx494-495.2007.1-7.7
(7 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Strahleninduzierte
Katarakte (Grauer Star) als Folge berufsmäßiger Exposition und beobachtete
Latenzzeiten. Mitglieder
der Gesellschaft für Strahlenschutz sind in letzter Zeit immer häufiger mit
Fällen von Katarakterkrankungen befaßt worden, die bei beruflich
Strahlenexponierten aufgetreten sind. Diese waren entweder im Uranbergbau
bei der ehemaligen SDAG Wismut beschäftigt oder mit Radaranlagen der
Bundeswehr oder der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR. Eine
Berufsbedingtheit wurde von der Bergbau-Berufsgenossenschaft bzw. der
Bundeswehr entweder mit Hinweis auf eine zu kleine Dosis und/oder das
Fehlen der typischen Latenzzeit abgelehnt. Diese Auffassungen sind anhand
des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes nicht haltbar. Eine
Literaturstudie von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake und Dr. Sebastian
Pflugbeil, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V..
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Stx456-457.2006.1-7.7
(7 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Piloten und Stewardessen sind mit am
stärksten strahlenbelastet. Wer über den Wolken arbeitet, ist vermehrt
der kosmischen Strahlung ausgesetzt. Das fliegende Personal ist eine der am
stärksten strahlenbelasteten Berufsgruppe in Deutschland. Das dokumentiert
der erste Bericht über die berufliche Strahlenexposition des fliegenden
Personals, den das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 13. Oktober 2005
veröffentlicht hat. Zum ersten Mal wurde die in einem Jahr entstandene Strahlenexposition
des fliegenden Personals vollständig erfaßt und differenziert nach
verschiedenen Merkmalen ausgewertet.
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Stx452-453.2005.7.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Strahlenfolgen: Hoden- und Hauttumoren bei Radarsoldaten. Die
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat den ärztlichen Direktor der
II. Klinik für Innere Medizin am Universitätsklinikum Jena, Professor Dr.
med. Klaus Höffken, um eine Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob die
Entstehung von Haut- und Hodentumoren auf die Röntgenstörstrahlung von
Radargeräten zurückgehen könnte. Das Gutachten wurde schon am 19. März 2004
vorgelegt, aber weder publiziert noch von den zuständigen Behörden
inhaltlich berücksichtigt. Wir referieren die wesentlichen Aussagen.
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Stx452-453.2005.5-6.2
(2 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Buchmarkt: Schutz
vor ionisierender Strahlung im Betrieb. Die IG Metall hat Ende 2004
eine Arbeitshilfe "Schutz vor ionisierender Strahlung im Betrieb"
herausgegeben, die sich vorrangig mit dem Strahlenschutz für beruflich
strahlenexponierte Personen im Rahmen der gewerblichen Nutzung von
Strahlung und Radioaktivität befaßt. Die Arbeitshilfe soll den Zugang zum
Strahlenschutz für Betriebsräte erleichtern und zur besseren Zusammenarbeit
zwischen betrieblichem Strahlenschutz und Arbeitsschutz beitragen.
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Stx436-437.2005.7.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Umweltradioaktivität
und Strahlenschutz: Radioaktive Leuchtfarbe bei Bundeswehr und NVA. Nachdem
die Schädigung von Soldaten durch Röntgenstrahlung abgebende Radargeräte
bekannt geworden war, bahnt sich nun offenbar ein neuer Strahlenskandal für
Soldaten an. Mehrere zehntausend Soldaten der Bundeswehr sind offenbar
leichtfertig der Schadwirkung von radioaktiver Leuchtfarbe ausgesetzt
worden. Laut einer bisher nicht veröffentlichten Studie des Physikers
Günter Golde von der Berliner Charité, die von erkrankten ehemaligen
Soldaten in Auftrag gegeben worden war, soll die Strahlenbelastung mehr als
das 270-fache dessen betragen haben, was heute laut
Strahlenschutzverordnung für den sogenannten Normalbürger als zumutbar
gilt.
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Stx428-429.2004.6.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Strahlenfolgen:
Die Strahleninduzierbarkeit der Chronisch Lymphatischen Leukämie (CLL).
Oft wird heute noch die Auffassung vertreten, daß die Chronisch
Lymphatische Leukämie (CLL) nicht durch ionisierende Strahlung auslösbar
sei. Daß dieser unbelegte Glaube nicht haltbar ist, zeigen Prof. Dr. Inge
Schmitz-Feuerhake und Dr. Sebastian Pflugbeil. Es wird höchste Zeit, daß
betroffenen Arbeitnehmern mit CLL die Anerkennung als Berufskrankheit nicht
mit dem Hinweis auf die angebliche Ausgeschlossenheit einer Strahlenursache
verweigert wird, erklären sie.
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Stx426-427.2004.1-5.5
(5 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Berufliche
Strahlenbelastung: Bundeskabinett beschloß Strahlenpaß für Leiharbeiter.
Das deutsche Bundeskabinett hat am 21. April 2004 auf Vorschlag von Bundesumweltminister
Jürgen Trittin die Einführung eines sogenannten "Strahlenpasses"
für Personen beschlossen, die beruflich in verschiedenen Betrieben tätig
werden und dabei einer Belastung durch radioaktive Strahlung ausgesetzt
werden. Rund 75.000 Menschen sind davon in Deutschland betroffen. Sie
bekommen künftig einen Ausweis, in dem während seiner sechsjährigen
Gültigkeit in einheitlicher Form die aktuelle Strahlenbelastung registriert
werden soll. Dadurch soll erreicht werden, daß die aktuelle Strahlenbelastung
der Betroffenen bekannt wird und vom Betrieb Maßnahmen zur Verringerung der
Strahlenbelastung bereits unterhalb der Grenzwerte getroffen werden, teilte
das Bundesumweltministerium mit. Die neue Vorschrift bedarf noch der
Zustimmung des Bundesrates.
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Stx416-417.2004.2.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Berufliche
Strahlenbelastung: Plasmozytom (multiples Myelom) in Japan erstmals als
Berufskrankheit bei Atomarbeiter anerkannt. Am 13. Januar 2004 erkannte
die Arbeitsschutzbehörde (Labor Standards Office) von Tomioka im Bezirk
Fukushima erstmals in Japan bei einem Atomarbeiter die Erkrankung an einem
Plasmozytom (engl. multiple myeloma, syn. multiples Myelom) als beruflich
bedingt an. Dabei handelt es sich um eine vom Knochenmark ausgehende
Krebserkrankung. Den Antrag auf Anerkennung und Entschädigung hatte Anfang
November 2003 der inzwischen 78 Jahre alte Mitsuaki Nagao gestellt. Herr
Nagao war von Oktober 1977, damals 52 Jahre alt, bis Januar 1982 als
Mitarbeiter eines Bauunternehmens in fünf verschiedenen japanischen
Atomreaktoranlagen tätig. Er führte dort, teilweise als Vorarbeiter,
Arbeiten an den Rohrleitungssystemen aus. Das berichtet Mikiko Watanabe vom
Citizens' Nuclear Information Center (CNIC) in Tokyo. Multiples Myelom bzw.
Plasmozytom ist – in Japan wie in Deutschland – bisher nicht in der Liste
der anerkannten Berufskrankheiten enthalten.
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Stx416-417.2004.1-2.2
(2 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Berufliche
Strahlenbelastung: Junge Frauen erhalten die höchsten Strahlendosen. Das
Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichte den Jahresbericht 2002 des
Strahlenschutzregisters. Die beruflich strahlenbelasteten Personen in
Deutschland sind heute geringeren Strahlenbelastungen ausgesetzt als
früher. Zu diesem Schluß kommt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in
seinem am 5. März 2004 veröffentlichten Bericht 2002 des nationalen Strahlenschutzregisters.
Trotz aller Erfolgsmeldungen offenbarte sich jedoch auch ein wesentlicher
Revisionsgrund für die neue Strahlenschutzverordnung. Erstmals waren jetzt
die Unterschiede bei der Strahlenbelastung zwischen den Geschlechtern und
verschiedenen Altersgruppen analysiert worden. Dabei zeigt sich, daß sich
in der Altersgruppe mit der vergleichsweise höchsten Strahlenbelastung,
Personen von 18 bis 24 Jahren, mehr Frauen befinden als Männer. Zudem
werden deutlich mehr junge Frauen im Strahlenschutzregister geführt als es
ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht.
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Stx414-415.2004.1-2.2
(2 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Berufliche
Strahlenbelastung: Auswertung des BfS-Strahlenschutzregisters beruflich
strahlenbelasteter Personen 1999 bis 2001. In Deutschland werden
beruflich strahlenbelastete Personen von sechs Personendosismeßstellen
dosimetrisch dezentral überwacht. Zusätzlich schreibt das Atomgesetz die
Führung eines zentralen Strahlenschutzregisters vor. Es ist im Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) angesiedelt. Inzwischen hat das BfS seine
Auswertung des Strahlenschutzregisters über die berufliche
Strahlenexposition in Deutschland für die Jahre 1999 bis 2001 vorgelegt.
Sie zeigt rechnerische Auswirkungen der neuen Strahlenschutzverordnung von
2001. Mit einem Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx408-409.2004.7.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Radarsoldaten:
Wenig Geld für Strahlenopfer. Acht Monate
nach den Empfehlungen der Radarkommission hat die Bundeswehr Mitte Februar
2004 fünf ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR
Versorgungsleistungen in Höhe von rund 300 Euro monatlich bewilligt. Die
Kommission hatte im Juli 2003 empfohlen, Bundeswehrsoldaten, die bis 1975
gedient haben, und NVA-Angehörige zu entschädigen, wenn sie mit
Radartechnik Umgang hatten und später an Krebs, Leukämie oder grauem Star
erkrankten. Andere Erkrankungen schloß die Kommission aus.
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Stx414-415.2004.7.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Radarsoldaten:
Mit zweierlei Maß. Interessenverband von Radargeschädigten der Nationalen
Volksarmee der DDR (NVA) gegründet. Am 10.
Dezember 2003 fand im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte ein
selbst für dieses Haus ungewöhnliches Treffen statt: ehemalige Soldaten der
Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) und Hinterbliebene bereits verstorbener
Soldaten gründeten den "Solidarischen Interessenverband
NVA-Radargeschädigter und Hinterbliebener e.V.".
Anlaß für diese Gründung sind auffällig zunehmende Erkrankungen bei
Soldaten, die während ihrer Dienstzeit in der NVA an Radaranlagen
gearbeitet haben und die dort nicht nur durch Radarstrahlen belastet wurden
sondern beim Hantieren an und in der Elektronik der Radaranlagen von
Röntgenstörstrahlung getroffen wurden. Die Soldaten waren – ohne das zu
ahnen – Dosisleistungen bis in die Größenordnung von 10 Millisievert pro
Stunde (mSv/h) ausgesetzt. Die Soldaten wurden über diese Gefahr nicht
informiert, es gab keine Personendosimetrie, keine besondere ärztliche
Betreuung. Erst seit wenigen Jahren bemühen sich ehemalige Bundeswehr-Radar-Soldaten
mit Unterstützung des Bundeswehrverbandes um Anerkennung ihrer
Gesundheitsschäden, die sie auf ihren Einsatz an Radaranlagen der
Bundeswehr zurückführen. Sie gründeten den "Bund zur Unterstützung
Radargeschädigter e.V.". Die gesundheitlichen
Probleme der Bundeswehrsoldaten sind identisch mit denen der NVA-Soldaten,
jedoch das Bundesverteidigungsministerium weigert sich bis heute, die
Ansprüche der NVA-Soldaten in gleicher Weise zu behandeln wie die Ansprüche
der Bundeswehrsoldaten. Kontakt: Dipl.-Ing. Thomas Förster, Telefon
04532-505460, http://www.nva-radar.de, mailto:info@nva-radar.de
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Stx408-409.2004.7,8.2
(2 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Radarsoldaten:
Strahlenopfer der NVA klagen. Schadensersatzansprüche sind nicht verjährt. Insgesamt rund 725 ehemalige Angehörige der Bundeswehr und 175
frühere Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR haben wegen
Verstrahlungen beim Umgang mit Radargeräten Klage eingereicht. Das erklärte
der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen am 19. Februar 2003 anläßlich des
Beginns eines Musterverfahrens am Landgericht Frankfurt (Oder). Kläger sind
ein an Krebs erkrankter früherer Radartechniker und die Witwe eines bereits
verstorbenen Radarmechanikers der NVA. Für die Radartechniker der
Bundeswehr werden die Verfahren am Landgericht Bonn verhandelt. Einen Termin
dafür gibt es noch nicht.
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Stx388-389.2003.8.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Radarsoldaten:
Verteidigungsminister ließ erst fünf Radaropfer anerkennen. Der Skandal um die Verstrahlung von Soldaten an Radargeräten
weitet sich aus. Bis Ende 2001 haben 2.269 ehemalige oder aktive Soldaten
einen Antrag auf Anerkennung von Strahlenschäden gestellt, die sie beim
Umgang mit Radargeräten erlitten hatten. 406 der Betroffenen sind bereits
gestorben, meist an Leukämie, Lymphtumoren und Hodenkrebs. Radargeräte
sondern auch starke Röntgenstrahlung ab, gegen die in der Vergangenheit
keine geeigneten Schutzvorkehrungen getroffen worden waren. Strahlentelex
hatte ausführlich berichtet (Nrn. 348-349/Juli 2001, 340-341/März 2001,
338-339/Februar 2001). Noch im Juni 2001 hatte Bundesverteidigungsminister
Rudolf Scharping (SPD) zugesagt, noch im selben Jahr für die Strahlenopfer
der Bundeswehr eine "streitfreie und großherzige" Regelung zu finden.
Bis Mitte Dezember 2001 sind jedoch erst fünf Betroffene als
wehrdienstbeschädigt zwischen 30 und 100 Prozent anerkannt worden. Dagegen
wurden bis dahin 226 Fälle abgelehnt.
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Stx362-363.2002.6.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Verteidigungsminister
enttäuscht die geschädigten Radarsoldaten. Der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) hat
Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) vorgeworfen, entgegen anderslautender
Versprechen nichts für eine zügige Entschädigung von Strahlenopfern der
Bundeswehr zu tun. Statt dessen ziehe er sich auf die normale gesetzliche
Position zurück, was nicht ausreiche. Die Einsetzung eines
Sonderbeauftragten und einer Arbeitsgruppe durch den Minister "deuten
darauf hin, daß noch viel Zeit bis zu einer Entschädigung ins Land geht –
wenn es überhaupt eine gibt". Rechtlich ungeklärt sei, wie verstrahlte
NVA-Soldaten der DDR entschädigt werden könnten, die sich bei der
Wehrbereichsverwaltung VII im brandenburgischen Strausberg melden und dort
ihre Ansprüche anmelden sollen. Auf die Ankündigung von NVA-Soldaten, eine
Interessengemeinschaft für Strahlenopfer zu bilden, reagierte Scharping
jedoch abwehrend: Das Problem habe "nichts mit der Bundeswehr zu
tun". Soldaten der Bundeswehr waren bis Mitte der 80er Jahre an
Radargeräten wegen mangelnder Abschirmungen krebsauslösender
Röntgenstrahlung in außerordentlicher Höhe ausgesetzt.
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Stx350-351.2001.5.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Berufliche
Strahlenbelastung: Verstrahlte Radarsoldaten fordern Schadensersatz und
Schmerzensgeld. Die für die
Schadensregulierung zuständigen Verwaltungen arbeiten "nicht nur langsam,
sondern sie erwecken allzu oft den Eindruck, dass es ihnen in erster Linie
darauf ankommt, finanzielle Ansprüche gegen den Staat abzublocken".
Das konstatierte der "Arbeitsstab Dr. Sommer" des
Verteidigungsministers. Bei der Arbeit an Radargeräten durch
Röntgenstrahlen geschädigte Bundeswehrsoldaten fordern vom
Verteidigungsministerium nicht nur eine Rentenversorgung, sondern auch
Schadensersatz und Schmerzensgeld. Einen Tag nach
Bundesverteidigungsminister Scharpings Ankündigung einer "möglichst streitfreien
und möglichst großherzigen Regelung" überreichte der Berliner
Rechtsanwalt Reiner Geulen dem Minister am 22. Juni 2001 die Forderungen
von 135 erkrankten Radarmechanikern, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen.
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Stx348-349.2001.5.1
(1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
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Strahlenbelastung
an Radaranlagen. Erkrankte Soldaten verlangen Entschädigung. Radarmechaniker und Radaroperateure sind auch durch
Röntgenstrahlung gefährdet. Bei der Bundeswehr wurde das über Jahrzehnte
nicht beachtet. Erkrankte Ex-Soldaten verlangen jetzt Entschädigung. Auf
einer Pressekonferenz am 9. Februar 2001 präsentierten die Betroffenen
Dokumente, denen zufolge die Problematik bei den Behörden und im
Bundesverteidigungsministerium im Prinzip schon seit Ende der 50er Jahre
bekannt war, jedoch offenkundig über Jahrzehnte hinweg keine Beachtung
fand. Email-Kontakt zur Initiative der Betroffenen: prasch@surfeu.de
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Stx340-341.2001.7,8.2
(2 Seiten)
Zu den
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beruflicher
Strahlenschutz
|
Gefahr für
Radartechniker durch Röntgenstrahlung. Bundeswehrsoldaten wurden
verstrahlt. An Radargeräten der Bundeswehr
waren Soldaten über Jahrzehnte hinweg und unzureichend geschützt
gesundheitsgefährdender Röntgenstrahlung ausgesetzt, die als Nebenprodukt
bei der Erzeugung von Radarstrahlung anfällt. Das wurde Mitte Januar 2001
bekannt. Diese Meldung bezieht sich auf eine Studie des
Physiologieprofessors Eduard David von der Privatuniversität
Witten/Herdecke, die dieser im Auftrage der Bundeswehr durchführte. David
wertete demzufolge die Krankenakten von 99 Radartechnikern und
Radaroperatoren aus. 69 von ihnen seien an Krebs erkrankt und 24 inzwischen
(Stand Januar 2001) gestorben, mit durchschnittlich 40 Jahren. Zwar
verweist David auf die "noch ausstehende Gesamtbewertung" unter
Berücksichtigung einer Kontrollgruppe und statistischen Vergleichen mit
Werten der Gesamtbevölkerung, wird jedoch mit dem Zwischenergebnis zitiert:
"Im Resultat kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß die
gesetzlich festgelegten Sicherheitsgrenzwerte für ionisierende Strahlung
und auch gepulster Hochfrequenzstrahlung überschritten wurden."
Offenbar müssen die rund 1.000 Radarmechaniker, die in den vergangenen 30
Jahren in der Bundeswehr dienten, mit einem erhöhten Risiko rechnen an
Krebs zu erkranken.
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Stx338-339.2001.6.1
(1 Seite)
Zu den Originalseiten
im pdf-Format
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beruflicher
Strahlenschutz
|
Unterrichtung
durch die Bundesregierung für 1998: Angaben zur Kollektivdosis beruflicher
Strahlenbelastungen nur für Photonenstrahlung. 330.823 beruflich strahlenbelastete Personen wurden 1998 nach
Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) im Bericht der Bundesregierung vom November 1999
überwacht, davon 241.145 aus dem Bereich Medizin. Die mittlere
Jahres-Personendosis aller Überwachten betrug dem Bericht zufolge 0,23
Millisievert (mSv). Bei der Beurteilung dieses Mittelwertes sei jedoch zu
beachten, dass bei dem größten Teil aller überwachten Personen (86 Prozent)
während des ganzen Jahres die untere Messbereichsgrenze des
Personendosimeters von 0,2 mSv nicht überschritten wurde. Im Bereich
Medizin habe dies auf 89 Prozent, in den nicht medizinischen Bereichen auf
77 Prozent der Überwachten zugetroffen. Bei den verbleibenden Personen
hätte sich 1998 eine mittlere Jahres-Personendosis von 1,64 mSv ergeben.
Die Summe der Dosiswerte aller Überwachten (Kollektivdosis) im Jahr 1998
lag den Berechnungen zufolge bei 77 Personen-Sievert. Diese Dosisangaben
beziehen sich nach Angabe des BMU ausschließlich auf die Photonenstrahlung,
da ihrer Meinung nach Dosisbeiträge durch Neutronen- oder Betastrahlung
keinen bedeutsamen Beitrag hätten.
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Stx316-317.2000.4,5.2
(2 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
|
Leiharbeiter
in deutschen Atomkraftwerken gehören zur am höchsten strahlenbelasteten
Berufsgruppe. Dr.med. Wolfgang Hoffmann
vom Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS)
stellt die Unzulänglichkeiten des Strahlenschutzes für die Berufsgruppe der
Leiharbeiter in Atomkraftwerken dar. Die Einbeziehung dieser Berufsgruppe
in die Diskussion um gesundheitliche Spätfolgen beruflich
strahlenbelasteter Personen ist dringend erforderlich.
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Stx292-293.1999.1-3.3
(3 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
|
Berufliche
Strahlenbelastung: Amtliche Filmdosimetrie unterschätzt Effektivdosis in
der Röntgendiagnostik. Auf der 29.
Wissenschaftlichen Tagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische
Physik (DGMP) e.V. 1998 in Dresden berichtete Dr. Heiner von Boetticher vom
Zentralkrankenhaus Links der Weser, Bremen, über eine systematische
Unterschätzung der Personendosis in der Röntgendiagnostik. Die Filmplakette
soll am Rumpf unter der Schutzkleidung getragen werden, so daß schon aus
diesem Grunde eine Unterschätzung erwartet wird. Außerdem darf der Meßwert
unter bestimmten Umständen mit der Effektivdosis gleichgesetzt werden. Dem
Physiker von Boetticher und Margrit Kaluza vom Betriebsärztlichen Dienst
war aufgefallen, daß auf Grund der amtlichen Personendosimetrie circa 90
Prozent aller in medizinischen Arbeitsbereichen überwachten Personen als
"nicht exponiert" eingestuft werden, weil die ermittelte Dosis
unterhalb der Nachweisgrenze liegt. Dies führe zu einer falschen
Einschätzung des Strahlenfeldes bei Röntgenuntersuchungen und senke die
Akzeptanz der Personendosimetrie bei Teilen des Personals, meinen von
Boetticher und Kaluza. Sie ermittewlten die effektive Dosis nach einem
Näherungsverfahren mit zwei Dosimetern und fanden, daß die amtliche
Filmdosimetrie die Effektivdosis unterschätzt. Beide weisen darauf hin, daß
auf der Grundlage der Effektivdosis berufsbedingte Krebsrisiken abgeschätzt
werden.
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Stx288-289.1999.14-16.3
+ Stx296-297.1999.2.1 (4 Seiten)
|
beruflicher
Strahlenschutz
|
Beschäftigte
von Atomkraftwerken haben vermehrt Chromosomenveränderungen. Die Studie von Chung und Mitarbeitern zeigt für die
Beschäftigten vier koreanischer Atomkraftwerke eine mehr als dreifache
Erhöhung dizentrischer Chromosomen gegenüber der Kontrollgruppe.
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Stx230-231.1996.3.1
(1 Seite)
|
beruflicher
Strahlenschutz
|
Arbeitnehmerprobleme
mit niedrigen Strahlendosen. "Niedrige
Strahlendosen und Gesundheit der Arbeitnehmer" heißt der Titel des
1994 erschienenen Berichtes Nr. 8-11 des Otto Hug Strahleninstitutes und
der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.. Dabei
handelt es sich um die aktualisierte Fassung einer von dem Marburger
Radiologen Prof. Dr.med. Horst Kuni für die Hans-Böckler-Stiftung des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Herbst 1992 fertiggestellten
Expertise unter der besonderen Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen in
der geplanten Atommüllanlage Schacht Konrad. Der Bericht enthält eine
umfangreiche Übersicht über die Ergebnisse epidemiologischer Studien zur
Krebssterblichkeit durch berufliche Strahlenbelastung.
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Stx176-177.1994.6,7.2
(2 Seiten)
|
beruflicher
Strahlenschutz
|
EG-Richtlinien:
Strahlenschutz für Bergleute und Flugpersonal. Die Bundesregierung
wirke mit den anderen EG-Staaten darauf hin, daß die höhere
Strahlenbelastung aus natürlichen Quellen an bestimmten Arbeitsplätzen, wie
für Bergleute und Flugpersonal, durch Schutzregelungen berücksichtigt wird,
heißt es in der Antwort (12/4049) der Bundesregierung vom 7. Januar 1993
auf eine Kleine Anfrage (12/3932) von Abgeordneten der SPD-Fraktion im
Bundestag.
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Stx146-147.1993.3,4.2
(2 Seiten)
|
beruflicher
Strahlenschutz
|
Bonn: Bundeskabinett
beschloß neuen Strahlenpass. Mit einem neuen Strahlenpass will die
Bundesregierung Personen ausstatten, die am Arbeitsplatz Strahlen
ausgesetzt sind. Er soll ab 1. Juni 1990 seinen Vorläufer aus dem Jahre
1977 ablösen. Beim Bundesamt für Strahlenschutz soll außerdem ab 1. April
1990 ein Strahlenschutzregister geführt werden, das die bisher bei den
Ländern erhobenen Daten von etwa 300.000 Personen zusammenfaßt.
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Stx78-79.1990.10.1
(Kurzmeldung, 1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
|
Münster: Wissenschaftler
halten Bonn das Beispiel von London vor. 300 Wissenschaftler und
Teilnehmer des Symposiums über die Wirkung niedriger Strahlendosen auf den
Menschen forderten im Februar 1988 den Gesetzgeber in Bonn in einer
Petition auf, dem Beispiel der britischen Strahlenschutzkommission zu
folgen. Diese hatte im Gegensatz zur Internationalen
Strahlenschutzkommission ICRP eine Herabsetzung der zulässigen
Strahlenwerte von bisher 5 rem auf 1,5 rem pro Jahr für beruflich der
Strahlung ausgesetzte Personen gefordert.
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Stx30.1988.6.1
(Kurzmeldung, 1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
|
Bonn: Lebensgrenzwerte
für Strahlen. Eine Strahlenhöchstdosis für die gesamte
Lebensarbeitszeit soll für Arbeitnehmer in Atomanlagen eingeführt werden.
Wie das Bonner Umweltministerium am 4. Februar 1988 mitteilte, hat die
Strahlenschutzkommission (SSK) hierfür einen Wert von 40 rem empfohlen. Bis
dahin gab es nur einen jährlich zulässigen Höchstwert von 5 rem für beruflich Strahlung ausgesetzten Personen.
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Stx27.1988.5.1
(Kurzmeldung, 1 Seite)
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beruflicher
Strahlenschutz
|
Großbritannien:
Niedrigere Strahlendosen für Atomarbeiter gefordert. Die britische
Strahlenschutzbehörde hat gefordert, die zulässigen Strahlendosen für
Arbeitnehmer in Atomkraftwerken und anderen atomaren Anlagen drastisch zu
verringern. Die Behörde reagierte damit auf die Ergebnisse der sogenannten
Dosisrevision bei der Langzeitstudie zu den Atombombenabwürfen über
Hiroshima und Nagasaki im August 1945.
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Stx25.1988.6.1
(1 Seite)
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Dosismodelle und Meßgrößen
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Dosismodelle
und Meßgrößen
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Strahlenschutz
und Risikokommunikation: „Ich denke
nicht, dass Ihre erneute Studie die Einschätzung der SSK ändern wird“. Die
SSK verharrt in ihrer Abwehrhaltung. Die Frage an den Vorsitzenden des
Ausschusses Strahlenrisiko der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK),
Dr. Peter Jacob, klang ganz einfach: „Sind freigemessene Abfälle wirklich
nicht gering radioaktiv und sehen Sie diese tatsächlich als gesundheitlich nahezu
ungefährlich an?“ Das fragte im Oktober 2015 der Arzt in einer Gemeinde bei
Stuttgart, in der der Landkreis eine Deponie betreibt, auf der
freigemessene Abfälle aus einem Kernkraftwerksrückbau abgelagert werden
sollen. Die vorgegebene maximale Strahlenbelastung bis 10 Mikrosievert pro
Person und Jahr klinge zwar nach einer sehr minimalen Belastung, „doch
haben wir schon in der Schule gelernt, dass es für Strahlenschäden keine
Schwellenwerte gibt und stochastische Strahlenschäden auch bei sehr niedrigen
Dosen auftreten können.“ „Nun wird uns vom Deponiebetreiber immer wieder
Ihre Strahlenschutzkommission zitiert, wonach Abfälle kleiner 10
Mikrosievert definitionsgemäß ‚nicht radioaktiv‘ und dementsprechend
‚völlig ungefährlich“ seien – ‚normaler Bauschutt also‘.“ Darauf antwortete
Dr. Peter Jacob, nicht nur Vorsitzender des Ausschusses Strahlenrisiko der
SSK, sondern auch Kommissarischer Direktor des Instituts für Strahlenschutz
des Helmholtz Zentrum Mü-chen und „Vice Chair“ des Wissenschaftlichen Komitees
der Vereinten Nationen für die Wirkungen der Atomstrahlung (UNSCEAR) in
einer Email: „Bezüglich möglicher Gesundheitsrisiken durch
Strahlenexpositionen mit jährlichen Dosen kleiner 10 Mikrosievert hilft nur
der gesunde Menschenverstand (…).“ Bericht mit einem Kommentar von Thomas
Dersee.
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Stx694-695.2015.5-8.4
(4 Seiten)
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Dosismodelle
und Meßgrößen
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Strahlenschutz
und Risikokommunikation: Immer
stramm auf Atomkurs. Ein Rückblick auf 41 hochgelobte Dienstjahre der
deutschen Strahlenschutzkommission. Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks (SPD) hat am 17. September 2015 zwei ehemaligen (Rolf Michel und
Maria Blettner) und dem amtierenden Vorsitzenden der SSK (Wolfgang-Ulrich
Müller) Bundesverdienstkreuze überreicht, die ihnen der Bundespräsident
verliehen hat. Schon im vorigen Jahr, zum 40-jährigen Jubiläum des
Gremiums, hatte Frau Hendricks mitgeteilt, dass dieses „nicht nur den
Ministerien sondern auch der ganzen Bevölkerung einen großen Dienst“
erwiesen habe. Die SSK ist eine Beraterkommission des
Bundesumweltministers. Auf Grund ihrer Ansichten hätte es einen
Atomausstieg nie gegeben. Ein Rückblick von Inge Schmitz-Feuerhake,
Sebastian Pflugbeil und Thomas Dersee.
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Stx694-695.2015.3-5.3
(3 Seiten)
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Dosismodelle
und Meßgrößen
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Revision der Dosiskoeffizienten durch die ICRP. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) hat
jetzt eine neue Publikation 130 veröffentlicht. Dieser Bericht ist der
erste in einer Reihe von Berichten, mit denen die Publikationen 30 und 68
revidiert werden sollen, in der Dosiskoeffizienten für berufliche
Radionuklidinkorporationen durch Einatmen und Verschlucken bereitgestellt
werden.
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Stx692-693.2015.9-10.2
(2 Seiten)
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Dosismodelle
und Meßgrößen
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Atommüll: Bis zu 1.000-fach höheres
Strahlenrisiko bei der Freigabe von Atommüll aus dem Abriss von
Atomkraftwerken. Das Freigabekonzept erweist sich bei eingehender
Prüfung der Kriterien, Annahmen und Voraussetzungen als Kartenhaus auf
tönernen Füßen. Ein zentraler Aspekt des Abbaukonzeptes stillgelegter
Atomkraftwerke beruht darauf, dass ein großer Anteil von über 80 und 90
Prozent der abzubauenden Materialien, die mit Radioaktivität aktiviert oder
kontaminiert sind, aus dem Kontrollbereich des Atomgesetzes durch das
Verfahren der „Freigabe“ gemäß Paragraph 29 der Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV; sowie damit verbundener Anhänge, in denen die Anforderungen der
Freigabe festgelegt sind) entlassen werden. Am Beispiel des Antrags der RWE
Power AG auf Genehmigung zur Stilllegung und zu einer ersten Genehmigung
zum Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerksblöcke Biblis A und B wird
gezeigt, daß die Freigaberegelung nach dem in der deutschen
Strahlenschutzverordnung festgeschriebenen 10 Mikrosievert-Konzept auf
tönernen Füßen steht und inakzeptabel ist. Von Dr. Werner Neumann
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Stx662-663.2014.1-8.8
(8Seiten)
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Dosismodelle
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Life Span
Study (LSS), 14. Bericht (2012): Auch
bei den Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki gibt es keine Dosisschwelle
für das Krebsrisiko. Die Radiation Effects Research Foundation hat
jetzt ihren 14. Bericht über die Spätfolgen bei den Überlebenden der
Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki im Rahmen der sogenannten Life
Span Study (LSS) vorgelegt. Während des Zeitraums 1950 bis 2003 sind
demnach inzwischen 58 Prozent von 86.611 Mitgliedern der LSS-Kohorte mit
DS02-Dosisklassifikation gestorben. Im Vergleich zum vorhergehenden Bericht
ergeben sich jetzt bei der Betrachtung eines 6 Jahre längeren Zeitraums
nach der Strahlenexposition 17 Prozent mehr Todesfälle durch Krebs, vor
allem unter denjenigen, die bei der Strahlenexposition damals jünger als 10
Jahre alt waren. Unter ihnen gibt es jetzt 58 Prozent mehr
Krebs-Todesfälle. Der niedrigste betrachtete Dosisbereich mit einem signifikanten
Risikoanstieg für alle soliden Tumoren war 0 bis 0,20 Gray und eine
formelle Dosis-Schwellen-Analyse, so die Autoren, zeigte keine Schwelle.
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Stx606-607.2012.10.1
(1 Seite)
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Dosismodelle
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Der lange Abschied von der unschädlichen Dosisschwelle.
Anerkannte Strahleneffekte im Niederdosisbereich und ausstehende
Korrekturen. Bereits vor langer Zeit wurde
das Prinzip des „stochastischen“ Schadens für strahlenbedingte Krebs- und
Erbkrankheiten von der internationalen Strahlenschutzkommission ICRP
eingeführt. Es sollte den als eher unwahrscheinlich beschriebenen Ernstfall
zur sicheren Seite hin abdecken, indem zugestanden wurde, dass ein
einzelnes Strahlenquant im Prinzip einen gravierenden Spätschaden auslösen
kann. Grenzwerte mussten seitdem stets mit einem entsprechend hohen
gesellschaftlichen Nutzen gerechtfertigt werden, da sie reale Schadensfälle
zuließen. Anwender und etliche Standesorganisationen sind bis heute gegen
dieses Prinzip Sturm gelaufen und nach Fukushima wurde vielstimmig die
Behauptung lanciert, unter 100 Millisievert (mSv) seien keine statistisch
erkennbaren Schäden möglich. Demgegenüber liegen Evidenzen aus den
Bereichen vorgeburtliche Röntgendiagnostik, Folgen bei den japanischen
Atombombenüberlebenden, Radon in Häusern und berufliche Expositionen vor,
die man heute als den akzeptierten Stand der Erkenntnis ansehen muss. Hinzu
kommen als Beleg für die Wirksamkeit chronischer Expositionen durch
Umweltradioaktivität die Befunde am Fluss Techa im Südural, wo die
Bevölkerung durch die Emissionen der Plutoniumaufarbeitungsanlage Mayak
kontaminiert wurde. Umwelteffekte durch andere kerntechnische Anlagen
werden jedoch weiterhin offiziell geleugnet. Nachgewiesene Spätfolgen diagnostischer
Bestrahlungen von Kindern und Erwachsenen werden nach wie vor ignoriert.
Außerdem werden eine ganze Reihe von strahlenbedingten
Nicht-Krebserkrankungen, genetischen und teratogenen Schäden nicht
berücksichtigt, die insbesondere nach dem Tschernobylunfall auffällig
geworden sind. Von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz
e.V.
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Stx602-603.2012.4-10.7 (7 Seiten)
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Here you will find in Japanese the critique of the assertion, that radiation effects
are not observable below 100 Millisievert:
「無害な放射線閾値」からの時間のかかる決別
低線量領域内で認知されている放射線の影響と残された修正点
The
paper was written by Dr. Inge Schmitz-Feuerhake of the German Society for
Radiation Protection, professor of physics at the university
of Bremen, Germany
(retired). The Japanese translation was accomplished by a member of ACSIR
(Association of Citizens and Scientists Concerned about Internal Radiation
Exposure), Japan.
Shortened form in English
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Dosismodelle
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Strahlenschutz:
Kalkulierter Strahlentod. Die
Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan und Europa sind
viel zu hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf. Die
Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen wie
der von Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und
langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der
Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan
fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die
deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den
Berechnungsgrundlagen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP)
würde eine Ausschöpfung der derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr
japanischer Lebensmittel geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in
Deutschland zu mehr als 150.000 Krebstoten jährlich führen, heißt es in
einem am 20. September 2011 in Berlin vorgestellten Report der beiden
Organisationen. Und würde die gesamte deutsche Bevölkerung sich von
Lebensmitteln ernähren, die lediglich in Höhe von 5 Prozent dieser
Grenzwerte belastet sind, wäre immer noch mit mindestens 7.700 zusätzlichen
Krebstoten jährlich zu rechnen. Nach anderen Berechnungsgrundlagen als
jenen der ICRP könnten es noch deutlich mehr sein und hinzu käme ein
breites Spektrum verschiedenster Erkrankungen und genetischer Schädigungen.
foodwatch und IPPNW beziehen sich dabei auf ein Gutachten der
Vorstandsmitglieder der deutschen Gesellschaft für Strahlenschutz Thomas
Dersee und Sebastian Pflugbeil, die beide auch die Redaktion des
Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden. Report und Gutachten sind im
Internet auf den Webseiten von foodwatch, IPPNW und Strahlentelex in deutscher,
japanischer,
englischer
und französischer
Sprache frei abrufbar.
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Stx594-595.2011.1-4.4
(4 Seiten)
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Dosismodelle
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Die ICRP-Risikoschätzungen beschreiben nicht die Realität.
Internationale Konferenz der Europäischen Kommission für Strahlenrisiken
(ECRR) auf der griechischen Insel Lesbos.
Am 5. und 6. Mai 2009 trafen
sich Fachleute für die Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des
European Committee on Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen
Insel Lesbos. In den Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an
der gegenwärtig üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage
der Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw.
des BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die
sich abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden
Organisationen bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der
letzten Jahrzehnte. Bericht von Sebastian Pflugbeil.
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Stx538.2009.5-6.2
(2 Seiten)
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Dosimodelle
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IPPNW fordert „Reference-Embryo“ statt „Reference-Man“. Wegen der Ergebnisse der Kinderkrebsstudie (KiKK-Studie) des
deutschen Kinderkrebsregisters fordert die atomkritische Ärzteorganisation
IPPNW umgehende Verbesserungen im Strahlenschutz mit der Einführung eines
„Reference-Embryos“ zum Schutz von Kindern. Menschen, die in AKW-Nähe
wohnen, müssen verständlich und sachgerecht über das nachgewiesen erhöhte
Erkrankungsrisiko bei Kleinkindern aufgeklärt werden. Weil dies – trotz
wiederholter Aufforderung – von den zuständigen Behörden immer noch nicht
in die Wege geleitet worden ist, hat die IPPNW in Kooperation mit den
Machern der Kampagne „ausgestrahlt“ eine Informationsbroschüre verfaßt, in
der viele Fragen zum Thema Kinderkrebs um Atomkraftwerke verständlich und
fundiert beantwortet werden.
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Stx536-537.2009.4-5.2
(2 Seiten)
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Dosismodelle
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Neutronen als Strahlenschutzproblem bei Atommülltransporten.
Der Transport verglaster hochradioaktiver Abfälle im
November 2008 von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage für
abgebrannte Brennelemente La Hague in das Zwischenlager nach Gorleben
erfolgte in französischen Transportbehältern. Etwa 80 Prozent der nach
offizieller Dosisbestimmung von ihnen ausgehenden Exposition wird durch
Neutronen erzeugt. Würde man die biologische Wirkung von Neutronen deutlich
höher einschätzen, als dieses in der Strahlenschutzverordnung angenommen
wird, käme es zu einer Grenzwertüberschreitung. Über die Wirkung von dicht
ionisierender Strahlung, zu der Neutronen gerechnet werden, gibt es seit
langem Debatten in der Wissenschaft. Die Argumente von Kritikern des
offiziellen Strahlenschutzes, die in der Vergangenheit eine erhebliche
Unterschätzung der Neutronenwirkung geltend gemacht haben, werden durch
neuere Befunde an Flugpersonal und anderen menschlichen Kollektiven, die
dicht ionisierender Strahlung ausgesetzt waren, gestützt. Von Prof. Dr.
Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
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Stx532-533.2009.6-11.6
(6 Seiten)
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Dosismodelle
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Einfluss der Form der
Dosis-Wirkungsbeziehung auf das Leukämierisiko. Von Alfred Körblein.
Bei der Ermittlung des Strahlenrisikos wird stillschweigend vorausgesetzt,
dass die Strahlenwirkung proportional zur Dosis ist. Wenn aber diese
Annahme nicht zutrifft und die Strahlenwirkung überproportional mit der
Dosis ansteigt, führt eine Mittelung der Dosis dann zu einer Unterschätzung
des Risikos, wenn die Dosisbelastung starke örtliche und zeitliche
Schwankungen aufweist, wie das charakteristisch für die Strahlenbelastung
im Nahbereich von Kernkraftwerken ist. Dies ist der Grundgedanke, der dazu
beitragen soll, die Erklärungslücke zwischen den Befunden der KiKK-Studie
und dem momentanen Stand des radiobiologischen Wissens zu schließen.
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Stx524-525.2008.8-10.3 (3 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Dosismodelle
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Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken: „Eine
entscheidende Public Health-Studie“ - Die kritische Überprüfung der
Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen und eine Neueinschätzung
der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind notwendig. Die Nachricht
von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters
(KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel zu wenig Beachtung. Deshalb
verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor für Physik und
Umweltwissenschaften an der Portland State University in Portland/Oregon
(USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine angelsächsischen Kollegen
und die Medien, wovon er Strahlentelex freundlicherweise eine Kopie
schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs des Erkrankungsrisikos für
Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5 Jahren, je näher sie bei
einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme nachdenklich und
beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so schreibt Nussbaum aus
der Perspektive eines anderen Kontinents, hat Wissenschaftler des zentralen
Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige Studie über eine Überzahl
von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren zu
erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der rot-grünen
Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich in
Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem öffentlichen
Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen Nuklearindustrie etwas
entgegengesetzt werden.
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Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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Dosismodelle
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Strahlenbiologie:
Für Auger-Elektronen aussendende
Radioisotope lassen sich keine Werte für die dosisabhängige relative
biologische Wirksamkeit (RBW-Werte) angeben. Das Bild von sogenannten Auger-Elektronen
emittierenden Radioisotopen in der Strahlenbiologie beginnt sich zu wandeln
und in jedem Fall zu differenzieren. Wegen unerwarteter experimenteller
Ergebnisse ließen sich keine Werte für das Konzept der dosisbasierten
relativen biologischen Wirksamkeit (RBW-Werte) bestimmen. Derartige Angaben
müssen nun mit großem Vorbehalt betrachtet werden. Das erklären die Autoren
des im Mai 2008 in der Schriftenreihe Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
veröffentlichten Abschlußberichtes (BMU-2008-712) über „Untersuchungen der
Auger-Emitter abhängigen biologischen Wirksamkeit zur Ermittlung des
Strahlungs-Wichtungsfaktors für Auger-Elektronen“ am Forschungszentrum
Jülich. (F.A.H. Schneeweiss, A. Turtoi, E. Pomplun, G. Sutmann, 2008)
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Stx514-515.2008.2-3.2
(2 Seiten)
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Dosismodelle
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Wir gehen nicht vorsichtiger um mit Radioaktivität, sondern
nachlässiger. 20 Jahre Beobachtungen im Strahlenschutz. In der Folge der Reaktorkatastrophe vor 20 Jahren hat sich
in der Wahrnehmung und Behandlung von Radioaktivität ein Wandel vollzogen.
In den Interessenkonflikten um den Atomausstieg hat das dazu geführt, daß
der Strahlenschutz in Deutschland abgeschwächt wurde, sogar über das von
der EU geforderte Maß hinaus. Eine ökonomische Deckelung wurde eingeführt
und der Grundsatz des Minimierungsgebots aufgegeben. Wir gehen tatsächlich
heute nicht vorsichtiger, sondern nachlässiger mit der Radioaktivität um.
Dem Fatalismus aber sollte nicht nachgegeben werden, denn die
gesundheitlichen Folgeschäden sind größer als gerne behauptet. Ein Bericht
von Thomas Dersee.
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Stx464-465.2006.1-6.6
(6 Seiten)
Zu den
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Dosis-Meßgrößen
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Buchmarkt: Neue
Dosimeter für neue Dosismeßgrößen. Für die neuen Dosismeßgrößen der
neuen Strahlenschutzverordnung werden neue Dosimeter entwickelt, die
größere Dosiswerte messen. Das ergibt sich aus zwei Berichten der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB-Dos-46 und
PTB-Dos-47). Ergebnis der Umstellung ist, daß bei gleichem absolutem Risiko
die Risikokoeffizienten verkleinert werden.
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Stx426-427.2004.7.1
(1 Seite)
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Dosismodelle
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Buchmarkt: Eine
Antwort auf die ICRP. Europäisches Komitee für Strahlenfolgen ECRR stellt ersten
Band mit Strahlenschutzempfehlungen vor. Das European Committee of Radiation
risk (ECRR) hat im Januar 2003 in Brüssel seinen Report ECRR 2003:
"Recommendations of the European Committee on Radiation Risk. Health
Effects of Ionising Radiation Exposure at Low Doses for Radiation
Protection Purposes" (Empfehlungen des ECRR. Die Gesundheitseffekte durch geringe Dosen ionisierender
Strahlung bewertet für Strahlenschutzzwecke) vorgestellt. Der 186-seitige
Report enthält ein neues Risikomodell zur Abschätzung von Strahlenfolgen,
das auf der Grundlage der Arbeiten von über 30 Mitgliedern und Beraterinnen
und Beratern des Komitees entwickelt wurde. Die Empfehlungen verstehen sich
als ein notwendiger Ersatz des Konzeptes der Internationalen
Strahlenschutzkommission ICRP, das den Verordnungen der europäischen Länder
zum Schutz vor ionisierender Strahlung zu Grunde liegt. Das ECRR wurde 1997
in Brüssel gegründet, nachdem mit der nahtlosen Annahme der Direktive
Euratom 96/29 durch die Europäische Gemeinschaft jedwede Bedenken von
wissenschaftlicher und ethischer Seite unberücksichtigt blieben. Die Kritik
an der ICRP wird als historisches Faktum angesehen. Inhaltlich betrifft sie
die Begründung der ICRP-Dosisgrenzwerte und die quantitative Herleitung
ihrer Risikomodelle, politisch ihre selektive Sichtweise und zu große Nähe
zur Nuklearindustrie. Der Report ECRR 2003, ISBN 1-897761-24-4, 186 Seiten,
44 Tabellen, 6 Abb., 550 Referenzen, wurde im Verlag Green Audit Press, UK,
veröffentlicht, ist im Buchhandel erhältlich oder durch e-mail Bestellung
unter mailto:admin@euradcom.org.
Der Preis beträgt 45,00 Englische Pfund, in begründeten Fällen wird er auch
für 15,00 Englische Pfund abgegeben. Eine 4-seitige Zusammenfassung kann
unter http://www.euradcom.org
abgerufen werden.
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Stx386-387.2003.7.1
(1 Seite)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Dosismodelle
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Ein neues
Dosismodell von der ECRR. Neue
Empfehlungen des Europäischen Komitees zum Strahlenrisiko (ECRR) zur
besseren Beschreibung und Abschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen von
Niedrigdosisstrahlung. Eine Arbeitsgruppe von europäischen Wissenschaftlern
publiziert im Januar 2003 neue Empfehlungen zum Strahlenschutz. Das
Europäische Komitee zum Strahlenrisiko (ECRR, European Committee on
Radiation Risk), dem auch Spezialisten aus Ländern außerhalb der EU
angehören, entwickelte eine neue Methodologie, die die Schwächen der
ICRP-Methodologie beheben soll. Weitere Hintergrundinformationen gibt es
auch unter http://www.euradcom.org
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Stx384-385.2003.2-4.3
(3 Seiten)
Zu den Originalseiten
im pdf-Format
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Dosismodelle
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Die neue
Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 2: Mit neuen
Wichtungsfaktoren wird die effektive Dosis manipuliert. Die effektiven Dosen nach neuem und altem Verordnungsrecht
sind nicht mehr miteinander vergleichbar. Speziell für Brust und
Knochenoberfläche wird bei gleicher Strahlenbelastung jetzt eine geringere
effektive Dosis berechnet als vorher. Für die meisten beruflich
strahlenbelasteten Personen verschlechtert sich der Strahlenschutz
drastisch, trotz der Absenkung des rechnerischen Grenzwertes von 50 auf 20
Millisievert pro Jahr. Am 11. Juli 2001 hatte das Bundeskabinett die von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgelegte neue
Strahlenschutzverordnung in der vom Bundesrat am 1. Juni 2001 beschlossenen
Fassung akzeptiert. Sie soll am 1. August 2001 in Kraft treten und die alte
Verordnung von 1989 ersetzen. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der
Gesellschaft für Strahlenschutz, setzt seinen in der vorigen Ausgabe
begonnenen Bericht über die Konsequenzen für Gesundheit und Leben der
Menschen fort.
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Stx350-351.2001.6,7.2
(2 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Dosismodelle
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Die
"Kontrollierbare Dosis" soll den Aufwand im Strahlenschutz
verringern. Die Propagierung eines neuen
Dosismodells durch die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) setzt
die Politik der langen Schornsteine fort. Im August 1998 veröffentlichte
Roger H. Clarke, Vorsitzender der Internationalen Strahlenschutzkommission
(ICRP), ein Papier, das durch die Internationale Strahlenschutzgesellschaft
(IRPA - International Radiation Protection Association) an ihre nationalen
Mitgliedsgesellschaften verteilt wurde. Mit der Bitte um Stellungnahme
wurde dazu mitgeteilt, die IRPA solle im April 2000 darüber auf ihrem
Treffen in Hiroshima diskutieren und eine Resolution verabschieden. Clarkes
Papier trägt die Überschrift "Kontrollierbare Dosis - Überlegungen zur
Kontrolle der Personendosis aus singulären Quellen" ("Controllable
Dose: A discussion on the control of individual doses from single
sources"). Im April 1999 veröffentlichte der Fachverband für
Strahlenschutz (FS) eine eigene Übersetzung mit der Aufforderung an seine
Mitglieder, ihre Meinung zu äußern, damit der FS-Vorstand daraus die
Stellungnahme des Verbandes erarbeiten könne. Strahlentelex legt seiner
Darstellung des von Clarke propagierten Strahlenschutzkonzeptes eine eigene
Übersetzung von Annette Hack zugrunde. Mit einem Kommentar von Thomas
Dersee.
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Stx308-309.1999.5-8.4
(4 Seiten)
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Dosis-Meßgrößen
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Neue
Dosis-Meßgrößen im Strahlenschutz. Zum 1.
Januar 1995 haben der Normenausschuß Radiologie
(NAR) im DIN und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die
Einführung neuer Orstdosis- und Personendosis-Meßgrößen empfohlen. Im
Gegensatz zu den bisherigen sind die neuen Meßgrößen zwar für alle
Strahlenarten gleich, jedoch in der Orts- und Personendosimetrie und für
durchdringende Strahlung und Strahlung geringer Eindringtiefe verschieden.
(PTB-Bericht Dos-23, 1994)
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Stx192-193.1995.12.1
(1 Seite)
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Flugverkehr
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Anfang
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Flugverkehr
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Der Einfluss
der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen auf die
Bestimmung der Strahlenexposition von Flugpersonal - Zu erwartende Änderungen
durch die Euratom-Richtlinie 59/13 und Unterschätzung der Ergebnisse durch
unrealistische ICRP-Annahmen. Von Robert Schmitz.
Nach Strahlenschutzverordnung gehört Flugpersonal zur Gruppe der
„beruflich strahlenexponierten“ Personen. Wie auch aus anderen Sparten
bekannt, zeigen sich bei ihm erhöhte Raten an Krebserkrankungen, nicht
malignen Hirntumoren und Katarakten. Sein Gesundheitsrisiko erscheint im
Vergleich zu anderen chronisch exponierten Kollektiven als unerwartet hoch,
weil laut Bundesamt für Strahlenschutz die Jahresdosen nur bei 2 bis 5
Millisievert (mSv) liegen sollen (BfS 2011). Wegen der komplexen
Zusammensetzung der Höhenstrahlung im Flugzeug mit Anteilen von
hochenergetischen Neutronen und geladenen Partikeln wird die Dosis nicht durchgängig
gemessen, sondern mithilfe von Annahmen über die Verhältnisse bei
Standardflugrouten anhand von Rechenmodellen bewertet.
Kritische Wissenschaftler weisen seit langem auf die Unterschätzung
der biologischen Wirkung von Neutronen, die einen erheblichen Dosisbeitrag
liefern, in den Berechnungen hin. Entgegen zahlreichen Befunden, die diese
These bestätigen, hat die internationale Strahlenschutzkommission ICRP 2007
eine weitere Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und
Protonen, die in die Rechenmodelle eingehen, empfohlen (ICRP 103). Dies ist
in der auch für Deutschland verbindlichen EURATOM-Richtlinie 59 von 2013
übernommen worden. Es besteht somit die Gefahr, dass die zukünftigen
Strahlendosen des Flugpersonals so klein gerechnet werden, dass das
Flugpersonal wegen zu kleiner Dosis von Strahlenschäden freigesprochen
wird.
Diese Studie beschäftigt sich hauptsächlich mit der Frage, wie sich
verschiedene Wertzuweisungen für den Strahlungswichtungsfaktor auf die
Berechnung der effektiven Dosis durch ionisierende Strahlung in einer für
Langstreckenflüge typischen Höhe von 10 bis 12 Kilometern auswirken. Es ist
zu befürchten, dass die rechnerische Absenkung der effektiven Dosis durch
Neutronen- und Protonenstrahlung um 30 Prozent dazu benutzt wird, das
Flugpersonal aus der gesetzlich geschützten Kategorie der
beruflich Strahlenexponierten herauszunehmen.
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Stx724-725.2017.1-3.3 (3 Seiten)
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Flugverkehr
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Röntgenstrahlung: Gesundheitsschäden durch Radargeräte. Inwiefern
Soldaten Gesundheitsschäden durch Radargeräte erlitten haben, beschäftigt
den Bundestag und das Verteidigungsministerium seit Ende 2000. Die im Jahr
2002 eingesetzte Radarkommission habe jedoch in ihrem Bericht vom 2. Juli
2003 nur für die von ihr identifizierten Radargeräte die bekannte
vereinfachte Anerkennung im Rahmen der entsprechenden
Wehrdienstbeschädigungsverfahren vorgeschlagen, erklärte die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Bundestagsfraktion Die Linke.. Das bedeute, daß bei Betroffenen, die an
anderen Geräten tätig waren und erkrankt sind, die „normalen“
Verfahrenskriterien anzuwenden seien. Das heißt, es werde in jedem der
Fälle individuell geprüft, welchen Strahlenbelastungen der Antragsteller
tatsächlich aus-gesetzt war.
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Stx590-591.2011.20.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Warnung vor
Gesundheitsrisiken bei Körperscannern an Flughäfen. In der Debatte um den Einsatz von
Körperscannern zur Terrorbekämpfung an Flughäfen hat der Vorsitzende der
Strahlenschutzkommission der Bundesregierung, Prof. Dr. Rolf Michel, vor
Gesundheitsrisiken gewarnt.
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Stx552-553.2010.3.1
(1 Seite)
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Flugverkehr
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Katastrophenplanung: Keine Chance bei Flugzeugabsturz auf alte
AKW. Behörden ignorieren Bedrohung durch alte AKW –
Greenpeace-Recherchen belegen Ausmaß der Katastrophe bei Flugzeugabsturz.
Die Gefährdung der Bevölkerung rund um die sieben ältesten deutschen
Atomkraftwerke wird von der Atomaufsicht seit Jahren dramatisch
unterschätzt. Ausbreitungsrechnungen von Greenpeace für einen schweren
Reaktorunfall in den AKW Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1 und
Philippsburg 1 belegen, daß die radioaktive Kontamination vieler Anwohner
bereits innerhalb weniger Stunden den behördlichen Grenzwert für eine
Evakuierung bis um das Tausendfache überschreiten würde. Die Dosis käme
über die Luft und würde auch in geschlossenen Räumen aufgenommen. Ein
schwerer Reaktorunfall könnte durch einen Flugzeugabsturz oder einen
Terroranschlag aus der Luft ausgelöst werden. Greenpeace fordert, den
sieben ältesten Atommeilern die Betriebsgenehmigung sofort zu entziehen. Greenpeace
liegen interne Dokumente unter anderem des Bundeskriminalamtes vor, denen
zufolge die deutschen Sicherheitsbehörden das Risiko eines Terroranschlags
aus der Luft auf ein Atomkraftwerk nicht mehr ausschließen. Gleichzeitig
ist die bisherige Abwehrtaktik, das AKW im Falle eines Angriffs zu
vernebeln, gescheitert.
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Stx542-543.2009.7-8.2
(2 Seiten)
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Flugverkehr
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Berufliche Strahlenbelastung: Piloten und Stewardessen sind mit am
stärksten strahlenbelastet. Wer über den Wolken arbeitet, ist vermehrt
der kosmischen Strahlung ausgesetzt. Das fliegende Personal ist eine der am
stärksten strahlenbelasteten Berufsgruppe in Deutschland. Das dokumentiert
der erste Bericht über die berufliche Strahlenexposition des fliegenden
Personals, den das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 13. Oktober 2005
veröffentlicht hat. Zum ersten Mal wurde die in einem Jahr entstandene
Strahlenexposition des fliegenden Personals vollständig erfaßt und differenziert
nach verschiedenen Merkmalen ausgewertet.
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Stx452-453.2005.7.1
(1 Seite)
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Flugverkehr
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Epidemiologie:
Kosmische Strahlung erhöht das Risiko für Grauen Star bei Flugpiloten.
Fliegen setzt Fluggäste und Flugpersonal ionisierender Strahlung kosmischen
Ursprungs und Sekundärstrahlung aus der Kollision galaktischer Partikel mit
Luftpartikeln und dem Material des Flugkörpers aus. Strahleninduzierte
Linsentrübungen (Grauer Star, Katarakt) sind zudem allgemein bekannt. Zur
Ermittlung des Erkrankungsrisikos von Flugpersonal untersuchten Vilhjalmur
Rafnsson von der Abteilung für Präventivmedizin der Universität von Island
in Reykjavik und Kollegen im Rahmen einer Fall-Kontrollstudie 445 Personen
mit und ohne Linsenschädigungen. Die Ergebnisse ihrer Untersuchung
veröffentlichten sie in der Fachzeitschrift Archives of Ophthalmology. Das
Risiko an einem strahleninduzierten Katarakt zu erkranken, war demzufolge
für Piloten 3-fach höher als für Nicht-Piloten.
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Stx448-449.2005.5.1
(1 Seite)
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Flugverkehr
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Umweltradioaktivität
und Strahlenschutz: Radioaktive Leuchtfarbe bei Bundeswehr und NVA. Nachdem
die Schädigung von Soldaten durch Röntgenstrahlung abgebende Radargeräte
bekannt geworden war, bahnt sich nun offenbar ein neuer Strahlenskandal für
Soldaten an. Mehrere zehntausend Soldaten der Bundeswehr sind offenbar
leichtfertig der Schadwirkung von radioaktiver Leuchtfarbe ausgesetzt
worden. Laut einer bisher nicht veröffentlichten Studie des Physikers
Günter Golde von der Berliner Charité, die von erkrankten ehemaligen
Soldaten in Auftrag gegeben worden war, soll die Strahlenbelastung mehr als
das 270-fache dessen betragen haben, was heute laut
Strahlenschutzverordnung für den sogenannten Normalbürger als zumutbar
gilt.
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Stx428-429.2004.6.1
(1 Seite)
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Flugverkehr
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Fünffach erhöhtes
Brustkrebsrisiko für Stewardessen. Stewardessen,
die mindestens fünf Jahre lang ihren Beruf ausgeübt haben, weisen einer
isländischen Studie zufolge ein fünffach erhöhtes Risiko auf, an Brustkrebs
zu erkranken. Dr. V. Rafnsson und Kollegen vom Department of Preventive
Medicine in Reykjavik hatten unter 1.532 Stewardessen 35 Frauen ausgewählt,
die an Brustkrebs erkrankt waren. Außerdem wählten sie 140 gesunde
Stewardessen als Kontrollpersonen aus, deren Lebensalter und reproduktive
Daten laut Krankenakten denen der Patientinnen entsprachen. Es zeigte sich,
daß ein fünffach erhöhtes Brustkrebsrisiko bestand, wenn die Frauen
mindestens fünf Jahre lang als Stewardessen gearbeitet hatten, im Vergleich
zu solchen mit einer Arbeitsdauer von weniger als fünf Jahren.
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Stx406-407.2003.7.1
(1 Seite)
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Flugverkehr
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Strahlenbelastung
von Flugpersonal: Die Ergebnisse von zellgenetischen Untersuchungen
widersprechen Einschätzungen des amtlichen Strahlenschutzes. Die Strahlenbelastung von Piloten und Stewardessen und deren
damit verbundenes Gesundheitsrisiko ist ein wichtiges, aber nicht
ausreichend erforschtes Thema. Die Strahlenbiologin Anna Heimers,
Universität Bremen, veröffentlichte dazu in der Ausgabe 6/2001 der
Zeitschrift Ergo-Med einen Bericht über ihre Studie über
Chromosomenveränderungen bei Piloten von Überschallflugzeugen. Über diese
Studie hatte Strahlentelex schon in der Ausgabe 332-333/2000 berichtet.
Heimers Untersuchung hatte eine 8-fach erhöhte Rate dizentrischer
Chromosomen im Blut der Piloten gegenüber der Kontrollgruppe ergeben. Die
daraus abgeleitete Dosisabschätzung ergibt nun eine Belastung von 13 bis 43
Millisievert pro Jahr, abhängig von den Strahlenwichtungsfaktoren für Neutronen.
Heimers zytogenetische Untersuchungen widersprechen einer Hypothese aus dem
offiziellen Strahlenschutz, wonach eine Wirksamkeitsminderung von locker
ionisierender Strahlung im Bereich niedriger Dosen und Dosisleistungen im
Vergleich zu hohen Dosen auftritt.
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Stx368-369.2002.6,7.2
(2 Seiten)
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Flugverkehr
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Strahlenbelastung
an Radaranlagen. Erkrankte Soldaten verlangen Entschädigung. Radarmechaniker und Radaroperateure sind auch durch
Röntgenstrahlung gefährdet. Bei der Bundeswehr wurde das über Jahrzehnte
nicht beachtet. Erkrankte Ex-Soldaten verlangen jetzt Entschädigung. Auf
einer Pressekonferenz am 9. Februar 2001 präsentierten die Betroffenen
Dokumente, denen zufolge die Problematik bei den Behörden und im
Bundesverteidigungsministerium im Prinzip schon seit Ende der 50er Jahre
bekannt war, jedoch offenkundig über Jahrzehnte hinweg keine Beachtung
fand. Email-Kontakt zur Initiative der Betroffenen: prasch@surfeu.de
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Stx340-341.2001.7,8.2
(2 Seiten)
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Flugverkehr
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Gefahr für
Radartechniker durch Röntgenstrahlung. Bundeswehrsoldaten wurden
verstrahlt. An Radargeräten der
Bundeswehr waren Soldaten über Jahrzehnte hinweg und unzureichend geschützt
gesundheitsgefährdender Röntgenstrahlung ausgesetzt, die als Nebenprodukt
bei der Erzeugung von Radarstrahlung anfällt. Das wurde Mitte Januar 2001
bekannt. Diese Meldung bezieht sich auf eine Studie des
Physiologieprofessors Eduard David von der Privatuniversität
Witten/Herdecke, die dieser im Auftrage der Bundeswehr durchführte. David
wertete demzufolge die Krankenakten von 99 Radartechnikern und Radaroperatoren
aus. 69 von ihnen seien an Krebs erkrankt und 24 inzwischen (Stand Januar
2001) gestorben, mit durchschnittlich 40 Jahren. Zwar verweist David auf
die "noch ausstehende Gesamtbewertung" unter Berücksichtigung
einer Kontrollgruppe und statistischen Vergleichen mit Werten der
Gesamtbevölkerung, wird jedoch mit dem Zwischenergebnis zitiert: "Im
Resultat kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß die gesetzlich
festgelegten Sicherheitsgrenzwerte für ionisierende Strahlung und auch
gepulster Hochfrequenzstrahlung überschritten wurden." Offenbar müssen
die rund 1.000 Radarmechaniker, die in den vergangenen 30 Jahren in der
Bundeswehr dienten, mit einem erhöhten Risiko rechnen an Krebs zu erkranken.
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Stx338-339.2001.6.1
(1 Seite)
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Flugverkehr
|
Berufliche
Strahlenbelastung: Concorde-Piloten sind höher strahlenbelastet als ihre
Kollegen. In der Mai-Ausgabe der
Zeitschrift "Mutation Research" veröffentlichte die
Strahlenbiologin Anna Heimers, Universität Bremen, eine Studie über
Chromosomenveränderungen bei Concorde-Piloten. Die Untersuchung ergab eine
8-fach erhöhte Rate dizentrischer Chromosomen in den Blutproben der
Überschallpiloten gegenüber der Kontrollgruppe. Abhängig von dem verwendeten
Strahlungswichtungsfaktor für Neutronen, ermittelte Heimers eine
durchschnittliche jährliche Strahlenbelastung des fliegenden Personals von
11 bis 37 Millisievert.
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Stx332-333.2000.9,10.2
(2 Seiten)
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Flugverkehr
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Flugkontrolle:
Warnung vor neuem Röntgengerät. Auch Urlaubsfilme in Bleiummantelung sollen
gefährdet sein. Eine neue Generation von Röntgen-Scannern zur
Gepäckkontrolle an internationalen Flughäfen kann unentwickelte
Urlaubsfilme zerstören. Nicht entwickelte Filme blieben sogar in Bleibeuteln
schutzlos, weil die Geräte ihre Leistung automatisch so weit steigerten,
bis der Inhalt der Tüten für das Sicherheitspersonal erkennbar werde, wird
1999 berichtet.
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Stx314-315.2000.8.1
(1 Seite)
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Flugverkehr
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Krebsrisiko
für Piloten: Kanadische Piloten erkranken häufig an Leukämie. Es ist
unbestritten, daß Flugpersonal während der Flugstunden mit zahlreichen
physikalischen und chemischen krebserregenden Stoffen belastet ist. Dazu
gehören ionisierende Strahlen, Benzol und Ozon. Trotz der ganz speziellen
Arbeitsplatzumgebung und der sich daraus ergebenden Belastung sind Daten
über Gesundheitsrisiken in dieser Beschäftigungsgruppe kaum vorhanden.
Pierre Band und Kollegen vom Zentrum für Epidemiologie und Krebsprävention
in Vancouver, Kanada, veröffentlichten 1996 eine Studie über
Krebserkrankungen und Todesursachen kanadischer Piloten.
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Stx228-229.1996.1,2.2
(2 Seiten)
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Flugverkehr
|
"Der
Transport von radioaktivem Material in Passagierflugzeugen ist zulässig und
kommt auch gar nicht so selten vor." Dies
erklärte der Flugkapitän Peter Gugerell vom Betriebsrat der Austrian
Airlines dem österreichischen Internisten Dr.med. Ludwig Knabl, nachdem
dieser im März 1996 auf einem Flug von Wien nach Minsk in Weißrußland bei
seinem Sitzplatz 100-fach erhöhte Strahlenwerte gemessen hatte.
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Stx228-229.1996.2,3.2
(2 Seiten)
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Flugverkehr
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Die
Strahlenbelastung des fliegenden Personals wird unterschätzt. Seit der Empfehlung der Internationalen
Strahlenschutzkommission im Jahre 1990, Flugpersonal als beruflich
strahlenbelastete Personengruppe zu klassifizieren, entbrannten hierzu
heftige Kontroversen. Es wurden diverse Meßprogramme durchgeführt, um die
Strahlenbelastung des fliegenden Personals abzuschätzen und eine
Risikobewertung der Arbeitsplatzsituation vornehmen zu können. Im Frühjahr
1995 veröffentlichte auch die Deutsche Strahlenschutzkommission eine
Stellungnahme zur Strahlenbelastung des Flugpersonals. Anna Heimers,
Biologin an der Universität Bremen, und Hans-Jürgen Lebuser von
Pilotenvereinigung Cockpit veranschaulichen, daß diese Stellungnahme der
Strahlenschutzkommission erhebliche Mängel aufweist - mit der Konsequenz,
daß die Strahlenbelastung des fliegenden Personals erheblich unterschätzt
wird.
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Stx210-211.1995.1-4.4
(4 Seiten)
|
Flugverkehr
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Höhen-/Neutronenstrahlung:
Höheres Brustkrebsrisiko für Stewardessen. Stewardessen erkranken
häufiger an Brustkrebs als andere Frauen. Zu diesem Ergebnis gelangten
finnische Wissenschaftler um Eero Pukkala vom nationalen Krebsregister in
Helsinki.
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Stx210-211.1995.4.1
(1 Seite)
|
Flugverkehr
|
Biologische
Dosimetrie: Flugpersonal erreicht und überschreitet die Dosisgrenzwerte
für beruflich strahlenexponierte Personen. Strahlendosen zwischen 10
und 25 Millisievert jährlich können Piloten und Stewardessen wegen ihres
häufigen Aufenthalts in großen Flughöhen und der dort verstärkt
auftretenden kosmischen Strahlung ausgesetzt sein. Das ermittelte eine
Arbeitsgruppe um Prof. Dr.rer.nat. Horst Traut, Direktor des Instituts für
Strahlenbiologie der Universität Münster, mit Hilfe der Methode der
biologischen Dosimetrie. Neuere Messungen deutscher Forscher mit Hilfe
konventioneller, physikalischer Methoden, hatten zuvor zu umstrittenen
Ergebnissen geführt. Entsprechend Untersuchungen aus den USA (R.J. Barish;
Strahlentelex 94-95/1990) war bisher von Strahlenbelastungen für
Flugpersonal von höchstens 10 Millisievert jährlich ausgegangen worden.
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Stx170-171.1994.1,2.2
(2 Seiten)
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Flugverkehr
|
Tonnenweise
radioaktives Material als Luftfracht in Passagiermaschinen. Die Passagiere der von deutschen Flughäfen startenden
Flugzeuge sitzen häufig ahnungslos über radioaktivem Material, das in den
Frachträumen der Passagiermaschinen in alle Welt geflogen wird. Das ergibt
sich aus einer Antwort der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 11.
Dezember 1992 (Landtagsdrucksache 11/4818) auf eine Kleine Anfrage der
Landtagsabgeordneten Dr. Katrin Grüber, Fraktion Die Grünen, die nach einem
Unfall mit radioaktivem Material auf dem Flughafen von Frankfurt am Main
nach Einzelheiten solcher Transporte gefragt hatte.
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Stx144-145.1993.10,11.2
(2 Seiten)
|
Flugverkehr
|
Solare
Flares: Anhaltende Sonnenstürme. Wie das amerikanische Institut zur
Beobachtung der Erdatmosphäre (NOAA) in Washington mitteilte, erreichte das
Auflodern der Strahlungsausbrüche an der Sonnenoberfläche am 10. Juni 1991
den höchsten Wert in einer Reihe ungewöhnlich heftiger solarer Flares. Mit
derartigen Partikelereignissen, die große Photonen-Winde zur Folge haben,
war 1991 und 1992 insgesamt verstärkt zu rechnen.
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Stx108-109.1991.8.1
(1 Seite)
|
Flugverkehr
|
Besonders
für Schwangere ist Fliegen riskant. Piloten
und Stewardessen können durch kosmische Strahlung höheren
Strahlenbelastungen ausgesetzt sein als Röntgenärzte und Kernkraftarbeiter.
Dosisberechnungen für typische Flugrouten zeigen, daß das Flugpersonal
gewöhnlicher Unterschall-Flugzeuge jährlichen Dosen von nahezu 10
Millisievert (1000 Millirem) ausgesetzt sein kann. Eine besondere Zunahme
der Strahlendosis bringen Flüge während sogenannter solarer Flares, von der
Sonnenoberfläche ausgehende Strahlungsausbrüche, die große Photonen-Winde
zur Folge haben. Warnungen und spezielle Aktionspläne forderte deshalb 1990
R.J. Barish von der Abteilung für Strahlen-Onkologie des New York University
Medical Center.
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Stx94-95.1990.1-4.4
(4 Seiten)
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Flugverkehr
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Strahlenrisiko
beim Fliegen: Strahlenschäden durch Höhenstrahlung und Röntgendiagnose.
Eine Abschätzung von Prof. Dr. Lutz Castell, Starnberg, 1990.
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Stx80-81.1990.10.1
(1 Seite)
|
Katastrophenschutz
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Katastrophenschutz
|
Katastrophenplanung: Planungszonen um Atomkraftwerke sollen im
Katastrophenfall nur akute Strahlenschäden verhindern. Die Planungszonen
um Atomkraftwerke sollen nach einem Beschluß der Innenministerkonferenz
erweitert werden. Damit werden Empfehlungen der Strahlenschutzkommission
umgesetzt. Nach Darstellung der Bundesregierung werden damit sogenannte
deterministische Strahlenschäden „vollständig ausgeschlossen“.
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Stx724-725.2017.7.1
(1 Seite)
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Katastrophenschutz
|
Katastrophenplanung: Jodtabletten wegen des belgischen AKWs
Tihange auch in Aachen. Nachdem Belgien sich entschieden hat,
Kaliumjodidtabletten an alle Menschen im Umkreis von 100 Kilometern rund um
das Atomkraftwerk Tihange zu verteilen, soll dies nun auch in den
angrenzenden deutschen Kreisen Heinsberg sowie der Region Aachen und Düren
geschehen.
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Stx706-707.2016.3-4.2
(2 Seiten)
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Katastrophenschutz
|
Katastrophenplanung: Der Forschungsreaktor in Berlin-Wannsee wird illegal
betrieben. Droht ein weiteres Tschernobyl in Berlin und Potsdam? Von
Anfang an ist die vom Helmholtz Zentrum Berlin (HZB) in Berlin-Wannsee mit
einem Atomreaktor betriebene Forschung nicht sicher gewesen. Auch heute
kann es bei dem in die Jahre gekommenen Reaktor BER II jederzeit zu einem
nicht mehr beherrschbaren Unfall kommen, was sich bei der Größe des
Reaktors für die Bevölkerung Berlins und Potsdams verheerend auswirken
würde. Ohne ein nach Paragraph 7 Absatz 1 des Atomgesetzes vorgeschriebenes
Genehmigungsverfahren in Gang zu setzen, hat das HZB zwei wesentliche
Veränderungen an der Reaktoranlage vorgenommen: Ein neues Bauteil im
Reaktorbecken und ein verändertes Design des direkt am heißen Reaktorkern
befindlichen konischen Strahlrohrs, das die mit tiefkaltem Wasserstoff
gefüllte Kalte Quelle enthält. Von Dietrich Antelmann.
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Stx680-681.2015.12-13.2
(2 Seiten)
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|
Katastrophenschutz
|
Katastrophenplanung: Ein europäischer Standard für die Planung von
Katastrophenschutzmaßnahmen für Atomkraftwerke. Die Leiter der
europäischen Strahlenschutz- und Reaktorsicherheitsbehörden haben erstmals
ein europaweites Konzept für die Bewältigung von schweren kerntechnischen
Unfällen vorgelegt, das auf eine Initiative des deutschen
Bundesumweltministeriums (BMUB) zurückgehe und ein einheitliches
Bewertungsschema für den Zustand von Atomanlagen enthalte. Das erklärte das
BMUB anläßlich der Veröffentlichung des Papiers am 24. November 2014. Damit
würden auch erstmals grenzüberschreitende Empfehlungen für erste Maßnahmen
bei schweren Atomunfällen gegeben.
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Stx670-671.2014.6-7.2
(2 Seiten)
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Katastrophenschutz
|
Katastrophenplanung: Berliner Forschungsreaktor soll nach 2019
abgeschaltet werden. Die Betriebsgenehmigung für den Berliner
Forschungsreaktor BER II ist nicht befristet und läuft auch nicht Ende 2019
aus. Gleichwohl hat aber die Betreiberin der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt Berlin als Aufsichtsbehörde erklärt, den
Leistungsbetrieb des Reaktors nicht über das Jahr 2019 hinaus fortsetzen zu
wollen. Ein Zeitplan für die Stilllegung soll voraussichtlich Ende 2018
vorliegen.
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Stx666-667.2014.10.1
(1 Seite)
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Katastrophenschutz
|
Katastrophenplanung: Die Evakuierungsgebiete sollen nun auch in
Deutschland etwas größer werden. „Das Strahlenschutzrecht soll
modernisiert werden. Der radiologische Notfallschutz zur Bewältigung von
Katastrophen in kerntechnischen Anlagen wird auf Grundlage der Erfahrungen
von Fukushima konzeptionell an[ge]passt." So steht es im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die neue Legislaturperiode. Die deutsche
Strahlenschutzkommission (SSK) bereitet nun fast 3 Jahre nach der
Katastrophe von Fukushima Nachbesserungen für den Katastrophenschutz in
Deutschland vor und bezieht sich dabei auf eine Analyse des Bundesamtes für
Strahlenschutz (BfS) vom April 2012, „basierend auf den Erfahrungen aus dem
Unfall in Fukushima“.
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Stx646-647.2ß13.6-7.2
(2 Seiten)
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Katastrophenschutz
|
Katastrophenplanung: Der atomare Katastrophenschutz ist veraltet
und zu kleinräumig. IPPNW: Die Innenminister sind tatenlos und die
Katastrophenschutzbehörden sind überfordert. Anläßlich der Herbsttagung
der Innenministerkonferenz vom 5. bis 7. Dezember 2012 in
Rostock-Warnemünde wendet sich die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW
mit einem Offenen Brief zum Katastrophenschutz an alle Innenminister
Deutschlands. Auf der Konferenz wird über die Konsequenzen beraten, die
sich aus dem Super-GAU von Fukushima für die noch laufenden Atomkraftwerke
in Deutschland ergeben. Eine Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz vom
Frühjahr 2012 zeigte die Unmöglichkeit auf, im Fall einer Atomkatastrophe
notwendige Zwangsumsiedlungen von Hunderttausenden von Menschen zu
realisieren.
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Stx622-623.2012.14.1
(1 Seite)
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Katastrophenschutz
|
Folgen von Fukushima: Durchhalteparolen und falsche
Strahlenmessungen. Eindrücke aus Japan eineinhalb Jahre nach der Havarie
der Atomreaktoren von Fukushima I (Daiichi).
Wer in dieser Zeit durch die Präfektur Fukushima im Nordteil der
japanischen Hauptinsel Honshu reist, kann kaum vermeiden, auf höhere und
niedrigere Chargen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), der
Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA), der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Vereinten
Nationen (UNO) zu stoßen. Außerdem bereisen Wissenschaftler diverser
japanischer und ausländischer Hochschulen mit unterschiedlichen Motiven die
Region.
Im März 2011 waren in der Folge eines Erdbebens die Atomkraftwerke
von Fukushi-ma I (Daiichi) an der japanischen Pazifikküste außer Kontrolle
geraten und explodiert. Es kam zu sogenannten Kernschmelzen und zu
Frei-setzungen gewaltiger Mengen radioaktiver Stoffe.
Es gebe jetzt viele Forscher, die sich für die Lage der 4 Millionen
betroffenen Bewohner im Umkreis der havarierten Fukushima-Reaktoren
interessierten. Das helfe den Menschen jedoch nicht. Denn diese wollten
wissen, wie sie sich jetzt schützen können. So beschrieb die japanische
Ärztin Katsumi FURITSU, Preisträgerin des Nuclear-Free Future Award 2012,
in einem Vortrag vor Frauen und Müttern in der Stadt Fukushima am 13.
November 2012 die Situation heute. Sie geht davon aus, daß in Fukushima
etwa die zehnfache Zahl an Bewohnern betroffen ist wie in Tschernobyl. –
Ein Reisebericht von Annette Hack und Thomas Dersee.
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Stx622-623.2012.1-9.9
(9 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Katastrophenschutz
|
Katastrophenplanung: „Nichts gelernt aus Fukushima“. IPPNW: Der
Richtwert für Evakuierungen im Katastrophenschutz ist zu hoch. Das
Bundesumweltministerium hat bisher keinerlei Konsequenzen aus einer Studie des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom Herbst 2011 gezogen, in der die
Folgen einer Atomkatastrophe in Deutschland nach Fukushima neu eingeschätzt
werden. Das kritisierte am 15. August 2012 auf einer Pressekonferenz in
Hannover ein Bündnis von Antiatominitiativen der „Regionalkonferenz Grohnde
abschalten“, in der auch Mitglieder der atomkritischen Ärzteorganisation
IPPNW mitarbeiten. Der Eingreifrichtwert von 100 Millisievert (mSv) für die
dauerhafte Umsiedlung in Deutschland muß anhand der japanischen Erfahrungen
neu diskutiert werden, fordert die IPPNW. Eine Absenkung auf 20 mSv wie in
Japan würde die Zahl der zu Evakuierenden vervielfachen.
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Stx616-617.2012.6.1
(1 Seite)
Zur Originalseite
im pdf-Format
|
Katastrophenschutz
|
Schwere
AKW-Unfälle sind wahrscheinlicher als bisher angenommen. Studie:
Atomaufsichten gehen von mangelhaften Sicherheitsanalysen aus. Schwere Unfälle in einem
Atomkraftwerk sind erheblich wahrscheinlicher, als Atomaufsichten und
Wissenschaft bisher annehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie
unter der Leitung von Dr. Helmut Hirsch vom Beraterbüro cervus nuclear
consulting, die Greenpeace am 29. Februar 2012 in Berlin vorstellte. Die
Studie deckt gravierende Mängel in der sogenannten „Probabilistischen
Risikoanalyse“ (PRA) auf, die unter anderem für die Ermittlung von
Unfallwahrscheinlichkeiten verwendet wird.
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Stx606-607.2012.12-13.2
(2 Seiten)
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Katastrophenschutz
|
Katastrophenplanung: Keine Chance bei Flugzeugabsturz auf alte
AKW. Behörden ignorieren Bedrohung durch alte AKW –
Greenpeace-Recherchen belegen Ausmaß der Katastrophe bei Flugzeugabsturz.
Die Gefährdung der Bevölkerung rund um die sieben ältesten deutschen
Atomkraftwerke wird von der Atomaufsicht seit Jahren dramatisch
unterschätzt. Ausbreitungsrechnungen von Greenpeace für einen schweren
Reaktorunfall in den AKW Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1 und
Philippsburg 1 belegen, daß die radioaktive Kontamination vieler Anwohner
bereits innerhalb weniger Stunden den behördlichen Grenzwert für eine
Evakuierung bis um das Tausendfache überschreiten würde. Die Dosis käme
über die Luft und würde auch in geschlossenen Räumen aufgenommen. Ein
schwerer Reaktorunfall könnte durch einen Flugzeugabsturz oder einen
Terroranschlag aus der Luft ausgelöst werden. Greenpeace fordert, den
sieben ältesten Atommeilern die Betriebsgenehmigung sofort zu entziehen.
Greenpeace liegen interne Dokumente unter anderem des Bundeskriminalamtes
vor, denen zufolge die deutschen Sicherheitsbehörden das Risiko eines
Terroranschlags aus der Luft auf ein Atomkraftwerk nicht mehr ausschließen.
Gleichzeitig ist die bisherige Abwehrtaktik, das AKW im Falle eines
Angriffs zu vernebeln, gescheitert.
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Stx542-543.2009.7-8.2
(2 Seiten)
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Katastrophenschutz
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GIS-ATOM Nuclear Power online. Ab sofort ist das geographische Informationsportal
GIS-ATOM im Internet unter der Adresse www.xzcute.com/akw/akw.php
nutzbar. Es bietet kostenlos abrufbare Karten und Google Maps-Funktionen zu
kerntechnischen Anlagen und deren Erdbebengefährdung, der
Katastrophenschutzzonierung und der Kontaminationsgebiete und
Evakuierungszonen im Falle von Kernschmelzen. Die unabhängige Plattform
xzcute.international www.xzcute.com wertet zugängliche
Informationen zu umweltrelevanten Themen aus, kombiniert sie und stellt sie
der Öffentlichkeit zur Verfügung. Bisherige Referenzprojekte sind GIS-GOV
zur flächenscharfen Identifizierung von Gen-Maisfeldern, ein Atlas der
Basisstationen für die Mobiltelefonie und Karten zum Ökologischen Landbau.
Der für die Seiten verantwortlich zeichnende Andreas Seidel, Hamburg,
bittet zu beachten, daß die verlinkten Notfallpläne der AKW-Betreiber und
Behörden kein Witz sind, auch wenn dies so anmuten mag.
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Stx496-497.2007.12.1
(1 Seite)
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|
Katastrophenschutz
|
Nebelanlagen
sind bereit.
Die Vernebelungsanlagen am Atomkraftwerk Grohnde zum Schutz vor
Terrorattacken aus der Luft sind betriebsbereit. Das erklärte am 10. November
2006 das niedersächsische Umweltministerium und lobte das Pilotprojekt als
„in Deutschland und weltweit einzigartig“. Nach dem sogenannten
„Tarnkonzept“ sollen im Falle eines Angriffs das AKW mit künstlichem Nebel
verhüllt und Störsender eingesetzt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines
gezielten Flugzeugabsturzes auf das Reaktorgebäude zu vermindern.
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Stx478-479.2006.6.1
(1 Seite)
Zu den
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Katastrophenschutz
|
Nur Deutschland bläst Nebel. Vernebelungstaktik für
Atomanlagen erhielt Auflagen. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat
das von den Betreibern vorgeschlagene Vernebelungskonzept zum Schutz der
deutschen Atomkraftwerke (AKW) vor Terrorangriffen mit Anforderungen
versehen. Nach dem sogenannten "Tarnkonzept" soll im Falle eines
Angriffs das betroffene AKW mit künstlichem Nebel verhüllt werden, um die
Wahrscheinlichkeit eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Reaktorgebäude
zu vermindern. Beim AKW Grohnde in Niedersachsen soll das Konzept erprobt
werden.
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Stx450-451.2005.6.1
(1 Seite)
Zu den
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Katastrophenschutz
|
Katastrophenplanung:
Im Juni (2005) werden in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Jodtabletten verteilt. Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
haben sich darauf verständigt, an die Haushalte im Umkreis von zehn
Kilometern um kerntechnische Anlagen Kaliumjodidtabletten zu verteilen. Das
teilte das Kieler Innenministerium am 5. April 2005 mit. Die Jodtabletten
sollen – sofern sie rechtzeitig eingenommen werden – verhindern, daß die
Schilddrüse radioaktives Jod aufnimmt, das bei einem kerntechnischen Unfall
freigesetzt werden kann. Im 10-Kilometer-Radius um die Atomkraftwerke
Brunsbüttel, Brockdorf und Krümmel leben rund 128.500 Menschen in etwa
47.000 Haushalten. Mit einem Kommentar von Sebastian Pflugbeil.
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Stx440-441.2005.6.1
(1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Entscheidungen
nur mit Hilfesystem. Beim Bundesamt für Strahlenschutz soll für den
nächsten Supergau vorgesorgt sein: mit dem computergestützten
"Entscheidungshilfesystem RODOS". In Regierungen und Behörden herrschte nach dem Unfall von
Tschernobyl im Jahre 1986 eine starke Verunsicherung. Daraus wuchs das
Bedürfnis, die Beurteilung der radiologischen Lage und den Prozeß der
Entscheidungsfindung möglichst zu vereinheitlichen. Man forderte ein
"umfassendes System" zur Ermittlung und Einschätzung der
radiologischen Lage im Nah- und Fernbereich von kerntechnischen Anlagen.
Darin gedachte man sich zu bewegen und hoffte, so in der Not sichere
Entscheidungsgrundlagen zu finden zur Bewertung der Lage, zur Empfehlung
von Maßnahmen zur Verringerung von Radioaktivitätsbelastungen und zur
Information der Bevölkerung. Aus dem im Juli 2003 fertiggestellten und
jetzt im Wirtschaftsverlag NW in Bremerhaven veröffentlichten Bericht des
Fachbereichs SW - Strahlenschutz und Umwelt des Bundesamtes für
Strahlenschutz (BfS) über den Einsatz des Entscheidungshilfesystems
"RODOS" in Deutschland wird deutlich, daß eine solche Sicherheit
im Unglück wohl Illusion bleiben wird.
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Stx410-411.2004.6-8.3
(3 Seiten)
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Katastrophenschutz
|
Deutsche
Atomkraftwerke fehlkonstruiert. Recherchen
der deutschen Sektion der internationalen Ärztevereinigung zur Verhütung des
Atomkrieges (IPPNW) zum Atomkraftwerk Biblis B führten zu der
überraschenden Erkenntnis, daß die zentrale sicherheitstechnische Barriere
der deutschen Atomkraftwerke, die Sicherheitshülle (Containment),
grundlegend falsch konstruiert ist. Das ergibt sich aus einem von der OECD
1997 veröffentlichten internationalen Vergleich verschiedener
Atomkraftwerke. Während die meisten Anlagen außerhalb Deutschlands demnach
eine Sicherheitshülle aus Beton haben, wurde die Sicherheitshülle der
deutschen Atomkraftwerke aus Stahl gefertigt. Bei Stahlhüllen komme es aber
bereits bei relativ niedrigen Überdrücken zum großflächigen Versagen,
während Betonhüllen höheren Drücken standhalten und dann
"lediglich" wachsende Undichtigkeiten aufweisen.
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Stx410-411.2004.6.1
(1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Aus dem
Geheimgutachten der GRS. Die deutsche
Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hatte im Regierungsauftrag ein vertrauliches
Gutachten zu den Folgen eines terroristischen Angriffs auf deutsche
Atomkraftwerke erstellt. Demnach sind die bayerischen Atomkraftwerke
offenbar besonders unzureichend gegen terroristische Angriffe geschützt.
Vor allem das Kraftwerk Isar 1 bei Landshut weist offenbar schwere
Sicherheitsmängel auf. Die nächstgelegene Luftstraße für den Anflug auf
München ist nur drei Kilometer vom Kernkraftwerk entfernt. Der GRS-Studie
zufolge könnte bereits der Absturz eines relativ kleinen Passagierjets katastrophale
Folgen haben.
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Stx410-411.2004.5,6.2
(2 Seiten)
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Katastrophenschutz
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Deutsche
Energieversorger kaufen 137 Millionen Jodtabletten für Anwohner von
Atomkraftwerken. Die deutschen
Energieversorger haben 137 Millionen Kaliumjodid-Tabletten beim
österreichischen Pharmaunternehmen Lannacher bestellt, um die Bevölkerung
nach einem Terroranschlag auf ein Atomkraftwerk oder nach einem schweren
Störfall vor radioaktivem Jod zu schützen. Die unter Federführung des
Bundesumweltministeriums für 2,8 Millionen Euro gekauften Tabletten sollen
im Herbst 2004 geliefert werden. Rechtzeitig genug eingenommen sättigen sie
die Schilddrüse mit nicht strahlendem Jod und verhindern so, daß das Organ
nach einem schweren Atomunfall (GAU) radioaktives Jod aus der radioaktiven
Wolke aufnehmen kann. Nun werde der Bund sieben Zentrallager für die
Tabletten aufbauen, aus denen die Bevölkerung im Umkreis von 25 bis 100
Kilometern nach einem GAU versorgt werden soll, heißt es. Der Großteil der
Tabletten werde den Bundesländern übergeben, um die in ihre Zuständigkeit
fallende Versorgung im Umkreis von 25 Kilometern rund um die 13 deutschen
Atomkraftwerksstandorte sicherzustellen. Uneinigkeit herrsche allerdings in
der Frage, ob erstmals Tabletten vorab an die Bürger verteilt werden sollen.
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Stx410-411.2004.5.1
(1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Vernebelungstaktik.
Maßnahmen gegen terroristische Flugzeugangriffe. Es sei eine Tatsache, daß Atomkraftwerke überall in der
Welt nur bedingt gegen gezielte oder unfallbedingte Flugzeugabstürze
gesichert sind, erklärte das Bundesumweltminsterium in einer
Pressemitteilung am Jahresende 2003. Nach den Anschlägen vom 11. September
hatte es im Oktober 2001 die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) mit
einer Untersuchung zu den Auswirkungen derartiger Angriffe beauftragt. Die
Ergebnisse liegen seit rund einem Jahr vor und wurden den Betreibern sowie
den Bundesländern als für die Sicherheit der jeweiligen Anlagen zuständigen
Atomaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt, sonst jedoch unter Verschluß
gehalten. Demnach, so verlautet, sind die neun älteren Anlagen, bei denen
eine Katastrophe bereits durch den Absturz eines kleinen Verkehrsflugzeuges
ausgelöst werden könne, besonders gefährdet. Aber auch bei den sieben
moderneren Meilern, deren Betonhüllen gegen den Absturz eines
Phantom-Kampfjets ausgelegt seien und die dem Aufprall einer
Passagiermaschine standhalten würden, sei eine Katastrophe ähnlich der in
Tschernobyl möglich. Erschütterungen durch den Aufprall könnten zu schweren
Zerstörungen im Inneren führen. Bei den drei neueren Siedewasserreaktoren
würde ein großes Verkehrsflugzeug sogar die Betonhülle durchschlagen. Auf
der Basis dieser Untersuchungen werde zur Zeit ein von der Betreiberseite
vorgeschlagenes Schutzkonzept für Atomkraftwerke geprüft, teilt das
Bundesumweltministerium nun mit. Dieses Konzept sehe unter anderem vor, daß
ein angegriffenes Kernkraftwerk in wenigen Sekunden durch eine künstliche
dichte Nebelwand großflächig verhüllt werden soll. Die Wahrscheinlichkeit,
daß das Flugzeug das Reaktorgebäude hinreichend zielgenau trifft, solle
dadurch wirkungsvoll vermindert werden. Mit einem Kommentar von Thomas
Dersee.
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Stx408-409.2004.1,2.2
(2 Seiten)
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Katastrophenschutz
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Die
Versorgung mit Kalium-Jodid im Katastrophenfall ist nicht gelöst.
Bayerischer Ärztetag appelliert an das Problembewußtsein der Ärzte. An das Problembewußtsein der Ärzteschaft, für eine
Verbesserung der Jodversorgung, vor allem für Kinder und Schwangere zu
sorgen, appellierte die Bayerische Ärztekammer auf ihrem Ärztetag am 13.
Oktober 2001 in Deggendorf. Die Bevorratung und Verteilung von Kalium-Jodid
im Katastrophenfall sei nicht gelöst, es müsse eine weitgehend dezentrale
Bevorratung und Verteilung sichergestellt werden. Auch die
Rahmenrichtlinien für den Katastrophenfall seien nicht realistisch und
müßten dringend überarbeitet werden. So seien zum Beispiel Schutzmaßnahmen
nur in einem Umkreis bis maximal 25 Kilometer um ein Atomkraftwerk
vorgesehen und die Verteilung von Jodidtabletten erfolge praktisch erst
beim Durchzug einer radioaktiven Wolke. Bereits 8 Stunden nach der
Belastung durch eine radioaktive Wolke sei jedoch laut
Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine Wirksamkeit einer dann noch
durchgeführten medikamentösen Jodblockade der Schilddrüse mehr
nachzuweisen. Das vorgesehene Aufsuchen von Ausgabestellen für Jodtabletten
durch die Bevölkerung im Katastrophenfall konterkariere zudem die
Aufforderung, im Hause zu bleiben. Es stelle sich die Frage, ob
Kalium-Jodidtabletten nicht besser in der Hausapotheke in den Haushalten
selbst gelagert werden sollten.
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Stx360-361.2002.5.1
(1 Seite)
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Katastrophenschutz
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10 Millionen
Jodtabletten für Irland, weil die neue Mox-Anlage in Sellafield ihren
Betrieb aufgenommen hat. In der Nacht
zum 23. Dezember 2001 ist die umstrittene, um eine Fabrik zur Herstellung
von Mischoxid-Brennelementen (MOX) erweiterte britische
Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield angefahren worden. Der volle
Betriebszustand soll im Oktober 2002 erreicht werden. Der für
Atomangelegenheiten zuständige irische Minister Joe Jacob hat die
Entscheidung der britischen Regierung "einen Akt höchster
Arroganz" genannt. Im Frühjahr 2002 will die irische Regierung nun
zehn Millionen Jodtabletten an alle Haushalte der Republik verteilen.
Verteidigungsminister Smith sagte Presseberichten zufolge, damit solle für
den Fall vorgesorgt werden, daß sich in Sellafield eine Katastrophe
ereigne. Die Iren werden angehalten, die Tabletten "sorgsam
aufzubewahren, erst im Notfall zu schlucken und vorher die
Gebrauchsanweisung zu lesen". Die Mox-Anlage von Sellafield soll
abgebrannte Atombrennstäbe unter anderem aus Japan und Deutschland
annehmen, aufbereiten und zurückliefern.
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Stx360-361.2002.4,5.2
(2 Seiten)
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Katastrophenschutz
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Mangel an
Jodtabletten. Eine unzureichende Versorgung
der Bevölkerung mit dem im Falle eines großen Atomunfalls gegen radioaktive
Schilddrüsenschädigungen empfohlene Kaliumjodid offenbart jetzt der Angriff
auf das World Trade Center. Seit dem 11. September 2001 habe sich die
Nachfrage nach den hochprozentigen Jodtabletten (Kalium Jodatum 0,1 g) von
zuvor deutschlandweit rund 200 Packungen pro Woche verzehnfacht, erklärte
jetzt die Herstellerfirma Merck in Darmstadt, nachdem das nicht rezept-
aber apothekenpflichtige Präparat seit Mitte Oktober 2001 nicht mehr
erhältlich war und Merck Lieferschwierigkeiten eingeräumt hatte.
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Stx358-359.2001.10,11.2
(2 Seiten)
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Katastrophenschutz
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Auch
Atomkraftwerke sind nicht sicher. WISE-Paris fordert Militärschutz für
Atomfabriken in La Hague und Sellafield. Auch
Atomkraftwerke können durch einen gezielten Absturz eines Flugzeugs
zerstört werden. Zu diesem Befund kam der Sprecher der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien, David Kyd, anläßlich der Eröffnung
der Generalkonferenz der für die Förderung der Atomenergie zuständigen
Organisation am 17. September 2001. Zwar seien Atomkraftwerke prinzipiell
darauf ausgelegt, Flugzeugabstürzen zu widerstehen, aber man habe nur die
früher noch kleineren Passagiermaschinen berücksichtigt. Beim Angriff auf
das World Trade Center seien dagegen große, vollgetankte Boeings mit einer
Kraft auf die Zwillingstürme geprallt, die einer Sprengkraft von rund 500
Kilogramm Trinitrotoluol (TNT) oder vier Prozent der Sprengkraft der
Hiroshima-Bombe entspricht. Darauf sei die Sicherheitstechnik der
Atomkraftwerke grundsätzlich nicht ausgelegt. In Frankreich wird deshalb
kurzfristig Militärschutz für die Atomfabriken in La Hague und Sellafield
gefordert. Mittelfristig soll das radioaktive Inventar bei den jeweiligen
AKW bleiben, weil dann weniger davon an jedem Ort wäre.
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Stx354-355.2001.3.1
(1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Der nukleare
Albtraum wird wahrscheinlicher. Der
Angriff am 11. September 2001 auf das Welthandelszentrum in New York zwingt
uns, über Terror nachzudenken – gerade weil wir das Thema in der
Vergangenheit instinktiv zu vermeiden suchten. Wird die rot-grüne Regierung
die neue Strahlenschutzverordnung verändern? Wie wird der Gefahr des heute
möglichen ganz legalen leisen Terrorismus Rechnung getragen? Das fragt sich
Dr. Sebastian Pflugbeil angesichts der Angriffe in den USA.
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Stx354-355.2001.1-3.3
(3 Seiten)
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Katastrophenschutz
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Neue
Empfehlung zum Katastrophenschutz. Die
deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) hat Anfang 1996 eine neue
Empfehlung zur "Jodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen
Unfällen" verabschiedet.
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Stx244-245.1997.16.1
(Kurzmeldung, 1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Reaktorsicherheit:
Ungeprüfte Notfallmaßnahmen. Bei einem Kernschmelzunfall in einem
deutschen Druckwasserreaktor ist den Risikostudien und den Ergebnissen der Reaktorsicherheitsforschung
zufolge am wahrscheinlichsten mit einem frühen Versagen des
Sicherheitsbehälters zu rechnen. Als Folge solcher Unfälle mit
Hochdruckkernschmelzen und Wasserstoffexplosionen ist
wenige Stunden nach Unfallbeginn mit einer Freisetzung von mehr als der
Hälfte des radioaktiven Kerninventars an Jod, Cäsium und Tellur zu rechnen.
Die Katastrophenschutzpläne sind in solchen Fällen hoffnungslos
unzureichend, konstatiert der Diplom-Physiker Lothar Hahn vom Öko-Institut
Darmstadt in einer im Mai 1993 veröffentlichten Stellungnahme.
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Stx162-163.1993.10.1
(1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Vorsorge: Jodtabletten
für die Schweizer Bevölkerung. Die Schweiz beginnt zum Schutz vor
Schilddrüsenschäden bei Nuklearkatastrophen mit der Verteilung von 65
Millionen Kaliumjodidtabletten an die Bevölkerung. Das teilten am 13. Juli
1993 Vertreter des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG)
in Bern mit.
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Stx158-159.1993.8.1
(1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Selbsthilfe:
Notmaßnahmen beim nächsten Super-Gau. Mehr als eine Woche haben selbst
Fachleute gebraucht, bis sie wußten, wie sie ihre Kinder während des
Unglücks von Tschernobyl besser hätten schützen können. Dreimal durchzogen
die radioaktiven Wolken Süddeutschland. Nur wer den österreichischen
Rundfunk hörte und ihm mehr glaubte als deutschen Innenministern aus Bund
und Ländern, hatte seine Kinder im Hause behalten und nicht gelüftet. Rund
95 Prozent des Fallouts von Tschernobyl bestand aus verhältnismäßig
kurzlebiger Radioaktivität. In den ersten Wochen galten andere
Schutzmaßnahmen, als sie für die dauerhafte Belastung durch Nahrungsmittel
danach zu beachten sind. Solange nicht alle Kernkraftwerke und
Wiederaufarbeitungsanlagen stillgelegt sind, ist irgendwo in Europa erneut
mit einem außer Kontrolle geratenen oder explodierenden Reaktor zu rechnen.
Der Staat kann uns in einem solchen Fall nicht schützen. Selbstschutz ist
für uns die einzige Möglichkeit eines begrenzten Schutzes. Das erklären
Dr.rer.nat. Lutz Castell, Professor am Fachbereich Physik der Technischen
Universität München, und Dr.med. Katharina Strecker, praktische Ärztin aus
Fürstenfeldbruck. Professor Castell war enger Mitarbeiter des Physikers und
Philosophen Carl Friedrich von Weizsäcker. Neben seiner Professur in
München leitet Castell das Institut für Umweltuntersuchungen Starnberg e.V.. Frau Dr.Strecker ist Mitglied der Internationalen
Ärztevereinigung zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). Gemeinsam mit der
örtlichen Gruppe der Eltern gegen Atomkraft haben Professor Castell und
Frau Dr.Strecker Empfehlungen für Notmaßnahmen beim nächsten Super-Gau
(größter anzunehmender Unfall) erarbeitet. Ihre Empfehlungen wurden 1988
von verschiedenen Verbänden und Organisationen intern diskutiert und zum
Teil abgelehnt. Auch Strahlentelex ist nicht nur skeptisch, wie eine solche
individuelle Selbsthilfe tatsächlich durchführbar sein wird. Es besteht die
Gefahr, daß das Vertrauen auf individuelle Selbsthilfemöglichkeiten
Illusionen stärkt und den Widerstand gegen eine unverantwortliche Nuklearpolitik
einschläfert. Tatsächlich gibt es auch keine klare Abgrenzung zwischen
Betroffenen aus dem Kernbereich des Katastrophenortes, in dem wirksame
Selbsthilfe schwer vorstellbar scheint, und den angrenzenden Gebieten. Es
wird an die von militärischen und zivilen Sanitätsdiensten entwickelten
Sanitätsgrundsätze erinnert, die mit solcher Sichtung (Triage)
Schwerstbetroffene von der Hilfe ausschließen. Das steht im Widerspruch
auch zur ärztlichen Ethik und ist abzulehnen. Die Empfehlungen von Castell
und Strecker sind dabei in der Bundesrepublik Deutschland die ersten und
einzigen offenen Überlegungen. Strahlentelex hat diese
Selbsthilfe-Empfehlungen Anfang Dezember 1988 erstmals auch für die
Öffentlichkeit dokumentiert.
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Stx46.1988.1,2,5,6.4
(4 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Anfang
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amtlicher
Strahlenschutz
|
Atommüll: „Risikobasierte, nicht dosisbasierte
Sicherheitskriterien müssen für die Atommülllagerung entwickelt und
angewendet werden“. Ein Offener Brief an die Endlagerkommission des
Deutschen Bundestages von Dr. Hagen Scherb vom Helmholtz Zentrum München.
Dokumentation.
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Stx696-697.2016.3-5.3
(3 Seiten)
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amtlicher
Strahlenschutz
|
Atommüll: Nicht 1 mSv, nicht 10 µSv, sondern 0,25
µSv zusätzliche Strahlenbelastung pro Jahr müssten es sein, würden
internationale Regeln angewendet. Europarechtliche Richtlinien für
Krebs erzeugende Luftschadstoffe gehen von einem Risikoansatz von 1 zu 1
Million aus. Geht man davon aus, daß dies auch für ionisierende Strahlen
gelten sollte, dann ergibt sich gemäß der aktuellen Empfehlung der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) aus dem Jahr 2007 eine
Jahresdosis von 0,25 Mikrosievert zusätzlicher Strahlenbelastung pro Jahr
(µSv/a). Und zum Beispiel gemäß den unabhängigen Auswertungen der Daten von
Hiroshima und Nagasaki von Nußbaum et al. aus dem Jahre 1991 müßten es dann
sogar weniger als 0,04 µSv/a sein.
Wollte man
entsprechend dem „Stand der Wissenschaft“ handeln, hätten die bisher
geltenden Grenz- und Vorsorgewerte im Strahlenschutz schon längst
entsprechend angepaßt werden müssen. Tatsächlich liegen sie sämtlich
unverändert um Größenordnungen darüber. Bereits bei ihrer
regierungsamtlichen Deklarierung entsprachen sie nicht dem seinerzeit
geltenden „Stand der Wissenschaft“. Sie sind zudem in sich widersprüchlich.
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Stx696-697.2016.1-3.3
(3 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
|
Nicht-Krebserkrankungen durch ionisierende Strahlen:
Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch ionisierende Strahlen. Neuere
Erkenntnisse über Effekte bei niedriger Dosis und chronischer Exposition. Bis vor wenigen Jahren wurden offiziell nur
Krebserkrankungen und genetische Schäden als Niederdosiseffekte
ionisierender Strahlung für möglich gehalten. Die vorliegende Arbeit
enthält eine Einführung in den gegenwärtigen Erkenntnisstand über andere strahlenbedingte
Erkrankungen, die bei niedriger Dosis zu erwarten sind: bei beruflich
Strahlenexponierten, nach Umweltkontaminationen und durch diagnostische
Expositionen. Es zeigt sich, dass das bislang bevorzugte Referenzkollektiv
zur Beurteilung von Strahlenschäden, die Atombombenüberlebenden von
Hiroshima und Nagasaki, für nicht-karzinogene Krankheiten im Falle
chronischer oder fraktionierter Expositionen ungeeignet ist. Dieses wird
anhand der Ergebnisse über Herz-Kreislauf-Erkrankungen dargestellt.
In der
Fachwelt wurde der relativ hohe Dosisgrenzwert für beruflich
strahlenexponierte Personen von 100 Millisievert (mSv) innerhalb von 5
Jahren früher damit gerechtfertigt, dass die Strahlenrisiken konservativ
abgeschätzt und statistisch erkennbare Effekte in diesem Dosisbereich nicht
zu erwarten seien. Dies trifft jedoch auch für Krebserkrankungen nicht zu,
ohne dass diese Erkenntnisse bislang die unzureichende Anerkennung
berufsbedingter Erkrankungen verbessert hätten. Die nun evidenten
zusätzlichen Gefährdungen durch ionisierende Bestrahlungen am Arbeitsplatz
machen eine diesbezügliche Revision der Berufskrankheitenverordnung umso
dringender erforderlich.
Von Inge
Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil, für Gesellschaft für
Strahlenschutz e.V. und Bund zur Unterstützung Radargeschädigter e.V.
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Stx628-629.2013.6-12.7
(7 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
|
Life Span
Study (LSS), 14. Bericht (2012): Auch
bei den Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki gibt es keine Dosisschwelle
für das Krebsrisiko. Die Radiation Effects Research Foundation hat
jetzt ihren 14. Bericht über die Spätfolgen bei den Überlebenden der
Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki im Rahmen der sogenannten Life
Span Study (LSS) vorgelegt. Während des Zeitraums 1950 bis 2003 sind
demnach inzwischen 58 Prozent von 86.611 Mitgliedern der LSS-Kohorte mit
DS02-Dosisklassifikation gestorben. Im Vergleich zum vorhergehenden Bericht
ergeben sich jetzt bei der Betrachtung eines 6 Jahre längeren Zeitraums
nach der Strahlenexposition 17 Prozent mehr Todesfälle durch Krebs, vor
allem unter denjenigen, die bei der Strahlenexposition damals jünger als 10
Jahre alt waren. Unter ihnen gibt es jetzt 58 Prozent mehr Krebs-Todesfälle.
Der niedrigste betrachtete Dosisbereich mit einem signifikanten
Risikoanstieg für alle soliden Tumoren war 0 bis 0,20 Gray und eine
formelle Dosis-Schwellen-Analyse, so die Autoren, zeigte keine Schwelle.
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Stx606-607.2012.10.1
(1 Seite)
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Niedrigdosisstrahlung
|
Krebshäufigkeit in Gegenden mit erhöhter natürlicher
Hintergrundstrahlung. In einer kürzlich
veröffentlichten epidemiologischen Studie aus China finden die Autoren
keinen Zusammenhang zwischen Krebssterblichkeit (Mortalität) und
natürlicher Hintergrundstrahlung. Auch eine Studie aus Kerala, Südindien,
fand keinen Anstieg der Krebserkrankungshäufigkeit (Inzidenz) mit der
Hintergrundstrahlung. Die vorliegende Reanalyse der Daten aus den beiden
Studien ergibt jedoch genau das Gegenteil: einen signifikanten Anstieg der
Krebsrate mit der Höhe der Hintergrundstrahlung. Von Dr. Alfred Körblein.
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Stx604-605.2012.1-3.3
(3 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenwirkungen:
Überlegungen zur biologischen
Wirkung von Neutronenstrahlung und deren Bewertung. Durch den politisch
beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie sind die Entsorgungsprobleme
verbrauchter Kernbrennstoffe bei weitem nicht gelöst. Das durch das
Zwischenlagern und den Transport von Castorbehältern bedingte Problem der
Strahlenbelastung besteht weiterhin. Die Bewertung der aus einem solchen
Behälter austretenden Strahlung (Neutronen- und Gamma-Strahlung) war und
ist nach wie vor umstritten. Es ist daher angebracht, erneut das von
Neutronenstrahlung ausgehende Risiko zu diskutieren. Von Wolfgang Köhnlein.
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Stx602-603.2012.10-13.pdf
(4 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Der lange Abschied von der unschädlichen Dosisschwelle.
Anerkannte Strahleneffekte im Niederdosisbereich und ausstehende
Korrekturen. Bereits vor langer Zeit wurde
das Prinzip des „stochastischen“ Schadens für strahlenbedingte Krebs- und
Erbkrankheiten von der internationalen Strahlenschutzkommission ICRP
eingeführt. Es sollte den als eher unwahrscheinlich beschriebenen Ernstfall
zur sicheren Seite hin abdecken, indem zugestanden wurde, dass ein einzelnes
Strahlenquant im Prinzip einen gravierenden Spätschaden auslösen kann.
Grenzwerte mussten seitdem stets mit einem entsprechend hohen
gesellschaftlichen Nutzen gerechtfertigt werden, da sie reale Schadensfälle
zuließen. Anwender und etliche Standesorganisationen sind bis heute gegen
dieses Prinzip Sturm gelaufen und nach Fukushima wurde vielstimmig die
Behauptung lanciert, unter 100 Millisievert (mSv) seien keine statistisch
erkennbaren Schäden möglich. Demgegenüber liegen Evidenzen aus den Bereichen
vorgeburtliche Röntgendiagnostik, Folgen bei den japanischen
Atombombenüberlebenden, Radon in Häusern und berufliche Expositionen vor,
die man heute als den akzeptierten Stand der Erkenntnis ansehen muss. Hinzu
kommen als Beleg für die Wirksamkeit chronischer Expositionen durch
Umweltradioaktivität die Befunde am Fluss Techa im Südural, wo die
Bevölkerung durch die Emissionen der Plutoniumaufarbeitungsanlage Mayak
kontaminiert wurde. Umwelteffekte durch andere kerntechnische Anlagen
werden jedoch weiterhin offiziell geleugnet. Nachgewiesene Spätfolgen
diagnostischer Bestrahlungen von Kindern und Erwachsenen werden nach wie
vor ignoriert. Außerdem werden eine ganze Reihe von strahlenbedingten
Nicht-Krebserkrankungen, genetischen und teratogenen Schäden nicht berücksichtigt,
die insbesondere nach dem Tschernobylunfall auffällig geworden sind. Von
Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
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Stx602-603.2012.4-10.7 (7 Seiten)
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den Originalseiten im pdf-Format
Here you will find in Japanese the critique of the assertion, that radiation effects
are not observable below 100 Millisievert:
「無害な放射線閾値」からの時間のかかる決別
低線量領域内で認知されている放射線の影響と残された修正点
The
paper was written by Dr. Inge Schmitz-Feuerhake of the German Society for
Radiation Protection, professor of physics at the university
of Bremen, Germany
(retired). The Japanese translation was accomplished by a member of ACSIR
(Association of Citizens and Scientists Concerned about Internal Radiation
Exposure), Japan.
Shortened form in English
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Niedrigdosisstrahlung
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Warnung vor
Gesundheitsrisiken bei Körperscannern an Flughäfen. In der Debatte um den Einsatz von
Körperscannern zur Terrorbekämpfung an Flughäfen hat der Vorsitzende der
Strahlenschutzkommission der Bundesregierung, Prof. Dr. Rolf Michel, vor
Gesundheitsrisiken gewarnt.
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Stx552-553.2010.3.1
(1 Seite)
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Niedrigdosisstrahlung
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Kinder-Krebs um Atomkraftwerke: Leukämie bei Kindern unter 10
Jahren im Nahbereich der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Die
Leukämierate bei Kindern in der Nähe von La Hague ist zwar dreifach erhöht,
wegen kleiner Fallzahlen aber scheinbar nicht signifikant (Guizard et al.
2001). Weil alle Fälle Jungen betrafen, ist die Erhöhung jedoch für Jungen
deutlich signifikant. Von Alfred Körblein.
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Stx548-549.2009.5-6.2 (2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Flüsse
bleiben mit Tritium aus Atomanlagen belastet. Die Ableitungen von Tritium aus
den Atomkraftwerken und die dadurch verursachten Belastungen der Flüsse wie
Mosel und Neckar haben sich in den vergangenen Jahren „nur geringfügig“
verändert und sollen voraussichtlich auch künftig etwa gleich hoch bleiben.
Das geht aus zwei Antworten der Bundesregierung vom 11. März 2009 hervor.
Das erhöhte Krebs- und Leukämierisiko in der Nähe von Atomkraftwerken
bleibt der Bundesregierung jedoch unerklärlich.
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Stx534-535.2009.3-4.2 (2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: SSK in Erklärungsnot. Die
Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) geben sich
ahnungslos, woher die vermehrten Leukämieerkrankungen bei den
Atomkraftwerken kommen mögen und sind auf der Suche nach dem
„molekulargenetischen Faktor“ bei Krümmel, Sellafield und Dounray. Bericht
von einem „Fachgespräch“ im Februar 2009 in Bonn. Von Dr. Sebastian
Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
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Stx532-533.2009.1-5.5 (5 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Strahlenrisiken sind
wissenschaftlich nachweisbar, von denen sich behördliche Kalkulationen
nichts träumen lassen. Evidenz – Kontroverse – Konsequenz:
Umweltmedizin-Symposion der Gesellschaft für Strahlenschutz vom 28.
September 2008 in Berlin. Die Kinderkrebsstudie des Kinderkrebsregisters in
Mainz (KiKK-Studie) alarmierte zum Jahreswechsel 2007/2008 mit dem
Nachweis, daß das Erkrankungsrisiko für Leukämie und andere
Krebserkrankungen bei Kindern unter 5 Jahren zunimmt, je näher sie bei
einem der deutschen Kernkraftwerke leben. Gegenstand eines am 28. September
2008 von der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. und mit Unterstützung des
Instituts für Humangenetik der Charité auf dem Campus des Virchow Klinikums
in Berlin veranstalteten umweltmedizinischen Symposions waren die
Hintergründe der Studie und die Kontroversen über die Bewertung der
Ergebnisse. Der wissenschaftliche Kontext, die von der Studie
unbefriedigend behandelten Fragen und die Schwierigkeiten, aus den
Ergebnissen epidemiologischer Studien angemessene wissenschaftliche,
politische, wirtschaftliche und humanitäre Konsequenzen zu ziehen, wurden
beleuchtet. Es ging konkret um die Frage, ob die bisher geübte Praxis,
ionisierende Strahlen als mögliche Krankheitsverursacher grundsätzlich
auszuschließen, weil die errechnete Strahlendosis und das angenommene
Strahlenrisiko zu gering seien, um die beobachtete Zunahme der
Krankheitsfälle zu erklären, angesichts der Faktenlage noch gerechtfertigt
werden kann. Tatsächlich erweist sich bei näherer Betrachtung nicht nur die
Strahlendosis als nach amtlicher Vorschrift generell falsch errechnet,
sondern auch das zum Ausschluß verwendete Strahlenrisiko: Sowohl das
Lebensalter bei der Bestrahlung, als auch die spezifische Art und Energie
der Bestrahlung, deren spezifische „relative biological effectiveness“,
bleiben bisher unberücksichtigt. Diese Daten sind auch bisher weitgehend
unbekannt oder unpubliziert und würden das ganze heutige Gedankengebäude
des amtlichen Strahlenschutzes zum Einsturz bringen. Welche Erkenntnisse
sich wann und wie durchsetzen, wird schlicht von Lobbyinteressen bestimmt.
Diese Erkenntnis konnten die Teilnehmer eines Symposions Umweltmedizin am
28. September 2008 in Berlin gewinnen, aber nicht nur das. Tagungsreader_Berlin_2008.
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Stx522-523.2008.1-7.7 (7 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken: „Eine entscheidende
Public Health-Studie“ - Die kritische Überprüfung der Grundannahmen
der geltenden Strahlenschutznormen und eine Neueinschätzung der
Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind notwendig. Die Nachricht von
den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters
(KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel zu wenig Beachtung. Deshalb
verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor für Physik und
Umweltwissenschaften an der Portland State University in Portland/Oregon
(USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine angelsächsischen Kollegen
und die Medien, wovon er Strahlentelex freundlicherweise eine Kopie
schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs des Erkrankungsrisikos für
Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5 Jahren, je näher sie bei
einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme nachdenklich und
beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so schreibt Nussbaum aus
der Perspektive eines anderen Kontinents, hat Wissenschaftler des zentralen
Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige Studie über eine Überzahl
von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren zu
erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der rot-grünen
Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich in
Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem
öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen
Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.
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Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenbiologie:
Für Auger-Elektronen aussendende
Radioisotope lassen sich keine Werte für die dosisabhängige relative
biologische Wirksamkeit (RBW-Werte) angeben. Das Bild von sogenannten
Auger-Elektronen emittierenden Radioisotopen in der Strahlenbiologie
beginnt sich zu wandeln und in jedem Fall zu differenzieren. Wegen
unerwarteter experimenteller Ergebnisse ließen sich keine Werte für das
Konzept der dosisbasierten relativen biologischen Wirksamkeit (RBW-Werte)
bestimmen. Derartige Angaben müssen nun mit großem Vorbehalt betrachtet
werden. Das erklären die Autoren des im Mai 2008 in der Schriftenreihe
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlichten Abschlußberichtes
(BMU-2008-712) über „Untersuchungen der Auger-Emitter abhängigen
biologischen Wirksamkeit zur Ermittlung des Strahlungs-Wichtungsfaktors für
Auger-Elektronen“ am Forschungszentrum Jülich. (F.A.H. Schneeweiss, A.
Turtoi, E. Pomplun, G. Sutmann, 2008)
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Stx514-515.2008.2-3.2
(2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Betrachtungen über die Radioaktivität von Uran in
Phosphatdüngern. Nach dem Einsatz von Waffen
mit abgereichertem Uran und der Debatte über die schädliche Wirkung dieses
Elements, wird auch die Frage nach den Folgen der Verwendung von
uranhaltigen Phosphatdüngern neu gestellt. Von Inge Schmitz-Feuerhake,
Gesellschaft für Strahlenschutz e.V., und Rosalie Bertell, International
Institute of Concern for Public Health.
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Stx496-497.2007.1-6.6
(6 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenschäden:
Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter
Radioaktivität. Von Inge Schmitz-Feuerhake. Es werden unvollständige
Annahmen über die zu erwartenden Effekte bei niedriger Strahlendosis
gemacht. Die japanischen Atombombenüberlebenden sind keine geeignete
Referenzbevölkerung zur Beurteilung der Gesundheitsschäden durch
Umweltradioaktivität. Das System zur Sicherung der Einhaltung der
Grenzwerte ist fehlerhaft. Angesichts der Fülle der zu beobachtenden
Effekte nach Tschernobyl wird klar, dass sich die Dosis mit Hilfe der
herkömmlichen und amtlich vorgeschriebenen Methodik nicht bestimmen läßt.
Außer in den direkten Anrainerländern Ukraine und Weißrussland wurde nach
dem Reaktorunfall von Tschernobyl auch aus dem Nachbarland Türkei eine
Zunahme von Fehlbildungen bei Säuglingen gemeldet. Erstaunlich sind auch
die Effekte in weit entfernten europäischen Ländern. Das erklärte Frau
Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Köln, in ihrem Beitrag auf dem 2.
Fachgespräch zur Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am
23. April 2005. Strahlentelex dokumentiert hier diesen Beitrag.
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Stx442-443.2005.1-6.6
(6 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strategien
für den Risikotyp "Medusa". Die
Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg schließt zum
Jahresende 2003 ihre Pforten und empfiehlt zum Abschluß dem
Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Strahlenschutz vor allem
vertrauensbildende Maßnahmen. Im Auftrage des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und unter der Fachaufsicht des
Bundesamtes für Strahlenschutz haben die Akademie-Mitarbeiter Alexandra
Tyroller, Uwe Pfenning und Roger Meyer sowie der Leitende Direktor,
Professor Dr. Ortwin Renn, einen integrativen Verfahrensvorschlag zur
Risikobewertung von Niedrigdosisstrahlung entwickelt (BfS-Projekt
StSch4272). Am 6. November 2003 stellten sie in Stuttgart
Strahlenschutzexperten aus Politik, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft
ihre Ergebnisse vor, die sie zwischen Juni und November 2003 ihren Angaben
zufolge aus Literaturrecherchen, Expertenbefragungen und der Arbeit mit
drei Fokusgruppen aus Umweltschützern aus dem Großraum Stuttgart, Müttern
und medizinisch-radiologischem Personal gewonnen hatten. Ein Bericht und
Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx406-407.2003.1-3.3
(3 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Mahnung zur
Würdigung der Studien an Nukleararbeitern. Die Studien zu Hiroshima und
Nagasaki veralten. Die Studien an
Nukleararbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz ständig mit kleinen Dosen
belastet waren, haben im Gegensatz zu den Studien zu Hiroshima und Nagasaki
den Vorteil individueller Dosismessungen, sie beruhen nicht auf
unzuverlässigen Befragungen und es gibt kein selektionsbedingtes Überleben
wie bei den Atombombenopfern. Darauf weisen die amerikanischen und
englischen Epidemiologen Steve Wing, David Richardson und Alice Stewart in
einem Aufsatz über "Die Bedeutung der Arbeitsplatzepidemiologie für die
Strahlenschutz-Richtlinien" hin. Über ein halbes Jahrhundert lang sei
das Studium der Strahleneffekte sehr stark durch militärische und
industrielle Interessen beeinflußt gewesen. Diese seien so tief in die
Struktur der wissenschaftlichen Kultur verwoben, daß die an den bedeutenden
Forschungsprogrammen teilnehmenden Wissenschaftler gar nicht bemerkt
hätten, welchen Einfluß die Geheimhaltung, die Autoritätsgläubigkeit und
die Geringschätzung der Sorgen der Beschäftigten und der Öffentlichkeit auf
ihre Berufskultur gehabt hätten. Eine Folge sei, daß die Untersuchungen an
den Atombombenüberlebenden zunehmend veralteten und trotzdem als Fokus
benutzt würden, durch die alle an strahlenexponierten Beschäftigten
gemachten Studien betrachtet werden. Diese sollten aber in Zukunft stärkere
wissenschaftliche Beachtung finden, fordern Wing, Richardson und Stewart.
Der vollständige Text ist abrufbar von der Homepage der Gesellschaft für
Strahlenschutz e.V. unter www.gfstrahlenschutz.de.
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Stx330-331.2000.8.1
(1 Seite)
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Niedrigdosisstrahlung
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"Die
gegenwärtigen Abschätzungen des Krebsrisikos sind um einen Faktor zehn oder
mehr zu niedrig". Am 18. Juli 2000 fand
vor dem Unterausschuß für Energie und Umweltfragen des Wissenschaftsausschusses
im Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika eine
Expertenanhörung statt. Dabei ging es um die Überprüfung der
wissenschaftlichen Grundlagen für das lineare schwellenfreie Modell der
Strahlenwirkung im Bereich niedriger Strahlendosen. Auf dieser
Veranstaltung hat auch der Epidemiologe Dr. Steve Wing, Professor an der
Universität von North Carolina, seine Gründe für die Gültigkeit des
linearen schwellenfreien Modells dargelegt und wissenschaftlich begründet.
Wing hat die Strahlenwirkung auf die Nukleararbeiter von Oak Ridge, Los
Alamos, Hanford und Savannah River untersucht. Seine Studien wurden vom
Department of Energie und vom Department of Health and Human Services der
Vereinigten Staaten finanziert. Strahlentelex dokumentiert seine
Ausführungen in einer Übersetzung aus dem Amerikanischen von Prof. Dr.
Wolfgang Köhnlein, Münster.
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Stx330-331.2000.5-8.4
(4 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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"Warnung
vor Neutronenstrahlung". GSF in Neuherberg will für eine geringere
Bewertung des Strahlenrisikos forschen.
"Warnung vor Neutronenstrahlung" titelten die Medien und deuteten
damit eine Pressemitteilung der Gesellschaft für Strahlen- und
Umweltforschung (GSF) mbH um. Die GSF in Neuherberg will dagegen für eine
geringere Bewertung des Strahlenrisikos forschen.
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Stx328-329.2000.6,7.2
(2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenschutz
kontra Erhalt des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Tagungsbericht von der 28. Jahrestagung des Fachverbandes
für Strahlenschutz e.V. vom 23. bis 25. Oktober 1996 bei Hannover.
Tagungspräsident Dr. Günter Heinemann, Atomkraftwerk Stade, führt in seiner
Eröffnungsansprache aus, daß der Strahlenschutz zunehmend mit der Frage der
biologischen Wirkung kleiner Strahlendosen konfrontiert werden würde:
"Besonders in Deutschland bietet die Diskussion in der Öffentlichkeit
das frustrierende Bild emotional vorgetragener Spekulationen über vermutete
Dosen und damit zusammenhängende Erkrankungen." Dabei setzt Heinemann
auf die Gentechnik: "Denn die Feststellung individuell erhöhter
Strahlensensibilität einer kleinen Gruppe würde zugleich das Risiko der
übrigen Exponierten relativieren".
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Stx236-237.1996.10-12.3
(3 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Gesundheitliche
Gefährdung durch kerntechnische Anlagen. In verschiedenen
Industrienationen hat sich der Verdacht erhärtet, daß der Betrieb
kerntechnischer Anlagen zu Gesundheitsschäden in der Bevölkerung führt. Inge Schmitz-Feuerhake, Michael
Schmidt (Eds.): Radiation Exposure by Nuclear Facilities. Evidence of the
Impact on Health. GSS e.V., Münster,
Bremen 1998, ISBN
3-9805260-1-1.
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Stx272-273.1998.11,12.2
(Buchbesprechung, 2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Internationaler
Kongreß zur Wirkung niedriger Strahlendosen in Münster: Neutronenstrahlung
löst deutlich mehr Krebs aus. Die Auseinandersetzung um die Wirkung
niedriger Strahlendosen hat eine qualitativ neue Ebene erreicht. Nachdem
der Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, Professor Dr. Wolfgang
Köhnlein, im März 1998 drei Tage lang einen internationalen, erlauchten
Kreis von 300 unabhängigen und kritischen Strahlenbiologen, -physikern und
Medizinern in seinem Institut für Strahlenbiologie der westfälischen
Wilhelms-Universität Münster versammelt hatte, fragen Beobachter zunehmend
drängender, wie es eigentlich auf der anderen Seite um die Seriosität und
Aktualität des wissenschaftlichen Kenntnisstandes etwa der Mitglieder der
regierungsdeutschen Strahlenschutzkommission bestellt ist. Kongreßbericht.
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Stx270-271.1998.1-4.4
(4 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Die Idee
einer Dosisschwelle und eines ungefährlichen Dosisbereiches für
Strahlenschäden muß nach dem Stand der heutigen Erkenntnis aufgegeben
werden. Gedanken zum Verlauf der
Dosis-Wirkungs-Beziehung. Von Wolfgang Köhnlein. In zunehmend aggressiverem
Ton wird in den Editorials und Zeitschriften der einschlägigen
Fachliteratur wie Radiation Research, Radiation Protection Dosimetrie und
Health Physics etc. gefordert, daß für die stochastischen Strahleneffekte,
also Krebsinduktion und Mutation endlich die lineare Dosis-Effekt-Beziehung
aufgegeben werden sollte, da es keinerlei experimentelle Hinweise für diese
Vorstellung gebe. Die Annahme einer Linearität bis hinunter zur Dosis Null
verursache nicht zu akzeptierende Kosten, die eine moderne Gesellschaft
nicht mehr bereit sei, auf sich zu nehmen. Der Nutzen stünde in keinem
Verhältnis zu den enormen Kosten. Diese zunächst in den USA mit Heftigkeit
geführte Debatte hat auch die deutschen Strahlenschutz-Gesellschaften
erreicht. Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission, die unsere
Regierung berät, stellen die Linearität in Frage und werden dabei von den
Strahlenanwendern und der Nuklearindustrie unterstützt. Auf der
Jahrestagung des Fachverbandes für Strahlenschutz Ende Oktober 1996 bei
Hannover haben die Veranstalter auch einen Workshop "Dosisschwellen
des Strahlenrisikos? Ein Gedankenaustausch" abgehalten, zu dem auch
Professor Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein aus Münster eingeladen war. Er ist
Geschäftsführender Direktor des Instituts für Strahlenbiologie der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Präsident der Gesellschaft
für Strahlenschutz.
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Stx236-237.1996.1-4.4
(4 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenempfindlichkeit:
US-amerikanische Studie zeigt: Ab einem Alter von 45 Jahren nimmt die
Strahlenempfindlichkeit wieder deutlich zu. In der Juniausgabe der
Zeitschrift "International Journal of Epidemiology"
veröffentlichten David B. Richardson und Steve Wing vom Department of
Epidemiology der Universität North Carolina, Chapel Hill, ihre
epidemiologische Untersuchung über die Krebssterblichkeit beruflich
strahlenbelasteter Personen des Oak Ridge National Laboratory. Sie fanden
eine deutliche, mit dem Alter zunehmende Strahlenempfindlichkeit. Dieses
Ergebnis stellt neue Anforderungen an den Schutz älterer, beruflich
strahlenbelasteter Beschäftigter.
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Stx300-301.1999.2,3.2
(2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenschutz
in Forschung und Praxis. 1988 waren die epidemiologischen
Erhebungen zur Krebssterblichkeit in Hiroshima und Nagasaki veröffentlicht
worden, die die neuen dosimetrischen Rechnungen für die Atombombenabwürfe
berücksichtigten. Danach wurden die Risikofaktoren für die Kalkulation
strahlenverursachter Krebserkrankungen erhöht. Dies veranlaßte im
deutschsprachigen Raum mehrere Fachgesellschaften, im September 1990 in
Göttingen eine erste gemeinsame Strahlenschutztagung durchzuführen. 1992
wurde der Tagungsband vorgelegt. Chr. Reiners, Dr. Harder, O. Messerschmidt
(Hrsg.): Strahlenschutz im medizinischen Bereich und an Beschleunigern,
Strahlenschutz in Forschung und Praxis Band 32, G. Fischer Verlag,
Stuttgart 1992.
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Stx128-129.1992.7.1
(1 Seite)
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Niedrigdosisstrahlung
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Neue
Bewertung des Strahlenrisikos: Ärzte erzeugen die meiste künstliche
Strahlenbelastung. Die medizinische Diagnostik und deren Risiken,
epidemiologische Befunde und die Folgen von Tschernobyl bildeten die
Schwerpunkte der 1. Internationalen Konferenz, die die Gesellschaft für
Strahlenschutz vom 28. Februar bis 1. März 1992 in Kiel veranstaltete.
Dabei standen die Untersuchungen über Leukämie-Häufungen in der Umgebung
bundesdeutscher Kernkraftwerke sowie die vom Mainzer Kinderkrebsregister
vorgestellte Studie über Leukämiehäufigkeiten in Regionen um Kernkraftwerke
im Mittelpunkt des Interesses. Aktuelle Berichte zu den Tschernobyl-Folgen
waren aus erster Hand von Vertretern Weißrußlands und der Ukraine
erhältlich. Ein Bericht von Dr. Werner Neumann.
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Stx126-127.1992.1-6.6
+ Stx128-129.1992.3.1 (7 Seiten)
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Personalien
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Anfang
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Personalie
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Dr. Eisuke Matsui wurde 80. Geburtstage nimmt man in Japan nicht so wichtig, selbst
wenn es runde sind. Wir erlauben uns trotzdem, auf einen Geburtstag
aufmerksam zu machen: am 3. Januar 2018 vollendete der japanische Arzt und
Menschenfreund Dr. MATSUI Eisuke sein achtzigstes Lebensjahr. Dr. Matsui
ist Lungenfacharzt und betreut auch heute noch Patienten. Einen Namen in
der japanischen Öffentlichkeit machte er sich zunächst als Streiter für die
Anerkennung der Asbestose als Berufskrankheit. Nach der Nuklearkatastrophe
von Fukushima 2011 setzte er sich öffentlich dagegen ein, die
gesundheitlichen Gefahren der Niederdosisstrahlung herunterzuspielen.
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Stx744-745.2018.11.1
(1 Seite)
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Personalie
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Inge Paulini ist neue Präsidentin des Bundesamtes für
Strahlenschutz. Frau Dr. Inge Paulini ist
neue Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Am 26. April
2017 wurde sie in ihr Amt eingeführt. Einem entsprechenden
Personalvorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte das
Bundeskabinett auf seiner Sitzung am 22. März 2017 zugestimmt. Inge Paulini
folgt auf Wolfram König, der das Amt seit 1999 leitete und bereits seit
August 2016 zugleich Präsident des neu errichteten Bundesamtes für
kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist.
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Stx728-729.2017.2-3.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Hida Shuntaro ist tot. Im Alter von
100 Jahren starb Hida Shuntaro am 20. März 2017. Als junger Arzt am
Militärkrankenhaus Hiroshima war er am 6. August 1945 Augenzeuge und
Überlebender des Atombombenangriffs auf Hiroshima, durch einen glücklichen
Zufall einige Kilometer vom Epizentrum entfernt. In den Tagen nach der
Explosion behandelte er über 6000 Verstrahlte und Verletzte, die sich zu
dem dörflichen Außenposten des Militärkrankenhauses hatten durchschlagen
können.
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Stx728-729.2017.2.1
(1 Seite)
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Personalien
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Nachruf: Alexey Yablokow - 3. Oktober 1933 –
10. Januar 2017. Alexey Yablokow starb im Alter von 83 Jahren. In der nicht
russischsprachigen Welt wurde der Professor für Biologie vor allem durch
seine Arbeiten zu den Folgen von Tschernobyl bekannt.
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Stx722-723.2017.9-10.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Steve Wing, 3. Okt. 1952 – 9. Nov.
2016. Steven B. Wing ist gestorben. Er war ein großer Wissenschaftler.
Er hat die Epidemiologie weiterentwickelt und wichtige Forschungsfragen
geklärt. Er hat uns vorgelebt, dass das alles gleichzeitig geht, scientist,
activist, advocate, teacher – und wir hatten das Glück und Privileg, ihn zu
kennen, den strong, just and kind man. Aber er fordert uns auch auf, da weiterzumachen,
wo er es ganz zuletzt selbst nicht mehr konnte. Ein Nachruf von Prof.
Dr.med. Wolfgang Hoffmann, MPH.
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Stx718-719.2016.16-17.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Ehrung: Cornelia Hesse-Honegger erhält den Nuclear Free Future Award. Die 1944 in Zürich geborene Wissenschaftskünstlerin Cornelia
Hesse-Honegger erhält den diesjährigen „Nuclear Free Future Award“ in der
Kategorie Aufklärung. Weltweit bekannt wurde sie Ende der 1980er Jahre mit
ihren Illustrationen von mißgebildeten Insekten, die sie vermehrt in der
Umgebung von Atomkraftwerken fand. Nach der Reaktorkatastrophe von
Tschernobyl zeichnete sie deformierte Blattwanzen in Regionen von Schweden,
die von der radioaktiven Wolke aus Tschernobyl kontaminiert worden waren.
Sie fand dann aber geschädigte Insekten vermehrt auch in der Umgebung von
„normal“ funktionierenden, gut gewarteten Schweizer Atomkraftwerken, die
die gültigen Grenzwerte nicht überschritten. Weil ihre Vorgesetzten ihre
Erkenntnisse nicht wahrnehmen und weiterführen wollten, besuchte sie
weltweit Atomanlagen und Katastrophenorte und dokumentierte ihre Funde in
wissenschaftlichen Zeichnungen. Der Nuclear Free Future Award wird Cornelia
Hesse-Honegger am 28. Oktober 2015 in
Washington überreicht. Ihr Lebenswerk, das Buch „Die Macht der schwachen
Strahlung“ mit zahlreichen Abbildungen, erscheint voraussichtlich Ende des
Jahres in der edition Zeitpunkt.
Vergl. auch:
23 Jahre nach Tschernobyl: Weniger und mißgebildete Insekten und Vögel.
Strahlentelex 534-535 v. 2.4.2009, S. 1-2, www.strahlentelex.de/Stx_09_534_S01-02.pdf
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Stx688-691.2015.20.1
(1 Seite)
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Personalien
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Gratulation:
Inge Schmitz-Feuerhake wird 80
Jahre.
Inge
Schmitz-Feuerhake kann in diesem Monat September 2015 ihren 80. Geburtstag
feiern. Strahlentelex gratuliert herzlich und wünscht weiterhin ein aktives
und weitestgehend gesundes Leben. Anders als viele andere prominente
Kritiker der Kernenergienutzung hat Inge Schmitz-Feuerhake schon von Beginn
ihrer wissenschaftlichen Arbeit an einen wesentlichen Schwerpunkt darin
gesehen, die negativen Folgen der Atomtechnik in Forschung und Lehre zu
untersuchen und die biologischen Wirkungen ionisierender Strahlen in
nie-deren Dosisbereichen richtig einzuschätzen. (incl. Liste der
Veröffentlichungen von Inge Schmitz-Feuerhake im Strahlentelex)
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Stx688-691.2015.18-19.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Noch ein Nachruf für Prof. Dr. Wolfgang Jacobi. Im März 2015 verstarb Wolfgang Jacobi (Jahrgang 1928),
vormals langjähriges Mitglied der Internationalen Strahlenschutzkommission
(ICRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Nicht mit ihm
gestorben sind die unsäglichen Gutachten „Jacobi I“ und „Jacobi II“ von
1992 und 1995, die den Berufsgenossenschaften die Handhabe liefern,
berechtigte Ansprüche geschädigter Arbeiter der Sowjetisch-Deutschen
Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut reihenweise abzulehnen.
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Stx680-681.2015.10-11.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Ernest J. Sternglass ist gestorben. Dr.
Ernest J. Sternglass, emeritierter Professor für Strahlenphysik an der
University of Pittsburgh, School of Medicine, ist am 12. Februar 2015 im
Alter von 91 Jahren in Ithaca, NY in den USA gestorben.
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Stx676-677.2015.10-11.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Neue Mitglieder der SSK berufen. Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat am
30. Januar 2014 die Spitze der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) bis
Ende 2014 in ihren Ämtern bestätigt und drei neue Mitglieder in die
Kommission berufen.
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Stx650-651.2014.12.1
(1 Seite)
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Personalien
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Hennenhöfer entlassen. Die
neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat den für die
deutsche Atomsicherheit zuständigen Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer
entlassen, teilte eine Sprecherin am 16. Januar 2014 in Berlin mit. Als
Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit war Hennenhöfer seit 2009 der
oberste Atomaufseher.
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Stx650-651.2014.12.1
(1 Seite)
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Personalien
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Wien: Zwentendorf-Verhinderer Wolfgang Kromp
im Ruhestand. Wolfgang Renneberg ist seit kurzem einer der beiden
Nachfolger des in den Ruhestand getretenen österreichischen
„Reaktorsicherheitspapstes“ Wolfgang Kromp an der Spitze des Instituts für
Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR, ex-IRF) der Universität für
Bodenkultur in Wien. Offiziell geleitet wird das ISR nun von Professor Dr.
Wolfgang Liebert. Dieser ist Fachmann für mögliche militärische Anwendungen
vor allem von nuklearer und biologischer Forschung.
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Stx644-645.2013.12.1
(1 Seite)
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Personalien
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Gratulation:
Prof. Dr. med. Horst Kuni 75. Die
Anwender neuer Techniken neigen dazu, schädliche Nebenwirkungen ihrer Tätigkeit
zu unterschätzen und zu ignorieren. Der große Einfluss der Atomlobby auf
die offiziell vertretenen Strahlenschutzkriterien trägt bis heute dazu bei,
dass Ärzte den Bedenken bezüglich übermäßiger Strahlenbelastungen in der
Diagnostik verständnislos gegenüberstehen. Horst Kuni war jedoch nie ein
gläubiger Jünger des Mainstreams. Horst Kuni ist eine Ausnahmenerscheinung.
Er verfügt über ein breites und tiefes medizinisches Wissen. Das hat er
voraus gegenüber zahlreichen Physikern, die sich im Bereich Strahlenschutz
tummeln und Strahlenschäden berechnen. Aufgrund seiner weiteren
naturwissenschaftlichen Talente durchschaut er die vielen Tricks und
Vereinfachungen, mit denen ermittelt wird, was nicht gemessen werden kann:
die Strahlendosen durch Radioaktivität in der Umwelt und an Arbeitsplätzen,
und die doch als bare Münze genommen werden in der Epidemiologie und bei
Sozialgerichten. Als Arzt, der betroffenen Patienten leibhaftig begegnet
ist, hat er gewichtige Vorbehalte eingebracht in die technokratisch
dominierte Grenzwertdebatte, die sich darum dreht, wieviele Tote wegen des
„gesellschaftlichen Nutzens“ einer Technik toleriert werden dürfen. In
diesem Monat vollendet Horst Kuni sein 75. Lebensjahr. Seine BewunderInnen
und MitstreiterInnen gratulieren herzlich und bemühen sich weiterhin, ihm
nachzueifern. Von Inge Schmitz-Feuerhake
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Stx640-641.2013.9-10.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Gratulation:
Wolfgang Köhnlein 80 Jahre. Am
1. Mai dieses Jahres feierte Professor Dr. Wolfgang Köhnlein,
Gründungsmitglied und früherer Präsident der Gesellschaft für
Strahlenschutz, seinen 80. Geburtstag.
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Stx632-633.2013.5-6.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Ehrung: Nuclear-Free Future Award 2012 für Sebastian Pflugbeil. „Wer die
Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine
Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“ Das schrieb Bertold Brecht 1938/39 im
Exil in Dänemark in seinem Schauspiel „Leben des Galilei“. Die Zeitungen
hatten damals gerade die Nachricht von der Spaltung des Uran-Atoms durch
den Physiker Otto Hahn und seine Mitarbeiter gebracht. Dem Physiker und
DDR-Bürgerrechtler Sebastian Pflugbeil, der heute mit dem Nuclear-Free
Future Award geehrt wird, sprechen Brechts Worte aus der Seele. Unermüdlich
geht er gegen Unwissenheit vor und stellt Lügner kompromißlos als solche
bloß. – Laudatio, gehalten am 29. September 2012 in Heiden/Schweiz von
Thomas Dersee.
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Stx618-621.2012.13-15.3
(3 Seiten)
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Personalien
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Ehrung: Nuclear-Free Future Award für Sebastian Pflugbeil. Dr. Sebastian Pflugbeil ist Preisträger des Nuclear-Free
Future Award 2012 der Münchner "Franz-Moll-Stiftung für die kommenden
Generationen“. Er wird damit für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Der
Physiker und DDR-Bürgerrechtler ist ein Atom-Detektiv; seit Jahrzehnten
eine Quelle für zuverlässige Daten, deckt er immer wieder gefälschte Daten
und Statistiken auf, schreibt die Stiftung. Er ist Präsident der deutschen
Gesellschaft für Strahlenschutz und Mitglied der Redaktion des
Strahlentelex. Sebastian Pflugbeil erhält den Nuclear-Free Future Award
2012 gemeinsam mit Gabriela Tsukamoto von der portugiesischen Initiative
„Movimento Urânio em Nisa Não, der japanischen Ärztin Katsumi Furitsu von
der IPPNW, Yves Marignac vom World Information Service on Energy
(WISE-Paris), und der Chefredakteurin der Schweizer Wochenzeitung WOZ,
Susan Boos. Die Preisverleihung ist für den 29. September 2012 in Heiden in
der Schweiz angekündigt. Strahlentelex gratuliert ganz herzlich.
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Stx612-613.2012.12.1
(1 Seite)
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Personalien
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Nachruf: Rosalie Bertell †. Am 14. Juni 2012
starb im Alter von 83 Jahren Rosalie Bertell in Yardley, Pennsylvania. Die Epidemiologin,
Mathematikerin und unermüdliche Forscherin widmete ihr Leben der
Untersuchung von Zusammenhängen zwischen Strahlenbelastungen und
Gesundheitsfolgen an Brennpunkten in aller Welt. In radioaktiv
kontaminierten Arealen stellte sie ihr Wissen in den Dienst der potentiell
Betroffenen. Nachruf von Ute Boikat.
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Stx612-613.2012.10.1
(1 Seite)
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Personalien
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Japan: Das Europäische Komitee für
Strahlenrisiken (ECRR) riskiert seinen guten Ruf. Durch
Werbeaktivitäten seines ‚Scientific Secretary‘ für Nahrungsergänzungsmittel
ist in Japan der Eindruck entstanden, das European Committee on Radiation
Risk (ECRR), eine Zusammenschluss kritischer europäischer Strahlenexperten,
wolle Geschäfte machen.
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Stx596-597.2011.3-5.3
(3 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Inge Lindemann. 3. Mai 1958 – 4. August 2011. Am 4. August
2011 wurde Inge Lindemann von ihrem Leiden erlöst. Viel zu früh haben ihre
Freunde eine besonders engagierte und vielseitig aktive Persönlichkeit im
Kampf gegen den Abbau und die Verwendung des Urans verloren.
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Stx592-593.2011.12-13.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Professor Rudi H. Nussbaum. 21. März 1922 – 22.
Juli 2011. Am 22. Juli ist Rudi Nussbaum infolge eines tragischen
Unfalls von uns „auf die andere Seite des Weges“ gegangen, nach einem
privat und beruflich erfüllten Leben. Einem Leben jedoch, das geprägt blieb
von dem Unrecht und der Unmenschlichkeit der Nazi-Diktatur
, die er, aus einer jüdischen Familie stammend, als junger Mensch
er-litten hat, anfänglich in Deutschland und dann, nach der Flucht, in den
von deutschen Truppen besetzten Niederlanden. Von Elke Stenzel.
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Stx592-593.2011.11-12.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Rudi H. Nussbaum – 1922 - 2011
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Stx590-591.2011.17.1
(1 Seite)
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Personalien
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Nachruf: Heinrich Messerschmidt ist tot
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Stx588-589.2011.9-10.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Roland Scholz ist gestorben
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Stx588-589.2011.9-10.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Heiner Matthies verstorben
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Stx588-589.2011.9-10.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Strahlenschutz / Atommüll: Ermittlungsverfahren wegen der
Freigaberegelungen von Atommüll eingestellt. Das Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Herren Prof. Dr. Rolf Michel, Prof.
Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Dr. Stefan Thierfeldt und Dr. Günther Schaller
als verantwortliche Berater der Bundesregierung wegen des Verdachts des
Mißbrauchs ionisierender Strahlen nach Paragraph 309 des Strafgesetzbuches
(StGB) ist eingestellt worden. Das teilte der zuständige Staatsanwalt Dr.
Venjakob der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Ende Oktober
2010 mit. Diese hatte, wie bereits berichtet, im Januar 2010 gegen die
Strahlenschutzberater der Bundesregierung Strafanzeige erstattet.
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Stx576-577.2011.7-8.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Designierte AKW-Chefin versagte bei praktischer Prüfung.
Vattenfall gibt in Krümmel und Brunsbüttel auf. Die vom AKW-Betreiber Vattenfall als neue Betriebsleiterin
für das AKW Krümmel an der Elbe vorgesehene Ulrike Welte ist im Dezember
2010 bei der praktischen Prüfung durchgefallen. Die 56-jährige Physikerin
sollte den Reaktor in einer Simulation auf dem Übungsleitstand des
Atomkraftwerks in 30 bis 60 Minuten in einen sicheren Zustand
herunterfahren, was ihr auch nach zwei Stunden nicht gelungen war. Die
grundsätzliche Zuverlässigkeit und Eignung von Vattenfall zum Betreiben von
Atomkraftwerken steht nun in Frage und Vattenfall will jetzt die
Betriebsführung der AKW Krümmel und Brunsbüttel an den Miteigentümer Eon
übergeben. Das teilten beide Konzerne am 15. Dezember 2010 mit.
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Stx576-577.2011.6-7.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Ein langes und reiches Leben: Konradin Kreuzer 1921 –
2010. Von 1977 bis 2000 hat Konradin Kreuzer das Informationsblatt nux
herausgebracht, das das Motto hatte „Laien kritisieren Experten, Forum für
verantwortbare Wissenschaft“. Es ist von Gewinn, in den Arbeiten von
Kreuzer zu lesen, er hat die wichtigsten Texte auf der Homepage www.nux.ch
zusammengestellt. Konradin Kreuzer starb am 12. Februar 2010. Ein Nachruf
von Sebastian Pflugbeil.
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Stx560-561.2010.15.1
(1 Seite)
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Personalien
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Strahlentelex
gratuliert: Prof. Dr. Rudi H.
Nussbaum wird 88. Rudi Nussbaum wurde im März 1922 in Fürth in Bayern geboren
und überlebte in Holland die deutsche Besatzung im Untergrund, während
seine Eltern in deutschen Konzentrationslagern ermordet wurden. Rudi
Nussbaum studierte nach dem Krieg in Amsterdam Physik und promovierte in
Kernphysik. Nach Tätigkeiten in Bloomington (Indiana/USA) und am gerade
eröffneten Institut der Europäischen Organisation für Kernforschung CERN in
Genf, wanderte er mit seiner Frau und Kindern 1957 in die USA aus. Dort
wirkte er viele Jahre an der Portland State University in Portland/Oregon.
Über Grundlagenforschung auf dem Gebiet der radioaktiven Kernstrahlung kam
er bei der kritischen Überprüfung der Literatur im Bereich der
Strahlenepidemiologie zur Ermittlung der kanzerogenen Wirkung niedriger
Dosen radioaktiver Strahlung zu anderen Ergebnissen als die einflußreichen
Veröffentlichungen der Atomic Bomb Casuality Commission (ABCC) und später
der Radiation Effects Research Foundation (RERF). Die Untersuchungen von
Nussbaum ergaben ein beachtlich höheres Strahlenrisiko besonders im niedrigen
Dosisbereich als die „offiziellen“ Angaben über das Risiko. Durch eine
Reihe von Publikationen zeigte er, daß die sogenannte Strahlenhormesis, die
eine positive biologische Wirkung im niedrigen Dosisbereich postuliert,
keine wissenschaftliche Basis besitzt. Immer wieder hat er sich gegen das
Kleinrechnen des Strahlenrisikos bei niedrigen Dosen und für die
schwellenfreie lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung in Wort und Schrift
eingesetzt. Seit langem besteht eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit
mit mehreren deutschen Wissenschaftlern und ein freundschaftlicher Kontakt
zum Strahlentelex. Rudi Nussbaum ist bei guter Gesundheit und unternimmt
nach wie vor weite Reisen durch die Welt und Segeltörns mit seiner Frau
Laureen. Strahlentelex wünscht zum Geburtstag alles erdenkliche Gute und
„many happy returns of the day“!
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Stx556-557.2010.15.1
(1 Seite)
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Personalien
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„Weltniveau“
im Arbeitsschutz: Professor Arndt
und die Lungenfibrose bei Wismut-Bergleuten. Zur Anerkennung einer
Lungenfibrose bei Beschäftigten der früheren Sowjetisch-Deutschen
Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut in Sachsen und Thüringen) als
Berufskrankheit verlangt die Berufsgenossenschaft Bergbau (BBG) den
Nachweis einer extrem hohen Lungendosis bei den Betroffenen. Lungenfibrosen
in Folge von Staub sind jedoch ein typisches Berufsleiden von Bergleuten
auch ohne Strahlenbelastung. Die BBG stützt ihre Haltung auf ein Gutachten
von Prof. Dietrich Arndt, vormals führender Arbeits- und Strahlenmediziner
der DDR. Kombinationswirkungen von Staub und Strahlung werden in dem
Gutachten nicht untersucht, obwohl der Titel diesen Eindruck erweckt.
Bericht von Inge Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil
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Stx556-557.2010.2-7.6
(6 Seiten)
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Personalien
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Strahlenschutz / Atommüll: Strafanzeigen gegen
Strahlenschutz-Berater der Regierung erstattet. Gegen vier
verantwortliche Berater der Bundesregierung, deren Empfehlungen in die
amtliche Strahlenschutzpraxis eingegangen sind, hat die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. jetzt im Januar 2010 Strafanzeige
erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen den Hannoveraner Prof. Dr. Rolf
Michel, bisheriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK), den
Essener Prof. Dr. U. W. Müller, Vorgänger von Michel als Vorsitzender der
SSK, den Hauptberater in der Arbeitsgruppe „Freigabe“ der SSK, Dr. S.
Thierfeldt, der Mitarbeiter der Firma Brenk-Systemplanung in Aachen ist,
und gegen Dr. G. Schaller vom Institut für Strahlenhygiene in Neuherberg
bei München des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Schaller wird
speziell vorgeworfen, ein verharmlosendes Szenario über die Einlagerung von
Radionukliden in normalen Mülldeponien (das sogenannte
„Privatbrunnenmodell“) erdacht und veröffentlicht zu haben, das die
Immissionen auf die Bevölkerung zig-tausendfach unterschätzt. Den vier
Personen wirft die Bürgerinitiative, vertreten von ihrer Vorsitzenden
Kerstin Rudek und ihrem Beiratsmitglied Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt,
den Mißbrauch ionisierender Strahlen nach Paragraph 309, Absatz 2 bis 4 des
Strafgesetzbuches (StGB) vor. Sie hätten in verantwortlichen Positionen
stehend und zum Teil gemeinsam handelnd über ihre Beraterfunktionen für das
Bundesumweltministerium und entgegen bestehenden neuen wissenschaftlichen
Erkenntnissen, wie sie schon vor Jahren in die EU-Strahlenschutzrichtlinien
Eingang gefunden haben, gefährliche Aktivitätskonzentrationen in sehr
großen Mengen zur Freigabe vorgeschlagen.
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Stx556-557.2010.1-2.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Atom-Hardliner
zum Chef der Atomaufsicht ernannt. Gegen eine Beteiligung des neuen Chefs der Atomaufsicht im BMU an
atomrechtlichen Verwaltungsverfahren erhebt die Deutsche Umwelthilfe
rechtliche Einwände.
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Stx552-553.2010.4.1
(1 Seite)
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Personalien
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Strahlenschutzpolitik: Die SSK sucht ihren Platz. 35 Jahre
Strahlenschutzkommission: Klausurtagung im November 2009 in Berlin. Bei
ihrer Gründung vor 35 Jahren war die deutsche Strahlenschutzkommission
(SSK) dem Bundesinnenministerium zugeordnet. Im Juni 1986 wurde das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) neu
errichtet und dabei Auftraggeber der SSK. Seit 1981 treffen sich die
Mitglieder der SSK und ihrer Ausschüsse zu jährlichen Klausurtagungen.
Diesmal traf man sich am 5. und 6. November 2009 unter der Überschrift
„Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung“ in Berlin. Für den
langjährigen SSK-Geschäftsführer Dr. Detlef Gumprecht war dies gleichzeitig
ein Abschied in die Pensionierung. Erstmals, so betonte Ministerialdirigent
Dr. Karl-Eugen Huthmacher als Vertreter des Auftraggebers der SSK bei der
Begrüßung, war bei einer solchen Klausurtagung zudem auch ein Journalist
zugelassen. Man wolle zeigen, daß alles mit rechten Dingen zugehe. Ein
Bericht von Thomas Dersee.
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Stx550-551.2009.2-3.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Wolfgang Köhnlein erhielt Bundesverdienstkreuz. Im Januar 2009 hat Bundespräsident Horst Köhler dem Mitbegründer
und früheren Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz Professor Dr.
Wolfgang Köhnlein das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland verliehen. Im Rahmen einer Feierstunde wurde ihm
die Auszeichnung jetzt am 24. April 2009 in seinem Wohnort Havixbeck bei
Münster überreicht. Wolfgang Köhnlein ist damit für sein jahrzehntelanges
ehrenamtliches Engagement im Umweltschutz ausgezeichnet worden.
Strahlentelex gratuliert herzlich!
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Stx536-537.2009.5.1
(1 Seite)
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Personalien
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Berufliche
Strahlenexposition: PD Dr.med.
Rainer Becher. 19. März 1934 – 23. Februar 2009. Mensch, Arzt, Strahlentherapeut,
Niedrigdosisexperte – ein kritischer und unabhängiger Geist. Im Februar
2009 starb der Nuklearmediziner Priv.-Doz. Dr.med. Rainer Becher an
chronisch lymphatischer Leukämie. Er wehrte sich gegen den Mythos, seine
Erkrankung sei nicht strahleninduzierbar. Ein Nachruf von Prof. Dr.med.
Wolfgang Hoffmann, Universität Greifswald.
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Stx534-535.2009.4-6.3
(3 Seiten)
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Personalien
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Eine neue
Entsorgungskommission ESK fürs BMU. Sicherheitstechnische Fragestellungen der Entsorgung wurden bisher in
einem Ausschuß der Reaktorsicherheitskommission (RSK) behandelt. Wegen der
zunehmenden Bedeutung dieser Fragen, so das Bundesumweltministerium (BMU)
in einer Mitteilung vom 30. Juni 2008, habe Bundesumweltminister Gabriel
entschieden, die Entsorgungsfragen in einer eigenständigen Kommission
beraten zu lassen. 11 Personen aus dem In- und Ausland wurden am 12. Juni
2008 in die neue Kommission berufen, die sich am 30. Juni 2008 zu ihrer konstituierenden
Sitzung trafen.
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Stx518-519.2008.7.1
(1 Seite)
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Personalien
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Gratulation:
Edmund Lengfelder wurde 65.
Dr.med. Dr.h.c. Edmund Lengfelder, Professor für Strahlenbiologie an der
Maximilian-Universität in München, feierte Ende März 2008 seinen 65.
Geburtstag.
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Stx510-511.2008.4.1
(1 Seite)
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Personalien
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Nachruf: Ralph Graeub machte den Petkau-Effekt
bekannt. Am 26. Januar 2008 starb Ralph Graeub wenige Wochen vor seinem
87. Geburtstag in Kreuzlingen in der Schweiz. Ein Nachruf.
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Stx506-507.2008.6.1
(1 Seite)
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Personalien
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Sebastian Pflugbeil wurde 60. Der Physiker Dr. rer. nat. Sebastian Pflugbeil, Präsident
der Gesellschaft für Strahlenschutz und Redaktionsmitglied des
Strahlentelex, vollendete Mitte September 2007 in Berlin sein 60.
Lebensjahr.
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Stx498-499.2007.7-8.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: John W. Gofman ist tot. Der Pionier
der Atomphysik und Mediziner John W. Gofman, Fürsprecher eines
wirkungsvollen Strahlenschutzes, ist im Alter von 88 Jahren am 15. August
2007 in seinem Haus in San Francisco gestorben.
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Stx496-497.2007.11.1
(1 Seite) + Stx498-499.2007.8.1 (1 Seite Nachtrag)
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Personalien
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Atomwirtschaft:
Die Gesichter des Störfalls. Entlassung
und Rücktritte bei Vattenfall. Wie die Tagesmedien ausführlich berichteten,
war es in den vom schwedischen Stromkonzern Vattenfall betriebenen
deutschen Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel seit dem 28. Juni 2007 zu
einer Pannenserie mit Bränden und weiteren Unregelmäßigkeiten gekommen.
Zwei Wochen später stellte das Bundesumweltministerium Fehlverhalten des
Personals fest und die schleswig-holsteinische Atomaufsicht warf Vattenfall
Inkompetenz und Täuschung von Behörden und Öffentlichkeit vor. Am 13. Juli
schließlich wurde die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluß in den
Büroräumen des AKW Krümmel vorstellig, um die Namen des beteiligten
Personals zu ermitteln, die Vattenfall zuvor nicht nennen wollte.
Vattenfall räumte nun – nach zwei Wochen – Bedienungs- und
Kommunikationsfehler ein und entließ am 16. Juli 2007 Bruno Thomauske, den
Chef der deutschen Atomsparte. Gleichzeitig trat auch der PR-Chef und
Pressesprecher Johannes Altmeppen von seiner Funktion zurück. Schließlich
trat am 18. Juli auch der Chef von Vattenfall Europe, Klaus Rauscher,
zurück und der Chef des schwedischen Mutterkonzerns, Lars Göran Josefsson,
versprach einen „Neuanfang“ und „größtmögliche Offenheit“.
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Stx494-495.2007.11-12.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Walther Soyka gestorben. Kurz vor
Vollendung seines achtzigsten Lebensjahres starb am 25. Juli 2006 in Bremen
der österreichische Anti-Atom-Pionier Walther Soyka. 1969 hatte er in
Österreich das Volksbegehren gegen das Atomkraftwerk Zwentendorf initiiert.
Der Volksabstimmung gegen Zwentendorf 1978 folgte das Österreichische
Atomsperrgesetz. Walther Soyka war ein Mensch mit Zivilcourage und schon
vor mehr als 30 Jahren Experte für die Risiken der Atomenergie. Er
unterrichtete ab 1972 an der Universität Bremen. Robert Jungk wurde durch
ihn zum überzeugten Gegner der sogenannten friedlichen Nutzung der
Atomkernspaltung. Unter dem Titel „Ein Bote schlechter Nachrichten“ hielt
die Bremer Medizinphysikerin Inge Schmitz-Feuerhake im März 2002 anläßlich
der Ehrung von Walther Soyka durch die Stiftung Holy Human Leben in
Stuttgart auf der Veranstaltung „Wirtschaftliche und gesellschaftliche
Wirkungen von Personen mit Zivilcourage“ eine Laudatio auf Walther Soyka.
Der Vortrag ist dokumentiert in der Ausgabe des Strahlentelex
Nr. 374-375 vom 1. August 2002.
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Stx472-473.2006.5,6.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Sternglass in Berlin. Am 21.
Juni 2006 sprach Prof. Dr. Ernest J. Sternglass auf Einladung der
Gesellschaft für Strahlenschutz, der IPPNW und der Kinder von Tschernobyl
im Ökologischen Zentrum Auferstehungskirche in Berlin. Ein Bericht von
Sebastian Pflugbeil.
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Stx468-469.2006.7-8.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Neuer Vorsitzender für die RSK. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat den Dipl.-Ing.
Klaus Dieter Bandholz zum neuen Vorsitzenden der
Reaktorsicherheitskommission (RSK) berufen. Erstmals seit 1999 leitet damit
wieder ein Atomkraft-Befürworter die RSK. Bandholz war mehr als zwei
Jahrzehnte beim Siemens -Konzern in der Reaktorentwicklung tätig.
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Stx466-467.2006.7.1
(1 Seite)
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Personalien
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Lothar Hahn ist neuer Vorsitzender des CSNI der OECD NEA. Der technisch-wissenschaftliche Geschäftsführer der
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)mbH, Lothar Hahn, ist
am 15. Dezember 2005 in Paris zum Vorsitzenden des internationalen Komitees
für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (Committee on the Safety
of Nuclear Installations - CSNI) der Kernenergieagentur der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD Nuclear Energy
Agency - NEA) gewählt worden. Er übernimmt den Vorsitz von Ashok Thadani
von der amerikanischen atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
NRC (U. S. Nuclear Regulatory Commission).
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Stx456-457.2006.8.1
(1 Seite)
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Personalien
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Nachruf auf
Olav Axelson: Nach mehr als 25 Jahren drangen Olav Axelsons Erkenntnisse
über die Schädlichkeit häuslicher Radonbelastung auch in die Amtsstuben. Am
1. März 2004, starb unerwartet im Alter von 66 Jahren Olav Axelson,
langjähriger Leiter des Departements für Arbeitsmedizin der Universität
Linköping. Strahlenschützern ist er vor allem wegen seiner Arbeiten zur
Wirkung chronischer Belastungen mit ionisierender Strahlung bekannt. Er war
der erste, der einen Zusammenhang zwischen Radon in Häusern und Lungenkrebs
feststellte. Von Inge Schmitz-Feuerhake.
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Stx438-439.2005.6-7.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Prof.
Siegwart-Horst Günther wird 80. Prof. Dr.
Dr. med. habil. Siegwart-Horst Günther hat großen Anteil daran, daß heute der
Protest gegen die Verwendung von abgereichertem Uran in panzerbrechenden
Geschossen und die dadurch entstehenden schwer kalkulierbaren
Gesundheitsrisiken in großen Territorien und über lange Zeit fester
Bestandteil der Friedens- und Anti-Atom-Bewegung geworden ist. Professor
Günther feiert Anfang 2005 seinen 80. Geburtstag – Strahlentelex
gratuliert.
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Stx434-435.2005.8.1
(1 Seite)
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Personalien
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Strahlenschutzkommission
neu berufen. Bundesumweltminister Trittin
hat im Januar 2005 die Hälfte der Mitglieder der Strahlenschutzkommission
(SSK) neu berufen. Sie besteht jetzt aus 16 Männern und 2 Frauen.
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Stx434-435.2005.8.1
(1 Seite)
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Personalien
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7 Mitglieder
verlassen die Strahlenschutzkommission. Auf
"dreißig erfolgreiche Jahre" könne die deutsche
Strahlenschutzkommission (SSK) zurückblicken, würdigte Bundesumweltminister
Jürgen Trittin am 11. November 2004 die Arbeit "des
Wissenschaftlerkollegiums, das seit 1974 die wissenschaftliche Basis für
zahlreiche rechtliche Regelungen im Strahlenschutz liefert". Einer
breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde die SSK erstmals 1986 nach der
Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, deren Auswirkungen sie zu verharmlosen
suchte. Zum Ende des Jahres 2004 läuft die Amtszeit von 7 der 16 Mitglieder
aus, für die nun Ersatz gefunden werden muß.
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Stx430-431.2004.8.1
(1 Seite)
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Personalien
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Nachruf: Fred
Stevenson, 25. Juli 1944 - 2. Juni 2004. Dr. rer. nat. habil. A.
Frederick G. Stevenson starb am 2. Juni 2004 mit 59 Jahren. Er war einer
der selten gewordenen hochqualifizierten, international angesehenen und
unabhängigen Strahlenbiologen. Eine Würdigung von Prof. Dr. Otmar
Wassermann.
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Stx426-427.2004.5-7.3
(3 Seiten)
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Personalien
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Wir trauern
um unseren Kollegen Dr. rer. nat. habil. A. Frederick G. Stevenson, 25.
Juli 1944 – 2. Juni 2004. Nachruf.
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Stx422-423.2004.3.1
(1 Seite)
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Personalien
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Michael
Sailer ist weiterhin Vorsitzender der RSK. Bundesumweltminister
Jürgen Trittin (Grüne) hat den Diplom-Ingenieur Michael Sailer im März 2004
für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission
(RSK) bestellt. Sailer hat diese Position bereits seit März 2002 inne.
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Stx414-415.2004.7.1
(1 Seite)
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Personalien
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Epidemiologie:
"Umwelt" stört. Seit dem 5.
Dezember 2003 ist der in Umweltkreisen bekannte Professor Rainer Frentzel-Beyme
plötzlich nicht mehr Abteilungschef am Bremer Institut für präventive
Sozialforschung (BIPS). Nach einer Sitzung des zuständigen, vom Land Bremen
beherrschten "Vereins zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
in der Hansestadt Bremen e.V." erfuhr Frentzel-Beyme, daß seine
Abteilung "Epidemiologie der Umwelt und des Arbeitslebens" mit
sofortiger Wirkung nicht mehr existiere. http://www.bips.uni-bremen.de;
http://www.medizin.uni-greifswald.de/icm/
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Stx408-409.2004.8.1
(1 Seite)
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Personalien
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Gratulation: Nuclear-Free Future
Award für Inge Schmitz-Feuerhake. Am 12. Oktober
2003 erhielt für ihr Lebenswerk die Bremer Medizinphysikerin Professor Dr.
Inge Schmitz-Feuerhake im Münchner Alten Rathaus den Ehrenpreis des
Nuclear-Free Future Award. Diese international angesehene Auszeichnung ist
eine Initiative der Münchner "Franz-Moll-Stiftung für die kommenden
Generationen" und wurde seit 1998 nun zum sechsten Mal verliehen.
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Stx404-405.2003.6,7.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Gratulation
für Horst Kuni. Einer der profiliertesten
deutschen Strahlenschutzexperten, der Nuklearmediziner Professor Dr. med.
Horst Kuni von der Universität Marburg, erreicht im September 2003 das
Ruhestandsalter. Strahlentelex wünscht ihm viel Glück zum 65. Geburtstag!
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Stx400-401.2003.5,6.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Gratulation:
Wolfgang Köhnlein 70. Am 1. Mai 2003 feierte
Professor Dr. Wolfgang Köhnlein, Gründungsmitglied und früherer Präsident der
Gesellschaft für Strahlenschutz, seinen 70. Geburtstag.
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Stx392-393.2003.4,5.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Dr.
Alice Stewart ist tot. Am 23. Juni 2002 verstarb
im Alter von 95 Jahren die große englische Epidemiologin und
Strahlenforscherin Dr. Alice Stewart. Dr. Alice Stewart bewies als
Epidemiologin, daß Strahlenexposition und Krebs kausal verknüpft sind. Mit
ihrer Forschung zwang sie wissenschaftliche und politische Autoritäten
wiederholt zur Revision liebgewordener Lehrmeinungen und zu mehr Offenheit.
Über mehr als vierzig Jahre stellte Alice Stewart die offiziellen
Abschätzungen für das Strahlenrisiko in Frage. Ihre Forschungsergebnisse
aus den Jahren 1956 bis 1958 alarmierte die Ärzteschaft in England, denn
sie zeigten eine Korrelation zwischen Röntgenexposition in der fötalen
Phase und Krebserkrankung in der Kindheit auf. Zwanzig Jahre später, als
sie bereits in den Siebzigern war, stellte sie erneut die Bedingungen beim
Umgang mit radioaktiven Stoffen in Frage und forderte eine Verbesserung der
Sicherheitsstandards. Ihre epidemiologischen Untersuchungen an den
Arbeitern in den Nuklearwaffenfabriken in den USA ergaben nämlich ein 10
bis 20 mal höheres Gesundheitsrisiko als nach den damals gültigen
internationalen Strahlenschutzvorschriften angenommen wurde. Mit Alice
Stewart hat die Wissenschaftswelt eine unerschrockene, vorbildliche und
bewunderungswürdige Forscherin verloren. Ein Würdigung durch Prof. Dr.
Wolfgang Köhnlein.
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Stx374-375.2002.1-3.3
(3 Seiten)
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Personalien
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Leukämie um
deutsche Atomkraftwerke: Ein Bote schlechter Nachrichten. Walther Soyka, ein Mensch mit Zivilcourage und Bote
schlechter Nachrichten, war schon vor 30 Jahren Experte für die Risiken der
Atomenergie. Vortrag von Professor Dr. Inge Schmitz-Feuerhake anläßlich der
Ehrung von Herrn Walther Soyka, Bremen, durch die Stiftung HOLY HUMAN LEBEN
am 22. März 2002 in Stuttgart auf der Veranstaltung "Wirtschaftliche
und gesellschaftliche Wirkungen von Personen mit Zivilcourage".
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Stx374-375.2002.4-8.5
(5 Seiten)
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Personalien
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BfS: Fachbereich
Angewandter Strahlenschutz beim Bundesamt für Strahlenschutz unter neuer
Leitung. Dr. Gerald Kirchner ist seit
dem 1. Februar 2002 neuer Leiter des Fachbereichs Angewandter
Strahlenschutz in der Außenstelle des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
in Berlin-Karlshorst. Er folgt damit Prof. Dr. Wolfdieter Kraus, der 2001
in den Ruhestand gegangen war. Kraus hatte nach Auflösung des Staatlichen
Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) der DDR den Fachbereich
"Angewandter Strahlenschutz" im BfS aufgebaut. Nach dem
Ausscheiden von Kraus hatte vorübergehend der Leiter des Fachbereichs
Strahlenhygiene in München, Dr. Wolfgang Weiss, die Leitung des Berliner
Fachbereichs kommissarisch mit übernommen. Weiss und Kirchner sind beide
von Bundesumweltminister Trittin (Grüne) zu Mitgliedern der deutschen
Delegation von UNSCEAR bestellt worden, des Komitees der Vereinten Nationen
für die Wirkungen der Atomstrahlung. Daraus folgert das BfS in seiner
Mitteilung vom 6. Februar 2002, daß nun zwei international renommierte
Experten den Bereich Strahlenschutz im BfS vertreten würden.
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Stx364-365.2002.7,8.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Neuer
SSK-Vorsitzender gewählt. Der
Braunschweiger Professor Günther Dietze ist seit Juni 2001 der neue
Vorsitzende der Strahlenschutzkommission (SSK). Dietze war bis dahin neben
Prof. Wolfgang Köhnlein einer der beiden stellvertretenden
Kommissionsvorsitzenden. Dietze tritt damit die Nachfolge der Epidemiologin
Maria Blettner an, die Mitte Mai 2001 im Streit mit dem
Bundesumweltministerium zurückgetreten war.
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Stx348-349.2001.5.1
(1 Seite)
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Personalien
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SSK-Vorsitzende
zurückgetreten. Aus Protest gegen die
Berufung des Marburger Nuklearmediziners Prof. Dr.med. Horst Kuni in einen
der Ausschüsse der Strahlenschutzkommission (SSK) ist die Vorsitzende der
Kommission, die Epidemiologin Prof. Dr. Maria Blettner, am 15. Mai 2001 von
ihrem Amt zurückgetreten. In einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit
kritisierte sie, die Personalpolitik von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin habe in der SSK dazu geführt, "dass nur noch allgemein über
die Gefahren schwacher Strahlung debattiert wird, anstatt über die
Strahlenschutzgesetzgebung". So eine SSK brauche man nicht. Blettner
hatte bereits der früheren SSK unter der CDU/ FDP-Regierung angehört und
war dadurch aufgefallen, daß sie sich gegen die Durchführung der
Fall-Kontrollstudie wandte, mit der die Ursachensuche für die
Leukämiehäufung in der Elbmarsch vorangebracht werden sollte. Trittin hatte
die SSK nach seinem Amtsantritt nur teilweise neu besetzt. 9 von 14
Mitgliedern, die die Strahlengefahren eher herunterspielten, beließ er im
Amt. Die SSK ist ein Organ der Exekutive und besitzt keine eigene
demokratische Legitimation. Mit einem Kommentar von Michael Weber, 1.
Vorsitzender Atomopfer e.V.
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Stx.346-347.2001.5,6.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Strahlenschutzkommission
in neuer Zusammensetzung. Die
Strahlenschutzkommission (SSK) beim Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) tagte am 21. und 22. März 2001
erstmals in einer neuen Zusammensetzung. Nach vom BMU nicht offiziell
verlautbarten Berichten (die offizielle Homepage www.ssk.de schwieg bis dahin ebenfalls
dazu) sind die bisherigen SSK-Mitglieder Prof. Dr. Chr. Reiners und
Dipl.-Phys. O. Schumacher von Minister Jürgen Trittin entlassen worden. Neu
bestellt wurden dafür Dipl.-Biol. B. Franke, Prof. Dr. Frankenberg,
Priv.-Doz. Dr. Dr. Loose und Prof. Dr. Stöver.
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Stx344-345.2001.5.1
(1 Seite)
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Personalien
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Japan:
"Anti-nuclear Scientist and Activist" Dr. Jinzaburo Takagi
gestorben. Dr. Jinzaburo Takagi,
Mitbegründer und früherer Direktor des Citizens' Nuclear Information Center
in Tokyo, ist am 8. Oktober 2000 in Tokyo nach langer Krankheit an Krebs
gestorben. Takagis umfangreiches Werk als Wissenschaftler und Analytiker
trug in großem Maße zur Aufklärung der japanischen und internationalen
Öffentlichkeit, der Medien und Behörden über die Gefahren der Nutzung
radioaktiver Stoffe bei. Außer dem alternativen Nobelpreis Right Livelihood
Award 1997 erhielt Takagi viele andere Preise, so 1992 den Yoko Tada Human
Rights Award und 1996 den Ihatov Award der Kenji Miyazawa Society für seine
wissenschaftlichen Leistungen zum Wohl der Bevölkerung. 1997 empfing er den Peace Award der
Nagasaki Prefecture Hibakusha Membership Association. Auch als Kinderbuchautor war er erfolgreich und erhielt 1993
den Sankei Children's Book Award.
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Stx338-339.2001.5.1
(1 Seite)
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Personalien
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Ein neuer
Vorstand für die Gesellschaft für Strahlenschutz. Einen neuen Vorstand hat die Gesellschaft für
Strahlenschutz e.V. auf Ihrer Mitgliederversammlung am 8. Juni 2000 zu
Beginn ihres Internationalen Kongresses "Strahlenschutz nach der
Jahrtausendwende" in Bremen gewählt. Demzufolge stehen der 1990
gegründeten Fachgesellschaft vor der Berliner Medizinphysiker Dr.rer.nat.
Sebastian Pflugbeil als Präsident, die Ärztin für Öffentliches
Gesundheitswesen Dr.med. Helga Dieckmann aus Hannover als Vizepräsidentin,
der stellvertretende Vorsitzende der deutschen Strahlenschutzkommission
Prof. Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein aus Münster (vormaliger Präsident), der
Berliner Diplom-Ingenieur Thomas Dersee als Schatzmeister, sowie die Bremer
Medizinphysikerin Prof. Dr.rer.nat. Inge Schmitz-Feuerhake, der Hamburger
Medizinphysiker Roland Wolff und der Münchner Strahlenmediziner Prof. Dr.
med. Dr. h.c. Edmund Lengfelder.
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Stx324-325.2000.7,8.2
(Kurzmitteilung, 2 Seiten)
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Personalien
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Greenpeace
gibt dem Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Stimme und ein neues
Gesicht. "Eine neue Stimme und
ein neues Gesicht" hat die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes
für Strahlenschutz (BfS) erhalten, teilte die Behörde Mitte November 1999
mit. Der Bereich werde künftig von Susanne Commerell (44) geleitet. Sie ist
Nachfolgerin von Dr. Eckart Viehl, der im August aus Altersgründen
ausgeschieden war. Frau Commerell war zuletzt fast zehn Jahre lang
Pressesprecherin der deutschen Sektion der Umweltschutzorganisation
Greenpeace.
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Stx314-315.2000.4,5.2
(Kurzmeldung, 2 Seiten)
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Personalien
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Dr.rer.nat.
Sebastian Pflugbeil (52), Medizinphysiker aus Berlin und ehemals
Minister in der Modrow-Regierung der DDR, ist am 30. Oktober 1999 zum neuen
Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz gewählt worden. Er folgt
damit Prof. Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein (66), Münster, in diesem
Amt.
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Stx308-309.1999.1.1
(Kurzmeldung, 1 Seite)
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Personalien
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Durchmarsch
der Atomlobby bei der Strahlenschutzkommission (SSK). SSK-Mitglieder fürchten sich vor reaktivierter
BUND-Strahlenkommission (BSK). 1999.
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Stx300-301.1999.1,2.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Neue Vorsitzende
von RSK und SSK berufen. 1999.
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Stx298-299.1999.3.1
(1 Seite)
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Personalien
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Bonn:
Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission von Trittin neu besetzt.
12 neue und 2 alte Mitglieder für die Reaktorsicherheits-, 5 neue und 9 alte
Mitglieder für die Strahlenschutzkommission. 1999. Mit Kommentar: Nur ein
allererster Gehversuch. Von Thomas Dersee.
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Stx294-295.1999.1,2.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Zum neuen
Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz wurde am 25. November 1995 Prof. Dr.rer.nat. Wolfgang
Köhnlein, Münster, gewählt. Er folgt damit Prof. Dr.med. Dr.h.c. Edmund
Lengfelder, München, in diesem Amt. Zur Person.
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Stx214-215.1995.12.1
(1 Seite)
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Personalien
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Die
Mitglieder der Strahlenschutzkommission 1993/1994.
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Stx168-169.1994.9,10.2
(2 Seiten)
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Personalien
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Neuherberg: Paretzke
folgt Jacobi. Dr. Herweg Paretzke ist seit 1993 neuer Leiter des
Instituts für Strahlenschutz der Gesellschaft für Strahlen- und
Umweltforschung mbH (GSF) in Neuherberg bei München.
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Stx154-155.1993.8.1
(1 Seite)
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Personalien
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München/Sydney:
Strahlenpreisträger des Jahres 1988. Die International Radiation
Protection Association (IRPA) hat Prof. Dr. Wolfgang Jacobi, Direktor des
Instituts für Strahlenschutz der Gesellschaft für Strahlen- und
Umweltforschung (GSF), auf ihrem Kongreß 1988 in Sydney den
"Sievert-Preis" zuerkannt. Jacobi gilt als Erfinder der
"effektiven Äquivalentdosis", eines Konzepts, das im Einzelfall
zu erheblichen Fehlbestimmungen der Schadenserwartung führen kann. Eine kritische
Würdigung von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake.
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Stx30.1988.6.1
(1 Seite)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Anfang
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Strahlenschutzpolitik: „Unterhalb der Grenzwerte“. Von Dietrich
Antelmann. Über die Risiken radioaktiver Strahlung verbreiten die Betreiber
nuklearer Anlagen und die von ihnen beeinflußten Institutionen weltweit
Desinformationen, Verharmlosungen und Verdrehungen. Die Gefährdung infolge
Niedrigstrahlung ist bei weiten Teilen der Bevölkerung durch gezielte
Propaganda und beharrliches Verschweigen der Risiken in Vergessenheit
geraten. Strahlen sind mit unseren Sinnesorganen nicht wahrnehmbar. Damit
auch unser Verstand sie nicht wahrnimmt, ist zum Beispiel das Berliner
Hahn-Meitner-Institut für Kernforschung nach Tschernobyl in
Hahn-Meitner-Institut (HMI) umbenannt worden. Nach Bekanntwerden der
Kinderkrebsstudie (KiKK-Studie) soll auch der Name Hahn-Meitner nicht mehr
an die Kernspaltung erinnern. Heute heißt das HMI etwas umständlich
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB). Beschreibung
eines Betreibers von einem langjähriger Anwohner des Forschungsreaktors in
Berlin-Wannsee.
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Stx574-575.2010.6-8.3
(3 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Atompolitik: Strahlenschutz ist keine demokratische Veranstaltung.
Dem Strahlenschutz fehlt es an Legitimation und der EURATOM-Vertrag ist
nicht demokratisch. Diese Einsicht wurde jetzt erneut auf einem Symposium
vermittelt, das der Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und
Kerntechnik e.V. (WKK) am 16. September 2009 in Berlin unter dem Titel „Die
neuen Basic Safety Standards (BSS) Strahlenschutz der IAEA und der EU“
ausrichtete. Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx546-547.2009.7,8.2
(2 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Für die
Endlagerung sind bereits Millionen Krebstote kalkuliert. Das Bundesumweltministerium
veröffentlichte neue Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung
hochradioaktiver Abfälle. Wer bisher glaubte, bei sogenannten Endlagern für
Atommüll handele es sich um sichere, hermetisch verschlossene Anlagen, wird
jetzt eines Anderen belehrt. Am 15. Juli 2009 veröffentlichte das
Bundesumweltministerium (BMU) anläßlich der Vorstellung des Jahresberichts
2008 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die Endfassung neuer
Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Dem
BMU zufolge entsprechen sie „dem aktuellen Stand von Wissenschaft und
Technik“. Die neuen Sicherheitsanforderungen sollen ausschließlich für ein
zu errichtendes Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle gelten
und insoweit die am 5. Januar 1983 im Bundesanzeiger bekannt gemachten
Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem
Bergwerk ersetzen. Sie sollen Planungsgrundlage für das Bundesamt für
Strahlenschutz sein. Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx542-543.2009.1-3.3
(3 Seiten)
Zu den
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Die ICRP-Risikoschätzungen beschreiben nicht die Realität. Internationale
Konferenz der Europäischen Kommission für Strahlenrisiken (ECRR) auf der
griechischen Insel Lesbos. Am 5. und 6. Mai 2009 trafen sich Fachleute für die
Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des European Committee on
Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen Insel Lesbos. In den
Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an der gegenwärtig
üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage der
Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw. des
BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die
sich abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden
Organisationen bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der
letzten Jahrzehnte. Bericht von Sebastian Pflugbeil.
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Stx538-539.2009.5-6.2
(2 Seiten)
Zu den
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Lesbos, 5. - 6. Mai 2009: ECRR-Tagung. Für den 5. und 6. Mai
2009 lädt das European Committee on Radiation Risk (ECRR) gemeinsam mit dem
Umwelt-Department der Universität von Aegean zu einer internationalen
Konferenz nach Molyvos (Mithymna) auf der griechischen Insel Lesbos. Die
Veranstaltung unter dem Titel „Kritiken und Weiterentwicklungen in der
Einschätzung des Strahlenrisikos“ wird sich speziell kritisch mit den von
der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP und dem BEIR VII-Komitee
der USA propagierten Risikomodellen befassen. Im Januar 2003 hatte die
ECRR, wie seinerzeit berichtet, zur besseren Beschreibung und Abschätzung
der gesundheitlichen Auswirkungen von Niedrigdosisstrahlung ein neues
Dosismodell vorgestellt und Strahlenschutzempfehlungen gegeben. Der in
Englisch erschienene Report ECRR 2003 (ISBN 1-897761-24-4, Green Audit
Press, UK, £ 45,00, www.euradcom.org) ist inzwischen auch ins Russische,
Französische, Spanische und Japanische übersetzt worden. Angebote für
Tagungsbeiträge (Abstracts bis 400 Worte) werden erbeten bis zum 2. März 2009
an Prof. Chris Busby, Scientific Secretary, ECRR, Green Audit, Castle
Cottage, Sea View Place, Aberystwyth, SY23 1DZ, Phone: +44 1970-630215 oder
vorzugsweise per eMail: mailto:m3greenaudit@gmail.com
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Stx530-531.2009.12.1 (1 Seite)
Zur
Originalseite im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken: „Eine
entscheidende Public Health-Studie“ - Die kritische Überprüfung der
Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen und eine Neueinschätzung
der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind notwendig. Die Nachricht
von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters
(KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel zu wenig Beachtung. Deshalb
verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor für Physik und
Umweltwissenschaften an der Portland State University in Portland/Oregon
(USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine angelsächsischen Kollegen
und die Medien, wovon er Strahlentelex freundlicherweise eine Kopie
schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs des Erkrankungsrisikos für
Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5 Jahren, je näher sie bei
einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme nachdenklich und
beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so schreibt Nussbaum aus
der Perspektive eines anderen Kontinents, hat Wissenschaftler des zentralen
Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige Studie über eine Überzahl
von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren zu
erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der rot-grünen
Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich in
Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem
öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen
Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.
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Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) macht
Rückwärtssalto. Bundesumweltminister Gabriel: Neue Erkenntnisse zur Wirkung
der Strahlung auf den Menschen stärker berücksichtigen. Strahlen wirken offenbar doch stärker auf Menschen ein als
bisher angenommen. Auf einer Konferenz über neue Erkenntnisse zur Wirkung
ionisierender Strahlung am 19. Juni 2007 in Berlin und im Rahmen der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft, hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
die schnelle Umsetzung des neuen Wissens in das Strahlenschutzrecht und den
praktischen Vollzug gefordert. „Es geht darum, jeden der neuen Sachverhalte
eingehend zu prüfen und klare Antworten auf die Frage zu geben, ob unsere
bestehenden Schutzsysteme den Stand des Wissens noch richtig und angemessen
abbilden. Wo dies nicht der Fall ist, muß unverzüglich gehandelt werden“,
forderte Gabriel. Dies sei der grundsätzlichen Verpflichtung der
Umweltpolitik zur rechtzeitigen und angemessenen Vorsorge gegen Umwelt- und
Gesundheitsrisiken geschuldet und gelte sowohl für das europäische wie auch
für das nationale Strahlenschutzrecht. Gabriel: „Die Schutzstandards
dürften dem Wissensstand nicht hinterherhinken. Gleiches gilt für den
praktischen Vollzug.“ Das ist bisher nicht der Fall. Jahrzehntelange
Verzögerungen sind im Gegenteil Standard, die Internationale
Strahlenschutzkommission (ICRP) nimmt neue Erkenntnisse traditionell nur
zögerlich auf. Vorgestellt vom ICRP-Vorsitzenden, Dr. Lars-Erik Holm, wurde
jetzt auf der Berliner Strahlenschutzkonferenz eine neue
Grundsatzempfehlung der Kommission erläutert. Sie soll deren 17 Jahre alte
von 1990 ablösen. Zwar bereits im März 2007 verabschiedet, liegt sie aber
noch nicht in verbindlicher Druckform vor, sondern ist erst für den Herbst
2007 angekündigt. Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx492-493.2007.1-3
(3 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) betreibt
Wissenschafts-Travestie. Neue ICRP-Empfehlungen vorbereitet. Seit der letzten größeren Empfehlung der Internationalen
Strahlenschutzkommission (ICRP) sind 17 Jahre vergangen. Von daher wäre es
durchaus zu begrüßen, daß endlich eine aktuelle Empfehlung herausgegeben
würde – wenn diese Empfehlung die inzwischen gewonnenen Erkenntnisse in den
verschiedenen Bereichen des Strahlenschutzes berücksichtigen und den Schutz
der Menschen und der natürlichen Umwelt vor Strahlenbelastungen verbessern
würde. Vom 19. bis 21. März 2007 tagt nun die Hauptkommission der ICRP, um
ihre neue Empfehlung zu verabschieden.
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Stx484-485.2007.1,2.2
(2 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Atompolitik:
Neue "Grundlagen für die
Sicherheit von Kernkraftwerken". Im Februar 2005 hatte das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Entwürfe
für ein neues kerntechnisches Regelwerk ins Internet gestellt und
Interessierte um Kommentare und Vorschläge gebeten. Die bisherigen
zentralen Regeln wie die "BMI-Sicherheitskriterien" und die
"RSK-Leitlinien" stammen aus den siebziger und achtziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts und sind veraltet. Alle bis zum 1. August 2005
eingegangenen circa 2.300 Kommentare seien nun bearbeitet und in den
vorliegenden neuen Regeltextentwürfen berücksichtigt worden, teilte das BMU
jetzt mit.
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Stx450-451.2005.6,7.2
(2 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Buchmarkt: Beförderung
radioaktiver Stoffe. Eine deutsche Übersetzung der Abschnitte I bis VIII
der IAEA Safety Standards Series No. TS-R-1 hat jetzt das Bundesamt für
Strahlenschutz unter dem Titel "Empfehlungen für die sichere
Beförderung von radioaktiven Stoffen Ausgabe 1996 (in der Fassung
2003)" herausgebracht. Sie gelten für die Beförderung radioaktiver
Stoffe auf dem Land-, See- und Luftweg.
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Stx436-437.2005.7,8.2
(2 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Strahlenschutz
– das Pilotprojekt für "Gender Mainstreaming" des
Bundesumweltministeriums. Strahlenschutz
ist das Pilotprojekt für "Gender Mainstreaming" im
Bundesumweltministerium. Geprägt von der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking
sollen damit nun auch bei der Strahlenbelastung "gleiche Rechte und
Pflichten für Männer und Frauen" gefördert werden. Der Schutz des
ungeborenen Lebens wurde dazu in der neuen Strahlenschutzverordnung 2001
mit dem Bedürfnis nach "Gender Mainstreaming" konfrontiert.
Schwangere und stillende Frauen und ihre Kinder haben dabei verloren.
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Stx354-355.2001.4-8.5
(5 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Dokumentation:
Bremer Erklärung. Den Zustand des Strahlenschutzes in Deutschland zum
Beginn des neuen Jahrtausends kritisiert die Bremer Erklärung der
Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.. Sie wurde
auf dem Internationalen Kongress "Strahlenschutz nach der
Jahrtausenwende" am 9. und 10. Juni 2000 in Bremen verkündet und
bietet an, bei der Behebung bisheriger Fehleinschätzungen und
Unzulänglichkeiten zu helfen. Strahlentelex dokumentiert den Wortlaut.
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Stx324-325.2000.3,4.2
(2 Seiten)
|
Strahlenschutz-Leitlinien
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Internationale
Strahlenschutzkommission (ICRP): Neuen Standard für den Strahlenschutz
vorgeschlagen. Der Vorsitzende der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), Roger Clarke, kündete am
17. Mai 2000 an, daß am folgenden Tag während der Konferenz der
Internationalen Strahlenschutzgesellschaft (IRPA) in Hiroshima ein neuer
internationaler Standard für den Strahlenschutz vorgeschlagen werde. Die
ICRP hatte bereits 1977 und 1990 derartige Standards für die
Strahlenexposition empfohlen, die in diversen Ländern und von
internationalen Organisationen, einschließlich der Internationalen
Atomenergiebehörde IAEA, übernommen worden waren. Clarkes Vorschlag, den
Standard von 1990 zu revidieren, sei eine Folge des gewandelten
öffentlichen Bewußtseins und neuer Forschungsergebnisse in den letzten zehn
Jahren, heißt es.
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Stx322-323.2000.4.1
(1 Seite)
|
Strahlenschutz-Leitlinien
|
Schutz der
Strahlen gegen Schutz vor Strahlung: Interessenkonflikt zwischen IAEA und
WHO. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich 1958 von der
Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) einen Maulkorb umhängen lassen. Im Mai 1958 hatten die Internationale Atomenergieagentur
(IAEA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Übereinkunft
unterzeichnet, die einen gravierenden Interessenkonflikt beinhaltet. Sie
ist in der Vergangenheit von beiden Organisationen stets dahingehend ausgelegt
worden, daß die IAEA die Definitionsmacht über das Spannungsfeld Strahlung
und Gesundheit ausübt, während die WHO sich um die strahlenexponierten
Personen zu kümmern habe. Darauf weist Dr. Rosalie Bertell hin, Präsidentin
des International Institute of Concern for Public Health in Toronto,
Kanada. Es gibt Bestrebungen, diese Übereinkunft beim Treffen des
WHO-Direktoriums im Mai 2000 abzuändern.
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Stx316-317.2000.1,2.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Detmolder
Leitlinien zum Strahlenschutz: Die Kollektivdosis muß definiert werden. Anmerkungen zu den Detmolder Leitlinien der Gesellschaft
für Strahlenschutz von Dr.med. Ernst von Kriegstein.
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Stx280-281.1998.10-12.3
(3 Seiten)
|
Strahlenschutz-Leitlinien
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Detmolder
Leitlinien zum Strahlenschutz: Frischer Wind im Strahlenschutz. Die Durchsetzung des Minimierungsgebots im Strahlenschutz,
eine schnellere Anpassung des Strahlenschutzrechts an den Stand der
Wissenschaft, eine Entflechtung der Strahlenschutz-Gutachtergremien von dem
Strahlenschutz entgegengerichteten Interessen, eine drastische Senkung der
Dosisgrenzwerte sowohl für den beruflichen Umgang als auch für die
zulässige Strahlenbelastung der Allgemeinbevölkerung, eine Begrenzung der
Kollektivdosios, gezielte Programme zur Minimierung der medizinischen
Strahlenbelastung, die Einstufung des fliegenden Personals in die Kategorie
der beruflich Strahlenexponierten und Minimierungsmaßnahmen bei
zivilisatorisch bedingten Erhöhungen der natürlichen Strahlenbelastung: das
fordern die im August 1998 von der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
(GSS) formulierten Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz, die das
Strahlentelex erstmals dokumentierte.
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Stx278-279.1998.1-7.7
(7 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
|
Tod und Leid
mit 500 Millionen Dollar verrechnet. Strahlenschutz kontra
gesellschaftliche Kosten von Strahlenkrebs. Anstelle des Strahlenschutzgrundsatzes "so wenig
Strahlung wie irgend möglich", setzte die Internationale
Strahlenschutzkommission (ICRP) in ihrer Empfehlung Nr. 9 vom 17. September
1965 den Grundsatz "so wenig Strahlung wie vernüftigerweise zu
erreichen" ("as low as reasonably achievable (ALARA)").
Diesen Grundsatz verfolgt das technische Strahlenschutzpersonal seit
langem. 1973 und 1977 verdeutlichte die Internationale
Strahlenschutzkommission ihre Position und erläuterte, daß mit Hilfe einer
Kosten-Nutzen-Analyse abzuschätzen sei, was "praktikabel oder
vernünftigerweise zu erreichen" ist. In der Zeitschrift Health Physics
veröffentlichten Paul G. Voillequé und Robert A. Pavlik 1982 Rechenmethoden
und Zahlen zur mengenmäßigen Abschätzung der gesellschaftlichen Folgekosten
radioaktiver Belastungen in den USA. Ein auf Dollar und Cent gebrachter
"Nutzen" wird dann mit den Kosten für Strahlenschutzmaßnahmen in
Beziehung gesetzt. Der angewandte Ansatz bedeutet: Die Kosten für
durchgeführte Strahlenschutzmaßnahmen und die gesellschaftlichen Kosten der
gesundheitlichen Spätfolgen infolge unterlassener Strahlenschutzmaßnahmen
sollen insgesamt so klein wie möglich gehalten werden. Nach diesem
Grundsatz werden auch Grenzwerte für Nahrungsmittel festgelegt.
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Stx53.1989.1,2,5.3
(3 Seiten)
|
Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutzrecht
|
Neue Richtlinie zur Qualitätssicherung bei
Röntgeneinrichtungen. Die Richtlinie zur
Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur
Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den Paragraphen 16 und 17
der Röntgenverordnung wurde vollständig überarbeitet und am 23. Juni 2014
in einer Neufassung veröffentlicht. Sie entspreche jetzt dem aktuellen
Stand der Technik und präsentiere in systematischer Form die
grundsätzlichen und gerätespezifischen Anforderungen an die
physikalisch-technische Qualitätssicherung, teilt das Bundesministerium für
Um-welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit. Ziel dieser
Richtlinie soll es sein, eine bundeseinheitliche Durchführung und Bewertung
der Abnahme- und Konstanzprüfungen von diagnostischen und therapeutischen
Röntgeneinrichtungen sicherzustellen.
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Stx662-663.2014.12.1
(1 Seite)
Zur
Originalseite im pdf-Format
|
Strahlenschutzrecht
|
Atommüll: Bis zu 1.000-fach höheres
Strahlenrisiko bei der Freigabe von Atommüll aus dem Abriss von
Atomkraftwerken. Das Freigabekonzept erweist sich bei eingehender
Prüfung der Kriterien, Annahmen und Voraussetzungen als Kartenhaus auf
tönernen Füßen. Ein zentraler Aspekt des Abbaukonzeptes stillgelegter Atomkraftwerke
beruht darauf, dass ein großer Anteil von über 80 und 90 Prozent der
abzubauenden Materialien, die mit Radioaktivität aktiviert oder
kontaminiert sind, aus dem Kontrollbereich des Atomgesetzes durch das
Verfahren der „Freigabe“ gemäß Paragraph 29 der Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV; sowie damit verbundener Anhänge, in denen die Anforderungen der
Freigabe festgelegt sind) entlassen werden. Am Beispiel des Antrags der RWE
Power AG auf Genehmigung zur Stilllegung und zu einer ersten Genehmigung
zum Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerksblöcke Biblis A und B wird
gezeigt, daß die Freigaberegelung nach dem in der deutschen
Strahlenschutzverordnung festgeschriebenen 10 Mikrosievert-Konzept auf
tönernen Füßen steht und inakzeptabel ist. Von Dr. Werner Neumann
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Stx662-663.2014.1-8.8
(8Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
|
Neustrukturierung der Regelungen zu Freigrenzen und zur
Freigabe von Atommüll nach neuen EU-Grundnormen geplant. Die Bundesregierung und ihre Fachbehörde, das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS), sind sich unklar über die Auswirkungen der neuen
EU-Grundnormen im Strahlenschutz. Deshalb hat die Behörde jetzt unter dem
Titel „Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bezgl. der Freigrenzen
von radioaktiven Stoffen zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in
deutsches Recht“ und dem Aktenzeichen BfS AG-F 3 – 08313/ 36S70051 ein
Forschungsvorhaben öffentlich ausgeschrieben, das innerhalb von 18 Monaten
abgeschlossen sein soll. Bewerbungen wurden bis zum 3. Juli 2014 erwartet.
Mit dem Forschungsvorhaben sollen dem Ausschreibungstext zufolge die
fachlichen Grundlagen für die vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) durchzuführende Umsetzung der
neuen Europäischen Grundnormen im Strahlenschutz (EU-Grundnormen) im
Bereich Freigrenzen geschaffen werden. Der Umgang mit Freigrenzen und die
Praxis der Freigabe radioaktiver Materialien in die Umwelt ist von
besonderer Bedeutung, weil lediglich rund 5 Prozent der Materialien aus dem
Abriß der Atomkraftwerke sicher verwahrt werden sollen. Circa 95 Prozent
dagegen werden bisher zur unkontrollierten Weiterverwertung und in die
Umwelt freigegeben, auch wenn sie mit Radionukliden verunreinigt sind.
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Stx660-661.2014.1-3.3
(3 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
|
Strahlenschutzrecht
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Neue EU-Richtlinie zum Strahlenschutzrecht. Der Rat der Europäischen Union (EU) hat am 5. Dezember 2013
eine neue Richtlinie zur „Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für
den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender
Strahlung“ verabschiedet. Die Richtlinie berücksichtige den neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisstand und bezwecke einen umfassenden
Strahlenschutz, heißt es dazu in einer Mitteilung des
Bundesumweltministeriums (BMU). Gleichzeitig wurden die Euratom-Richtlinien
über den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und von Arbeitskräften, über den
Patientenschutz, den Schutz externer Arbeitskräfte, die Information der
Bevölkerung bei radiologischen Notstandssituationen und zur Kontrolle
hochradioaktiver Strahlenquellen aufgehoben.
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Stx648-649.2014.4-5.2
(2 Seiten)
Zu den Originalseiten
im pdf-Format
|
Strahlenschutzrecht
|
Strahlenschutz:
Kalkulierter Strahlentod. Die
Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan und Europa sind
viel zu hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf. Die Aufnahme
von Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen wie der von
Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und
langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der
Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan
fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die
deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den
Berechnungsgrundlagen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP)
würde eine Ausschöpfung der derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr
japanischer Lebensmittel geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in
Deutschland zu mehr als 150.000 Krebstoten jährlich führen, heißt es in
einem am 20. September 2011 in Berlin vorgestellten Report der beiden
Organisationen. Und würde die gesamte deutsche Bevölkerung sich von
Lebensmitteln ernähren, die lediglich in Höhe von 5 Prozent dieser
Grenzwerte belastet sind, wäre immer noch mit mindestens 7.700 zusätzlichen
Krebstoten jährlich zu rechnen. Nach anderen Berechnungsgrundlagen als
jenen der ICRP könnten es noch deutlich mehr sein und hinzu käme ein
breites Spektrum verschiedenster Erkrankungen und genetischer Schädigungen.
foodwatch und IPPNW beziehen sich dabei auf ein Gutachten der
Vorstandsmitglieder der deutschen Gesellschaft für Strahlenschutz Thomas
Dersee und Sebastian Pflugbeil, die beide auch die Redaktion des
Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden. Report und Gutachten sind im
Internet auf den Webseiten von foodwatch, IPPNW und Strahlentelex in deutscher,
japanischer,
englischer
und französischer
Sprache frei abrufbar.
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Stx594-595.2011.1-4.4
(4 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz / Atommüll: Ermittlungsverfahren wegen der
Freigaberegelungen von Atommüll eingestellt. Das Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Herren Prof. Dr. Rolf Michel,
Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Dr. Stefan Thierfeldt und Dr. Günther Schaller
als verantwortliche Berater der Bundesregierung wegen des Verdachts des
Mißbrauchs ionisierender Strahlen nach Paragraph 309 des Strafgesetzbuches
(StGB) ist eingestellt worden. Das teilte der zuständige Staatsanwalt Dr.
Venjakob der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Ende Oktober
2010 mit. Diese hatte, wie bereits berichtet, im Januar 2010 gegen die
Strahlenschutzberater der Bundesregierung Strafanzeige erstattet.
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Stx576-577.2011.7-8.2
(2 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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„Einheitliche EU-Regeln für Körperscanner“. Nach einem vereitelten Terroranschlag auf den
Northwest-Airlines-Flug 253 kurz vor der Landung in Detroit am 25. Dezember
2009 hat sich eine öffentliche Debatte darüber entwickelt, inwieweit der
Einsatz von Körperscannern (auch Personen-, Body- oder Nacktscanner
genannt) zur Verbesserung der Sicherheit des Luftverkehrs beitragen kann.
Dabei ist auch die Frage zu klären, ob die beim Einsatz von Körperscannern
freigesetzte Strahlung zu gesundheitlichen Risiken bei den Untersuchten
führen kann. Die EU-Kommission hat sich jetzt dafür ausgesprochen, den
Einsatz von Körperscannern auf Flughäfen in Europa einheitlich zu regeln.
Am 15. Juni 2010 veröffentlichte sie einen Bericht über die bisher
erfolgten Erprobungen. In ihm heißt es, daß Körperscanner durchaus die
Qualität von Sicherheitskontrollen an Flughäfen verbessern könnten, vor
ihrem Einsatz seien aber unter anderem die Gesundheitsgefährdungen zu
prüfen.
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Stx564-565.2010.5-6.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Atommüll in
Mecklenburg-Vorpommern: Brunnenvergiftung
durch Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Freigabe von radioaktiven Reststoffen
nach dem Konzept der „Kontrollierbaren Dosis“. Organisierte
Brunnenvergiftung: Um die endzulagernden Mengen Atommüll zu verringern,
werden radioaktive Reststoffe unterhalb gewisser Radionuklidkonzentration
zur Freisetzung in die Umwelt und freien Weiterverwertung freigegeben. Nach
der Stilllegung und beim Abbau kerntechnischer Anlagen fallen große Mengen
radioaktiver Reststoffe und Abfälle an. Für die Atomkraftwerke
Greifswald/Lubmin und Rheinsberg wird ein radioaktives Abfall- und
Restvolumen von insgesamt 210.000 Kubikmeter erwartet. Das Abfallvolumen
kann durch Konditionierungstechniken wie Hochdruckverpressen, durch
Trocknung oder Verfestigung mittels Zementierung verringert werden. Die
größte Reduktion erfolgt indes durch eine Verwertung der radioaktiven
Reststoffe im Wirtschaftskreislauf. Nach Darstellung der Energiewerke Nord
GmbH (EWN) können allein aus dem Kernkraftwerk Greifswald circa 1.200.000
Tonnen radiologisch restriktionsfreies Material und circa 500.000 Tonnen
freizumessende Reststoffe in den Wirtschaftskreislauf beziehungsweise zur
Deponierung als gewöhnliche Abfälle verbracht werden. Nur circa 100.000
Tonnen radioaktive Reststoffe müssen später als radiologische Abfälle
zwischen- beziehungsweise endgelagert werden.
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Stx564-565.2010.2-3.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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„Weltniveau“
im Arbeitsschutz: Professor Arndt
und die Lungenfibrose bei Wismut-Bergleuten. Zur Anerkennung einer
Lungenfibrose bei Beschäftigten der früheren Sowjetisch-Deutschen
Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut in Sachsen und Thüringen) als
Berufskrankheit verlangt die Berufsgenossenschaft Bergbau (BBG) den
Nachweis einer extrem hohen Lungendosis bei den Betroffenen. Lungenfibrosen
in Folge von Staub sind jedoch ein typisches Berufsleiden von Bergleuten
auch ohne Strahlenbelastung. Die BBG stützt ihre Haltung auf ein Gutachten
von Prof. Dietrich Arndt, vormals führender Arbeits- und Strahlenmediziner
der DDR. Kombinationswirkungen von Staub und Strahlung werden in dem
Gutachten nicht untersucht, obwohl der Titel diesen Eindruck erweckt.
Bericht von Inge Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil
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Stx556-557.2010.2-7.6
(6 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz / Atommüll: Strafanzeigen gegen
Strahlenschutz-Berater der Regierung erstattet. Gegen vier
verantwortliche Berater der Bundesregierung, deren Empfehlungen in die
amtliche Strahlenschutzpraxis eingegangen sind, hat die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. jetzt im Januar 2010 Strafanzeige
erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen den Hannoveraner Prof. Dr. Rolf
Michel, bisheriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK), den
Essener Prof. Dr. U. W. Müller, Vorgänger von Michel als Vorsitzender der
SSK, den Hauptberater in der Arbeitsgruppe „Freigabe“ der SSK, Dr. S.
Thierfeldt, der Mitarbeiter der Firma Brenk-Systemplanung in Aachen ist,
und gegen Dr. G. Schaller vom Institut für Strahlenhygiene in Neuherberg
bei München des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Schaller wird
speziell vorgeworfen, ein verharmlosendes Szenario über die Einlagerung von
Radionukliden in normalen Mülldeponien (das sogenannte „Privatbrunnenmodell“)
erdacht und veröffentlicht zu haben, das die Immissionen auf die
Bevölkerung zig-tausendfach unterschätzt. Den vier Personen wirft die
Bürgerinitiative, vertreten von ihrer Vorsitzenden Kerstin Rudek und ihrem
Beiratsmitglied Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt, den Mißbrauch
ionisierender Strahlen nach Paragraph 309, Absatz 2 bis 4 des
Strafgesetzbuches (StGB) vor. Sie hätten in verantwortlichen Positionen
stehend und zum Teil gemeinsam handelnd über ihre Beraterfunktionen für das
Bundesumweltministerium und entgegen bestehenden neuen wissenschaftlichen
Erkenntnissen, wie sie schon vor Jahren in die EU-Strahlenschutzrichtlinien
Eingang gefunden haben, gefährliche Aktivitätskonzentrationen in sehr
großen Mengen zur Freigabe vorgeschlagen.
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Stx556-557.2010.1-2.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutzpolitik: Die SSK sucht ihren Platz. 35 Jahre
Strahlenschutzkommission: Klausurtagung im November 2009 in Berlin. Bei
ihrer Gründung vor 35 Jahren war die deutsche Strahlenschutzkommission
(SSK) dem Bundesinnenministerium zugeordnet. Im Juni 1986 wurde das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) neu
errichtet und dabei Auftraggeber der SSK. Seit 1981 treffen sich die
Mitglieder der SSK und ihrer Ausschüsse zu jährlichen Klausurtagungen.
Diesmal traf man sich am 5. und 6. November 2009 unter der Überschrift
„Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung“ in Berlin. Für den
langjährigen SSK-Geschäftsführer Dr. Detlef Gumprecht war dies gleichzeitig
ein Abschied in die Pensionierung. Erstmals, so betonte Ministerialdirigent
Dr. Karl-Eugen Huthmacher als Vertreter des Auftraggebers der SSK bei der
Begrüßung, war bei einer solchen Klausurtagung zudem auch ein Journalist
zugelassen. Man wolle zeigen, daß alles mit rechten Dingen zugehe. Ein
Bericht von Thomas Dersee.
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Stx550-551.2009.2-3.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Atompolitik: Strahlenschutz ist keine demokratische Veranstaltung.
Dem Strahlenschutz fehlt es an Legitimation und der EURATOM-Vertrag ist
nicht demokratisch. Diese Einsicht wurde jetzt erneut auf einem Symposium
vermittelt, das der Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und
Kerntechnik e.V. (WKK) am 16. September 2009 in Berlin unter dem Titel „Die
neuen Basic Safety Standards (BSS) Strahlenschutz der IAEA und der EU“
ausrichtete. Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx546-547.2009.7,8.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die ICRP-Risikoschätzungen beschreiben nicht die Realität.
Internationale Konferenz der Europäischen Kommission für Strahlenrisiken
(ECRR) auf der griechischen Insel Lesbos.
Am 5. und 6. Mai 2009 trafen
sich Fachleute für die Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des
European Committee on Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen
Insel Lesbos. In den Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an
der gegenwärtig üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage
der Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw.
des BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die
sich abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden
Organisationen bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der
letzten Jahrzehnte. Bericht von Sebastian Pflugbeil.
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Stx538.2009.5-6.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Atomrecht: Die Bundesregierung vollzieht die
sicherheits- und vorsorgeorientierten Vorschriften des Atomgesetzes nicht. Gutachterin
fordert Stärkung der Atomaufsicht und Umkehr der Beweislast. Das Risiko für
Kinder unter fünf Jahren, an Krebs und Leukämie zu erkranken, nimmt zu, je
näher ihr Wohnort an einem Kernkraftwerk liegt. Trotz dieser durch aktuelle
Untersuchungen nachgewiesenen Dauergefährdung wird nach wie vor keine
Schadensvorsorge betrieben, wie sie vom Atomgesetz vorgeschrieben ist.
Darauf machte die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien
Eurosolar e.V. zum 23. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am
26. April 2009 aufmerksam. In einem von Eurosolar in Auftrag gegebenen
Kurzgutachten „Sicherheitsgewinn durch Stärkung der Atomaufsicht“ kommt die
Anwältin und Expertin für Umweltrecht Dr. Cornelia Ziehm, Berlin, zu dem
Schluß: „Der gebotene sicherheits- und vorsorgeorientierte Vollzug des
Atomgesetzes findet nicht statt. Eine klare und gesetzlich verankerte
Umkehr der Beweislast sowohl für Maßnahmen der Atomaufsicht als auch mit
Blick auf die Geltendmachung zivilrechtlicher Haftungsansprüche ist
überfällig.“ Der Staat müsse Konsequenzen daraus ziehen, daß ein
ursächlicher Zusammenhang zwischen der mit dem Betrieb von
Leistungsreaktoren verbundenen Strahlenexposition und dem Anstieg des
Erkrankungsrisikos nach Auffassung von Wissenschaftlern nicht
ausgeschlossen wird.
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Stx536-537.2009.1-4.4
(4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Den Röntgenpass wenigstens für Kinder sicherstellen. Die
Vorschriften der Röntgenverordnung von 2002 werden immer noch nicht
ausreichend umgesetzt. Weil
Röntgenuntersuchungen auch mit Strahlengefährdungen verbunden sind, ist die
Aufklärung der Patientinnen und Patienten darüber sowie eine Aufzeichnung
in der seit 1987 geltenden Röntgenverordnung zur Pflicht erklärt worden.
Und damit die Information der behandelnden Ärztinnen und Ärzte über
erfolgte Untersuchungen und Strahlenbelastungen nicht vom
Erinnerungsvermögen der Patienten abhängig ist, erhielt Paragraph 28 der
Röntgenverordnung im Jahre 2002 unter anderem den folgenden Zusatz: „(2)
... Bei Röntgenuntersuchungen sind Röntgenpässe bereitzuhalten und der
untersuchten Person anzubieten. ...“ Tatsächlich wird nach weiteren sechs
Jahren die Röntgenverordnung in diesem Punkt heute häufig immer noch nicht
umgesetzt, stellt dazu jetzt die Fraktion der Grün-Alternativen Liste (GAL)
in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin fest. Die Ausgabe
von Röntgenpässen werde von den Ärzten oft nicht angeboten und weil viele
Patientinnen und Patienten ihrerseits keine Kenntnis von der Verordnung
haben, auch nicht nachgefragt. Deshalb stellte die GAL-Fraktion in
Berlin-Spandau nun im Juli 2008 den Antrag, das Bezirksamt möge sich
gemeinsam mit den anderen Berliner Bezirken und dem Senat von Berlin dafür
einsetzen, daß im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung
die Veröffentlichung von Inhalt und Zielstellung der Röntgenverordnung in
die regelmäßige Information des öffentlichen Gesundheitsdienstes
aufgenommen und Röntgenpässe zur Ausgabe bereitgehalten werden. In
Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin, den Kliniken und Hebammen solle
zudem sichergestellt werden, daß für jedes neugeborene Kind ein Impfpass
und ein Röntgenpass ausgestellt und den Eltern mit einem Merkblatt
ausgehändigt wird. Und schließlich solle in Zusammenarbeit mit der
Ärztekammer Berlin, den niedergelassenen Kinderärzten und Kliniken auch
sichergestellt werden, daß im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen und der
Einschulungsuntersuchung für jedes untersuchte Kind, das keinen Röntgenpass
hat, ein Röntgenpass ausgestellt und gemeinsam mit einem Merkblatt den Eltern
übergeben wird.
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Stx518-519.2008.1-2.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken: „Eine
entscheidende Public Health-Studie“ - Die kritische Überprüfung der
Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen und eine Neueinschätzung
der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind notwendig. Die Nachricht
von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters
(KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel zu wenig Beachtung. Deshalb
verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor für Physik und
Umweltwissenschaften an der Portland State University in Portland/Oregon
(USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine angelsächsischen Kollegen
und die Medien, wovon er Strahlentelex freundlicherweise eine Kopie
schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs des Erkrankungsrisikos für
Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5 Jahren, je näher sie bei
einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme nachdenklich und
beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so schreibt Nussbaum aus
der Perspektive eines anderen Kontinents, hat Wissenschaftler des zentralen
Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige Studie über eine Überzahl
von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren zu
erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der rot-grünen
Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich in
Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem
öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen
Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.
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Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Epidemiologie und Recht: Naturwissenschaftler und Epidemiologen
haben kaum Einfluss auf das Strahlenschutzrecht. Eine
Auseinandersetzung mit Naturwissenschaften findet im umweltrechtlichen
Schrifttum kaum statt. Zwar finden vereinzelt die Disziplinen Biologie,
Physik und Chemie Erwähnung, aber kaum das Fach Epidemiologie. Insbesondere
für das Strahlenschutzrecht liegt hierin ein Defizit, denn die gesetzlichen
Grenzwerte und Schutzkonzepte vor ionisierender und nichtionisierender
Strahlung beruhen in erster Linie auf epidemiologischen Erkenntnissen. Das
konstatiert der Kölner Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer in einem Aufsatz über
die Einflüsse epidemiologischer Forschung auf das Strahlenschutzrecht. Dem
Beitrag liegt seine Dissertation aus dem Jahre 2005 zugrunde, die an der
Universität Bielefeld von Frau Prof. Dr.rer.nat. Maria Blettner betreut
worden war, inzwischen Leiterin des Instituts für Medizinische Biometrie,
Epidemiologie und Informatik der Universität Mainz mit dem
Kinderkrebsregister am dortigen Universitätsklinikum.
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Stx504-505.2008.6-8.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutznovelle:
Die Brunnenvergifter sind weiter am
Werk. Der leichtfertige Umgang mit Radionukliden bleibt mit den
Freigrenzen- und Freigaberegelungen auch im neuen Änderungsentwurf für die
Strahlenschutzverordnung erhalten. Im März 2007 hatte das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Änderungsentwurf
zur derzeit geltenden Strahlenschutzverordnung aus dem Jahre 2001
vorgelegt. Unter der Federführung des im Strahlenschutz fachkundigen
Diplom-Ingenieurs Heinrich Messerschmidt hat auch die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg dazu Stellung genommen. Dabei rügt sie
speziell, daß der Widersinn in der geltenden Freigrenzenregelung nicht
ausgeräumt wird und die Freigaberegelungen weder sachlich noch
wissenschaftlich begründbare Grundlagen haben.
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Stx494-495.2007.7,8.2
(2 Seiten)
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Zum Originaltext der Stellungnahme der
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutzverordnung:
Die neuen Strahlenschutz-Regelungen
sind so falsch wie die vorigen. Stellungnahme der Gesellschaft für
Strahlenschutz zum Referentenentwurf einer „Ersten Verordnung zur Änderung
strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“. „Die Gesellschaft für
Strahlenschutz bedauert, daß gravierende Mängel der geltenden
Strahlenschutzverordnung in den vorliegenden Änderungen nicht beseitigt
wurden.“ Das erklärte deren Präsident Dr. Sebastian Pflugbeil in einer
Stellungnahme vom 17. Mai 2007 anläßlich der Länder- und Verbändeanhörung,
zu der die Abteilung Reaktorsicherheit des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für den 25. Mai 2007 nach Bonn
eingeladen hatte. Exemplarisch nennt Pflugbeil „die Verschlechterung des
Strahlenschutzes für Schwangere und die unsinnigen Vorschriften zu
Freigrenzen“. Insgesamt befremde der Schematismus der Begründungen, heißt
es in der Stellungnahme der Gesellschaft für Strahlenschutz und sie schlägt
vor, „daß ebenso regelmäßig wie die Frage der Kosten der Gesetzesänderung
oder des bürokratischen Aufwandes die Frage zu beantworten ist, ob durch
die Änderung das Schutzniveau und die Rechtssicherheit für die
(strahlenexponierten) betroffenen Personen verbessert werden.“
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Stx490-491.2007.1-3.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Neue Freigabewerte und Vereinfachungen des Strahlenschutzes
geplant. Änderungen der Strahlenschutz-
und der Röntgenverordnung mit neuen Freigabewerten und Vereinfachungen des
Strahlenschutzes hat das Bundesumweltministerium vorbereitet. Am 25. Mai
2007 will es dazu in Bonn die Länder und Verbände anhören. Der Entwurf der
„Ersten Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“
einschließlich Begründung, synoptischer Gegenüberstellung von aktueller und
künftiger Fassung sowie das Hintergrundpapier des BMU sind im Internet auf
der Homepage des BMU unter www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/39098.php
abrufbar.
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Stx486-487.2007.5-6.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Wir gehen nicht vorsichtiger um mit Radioaktivität, sondern
nachlässiger. 20 Jahre Beobachtungen im Strahlenschutz. In der Folge der Reaktorkatastrophe vor 20 Jahren hat sich
in der Wahrnehmung und Behandlung von Radioaktivität ein Wandel vollzogen.
In den Interessenkonflikten um den Atomausstieg hat das dazu geführt, daß
der Strahlenschutz in Deutschland abgeschwächt wurde, sogar über das von
der EU geforderte Maß hinaus. Eine ökonomische Deckelung wurde eingeführt
und der Grundsatz des Minimierungsgebots aufgegeben. Wir gehen tatsächlich
heute nicht vorsichtiger, sondern nachlässiger mit der Radioaktivität um.
Dem Fatalismus aber sollte nicht nachgegeben werden, denn die
gesundheitlichen Folgeschäden sind größer als gerne behauptet. Ein Bericht
von Thomas Dersee.
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Stx464-465.2006.1-6.6
(6 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Wissenschaft: Epidemiologie und Strahlenschutzrecht. In diesem
Sommer verteidigte Martin A. Riemer erfolgreich seine Dissertation mit dem
Titel "Einflüsse epidemiologischer Forschung auf das
Strahlenschutzrecht". Riemer ist Jurist, er hat sich um die
Schnittstelle zwischen Recht und Epidemiologie Gedanken gemacht. Es gibt zu
diesem Ansatz nicht viel Literatur – von daher ist schon der Versuch, sich
interdisziplinär zu engagieren, verdienstvoll. Die Stärke der Arbeit liegt
nicht in dem Überblickskapitel "Natur- und
gesundheitswissenschaftliche Grundlagen des Strahlenschutzes". So läßt
sein Umgang mit der Bewertung von Risiken die leitende Hand seiner
Betreuerin Prof. Maria Blettner spüren.
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Stx450-451.2005.7,8.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Atompolitik:
Neue "Grundlagen für die
Sicherheit von Kernkraftwerken". Im Februar 2005 hatte das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Entwürfe für ein neues kerntechnisches Regelwerk ins Internet gestellt und
Interessierte um Kommentare und Vorschläge gebeten. Die bisherigen
zentralen Regeln wie die "BMI-Sicherheitskriterien" und die
"RSK-Leitlinien" stammen aus den siebziger und achtziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts und sind veraltet. Alle bis zum 1. August 2005
eingegangenen circa 2.300 Kommentare seien nun bearbeitet und in den
vorliegenden neuen Regeltextentwürfen berücksichtigt worden, teilte das BMU
jetzt mit.
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Stx450-451.2005.6,7.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz:
Die Regelungen zur Freigabe radioaktiver Abfälle können zu schweren
Körperschäden und sogar zu Tötungen führen. Schwere Mängel der
Strahlenschutzverordnung. Die rot-grüne Bundesregierung in Berlin unter
Bundeskanzler Schröder (SPD) hat die Vorschläge der seinerzeit noch von
Frau Merkel (CDU) berufenen Strahlenschutzkommission (SSK) in den wichtigen
Schutzbereichen "Freigrenzen" und "uneingeschränkte
Freigabe" des hochgefährlichen Atommülls beim sogenannten
"Rückbau" stillzulegender Atomkraftwerke im Verhältnis 1:1 in die
seit dem 1. August 2001 gültige Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
übernommen und damit umgesetzt. Dadurch hat sie den Schutz der Bevölkerung
in diesen Bereichen praktisch aufgehoben und ad absurdum geführt. Ein
Beitrag von Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt.
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Stx444-445.2005.1-3.3
(3 Seiten)
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+
Stx446-447.2005.2.1 (1 Seite mit Korrekturvermerk)
Zu den
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz:
Radonschutzgesetz im Entwurf vorgelegt. Den angekündigten Entwurf
eines Gesetzes "zum Schutz vor Radon beim Aufenthalt in Gebäuden
(Radonschutzgesetz)" nebst Begründung hat das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) am 22. März 2005 per E-Mail
zur Kenntnisnahme an Verbände und Fachkreise gesandt und gebeten, bis zum
14. April 2005 Stellung zu nehmen. Das Gesetz soll im Sinne des
vorbeugenden Gesundheitsschutzes dem Ziel dienen, "auf Dauer die
Radonaktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen durch Einführung eines
Zielwertes von 100 Bq/m³ Innenraumluft für die Planung und Errichtung von
Neubauten und für wesentliche Änderungen von bestehenden Gebäuden zu
begrenzen".
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Stx438-439.2005.5-6.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Gesetz zur
Überwachung radioaktiver Strahlenquellen. Das
Bundeskabinett hat am 12. Januar 2005 den von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver
Strahlenquellen beschlossen. Schwerpunkt der vorgeschlagenen gesetzlichen
Regelungen ist ein neues zentrales Register beim Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS). Dieses Register soll zur Kontrolle der
hochradioaktiven Strahlenquellen von der Herstellung bis zur Entsorgung
dienen.
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Stx436-437.2005.6,7.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die SSK will
Erleichterungen für die Forschung. Die
Strahlenschutzkommission (SSK) will Erleichterungen für die medizinische
Forschung. Auf ihrer 190. Sitzung am 22./23. April 2004 hat sie eine
Lockerung der Regeln zur Genehmigung der Anwendung radioaktiver Stoffe oder
ionisierender Strahlen in der medizinischen Forschung empfohlen. Der
Versicherungsschutz für strahlenbelastete Versuchspersonen soll von 30 auf
5 bis 10 Jahre verkürzt werden.
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Stx418-419.2004.6,7.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Rüge aus den
Gewerkschaften für handwerkliche Mängel in der neuen
Strahlenschutzverordnung.
Widersprüche und Lücken beim Schutz für das ungeborene Kind und den Säugling
rügt Dr. Gerd Georg Eigenwillig, Strahlenschutzsachverständiger der
Gewerkschaften.
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Stx410-411.2004.4.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Neue
"ärztliche und zahnärztliche Stellen" nach der
Strahlenschutzverordnung. Richtlinie zur Qualitätssicherung bei
medizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung
tritt am 1. März 2004 in Kraft. Für den
Bereich der Röntgenverordnung waren sogenannte ärztliche Stellen bereits im
Jahre 1995 eingeführt worden. Weil diese sich nach Auffassung des
zuständigen Bundesumweltministeriums bewährten, werden jetzt auch für den
Bereich der Strahlenschutzverordnung ärztliche und zahnärztliche Stellen
eingerichtet. Die Richtlinie Ärztliche und zahnärztliche Stellen wurde
deshalb erarbeitet, um für die zuständigen Landesbehörden eine Grundlage
für Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe und
ionisierender Strahlung am Menschen zu schaffen. Die Richtlinie tritt am 1.
März 2004 in Kraft.
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Stx410-411.2004.4.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Verbraucherschutz:
Radioaktive Zusätze in Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und
Düngemitteln. Was es laut Umweltbundesamt
bisher nicht gibt, kann offenbar noch kommen. Den Zusatz radioaktiver
Stoffe in Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Düngemitteln regelt
die neuste Änderung der Strahlenschutzverordnung. Im Entwurf der neuen
Strahlenschutzverordnung wurde in Paragraph 106
der genehmigungsbedürftige Zusatz von radioaktiven Stoffen und die
genehmigungsbedürftige Aktivierung geregelt. In seinem Absatz 1 stand:
"Wer bei der Herstellung ... von Pflanzenschutzmitteln ..., von
Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Stoffen nach § 1 Nr.1 bis 5 des
Düngemittelgesetzes, ..., zweckgerichtet radioaktive Stoffe zusetzt, bedarf
der Genehmigung. Satz 1 gilt entsprechend für die Aktivierung. ..."
Wir haben im Hoch- und Fachschulbereich und im Umweltbundesamt
recherchiert, zu welchem Zweck man welchen Pflanzenschutz-,
Schädlingsbekämpfungs- oder Düngemitteln welche radioaktiven Stoffe
zusetzt. Die Reaktion war einhellig entsetzt: so etwas gebe es überhaupt
nicht! Wir haben deshalb gefordert, die entsprechende Passage ersatzlos zu
streichen, was dann auch tatsächlich gemacht wurde. In der 775. Sitzung des
Bundesrates am 26. April 2002 wurde nun im Schatten der Novellierung der
Röntgenverordnung diese Streichung wieder zurückgenommen. Heute gilt die
oben zitierte alte Fassung.
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Stx378-379.2002.5.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Noch weitere
Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere. Einer der ebenso gravierenden wie unverständlichen Mängel
der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) aus dem Jahre 2001 ist die
Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere und das ungeborene
Leben. In allen früheren Strahlenschutzverordnungen war es Schwangeren
untersagt, in den gefährlichen Kontrollbereichen zu arbeiten. Heute ist das
erlaubt. Die absurde Begründung dafür lautete, daß das der
Gleichberechtigung der Frau diene. Am 26. April 2002 hat der Bundesrat nun
zusätzlich beschlossen, daß schwangere Frauen jetzt auch in radonbelasteten
Bergwerken, Schächten, Höhlen, Radonstollen und Wasseranlagen eingesetzt
werden dürfen.
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Stx378-379.2002.4,5.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Juristische
Bestätigung der Kritik an der neuen Strahlenschutzverordnung. Die neue Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001
verbessert nicht den Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Belastungen
durch Atomanlagen. Einzelpersonen dürfen jetzt überall außerhalb der
Überwachungsbereiche einer Dosis bis zu 1,0 Millisievert (mSv) im Jahr
ausgesetzt werden. Eine dadurch mögliche Gefährdung des Grundrechts auf
Leben ist nicht hinreichend erwogen worden, zumal entgegen europäischen
Vorgaben die summierte Dosis für die Gesamtbevölkerung nicht begrenzt
worden ist. Auch die Regelungen technischer Schutzvorkehrungen und der
Katastrophenabwehr erscheinen unzureichend. Zu dieser niederschmetternden
Beurteilung der neuen, seit August 2001 geltenden Strahlenschutzverordnung
gelangt der Richter am Oberverwaltungsgericht a.D. Herbert Sommer, einer
Abhandlung "Strahlenschutz für die Zeiten des Ausstiegs" (DVBl
15.8.2002). Sommer bestätigt damit auch aus juristischer Sicht die Kritik
von Strahlentelex, der Gesellschaft für Strahlenschutz und der
Ärztevereinigung IPPNW an der von der rot-grünen Bundesregierung erlassenen
Strahlenschutzverordnung.
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Stx378-379.2002.1-4.4
(4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue
Röntgenverordnung ist beschlossen. Die
Neufassung der Röntgenverordnung wird am 1. Juli 2002 in Kraft treten. Das
teilt das Bundesumweltministerium (BMU) in seinem Pressedienst mit, nachdem
das Bundeskabinett am 29. Mai 2002 auf Vorschlag von Bundesumweltminister
Jürgen Trittin (Grüne) der Fassung zugestimmt hatte, die von den
Bundesländern Ende April 2002 im Bundesrat beschlossen worden war. Nach der
Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Jahr zuvor sei damit auch der
zweite Schritt "einer grundlegenden Strahlenschutzreform"
abgeschlossen, wird der grüne Staatssekretär im Bundesumweltministerium
Rainer Baake im BMU-Pressedienst zitiert. Ziel der Änderung sei vor allem
die Reduzierung der Strahlenbelastung sowie die Umsetzung von EU-Recht und
die Anpassung der Regelungen an die neue Strahlenschutzverordnung, erklärt
das Bundesumweltministerium. So würden für Personen, die aus beruflichen
Gründen Röntgenstrahlung vor allem im medizinischen Bereich und bei der
Materialprüfung anwenden, von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr gesenkt. Mit
neuen Wichtungsfaktoren wurde jedoch die effektive Dosis manipuliert, so
daß diese Dosisangaben nach neuem und altem Verordnungsrecht nicht mehr
direkt miteinander vergleichbar sind. Speziell für die Belastung von Brust
und Knochenoberfläche bedeuten zum Beispiel 20 Millisievert nach neuer
Rechenvorschrift eine Strahlenbelastung in Höhe von 60 Millisievert nach
bisheriger Rechenvorschrift. Für die meisten beruflich strahlenbelasteten
Personen verschlechtert sich damit der Strahlenschutz in Wirklichkeit
drastisch, ohne daß es dafür eine medizinische Rechtfertigung gibt. Im
Prinzip bestehen die selben grundsätzlichen
Mängel, wie sie Strahlentelex in der Vergangenheit für die
Strahlenschutzverordnung dokumentiert hat. Auch in der Röntgenverordnung
wird der Schutz schwangerer Frauen und ihrer Kinder aufgeweicht, indem
Schwangere jetzt in Kontrollbereichen arbeiten dürfen.
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Stx370-371.2002.6,7.2
(2 Seiten)
Zu den Originalseiten
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenabfälle
aus Arztpraxen und Laboren werden neuerdings mit dem Hausmüll entsorgt.
Auswirkung auf die Stadtreinigung durch die Aufgabe des Minimierungsgebots
in der neuen Strahlenschutzverordnung. An Müllfahrzeugen
der Hamburger Stadtreinigung wurden seit dem Herbst 2001 wiederholt erhöhte
Strahlenbelastungen festgestellt. Verursacher sind, soweit feststellbar,
Arztpraxen und Labore, die jetzt der Einfachheit halber und aus
Kostengründen damit begonnen haben, ihre radioaktiven Abfälle in den
Hausmüll zu werfen. Nach der neuen Strahlenschutzverordnung geschieht das
meist legal. Die Vorfälle verunsichern die Beschäftigten der Stadtreinigung
und führen dazu, daß Müllfahrzeuge für längere Zeit nicht benutzt werden
können, wird aus Hamburg berichtet.
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Stx362-363.2002.1.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Radioaktivität
im Trinkwasser. Verwässerter Verbraucherschutz durch die novellierte Trinkwasserverordnung.
Im Gegensatz zu der bisher noch geltenden
Trinkwasserverordnung enthält die unter der Federführung des
Bundesgesundheitsministeriums novellierte neue Fassung vom 21. Mai 2001
auch Vorschriften zur Beschränkung der zulässigen Radioaktivität. Demnach
sind künftig 100 Becquerel pro Liter Tritium im Trinkwasser zulässig. Die
neue Verordnung tritt jedoch erst am 1. Januar 2003 in Kraft. Deshalb
gelten zumindest bis dahin die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung ohne
weitere Einschränkungen und das bedeutet 1 Milliarde Becquerel Tritium pro
Liter Wasser gemäß der Freigrenzenregelung und 1 Million Becquerel Tritium
pro Liter Wasser gemäß der Freigaberegelung. Zum Vergleich: natürliches
Grundwasser hat einen Tritiumgehalt von lediglich etwa 0,5 Becquerel pro
Liter.
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Stx360-361.2002.3,4.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue
Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 10: "Uneingeschränkte
Freigabe" von Atommüll nach der deutschen Strahlenschutzverordnung ist
eingeschränkte Sicherheit für die Anwohner. Die deutsche
Strahlenschutzverordnung ist sehr viel schlechter als die europäischen
Empfehlungen vorgeben. In der deutschen
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist der beunruhigendste Punkt bei der
Behandlung des Atommülls die sogenannte uneingeschränkte Freigabe von
radioaktiv kontaminierten flüssigen und festen Materialien.
Uneingeschränkte Freigabe bedeutet, daß bei Unterschreitung einer in der
Strahlenschutzverordnung für viele Isotope angegebenen
Konzentrationsschwelle der spezifischen Aktivität (angegeben in Bequerel
pro Gramm, Bq/g) der Antragsteller ohne jegliche Auflage mit den derart
freigegebenen Materialien machen kann, was er will. Es erfolgt keinerlei
Buchführung über den weiteren Verbleib. Uneingeschränkt freigegebene
Materialien können auch auf Mülldeponien landen und dort zu einer nicht
registrierten Erhöhung der Strahlenbelastung führen. Damit stimmen dann die
Risikoabschätzungen für die anwohnende Bevölkerung nicht mehr. Die
EURATOM-Richtlinie von 1996, an der sich die im Jahre 2001 neu formulierte
deutsche Strahlenschutzverordnung orientiert, enthält selbst keine
konkreten Zahlenwerte zur unbegrenzten Freigabe. Es gibt aber aus der Reihe
Strahlenschutz (Radiation Protection) der Europäischen Kommission in Band
122 Empfehlungen, die diesen Punkt betreffen. Vergleicht man diese Werte
mit den in der deutschen Strahlenschutzverordnung angegeben Werten, so gibt
es zum Teil erhebliche Abweichungen. Beim Vergleich findet man,daß die deutsche Strahlenschutzverordnung 10-, 100- und
sogar 1.000-fach schlechter ist als die EU vorgibt.
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Stx392-393.2003.3,4.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue
Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 9: 12 Jahre nach der Einheit noch
DDR-Strahlenschutz für die Wismut. Die
Bundesregierung hat mit der seit dem 1. August 2001 geltenden neuen
Strahlenschutzverordnung beschlossen, die Sanierung der Wismutregion
möglichst billig zu gestalten. Das geht nur auf Kosten der Gesundheit der
in dieser Region arbeitenden und lebenden Bürger. Eine kommentierende
Dokumentation von Dr. Sebastian Pflugbeil.
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Stx364-365.2002.2-5.4
(4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue
Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 8: Von der Aushöhlung des
Grenzwertes "Berufslebensdosis". Die ursprünglich nur bis 1995 geltenden
Übergangsbestimmungen der alten Strahlenschutzverordnung sind jetzt als
unbegrenzt gültiger Normalfall geregelt. Eine Überschreitung der
Berufslebensdosis beim früheren Uranbergbaubetrieb SDAG Wismut, der
heutigen bundeseigenen Wismut GmbH, wird nicht weiter kontrolliert. Die
heutigen Beschäftigten der Wismut in Sachsen und
Thüringen können genötigt werden, noch mehr Strahlenbelastungen für sich zu
akzeptieren. Strahlentelex präsentiert den 8. Teil seiner Dokumentation der
Fehler der am 1. August 2001 in Kraft getretenen neuen Strahlenschutzverordnung.
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Stx362-362.2002.3-5.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue
Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 7: Strahlenrisiko, Grenzwerte und
akzeptierte Tote. Die Absenkung des
Grenzwertes für beruflich strahlenbelastete Personen von 50 auf 20
Millisievert pro Jahr ist bei genauerem Hinsehen tatsächlich eine
Verschlechterung des Strahlenschutzes. Mit den Grenzwerten der neuen
Strahlenschutzverordnung verlangt die Bundesregierung, 10 Tote auf 2.000
strahlenexponierte junge Frauen zu akzeptieren. Das sind zehnmal so viele
wie vor 24 Jahren.
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Stx360-361.2002.1-3.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung
– Dokumentation 6: Strahlenschutz erster und zweiter Klasse. Die Unterscheidung zwischen "Tätigkeiten" und
"Arbeiten" in der seit dem 1. August 2001 geltenden neuen
Strahlenschutzverordnung schwächt den Strahlenschutz beim Umgang mit
natürlicher Radioaktivität. Aus Sicht der Strahlenmedizin ist die
Unterscheidung von Tätigkeiten und Arbeiten unsinnig. Die deutlich
schlechtere Behandlung von Bürgern und Arbeitnehmern, die durch natürliche
Radioaktivität belastet werden, stellt in bestimmten Bereichen eine
Fortsetzung der Praktiken im Zusammenhang mit dem menschenverachtenden
Uranbergbau in Sachsen und Thüringen, der Wismutregion im Süden der alten
DDR dar.
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Stx358-359.2001.3-8.6
(6 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue
Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 5: Schlechter Strahlenschutz für
Jugendliche. Für junge Leute unter 18
Jahren gelten jetzt beim Einsatz in Strahlenschutzbereichen Teilkörperdosisgrenzwerte,
die bis zu 20mal höher sind als diejenigen, die ihnen die alte
Strahlenschutzverordnung zugemutet hat. Von Dr. Sebastian Pflugbeil.
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Stx356-357.2001.3,4.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue
Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 4: Geringerer Schutz für
schwangere und stillende Frauen und ihre Kinder. "Gender
Mainstreaming" anstelle von Schutz des ungeborenen Lebens.
Strahlentelex
hatte im Juli 2001 damit begonnen, die Mängel und Fehler der neuen
Strahlenschutzverordnung systematisch aufzuzeigen. Dabei wurden die
Freigrenzen- und Freigaberegelungen für Strahlenmüll quasi als Freibrief
für Brunnenvergiftungen entlarvt (Nr. 348-349/Juli 2001), die versteckte
Manipulation des Dosisbegriffs enthüllt (Nr. 350-351/August 2001) und die
Kalkulation 100.000-fach überhöhter Freigrenzen mit falsch berechneten
Dosiskriterien aufgedeckt (Nr. 352-353/September 2001). Strahlentelex setzt
nun die Dokumentationsreihe mit der Darstellung der Verschlechterungen für
den Schutz schwangerer und stillender Frauen und ihrer Kinder fort. Auch
wenn es das im Juli 2000 von der Parlamentarischen Staatssekretärin Gila
Altmann (Grüne) im Bundesumweltministerium initiierte "Projektteam
Gender Mainstreaming" nicht hören will: Es verkehrt den Gedanken der
Gleichstellung von Frauen und Männern und die Frauenförderung in blanken
Zynismus, wenn jetzt entgegen bisheriger guter Praxis schwangere Frauen mit
ihren noch ungeborenen (weiblichen wie männlichen) Kindern zum Aufenthalt
in sogenannten Kontrollbereichen genötigt werden. Das aber ist die
Konsequenz der neuen Regelungen. Statt bislang höchstens 15 Millisievert
Strahlenbelastung pro Jahr können es nun 6.000 werden.
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Stx354-355.2001.4-8.5
(5 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue
Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 3: Für die unbeaufsichtigte
Freisetzung von Strahlenmüll sind zig-tausendfach höhere Aktivitätskonzentrationen
zulässig als für kontrollierte Ableitungen aus Strahlenschutzbereichen.
Widersprüche in der seit 1. August 2001 geltenden Strahlenschutzverordnung. Die zulässigen Aktivitätskonzentrationen für die
genehmigungsfreie Freisetzung von Strahlenmüll in die Umwelt sind jetzt
100- bis mehr als 100.000-fach höher als diejenigen für kontrollierte
Ableitungen aus Strahlenschutzbereichen. Darauf weist der Kritiker der
Strahlenschutzverordnung Diplom-Ingenieur Heinrich Messerschmidt (Lüchow) hin.
In der seit dem 1. August 2001 geltenden neuen Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV) werden die genehmigungspflichtigen Ableitungen von Radionukliden
aus Strahlenschutzbereichen wie zuvor so begrenzt, daß Einzelpersonen der
Bevölkerung in der unmittelbaren Umgebung mit höchstens 0,3 Millisievert im
Jahr belastet werden. Die Festsetzung der Freigrenzen wird dagegen unter
Bezug auf die EURATOM-Richtlinie 96/29 (angeblich) so vorgenommen, daß
Einzelpersonen der Bevölkerung bei Einhaltung der Freigrenzen mit höchstens
10 Mikrosievert effektiver Dosis pro Jahr belastet werden. Hier soll den
Bürgern also höchstens ein Dreißigstel der Strahlenbelastung zugemutet
werden, die man bei Einzelpersonen der Bevölkerung in unmittelbarer
Umgebung kerntechnischer Anlagen für zumutbar hält. Wenn Adam Riese
Staatssekretär im Umweltministerium wäre, so könnte man sich darauf
verlassen, daß die höchstzulässigen Aktivitätskonzentrationen für die
Freigrenzen höchstens ein Dreißigstel der kontrollierten höchstzulässigen
Aktivitätskonzentrationen für Ableitungen aus Strahlenschutzbereichen
betragen dürften. Aus der im Strahlentelex dokumentierten Tabelle ist
jedoch zu erkennen, daß Adam Riese nicht Staatssekretär im
Umweltministerium ist – die höchstzulässigen Aktivitätskonzentrationen nach
der Freigrenzenregelung sind unbegreiflicherweise nicht deutlich geringer
sondern beträchtlich viel höher als die für die Ableitungen aus
Strahlenschutzbereichen. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie die Autoren der
Strahlenschutzverordnung auf diesen in sich so extrem widersprüchlichen
Umgang mit der Radioaktivität kamen. Es ist uns nicht bekannt, daß das
Bundesamt für Strahlenschutz oder die Strahlenschutzkommission das
Bundesumweltministerium auf diesen offensichtlichen Fehler aufmerksam
gemacht hätten. Wird er nicht korrigiert, sind schwere Gesundheitsschäden
in der Bevölkerung programmiert.
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Stx352-353.2001.1-3.3
(3 Seiten)
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+
Stx354-355.2001.7.1 (1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue
Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 2: Mit neuen
Wichtungsfaktoren wird die effektive Dosis manipuliert. Die effektiven Dosen nach neuem und altem Verordnungsrecht
sind nicht mehr miteinander vergleichbar. Speziell für Brust und
Knochenoberfläche wird bei gleicher Strahlenbelastung jetzt eine geringere
effektive Dosis berechnet als vorher. Für die meisten beruflich
strahlenbelasteten Personen verschlechtert sich der Strahlenschutz
drastisch, trotz der Absenkung des rechnerischen Grenzwertes von 50 auf 20
Millisievert pro Jahr. Am 11. Juli 2001 hatte das Bundeskabinett die von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgelegte neue
Strahlenschutzverordnung in der vom Bundesrat am 1. Juni 2001 beschlossenen
Fassung akzeptiert. Sie soll am 1. August 2001 in Kraft treten und die alte
Verordnung von 1989 ersetzen. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der
Gesellschaft für Strahlenschutz, setzt seinen in der vorigen Ausgabe
begonnenen Bericht über die Konsequenzen für Gesundheit und Leben der
Menschen fort.
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Stx350-351.2001.6,7.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung
2001 – Dokumentation 1: Brunnenvergifter sind am Werk. Die Freigrenzen- und
Freigaberegelung für Strahlenmüll ist einer der gefährlichsten Punkte der
neuen Strahlenschutzverordnung. Die von der
rot-grünen Bundesregierung vorgelegte neue Strahlenschutzverordnung wurde
am 1. Juni 2001 mit Änderungen vom Bundesrat beschlossen. Dr. Sebastian
Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, berichtet ab
dieser und in den folgenden Ausgaben über die Konsequenzen für Gesundheit und
Leben der Menschen.
Zusammenfassung:
Die
Freigrenzenregelung und die Freigaberegelungen widersprechen der
EURATOM-Richtlinie.
Die
vorgegebenen Kriterien zum Schutz der Bevölkerung können nicht einmal
theoretisch ermittelt werden, weil die relevanten Daten fehlen.
Die
Schutzkriterien können mit Sicherheit auch praktisch nicht eingehalten
werden.
Die
Strahlenschutzverordnung öffnet den Betreibern kerntechnischer Anlagen
riesige Hintertüren, durch die sie Atommüll ohne jegliche Kontrolle, ohne lästige
Auflagen billig verschwinden lassen können.
Die
Bundesrepublik Deutschland wird unweigerlich von einem Schleier von
Atommüll überzogen werden.
Die Folgen
für Gesundheit und Leben der Bevölkerung werden schwerwiegen.
Es wird
unmöglich sein, die Verursacher von Gesundheitsschäden Jahre nach der
Verteilung des Atommülls ausfindig zu machen – sie hätten ja auch nicht
gegen die Strahlenschutzverordnung verstoßen.
Es wird
unmöglich sein, später – wenn das perfide System allgemein verstanden
worden ist und die Folgen zu spüren sind – den Atommüll wieder
zurückzuholen. Niemand weiß, wo er geblieben ist.
Aus
Nachbarstaaten mit strengeren Richtlinien wird sich ein Strom von Atommüll
ganz legal und ohne jegliche Überwachung über die Grenzen nach Deutschland
bewegen.
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Stx348-349.2001.6,7.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Neufassung
der Röntgenverordnung vorgelegt. Bundesumweltminister
Jürgen Trittin hat zu Beginn der Sommerpause, am 17. Juli 2001, Fachkreisen
und Verbänden seinen Entwurf zur Änderung der Röntgenverordnung zur
Stellungnahme zugeleitet. Die Anhörung dazu soll am 16. August in Bonn
stattfinden. Mit der Verordnungsnovelle wird nach Ansicht Trittins
"die Modernisierung des deutschen Strahlenschutzrechts"
konsequent fortgesetzt, nachdem die Novelle der Strahlenschutzverordnung
eine Woche zuvor vom Bundeskabinett verabschiedet worden war und zum 1.
August 2001 in Kraft treten soll. Der Entwurf zur Novelle der Röntgenverordnung
ist einschließlich Begründung unter http://www.bmu.de/fset800.htm abrufbar.
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Stx350-351.2001.7.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Atompolitik:
Atomgesetz-Novelle vom Bundeskabinett beschlossen. Das Bundeskabinett hat am 5. September 2001 den von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Gesetzentwurf zur
Novellierung des Atomgesetzes beschlossen. Mit der Novelle soll die Vereinbarung
zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen zum
garantierten Weiterbetrieb der Atomkraftwerke und ihrer Abschaltung in der
Zukunft rechtlich umgesetzt werden. "Ich rechne damit, dass das
Verfahren im Bundestag bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann",
wird Trittin dazu in der Pressemitteilung seines Ministeriums zitiert. Der
Gesetzentwurf kann von der Homepage des Umweltministeriums unter http://www.bmu.de/atomkraft
heruntergeladen werden.
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Stx354-355.2001.8.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Atomausstieg:
Neues Atomgesetz zur Erörterung freigegeben. Neufassung der
Strahlenschutzverordnung zum Download. Zu Beginn
der Sommerpause, am 9. Juli 2001, hat das Bundesumweltministerium den
Entwurf für ein neues Atomgesetz veröffentlicht und Verbände und Fachkreise
aufgefordert, bis zum 2. August 2001 dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
Am 6. August 2001 soll danach in Bonn eine Verbändeanhörung durchgeführt
werden. Im September will dann das Bundeskabinett den Gesetzentwurf
erörtern und danach dem Bundesrat und dem Bundestag zur Abstimmung
zuleiten. Das Gesetz soll dem Bundesumweltministerium zufolge "den Atomausstieg
und die wesentlichen Inhalte der am 11. Juni 2001 unterzeichneten
Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen in
bindendes Recht umsetzen". Der Gesetzentwurf mit Begründung und einer
"Liste der beteiligten Verbände und Fachkreise" ist unter http://www.bmu.de/download/dateien/atg5.pdf,
http://www.bmu.de/download/b_atomkonsens_hintergrund_010611.htm
und http://www.bmu.de/download/dateien/atomkonsens_hintergrund_010611.pdf
ins Internet eingestellt worden. Zudem steht die Neufassung der Strahlenschutznovelle
mit den eingearbeiteten Änderungen des Bundesrates vom 1.6. 2001 seit dem
11.7.2001 zum Download bereit unter http://www.bmu.de/sachthemen/strahlen/strahlenschutz_base.htm
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Stx350-351.2001.7.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle
2001: Das Bundeskabinett beschloß schlechtere Strahlenschutz-Regelungen als
bisher und den Ländervertretern im Bundesrat war das nicht schlecht genug.
Die neue Strahlenschutzverordnung wurde am 1. Juni 2001 mit Änderungen vom
Bundesrat beschlossen. Umweltverbände: "Wir können nicht verstehen,
daß ausgerechnet unter einer rot-grünen Regierung der Strahlenschutz für
die Bevölkerung und die beruflich strahlenexponierten Personen verwässert
wird." Entgegen allen Versprechungen
und öffentlichen Äußerungen des Bundesumweltministers wird durch die von
der Bundesregierung vorgelegte neue Strahlenschutzverordnung das
Schutzniveau der beruflich strahlenbelasteten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und der Bevölkerung in wesentlichen Punkten verschlechtert.
Die neue Strahlenschutzverordnung bestätigt die Zweifel vieler Bürgerinnen
und Bürger sowie Expertinnen und Experten an der Ernsthaftigkeit des von
der rot-grünen Bundesregierung angekündigten Atomausstiegs. Zu dieser
Bewertung gelangen die Gesellschaft für Strahlenschutz, das
Otto-Hug-Strahleninstitut Bonn, der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND), Robin Wood und die Internationalen Ärzte für die
Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). Sie hatten den Bundesrat aufgefordert,
die Vorlage der Bundesregierung abzulehnen, weil sie in ihrer
Schutzfunktion noch hinter die Regelungen der bisherigen Strahlenschutzverordnung
von 1989 zurückweicht. Statt dessen setzten die Ländervertreter am 1. Juni
2001 im Bundesrat weitere Verschlechterungen durch. Mit einem Kommentar von
Thomas Dersee.
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Stx346-347.2001.1-3.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle:
"Menschenopfer für die Wirtschaftlichkeit der Atomindustrie".
Scharfer Protest gegen die in der neuen Strahlenschutzverordnung
vorgesehene Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Schwerwiegende Einwände gegen die am 14. März 2001 vom
Bundeskabinett beschlossene Novelle der Strahlenschutzverordnung hat
Diplom-Ingenieur Heinrich Messerschmidt, Strahlenschutzexperte aus Lüchow,
vorzubringen. Seine bereits zur Verbändeanhörung im Dezember 2000 und
erneut im zuständigen Referat RS II des Bundesumweltministeriums
vorgetragenen Rechnungen und Argumente gegen die vorgesehene Freigabe von
Atommüll in die Umwelt, haben jedoch zu keinen akzeptablen Änderungen
geführt. Messerschmidt weist auf einen gravierenden
"Systemfehler" der neuen Strahlenschutzverordnung hin, der zu
Menschenopfern für eine billige Atommüllentsorgung führen wird.
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Stx344-345.2001.3,4.2
(2 Seiten)
Zu den Originalseiten
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle:
Die Freigabe von Atommüll zur Freisetzung in die Umwelt ist beschlossene
Sache. Die Novelle der Strahlenschutzverordnung wurde am 14. März 2001 von
der Bundesregierung verabschiedet. Sie sichert den AKW-Betreibern einen
kostengünstigen Kraftwerksabriß und eine sparsame Atommüllbehandlung. Während sich deutsche Politiker medienwirksam mit ihrem
Stolz und dem ihres Publikums beschäftigten und die Aufmerksamkeit dieses
Publikums auf den seit drei Jahren ersten Castor-Transport von Atommüll aus
Frankreich ins Zwischen- oder später auch Endlager Gorleben gerichtet war,
hat die rot-grüne Bundesregierung von der Öffentlichkeit weitgehend
unbeachtet am 14. März 2001 eine neue Strahlenschutzverordnung und damit
die Freigabe von Atommüll zur Freisetzung in die Umwelt beschlossen. Die
neue Verordnung bedarf jetzt nur noch der formalen Bestätigung durch den
Bundesrat, um in Kraft zu treten. Das wird für Ende Mai erwartet. Die neue
Fassung der Strahlenschutzverordnung löst die bisherige Fassung von 1989 ab
und soll die EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz umsetzen. Zentrale
Neuerung der unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellten Neufassung der Verordnung ist
die Freigabe von radioaktiven Abfällen zur Freisetzung und freien
Weiterverwertung nach einer bundesweiten einheitlichen Regelung. Bisher
hatte es lediglich einige einzelfallbezogene Entscheidungen auf Länderebene
gegeben.
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Stx342-343.2001.1-3.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle:
Der Schutz schwangerer und stillender Frauen, ihrer Kinder und der von
Jugendlichen vor Strahlenbelastungen soll nach der
Planung des Bundesumweltministeriums schwächer werden. Die Umsetzung der Euratomnormen in nationales Recht durch
Novellierung der Strahlenschutzverordnung verzögert sich bis ins Jahr 2001
hinein. Ende September 2000 sprach der Berliner Medizinphysiker Dr.rer.nat.
Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, mit dem
Bundesvorstand von Bündnis-90/Die Grünen über den Entwurf der neuen
Strahlenschutzverordnung. Strahlentelex dokumentiert seine
"Nacharbeit" zu diesem Gespräch. Seine Bewertung: Schwangere
Frauen dürften nach den Entwürfen der Strahlenschutzverordnung von April
und August 2000 einen Strahlenschutzbereich betreten, der für sie bisher
aus guten Gründen gesperrt war. Im Entwurf der neuen
Strahlenschutzverordnung fehlt auch das strikte Aufenthaltsverbot für
stillende Frauen in Kontrollbereichen, in denen mit offenen Radionukliden
umgegangen wird. Nimmt man an, daß die festgelegten Begrenzungen der
Strahlenschutzbereiche etwas mit der Wirklichkeit zu tun haben, so ergibt sich
zwingend, daß man Schwangere, für die man sicherstellen will, daß sie
während der Schwangerschaft mit nicht mehr als 1 mSv belastet werden
sollen, nicht nur aus dem Kontrollbereich, sondern auch aus dem
Überwachungsbereich der neuen Strahlenschutzverordnung heraushalten muß.
Der neue Überwachungsbereich ist nämlich gerade dadurch definiert, daß man
dort mit Strahlenbelastungen oberhalb von 1 mSv pro Jahr rechnen muß. Im
Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung kommen die beruflich
strahlenexponierten Personen unter 18 Jahren schlecht weg. Es ist nicht
nachzuvollziehen, daß der erfreulicherweise zunächst abgesenkte Grenzwert
für die effektive Dosis (1 mSv pro Jahr) durch eine einfache Genehmigung
auf das 6-fache erhöht werden kann. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, daß
die verschiedenen Teilkörperdosen nicht im gleichen Maße wie die effektive
Dosis gesenkt werden. So bleiben die Teilkörpergrenzwerte im Normalfall für
"Tätigkeiten" fast unverändert so wie in der alten
Strahlenschutzverordnung. Daß sie dann "genehmigt" auch noch auf
das dreifache erhöht werden können, ist unvertretbar. Besondere Beachtung
verdient der Umstand, daß im Bereich der "Arbeiten", das heißt
unter natürlichen Strahlenbelastungen, generell die stark erhöhten Grenzwerte
gelten. Die Teilkörperdosen sind generell 3- bis 5-mal so hoch wie die, die
die alte Strahlenschutzverordnung jungen Leuten unter 18 Jahren zugemutet
hat.
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Stx332-333.2000.5-9.5
(5 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Atommüll-Recycling:
US-Behörde stoppt die Freigabe von kontaminierten Metallen. Radioaktiv
verseuchter Stahl soll zu Atommüllbehältern verarbeitet werden. Das
US-amerikanische Energiedepartment hat am 13. Juli 2000 den Verkauf
mehrerer tausend Tonnen Metallschrott aus Atomwaffenfabriken verboten,
damit radioaktiv kontaminierte Metalle nicht mehr länger zu
Gürtelschnallen, Reißverschlüssen, Spielzeug und anderen Erzeugnissen
verarbeitet werden. Der zuständige Staatssekretär Bill Richardson sagte,
daß die Verkäufe erst wieder aufgenommen werden sollen, wenn die für die
jeweiligen Anlagen Verantwortlichen sicherstellen könnten, daß die Metalle
von jeglicher nachweisbarer radioaktiver Kontamination frei sind.
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Stx326-327.2000.1,2.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle
2000: Streit um die Freigabe und Freisetzung radioaktiver Abfälle. Furcht
vor Atommüllhalden gegen Furcht vor unsichtbar verteilter Radioaktivität. Die Bundesregierung will der von Bundesumweltminister
Trittin (Grüne) vorgelegten Novelle der Strahlenschutzverordnung zufolge
radioaktiv verseuchte Materialien, etwa aus dem Abriß von Atomanlagen, dann
aus dem Bereich der Kontroll- und Überwachungsbestimmungen für radioaktive
Stoffe entlassen und zur Verwendung oder Beseitigung im Rahmen der
Kreislauf- und Abfallwirtschaft "freigeben", "wenn für
Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10
Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann". Die Kritiker dieses
Vorhabens vertreten dabei zum Teil unterschiedliche Ansätze. Mit einem
Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx324-325.2000.5,6.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Dokumentation:
Bremer Erklärung. Den Zustand des Strahlenschutzes in Deutschland zum
Beginn des neuen Jahrtausends kritisiert die Bremer Erklärung der
Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.. Sie wurde
auf dem Internationalen Kongress "Strahlenschutz nach der
Jahrtausenwende" am 9. und 10. Juni 2000 in Bremen verkündet und
bietet an, bei der Behebung bisheriger Fehleinschätzungen und
Unzulänglichkeiten zu helfen. Strahlentelex dokumentiert den Wortlaut.
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Stx324-325.2000.3,4.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Outsourcing
bei der Neufassung von Richtlinien des Strahlenschutzes. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) hat das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Arbeiten zur Anpassung der
Richtlinie zum Erwerb der Fachkunde im nichtmedizinischen Bereich des
Strahlenschutzes an die neue Strahlenschutzverordnung, zur Umsetzung der
Euratom-Vorschriften in den Richtlinien zur Bestimmung der inneren und
äußeren Strahlenexposition und zur Entwicklung von Kriterien für die
Datenbasis von Langzeitsicherheitsanalysen bei der Endlagerung radioaktiver
Abfälle ausgeschrieben. Interessenten sollten sich bis zum 10. Juni 2000
schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter melden.
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Stx322-323.2000.3,4.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle
2000: Die Unterscheidung von "Tätigkeiten" und
"Arbeiten" in der neuen Strahlenschutzverordnung dient nicht dem
Strahlenschutz. Von der Strahlenschutzverordnung zur "Finanzministerschutzverordnung".
Die Unterscheidung von "Tätigkeiten" beim Umgang mit
künstlicher Radioaktivität und "Arbeiten" bei natürlichen
Strahlungsquellen war Kritikpunkt der Gesellschaft für Strahlenschutz und
der Gewerkschaften auf der Verbändeanhörung zur Novellierung der
Strahlenschutzverordnung am 9. und 10. Mai 2000 in Bonn. Der
Medizinphysiker Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für
Strahlenschutz, beschreibt die Konsequenzen aus dieser Unterscheidung.
Pflugbeil war Minister in der Modrow-Regierung der DDR und ist gemeinsam
mit den 30 Erstunterzeichnern des Gründungsaufrufs für das Neue Forum
Träger des Nationalpreises des Jahres 2000 der Deutschen Nationalstiftung.
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Stx322-323.2000.1-3.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle
2000: Stellvertretender Vorsitzender der Strahlenschutzkommission
distanziert sich von der neuen Strahlenschutzverordnung. Der Strahlenschutz
für die Bevölkerung wird verschlechtert. Federführender Jurist des
Bundesumweltministeriums gibt zu: Erkenntnisse der letzten eineinhalb
Jahrzehnte über die Wirkung von Strahlung blieben in der neuen
Strahlenschutzverordnung unberücksichtigt. Unterabteilungsleiter sieht für
Proteste keine Chance, denn zwischen den beteiligten Ministerien und den
Ländern sei bereits alles voll abgestimmt. Bundesumweltminister Trittin ist
dem Vorwurf der Roßtäuscherei ausgesetzt. Der Strahlenschutz für die
Bevölkerung in Deutschland wird von der rot-grünen Bundesregierung nicht
wie behauptet um ein Drittel verbessert, sondern verschlechtert. Die
zulässige Belastung wird von 0,3 auf 1 Millisievert jährlich erhöht und
soll auch für Castor-Transporte gelten, obwohl die biologische Schadwirkung
von Strahlung größer ist als früher angenommen. Das ist die Erkenntnis
unabhängiger Strahlenschutz-Experten des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und der Gesellschaft für Strahlenschutz (GSS) nach einem
dreistündigen Treffen mit Vertretern des Bundesumweltministeriums (BMU),
des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission
(SSK) am Abend des 12. April 2000 in Berlin.
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Stx320-321.2000.1-4.4
(4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle
2000: Das Bundesumweltministerium will über Strahlenschutz nicht
öffentlich diskutieren. Die Neufassung der Strahlenschutzverordnung wird
von den unabhängigen Experten der BUND-Strahlenkommission scharf
kritisiert. Die Anpassung der Strahlenschutzverordnung an die
Forderungen der EU-Richtline 96/29/Euratom hat im Frühjahr 2000 zu
wachsender Unruhe über ihre Auswirkungen geführt. Es gibt Befürchtungen vor
weiträumiger Verbreitung der Radioaktivität aus Atomanlagen in Deutschland,
Warnungen vor der zukünftigen möglichen Deponierung oder Verbrennung
strahlender Abfälle und Beschwichtigungen von Seiten der Atomindustrie und
der Politiker im Bundestag. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND), die Internationale Ärzteorganisation IPPNW, die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Rechtshilfegruppe Gorleben, und die
Gesellschaft für Strahlenschutz haben prüfen lassen, ob der Entwurf der
Novelle dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und den notwendigen
Schutz vor ionisierenden Strahlen in Deutschland verbessern wird. Die
unabhängigen Experten der BUND-Strahlenkommission (BSK) kommen zu dem
Schluß, daß das nicht der Fall ist. Die vollständige Studie liegt als Bericht Nr.
21-22 des Otto Hug-Strahleninstitutes vor. Gesellschaft für Strahlenschutz
e.V., Berlin, Bremen 2000, 120 Seiten, ISSN 0941-0791.
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Stx318-319.2000.1-5.5
(5 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die
Gesundheit Ostdeutscher ist weniger schutzwürdig als die Westdeutscher.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde gegen die
Praxis der Wismut-Sanierung nach altem DDR-Standard zurück. Bei der Sanierung radioaktiver Altlasten des früheren
sowjetisch-deutschen Uranbergbaus in der DDR müssen die betroffenen Bürger
in Sachsen und Thüringen eine höhere Strahlenbelastung hinnehmen als die im
übrigen Deutschland. Das alte Strahlenschutzrecht der DDR dürfe auch heute
noch weiter angewandt werden, zum Schutz von Leben und Gesundheit der
Bevölkerung müsse nicht der Standard der bundesdeutschen
Strahlenschutzverordnung beachtet werden. Das hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Entscheidung der ersten
Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 1999 ausgeführt, die am 11. Januar
2000 veröffentlicht wurde (Aktenzeichen: 1 BvR 1580/91). Von der
Strahlenschutzverordnung dürfe in der Uranregion der ehemaligen DDR abgewichen
werden, "weil es in der Sache um eine Altlastensanierung singulären
Ausmaßes geht", schrieben die Richter in ihrem Beschluß. Damit nahm
das Gericht eine Verfassungsbeschwerde von neun Klägern aus den neuen
Bundesländern gegen das Sanierungskonzept in der Uranregion nicht zur
Entscheidung an. Bericht mit einem Kommentar von Dr. Sebastian
Pflugbeil: Wismut oder die Ungleichheit vor dem Gesetz.
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Stx314-315.2000.1-3.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle
2000: Bis zum 13. Mai 2000 soll der deutsche Strahlenschutz an EU-Recht
angepaßt sein. Das Bundesumweltministerium läßt seine Vorstellungen zum
neuen Strahlenschutzrecht nur verzögert in die Öffentlichkeit sickern.
Atomabfälle im Straßenbau, Atommüll durch Müllverbrennung in die Luft
"entsorgt", Atommüll verdünnt, vermischt und in neuen Produkten
verarbeitet, Einsparungen von Milliarden Mark für die dann nicht mehr
nötige Endlagerung - das sieht man beim Landesverband Nordrhein-Westfalen
des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. auf uns
zukommen, wenn die derzeit ohne Beachtung der Medien und der Öffentlichkeit
laufende Änderung des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
gesetzliche Normalität wird. Offensichtlich sei weder dem Leiter der Abteilung
Strahlenschutz (RS II) beim Bundesumweltministerium, noch dem zuständigen
Staatssekretär oder Bundesumweltminister Trittin so richtig klar, wovon sie
eigentlich sprechen, während die alten Referenten des Ministeriums so
hinterhältig, täuschend und trickreich zugunsten der Atomindustrie wirkten
wie eh und je zu Zeiten der Kohl-Regierung, befürchtet der
Strahlenschutzexperte Diplom-Ingenieur Heinrich Messerschmidt.
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Stx310-311.1999.1-3.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Euratom-Grundnormen:
Neues Strahlenschutzrecht in Europa und Deutschland bleibt hinter modernen
Anforderungen noch weit zurück. Die europäischen Richtlinien für den
Strahlenschutz sind neu gefaßt worden und sollen bis zum 13. Mai 2000 von
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt
worden sein - so auch in Deutschland. Darauf weist Claudia Sonnek in ihrer
vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten Schrift hin
(BfS-SCHR-18/98). Am 13. Mai 1996 hatte der Rat der Europäischen Union die
Richtlinie 96/29/Euratom "zur Festlegung der grundlegenden
Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der
Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen"
beschlossen und am 30. Juni 1997 ergänzend die Richtlinie 97/43/Euratom
"über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren
ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition", kurz
"Patientenrichtlinie" genannt. Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erarbeitet deshalb unter Beteiligung
des "Länderausschusses für Atomkernenergie" mit seinem
Fachausschuß für Strahlenschutz, eine Novelle des deutschen
Strahlenschutzrechts. Fachlich beraten wird das BMU durch die
Strahlenschutzkommission (SSK), die zu diesem Thema eine spezielle Arbeitsgruppe
eingerichtet hat, und durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Strahlenschutz
(BfS) sowie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Wie
verlautet, wird in erster Linie an einer Novellierung der
Strahlenschutzverordnung gearbeitet. Vorgesehen sollen aber auch
Anpassungen des Atomgesetzes, der Röntgenverordnung und des
Strahlenschutzvorsorgegesetzes sein.
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Stx282-283.1998.1-4,9.5
(5 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Gesetzlicher
Strahlenschutz: Forderung nach neuen Grenzwerten. Weiß die Bundesumweltministerin,
wovon sie redet? Bundesumweltminsterin Angelika Merkel macht es sich
allzu leicht, wenn sie die Forderung, sämtliche Atommülltransporte zu
stoppen und die Grenzwerte im Strahlenschutz drastisch zu senken, abtut als
"unseriösen Versuch, ein Sommerloch zu füllen". Vorausgegangen
war ein Bericht in der Sonntagszeitung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
(FAZ) am 12. Juli 1998, in dem unter anderem stand, die Gesellschaft für
Strahlenschutz kritisiere die offiziellen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung
vor den Gefahren der Radioaktivität. Sie seien
"Schreibtischkonstrukte", entsprächen "nicht dem Stand der
Wissenschaft" und müßten "mindestens auf ein Zehntel der
derzeitigen Werte gesenkt" werden. Die Nachrichtenagentur dpa griff
dies auf; die Medien verbreiteten die Meldung. Flugs reagierten die
Ministerin und der Vorsitzende der sie beratenden Strahlenschutzkommission.
Ein Kommentar von Prof. Dr. Roland Scholz.
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Stx278-279.1998.7,8,15-17.5
(5 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutzverordnung:
Neue Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosen. Am 12./13. Februar
1996 hatte der Fachausschuß "Strahlenschutz" des
Länderausschusses für Atomkernenergie eine neue Richtlinie zur
Strahlenschutzverordnung verabschiedet, die die bisherigen
"Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Körperdosis bei innerer
Strahlenexposition (Richtlinie zu §63 StrlSchV)" aus dem Jahre 1981
ersetzt. Sie wurde am 13. März 1997 vom BMU ausgefertigt und am 5. Juli
1997 ausgegeben.
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Stx256-257.1997.11.1
(Kurzmitteilung, 1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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AKW-Betreiber
müssen Anwohner informieren.
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Stx256-257.1997.12
(Kurzmitteilung, 1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Eidgenössischer
Strahlenschutz. Die Schweiz ist stolz, denn
sie besitzt seit dem 1. Oktober 1994 ein Strahlenschutz-Gesetz und eine
neue Strahlenschutzverordnung. Nach eigener Einschätzung reagiert sie damit
als erstes europäisches Land auf die Empfehlungen der internationalen
Strahlenschutz-Kommission (ICRP) aus dem Jahre 1991. Besondere Beachtung
sollten Regelungen zur Ausbildung im Strahlenschutz, ein verbesserter
Schutz der Patienten bei medizinischer Strahlenanwendung sowohl in der
Therapie als auch in der Diagnostik finden. Eine Reduzierung der
Dosisgrenzwerte beruflich strahlenexponierter Personen wurde angestrebt.
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Stx234-235.1996.3,4.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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ICRP-Empfehlungen
von 1990. Die Empfehlungen der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 1990 hat das Bundesamt
für Strahlenschutz Ende 1993 in deutscher Übersetzung im Gustav Fischer
Verlag herausgegeben. Dabei handelt es sich um die vierte Basisempfehlung
der ICRP (ICRP-Veröffentlichung 60), die diejenige aus dem Jahre 1977 (ICRP
26) ablöst.
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Stx176-177.1994.7.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Altlasten aus
dem Uranbergbau: Strahlenschutzkommission legt 100-Millirem-Konzept zur
Bewertung radioaktiv verseuchter Flächen vor. Im deutschen
Strahlenschutz gibt es seit Oktober 1991 einen neuen Richtwert. Eine
zusätzliche mögliche Strahlenbelastung von 100 Millirem pro Jahr aus den
Altlasten des Uranbergbaus mutet die Strahlenschutzkommission der
Bevölkerung in den betroffenen Gebieten zu. Zum Vergleich: Die zulässige
jährliche Belastung aus kerntechnischen Anlagen darf 30 Millirem nicht
überschreiten.
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Stx124-125.1992.1-4.4
(4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Grenzwerte
im Vergleich: Geringerer Strahlenschutz nach Ex-DDR-Recht. Im
Auftrag von Greenpeace hat der Diplom-Physiker Christian Küppers vom
Ökologie-Institut Darmstadt 1991 einen Vergleich über die Strahlenschutzgrenzwerte
nach der Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und
Strahlenschutz (VOAS v. 11.10.1984, GBl. 1 Nr. 30 S. 341; Ex-DDR-Recht) und
nach der Strahlenschutzverordnung der Bundesrepublik Deutschland (StrlSchV,
Fassung v. 30.6.1989, BGBl. 1989 I S. 1321, ber. I S. 1926, geändert 1990
BGBl. I S. 607 u. II S. 885, 1116) vorgelegt. Nach dem Einigungsvertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gelten "für
bergbauliche und andere Tätigkeiten, soweit dabei radioaktive Stoffe,
insbesondere Radonfolgeprodukte, anwesend sind", die DDR-Bestimmungen
fort. Wegen der damit verbundenen Schlechterstellung der Bürger in den
neuen Bundesländern hat Greenpeace 1991 in Karlsruhe eine Verfassungsklage
eingereicht.
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Stx118-119.1991.1,2.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die
Internationale Strahlenschutzkommission empfiehlt nach langem Zögern nun
ebenfalls geringere Belastungshöchstwerte. Im
November 1990 tagte die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) in Großbritannien
im Hauptquartier der britischen Strahlenschutzbehörde (NRPB) in
Oxfordshire. Zweck des Treffens war die Aktualisierung der veralteten
ICRP-Empfehlungen von 1977 (ICRP-26). Ein Vorentwurf der nun
verabschiedeten Empfehlungen war im Februar 1990 erstellt und intern
diskutiert worden.
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Stx96-97.1991.1.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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EG-Recht: Übergangsregelungen
für den Umweltschutz in Ostdeutschland. Mit der deutschen Vereinigung ist
in Ostdeutschland auch das gesamte sogenannte primäre und sekundäre
europäische Gemeinschaftsrecht in Kraft getreten. Dabei wurden zahlreiche
Übergangsregelungen getroffen, um der "sozioökonomischen Lage und
verwaltungsmäßigen Bedürfnissen" Rechnung zu tragen.
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Stx92-93.1990.7,8.2
(2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
|
Neue
Strahlen-Standards in Schweden. Das
Schwedische Nationale Institut für Strahlenschutz (SSI) hat neue Standars
für die Strahlenbelastung festgesetzt, die 1990 in Kraft treten sollen.
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Stx62-63.1989.9.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Bonn: Novelle
der Strahlenschutzverordnung ab November 1989 in Kraft. Die Zweite
Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung vom 18. Mai 1989 ist
am 27. Mai 1989 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. Teil I,
Nr. 23, S. 943-981). Danach tritt die unter weitgehendem Ausschluß der
Öffentlichkeit und ohne ausführliches Erörterungsverfahren von der
Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates verfügte Verordnung am 1.
November 1989 in Kraft.
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Stx60-61.1989.1.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Das
30-Millirem-Konzept entspricht nicht dem "Stand der Wissenschaft". Dem 30-Millirem-Konzept der Strahlenschutzverordnung liegt
der Erkenntnisstand von 1958 zugrunde. Es schreibt vor, daß die Strahlenbelastung
des Menschen aus den verschiedenen Ableitungen kerntechnischer Anlagen
jeweils nicht mehr als 30 Millirem pro Jahr betragen soll. Einzig der
Schutz der Keimzellen stand damals im Mittelpunkt der
Strahlenschutzüberlegungen. Der Dosisgrenzwert ist überwiegend an den
Bedürfnissen und technischen Möglichkeiten der Kernkraftwerksbauer und
-betreiber orientiert. Die "Schwankungsbreite der natürlichen
Radioaktivität" ist eine nachgeschobene Begründung. Die Fortschreibung
und Neubewertung der Krebsstatistik von Hiroshima und Nagasaki hat gezeigt,
daß die Gefahren der Radioaktivität weit unterschätzt worden sind, bei
Gamma-Strahlen mit Einwirkung von außen um mindestens das Zehnfache. Die
verwendeten Hilfsgrößen im Strahlenschutz, Äquivalentdosis und Dosisfaktoren,
werden der Vielschichtigkeit der Strahlenwirkungen im Mikrovolumen des
biologischen Gewebes nicht gerecht. Nicht die über ein Gewebe gemittelte
Strahlendosis ist maßgeblich für mögliche Spätschäden, sondern die Art der
Verteilung der durch ionisierende Strahlung gebildeten chemischen Radikale
in den Zellen und Zellverbänden. Dosisgrenzwerte sind Kompromißwerte, die
das "Menschenopfer" bestimmen, das die Gesellschaft für ihr
vermeintliches Wohlergehen zu bringen bereit ist. Das erklärt der Arzt und
Biochemiker Dr.med. Roland Scholz, Professor am Institut für Physiologische
Chemie, Physikalische Biochemie und Zellbiologie der Universität München in
einem 1989 erstellten Gutachten zum Normenkontrollantrag der
SPD-Bundestagsfraktion gegen die Plutoniumnutzung, die diese Ende April
1988 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte.
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Stx56.1989.1,2,5,6.4
+ Stx57.1989.1,2,5,6.4 + Stx58-59.1989.3,4,7,8.4 (12 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Novellierung
der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Der Schutz von Leben und
Gesundheit bleibt ungesichert. Nachdem der Novellierungsentwurf der
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 1988 zunächst der Öffentlichkeit
gegenüber unter Verschluß gehalten worden war, hat das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Mai 1988 Fachleuten ihren
Entwurf vorgelegt. Ohne den Experten und der Öffentlichkeit genügend Zeit
zu lassen, war bereits für den 27. Juni 1988 ein Erörterungstermin in Bonn
angesetzt worden. Die vorgelegte Novelle der Strahlenschutzverordnung
sichert nicht den Schutz von Leben und Gesundheit im Zusammenhang mit der
Anwendung der Kernenergie und der Verwendung radioaktiver Stoffe und
ionisierender Strahlen, erklärte Dr. Werner Neumann von der
Arbeitsgemeinschaft Umweltkontrolle (ARGUK) e.V. in Oberursel. Seine
Analyse, die er dem Bundesministerium für Reaktorsicherheit zum
Anhörungstermin vorlegte, ist wesentliche Grundlage für bisher erfolgte
kritische Stellungnahmen von Organisationen wie dem Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) und der Partei Die Grünen.
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Stx36.1988.1,2,5.3
(3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Umweltminister
verwehrt kritischer Öffentlichkeit Einblick in den Novellierungsentwurf der
Strahlenschutzverordnung. Der
Novellierungsentwurf der Strahlenschutzverordnung werde derzeit intern für
die Verbandsanhörung vorbereitet. Strahlentelex könne deshalb kein Exemplar
bekommen. Das teilte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit im April 1988 der Redaktion mit.
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Stx32.1988.6.1
(Kurzmitteilung, 1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Rechtsgutachten:
Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung gelten auch nach Tschernobyl
weiter. Bei der Abwasserbeseitigung angefallener Klärschlamm in Bayern
war in der Folge des Unglücks von Tschernobyl mit bis zu 75.000 Becquerel
Cäsium-137 und mit bis zu 38.000 Becquerel Cäsium-134 pro Kilogramm
belastet. Dieser Klärschlamm wurde zum Teil auf landwirtschaftlich genutzte
Flächen aufgebracht, ohne daß dafür eine atomrechtliche Genehmigung vorlag.
Unter anderem die Betreiber der Anlagen und das Bayerische
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vertraten die
Ansicht, das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung seien auf die
Folgen von Tschernobyl nicht anwendbar. Dem widerspricht ein im Juni 1987 fertiggestelltes
Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht, Freiburg.
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Stx18.1987.6.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Rechtliche
Spätfolgen von Tschernobyl. "Vorsorge" für den nächsten GAU. 1987, ein Jahr nach Tschernobyl, wird noch immer um
sogenannte Grenzwerte gestritten, gibt es noch immer keine Auszeichnung der
radioaktiven Belastung von Lebensmitteln. Stattdessen steigen die
EG-Grenzwerte. Die Strahlenschutzverordnung ist zur Makulatur verkommen.
Ein neu verabschiedetes "Strahlenschutzvorsorgegesetz" soll den
nächsten Super-GAU verwalten. So hat das Unglück von Tschernobyl auch
rechtliche Folgen. Betrachtungen von Dr. Ernst Rößler.
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Stx10.1987.1,2.2
+ Stx11.1987.1,2.2 (4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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EG-Empfehlungen:
Strafantrag empfohlen. Die 1987 von der EG-Kommission empfohlenen
Höchstwerte für die radioaktive Belastung von Nahrungsmitteln veranlaßten
den Kieler Toxikologen Professor Wassermann zu der Forderung, es sei an der
Zeit, gegen die Strahlenschutzverantwortlichen der Bundesrepublik
Deutschland Strafantrag wegen Anstiftung zum Totschlag zu stellen.
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Stx10.1987.2.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Radioaktiver
Klärschlamm als Düngemittel. Seit Juli
1986 weist der Richter am Amtsgericht Sonthofen und Mitglied der
Strahlenkommission des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Thomas Walther in Eingaben an Behörden und Ministerien sowie in
Strafanzeigen darauf hin, daß radioaktiv verseuchter Klärschlamm nicht
landwirtschaftliches Düngemittel, sondern radioaktiver Abfall sei.
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Stx10.1987.3.1
(1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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"Strahlenschutzvorsorge". Zwei Bundesländer, Hessen und Berlin, hielten sich 1987
unter Berufung auf das Gebot, die Folgen eines kerntechnischen Unfalls zu
minimieren, nicht an die Grenzwertfestlegung durch die Bundesregierung bzw.
die Europäische Gemeinschaft. Nach der bis zum Sommer 1989 gültigen
Strahlenschutzverordnung von 1976 ein völlig legitimes Vorgehen, denn
Grenzwertfestlegung war darin als Ländersache definiert. Gastkommentar von
Ruth Schmidt.
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Stx2.1987.2.1
(1 Seite)
|
Umgebungsüberwachung und
Verbraucherschutz
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Zurück zum
Anfang
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Strahlenschutz
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Mobile Röntgenfahrzeuge beim Zoll. Allein die Zollverwaltung verwendet „im Bereich der mobilen
Röntgendetektion zwei verschiedene Anlagentypen, die in beiden Fällen die
konventionelle Röntgentechnik (Durchleuchtung eines Objekts mittels
Röntgenstrahlung) nutzen“. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
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Stx696-697.2016.8.1
(1 Seite)
Zur
Originalseite im pdf-Format
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Verbraucherschutz
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Katastrophenplanung:
In Europa werden skandalös hohe
radioaktive Belastungen der Nahrungsmittel im Falle eines neuen Atomunfalls
erlaubt. Die französische Gruppe CRIIRAD prangert die skandalöse Arbeit der
EURATOM-Experten an. Die französische Bürgerinitiative CRIIRAD
(Commission de Recherche et d’Information Indépendantes sur la
radioactivité) in Valence beschäftigt sich intensiv mit dem Entwurf der
EU-Kommission zur Neuregelung des Strahlenschutzes, hauptsächlich in Form
einer Zusammenfassung unveränderter Bestimmungen aus drei Verordnungen, die
bereits zwischen 1987 und 1990 erlassen worden waren und in denen
entsprechende Höchstwerte festgelegt sind. Eine Sachverständigengruppe
gemäß Artikel 31 des EURATOM-Vertrages, deren Mitglieder nicht namentlich
offengelegt wurden, habe am 21. November 2012 ihre Schlußfolgerungen aus
dem Jahr 1998 bestätigt, daß die in der Verordnung Nr. 3954 aus dem Jahr
1987 für künftige Unfälle festgelegten Höchstwerte an Radioaktivität „noch
immer gelten“ würden, heißt es in der Begründung der Vorlage der
EU-Kommission. Dazu fand nun am 9. Juli 2015 eine Abstimmung im
Europaparlament statt, zu der CRIIRAD den Abgeordneten im Vorfeld eine
eigene Analyse der Kommissionsvorlage zur Kenntnis gab.
So kam eine
Mehrheit wenigstens für einen Zusatzantrag die „Nahrungsmittel minderer
Bedeutung“ („Minor food“) betreffend zustande. Die Abgeordneten plädierten
mit 346 zu 322 Stimmen bei 4 Enthaltungen knapp dafür, die exorbitanten
Höchstwerte für diese Nahrungsmittel zu verringern. Entsprechend dem
EURATOM-Vertrag ist das Europäische Parlament jedoch lediglich beratend an
der Festsetzung der Höchstwerte beteiligt.
Alle anderen
skandalös hohen Belastungswerte in der Vorlage der EU-Kommission winkten
die Abgeordneten des Europaparlaments dagegen mit 455 zu 189 Stimmen bei 30
Enthaltungen durch.
Strahlentelex
hatte über die skandalösen Höchstwerte radioaktiver Belastung von
Nahrungsmitteln in der Europäischen Union (EU) bereits ausführlich
anläßlich der Vorlage des Entwurfs durch die EU-Kommission (COM(2013)576
final) in der Ausgabe 642-643 vom 3. Oktober 2013 berichtet (www.strahlentelex.de/Stx_13_642-643_S01-03.pdf) und festgestellt, daß sich im Katastrophenfall die
EU-Bürger selber helfen müssen und keine Hilfe von Regierungen und Behörden
bei der Minimierung der Strahlenbelastung erwarten können.
Prof. Mag.
Heinz Stockinger von der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE)
fertigte eine deutsche Übersetzung der CRIIRAD-Analyse aus dem Französischen
an, die Strahlentelex dokumentiert.
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Stx688-691.2015.14-17.4
(4 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Verbraucherschutz
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Strahlenschutz:
Kalkulierter Strahlentod. Die Grenzwerte
für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan und Europa sind viel zu
hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf. Die Aufnahme von
Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen wie der von
Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und
langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der
Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan
fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die
deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den
Berechnungsgrundlagen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP)
würde eine Ausschöpfung der derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr
japanischer Lebensmittel geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in
Deutschland zu mehr als 150.000 Krebstoten jährlich führen, heißt es in
einem am 20. September 2011 in Berlin vorgestellten Report der beiden
Organisationen. Und würde die gesamte deutsche Bevölkerung sich von
Lebensmitteln ernähren, die lediglich in Höhe von 5 Prozent dieser
Grenzwerte belastet sind, wäre immer noch mit mindestens 7.700 zusätzlichen
Krebstoten jährlich zu rechnen. Nach anderen Berechnungsgrundlagen als
jenen der ICRP könnten es noch deutlich mehr sein und hinzu käme ein
breites Spektrum verschiedenster Erkrankungen und genetischer Schädigungen.
foodwatch und IPPNW beziehen sich dabei auf ein Gutachten der
Vorstandsmitglieder der deutschen Gesellschaft für Strahlenschutz Thomas
Dersee und Sebastian Pflugbeil, die beide auch die Redaktion des
Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden. Report und Gutachten sind im
Internet auf den Webseiten von foodwatch, IPPNW und Strahlentelex in deutscher,
japanischer,
englischer
und französischer
Sprache frei abrufbar.
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Stx594-595.2011.1-4.4
(4 Seiten)
Zu den
Originalseiten im pdf-Format
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Verbraucherschutz
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Atommüll in
Mecklenburg-Vorpommern: Brunnenvergiftung
durch Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Freigabe von radioaktiven Reststoffen
nach dem Konzept der „Kontrollierbaren Dosis“. Organisierte
Brunnenvergiftung: Um die endzulagernden Mengen Atommüll zu verringern,
werden radioaktive Reststoffe unterhalb gewisser Radionuklidkonzentration
zur Freisetzung in die Umwelt und freien Weiterverwertung freigegeben. Nach
der Stilllegung und beim Abbau kerntechnischer Anlagen fallen große Mengen
radioaktiver Reststoffe und Abfälle an. Für die Atomkraftwerke
Greifswald/Lubmin und Rheinsberg wird ein radioaktives Abfall- und
Restvolumen von insgesamt 210.000 Kubikmeter erwartet. Das Abfallvolumen
kann durch Konditionierungstechniken wie Hochdruckverpressen, durch
Trocknung oder Verfestigung mittels Zementierung verringert werden. Die
größte Reduktion erfolgt indes durch eine Verwertung der radioaktiven
Reststoffe im Wirtschaftskreislauf. Nach Darstellung der Energiewerke Nord
GmbH (EWN) können allein aus dem Kernkraftwerk Greifswald circa 1.200.000
Tonnen radiologisch restriktionsfreies Material und circa 500.000 Tonnen
freizumessende Reststoffe in den Wirtschaftskreislauf beziehungsweise zur
Deponierung als gewöhnliche Abfälle verbracht werden. Nur circa 100.000
Tonnen radioaktive Reststoffe müssen später als radiologische Abfälle
zwischen- beziehungsweise endgelagert werden.
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Stx564-565.2010.2-3.2
(2 Seiten)
Zu den
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Verbraucherschutz
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Umweltradioaktivität: Radioaktive Rückstände bei der Öl- und
Gasförderung. Bei der Öl- und Gasförderung gelangen mit dem sogenannten
Prozesswasser Begleitstoffe wie radioaktives Radium-226, Radium-228,
Blei-210 und Thorium-228 aus dem Erdinneren an die Oberfläche. Diese
radioaktiven Stoffe natürlichen Ursprungs lagern sich unter anderem in
Schlämmen und in Förderröhren ab, so daß diese Materialien ebenfalls
radioaktiv belastet werden. Trotz der Vorschriften in der
Strahlenschutz-Verordnung (StrlSchV), die die Überwachung der
Radioaktivität und der Belastung einzelner Personen vorgibt, erfolgt die
Entsorgung dieser radioaktiven Rückstände weitgehend unkontrolliert in
Eigenverantwortung durch die Förderfirmen. Mitteilungspflichten nach
Paragraph 100 der Strahlenschutzverordnung gelten erst ab mehr als 2.000
Tonnen anfallender Rückstände jährlich.
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Stx562-563.2010.7.1
(1 Seite)
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Verbraucherschutz
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Warnung vor
Gesundheitsrisiken bei Körperscannern an Flughäfen. In der Debatte um den Einsatz von
Körperscannern zur Terrorbekämpfung an Flughäfen hat der Vorsitzende der
Strahlenschutzkommission der Bundesregierung, Prof. Dr. Rolf Michel, vor
Gesundheitsrisiken gewarnt.
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Stx552-553.2010.3.1
(1 Seite)
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Umgebungsüberwachung
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Flüsse bleiben
mit Tritium aus Atomanlagen belastet. Die Ableitungen von Tritium aus den
Atomkraftwerken und die dadurch verursachten Belastungen der Flüsse wie
Mosel und Neckar haben sich in den vergangenen Jahren „nur geringfügig“
verändert und sollen voraussichtlich auch künftig etwa gleich hoch bleiben.
Das geht aus zwei Antworten der Bundesregierung vom 11. März 2009 hervor.
Das erhöhte Krebs- und Leukämierisiko in der Nähe von Atomkraftwerken
bleibt der Bundesregierung jedoch unerklärlich.
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Stx534-535.2009.3-4.2 (2 Seiten)
Zu den
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Umgebungsüberwachung
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Radioaktiv kontaminierter Edelstahl in Deutschland gefunden.
In mehreren Bundesländern sind radioaktiv kontaminierte
Edelstahlprodukte aus Indien aufgefunden wurden. Das berichtete das
Bundesumweltministerium (BMU) in einer Mitteilung vom 10. Februar 2009. Den
bisherigen Erkenntnissen zufolge seien diese Verunreinigungen die Folge
eines unbeabsichtigten Einschmelzens von radioaktiven
Kobalt-60-Strahlenquellen in einem indischen Schmelzwerk. Nach Angaben der
zuständigen Landesbehörden, die das Material untersucht haben, bestehe aber
„keine Gefährdung für die Bevölkerung und die Umwelt“.
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Stx532-533.2009.19.1
(1 Seite)
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Umgebungsüberwachung
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Neutronen als Strahlenschutzproblem bei Atommülltransporten.
Der Transport verglaster hochradioaktiver Abfälle im
November 2008 von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage für
abgebrannte Brennelemente La Hague in das Zwischenlager nach Gorleben
erfolgte in französischen Transportbehältern. Etwa 80 Prozent der nach
offizieller Dosisbestimmung von ihnen ausgehenden Exposition wird durch
Neutronen erzeugt. Würde man die biologische Wirkung von Neutronen deutlich
höher einschätzen, als dieses in der Strahlenschutzverordnung angenommen
wird, käme es zu einer Grenzwertüberschreitung. Über die Wirkung von dicht
ionisierender Strahlung, zu der Neutronen gerechnet werden, gibt es seit
langem Debatten in der Wissenschaft. Die Argumente von Kritikern des
offiziellen Strahlenschutzes, die in der Vergangenheit eine erhebliche
Unterschätzung der Neutronenwirkung geltend gemacht haben, werden durch
neuere Befunde an Flugpersonal und anderen menschlichen Kollektiven, die
dicht ionisierender Strahlung ausgesetzt waren, gestützt. Von Prof. Dr.
Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
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Stx532-533.2009.6-11.6
(6 Seiten)
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Umgebungsüberwachung
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Parlamentsbericht zur Umweltradioaktivität und
Strahlenbelastung 2007 veröffentlicht. Im
November 2008 hat die Bundesregierung ihren Bericht zur
„Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2007“ zur Unterrichtung
des Deutschen Bundestages vorgelegt. Demnach schlägt die natürliche, aber
auch zivilisatorisch veränderte Strahlenbelastung mit jährlich 2 bis 3,
rechnerisch im Mittel mit jährlich 2,1 Millisievert (mSv) zu Buche und die
zivilisatorische, ganz überwiegend durch Röntgenuntersuchungen in der
Medizin verursachte Strahlenbelastung mit 1,9 Millisievert (mSv). Die
Strahlenbelastungen in der Umgebung der Forschungszentren Karlsruhe und
ganz besonders Jülich liegen etwa zehnfach über denen der Atomkraftwerke.
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Stx526-527.2008.3-5.3
(3 Seiten)
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Verbraucherschutz
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Den Röntgenpass wenigstens für Kinder sicherstellen. Die
Vorschriften der Röntgenverordnung von 2002 werden immer noch nicht
ausreichend umgesetzt. Weil
Röntgenuntersuchungen auch mit Strahlengefährdungen verbunden sind, ist die
Aufklärung der Patientinnen und Patienten darüber sowie eine Aufzeichnung
in der seit 1987 geltenden Röntgenverordnung zur Pflicht erklärt worden.
Und damit die Information der behandelnden Ärztinnen und Ärzte über
erfolgte Untersuchungen und Strahlenbelastungen nicht vom Erinnerungsvermögen
der Patienten abhängig ist, erhielt Paragraph 28 der Röntgenverordnung im
Jahre 2002 unter anderem den folgenden Zusatz: „(2) ... Bei
Röntgenuntersuchungen sind Röntgenpässe bereitzuhalten und der untersuchten
Person anzubieten. ...“ Tatsächlich wird nach weiteren sechs Jahren die
Röntgenverordnung in diesem Punkt heute häufig immer noch nicht umgesetzt,
stellt dazu jetzt die Fraktion der Grün-Alternativen Liste (GAL) in der
Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin fest. Die Ausgabe von Röntgenpässen
werde von den Ärzten oft nicht angeboten und weil viele Patientinnen und
Patienten ihrerseits keine Kenntnis von der Verordnung haben, auch nicht
nachgefragt. Deshalb stellte die GAL-Fraktion in Berlin-Spandau nun im Juli
2008 den Antrag, das Bezirksamt möge sich gemeinsam mit den anderen
Berliner Bezirken und dem Senat von Berlin dafür einsetzen, daß im Rahmen
der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung die Veröffentlichung von
Inhalt und Zielstellung der Röntgenverordnung in die regelmäßige
Information des öffentlichen Gesundheitsdienstes aufgenommen und
Röntgenpässe zur Ausgabe bereitgehalten werden. In Zusammenarbeit mit der
Ärztekammer Berlin, den Kliniken und Hebammen solle zudem sichergestellt
werden, daß für jedes neugeborene Kind ein Impfpass und ein Röntgenpass
ausgestellt und den Eltern mit einem Merkblatt ausgehändigt wird. Und
schließlich solle in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin, den
niedergelassenen Kinderärzten und Kliniken auch sichergestellt werden, daß
im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen und der Einschulungsuntersuchung für
jedes untersuchte Kind, das keinen Röntgenpass hat, ein Röntgenpass
ausgestellt und gemeinsam mit einem Merkblatt den Eltern übergeben wird.
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Stx518-519.2008.1-2.2
(2 Seiten)
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Verbraucherschutz
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Uran im
Trinkwasser: Deutscher Uran-Grenzwert
in Aussicht, europäischer Grenzwert in der Diskussion. Ein Bericht von
Inge Lindemann. Die bundesweite Untersuchung der Urangehalte im Trinkwasser
ist abgeschlossen. Im Dezember 2007 beendete das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) seine Messungen. Nach vierjähriger Laufzeit soll das
Programm die Daten zur Berechnung und Festlegung eines Urangrenzwertes
liefern. Für die wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse ist die
Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes zuständig. Für das Frühjahr 2008
wird mit der Veröffentlichung eines Berichtes durch das
Bundesumweltministerium gerechnet. Außerdem testete die
Bundesforschungsanstalt in Braunschweig (FAL) im August und November 2006
Trinkwasserproben aus Haushalten im gesamten Bundesgebiet auf das radioaktive
und giftige Schwermetall Uran. Die ersten Ergebnisse wurden bereits auf
einer internationalen Wissenschaftstagung im Juni 2007 in Braunschweig
vorgestellt. Die Messwerte veröffentlichte Strahlentelex auf seiner
Homepage www.strahlentelex.de/uran_im_wasser.htm
.Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin fordert wegen der
gesundheitlichen Gefahren, die von Uran im Wasser ausgehen, einen EU-weiten
Grenzwert für Uran im Trinkwasser und im Mineralwasser. Erste
diesbezügliche Vorstöße wurden bei der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit Mitte des Jahres 2007 unternommen. Wie aus den
zuständigen Behörden bekannt wurde, ist ein deutscher Grenzwert für Uran im
Trinkwasser in Aussicht. Kenner der Lage sehen ihn bei 10 Mikrogramm Uran
pro Liter Wasser, entsprechen dem vom Umweltbundesamt vorgegebenen
Richtwert. Auf europäischer Ebene hat sich kürzlich auch die Europäische
Atomgemeinschaft EURATOM in die Diskussion eingeschaltet. Euratom fördert
laut ihren Statuten unter anderem die „sichere Nutzung der Kernspaltung und
den Einsatz von ionisierenden Strahlen in der Industrie und Medizin“.
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Stx504-505.2008.8-11.4
(4 Seiten)
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Verbraucherschutz
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Betrachtungen über die Radioaktivität von Uran in
Phosphatdüngern. Nach dem Einsatz von Waffen
mit abgereichertem Uran und der Debatte über die schädliche Wirkung dieses
Elements, wird auch die Frage nach den Folgen der Verwendung von
uranhaltigen Phosphatdüngern neu gestellt. Von Inge Schmitz-Feuerhake,
Gesellschaft für Strahlenschutz e.V., und Rosalie Bertell, International Institute
of Concern for Public Health.
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Stx496-497.2007.1-6.6
(6 Seiten)
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Verbraucherschutz
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Strahlenschutz:
Radonbäder bangen um ihre Reputation. "So hat Radon keine
Chance" – unter dieser Schlagzeile empfiehlt das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) neuerdings Maßnahmen zur Verringerung von Radon in der
Luft von Aufenthaltsräumen. Denn nicht nur in Bergwerken, auch in der
Wohnzimmerluft ist das aus der Uranzerfallsreihe stammende, farb- und
geruchslose radioaktive Edelgas gesundheitsschädlich. Diese Erkenntnis
hatte sich jüngst behördlicherseits durchgesetzt, nachdem die Auswertung
diverser Studien zeigte, daß es bereits ab etwa 100 Becquerel des
radioaktiven Edelgases in einem Kubikmeter Raumluft zu einer nachweisbaren
Erhöhung des Lungenkrebsrisikos kommt. Das alles ist den Betreibern
sogenannter Radon-Heilbäder, die ihren Ruf einer besonderen therapeutischen
Wirkung, insbesondere bei chronisch rheumatischen Erkrankungen, pflegen,
ebenso wie den Verfechtern der These einer wohltuenden Wirksamkeit
kleinerer Strahlendosen (Hormesis) offenbar zuviel. Ihren Patienten werde
von den Krankenkassen die Übernahme der Kosten für eine schmerzlindernde
Radonbehandlung mit der Begründung verweigert, die Wirksamkeit dieser
Behandlung sei nicht erwiesen und das strahlenbedingte Risiko nicht zu
rechtfertigen, beklagt der Verein Radiz Schlema e.V.. Zum 8. März 2005
hatte er deshalb zu einer Pressekonferenz nach Berlin eingeladen, um
"6 namhafte, international renommierte Wissenschaftler" ihre
Bewertung von mehreren früher durchgeführten Studien vorstellen zu lassen.
Ein Bericht von Thomas Dersee.
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Stx438-439.2005.3-5.3
(3 Seiten)
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Verbraucherschutz
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Die
Schwermetallbelastung durch Uran wurde bisher unterschätzt. Bundesbehörden diskutieren derzeit einen Grenzwert für
Urangift im Trinkwasser und die Forscher des Braunschweiger Instituts für
Pflanzenernährung und Bodenkunde der Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft (FAL) fordern zudem die Deklaration des Urangehaltes auf
Mineralwasserflaschen. Unter dem Titel "Uran-Umwelt-Unbehagen"
fand am 14. Oktober 2004 in Braunschweig ein ganztägiges Statusseminar
statt. Ein Tagungsbericht von Inge Lindemann.
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Stx430-431.2004.3-5.3
(3 Seiten)
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Umgebungsüberwachung
und Verbraucherschutz
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Gründe für
besondere Aufmerksamkeit im Umgang mit dem Wasserstoffisotop Tritium. Überlegungen anläßlich der im Jahre 2003 für das
französische Kernkraftwerk Cattenom beantragten Erhöhung der
Einleitungswerte für Tritium in die Mosel. Von Dr. Sebastian Pflugbeil.
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Stx406-407.2003.5-7.3
(3 Seiten)
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Umgebungsüberwachung
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Strahlenschutz
in Bayern: Mit dem Zyklotron des Biophysikalischen Instituts der TU
München hergestelltes Kobalt-57 landete in der Kläranlage von Garching und
wurde auf Wegen und Wiesen gefunden. Biochemie-Professorin kritisierte
Verstöße gegen den Strahlenschutz an der Technischen Universität München
und wurde danach entlassen. Radioaktives Kobalt-57 wurde bereits 1997
in der Kläranlage Garching gefunden. Nachdem die Konzentration 1998 um das
Fünffache angestiegen war, führte das Landesamt für Umweltschutz (LfU) eine
Kontrolle in dem als Quelle der Kontamination ermittelten Zyklotron des
Physikdepartments der Technischen Universität (TU) München durch. Dabei wurden
zahlreiche bis dahin unerkannte Kontaminationen mit Kobalt-57 und Verstöße
gegen Sicherheitsvorschriften festgestellt und deren Beseitigung
angeordnet. Das berichtete die inzwischen nach ihrer Kritik an den
Vorgängen von der Technischen Universität München entlassene
ausserplanmäßige Professorin für Biochemie Dr. Beate Meier auf dem
Internationalen Kongress "Strahlenschutz nach der
Jahrtausendwende" am 10. Juni 2000 in Bremen. Sie und ihre Co-Autorin
J. Fait vom Bayerischen Landesamt für Ernährung hätten bislang darauf
verzichtet, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, weil sie keine Panik in
der Öffentlichkeit auslösen wollten, erklärte Meier.
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Stx324-325.2000.6.1
+ Stx326-327.2000.6.1 (2 Seiten)
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Umgebungsüberwachung
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Umgebungsüberwachung
von Atomkraftwerken: Vertrauen ist falsch, Kontrolle ist besser. In der 2. Hälfte der 80er Jahre gründeten sich aus aktiven
Bürgerinitiativen an mehreren in- und ausländischen
Atomkraftwerksstandorten Vereine mit dem Ziel, den sogenannten
Normalbetrieb "ihres" Kraftwerks kritisch zu begleiten und so
dessen Problematik im Bewußtsein der anwohnenden Bevölkerung wachzuhalten.
Als ein wichtiges Hilfsmittel bot sich an, die mit der Abluft der
Kraftwerke abgegebenen radioaktiven Stoffe meßtechnisch zu erfassen und
nachgewiesene Erhöhungen der Umgebungsstrahlung bekannt zu machen. Zu
diesem Zweck wurden je Standort mehrere umfangreiche, kontinuierlich
arbeitende Apparaturen zur Radioaktivitätserfassung installiert. Es
entstand die Arbeitsgemeinschaft Umgebungsüberwachung von Atomanlagen
(AUA). Dr. Rolf Goedecke begleitet das Projekt seit Jahren als
wissenschaftlicher Berater. Er stellt das von den Vereinen in AUA
praktizierte Konzept der Datenerfassung und -auswertung dar.
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Stx280-281.1998.1-4,9,10.6
(6 Seiten)
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Verbraucherschutz
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Verbraucherschutz:
Radioaktive Zusätze in Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und
Düngemitteln. Was es laut Umweltbundesamt
bisher nicht gibt, kann offenbar noch kommen. Den Zusatz radioaktiver
Stoffe in Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Düngemitteln regelt
die neuste Änderung der Strahlenschutzverordnung. Im Entwurf der neuen
Strahlenschutzverordnung wurde in Paragraph 106
der genehmigungsbedürftige Zusatz von radioaktiven Stoffen und die
genehmigungsbedürftige Aktivierung geregelt. In seinem Absatz 1 stand:
"Wer bei der Herstellung ... von Pflanzenschutzmitteln ..., von
Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Stoffen nach § 1 Nr.1 bis 5 des
Düngemittelgesetzes, ..., zweckgerichtet radioaktive Stoffe zusetzt, bedarf
der Genehmigung. Satz 1 gilt entsprechend für die Aktivierung. ..."
Wir haben im Hoch- und Fachschulbereich und im Umweltbundesamt
recherchiert, zu welchem Zweck man welchen Pflanzenschutz-,
Schädlingsbekämpfungs- oder Düngemitteln welche radioaktiven Stoffe zusetzt.
Die Reaktion war einhellig entsetzt: so etwas gebe es überhaupt nicht! Wir
haben deshalb gefordert, die entsprechende Passage ersatzlos zu streichen,
was dann auch tatsächlich gemacht wurde. In der 775. Sitzung des
Bundesrates am 26. April 2002 wurde nun im Schatten der Novellierung der
Röntgenverordnung diese Streichung wieder zurückgenommen. Heute gilt die
oben zitierte alte Fassung.
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Stx378-379.2002.5.1
(1 Seite)
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Verbraucherschutz
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Atommüll-Recycling:
US-Behörde stoppt die Freigabe von kontaminierten Metallen. Radioaktiv
verseuchter Stahl soll zu Atommüllbehältern verarbeitet werden. Das
US-amerikanische Energiedepartment hat am 13. Juli 2000 den Verkauf
mehrerer tausend Tonnen Metallschrott aus Atomwaffenfabriken verboten,
damit radioaktiv kontaminierte Metalle nicht mehr länger zu
Gürtelschnallen, Reißverschlüssen, Spielzeug und anderen Erzeugnissen
verarbeitet werden. Der zuständige Staatssekretär Bill Richardson sagte,
daß die Verkäufe erst wieder aufgenommen werden sollen, wenn die für die
jeweiligen Anlagen Verantwortlichen sicherstellen könnten, daß die Metalle
von jeglicher nachweisbarer radioaktiver Kontamination frei sind.
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Stx326-327.2000.1,2.2
(2 Seiten)
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Verbraucherschutz
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Radioaktives
Tritium dringt aus Plastik-Armbanduhren ins Blut. Zur Beleuchtung von Zifferblättern werden in Armbanduhren
gern Farben verwendet, die radioaktives Tritium enthalten. Das Tritium
durchdringt die Kunststoffgehäuse der Uhren und wird über die Haut in den
Körper aufgenommen. Mit dem Blut transportiert und verteilt ist es im Urin
von Trägern solcher Uhren mehr als zehnfach überhöht nachweisbar. Das
stellten Wissenschaftler der österreichischen Behörde für Strahlenschutz
und Nukleartechnologie und des Instituts für Medizinphysik der Universität
Innsbruck fest.
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Stx174-175.1994.2.1
(1 Seite)
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Verbraucherschutz
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Rußland: Radioaktive
Rubel entdeckt. In Rußland wurden 70 radioaktiv verseuchte Banknoten
mit einer gefährlich hohen Strahlung von bis zu 300.000 Mikroröntgen pro
Stunde entdeckt. meldete die amerikanische Presseagentur Associated Press
am 24. März 1994 aus Moskau.
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Stx174-175.1994.8.1
(Kurzmeldung, 1 Seite)
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Verbraucherschutz
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DGB
Technologieberatung: Der richtige Bildschirm. Eine Marktübersicht
über strahlungsarme, ergonomisch empfehlenswerte Bildschirme hat die DGB Technologieberatung Berlin in Zusammenarbeit mit
der Technischen Universität Berlin erstellt.
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Stx118-119.1991.8.1
(Kurzmitteilung, 1 Seite)
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