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amtlicher Strahlenschutz

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Der Bundesrat hat rund 60 Änderungswünsche zur Neufassung des Strahlenschutzrechts. Die Ländervertretung, der Bundesrat, hat am 19. Oktober 2018 der von der Bundesregierung beschlossenen neuen Verordnung „zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ zugestimmt, beschloss allerdings diverse Änderungen an der Regierungsverordnung. Die als „Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ bezeichnete Neufassung führt auf über 500 Seiten zahlreiche Neuerungen in insgesamt 19 Verordnungen ein und betrifft neben dem Radonproblem vor allem den Arbeitsschutz und den medizinischen Strahlenschutz.

Stx764-765.2018.8.1 (1 Seite)

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Das neue Strahlenschutzgesetz – Fortschreibung des Lehrgebäudes der Atomlobby. Nach langem Kampf der Antiatombewegung ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen. Es ist aber nach wie vor Mitglied der europäischen Gesellschaft EURATOM, einer Institution zur Förderung der Atomenergie. Diese hat mit Grundnormen-Richtlinien zum Strahlenschutz verbindliches europäisches Recht geschaffen, das die BRD in innerdeutsches Recht umsetzen muss. Grundlage für die Strahlenschutzvorschriften bilden dabei die Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission ICRP, die seit Langem wegen ihrer Betreiberfreundlichkeit und Verharmlosung von Strahlenrisiken bei Umweltgruppen in der Kritik steht. Besonders beachtet werden muss der mangelnde Strahlenschutz des ungeborenen Lebens. – Von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.

Stx758-759.2018.1-5.5 (5 Seiten)

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Strahlenschutzrecht: Schnelle Verbändeanhörung. Am 30. Mai 2018 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit an Kommunale Spitzenverbände, Verbände und Fachkreise in einer E-Mail einen „noch nicht regierungsintern abgestimmten“ „Referentenentwurf einer Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ übersandt „mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Möglichkeit zur Stellungnahme bis Mittwoch, den 27. Juni 2018“. Eine mündliche Anhörung soll danach am 5. Juli 2018 folgen.

Stx754-755.2018.12.1 (1 Seite)

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Die schweizerische Atomaufsicht will eine 100-fach höhere Strahlenbelastung zulassen. Gerichtliche Überprüfung soll unterlaufen werden. Der schweizerische Bundesrat will seine Verordnungen zur AKW-Sicherheit in der Schweiz revidieren, um die Betreiberin des AKW Beznau Axpo und die Atomaufsicht ENSI vor einer möglichen Niederlage vor Gericht zu bewahren. Darauf machen Greenpeace Schweiz, PSR/IPPNW Schweiz, die Schweizerische Energie-Stiftung u.a. aufmerksam. Zu diesem Zweck weiche der Bundesrat den geltenden Strahlenschutz massiv auf und erhöhe damit das nukleare Risiko für die Bevölkerung. Die Organisationen fordern den Bundesrat auf, auf die Revision zu verzichten und die gerichtliche Überprüfung der Atomaufsicht nicht zu unterlaufen.

Stx752-753.2018.6.1 (1 Seite)

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Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen im neuen Strahlenschutzgesetz – Auswirkung auf die zu berechnende Dosis bei CASTOR-Behältern. Die biologische Wirkung von Neutronen wird in der Praxis des Strahlenschutzes seit Langem unterschätzt. Entgegen aller wissenschaftlichen Evidenz hat die ICRP im Jahr 2007 eine weitere Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen empfohlen, die im neuen Strahlenschutzgesetz übernommen wird. Der Einfluss auf die Abschätzung der Neutronendosis bei Atommülltransporten wird an einem Beispiel ermittelt. Die Rechenvorschriften im neuen Strahlenschutzgesetz machen die Neutronendosis bei Castor-Behältern rechnerisch um 39 Prozent kleiner. Von Robert Schmitz

Stx736-737.2017.3-5.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutzrecht: Der Bundesrat hat dem Entwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes zugestimmt. Das Bundeskabinett hatte am 25. Januar auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes beschlossen. Am 12. Mai 2017 hat auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Stx730-731.2017.5-6.2 (2 Seiten)

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Änderungswünsche des Bundesrates am neuen Strahlenschutzgesetz. Der Bundesrat wollte umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestasdrucksache 18/11241) zur Neuordnung des Strahlenschutzes. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, welche die Bundesregierung in einer Unterrichtung dem Bundestag zugeleitet hat.

Stx726-727.2017.8.1 (1 Seite)

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Radioaktive Stoffe im Trinkwasser. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte einen aktualisierten Trinkwasser-Leitfaden. Die Neuauflage des „Leitfadens zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung“ wurde durch die 2015 erfolgte Änderung der Trinkwasserverordnung notwendig.

Stx724-725.2017.6-7.2 (2 Seiten)

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Der Einfluss der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen auf die Bestimmung der Strahlenexposition von Flugpersonal - Zu erwartende Änderungen durch die Euratom-Richtlinie 59/13 und Unterschätzung der Ergebnisse durch unrealistische ICRP-Annahmen. Von Robert Schmitz.

Nach Strahlenschutzverordnung gehört Flugpersonal zur Gruppe der „beruflich strahlenexponierten“ Personen. Wie auch aus anderen Sparten bekannt, zeigen sich bei ihm erhöhte Raten an Krebserkrankungen, nicht malignen Hirntumoren und Katarakten. Sein Gesundheitsrisiko erscheint im Vergleich zu anderen chronisch exponierten Kollektiven als unerwartet hoch, weil laut Bundesamt für Strahlenschutz die Jahresdosen nur bei 2 bis 5 Millisievert (mSv) liegen sollen (BfS 2011). Wegen der komplexen Zusammensetzung der Höhenstrahlung im Flugzeug mit Anteilen von hochenergetischen Neutronen und geladenen Partikeln wird die Dosis nicht durchgängig gemessen, sondern mithilfe von Annahmen über die Verhältnisse bei Standardflugrouten anhand von Rechenmodellen bewertet.

Kritische Wissenschaftler weisen seit langem auf die Unterschätzung der biologischen Wirkung von Neutronen, die einen erheblichen Dosisbeitrag liefern, in den Berechnungen hin. Entgegen zahlreichen Befunden, die diese These bestätigen, hat die internationale Strahlenschutzkommission ICRP 2007 eine weitere Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen, die in die Rechenmodelle eingehen, empfohlen (ICRP 103). Dies ist in der auch für Deutschland verbindlichen EURATOM-Richtlinie 59 von 2013 übernommen worden. Es besteht somit die Gefahr, dass die zukünftigen Strahlendosen des Flugpersonals so klein gerechnet werden, dass das Flugpersonal wegen zu kleiner Dosis von Strahlenschäden freigesprochen wird.

Diese Studie beschäftigt sich hauptsächlich mit der Frage, wie sich verschiedene Wertzuweisungen für den Strahlungswichtungsfaktor auf die Berechnung der effektiven Dosis durch ionisierende Strahlung in einer für Langstreckenflüge typischen Höhe von 10 bis 12 Kilometern auswirken. Es ist zu befürchten, dass die rechnerische Absenkung der effektiven Dosis durch Neutronen- und Protonenstrahlung um 30 Prozent dazu benutzt wird, das Flugpersonal aus der gesetzlich geschützten Kategorie der beruflich Strahlenexponierten herauszunehmen.

Stx724-725.2017.1-3.3 (3 Seiten)

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Buchmarkt: Grenzwertbildung im Strahlenschutz. Vor zwei Jahren, im Januar 2015, hatten das Institut für Radioökologie und Strahlenschutz der Leibniz Universität Hannover und das Institut für Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig im Braunschweiger „Haus der Kulturen“ im Rahmen des vom Bundesforschungsministerium finanzierten ENTRIA-Projektes „Entsorgungsoptionen für radioaktive Reststoffe: Interdisziplinäre Analysen und Entwicklung von Bewertungsgrundlagen“ ein Werkstattgespräch „Grenzwertbildung im Strahlenschutz“ durchgeführt. Dazu ist jetzt im Berliner Wissenschafts-Verlag der Tagungsband erschienen, herausgegeben von dem Juristen Prof. Dr. jur. Ulrich Smeddinck (Braunschweig) und der Diplom-Geologin Claudia König (Hannover). Um es gleich klar zu sagen: Dieser Tagungsband ist ein erschütterndes Dokument der Unkenntnis und Oberflächlichkeit. Die Beteiligten verharren auf einem Kenntnisstand über Strahlenwirkungen von vor vier Jahrzehnten.

Stx722-723.2017.11-12.2 (2 Seiten)

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Der Entwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes verharrt auf dem Kenntnisstand der 1970er Jahre. BUND-Stellungnahme zum Entwurf des Strahlenschutzgesetzes. Gemäß der Richtlinie 2013/ 59/Euratom vom 5. Dezember 2013 soll das Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden und über ein entsprechendes Strahlenschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu hatte, wie bereits berichtet, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) nach jahrelanger Vorbereitung hinter verschlossenen Türen am 22. September 2016 den Entwurf eines Gesetzes „zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ im Rahmen einer Verbändeanhörung veröffentlicht. Stellungnahmen sollten innerhalb eines Monats abgegeben werden und am 3. November 2016 fand eine mündliche Anhörung im BMUB in Berlin statt. Mit Hilfe eines Textes der Medizinphysikerin Professor Dr.rer.nat. Inge Schmitz-Feuerhake und des Epidemiologen Professor Dr.med. Wolfgang Hoffmann gelang es von Seiten der Umwelt- und Anti-Atom-Initiativen in diesem kurzen Zeitraum lediglich dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) eine ausführliche Stellungnahme abzugeben. Das neue Strahlenschutzgesetz soll offenbar auf dem Kenntnisstand vor vier Jahrzehnten verharren. Um dagegen den „Stand der Wissenschaft“ aufzuzeigen, dokumentiert Strahlentelex die Stellungnahme des BUND in ihrer vollständigen Fassung.

Der Referentenentwurf des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“, Bearbeitungsstand 14.09.2016, kann abgerufen werden unter www.strahlentelex.de/Strahlenschutzgesetz_Referentenentwurf_2016_09_14.pdf

Stx718-719.2016.1-16.16 (16 Seiten)

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Strahlenschutzrecht: Gesetzentwurf zur Neuordnung des Strahlenschutzes vorgelegt --- Forderungen an den Gesetzgeber zur Umsetzung der Richtlinie 2013/59/EURATOM vom 5.12.2013. Die EU-Richtlinie 2013/59/ EURATOM vom 5. Dezember 2013 „zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung“ trat am 6. Februar 2014 in Kraft und soll bis zum 6. Februar 2018 in nationales Recht der Mitgliedstaaten um-gesetzt werden. Zur Umsetzung dieser Vorgaben hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 22. September 2016 den Entwurf eines Gesetzes „zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ im Rahmen einer Verbändeanhörung veröffentlicht. Stellungnahmen sollen innerhalb eines Monats abgegeben werden und am 3. November 2016 soll von 10 bis 17 Uhr eine mündliche Anhörung im BMUB in Berlin stattfinden, bevor der Gesetzentwurf an den Bundestag gegeben wird.

Der Referentenentwurf des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“, Bearbeitungsstand 14.09.2016, kann abgerufen werden unter www.strahlentelex.de/Strahlenschutzgesetz_Referentenentwurf_2016_09_14.pdf

Stx714-717.2016.1-2.2 (2 Seiten)

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Atommüll: „Risikobasierte, nicht dosisbasierte Sicherheitskriterien müssen für die Atommülllagerung entwickelt und angewendet werden“. Ein Offener Brief an die Endlagerkommission des Deutschen Bundestages von Dr. Hagen Scherb vom Helmholtz Zentrum München. Dokumentation.

Stx696-697.2016.3-5.3 (3 Seiten)

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Atommüll: Nicht 1 mSv, nicht 10 µSv, sondern 0,25 µSv zusätzliche Strahlenbelastung pro Jahr müssten es sein, würden internationale Regeln angewendet. Europarechtliche Richtlinien für Krebs erzeugende Luftschadstoffe gehen von einem Risikoansatz von 1 zu 1 Million aus. Geht man davon aus, daß dies auch für ionisierende Strahlen gelten sollte, dann ergibt sich gemäß der aktuellen Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) aus dem Jahr 2007 eine Jahresdosis von 0,25 Mikrosievert zusätzlicher Strahlenbelastung pro Jahr (µSv/a). Und zum Beispiel gemäß den unabhängigen Auswertungen der Daten von Hiroshima und Nagasaki von Nußbaum et al. aus dem Jahre 1991 müßten es dann sogar weniger als 0,04 µSv/a sein.

Wollte man entsprechend dem „Stand der Wissenschaft“ handeln, hätten die bisher geltenden Grenz- und Vorsorgewerte im Strahlenschutz schon längst entsprechend angepaßt werden müssen. Tatsächlich liegen sie sämtlich unverändert um Größenordnungen darüber. Bereits bei ihrer regierungsamtlichen Deklarierung entsprachen sie nicht dem seinerzeit geltenden „Stand der Wissenschaft“. Sie sind zudem in sich widersprüchlich.

Stx696-697.2016.1-3.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutz und Risikokommunikation: „Ich denke nicht, dass Ihre erneute Studie die Einschätzung der SSK ändern wird“. Die SSK verharrt in ihrer Abwehrhaltung. Die Frage an den Vorsitzenden des Ausschusses Strahlenrisiko der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK), Dr. Peter Jacob, klang ganz einfach: „Sind freigemessene Abfälle wirklich nicht gering radioaktiv und sehen Sie diese tatsächlich als gesundheitlich nahezu ungefährlich an?“ Das fragte im Oktober 2015 der Arzt in einer Gemeinde bei Stuttgart, in der der Landkreis eine Deponie betreibt, auf der freigemessene Abfälle aus einem Kernkraftwerksrückbau abgelagert werden sollen. Die vorgegebene maximale Strahlenbelastung bis 10 Mikrosievert pro Person und Jahr klinge zwar nach einer sehr minimalen Belastung, „doch haben wir schon in der Schule gelernt, dass es für Strahlenschäden keine Schwellenwerte gibt und stochastische Strahlenschäden auch bei sehr niedrigen Dosen auftreten können.“ „Nun wird uns vom Deponiebetreiber immer wieder Ihre Strahlenschutzkommission zitiert, wonach Abfälle kleiner 10 Mikrosievert definitionsgemäß ‚nicht radioaktiv‘ und dementsprechend ‚völlig ungefährlich“ seien – ‚normaler Bauschutt also‘.“ Darauf antwortete Dr. Peter Jacob, nicht nur Vorsitzender des Ausschusses Strahlenrisiko der SSK, sondern auch Kommissarischer Direktor des Instituts für Strahlenschutz des Helmholtz Zentrum München und „Vice Chair“ des Wissenschaftlichen Komitees der Vereinten Nationen für die Wirkungen der Atomstrahlung (UNSCEAR) in einer Email: „Bezüglich möglicher Gesundheitsrisiken durch Strahlenexpositionen mit jährlichen Dosen kleiner 10 Mikrosievert hilft nur der gesunde Menschenverstand (…).“ Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx694-695.2015.5-8.4 (4 Seiten)

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Strahlenschutz und Risikokommunikation: Immer stramm auf Atomkurs. Ein Rückblick auf 41 hochgelobte Dienstjahre der deutschen Strahlenschutzkommission. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat am 17. September 2015 zwei ehemaligen (Rolf Michel und Maria Blettner) und dem amtierenden Vorsitzenden der SSK (Wolfgang-Ulrich Müller) Bundesverdienstkreuze überreicht, die ihnen der Bundespräsident verliehen hat. Schon im vorigen Jahr, zum 40-jährigen Jubiläum des Gremiums, hatte Frau Hendricks mitgeteilt, dass dieses „nicht nur den Ministerien sondern auch der ganzen Bevölkerung einen großen Dienst“ erwiesen habe. Die SSK ist eine Beraterkommission des Bundesumweltministers. Auf Grund ihrer Ansichten hätte es einen Atomausstieg nie gegeben. Ein Rückblick von Inge Schmitz-Feuerhake, Sebastian Pflugbeil und Thomas Dersee.

Stx694-695.2015.3-5.3 (3 Seiten)

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Katastrophenplanung: In Europa werden skandalös hohe radioaktive Belastungen der Nahrungsmittel im Falle eines neuen Atomunfalls erlaubt. Die französische Gruppe CRIIRAD prangert die skandalöse Arbeit der EURATOM-Experten an. Die französische Bürgerinitiative CRIIRAD (Commission de Recherche et d’Information Indépendantes sur la radioactivité) in Valence beschäftigt sich intensiv mit dem Entwurf der EU-Kommission zur Neuregelung des Strahlenschutzes, hauptsächlich in Form einer Zusammenfassung unveränderter Bestimmungen aus drei Verordnungen, die bereits zwischen 1987 und 1990 erlassen worden waren und in denen entsprechende Höchstwerte festgelegt sind. Eine Sachverständigengruppe gemäß Artikel 31 des EURATOM-Vertrages, deren Mitglieder nicht namentlich offengelegt wurden, habe am 21. November 2012 ihre Schlußfolgerungen aus dem Jahr 1998 bestätigt, daß die in der Verordnung Nr. 3954 aus dem Jahr 1987 für künftige Unfälle festgelegten Höchstwerte an Radioaktivität „noch immer gelten“ würden, heißt es in der Begründung der Vorlage der EU-Kommission. Dazu fand nun am 9. Juli 2015 eine Abstimmung im Europaparlament statt, zu der CRIIRAD den Abgeordneten im Vorfeld eine eigene Analyse der Kommissionsvorlage zur Kenntnis gab.

So kam eine Mehrheit wenigstens für einen Zusatzantrag die „Nahrungsmittel minderer Bedeutung“ („Minor food“) betreffend zustande. Die Abgeordneten plädierten mit 346 zu 322 Stimmen bei 4 Enthaltungen knapp dafür, die exorbitanten Höchstwerte für diese Nahrungsmittel zu verringern. Entsprechend dem EURATOM-Vertrag ist das Europäische Parlament jedoch lediglich beratend an der Festsetzung der Höchstwerte beteiligt.

Alle anderen skandalös hohen Belastungswerte in der Vorlage der EU-Kommission winkten die Abgeordneten des Europaparlaments dagegen mit 455 zu 189 Stimmen bei 30 Enthaltungen durch.

Strahlentelex hatte über die skandalösen Höchstwerte radioaktiver Belastung von Nahrungsmitteln in der Europäischen Union (EU) bereits ausführlich anläßlich der Vorlage des Entwurfs durch die EU-Kommission (COM(2013)576 final) in der Ausgabe 642-643 vom 3. Oktober 2013 berichtet (www.strahlentelex.de/Stx_13_642-643_S01-03.pdf) und festgestellt, daß sich im Katastrophenfall die EU-Bürger selber helfen müssen und keine Hilfe von Regierungen und Behörden bei der Minimierung der Strahlenbelastung erwarten können.

Prof. Mag. Heinz Stockinger von der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE) fertigte eine deutsche Übersetzung der CRIIRAD-Analyse aus dem Französischen an, die Strahlentelex dokumentiert.

Stx688-691.2015.14-17.4 (4 Seiten)

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Atommüll: Bis zu 1.000-fach höheres Strahlenrisiko bei der Freigabe von Atommüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken. Das Freigabekonzept erweist sich bei eingehender Prüfung der Kriterien, Annahmen und Voraussetzungen als Kartenhaus auf tönernen Füßen. Ein zentraler Aspekt des Abbaukonzeptes stillgelegter Atomkraftwerke beruht darauf, dass ein großer Anteil von über 80 und 90 Prozent der abzubauenden Materialien, die mit Radioaktivität aktiviert oder kontaminiert sind, aus dem Kontrollbereich des Atomgesetzes durch das Verfahren der „Freigabe“ gemäß Paragraph 29 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV; sowie damit verbundener Anhänge, in denen die Anforderungen der Freigabe festgelegt sind) entlassen werden. Am Beispiel des Antrags der RWE Power AG auf Genehmigung zur Stilllegung und zu einer ersten Genehmigung zum Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerksblöcke Biblis A und B wird gezeigt, daß die Freigaberegelung nach dem in der deutschen Strahlenschutzverordnung festgeschriebenen 10 Mikrosievert-Konzept auf tönernen Füßen steht und inakzeptabel ist. Von Dr. Werner Neumann

Stx662-663.2014.1-8.8 (8Seiten)

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Neustrukturierung der Regelungen zu Freigrenzen und zur Freigabe von Atommüll nach neuen EU-Grundnormen geplant. Die Bundesregierung und ihre Fachbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), sind sich unklar über die Auswirkungen der neuen EU-Grundnormen im Strahlenschutz. Deshalb hat die Behörde jetzt unter dem Titel „Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bezgl. der Freigrenzen von radioaktiven Stoffen zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht“ und dem Aktenzeichen BfS AG-F 3 – 08313/ 36S70051 ein Forschungsvorhaben öffentlich ausgeschrieben, das innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein soll. Bewerbungen wurden bis zum 3. Juli 2014 erwartet. Mit dem Forschungsvorhaben sollen dem Ausschreibungstext zufolge die fachlichen Grundlagen für die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) durchzuführende Umsetzung der neuen Europäischen Grundnormen im Strahlenschutz (EU-Grundnormen) im Bereich Freigrenzen geschaffen werden. Der Umgang mit Freigrenzen und die Praxis der Freigabe radioaktiver Materialien in die Umwelt ist von besonderer Bedeutung, weil lediglich rund 5 Prozent der Materialien aus dem Abriß der Atomkraftwerke sicher verwahrt werden sollen. Circa 95 Prozent dagegen werden bisher zur unkontrollierten Weiterverwertung und in die Umwelt freigegeben, auch wenn sie mit Radionukliden verunreinigt sind.

Stx660-661.2014.1-3.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutz auf amerikanisch. Unter dem Titel „Prävention ist der einzige wirkliche Strahlenschutz“ berichtet Mary Olson von der US-amerikanischen Bürgerorganisation Nuclear Information and Resource Service über Bestrebungen der amerikanischen Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency; EPA), ihre Strahlenschutzrichtlinien von 1977 zu revidieren. Das Ziel der Richtlinien von 1977 sei eigentlich gewesen, die Öffentlichkeit vor der Strahlung zu schützen, die von der Atomindustrie freigesetzt wird. Bei genauerer Betrachtung aller institutioneller Regulierungen auf diesem Gebiet, so Olson, finde man jedoch anstatt einer Beschränkung der Strahlenexposition eher die Genehmigung, Menschen und Biosphäre mit Strahlung zu belasten und damit die Haftung der eigentlich für Schäden verantwortlichen Elektrizitätsgesellschaften zu beschränken.

Stx658-659.2014.12-13.2 (2 Seiten)

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Fusionsforschung und Strahlenschutz: Wie Forschungseliten und Behörden mit unserer Gesundheit spielen. Sicherheitsmängel beim Kernfusions-Experiment WENDELSTEIN 7-X. Es ist das teuerste und langwierigste Projekt der deutschen Energieforschung: Das Kernfusionsexperiment WENDELSTEIN 7-X in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern). Seit 1997 plant und baut dort das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) einen Forschungsreaktor der Stellarator-Bauweise. Mit dem Reaktor wollen Wissenschaftler und Ingenieure ab 2014 die physikalischen Grundlagen für die Energiegewinnung mittels Kernfusion weiter erforschen. In Greifswald wird damit fortgesetzt, was einst in Garching bei München begann. Dort, in räumlicher Nähe zum namengebenden Alpengipfel, war das Vorgängerexperiment WENDELSTEIN 7-AS in der größten deutschen Fusionsanlage ASDEX UPGRADE seit 1988 bis 2002 in Betrieb.

In den letzten Monaten macht WENDELSTEIN 7-X auf unerwartete Weise von sich reden. Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wurde im Sommer 2012 öffentlich, was in diesem kerntechnischen Eliteprojekt undenkbar schien: WENDELSTEIN 7-X hat ein Problem mit dem Strahlenschutz. Nach Einsicht in die behördlichen Akten stellte der Umweltverband fest, dass zahlreiche Fragen des Strahlenschutzsystems der in Errichtung befindlichen Anlage ungeklärt sind. Eines der gravierendsten Probleme stellt demnach die derzeit unbekannte Zusammensetzung des Strahlenschutzbetons dar. Von Arndt Müller, BUND Mecklenburg-Vorpommern.

Stx628-629.2013.12-15.4 (4 Seiten)

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Folgen von Fukushima: „Was für ein Glück“. - Jahrestagung 2012 der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) in Hamburg. Bisher hat es noch keine Todesopfer durch Strahlung aus der Reaktorkatastrophe von Fukushima in Japan gegeben. Und: Der Natur dort werde es später einmal wieder prächtig und besser als zuvor gehen, wenn der Mensch sie notgedrungen wegen zu hoher radioaktiver Verstrahlung längere Zeit in Ruhe lassen muß. Das festzustellen war Professor Dr. Wolfgang-Ulrich Müller vom Institut für Strahlenbiologie am Universitätsklinikum Essen am Ende der diesjährigen Jahrestagung der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) wichtig. Sie hat vom 14. bis 16. März 2012 in Hamburg stattgefunden und stand unter dem Themenschwerpunkt „Ein Jahr nach Fukushima – eine erste Bilanz aus der Sicht der Strahlenschutzkommission“. Müller ist seit Januar 2012 erneut Vorsitzender der SSK, nachdem er es schon einmal von 2004 bis 2007 gewesen war. Zu diesen Feststellungen fühle er sich „dem Mann auf der Straße“ verpflichtet, meinte Müller. Erst an zweiter Stelle wendet sich die SSK der zentralen Fragestellung zu, nämlich der Frage nach den Folgen und Spätschäden der Katastrophe. Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx606-607.2012.1-3.pdf (3 Seiten)

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Der lange Abschied von der unschädlichen Dosisschwelle. Anerkannte Strahleneffekte im Niederdosisbereich und ausstehende Korrekturen. Bereits vor langer Zeit wurde das Prinzip des „stochastischen“ Schadens für strahlenbedingte Krebs- und Erbkrankheiten von der internationalen Strahlenschutzkommission ICRP eingeführt. Es sollte den als eher unwahrscheinlich beschriebenen Ernstfall zur sicheren Seite hin abdecken, indem zugestanden wurde, dass ein einzelnes Strahlenquant im Prinzip einen gravierenden Spätschaden auslösen kann. Grenzwerte mussten seitdem stets mit einem entsprechend hohen gesellschaftlichen Nutzen gerechtfertigt werden, da sie reale Schadensfälle zuließen. Anwender und etliche Standesorganisationen sind bis heute gegen dieses Prinzip Sturm gelaufen und nach Fukushima wurde vielstimmig die Behauptung lanciert, unter 100 Millisievert (mSv) seien keine statistisch erkennbaren Schäden möglich. Demgegenüber liegen Evidenzen aus den Bereichen vorgeburtliche Röntgendiagnostik, Folgen bei den japanischen Atombombenüberlebenden, Radon in Häusern und berufliche Expositionen vor, die man heute als den akzeptierten Stand der Erkenntnis ansehen muss. Hinzu kommen als Beleg für die Wirksamkeit chronischer Expositionen durch Umweltradioaktivität die Befunde am Fluss Techa im Südural, wo die Bevölkerung durch die Emissionen der Plutoniumaufarbeitungsanlage Mayak kontaminiert wurde. Umwelteffekte durch andere kerntechnische Anlagen werden jedoch weiterhin offiziell geleugnet. Nachgewiesene Spätfolgen diagnostischer Bestrahlungen von Kindern und Erwachsenen werden nach wie vor ignoriert. Außerdem werden eine ganze Reihe von strahlenbedingten Nicht-Krebserkrankungen, genetischen und teratogenen Schäden nicht berücksichtigt, die insbesondere nach dem Tschernobylunfall auffällig geworden sind. Von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.

Stx602-603.2012.4-10.7 (7 Seiten)

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Here you will find in Japanese the critique of the assertion, that radiation effects are not observable below 100 Millisievert:

「無害な放射線閾値」からの時間のかかる決別

低線量領域内で認知されている放射線の影響と残された修正点

The paper was written by Dr. Inge Schmitz-Feuerhake of the German Society for Radiation Protection, professor of physics at the university of Bremen, Germany (retired). The Japanese translation was accomplished by a member of ACSIR (Association of Citizens and Scientists Concerned about Internal Radiation Exposure), Japan.

Shortened form in English

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Strahlenschutz: Kalkulierter Strahlentod. Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan und Europa sind viel zu hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf. Die Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen wie der von Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den Berechnungsgrundlagen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) würde eine Ausschöpfung der derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr japanischer Lebensmittel geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in Deutschland zu mehr als 150.000 Krebstoten jährlich führen, heißt es in einem am 20. September 2011 in Berlin vorgestellten Report der beiden Organisationen. Und würde die gesamte deutsche Bevölkerung sich von Lebensmitteln ernähren, die lediglich in Höhe von 5 Prozent dieser Grenzwerte belastet sind, wäre immer noch mit mindestens 7.700 zusätzlichen Krebstoten jährlich zu rechnen. Nach anderen Berechnungsgrundlagen als jenen der ICRP könnten es noch deutlich mehr sein und hinzu käme ein breites Spektrum verschiedenster Erkrankungen und genetischer Schädigungen. foodwatch und IPPNW beziehen sich dabei auf ein Gutachten der Vorstandsmitglieder der deutschen Gesellschaft für Strahlenschutz Thomas Dersee und Sebastian Pflugbeil, die beide auch die Redaktion des Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden. Report und Gutachten sind im Internet auf den Webseiten von foodwatch, IPPNW und Strahlentelex in deutscher, japanischer, englischer und französischer Sprache frei abrufbar.

Stx594-595.2011.1-4.4 (4 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutz / Atommüll: Ermittlungsverfahren wegen der Freigaberegelungen von Atommüll eingestellt. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Herren Prof. Dr. Rolf Michel, Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Dr. Stefan Thierfeldt und Dr. Günther Schaller als verantwortliche Berater der Bundesregierung wegen des Verdachts des Mißbrauchs ionisierender Strahlen nach Paragraph 309 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eingestellt worden. Das teilte der zuständige Staatsanwalt Dr. Venjakob der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Ende Oktober 2010 mit. Diese hatte, wie bereits berichtet, im Januar 2010 gegen die Strahlenschutzberater der Bundesregierung Strafanzeige erstattet.

Stx576-577.2011.7-8.2 (2 Seiten)

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Atommüll in Mecklenburg-Vorpommern: Brunnenvergiftung durch Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Freigabe von radioaktiven Reststoffen nach dem Konzept der „Kontrollierbaren Dosis“. Organisierte Brunnenvergiftung: Um die endzulagernden Mengen Atommüll zu verringern, werden radioaktive Reststoffe unterhalb gewisser Radionuklidkonzentration zur Freisetzung in die Umwelt und freien Weiterverwertung freigegeben. Nach der Stilllegung und beim Abbau kerntechnischer Anlagen fallen große Mengen radioaktiver Reststoffe und Abfälle an. Für die Atomkraftwerke Greifswald/Lubmin und Rheinsberg wird ein radioaktives Abfall- und Restvolumen von insgesamt 210.000 Kubikmeter erwartet. Das Abfallvolumen kann durch Konditionierungstechniken wie Hochdruckverpressen, durch Trocknung oder Verfestigung mittels Zementierung verringert werden. Die größte Reduktion erfolgt indes durch eine Verwertung der radioaktiven Reststoffe im Wirtschaftskreislauf. Nach Darstellung der Energiewerke Nord GmbH (EWN) können allein aus dem Kernkraftwerk Greifswald circa 1.200.000 Tonnen radiologisch restriktionsfreies Material und circa 500.000 Tonnen freizumessende Reststoffe in den Wirtschaftskreislauf beziehungsweise zur Deponierung als gewöhnliche Abfälle verbracht werden. Nur circa 100.000 Tonnen radioaktive Reststoffe müssen später als radiologische Abfälle zwischen- beziehungsweise endgelagert werden.

Stx564-565.2010.2-3.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Umweltradioaktivität: Radioaktive Rückstände bei der Öl- und Gasförderung. Bei der Öl- und Gasförderung gelangen mit dem sogenannten Prozesswasser Begleitstoffe wie radioaktives Radium-226, Radium-228, Blei-210 und Thorium-228 aus dem Erdinneren an die Oberfläche. Diese radioaktiven Stoffe natürlichen Ursprungs lagern sich unter anderem in Schlämmen und in Förderröhren ab, so daß diese Materialien ebenfalls radioaktiv belastet werden. Trotz der Vorschriften in der Strahlenschutz-Verordnung (StrlSchV), die die Überwachung der Radioaktivität und der Belastung einzelner Personen vorgibt, erfolgt die Entsorgung dieser radioaktiven Rückstände weitgehend unkontrolliert in Eigenverantwortung durch die Förderfirmen. Mitteilungspflichten nach Paragraph 100 der Strahlenschutzverordnung gelten erst ab mehr als 2.000 Tonnen anfallender Rückstände jährlich.

Stx562-563.2010.7.1 (1 Seite)

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amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutz / Atommüll: Strafanzeigen gegen Strahlenschutz-Berater der Regierung erstattet. Gegen vier verantwortliche Berater der Bundesregierung, deren Empfehlungen in die amtliche Strahlenschutzpraxis eingegangen sind, hat die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. jetzt im Januar 2010 Strafanzeige erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen den Hannoveraner Prof. Dr. Rolf Michel, bisheriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK), den Essener Prof. Dr. U. W. Müller, Vorgänger von Michel als Vorsitzender der SSK, den Hauptberater in der Arbeitsgruppe „Freigabe“ der SSK, Dr. S. Thierfeldt, der Mitarbeiter der Firma Brenk-Systemplanung in Aachen ist, und gegen Dr. G. Schaller vom Institut für Strahlenhygiene in Neuherberg bei München des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Schaller wird speziell vorgeworfen, ein verharmlosendes Szenario über die Einlagerung von Radionukliden in normalen Mülldeponien (das sogenannte „Privatbrunnenmodell“) erdacht und veröffentlicht zu haben, das die Immissionen auf die Bevölkerung zig-tausendfach unterschätzt. Den vier Personen wirft die Bürgerinitiative, vertreten von ihrer Vorsitzenden Kerstin Rudek und ihrem Beiratsmitglied Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt, den Mißbrauch ionisierender Strahlen nach Paragraph 309, Absatz 2 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Sie hätten in verantwortlichen Positionen stehend und zum Teil gemeinsam handelnd über ihre Beraterfunktionen für das Bundesumweltministerium und entgegen bestehenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie sie schon vor Jahren in die EU-Strahlenschutzrichtlinien Eingang gefunden haben, gefährliche Aktivitätskonzentrationen in sehr großen Mengen zur Freigabe vorgeschlagen.

Stx556-557.2010.1-2.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutzpolitik: Die SSK sucht ihren Platz. 35 Jahre Strahlenschutzkommission: Klausurtagung im November 2009 in Berlin. Bei ihrer Gründung vor 35 Jahren war die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) dem Bundesinnenministerium zugeordnet. Im Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) neu errichtet und dabei Auftraggeber der SSK. Seit 1981 treffen sich die Mitglieder der SSK und ihrer Ausschüsse zu jährlichen Klausurtagungen. Diesmal traf man sich am 5. und 6. November 2009 unter der Überschrift „Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung“ in Berlin. Für den langjährigen SSK-Geschäftsführer Dr. Detlef Gumprecht war dies gleichzeitig ein Abschied in die Pensionierung. Erstmals, so betonte Ministerialdirigent Dr. Karl-Eugen Huthmacher als Vertreter des Auftraggebers der SSK bei der Begrüßung, war bei einer solchen Klausurtagung zudem auch ein Journalist zugelassen. Man wolle zeigen, daß alles mit rechten Dingen zugehe. Ein Bericht von Thomas Dersee.

Stx550-551.2009.2-3.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Atompolitik: Strahlenschutz ist keine demokratische Veranstaltung. Dem Strahlenschutz fehlt es an Legitimation und der EURATOM-Vertrag ist nicht demokratisch. Diese Einsicht wurde jetzt erneut auf einem Symposium vermittelt, das der Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V. (WKK) am 16. September 2009 in Berlin unter dem Titel „Die neuen Basic Safety Standards (BSS) Strahlenschutz der IAEA und der EU“ ausrichtete. Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.

Stx546-547.2009.7,8.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Für die Endlagerung sind bereits Millionen Krebstote kalkuliert. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte neue Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Wer bisher glaubte, bei sogenannten Endlagern für Atommüll handele es sich um sichere, hermetisch verschlossene Anlagen, wird jetzt eines Anderen belehrt. Am 15. Juli 2009 veröffentlichte das Bundesumweltministerium (BMU) anläßlich der Vorstellung des Jahresberichts 2008 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die Endfassung neuer Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Dem BMU zufolge entsprechen sie „dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“. Die neuen Sicherheitsanforderungen sollen ausschließlich für ein zu errichtendes Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle gelten und insoweit die am 5. Januar 1983 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk ersetzen. Sie sollen Planungsgrundlage für das Bundesamt für Strahlenschutz sein. Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx542-543.2009.1-3.3 (3 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Die ICRP-Risikoschätzungen beschreiben nicht die Realität. Internationale Konferenz der Europäischen Kommission für Strahlenrisiken (ECRR) auf der griechischen Insel Lesbos.  Am 5. und 6. Mai 2009 trafen sich Fachleute für die Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des European Committee on Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen Insel Lesbos. In den Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an der gegenwärtig üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage der Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw. des BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die sich abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden Organisationen bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte. Bericht von Sebastian Pflugbeil.

Stx538.2009.5-6.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

IPPNW fordert „Reference-Embryo“ statt „Reference-Man“. Wegen der Ergebnisse der Kinderkrebsstudie (KiKK-Studie) des deutschen Kinderkrebsregisters fordert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW umgehende Verbesserungen im Strahlenschutz mit der Einführung eines „Reference-Embryos“ zum Schutz von Kindern. Menschen, die in AKW-Nähe wohnen, müssen verständlich und sachgerecht über das nachgewiesen erhöhte Erkrankungsrisiko bei Kleinkindern aufgeklärt werden. Weil dies – trotz wiederholter Aufforderung – von den zuständigen Behörden immer noch nicht in die Wege geleitet worden ist, hat die IPPNW in Kooperation mit den Machern der Kampagne „ausgestrahlt“ eine Informationsbroschüre verfaßt, in der viele Fragen zum Thema Kinderkrebs um Atomkraftwerke verständlich und fundiert beantwortet werden.

Stx536-537.2009.4-5.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Atomrecht: Die Bundesregierung vollzieht die sicherheits- und vorsorgeorientierten Vorschriften des Atomgesetzes nicht. Gutachterin fordert Stärkung der Atomaufsicht und Umkehr der Beweislast. Das Risiko für Kinder unter fünf Jahren, an Krebs und Leukämie zu erkranken, nimmt zu, je näher ihr Wohnort an einem Kernkraftwerk liegt. Trotz dieser durch aktuelle Untersuchungen nachgewiesenen Dauergefährdung wird nach wie vor keine Schadensvorsorge betrieben, wie sie vom Atomgesetz vorgeschrieben ist. Darauf machte die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien Eurosolar e.V. zum 23. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 2009 aufmerksam. In einem von Eurosolar in Auftrag gegebenen Kurzgutachten „Sicherheitsgewinn durch Stärkung der Atomaufsicht“ kommt die Anwältin und Expertin für Umweltrecht Dr. Cornelia Ziehm, Berlin, zu dem Schluß: „Der gebotene sicherheits- und vorsorgeorientierte Vollzug des Atomgesetzes findet nicht statt. Eine klare und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast sowohl für Maßnahmen der Atomaufsicht als auch mit Blick auf die Geltendmachung zivilrechtlicher Haftungsansprüche ist überfällig.“ Der Staat müsse Konsequenzen daraus ziehen, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der mit dem Betrieb von Leistungsreaktoren verbundenen Strahlenexposition und dem Anstieg des Erkrankungsrisikos nach Auffassung von Wissenschaftlern nicht ausgeschlossen wird.

Stx536-537.2009.1-4.4 (4 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Keine wissenschaftliche Neuausrichtung des BfS. Die wissenschaftlich hohe Reputation des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im Bereich des Strahlenschutzes stehe „außer Frage“ erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 11. März 2009 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur wissenschaftlichen Fachkompetenz des Bundesamtes, ob das BfS seit April 2006 den Anteil eigener Forschung intensiviert habe, um eine entsprechende Beratung im Bereich der Kernenergie und des Strahlenschutzes bieten zu können. Im Mai 2006 hatte der Wissenschaftsrat in einer Stellungnahme gravierende Mängel bei der Fachkompetenz des BfS konstatiert und dem BMU eine Reihe von Empfehlungen gegeben, dem abzuhelfen.

Stx534-535.2009.7.1 (1 Seite)

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amtlicher Strahlenschutz

Neutronen als Strahlenschutzproblem bei Atommülltransporten. Der Transport verglaster hochradioaktiver Abfälle im November 2008 von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Brennelemente La Hague in das Zwischenlager nach Gorleben erfolgte in französischen Transportbehältern. Etwa 80 Prozent der nach offizieller Dosisbestimmung von ihnen ausgehenden Exposition wird durch Neutronen erzeugt. Würde man die biologische Wirkung von Neutronen deutlich höher einschätzen, als dieses in der Strahlenschutzverordnung angenommen wird, käme es zu einer Grenzwertüberschreitung. Über die Wirkung von dicht ionisierender Strahlung, zu der Neutronen gerechnet werden, gibt es seit langem Debatten in der Wissenschaft. Die Argumente von Kritikern des offiziellen Strahlenschutzes, die in der Vergangenheit eine erhebliche Unterschätzung der Neutronenwirkung geltend gemacht haben, werden durch neuere Befunde an Flugpersonal und anderen menschlichen Kollektiven, die dicht ionisierender Strahlung ausgesetzt waren, gestützt. Von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.

Stx532-533.2009.6-11.6 (6 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Kinderkrebs um Atomkraftwerke: SSK in Erklärungsnot. Die Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) geben sich ahnungslos, woher die vermehrten Leukämieerkrankungen bei den Atomkraftwerken kommen mögen und sind auf der Suche nach dem „molekulargenetischen Faktor“ bei Krümmel, Sellafield und Dounray. Bericht von einem „Fachgespräch“ im Februar 2009 in Bonn. Von Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.

Stx532-533.2009.1-5.5 (5 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Parlamentsbericht zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung 2007 veröffentlicht. Im November 2008 hat die Bundesregierung ihren Bericht zur „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2007“ zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages vorgelegt. Demnach schlägt die natürliche, aber auch zivilisatorisch veränderte Strahlenbelastung mit jährlich 2 bis 3, rechnerisch im Mittel mit jährlich 2,1 Millisievert (mSv) zu Buche und die zivilisatorische, ganz überwiegend durch Röntgenuntersuchungen in der Medizin verursachte Strahlenbelastung mit 1,9 Millisievert (mSv). Die Strahlenbelastungen in der Umgebung der Forschungszentren Karlsruhe und ganz besonders Jülich liegen etwa zehnfach über denen der Atomkraftwerke.

Stx526-527.2008.3-5.3 (3 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Fehlender Beweis ist kein Beweis für das Gegenteil. Den englischen und französischen Regierungen scheinen zwei neue epidemiologische Studien [Laurier et al., 2008 und Bithell et al., 2008] zu einem Versuch nutzen zu wollen, die deutsche Kinderkrebsstudie [KiKK-Studie; Spix et al, 2008 und Kaatsch et al., 2008] zu diskreditieren und die Ansicht zu stützen, daß es bei ihren eigenen Kernkraftwerken keinen Anstieg von Kinderleukämien gebe. Darauf macht Dr. Ian Fairlie (London) in einer Mitteilung vom 21. November 2008 aufmerksam. Die Studien von Laurier (Frankreich) und Bithell (Großbritannien) kommen zu dem Schluß, daß es „keinen Hinweis“ oder „keinen Beweis“ für einen Leukämieanstieg bei französischen beziehungsweise englischen Kernreaktoren gebe.

Stx526-527.2008.2-3.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Probleme mit der wissenschaftlichen Begründung der SSK-Stellungnahme zur KiKK-Studie. Fachgespräch in Bonn auf Ende Februar 2009 verschoben. Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) hat offenbar Probleme mit der wissenschaftlichen Begründung ihrer Stellungnahme zur Kinderkrebsstudie des Kinderkrebsregisters in Mainz (KiKK-Studie). „Aus Termingründen“ werde das ursprünglich für den 16. Dezember 2008 in Bonn geplante Fachgespräch, auf der sich die SSK laut Erklärung des Bundesumweltministeriums (BMU) einer Fachdiskussion stellen sollte, auf den 26. Februar 2009 verschoben. Das teilte die SSK auf ihrer Homepage mit. Auch erst „rechtzeitig vor diesem Termin“ wolle sie nun eine „vollständige wissenschaftliche Begründung“ veröffentlichen. Die SSK hatte, wie bereits in der vorigen Strahlentelex-Ausgabe berichtet, am 9. Oktober 2008 auf einem „nicht öffentlichen“ Pressegespräch, das „auf wenige Tageszeitungen und Hörfunkstationen beschränkt“ war, ihre Beratungsergebnisse zur KiKK-Studie vorgestellt. Die Strahlenexposition durch Kernkraftwerke könne die Ergebnisse der KiKK-Studie nicht erklären, für die Entstehung von Leukämien seien eine Vielzahl von Einflußfaktoren möglich und es wäre vernünftiger gewesen, die Studie nicht durchzuführen, waren Kernaussagen, die die SSK nun Schwierigkeiten hat, wissenschaftlich zu begründen.

Stx526-527.2008.1-2.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Einfluss der Form der Dosis-Wirkungsbeziehung auf das Leukämierisiko. Von Alfred Körblein. Bei der Ermittlung des Strahlenrisikos wird stillschweigend vorausgesetzt, dass die Strahlenwirkung proportional zur Dosis ist. Wenn aber diese Annahme nicht zutrifft und die Strahlenwirkung überproportional mit der Dosis ansteigt, führt eine Mittelung der Dosis dann zu einer Unterschätzung des Risikos, wenn die Dosisbelastung starke örtliche und zeitliche Schwankungen aufweist, wie das charakteristisch für die Strahlenbelastung im Nahbereich von Kernkraftwerken ist. Dies ist der Grundgedanke, der dazu beitragen soll, die Erklärungslücke zwischen den Befunden der KiKK-Studie und dem momentanen Stand des radiobiologischen Wissens zu schließen.

Stx524-525.2008.8-10.3 (3 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Epidemiologie: Von der Gefahr der Vertrottelung in Kommissionen und in der Wissenschaft. Von Sebastian Pflugbeil. Das Vertrottelungssyndrom wurde nach dem Strahlenbiologen Prof. Dr.med. Klaus-Rüdiger Trott benannt. Vor vielen Jahren arbeitete er in der GSF in Neuherberg am Nordrand von München und er war von 1975 bis 1981 Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK). Trott wurde dadurch bekannt, dass er als Fachgutachter der Bayerischen Staatsregierung die Unbedenklichkeit der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf für die Bevölkerung garantierte und sich im Kollegenkreis damit brüstete, für den Ministerpräsidenten Strauß Redebeiträge zur Durchsetzung der Atomprogramme geschrieben zu haben. Als wissenschaftshistorisch klassisch gilt der folgende Gedankengang von Professor Trott: „Man sollte sich dem öffentlichen Druck, große epidemiologische Studien durchzuführen, unbedingt widersetzen. ... Entweder findet man nichts, dann hat man es vorher gewusst – man kann übrigens auch gar nichts finden – oder man findet, wie in Sellafield, doch etwas, dann hat man sehr große Schwierigkeiten, einen solchen Zufallsbefund wieder wegzudiskutieren.“ (In: Energiepolitisches Gespräch mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten, „Umwelt und Energie, Teil II“, 1987)

Stx524-525.2008.7-8.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Feuchtgebiete – der neue Bestseller der Strahlenschutzkommission. Sind die Leukämien bei Krümmel und anderswo durch Wasserdampf entstanden? Von Inge Schmitz-Feuerhake. Es war nicht zu erwarten, dass die deutsche Strahlenschutzkommission aus dem Ergebnis der Kinderkrebsstudie bei Kernkraftwerken von 2007 (KiKK) in einer nachvollziehbaren Weise Lehren ziehen würde. Als weiland 1991 die Leukämiehäufung beim AKW Krümmel unübersehbar geworden war, verkündete der damalige Umweltminister Klaus Töpfer vor Ort, Radioaktivität sei als Ursache auszuschließen, es handele sich wahrscheinlich um eine Virusinfektion. Auf erstaunte Nachfrage von Journalisten teilte er mit, das hätten ihm seine Berater in der Strahlenschutzkommission (SSK) gesagt. Die SSK hielt es für unwissenschaftlich, der Radioaktivitätsthese überhaupt nachzugehen.

Stx524-525.2008.5-7.3 (3 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Epidemiologische Tatsachen fordern „gegenwärtigen strahlenbiologischen Kenntnisstand“ heraus. Anmerkungen zur Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK) zur KiKK-Studie. Von Hagen Scherb. Die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK) zur KiKK-Studie strapaziert den Begriff „gegenwärtiger Kenntnisstand“. Es ist zu kritisieren, daß sich die SSK dabei auf ein seit Jahrzehnten veraltetes „Wissen“ beruft. Mittlerweile ist es in vielen epidemiologischen Studien gelungen, die Wirkung von Niedrigdosisstrahlung zweifelsfrei nachzuweisen. Die Verdoppelungsdosen für angeborene Fehlbildungen (genetische Effekte, zum Beispiel Down Syndrom) liegen teilweise in der Größenordnung von 1 Millisievert pro Jahr (mSv/a), und das Geschlechtschancenverhältnis (sex odds ratio) pro mSv/a liegt bei 1.015. Dem muß man gegenüberstellen, daß das Wissenschaftliche Komitee der Vereinten Nationen für die Wirkung von Atomstrahlung UNSCEAR [4] von einem relativen Risiko pro Gray (Gy) für Fehlbildungen von 1,033 ausgeht. Das entspricht etwa einer Verdoppelungsdosis von 20 Gray: The estimate of risk for congenital abnormalities is about 2,000 cases per million live births (compared to 60,000 cases per million live births).

Stx524-525.2008.4-5.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Ein Psychogramm der Strahlenschutzkommission. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK) zur KiKK-Studie stößt auf Widerspruch. Zweifel an der Seriosität. Bundesregierung wird aufgefordert zu reagieren. „Kein strengerer Strahlenschutz – In der Umgebung deutscher Kernkraftwerke sind keine strengeren Vorschriften im Strahlenschutz notwendig, weil sich ein Zusammenhang mit Leukämie nicht nachweisen lässt. Das teilte am Donnerstag das Bundesumweltministerium in Berlin mit. Es berief sich auf eine Untersuchung der Strahlenschutzkommission. Diese war von Umweltminister Gabriel beauftragt worden, die Gründe herauszufinden, warum die Statistik in einem Fünf-Kilometer-Radius um Kernkraftwerke ein erhöhtes Leukämie-Risiko bei Kindern unter fünf Jahren ausweist. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass es eine wissenschaftlich nachvollziehbare Ursache für diese Beobachtung nicht gibt, weil die Strahlenbelastung der Kraftwerke viel zu gering sei, um Leukämie auslösen zu können. (km.)“ So faßte die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 10. Oktober 2008 das Ergebnis eines Pressegesprächs vom Vortag im Bundesumweltministerium (BMU) in Berlin zusammen. Gesprächspartner waren der Unterabteilungsleiter Strahlenschutz des BMU, Dr. Karl-Eugen Huthmacher, der Fachbereichsleiter Strahlenschutz und Gesundheit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Dr. Wolfgang Weiß, der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission (SSK) der Bundesregierung, Prof. Dr. Rolf Michel, und der Leiter der SSK-Arbeitsgruppe zur Bewertung der KiKK-Studie und ehemalige SSK-Vorsitzende Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller. Mit der Begründung, der Zugang zu dem Gespräch sei „nicht öffentlich“, sondern „auf wenige Tageszeitungen und Hörfunkstationen beschränkt“, war Strahlentelex zuvor kurzfristig wieder ausgeladen worden. Der Einschätzung, man habe sich vor unbequemen Fragen gefürchtet, wurde von Seiten des BMU nicht widersprochen. Aus dem BfS verlautete, man habe das Gespräch „möglichst niedrig hängen“ wollen, falls von Seiten der SSK zu viel Unsinn erzählt werde.

Gegendarstellung: Im Artikel „Ein Psychogramm der Strahlenschutzkommission“ vom 06. November 2008 behaupten Sie im Zusammenhang mit einem Pressegespräch des BMU: „Aus dem BfS verlautete, man habe das Gespräch „möglichst niedrig hängen“ wollen, falls von Seiten der SSK zu viel Unsinn erzählt werde.“ Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage. Ich weise sie mit aller Entschiedenheit zurück. Die Position des BfS zur Bewertung der SSK-Stellungnahme ist der vorläufigen fachlichen Bewertung des SSK-Berichts durch das BfS vom 9. Oktober zu entnehmen (http://www.bfs.de/de/kerntechnik/kinderkrebs/Stellungnahme_SSK). Dort wird ausgeführt, dass sich „das BfS in seiner ersten Bewertung der KiKK-Studie vom Dezember 2007 durch das jetzt vorgelegte Gutachten von Darby und Read bestätigt sieht. Auch die zentralen Aussagen der SSK-Bewertung bestätigen die Positionierung des BfS vom Dezember 2007. In den zentralen Aussagen ergeben sich auch keine Widersprüche zur Bewertung der „Epidemiologischen Qualitätsprüfung der KiKK-Studien“ durch die Professoren Jöckel, Greiser und Hoffmann vom 19.03.2008.“ Werner Nording, Pressesprecher, BfS

Anmerkung der Redaktion: Nach dem Presserecht besteht ein Anspruch auf Wiedergabe einer Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt. Strahlentelex betont, daß die vom BfS-Sprecher beanstandete Aussage im Strahlentelex vom November 2008 richtig zitiert worden ist.

Stx.524-525.2008.1-3.3 (3 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken: „Eine entscheidende Public Health-Studie“ - Die kritische Überprüfung der Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen und eine Neueinschätzung der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind notwendig. Die Nachricht von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel zu wenig Beachtung. Deshalb verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor für Physik und Umweltwissenschaften an der Portland State University in Portland/Oregon (USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine angelsächsischen Kollegen und die Medien, wovon er Strahlentelex freundlicherweise eine Kopie schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs des Erkrankungsrisikos für Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5 Jahren, je näher sie bei einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme nachdenklich und beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so schreibt Nussbaum aus der Perspektive eines anderen Kontinents, hat Wissenschaftler des zentralen Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige Studie über eine Überzahl von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren zu erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der rot-grünen Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich in Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.

Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutznovelle: Die Brunnenvergifter sind weiter am Werk. Der leichtfertige Umgang mit Radionukliden bleibt mit den Freigrenzen- und Freigaberegelungen auch im neuen Änderungsentwurf für die Strahlenschutzverordnung erhalten. Im März 2007 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Änderungsentwurf zur derzeit geltenden Strahlenschutzverordnung aus dem Jahre 2001 vorgelegt. Unter der Federführung des im Strahlenschutz fachkundigen Diplom-Ingenieurs Heinrich Messerschmidt hat auch die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg dazu Stellung genommen. Dabei rügt sie speziell, daß der Widersinn in der geltenden Freigrenzenregelung nicht ausgeräumt wird und die Freigaberegelungen weder sachlich noch wissenschaftlich begründbare Grundlagen haben.

Stx494-495.2007.7,8.2 (2 Seiten)

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Zum Originaltext der Stellungnahme der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg

amtlicher Strahlenschutz

Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) macht Rückwärtssalto. Bundesumweltminister Gabriel: Neue Erkenntnisse zur Wirkung der Strahlung auf den Menschen stärker berücksichtigen. Strahlen wirken offenbar doch stärker auf Menschen ein als bisher angenommen. Auf einer Konferenz über neue Erkenntnisse zur Wirkung ionisierender Strahlung am 19. Juni 2007 in Berlin und im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die schnelle Umsetzung des neuen Wissens in das Strahlenschutzrecht und den praktischen Vollzug gefordert. „Es geht darum, jeden der neuen Sachverhalte eingehend zu prüfen und klare Antworten auf die Frage zu geben, ob unsere bestehenden Schutzsysteme den Stand des Wissens noch richtig und angemessen abbilden. Wo dies nicht der Fall ist, muß unverzüglich gehandelt werden“, forderte Gabriel. Dies sei der grundsätzlichen Verpflichtung der Umweltpolitik zur rechtzeitigen und angemessenen Vorsorge gegen Umwelt- und Gesundheitsrisiken geschuldet und gelte sowohl für das europäische wie auch für das nationale Strahlenschutzrecht. Gabriel: „Die Schutzstandards dürften dem Wissensstand nicht hinterherhinken. Gleiches gilt für den praktischen Vollzug.“ Das ist bisher nicht der Fall. Jahrzehntelange Verzögerungen sind im Gegenteil Standard, die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) nimmt neue Erkenntnisse traditionell nur zögerlich auf. Vorgestellt vom ICRP-Vorsitzenden, Dr. Lars-Erik Holm, wurde jetzt auf der Berliner Strahlenschutzkonferenz eine neue Grundsatzempfehlung der Kommission erläutert. Sie soll deren 17 Jahre alte von 1990 ablösen. Zwar bereits im März 2007 verabschiedet, liegt sie aber noch nicht in verbindlicher Druckform vor, sondern ist erst für den Herbst 2007 angekündigt. Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx492-493.2007.1-3 (3 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutzverordnung: Die neuen Strahlenschutz-Regelungen sind so falsch wie die vorigen. Stellungnahme der Gesellschaft für Strahlenschutz zum Referentenentwurf einer „Ersten Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“. „Die Gesellschaft für Strahlenschutz bedauert, daß gravierende Mängel der geltenden Strahlenschutzverordnung in den vorliegenden Änderungen nicht beseitigt wurden.“ Das erklärte deren Präsident Dr. Sebastian Pflugbeil in einer Stellungnahme vom 17. Mai 2007 anläßlich der Länder- und Verbändeanhörung, zu der die Abteilung Reaktorsicherheit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für den 25. Mai 2007 nach Bonn eingeladen hatte. Exemplarisch nennt Pflugbeil „die Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere und die unsinnigen Vorschriften zu Freigrenzen“. Insgesamt befremde der Schematismus der Begründungen, heißt es in der Stellungnahme der Gesellschaft für Strahlenschutz und sie schlägt vor, „daß ebenso regelmäßig wie die Frage der Kosten der Gesetzesänderung oder des bürokratischen Aufwandes die Frage zu beantworten ist, ob durch die Änderung das Schutzniveau und die Rechtssicherheit für die (strahlenexponierten) betroffenen Personen verbessert werden.“

Stx490-491.2007.1-3.3 (3 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Neue Freigabewerte und Vereinfachungen des Strahlenschutzes geplant. Änderungen der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung mit neuen Freigabewerten und Vereinfachungen des Strahlenschutzes hat das Bundesumweltministerium vorbereitet. Am 25. Mai 2007 will es dazu in Bonn die Länder und Verbände anhören. Der Entwurf der „Ersten Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“ einschließlich Begründung, synoptischer Gegenüberstellung von aktueller und künftiger Fassung sowie das Hintergrundpapier des BMU sind im Internet auf der Homepage des BMU unter www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/39098.php abrufbar.

Stx486-487.2007.5-6.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Unterrichtung 2005. Ihren Bericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2005“ zur Berichterstattung an den Deutschen Bundestag und Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt hat die Bundesregierung Ende Oktober 2006 vorgelegt und im Internet veröffentlicht. Er kann unter der Adresse http://www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/38070.php heruntergeladen werden. Demnach nahm die Anzahl der Computertomographien von 2002 auf 2003 um weitere 3 Prozent zu und die mittlere effektive Dosis der Bevölkerung durch Röntgen stieg bei 1,7 Untersuchungen pro Einwohner und Jahr auf 1,7 Millisievert.

Stx478-479.2006.8.1 (1 Seite)

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amtlicher Strahlenschutz

„Schützen wir (uns) richtig?“ Öffentliche Tagung des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Krebshilfe mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und der Strahlenschutzkommission am 14. November 2006 in Hamburg. Strahlung als Krebsursache besser zu erforschen und wirksamer zu bekämpfen, forderte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Michael Müller am 14. November 2006 auf einer Tagung des BMU und der Deutschen Krebshilfe e.V. mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission (SSK). Die Frage „Schützen wir (uns) richtig?“ war als Motto der Tagung gewählt worden. Die gesundheitliche Gefährdung durch Strahlung werde nach wie vor unterschätzt, hieß es in der Einladung zur Hamburger Tagung. Von Kindheit an seien alle Menschen sowohl im Alltag als auch am Arbeitsplatz unterschiedlichsten Strahlungen ausgesetzt, die Krebserkrankungen auslösen können. Dazu gehörten ultraviolette (UV) Strahlen der Sonne und in Solarien und ionisierende Strahlen, insbesondere in der radiologischen Diagnostik und speziell mittels Computertomographie (CT). Neuerdings komme auch noch ein „Manager-Check-up“ als freiwillige Früherkennungsuntersuchung bei Gesunden per Hochdosis-Computertomographie in Mode, die die Lebenszeit-Strahlendosis um ein Vielfaches mehr erhöhe als herkömmliche Röntgenverfahren. Um die Strahlenexposition auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, werde deshalb eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung beim Umgang mit Strahlung gefordert, wie sie bereits in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung vorgeschrieben sei. Die Tagung wolle über den neuesten Stand des Risikomanagements beim Strahlenschutz in der Medizin, am Arbeitsplatz und im Alltag informieren. Im Mittelpunkt standen die Schädigungen der Haut durch UV-Strahlung, die Computertomographie, die Reihenuntersuchungen mittels Mammographie und die Belastungen durch das dem Untergrund entweichende radioaktive Gas Radon in Wohnräumen. Bericht von Thomas Dersee.

Stx478-479.2006.2-5.4 (4 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Wissenschaftsrat vermißt eine „hinreichende wissenschaftliche Basis“ beim Bundesamt für Strahlenschutz. Vernichtend ist das im Mai 2006 veröffentlichte Urteil des Wissenschaftsrates über das Bundesamt für Strahlenschutz: Die Wahrnehmung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse geschehe „selektiv“. Auf Grund fehlender wissenschaftlicher Basierung werde das Amt insgesamt dem Anspruch nicht gerecht, neutraler Informationsvermittler in allen Fragen des Strahlenschutzes und der Kernenergie zu sein. Vor allem bei der nuklearen Sicherheit und der nuklearen Entsorgung befinde sich das Amt nicht auf dem aktuellen wissenschaftlichen Niveau. „Die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Nuklear- und Strahlenschutzforschung werden zugunsten von gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Frage gestellt“, urteilt der Wissenschaftsrat über das Bundesamt für Strahlenschutz. Gemeint sind der Atomausstieg und die politische Vorgabe eines einzigen Endlagers für alle Arten von radioaktiven Abfällen.

Stx466-467.2006.2-6.5 (5 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Wir gehen nicht vorsichtiger um mit Radioaktivität, sondern nachlässiger. 20 Jahre Beobachtungen im Strahlenschutz. In der Folge der Reaktorkatastrophe vor 20 Jahren hat sich in der Wahrnehmung und Behandlung von Radioaktivität ein Wandel vollzogen. In den Interessenkonflikten um den Atomausstieg hat das dazu geführt, daß der Strahlenschutz in Deutschland abgeschwächt wurde, sogar über das von der EU geforderte Maß hinaus. Eine ökonomische Deckelung wurde eingeführt und der Grundsatz des Minimierungsgebots aufgegeben. Wir gehen tatsächlich heute nicht vorsichtiger, sondern nachlässiger mit der Radioaktivität um. Dem Fatalismus aber sollte nicht nachgegeben werden, denn die gesundheitlichen Folgeschäden sind größer als gerne behauptet. Ein Bericht von Thomas Dersee.

Stx464-465.2006.1-6.6 (6 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

BfS-Jahresbericht 2004 vorgestellt. "Der Mensch hat kein Sinnesorgan für Strahlung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich daher auf die zu ihrem Schutz ergriffenen Maßnahmen verlassen können", meinte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, jetzt anläßlich der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes 2004 im Juni 2005 in Berlin.

Stx444-445.2005.8.1 (1 Seite)

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amtlicher Strahlenschutz

Atompolitik / Strahlenschutz: BfS bietet "Leitlinien Strahlenschutz" zur Diskussion an. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) möchte während der Zeit des Bundestagswahlkampfes im Sommer und Herbst 2005 die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stärker auf die gesundheitlichen Wirkungen von Strahlung richten. Die Strahlenschutzbehörde hat dazu in 18 Punkten sogenannte "Leitlinien Strahlenschutz" erarbeitet, in denen die Grundlagen des Strahlenschutzes sowie zukünftige Herausforderungen dargelegt werden.

Stx444-445.2005.7,8.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutz: Die Regelungen zur Freigabe radioaktiver Abfälle können zu schweren Körperschäden und sogar zu Tötungen führen. Schwere Mängel der Strahlenschutzverordnung. Die rot-grüne Bundesregierung in Berlin unter Bundeskanzler Schröder (SPD) hat die Vorschläge der seinerzeit noch von Frau Merkel (CDU) berufenen Strahlenschutzkommission (SSK) in den wichtigen Schutzbereichen "Freigrenzen" und "uneingeschränkte Freigabe" des hochgefährlichen Atommülls beim sogenannten "Rückbau" stillzulegender Atomkraftwerke im Verhältnis 1:1 in die seit dem 1. August 2001 gültige Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) übernommen und damit umgesetzt. Dadurch hat sie den Schutz der Bevölkerung in diesen Bereichen praktisch aufgehoben und ad absurdum geführt. Ein Beitrag von Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt.

Stx444-445.2005.1-3.3 (3 Seiten)

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+ Stx446-447.2005.2.1 (1 Seite mit Korrekturvermerk)

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amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschäden: Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität. Von Inge Schmitz-Feuerhake. Es werden unvollständige Annahmen über die zu erwartenden Effekte bei niedriger Strahlendosis gemacht. Die japanischen Atombombenüberlebenden sind keine geeignete Referenzbevölkerung zur Beurteilung der Gesundheitsschäden durch Umweltradioaktivität. Das System zur Sicherung der Einhaltung der Grenzwerte ist fehlerhaft. Angesichts der Fülle der zu beobachtenden Effekte nach Tschernobyl wird klar, dass sich die Dosis mit Hilfe der herkömmlichen und amtlich vorgeschriebenen Methodik nicht bestimmen läßt. Außer in den direkten Anrainerländern Ukraine und Weißrussland wurde nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl auch aus dem Nachbarland Türkei eine Zunahme von Fehlbildungen bei Säuglingen gemeldet. Erstaunlich sind auch die Effekte in weit entfernten europäischen Ländern. Das erklärte Frau Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Köln, in ihrem Beitrag auf dem 2. Fachgespräch zur Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am 23. April 2005. Strahlentelex dokumentiert hier diesen Beitrag.

Stx442-443.2005.1-6.6 (6 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Die Strahlenbelastung durch Radon soll auch in Wohnungen begrenzt werden. Regelungen zur Begrenzung der Strahlenbelastung durch Radon am Arbeitsplatz enthält die geltende Strahlenschutzverordnung. Es sei notwendig und konsequent, nun auch die Radonbelastung in Wohnungen zu begrenzen, heißt es im Bundesumweltministerium (BMU), nachdem die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) im Juni 2004 nach Fertigstellung einer großen deutschen Studie (H.-E. Wichmann et al., GSF) festgestellt hatte, daß ab einer Radonkonzentration von 150 Becquerel pro Kubikmeter Wohnraumluft ein zusätzliches Lungenkrebsrisiko statistisch signifikant nachweisbar ist. In den Bundesländern stößt ein Radonschutzgesetz jedoch auf Vorbehalte.

Stx430-431.2004.5,6.2 (2 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Die Schwermetallbelastung durch Uran wurde bisher unterschätzt. Bundesbehörden diskutieren derzeit einen Grenzwert für Urangift im Trinkwasser und die Forscher des Braunschweiger Instituts für Pflanzenernährung und Bodenkunde der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) fordern zudem die Deklaration des Urangehaltes auf Mineralwasserflaschen. Unter dem Titel "Uran-Umwelt-Unbehagen" fand am 14. Oktober 2004 in Braunschweig ein ganztägiges Statusseminar statt. Ein Tagungsbericht von Inge Lindemann.

Stx430-431.2004.3-5.3 (3 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

BfS-Jahresbericht 2003: Diagnostische Referenzwerte zur Verbesserung des medizinischen Strahlenschutzes. Ein besserer medizinischer Strahlenschutz ist ein Schwerpunkt des kürzlich veröffentlichten Jahresberichtes 2003 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Als besondere Leistung hebt das BfS dabei die Erstellung und Veröffentlichung sogenannter diagnostischer Referenzwerte (DRW) für Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin hervor. Mittelfristig sollen diese zu einer Senkung der Strahlenbelastung der Bürgerinnen und Bürger durch medizinische Anwendung ionisierender Strahlung führen, schreibt BfS-Präsident Wolfram König.

Stx422-423.2004.4.1 (1 Seite)

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amtlicher Strahlenschutz

Leukämiehäufung: Strahlenkommission des Bundesumweltministers will privat gesponsert werden. Schon zum dritten Mal beriet am 27. November 2002 der Ausschuß "Anlagensicherheit" der Strahlenschutzkommission (Vorsitzende Prof. Günther Dietze, Christian Küppers) zur radioaktiven Kontamination der Nahumgebung der Geesthachter Atomanlagen. Die Wissenschaftler der ARGE PhAM, die die Verseuchung aufgedeckt hatten, und die Ärzteorganisation gegen den Atomkrieg IPPNW hatten bereits im Vorfeld der letzten Beratung im Mai 2002 darauf verwiesen, daß auch von Seiten der Atomaufsicht amtliche Informationen zu Ursachen und Hintergründen der radioaktiven Kontamination für die Diskussion zur Verfügung gestellt werden müßten. Insbesondere war um die Beantwortung der Frage gebeten worden, welche Experimente im Raum Geesthacht in den achtziger Jahren im Kontext der Fusionsforschung betrieben wurden und wo und wann bei den Geesthachter Atomanlagen der hierzu erforderliche Hybridreaktor beziehungsweise ein vergleichbares Gerät betrieben wurde. Diese Fragen wurden nicht beantwortet. Auch eine Kostenübernahme für die Teilnahme der Wissenschaftler an der Sitzung der Strahlenschutzkommission wurde abgelehnt. Stattdessen erreichte die IPPNW jetzt zwei Tage vor der Sitzung die Anfrage der SSK, ob nicht IPPNW die Finanzierung des Auftretens der Fachleute vor der SSK übernehmen könne. Von den Vertretern des amtlichen Strahlenschutzes wird es inzwischen offensichtlich als normal angesehen, daß die Aufklärungsarbeiten bei einer radioaktiven Umweltkontamination von Nicht-Regierungsorganisationen übernommen werden, kommentiert die IPPNW dieses Ansinnen. Sämtliche Meßprogramme der letzten 4 Jahre, die die Erkenntnisse zu Geesthacht voranbrachten, seien bislang durch die örtliche Bürgerinitiative und durch die IPPNW finanziert worden. Die IPPNW gedenke nicht, Mitgliederbeiträge und Spenden nun auch noch für Zwecke einer amtlichen Kommission zu verwenden, deren Interesse an einer wirklichen Aufklärung der genannten Probleme bisher nicht erkennbar ist.

Stx382-383.2002.6.1 (1 Seite)

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amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutz – das Pilotprojekt für "Gender Mainstreaming" des Bundesumweltministeriums. Strahlenschutz ist das Pilotprojekt für "Gender Mainstreaming" im Bundesumweltministerium. Geprägt von der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking sollen damit nun auch bei der Strahlenbelastung "gleiche Rechte und Pflichten für Männer und Frauen" gefördert werden. Der Schutz des ungeborenen Lebens wurde dazu in der neuen Strahlenschutzverordnung 2001 mit dem Bedürfnis nach "Gender Mainstreaming" konfrontiert. Schwangere und stillende Frauen und ihre Kinder haben dabei verloren.

Stx354-355.2001.4-8.5 (5 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit bescheinigt Unbedenklichkeit der Atommülltransporte nach Gorleben. Transporte abgebrannter Brennelemente nach Frankreich von BfS genehmigt. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 21. September 2000 acht Transporte von abgebrannten Brennelementen aus den Atomkraftwerken Stade, Biblis und Philippsburg zu der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague genehmigt. Transporte abgebrannter Brennelemente in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen waren im Mai 1998 ausgesetzt worden, nachdem jahrelang verschwiegene Grenzwertüberschreitungen für die radioaktive Oberflächenkontamination der Transportbehälter öffentlich bekannt geworden waren. Die im September 2000 genehmigten 8 von 54 beantragten Beförderungen durch die Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) wurden wegen fehlender Versicherungsnachweise für das Jahr 2001 bis zum 31. Dezember 2000 befristet. Wann von ihnen Gebrauch gemacht wird, liegt nun bei der NCS und den Kraftwerksbetreibern. Der konkrete Transporttermin muß mit den Innenministerien der vom Transport berührten Bundesländer abgestimmt werden. Zuvor war eine Ende August dieses Jahres veröffentlichte 112-seitige Sicherheitsanalyse der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zu dem Schluß gekommen, daß "die mit der bestimmungsgemäßen (unfallfreien) Anlieferung und Einlagerung von radioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelementen in den entsorgungstechnischen Gorlebener Anlagen verbundenen Strahlenexpositionen sowohl die derzeitigen als auch zukünftig geltenden (restriktiveren) Individualdosisgrenzwerte der nationalen und internationalen Transportvorschriften deutlich unterschreiten und somit keine ins Gewicht fallende radiologische Belastung der Bevölkerung der Standortregion und des Transport- und Begleitpersonals darstellen". Der GRS-Bericht wurde im Internet auf der Homepage der GRS unter www.grs.de veröffentlicht.

Stx330-331.2000.4,5.2 (2 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Atommüll-Recycling: US-Behörde stoppt die Freigabe von kontaminierten Metallen. Radioaktiv verseuchter Stahl soll zu Atommüllbehältern verarbeitet werden. Das US-amerikanische Energiedepartment hat am 13. Juli 2000 den Verkauf mehrerer tausend Tonnen Metallschrott aus Atomwaffenfabriken verboten, damit radioaktiv kontaminierte Metalle nicht mehr länger zu Gürtelschnallen, Reißverschlüssen, Spielzeug und anderen Erzeugnissen verarbeitet werden. Der zuständige Staatssekretär Bill Richardson sagte, daß die Verkäufe erst wieder aufgenommen werden sollen, wenn die für die jeweiligen Anlagen Verantwortlichen sicherstellen könnten, daß die Metalle von jeglicher nachweisbarer radioaktiver Kontamination frei sind.

Stx326-327.2000.1,2.2 (2 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutz in der DDR: Mißbrauch von Radionukliden durch die Staatssicherheit. Im Verlauf von Recherchen für die Gauck-Behörde im Jahr 2000 hat der Medizinphysiker und Mitbegründer des "Neuen Forums" Dr. Sebastian Pflugbeil, umfangreiche, bisher nicht bekannte Unterlagen erschlossen, die belegen, daß die STASI ein komplexes System unterschiedlicher Markierungsverfahren auf der Basis von Radionukliden entwickelt und eingesetzt hat. Demzufolge wurden Papiere, Kraftfahrzeuge, Schreibmaterialien und sogar Personen mit radioaktiven Substanzen markiert, um dann "konspirativ" deren Bewegungen mit Hilfe von Geigerzählern kontrollieren zu können. Die Experten der STASI seien sich darüber im klaren gewesen, daß diese Verfahren nicht unter Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen der DDR zu verwirklichen gewesen waren, berichtet Pflugbeil. Es sei damit zu rechnen, daß bisher nur die Spitze eines Eisbergs bekannt ist.

Stx324-325.2000.7.1 (1 Seite)

amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutzrecht: Outsourcing bei der Neufassung von Richtlinien des Strahlenschutzes. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Arbeiten zur Anpassung der Richtlinie zum Erwerb der Fachkunde im nichtmedizinischen Bereich des Strahlenschutzes an die neue Strahlenschutzverordnung, zur Umsetzung der Euratom-Vorschriften in den Richtlinien zur Bestimmung der inneren und äußeren Strahlenexposition und zur Entwicklung von Kriterien für die Datenbasis von Langzeitsicherheitsanalysen bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgeschrieben. Interessenten sollten sich bis zum 10. Juni 2000 schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter melden.

Stx322-323.2000.3,4.2 (2 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutz-Novelle 2000: Die Unterscheidung von "Tätigkeiten" und "Arbeiten" in der neuen Strahlenschutzverordnung dient nicht dem Strahlenschutz. Von der Strahlenschutzverordnung zur "Finanzministerschutzverordnung". Die Unterscheidung von "Tätigkeiten" beim Umgang mit künstlicher Radioaktivität und "Arbeiten" bei natürlichen Strahlungsquellen war Kritikpunkt der Gesellschaft für Strahlenschutz und der Gewerkschaften auf der Verbändeanhörung zur Novellierung der Strahlenschutzverordnung am 9. und 10. Mai 2000 in Bonn. Der Medizinphysiker Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, beschreibt die Konsequenzen aus dieser Unterscheidung. Pflugbeil war Minister in der Modrow-Regierung der DDR und ist gemeinsam mit den 30 Erstunterzeichnern des Gründungsaufrufs für das Neue Forum Träger des Nationalpreises des Jahres 2000 der Deutschen Nationalstiftung.

Stx322-323.2000.1-3.3 (3 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutz-Novelle 2000: Stellvertretender Vorsitzender der Strahlenschutzkommission distanziert sich von der neuen Strahlenschutzverordnung. Der Strahlenschutz für die Bevölkerung wird verschlechtert. Federführender Jurist des Bundesumweltministeriums gibt zu: Erkenntnisse der letzten eineinhalb Jahrzehnte über die Wirkung von Strahlung blieben in der neuen Strahlenschutzverordnung unberücksichtigt. Unterabteilungsleiter sieht für Proteste keine Chance, denn zwischen den beteiligten Ministerien und den Ländern sei bereits alles voll abgestimmt. Bundesumweltminister Trittin ist dem Vorwurf der Roßtäuscherei ausgesetzt. Der Strahlenschutz für die Bevölkerung in Deutschland wird von der rot-grünen Bundesregierung nicht wie behauptet um ein Drittel verbessert, sondern verschlechtert. Die zulässige Belastung wird von 0,3 auf 1 Millisievert jährlich erhöht und soll auch für Castor-Transporte gelten, obwohl die biologische Schadwirkung von Strahlung größer ist als früher angenommen. Das ist die Erkenntnis unabhängiger Strahlenschutz-Experten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Gesellschaft für Strahlenschutz (GSS) nach einem dreistündigen Treffen mit Vertretern des Bundesumweltministeriums (BMU), des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission (SSK) am Abend des 12. April 2000 in Berlin.

Stx320-321.2000.1-4.4 (4 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutz-Novelle 2000: Das Bundesumweltministerium will über Strahlenschutz nicht öffentlich diskutieren. Die Neufassung der Strahlenschutzverordnung wird von den unabhängigen Experten der BUND-Strahlenkommission scharf kritisiert. Die Anpassung der Strahlenschutzverordnung an die Forderungen der EU-Richtline 96/29/Euratom hat im Frühjahr 2000 zu wachsender Unruhe über ihre Auswirkungen geführt. Es gibt Befürchtungen vor weiträumiger Verbreitung der Radioaktivität aus Atomanlagen in Deutschland, Warnungen vor der zukünftigen möglichen Deponierung oder Verbrennung strahlender Abfälle und Beschwichtigungen von Seiten der Atomindustrie und der Politiker im Bundestag. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Internationale Ärzteorganisation IPPNW, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Rechtshilfegruppe Gorleben, und die Gesellschaft für Strahlenschutz haben prüfen lassen, ob der Entwurf der Novelle dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und den notwendigen Schutz vor ionisierenden Strahlen in Deutschland verbessern wird. Die unabhängigen Experten der BUND-Strahlenkommission (BSK) kommen zu dem Schluß, daß das nicht der Fall ist. Die vollständige Studie liegt als Bericht Nr. 21-22 des Otto Hug-Strahleninstitutes vor. Gesellschaft für Strahlenschutz e.V., Berlin, Bremen 2000, 120 Seiten, ISSN 0941-0791.

Stx318-319.2000.1-5.5 (5 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Bundesamt für Strahlenschutz ließ sich von Experten der Gesellschaft für Strahlenschutz den Stand der Wissenschaft erklären. Fachgespräch vom 3. Februar 1999 zur Wirkung kleiner Strahlendosen in Neuherberg.

Stx302-303.1999, 3-5.3 (3 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Die Strahlenschutzkommission hat eine neue Satzung. Für die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und die Strahlenschutzkommission (SSK) sind jeweils neue Satzungen erlassen worden und am 22. Dezember 1998 in Kraft getreten. Sie ersetzen die gemeinsame Satzung der RSK und der SSK in der Fassung vom 29. Januar 1990. Strahlentelex dokumentiert in Auszügen die neue Satzung der SSK, die am 9. Januar 1999 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Stx290-291.1999.3.1 (1 Seite)

amtlicher Strahlenschutz

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): "Konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips im Strahlenschutz". Jahresbericht 1997 des BfS veröffentlicht. Kurz vor dem Regierungswechsel und noch unter der Regie der früheren Bundesumweltminsterin Angela Merkel (CDU) hat das Bundesamt für Strahlenschutz Ende September 1998 einen 350 Seiten starken Jahresbericht für 1997 vorgelegt (ISSN 0940-7650). Das Amt soll, seinen Aufgaben gemäß, das Bundesumweltministerium "fachlich durch wissenschaftliche Forschung in seiner Verantwortung für den Gesundheitlichen und physikalisch-technischen Strahlenschutz, bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, bei der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen, beim Transport radioaktiver Stoffe sowie in der kerntechnischen Sicherheit unterstützen". Frau Merkel meinte dazu, das Bundesamt für Strahlenschutz habe "die Grundlagen für die konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips im Strahlenschutz" geliefert und "auch bei der Erkundung und dem Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle Fortschritte erzielen" können. Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt und baut selbst Atomanlagen (Endlager) und nimmt gleichzeitig Aufsichts-, Genehmigungs- und Kontrollfunktionen wahr. Diese Verquickung führe automatisch zu Unzulänglichkeiten und Fehlern, Interessenkonflikte seien programmiert, bemängeln außenstehende Beobachter. Zum Bundesamt für Strahlenschutz gehören die Geschäftsstellen des Kerntechnischen Ausschusses (KTA), der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Reaktorsicherheitskommission (RSK).

Stx284-285.1998.3,4.2 (2 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Die Zahl der Röntgenuntersuchungen nimmt weiter zu, in Ostdeutschland sind die Radonkonzentrationen höher und Stewardessen und Piloten gehören zu den am höchsten beruflich Strahlenbelasteten. "Der Beitrag der Strahlenexposition durch Kernkraftwerke und sonstige kerntechnische Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland zur mittleren effektiven Dosis der Bevölkerung blieb auch im Jahr 1994 deutlich unter 1 % der zivilisatorischen Strahlenexposition. Die Jahresemissionen radioaktiver Stoffe lagen bei allen kerntechnischen Anlagen unterhalb, bei den meisten weit unterhalb der genehmigten Werte." Wie in den Jahren zuvor ist auch der neue, als Unterrichtung durch die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitete und am 11. Oktober 1995 veröffentlichte Bericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1994" (Bundestagsdrucksache 13/2287 vom 14.9.1995) mit ausgesuchter Zurückhaltung formuliert. Er ist im sogenannten Strahlenschutzvorsorgegesetz vorgeschrieben und muß jährlich vom Bundesumweltminister vorgelegt werden, um Änderungen gegenüber den Vorjahren aufzuzeigen.

Stx218-219.1996.2.1 (1 Seite)

amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschutzforschung: "Der eingeschlagene Weg führt zu sehr guten Ergebnissen". Für rund 52 Millionen Mark hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Auftrage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Untersuchungsvorhaben auf dem Gebiet des Strahlenschutzes vergeben, die in 1994 abgeschlossen wurden oder noch laufen. Aus dem Programmreport 1994 zur Strahlenschutzforschung des BfS.

Stx196-197.1995.5,6.2 (2 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Die Strahlenbelastung durch Tschernobyl geht zurück, die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen nimmt zu. Die durch den Unfall von Tschernobyl veränderte Strahlenbelastung der Bevölkerung ist 1993 in Deutschland auf weniger als ein Drittel der Belastung von 1986 zurückgegangen. Dagegen nimmt die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen weiter zu. Das erklärt die Bundesregierung in ihrem Ende 1994 dem Bundestag vorgelegten Bericht über die Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1993 (Bundestagsdrucksache 12/8539).

Stx192-193.1995.1,2.2 (2 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Die höchsten Strahlenbelastungen verursachen weiterhin Ärzte. Die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland waren im Jahr 1992 einer Strahlenbelastung von durchschnittlich 4 Millisievert (400 Millirem) ausgesetzt, wobei der größte Einzelbeitrag von etwa 1,5 Millisievert (150 Millirem) durch Strahlenanwendung in der Medizin, vor allem durch die Röntgendiagnostik verursacht wird. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung für das Jahr 1992 hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung (Drucksache 12/7536 vom 16.5.1994) vorgelegt und am 28. Juni 1994 veröffentlicht wurde.

Stx182-183.1994.1-3.3 (3 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Neue Internationale Strahlenschutzkommission unter der Schirmherrschaft der IPPNW gefordert. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP - International Commission on Radiological Protection), deren Empfehlungen im allgemeinen die Grundlage für Empfehlungen der nationalen Strahlenschutzgremien und der Gesetzgebung bilden, ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse, fällt Fehlentscheidungen und ist falsch organisiert. Deshalb sollte sie durch einen neuen Internationalen Strahlenschutzrat (IRPC - International Radiation Protection Council) unter der Schirmherrschaft der 1985 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) ersetzt werden. Das fordert Karl Z. Morgan, von 1950 bis 1971 selbst Mitglied der ICRP.

Stx154-155.1993.4-6.3 (3 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Strahlenschützer räumen Tschernobyl-Lügen ein. Während zum Beispiel der deutsche Landwirtschaftsminister Ignaz Kiechle nach der Katastrophe von Tschernobyl vor laufenden Kameras grünen Salat verspeiste, trank der türkische Handelsminster Cahit Aral im Juni 1986 Tee und versicherte, dies sei völlig ungefährlich. Aral: "Wer behauptet, Lebensmittel seien radioaktiv verseucht, ist verrückt!" Oder: "Ein bißchen Radioaktivität macht aktiver und gesünder." Im Dezember 1992 räumte er in einem Interview mit der Instanbuler Zeitung Milliyet ein, die Öffentlichkeit im Frühjahr 1986 bewußt belogen zu haben. "Wir müssen uns bei der Türkischen Bevölkerung entschuldigen. Wir haben viel zu spät die radioaktive Verseuchung der Türkei gemessen und die Werte verschwiegen. Dann haben wir radioaktiv verseuchten Tee und Haselnüsse bewußt ins Ausland verkauft".

Stx144-145.1993.1,2.2 (2 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Ärzte verursachen die höchsten Strahlenbelastungen. Im Oktober 1992 hatte der Bundestag den Bericht (12/69) der Bundesregierung über die Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1989 zur Kenntnis genommen. Er forderte die Bundesregierung dabei auf, den Bericht künftig um Angaben über die Strahlenbelastung als Folge des Uranbergbaus der früheren Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut in Chemnitz, der heutigen bundeseigenen Wismut GmbH, sowie um die Strahlenbelastung von Flugpersonal und Vielfliegern bei Interkontinentalflügen zu ergänzen. Der Bericht für das Jahr 1990 (Bundestagsdrucksache 12/2677) stammt vom 26.5.1992 und in ihm fehlen die geforderten Angaben ebenfalls noch. Die Umweltradioaktivität in den Bergbaugebieten Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts werden lediglich pauschal als "überdurchschnittlich" bezeichnet.

Stx140-141.1992.1-3.3 (3 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Stasi-Technik: Radioaktive Bestrahlung im Transitverkehr bestätigt. Transitreisende durch die ehemalige DDR sind an den Auto-Kontrollstellen regelmäßig radioaktiv bestrahlt worden. Das bestätigte der ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS/Stasi) Diplom-Ingenieur Frank Thielemann in einem Gespräch mit dem Strahlentelex anläßlich eines Besuchs an seinem Arbeitsplatz im Juli 1991.

Stx110-111.1991.7.1 (1 Seite)

amtlicher Strahlenschutz

Sommerschule für Strahlenschutz: Strahlenschützer unter sich. "Sommerschule für Strahlenschutz" nennt sich das Ereignis, auf dem sich alle zwei Jahre Strahlenschützer im öffentlichen Dienst und aus der Industrie für 1.130 DM eine Woche lang über den letzten Stand der Meinung im etablierten Strahlenschutz informieren lassen. Zum 7. Mal fand diese Schulung im Juni 1991 in Berlin statt. Ein Bericht und Kommentar von Thomas Dersee. Mit einer ergänzenden Leserzuschrift von Prof. Albrecht M. Kellerer, München.

Stx108-109.1991.3.1 + Stx110-111.1991.3.1 (2 Seiten)

amtlicher Strahlenschutz

Strahlenbericht 1988: Gleichbleibende Unterschiede in der Strahlenbelastung von Nord- und Süddeutschen. Als Aneinanderreihung der Monatsberichte des Instituts für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes hat der Bundesminister für Umwelt und Reaktorsicherheit im Februar 1989 den "Bericht zur Strahlenexposition im Jahr 1988" veröffentlicht. Danach blieb die mittlere monatliche Aufnahme von radioaktivem Cäsium-137 und Cäsium-134 mit den Nahrungsmitteln im Verlauf des Jahres 1988 etwa auf gleichbleibender Höhe und wird für Erwachsene im Bundesmittel mit rund 100 Becquerel pro Monat abgeschätzt. Für Kleinkinder liegt dieser Wert bei etwa 40 Becquerel pro Monat. Männer in München haben danach etwa die Hälfte mehr Cäsium-137 in ihren Körpergeweben gespeichert als ihre Frauen und etwa doppelt soviel wie deren Geschlechtsgenossinnen aus Homburg/Saar, Frankfurt am Mai und Berlin.

Stx52.1989.1,2.2 (2 Seiten)

beruflicher Strahlenschutz

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beruflicher Strahlenschutz

Der Einfluss der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen auf die Bestimmung der Strahlenexposition von Flugpersonal - Zu erwartende Änderungen durch die Euratom-Richtlinie 59/13 und Unterschätzung der Ergebnisse durch unrealistische ICRP-Annahmen. Von Robert Schmitz.

Nach Strahlenschutzverordnung gehört Flugpersonal zur Gruppe der „beruflich strahlenexponierten“ Personen. Wie auch aus anderen Sparten bekannt, zeigen sich bei ihm erhöhte Raten an Krebserkrankungen, nicht malignen Hirntumoren und Katarakten. Sein Gesundheitsrisiko erscheint im Vergleich zu anderen chronisch exponierten Kollektiven als unerwartet hoch, weil laut Bundesamt für Strahlenschutz die Jahresdosen nur bei 2 bis 5 Millisievert (mSv) liegen sollen (BfS 2011). Wegen der komplexen Zusammensetzung der Höhenstrahlung im Flugzeug mit Anteilen von hochenergetischen Neutronen und geladenen Partikeln wird die Dosis nicht durchgängig gemessen, sondern mithilfe von Annahmen über die Verhältnisse bei Standardflugrouten anhand von Rechenmodellen bewertet.

Kritische Wissenschaftler weisen seit langem auf die Unterschätzung der biologischen Wirkung von Neutronen, die einen erheblichen Dosisbeitrag liefern, in den Berechnungen hin. Entgegen zahlreichen Befunden, die diese These bestätigen, hat die internationale Strahlenschutzkommission ICRP 2007 eine weitere Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen, die in die Rechenmodelle eingehen, empfohlen (ICRP 103). Dies ist in der auch für Deutschland verbindlichen EURATOM-Richtlinie 59 von 2013 übernommen worden. Es besteht somit die Gefahr, dass die zukünftigen Strahlendosen des Flugpersonals so klein gerechnet werden, dass das Flugpersonal wegen zu kleiner Dosis von Strahlenschäden freigesprochen wird.

Diese Studie beschäftigt sich hauptsächlich mit der Frage, wie sich verschiedene Wertzuweisungen für den Strahlungswichtungsfaktor auf die Berechnung der effektiven Dosis durch ionisierende Strahlung in einer für Langstreckenflüge typischen Höhe von 10 bis 12 Kilometern auswirken. Es ist zu befürchten, dass die rechnerische Absenkung der effektiven Dosis durch Neutronen- und Protonenstrahlung um 30 Prozent dazu benutzt wird, das Flugpersonal aus der gesetzlich geschützten Kategorie der beruflich Strahlenexponierten herauszunehmen.

Stx724-725.2017.1-3.3 (3 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Kosmische Strahlung: Die Minimierung der Strahlenbelastung des Flugpersonals durch Rechenkunst. Die EURATOM-Richtlinie 59 von 2013 macht´s möglich. Von Inge Schmitz-Feuerhake. Das Flugpersonal wird nach Strahlenschutzverordnung zu den „beruflich strahlenexponierten“ Personen gerechnet. Wie auch aus anderen Sparten bekannt, zeigen sich bei ihm erhöhte Raten an Krebserkrankungen, nicht malignen Hirntumoren und Katarakten. Ihr Gesundheitsrisiko erscheint im Vergleich zu anderen chronisch exponierten Kollektiven als unerwartet hoch, da laut Bundesamt für Strahlenschutz die Jahresdosen nur bei 2 bis 5 Millisievert (mSv) liegen sollen. Wegen der komplexen Zusammensetzung der Höhenstrahlung im Flugzeug mit Anteilen von hochenergetischen Neutronen und geladenen Partikeln wird die Dosis nicht kontinuierlich gemessen, sondern anhand von Annahmen über die Verhältnisse bei Standardflugrouten berechnet. Kritiker beklagen seit Langem die Unterbewertung der biologischen Wirkung von Neutronen, die einen erheblichen Dosisbeitrag liefern. Entgegen zahlreichen Befunden, die diese Kritik bestätigen, hat die Internationale Strahlenschutzkommission ICRP 2007 eine weitere Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen empfohlen. Die auch für Deutschland verbindliche EURATOM-Richtlinie 59 von 2013 hat dieses übernommen. Es ist anzunehmen, dass damit die zukünftigen Strahlendosen des Flugpersonals so klein gerechnet werden, dass das Flugpersonal wegen zu kleiner Dosis von Strahlenschäden freigesprochen wird.

Stx712-713.2016.1-6.6 (6 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenbelastung: Strahlenbelastungen im Uranbergbau der DDR. Ausschreibung des Bundesamtes für Strahlenschutz zu den Fehlern der Job-Exposure-Matrix des Wismut-Uranbergbaus in der DDR. Ein Forschungsprojekt zur Ermittlung der Unsicherheiten der Strahlungsexpositionabschätzung in der Wismut Kohorte hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) jetzt öffentlich ausgeschrieben. Das BfS führt mit der deutschen Uranbergarbeiter Kohorte (Wismut-Kohorte) die weltweit größte epidemiologische Kohortenstudie an circa 60.000 Uranbergarbeitern durch. Grundlage der Expositionsabschätzung bildet eine sogenannte Job-Exposure-Matrix (JEM), mit der die Radon-Folgeprodukt-, langlebige Radionuklid- und Gamma-Exposition jedes Kohortenmitglieds im Zeitraum 1946-1989 ermittelt werden soll. Die JEM wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erstellt. Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Die JEM wurde wegen ihrer außergewöhnlich großen Fehlerhaftigkeit vielfach angegriffen und ist Gegenstand in zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen bei der Anerkennung von Berufskrankheiten.

Stx624-635.2013.11.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Anerkennung beruflicher Strahlenbelastungen: Strahlenexpositionen für Beschäftigte in den Objekten 02, 03 und 09 des Uranerzbergbaus der WISMUT.

Bis 1990 liegen öffentlich keine verwendbaren Individualdosen für die Beschäftigten der WISMUT vor und die Strahlenexpositionen werden wie folgt ermittelt:

Aus vorliegenden Messungen, die lückenhaft waren, oder Modellen wurden die Strahlenexpositionen für Hauer durch eine schrittweise vorgenommene, mehrfache arithmetische Mittelwertbildung abgeleitet.

Die Strahlenexpositionen für andere Berufsgruppen untertage wurden aus denen der Hauer durch Schätzung von Wichtungsfaktoren ermittelt.

Die so rechnerisch gewonnenen Strahlenexpositionen werden wiederum in Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten und in der Forschung – z.B. Epidemiologie – einzelnen Personen zugeordnet. Unsicherheiten, der auf diese Weise festgelegten Strahlenexpositionen von den Beschäftigten der WISMUT, wurden nicht ermittelt und bewertet. Daher sind die Ergebnisse der Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten und der Forschung nicht belastbar.

Basis für die Strahlenexpositionen von den Beschäftigten der WISMUT ist die Job-Exposure-Matrix (JEM), die für einzelne Kalenderjahre jeweils einen Mittelwert für Hauer und das gesamte Objekt angibt. Daher können die durch nachfolgende Differenzierungen abgeleiteten Strahlenexpositionen für einzelne Beschäftigte der WISMUT als Artefakte angesehen werden.

Frage an die Leser: Sind Artefakte bei Strahlenexpositionen geeignet für den Einsatz in Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten und in der Forschung?

Von Gerd Georg Eigenwillig

Stx632-633.2013.6-12.7 (7 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Leiharbeiter in deutschen AKW. Sie sind höheren Strahlendosen ausgesetzt als das Eigenpersonal. In Deutschland waren im Jahr 2010 in deutschen Kernkraftwerken insgesamt 32.391 beruflich strahlenexponierte Personen tätig. Davon waren 26.636 sogenanntes Fremdpersonal (Werk- und Leiharbeitsbeschäftigte). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/12107 vom 17.01. 2013) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor. Leiharbeiter waren im Jahresbericht des Bundesumweltministers zu Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung nicht mehr aufgetaucht.

Stx630-631.2013.10.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Uranerzbergbau: Fahrlässiger Umgang mit den Strahlenexpositionen von Bergleuten der WISMUT. Bei der Ermittlung und Bewertung der Strahlenexpositionen von Bergleuten bestehen große Unsicherheiten. Sensitivitätsanalysen liegen nicht vor. Das hat ungeklärte Folgen für Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten und für Forschungsvorhaben wie zum Beispiel in der Epidemiologie. Dr. Gerd Georg Eigenwillig geht auf Randbedingungen ein, die bei der Bewertung der Strahlenexpositionen berücksichtigt werden müssen. – Von 1946 bis 1990 wurden im Erzgebirge in Sachsen Uranerze abgebaut. Schwerpunkt-mäßig werden für diesen Zeitraum Strahlenexpositionen der Bergleute durch das Edelgasisotop Radon-222 und seine kurzlebigen, energiereichen und alphastrahlenden Zerfallsprodukte betrachtet. In den 1990er Jahren kommen retrospektiv erhoben die äußere Gamma-Strahlung und die langlebigen Radionuklide der Uran-235- und der Uran-238-Zerfallsreihen hinzu. Ermittelt werden die Strahlenexpositionen durch Inhalation und äußere Gamma-Strahlung, aber nicht die durch Ingestion. In der vorliegenden Veröffentlichung wird auch auf Ingestion eingegangen. Die Sachverhalte werden beispielhaft für die Objekte 02 und 09 der WISMUT im Lagerstättendistrikt von Schlema-Alberoda dargestellt. Objekte waren relativ selbständige Struktureinheiten, zu denen meistens mehrere Bergwerke gehörten, die im Sprachgebrauch der WISMUT als Schächte bezeichnet wurden. Individuelle Messungen der Strahlenexpositionen von Bergleuten der WISMUT liegen bis 1990 nicht vor. Ferner werden bei Modellen und Messungen nur arithmetische Mittelwerte verwendet. Vorliegende Strahlenexpositionen liefern daher höchstens eine grobe Orientierung. Von Gerd Georg Eigenwillig.

Stx600-601.2012.1-4.4 (4 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Röntgenstrahlung: Gesundheitsschäden durch Radargeräte. Inwiefern Soldaten Gesundheitsschäden durch Radargeräte erlitten haben, beschäftigt den Bundestag und das Verteidigungsministerium seit Ende 2000. Die im Jahr 2002 eingesetzte Radarkommission habe jedoch in ihrem Bericht vom 2. Juli 2003 nur für die von ihr identifizierten Radargeräte die bekannte vereinfachte Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Wehrdienstbeschädigungsverfahren vorgeschlagen, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke.. Das bedeute, daß bei Betroffenen, die an anderen Geräten tätig waren und erkrankt sind, die „normalen“ Verfahrenskriterien anzuwenden seien. Das heißt, es werde in jedem der Fälle individuell geprüft, welchen Strahlenbelastungen der Antragsteller tatsächlich aus-gesetzt war.

Stx590-591.2011.20.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Werk- und Leiharbeiter in Atomkraftwerken: Mehr als 67.000 Deutsche sind beruflich radioaktiver Strahlung ausgesetzt. In Deutschland sind im Jahr 2009 67.168 Personen Inhaber eines Strahlenpasses gewesen, in dem die radioaktiven Belastungen dokumentiert werden müssen. 1980 waren es noch 19.350 und im Jahr 1992 gab es einen Höchststand von 85.041 Das gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 17/ 6031 vom 1. Juni 2011) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke an. Einen Strahlenpass müssen demnach in Deutschland auch Personen mitführen, die aus beruflichen Gründen in Betrieben, in denen sie nicht beschäftigt sind, ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Ausländische Leiharbeiter, die in deutschen Atomanlagen tätig sind, verfügen der Bundesregierung zufolge über Strahlenpässe ihrer Herkunftsländer. Die Festsetzung der Grenzwerte maximal zulässiger Strahlenbelastung liegt laut Bundesregierung bei den Heimatländern: „Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union muß durch entsprechende gesetzliche Regelungen sicherstellen, dass diese Grenzwerte für seine Staats-angehörigen auch dann nicht überschritten werden, wenn diese vorübergehend außerhalb seines Hoheitsgebiets beschäftigt werden“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.

Stx588-589.2011.10-11.2 (2 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Chronisch Lymphatische Leukämie: Die USA wollen nun auch die CLL als strahlenverursachte Berufskrankheit anerkennen. Das US-amerikanische Department of Health and Human Services (HHS) schlägt vor, auch die Chronische Lymphatische Leukämie (CLL) als strahlenverursachte Krebserkrankung im Rahmen der Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheit  anzuerkennen. Den bisher gültigen Leitlinien zufolge gelten alle Krebsarten außer der CLL als potenziell durch Strahlung verursacht. Das HHS schlägt nun vor, den bisherigen Ausschluß der CLL zu revidieren. Das gab das US-amerikanische Institut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (NIOSH, Az. 209), am 21. März 2011 bekannt.

Stx584-585.2011.10.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

„Weltniveau“ im Arbeitsschutz: Professor Arndt und die Lungenfibrose bei Wismut-Bergleuten. Zur Anerkennung einer Lungenfibrose bei Beschäftigten der früheren Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut in Sachsen und Thüringen) als Berufskrankheit verlangt die Berufsgenossenschaft Bergbau (BBG) den Nachweis einer extrem hohen Lungendosis bei den Betroffenen. Lungenfibrosen in Folge von Staub sind jedoch ein typisches Berufsleiden von Bergleuten auch ohne Strahlenbelastung. Die BBG stützt ihre Haltung auf ein Gutachten von Prof. Dietrich Arndt, vormals führender Arbeits- und Strahlenmediziner der DDR. Kombinationswirkungen von Staub und Strahlung werden in dem Gutachten nicht untersucht, obwohl der Titel diesen Eindruck erweckt. Bericht von Inge Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil

Stx556-557.2010.2-7.6 (6 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Die Induktion gutartiger Tumore durch ionisierende Strahlung – ein vernachlässigtes Kapitel von Strahlenrisikobetrachtungen. Die Induktion gutartiger (benigner) Tumore durch ionisierende Strahlung ist ein vernachlässigtes Thema von Strahlenrisikobetrachtungen, da internationale Strahlenschutzgremien als Kriterium zur Empfehlung von Grenzwerten und von Schutzmaßnahmen ausschließlich die Wahrscheinlichkeit von Krebserkrankungen zu Grunde legen. In der Berufskrankheitenverordnung stehen die gutartigen Tumore nicht auf der Liste anzuerkennender Strahlenschäden, obwohl auch diese zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit bis hin zur Berufsunfähigkeit führen können. Es ist daher erforderlich, die Befunde im Niederdosisbereich und Erkenntnisse über Dosiswirkungsbeziehungen in die Risikobetrachtungen einzubeziehen. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP), auf deren Empfehlungen die deutsche Strahlenschutzverordnung im wesentlichen basiert, listet die benignen Tumore unter den zu beachtenden Strahlenschäden bei niedriger Dosis nicht auf. Weitere wissenschaftliche Einrichtungen, die international große Beachtung finden und regelmäßig Beurteilungen von Strahlenrisiken veröffentlichen, sind das UNSCEAR-Komitee (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation) und dasjenige der U.S.-amerikanischen Academy of Sciences BEIR (Biological Effects of Ionizing Radiation). Letzte haben in ihren früheren Reports auch die historischen Befunde über benigne Tumore in verschiedenen Körpergeweben, die nach Strahlentherapie aufgetreten sind, aufgeführt. Im Bericht des BEIR-Komitees von 2006 werden in einem Kapitel „Benign Neoplasms“ mehrere große Studien ab 1992 zitiert, unter anderem die Ergebnisse über Tumore des Zentralnervensystems (ZNS) bei den Überlebenden der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. In einer Zusammenfassung für die Öffentlichkeit heißt es dazu (BEIR VII): „Radiation exposure has also been shown to increase risks of some benign tumors, but data are inadequate to quantify this risk.“ Die Einschätzung, dass das Risiko nicht quantifiziert werden kann, entspricht allerdings in weiten Teilen nicht dem Stand der Wissenschaft. Von Inge Schmitz-Feuerhake.

Stx548-549.2009.1-5.5 (5 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Epidemiologie: Mehr Krebs bei Radarpersonal des belgischen Militärs. Unter belgischen Militärangehörigen, die zwischen 1963 und 1994 mit Radargeräten gearbeitet hatten, wurden erhöhte Raten von verschiedenen Krebsarten festgestellt. Statistisch hochsignifikant erhöht waren lymphatische Blutkrebsarten im Vergleich zu Militärpersonal, das im gleichen Zeitraum keinen Kontakt mit Radargeräten hatte. (E. Degrave et al. 2009)

Stx534-535.2009.15(4),1-2 (2 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenexposition: PD Dr.med. Rainer Becher. 19. März 1934 – 23. Februar 2009. Mensch, Arzt, Strahlentherapeut, Niedrigdosisexperte – ein kritischer und unabhängiger Geist. Im Februar 2009 starb der Nuklearmediziner Priv.-Doz. Dr.med. Rainer Becher an chronisch lymphatischer Leukämie. Er wehrte sich gegen den Mythos, seine Erkrankung sei nicht strahleninduzierbar. Ein Nachruf von Prof. Dr.med. Wolfgang Hoffmann, Universität Greifswald.

Stx534-535.2009.4-6.3 (3 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Medizinische und berufliche Strahlenbelastung: Herzerkrankungen durch niedrigdosierte Bestrahlungstherapien. Hochdosierte therapeutische Bestrahlungsbehandlungen von meist 30 bis 40 Gray, wie sie bei der Behandlung etwa von Brustkrebs oder Hodgkin-Lymphomen angewendet werden, sind dafür bekannt, das Risiko für Herzerkrankungen zu erhöhen. Es gibt aber auch Hinweise darauf, daß für Patienten, die mit kardialen Dosen von weniger als 4 Gray bestrahlt wurden (etwa bei der Behandlung von Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren), ebenfalls ein erhöhtes Risiko für Herzerkrankungen besteht. Eine neue Studie mit 64.937 männlichen Beschäftigten der Atomwirtschaft in Großbritannien, die im International Journal of Epidemiology veröffentlicht wurde, fand nun ebenfalls einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen Strahlenbelastungen mit niedrigen Dosen und Herzerkrankungen. Für dabei 42.426 aufgrund persönlicher Dosimetriedaten als „Strahlenarbeiter“ identifizierte Personen geben die Autoren eine Erhöhung des Risikos, an Herzerkrankungen zu sterben, von 65 Prozent pro Sievert über das Arbeitsleben kumulierte Strahlenbelastung an. (McGeoghegan et al. 2008: p < 0,001, ERR = 0,65 (90%-CI 0,36-0,98) Sv-1).

Stx524-525.2008.11.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenbelastung: Die Strahlenexposition japanischer Atomarbeiter und der Entschädigungsfall Tadashi Kiyuna. Die japanische Atomaufsichtsbehörde NISA hat kürzlich die Kollektivdosis für Strahlenarbeiter in Kernkraftwerken für den Zeitraum April 2007 bis März 2008 veröffentlicht. Die Kollektivdosis betrug 78,27 Personen-Sievert und war damit um 10,64 Personen-Sievert höher als im Jahr zuvor. Der Anstieg sei auf erforderliche Inspektionen und Reparaturen in den alternden Reaktoren und auf Probleme an den Steuerstäben zurückzuführen, heißt es.

Stx524-525.2008.11.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenbelastung: Entschädigungsgesetz für Radaropfer der NVA gefordert. Strahlengeschädigte DDR-Soldaten und ihre Familien sollen wie Angehörige der Bundeswehr und deren Familien entschädigt werden. Das fordert die Bundestagsfraktion Die Linke in einem Antrag vom 15. Februar 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8116) und fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bisher erhielten Grundwehrdienstleistende, Reservisten, Zivilbeschäftigte und Freiwillige der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR eine Unfallrente, die auf die Altersrente angerechnet wird. Wehrdienstleistende der Bundeswehr, die aufgrund von Radarstrahlen erkrankt sind, bekommen dagegen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, die aber nicht auf die Rente angerechnet werden. Nachdem sie das Aktivvermögen der NVA übernommen habe, müsse sich die Bundesrepublik nun auch ihrer Verantwortung stellen und auch die Passiva übernehmen, nämlich die Verantwortung für die strahlengeschädigten ehemaligen NVA-Angehörigen, deren Familien und Hinterbliebenen, heißt es in der Begründung zu dem Antrag.

Stx508-509.2008.6-7.2 (2 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Uranbergbau: Folgen des Uranbergbaus der SDAG WISMUT. Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität – Beitrag zur Veranstaltung von IPPNW und Tumorzentrum Gera „Krebsrisiko durch den Uranbergbau“ in Gera, 4./5. Juli 2007. von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.. Angesichts der Klimaveränderung wird die Kernenergie derzeit wieder von Betreibern, Herstellern und etlichen Politikern vehement angepriesen. Es wird gesagt, die deutschen Atomkraftwerke seien die sichersten der Welt und manche Leute versteigen sich zu der Behauptung, bei uns – wahrscheinlich meinen sie Westdeutschland – sei noch niemand dadurch zu Schaden gekommen. Dabei wird vergessen, dass es zumindest ein Berufsfeld gibt, das anerkanntermaßen enorme Opfer gekostet hat. Auch westdeutsche Atomkraftwerke setzen Uran ein, das irgendwo gefördert worden ist, und niemand kann bezweifeln, dass Tausende Uranbergleute dadurch krank wurden und frühzeitig starben. In Deutschland jedoch wird heute kein Uran mehr gefördert, die frühere Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft (SDAG) WISMUT, der Uranbergbaubetrieb in Sachsen und Thüringen, wird der Vergangenheit zugeordnet. Das Problem damit soll sich irgendwann von selbst erledigen. Das Bundesarbeitsministerium bereitet eine Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung vor, durch die sich die Praxis der Anerkennung von Berufskrankheiten weiter verschlechtern wird. Gefördert wird Uran heutzutage vornehmlich in fernen Ländern. Über ein Drittel kommt aus Kanada, aus einem riesigen Gebiet, in dem Indianer leben, die sich dagegen nicht wehren können. Auch sonst sind häufig indigene Bevölkerungen betroffen, die ebenfalls die Bergleute stellen.

Stx494-495.2007.1-7.7 (7 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Strahleninduzierte Katarakte (Grauer Star) als Folge berufsmäßiger Exposition und beobachtete Latenzzeiten. Mitglieder der Gesellschaft für Strahlenschutz sind in letzter Zeit immer häufiger mit Fällen von Katarakterkrankungen befaßt worden, die bei beruflich Strahlenexponierten aufgetreten sind. Diese waren entweder im Uranbergbau bei der ehemaligen SDAG Wismut beschäftigt oder mit Radaranlagen der Bundeswehr oder der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR. Eine Berufsbedingtheit wurde von der Bergbau-Berufsgenossenschaft bzw. der Bundeswehr entweder mit Hinweis auf eine zu kleine Dosis und/oder das Fehlen der typischen Latenzzeit abgelehnt. Diese Auffassungen sind anhand des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes nicht haltbar. Eine Literaturstudie von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake und Dr. Sebastian Pflugbeil, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V..

Stx456-457.2006.1-7.7 (7 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenbelastung: Piloten und Stewardessen sind mit am stärksten strahlenbelastet. Wer über den Wolken arbeitet, ist vermehrt der kosmischen Strahlung ausgesetzt. Das fliegende Personal ist eine der am stärksten strahlenbelasteten Berufsgruppe in Deutschland. Das dokumentiert der erste Bericht über die berufliche Strahlenexposition des fliegenden Personals, den das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 13. Oktober 2005 veröffentlicht hat. Zum ersten Mal wurde die in einem Jahr entstandene Strahlenexposition des fliegenden Personals vollständig erfaßt und differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewertet.

Stx452-453.2005.7.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Strahlenfolgen: Hoden- und Hauttumoren bei Radarsoldaten. Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat den ärztlichen Direktor der II. Klinik für Innere Medizin am Universitätsklinikum Jena, Professor Dr. med. Klaus Höffken, um eine Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob die Entstehung von Haut- und Hodentumoren auf die Röntgenstörstrahlung von Radargeräten zurückgehen könnte. Das Gutachten wurde schon am 19. März 2004 vorgelegt, aber weder publiziert noch von den zuständigen Behörden inhaltlich berücksichtigt. Wir referieren die wesentlichen Aussagen.

Stx452-453.2005.5-6.2 (2 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Buchmarkt: Schutz vor ionisierender Strahlung im Betrieb. Die IG Metall hat Ende 2004 eine Arbeitshilfe "Schutz vor ionisierender Strahlung im Betrieb" herausgegeben, die sich vorrangig mit dem Strahlenschutz für beruflich strahlenexponierte Personen im Rahmen der gewerblichen Nutzung von Strahlung und Radioaktivität befaßt. Die Arbeitshilfe soll den Zugang zum Strahlenschutz für Betriebsräte erleichtern und zur besseren Zusammenarbeit zwischen betrieblichem Strahlenschutz und Arbeitsschutz beitragen.

Stx436-437.2005.7.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Umweltradioaktivität und Strahlenschutz: Radioaktive Leuchtfarbe bei Bundeswehr und NVA. Nachdem die Schädigung von Soldaten durch Röntgenstrahlung abgebende Radargeräte bekannt geworden war, bahnt sich nun offenbar ein neuer Strahlenskandal für Soldaten an. Mehrere zehntausend Soldaten der Bundeswehr sind offenbar leichtfertig der Schadwirkung von radioaktiver Leuchtfarbe ausgesetzt worden. Laut einer bisher nicht veröffentlichten Studie des Physikers Günter Golde von der Berliner Charité, die von erkrankten ehemaligen Soldaten in Auftrag gegeben worden war, soll die Strahlenbelastung mehr als das 270-fache dessen betragen haben, was heute laut Strahlenschutzverordnung für den sogenannten Normalbürger als zumutbar gilt.

Stx428-429.2004.6.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Strahlenfolgen: Die Strahleninduzierbarkeit der Chronisch Lymphatischen Leukämie (CLL). Oft wird heute noch die Auffassung vertreten, daß die Chronisch Lymphatische Leukämie (CLL) nicht durch ionisierende Strahlung auslösbar sei. Daß dieser unbelegte Glaube nicht haltbar ist, zeigen Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake und Dr. Sebastian Pflugbeil. Es wird höchste Zeit, daß betroffenen Arbeitnehmern mit CLL die Anerkennung als Berufskrankheit nicht mit dem Hinweis auf die angebliche Ausgeschlossenheit einer Strahlenursache verweigert wird, erklären sie.

Stx426-427.2004.1-5.5 (5 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenbelastung: Bundeskabinett beschloß Strahlenpaß für Leiharbeiter. Das deutsche Bundeskabinett hat am 21. April 2004 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Einführung eines sogenannten "Strahlenpasses" für Personen beschlossen, die beruflich in verschiedenen Betrieben tätig werden und dabei einer Belastung durch radioaktive Strahlung ausgesetzt werden. Rund 75.000 Menschen sind davon in Deutschland betroffen. Sie bekommen künftig einen Ausweis, in dem während seiner sechsjährigen Gültigkeit in einheitlicher Form die aktuelle Strahlenbelastung registriert werden soll. Dadurch soll erreicht werden, daß die aktuelle Strahlenbelastung der Betroffenen bekannt wird und vom Betrieb Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenbelastung bereits unterhalb der Grenzwerte getroffen werden, teilte das Bundesumweltministerium mit. Die neue Vorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Stx416-417.2004.2.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenbelastung: Plasmozytom (multiples Myelom) in Japan erstmals als Berufskrankheit bei Atomarbeiter anerkannt. Am 13. Januar 2004 erkannte die Arbeitsschutzbehörde (Labor Standards Office) von Tomioka im Bezirk Fukushima erstmals in Japan bei einem Atomarbeiter die Erkrankung an einem Plasmozytom (engl. multiple myeloma, syn. multiples Myelom) als beruflich bedingt an. Dabei handelt es sich um eine vom Knochenmark ausgehende Krebserkrankung. Den Antrag auf Anerkennung und Entschädigung hatte Anfang November 2003 der inzwischen 78 Jahre alte Mitsuaki Nagao gestellt. Herr Nagao war von Oktober 1977, damals 52 Jahre alt, bis Januar 1982 als Mitarbeiter eines Bauunternehmens in fünf verschiedenen japanischen Atomreaktoranlagen tätig. Er führte dort, teilweise als Vorarbeiter, Arbeiten an den Rohrleitungssystemen aus. Das berichtet Mikiko Watanabe vom Citizens' Nuclear Information Center (CNIC) in Tokyo. Multiples Myelom bzw. Plasmozytom ist – in Japan wie in Deutschland – bisher nicht in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten enthalten.

Stx416-417.2004.1-2.2 (2 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenbelastung: Junge Frauen erhalten die höchsten Strahlendosen. Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichte den Jahresbericht 2002 des Strahlenschutzregisters. Die beruflich strahlenbelasteten Personen in Deutschland sind heute geringeren Strahlenbelastungen ausgesetzt als früher. Zu diesem Schluß kommt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in seinem am 5. März 2004 veröffentlichten Bericht 2002 des nationalen Strahlenschutzregisters. Trotz aller Erfolgsmeldungen offenbarte sich jedoch auch ein wesentlicher Revisionsgrund für die neue Strahlenschutzverordnung. Erstmals waren jetzt die Unterschiede bei der Strahlenbelastung zwischen den Geschlechtern und verschiedenen Altersgruppen analysiert worden. Dabei zeigt sich, daß sich in der Altersgruppe mit der vergleichsweise höchsten Strahlenbelastung, Personen von 18 bis 24 Jahren, mehr Frauen befinden als Männer. Zudem werden deutlich mehr junge Frauen im Strahlenschutzregister geführt als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht.

Stx414-415.2004.1-2.2 (2 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenbelastung: Auswertung des BfS-Strahlenschutzregisters beruflich strahlenbelasteter Personen 1999 bis 2001. In Deutschland werden beruflich strahlenbelastete Personen von sechs Personendosismeßstellen dosimetrisch dezentral überwacht. Zusätzlich schreibt das Atomgesetz die Führung eines zentralen Strahlenschutzregisters vor. Es ist im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angesiedelt. Inzwischen hat das BfS seine Auswertung des Strahlenschutzregisters über die berufliche Strahlenexposition in Deutschland für die Jahre 1999 bis 2001 vorgelegt. Sie zeigt rechnerische Auswirkungen der neuen Strahlenschutzverordnung von 2001. Mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx408-409.2004.7.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Radarsoldaten: Wenig Geld für Strahlenopfer. Acht Monate nach den Empfehlungen der Radarkommission hat die Bundeswehr Mitte Februar 2004 fünf ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR Versorgungsleistungen in Höhe von rund 300 Euro monatlich bewilligt. Die Kommission hatte im Juli 2003 empfohlen, Bundeswehrsoldaten, die bis 1975 gedient haben, und NVA-Angehörige zu entschädigen, wenn sie mit Radartechnik Umgang hatten und später an Krebs, Leukämie oder grauem Star erkrankten. Andere Erkrankungen schloß die Kommission aus.

Stx414-415.2004.7.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Radarsoldaten: Mit zweierlei Maß. Interessenverband von Radargeschädigten der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) gegründet. Am 10. Dezember 2003 fand im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte ein selbst für dieses Haus ungewöhnliches Treffen statt: ehemalige Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) und Hinterbliebene bereits verstorbener Soldaten gründeten den "Solidarischen Interessenverband NVA-Radargeschädigter und Hinterbliebener e.V.". Anlaß für diese Gründung sind auffällig zunehmende Erkrankungen bei Soldaten, die während ihrer Dienstzeit in der NVA an Radaranlagen gearbeitet haben und die dort nicht nur durch Radarstrahlen belastet wurden sondern beim Hantieren an und in der Elektronik der Radaranlagen von Röntgenstörstrahlung getroffen wurden. Die Soldaten waren – ohne das zu ahnen – Dosisleistungen bis in die Größenordnung von 10 Millisievert pro Stunde (mSv/h) ausgesetzt. Die Soldaten wurden über diese Gefahr nicht informiert, es gab keine Personendosimetrie, keine besondere ärztliche Betreuung. Erst seit wenigen Jahren bemühen sich ehemalige Bundeswehr-Radar-Soldaten mit Unterstützung des Bundeswehrverbandes um Anerkennung ihrer Gesundheitsschäden, die sie auf ihren Einsatz an Radaranlagen der Bundeswehr zurückführen. Sie gründeten den "Bund zur Unterstützung Radargeschädigter e.V.". Die gesundheitlichen Probleme der Bundeswehrsoldaten sind identisch mit denen der NVA-Soldaten, jedoch das Bundesverteidigungsministerium weigert sich bis heute, die Ansprüche der NVA-Soldaten in gleicher Weise zu behandeln wie die Ansprüche der Bundeswehrsoldaten. Kontakt: Dipl.-Ing. Thomas Förster, Telefon 04532-505460, http://www.nva-radar.de, mailto:info@nva-radar.de

Stx408-409.2004.7,8.2 (2 Seiten)

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Radarsoldaten: Strahlenopfer der NVA klagen. Schadensersatzansprüche sind nicht verjährt. Insgesamt rund 725 ehemalige Angehörige der Bundeswehr und 175 frühere Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR haben wegen Verstrahlungen beim Umgang mit Radargeräten Klage eingereicht. Das erklärte der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen am 19. Februar 2003 anläßlich des Beginns eines Musterverfahrens am Landgericht Frankfurt (Oder). Kläger sind ein an Krebs erkrankter früherer Radartechniker und die Witwe eines bereits verstorbenen Radarmechanikers der NVA. Für die Radartechniker der Bundeswehr werden die Verfahren am Landgericht Bonn verhandelt. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

Stx388-389.2003.8.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Radarsoldaten: Verteidigungsminister ließ erst fünf Radaropfer anerkennen. Der Skandal um die Verstrahlung von Soldaten an Radargeräten weitet sich aus. Bis Ende 2001 haben 2.269 ehemalige oder aktive Soldaten einen Antrag auf Anerkennung von Strahlenschäden gestellt, die sie beim Umgang mit Radargeräten erlitten hatten. 406 der Betroffenen sind bereits gestorben, meist an Leukämie, Lymphtumoren und Hodenkrebs. Radargeräte sondern auch starke Röntgenstrahlung ab, gegen die in der Vergangenheit keine geeigneten Schutzvorkehrungen getroffen worden waren. Strahlentelex hatte ausführlich berichtet (Nrn. 348-349/Juli 2001, 340-341/März 2001, 338-339/Februar 2001). Noch im Juni 2001 hatte Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) zugesagt, noch im selben Jahr für die Strahlenopfer der Bundeswehr eine "streitfreie und großherzige" Regelung zu finden. Bis Mitte Dezember 2001 sind jedoch erst fünf Betroffene als wehrdienstbeschädigt zwischen 30 und 100 Prozent anerkannt worden. Dagegen wurden bis dahin 226 Fälle abgelehnt.

Stx362-363.2002.6.1 (1 Seite)

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Verteidigungsminister enttäuscht die geschädigten Radarsoldaten. Der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) hat Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) vorgeworfen, entgegen anderslautender Versprechen nichts für eine zügige Entschädigung von Strahlenopfern der Bundeswehr zu tun. Statt dessen ziehe er sich auf die normale gesetzliche Position zurück, was nicht ausreiche. Die Einsetzung eines Sonderbeauftragten und einer Arbeitsgruppe durch den Minister "deuten darauf hin, daß noch viel Zeit bis zu einer Entschädigung ins Land geht – wenn es überhaupt eine gibt". Rechtlich ungeklärt sei, wie verstrahlte NVA-Soldaten der DDR entschädigt werden könnten, die sich bei der Wehrbereichsverwaltung VII im brandenburgischen Strausberg melden und dort ihre Ansprüche anmelden sollen. Auf die Ankündigung von NVA-Soldaten, eine Interessengemeinschaft für Strahlenopfer zu bilden, reagierte Scharping jedoch abwehrend: Das Problem habe "nichts mit der Bundeswehr zu tun". Soldaten der Bundeswehr waren bis Mitte der 80er Jahre an Radargeräten wegen mangelnder Abschirmungen krebsauslösender Röntgenstrahlung in außerordentlicher Höhe ausgesetzt.

Stx350-351.2001.5.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenbelastung: Verstrahlte Radarsoldaten fordern Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die für die Schadensregulierung zuständigen Verwaltungen arbeiten "nicht nur langsam, sondern sie erwecken allzu oft den Eindruck, dass es ihnen in erster Linie darauf ankommt, finanzielle Ansprüche gegen den Staat abzublocken". Das konstatierte der "Arbeitsstab Dr. Sommer" des Verteidigungsministers. Bei der Arbeit an Radargeräten durch Röntgenstrahlen geschädigte Bundeswehrsoldaten fordern vom Verteidigungsministerium nicht nur eine Rentenversorgung, sondern auch Schadensersatz und Schmerzensgeld. Einen Tag nach Bundesverteidigungsminister Scharpings Ankündigung einer "möglichst streitfreien und möglichst großherzigen Regelung" überreichte der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen dem Minister am 22. Juni 2001 die Forderungen von 135 erkrankten Radarmechanikern, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen.

Stx348-349.2001.5.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Strahlenbelastung an Radaranlagen. Erkrankte Soldaten verlangen Entschädigung. Radarmechaniker und Radaroperateure sind auch durch Röntgenstrahlung gefährdet. Bei der Bundeswehr wurde das über Jahrzehnte nicht beachtet. Erkrankte Ex-Soldaten verlangen jetzt Entschädigung. Auf einer Pressekonferenz am 9. Februar 2001 präsentierten die Betroffenen Dokumente, denen zufolge die Problematik bei den Behörden und im Bundesverteidigungsministerium im Prinzip schon seit Ende der 50er Jahre bekannt war, jedoch offenkundig über Jahrzehnte hinweg keine Beachtung fand. Email-Kontakt zur Initiative der Betroffenen: prasch@surfeu.de

Stx340-341.2001.7,8.2 (2 Seiten)

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beruflicher Strahlenschutz

Gefahr für Radartechniker durch Röntgenstrahlung. Bundeswehrsoldaten wurden verstrahlt. An Radargeräten der Bundeswehr waren Soldaten über Jahrzehnte hinweg und unzureichend geschützt gesundheitsgefährdender Röntgenstrahlung ausgesetzt, die als Nebenprodukt bei der Erzeugung von Radarstrahlung anfällt. Das wurde Mitte Januar 2001 bekannt. Diese Meldung bezieht sich auf eine Studie des Physiologieprofessors Eduard David von der Privatuniversität Witten/Herdecke, die dieser im Auftrage der Bundeswehr durchführte. David wertete demzufolge die Krankenakten von 99 Radartechnikern und Radaroperatoren aus. 69 von ihnen seien an Krebs erkrankt und 24 inzwischen (Stand Januar 2001) gestorben, mit durchschnittlich 40 Jahren. Zwar verweist David auf die "noch ausstehende Gesamtbewertung" unter Berücksichtigung einer Kontrollgruppe und statistischen Vergleichen mit Werten der Gesamtbevölkerung, wird jedoch mit dem Zwischenergebnis zitiert: "Im Resultat kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß die gesetzlich festgelegten Sicherheitsgrenzwerte für ionisierende Strahlung und auch gepulster Hochfrequenzstrahlung überschritten wurden." Offenbar müssen die rund 1.000 Radarmechaniker, die in den vergangenen 30 Jahren in der Bundeswehr dienten, mit einem erhöhten Risiko rechnen an Krebs zu erkranken.

Stx338-339.2001.6.1 (1 Seite)

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beruflicher Strahlenschutz

Unterrichtung durch die Bundesregierung für 1998: Angaben zur Kollektivdosis beruflicher Strahlenbelastungen nur für Photonenstrahlung. 330.823 beruflich strahlenbelastete Personen wurden 1998 nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Bericht der Bundesregierung vom November 1999 überwacht, davon 241.145 aus dem Bereich Medizin. Die mittlere Jahres-Personendosis aller Überwachten betrug dem Bericht zufolge 0,23 Millisievert (mSv). Bei der Beurteilung dieses Mittelwertes sei jedoch zu beachten, dass bei dem größten Teil aller überwachten Personen (86 Prozent) während des ganzen Jahres die untere Messbereichsgrenze des Personendosimeters von 0,2 mSv nicht überschritten wurde. Im Bereich Medizin habe dies auf 89 Prozent, in den nicht medizinischen Bereichen auf 77 Prozent der Überwachten zugetroffen. Bei den verbleibenden Personen hätte sich 1998 eine mittlere Jahres-Personendosis von 1,64 mSv ergeben. Die Summe der Dosiswerte aller Überwachten (Kollektivdosis) im Jahr 1998 lag den Berechnungen zufolge bei 77 Personen-Sievert. Diese Dosisangaben beziehen sich nach Angabe des BMU ausschließlich auf die Photonenstrahlung, da ihrer Meinung nach Dosisbeiträge durch Neutronen- oder Betastrahlung keinen bedeutsamen Beitrag hätten.

Stx316-317.2000.4,5.2 (2 Seiten)

beruflicher Strahlenschutz

Leiharbeiter in deutschen Atomkraftwerken gehören zur am höchsten strahlenbelasteten Berufsgruppe. Dr.med. Wolfgang Hoffmann vom Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS) stellt die Unzulänglichkeiten des Strahlenschutzes für die Berufsgruppe der Leiharbeiter in Atomkraftwerken dar. Die Einbeziehung dieser Berufsgruppe in die Diskussion um gesundheitliche Spätfolgen beruflich strahlenbelasteter Personen ist dringend erforderlich.

Stx292-293.1999.1-3.3 (3 Seiten)

beruflicher Strahlenschutz

Berufliche Strahlenbelastung: Amtliche Filmdosimetrie unterschätzt Effektivdosis in der Röntgendiagnostik. Auf der 29. Wissenschaftlichen Tagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) e.V. 1998 in Dresden berichtete Dr. Heiner von Boetticher vom Zentralkrankenhaus Links der Weser, Bremen, über eine systematische Unterschätzung der Personendosis in der Röntgendiagnostik. Die Filmplakette soll am Rumpf unter der Schutzkleidung getragen werden, so daß schon aus diesem Grunde eine Unterschätzung erwartet wird. Außerdem darf der Meßwert unter bestimmten Umständen mit der Effektivdosis gleichgesetzt werden. Dem Physiker von Boetticher und Margrit Kaluza vom Betriebsärztlichen Dienst war aufgefallen, daß auf Grund der amtlichen Personendosimetrie circa 90 Prozent aller in medizinischen Arbeitsbereichen überwachten Personen als "nicht exponiert" eingestuft werden, weil die ermittelte Dosis unterhalb der Nachweisgrenze liegt. Dies führe zu einer falschen Einschätzung des Strahlenfeldes bei Röntgenuntersuchungen und senke die Akzeptanz der Personendosimetrie bei Teilen des Personals, meinen von Boetticher und Kaluza. Sie ermittewlten die effektive Dosis nach einem Näherungsverfahren mit zwei Dosimetern und fanden, daß die amtliche Filmdosimetrie die Effektivdosis unterschätzt. Beide weisen darauf hin, daß auf der Grundlage der Effektivdosis berufsbedingte Krebsrisiken abgeschätzt werden.

Stx288-289.1999.14-16.3 + Stx296-297.1999.2.1 (4 Seiten)

beruflicher Strahlenschutz

Beschäftigte von Atomkraftwerken haben vermehrt Chromosomenveränderungen. Die Studie von Chung und Mitarbeitern zeigt für die Beschäftigten vier koreanischer Atomkraftwerke eine mehr als dreifache Erhöhung dizentrischer Chromosomen gegenüber der Kontrollgruppe.

Stx230-231.1996.3.1 (1 Seite)

beruflicher Strahlenschutz

Arbeitnehmerprobleme mit niedrigen Strahlendosen. "Niedrige Strahlendosen und Gesundheit der Arbeitnehmer" heißt der Titel des 1994 erschienenen Berichtes Nr. 8-11 des Otto Hug Strahleninstitutes und der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.. Dabei handelt es sich um die aktualisierte Fassung einer von dem Marburger Radiologen Prof. Dr.med. Horst Kuni für die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Herbst 1992 fertiggestellten Expertise unter der besonderen Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen in der geplanten Atommüllanlage Schacht Konrad. Der Bericht enthält eine umfangreiche Übersicht über die Ergebnisse epidemiologischer Studien zur Krebssterblichkeit durch berufliche Strahlenbelastung.

Stx176-177.1994.6,7.2 (2 Seiten)

beruflicher Strahlenschutz

EG-Richtlinien: Strahlenschutz für Bergleute und Flugpersonal. Die Bundesregierung wirke mit den anderen EG-Staaten darauf hin, daß die höhere Strahlenbelastung aus natürlichen Quellen an bestimmten Arbeitsplätzen, wie für Bergleute und Flugpersonal, durch Schutzregelungen berücksichtigt wird, heißt es in der Antwort (12/4049) der Bundesregierung vom 7. Januar 1993 auf eine Kleine Anfrage (12/3932) von Abgeordneten der SPD-Fraktion im Bundestag.

Stx146-147.1993.3,4.2 (2 Seiten)

beruflicher Strahlenschutz

Bonn: Bundeskabinett beschloß neuen Strahlenpass. Mit einem neuen Strahlenpass will die Bundesregierung Personen ausstatten, die am Arbeitsplatz Strahlen ausgesetzt sind. Er soll ab 1. Juni 1990 seinen Vorläufer aus dem Jahre 1977 ablösen. Beim Bundesamt für Strahlenschutz soll außerdem ab 1. April 1990 ein Strahlenschutzregister geführt werden, das die bisher bei den Ländern erhobenen Daten von etwa 300.000 Personen zusammenfaßt.

Stx78-79.1990.10.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)

beruflicher Strahlenschutz

Münster: Wissenschaftler halten Bonn das Beispiel von London vor. 300 Wissenschaftler und Teilnehmer des Symposiums über die Wirkung niedriger Strahlendosen auf den Menschen forderten im Februar 1988 den Gesetzgeber in Bonn in einer Petition auf, dem Beispiel der britischen Strahlenschutzkommission zu folgen. Diese hatte im Gegensatz zur Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP eine Herabsetzung der zulässigen Strahlenwerte von bisher 5 rem auf 1,5 rem pro Jahr für beruflich der Strahlung ausgesetzte Personen gefordert.

Stx30.1988.6.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)

beruflicher Strahlenschutz

Bonn: Lebensgrenzwerte für Strahlen. Eine Strahlenhöchstdosis für die gesamte Lebensarbeitszeit soll für Arbeitnehmer in Atomanlagen eingeführt werden. Wie das Bonner Umweltministerium am 4. Februar 1988 mitteilte, hat die Strahlenschutzkommission (SSK) hierfür einen Wert von 40 rem empfohlen. Bis dahin gab es nur einen jährlich zulässigen Höchstwert von 5 rem für beruflich Strahlung ausgesetzten Personen.

Stx27.1988.5.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)

beruflicher Strahlenschutz

Großbritannien: Niedrigere Strahlendosen für Atomarbeiter gefordert. Die britische Strahlenschutzbehörde hat gefordert, die zulässigen Strahlendosen für Arbeitnehmer in Atomkraftwerken und anderen atomaren Anlagen drastisch zu verringern. Die Behörde reagierte damit auf die Ergebnisse der sogenannten Dosisrevision bei der Langzeitstudie zu den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki im August 1945.

Stx25.1988.6.1 (1 Seite)

Dosismodelle und Meßgrößen

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Dosismodelle und Meßgrößen

Strahlenschutz und Risikokommunikation: „Ich denke nicht, dass Ihre erneute Studie die Einschätzung der SSK ändern wird“. Die SSK verharrt in ihrer Abwehrhaltung. Die Frage an den Vorsitzenden des Ausschusses Strahlenrisiko der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK), Dr. Peter Jacob, klang ganz einfach: „Sind freigemessene Abfälle wirklich nicht gering radioaktiv und sehen Sie diese tatsächlich als gesundheitlich nahezu ungefährlich an?“ Das fragte im Oktober 2015 der Arzt in einer Gemeinde bei Stuttgart, in der der Landkreis eine Deponie betreibt, auf der freigemessene Abfälle aus einem Kernkraftwerksrückbau abgelagert werden sollen. Die vorgegebene maximale Strahlenbelastung bis 10 Mikrosievert pro Person und Jahr klinge zwar nach einer sehr minimalen Belastung, „doch haben wir schon in der Schule gelernt, dass es für Strahlenschäden keine Schwellenwerte gibt und stochastische Strahlenschäden auch bei sehr niedrigen Dosen auftreten können.“ „Nun wird uns vom Deponiebetreiber immer wieder Ihre Strahlenschutzkommission zitiert, wonach Abfälle kleiner 10 Mikrosievert definitionsgemäß ‚nicht radioaktiv‘ und dementsprechend ‚völlig ungefährlich“ seien – ‚normaler Bauschutt also‘.“ Darauf antwortete Dr. Peter Jacob, nicht nur Vorsitzender des Ausschusses Strahlenrisiko der SSK, sondern auch Kommissarischer Direktor des Instituts für Strahlenschutz des Helmholtz Zentrum Mü-chen und „Vice Chair“ des Wissenschaftlichen Komitees der Vereinten Nationen für die Wirkungen der Atomstrahlung (UNSCEAR) in einer Email: „Bezüglich möglicher Gesundheitsrisiken durch Strahlenexpositionen mit jährlichen Dosen kleiner 10 Mikrosievert hilft nur der gesunde Menschenverstand (…).“ Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx694-695.2015.5-8.4 (4 Seiten)

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Dosismodelle und Meßgrößen

Strahlenschutz und Risikokommunikation: Immer stramm auf Atomkurs. Ein Rückblick auf 41 hochgelobte Dienstjahre der deutschen Strahlenschutzkommission. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat am 17. September 2015 zwei ehemaligen (Rolf Michel und Maria Blettner) und dem amtierenden Vorsitzenden der SSK (Wolfgang-Ulrich Müller) Bundesverdienstkreuze überreicht, die ihnen der Bundespräsident verliehen hat. Schon im vorigen Jahr, zum 40-jährigen Jubiläum des Gremiums, hatte Frau Hendricks mitgeteilt, dass dieses „nicht nur den Ministerien sondern auch der ganzen Bevölkerung einen großen Dienst“ erwiesen habe. Die SSK ist eine Beraterkommission des Bundesumweltministers. Auf Grund ihrer Ansichten hätte es einen Atomausstieg nie gegeben. Ein Rückblick von Inge Schmitz-Feuerhake, Sebastian Pflugbeil und Thomas Dersee.

Stx694-695.2015.3-5.3 (3 Seiten)

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Dosismodelle und Meßgrößen

Revision der Dosiskoeffizienten durch die ICRP. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) hat jetzt eine neue Publikation 130 veröffentlicht. Dieser Bericht ist der erste in einer Reihe von Berichten, mit denen die Publikationen 30 und 68 revidiert werden sollen, in der Dosiskoeffizienten für berufliche Radionuklidinkorporationen durch Einatmen und Verschlucken bereitgestellt werden.

Stx692-693.2015.9-10.2 (2 Seiten)

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Dosismodelle und Meßgrößen

Atommüll: Bis zu 1.000-fach höheres Strahlenrisiko bei der Freigabe von Atommüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken. Das Freigabekonzept erweist sich bei eingehender Prüfung der Kriterien, Annahmen und Voraussetzungen als Kartenhaus auf tönernen Füßen. Ein zentraler Aspekt des Abbaukonzeptes stillgelegter Atomkraftwerke beruht darauf, dass ein großer Anteil von über 80 und 90 Prozent der abzubauenden Materialien, die mit Radioaktivität aktiviert oder kontaminiert sind, aus dem Kontrollbereich des Atomgesetzes durch das Verfahren der „Freigabe“ gemäß Paragraph 29 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV; sowie damit verbundener Anhänge, in denen die Anforderungen der Freigabe festgelegt sind) entlassen werden. Am Beispiel des Antrags der RWE Power AG auf Genehmigung zur Stilllegung und zu einer ersten Genehmigung zum Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerksblöcke Biblis A und B wird gezeigt, daß die Freigaberegelung nach dem in der deutschen Strahlenschutzverordnung festgeschriebenen 10 Mikrosievert-Konzept auf tönernen Füßen steht und inakzeptabel ist. Von Dr. Werner Neumann

Stx662-663.2014.1-8.8 (8Seiten)

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Dosismodelle

Life Span Study (LSS), 14. Bericht (2012): Auch bei den Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki gibt es keine Dosisschwelle für das Krebsrisiko. Die Radiation Effects Research Foundation hat jetzt ihren 14. Bericht über die Spätfolgen bei den Überlebenden der Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki im Rahmen der sogenannten Life Span Study (LSS) vorgelegt. Während des Zeitraums 1950 bis 2003 sind demnach inzwischen 58 Prozent von 86.611 Mitgliedern der LSS-Kohorte mit DS02-Dosisklassifikation gestorben. Im Vergleich zum vorhergehenden Bericht ergeben sich jetzt bei der Betrachtung eines 6 Jahre längeren Zeitraums nach der Strahlenexposition 17 Prozent mehr Todesfälle durch Krebs, vor allem unter denjenigen, die bei der Strahlenexposition damals jünger als 10 Jahre alt waren. Unter ihnen gibt es jetzt 58 Prozent mehr Krebs-Todesfälle. Der niedrigste betrachtete Dosisbereich mit einem signifikanten Risikoanstieg für alle soliden Tumoren war 0 bis 0,20 Gray und eine formelle Dosis-Schwellen-Analyse, so die Autoren, zeigte keine Schwelle.

Stx606-607.2012.10.1 (1 Seite)

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Dosismodelle

Der lange Abschied von der unschädlichen Dosisschwelle. Anerkannte Strahleneffekte im Niederdosisbereich und ausstehende Korrekturen. Bereits vor langer Zeit wurde das Prinzip des „stochastischen“ Schadens für strahlenbedingte Krebs- und Erbkrankheiten von der internationalen Strahlenschutzkommission ICRP eingeführt. Es sollte den als eher unwahrscheinlich beschriebenen Ernstfall zur sicheren Seite hin abdecken, indem zugestanden wurde, dass ein einzelnes Strahlenquant im Prinzip einen gravierenden Spätschaden auslösen kann. Grenzwerte mussten seitdem stets mit einem entsprechend hohen gesellschaftlichen Nutzen gerechtfertigt werden, da sie reale Schadensfälle zuließen. Anwender und etliche Standesorganisationen sind bis heute gegen dieses Prinzip Sturm gelaufen und nach Fukushima wurde vielstimmig die Behauptung lanciert, unter 100 Millisievert (mSv) seien keine statistisch erkennbaren Schäden möglich. Demgegenüber liegen Evidenzen aus den Bereichen vorgeburtliche Röntgendiagnostik, Folgen bei den japanischen Atombombenüberlebenden, Radon in Häusern und berufliche Expositionen vor, die man heute als den akzeptierten Stand der Erkenntnis ansehen muss. Hinzu kommen als Beleg für die Wirksamkeit chronischer Expositionen durch Umweltradioaktivität die Befunde am Fluss Techa im Südural, wo die Bevölkerung durch die Emissionen der Plutoniumaufarbeitungsanlage Mayak kontaminiert wurde. Umwelteffekte durch andere kerntechnische Anlagen werden jedoch weiterhin offiziell geleugnet. Nachgewiesene Spätfolgen diagnostischer Bestrahlungen von Kindern und Erwachsenen werden nach wie vor ignoriert. Außerdem werden eine ganze Reihe von strahlenbedingten Nicht-Krebserkrankungen, genetischen und teratogenen Schäden nicht berücksichtigt, die insbesondere nach dem Tschernobylunfall auffällig geworden sind. Von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.

Stx602-603.2012.4-10.7 (7 Seiten)

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Here you will find in Japanese the critique of the assertion, that radiation effects are not observable below 100 Millisievert:

「無害な放射線閾値」からの時間のかかる決別

低線量領域内で認知されている放射線の影響と残された修正点

The paper was written by Dr. Inge Schmitz-Feuerhake of the German Society for Radiation Protection, professor of physics at the university of Bremen, Germany (retired). The Japanese translation was accomplished by a member of ACSIR (Association of Citizens and Scientists Concerned about Internal Radiation Exposure), Japan.

Shortened form in English

Dosismodelle

Strahlenschutz: Kalkulierter Strahlentod. Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan und Europa sind viel zu hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf. Die Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen wie der von Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den Berechnungsgrundlagen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) würde eine Ausschöpfung der derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr japanischer Lebensmittel geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in Deutschland zu mehr als 150.000 Krebstoten jährlich führen, heißt es in einem am 20. September 2011 in Berlin vorgestellten Report der beiden Organisationen. Und würde die gesamte deutsche Bevölkerung sich von Lebensmitteln ernähren, die lediglich in Höhe von 5 Prozent dieser Grenzwerte belastet sind, wäre immer noch mit mindestens 7.700 zusätzlichen Krebstoten jährlich zu rechnen. Nach anderen Berechnungsgrundlagen als jenen der ICRP könnten es noch deutlich mehr sein und hinzu käme ein breites Spektrum verschiedenster Erkrankungen und genetischer Schädigungen. foodwatch und IPPNW beziehen sich dabei auf ein Gutachten der Vorstandsmitglieder der deutschen Gesellschaft für Strahlenschutz Thomas Dersee und Sebastian Pflugbeil, die beide auch die Redaktion des Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden. Report und Gutachten sind im Internet auf den Webseiten von foodwatch, IPPNW und Strahlentelex in deutscher, japanischer, englischer und französischer Sprache frei abrufbar.

Stx594-595.2011.1-4.4 (4 Seiten)

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Dosismodelle

Die ICRP-Risikoschätzungen beschreiben nicht die Realität. Internationale Konferenz der Europäischen Kommission für Strahlenrisiken (ECRR) auf der griechischen Insel Lesbos.  Am 5. und 6. Mai 2009 trafen sich Fachleute für die Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des European Committee on Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen Insel Lesbos. In den Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an der gegenwärtig üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage der Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw. des BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die sich abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden Organisationen bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte. Bericht von Sebastian Pflugbeil.

Stx538.2009.5-6.2 (2 Seiten)

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Dosimodelle

IPPNW fordert „Reference-Embryo“ statt „Reference-Man“. Wegen der Ergebnisse der Kinderkrebsstudie (KiKK-Studie) des deutschen Kinderkrebsregisters fordert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW umgehende Verbesserungen im Strahlenschutz mit der Einführung eines „Reference-Embryos“ zum Schutz von Kindern. Menschen, die in AKW-Nähe wohnen, müssen verständlich und sachgerecht über das nachgewiesen erhöhte Erkrankungsrisiko bei Kleinkindern aufgeklärt werden. Weil dies – trotz wiederholter Aufforderung – von den zuständigen Behörden immer noch nicht in die Wege geleitet worden ist, hat die IPPNW in Kooperation mit den Machern der Kampagne „ausgestrahlt“ eine Informationsbroschüre verfaßt, in der viele Fragen zum Thema Kinderkrebs um Atomkraftwerke verständlich und fundiert beantwortet werden.

Stx536-537.2009.4-5.2 (2 Seiten)

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Dosismodelle

Neutronen als Strahlenschutzproblem bei Atommülltransporten. Der Transport verglaster hochradioaktiver Abfälle im November 2008 von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Brennelemente La Hague in das Zwischenlager nach Gorleben erfolgte in französischen Transportbehältern. Etwa 80 Prozent der nach offizieller Dosisbestimmung von ihnen ausgehenden Exposition wird durch Neutronen erzeugt. Würde man die biologische Wirkung von Neutronen deutlich höher einschätzen, als dieses in der Strahlenschutzverordnung angenommen wird, käme es zu einer Grenzwertüberschreitung. Über die Wirkung von dicht ionisierender Strahlung, zu der Neutronen gerechnet werden, gibt es seit langem Debatten in der Wissenschaft. Die Argumente von Kritikern des offiziellen Strahlenschutzes, die in der Vergangenheit eine erhebliche Unterschätzung der Neutronenwirkung geltend gemacht haben, werden durch neuere Befunde an Flugpersonal und anderen menschlichen Kollektiven, die dicht ionisierender Strahlung ausgesetzt waren, gestützt. Von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.

Stx532-533.2009.6-11.6 (6 Seiten)

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Dosismodelle

Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Einfluss der Form der Dosis-Wirkungsbeziehung auf das Leukämierisiko. Von Alfred Körblein. Bei der Ermittlung des Strahlenrisikos wird stillschweigend vorausgesetzt, dass die Strahlenwirkung proportional zur Dosis ist. Wenn aber diese Annahme nicht zutrifft und die Strahlenwirkung überproportional mit der Dosis ansteigt, führt eine Mittelung der Dosis dann zu einer Unterschätzung des Risikos, wenn die Dosisbelastung starke örtliche und zeitliche Schwankungen aufweist, wie das charakteristisch für die Strahlenbelastung im Nahbereich von Kernkraftwerken ist. Dies ist der Grundgedanke, der dazu beitragen soll, die Erklärungslücke zwischen den Befunden der KiKK-Studie und dem momentanen Stand des radiobiologischen Wissens zu schließen.

Stx524-525.2008.8-10.3 (3 Seiten)

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Dosismodelle

Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken: „Eine entscheidende Public Health-Studie“ - Die kritische Überprüfung der Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen und eine Neueinschätzung der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind notwendig. Die Nachricht von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel zu wenig Beachtung. Deshalb verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor für Physik und Umweltwissenschaften an der Portland State University in Portland/Oregon (USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine angelsächsischen Kollegen und die Medien, wovon er Strahlentelex freundlicherweise eine Kopie schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs des Erkrankungsrisikos für Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5 Jahren, je näher sie bei einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme nachdenklich und beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so schreibt Nussbaum aus der Perspektive eines anderen Kontinents, hat Wissenschaftler des zentralen Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige Studie über eine Überzahl von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren zu erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der rot-grünen Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich in Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.

Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)

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Dosismodelle

Strahlenbiologie: Für Auger-Elektronen aussendende Radioisotope lassen sich keine Werte für die dosisabhängige relative biologische Wirksamkeit (RBW-Werte) angeben. Das Bild von sogenannten Auger-Elektronen emittierenden Radioisotopen in der Strahlenbiologie beginnt sich zu wandeln und in jedem Fall zu differenzieren. Wegen unerwarteter experimenteller Ergebnisse ließen sich keine Werte für das Konzept der dosisbasierten relativen biologischen Wirksamkeit (RBW-Werte) bestimmen. Derartige Angaben müssen nun mit großem Vorbehalt betrachtet werden. Das erklären die Autoren des im Mai 2008 in der Schriftenreihe Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlichten Abschlußberichtes (BMU-2008-712) über „Untersuchungen der Auger-Emitter abhängigen biologischen Wirksamkeit zur Ermittlung des Strahlungs-Wichtungsfaktors für Auger-Elektronen“ am Forschungszentrum Jülich. (F.A.H. Schneeweiss, A. Turtoi, E. Pomplun, G. Sutmann, 2008)

Stx514-515.2008.2-3.2 (2 Seiten)

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Dosismodelle

Wir gehen nicht vorsichtiger um mit Radioaktivität, sondern nachlässiger. 20 Jahre Beobachtungen im Strahlenschutz. In der Folge der Reaktorkatastrophe vor 20 Jahren hat sich in der Wahrnehmung und Behandlung von Radioaktivität ein Wandel vollzogen. In den Interessenkonflikten um den Atomausstieg hat das dazu geführt, daß der Strahlenschutz in Deutschland abgeschwächt wurde, sogar über das von der EU geforderte Maß hinaus. Eine ökonomische Deckelung wurde eingeführt und der Grundsatz des Minimierungsgebots aufgegeben. Wir gehen tatsächlich heute nicht vorsichtiger, sondern nachlässiger mit der Radioaktivität um. Dem Fatalismus aber sollte nicht nachgegeben werden, denn die gesundheitlichen Folgeschäden sind größer als gerne behauptet. Ein Bericht von Thomas Dersee.

Stx464-465.2006.1-6.6 (6 Seiten)

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Dosis-Meßgrößen

Buchmarkt: Neue Dosimeter für neue Dosismeßgrößen. Für die neuen Dosismeßgrößen der neuen Strahlenschutzverordnung werden neue Dosimeter entwickelt, die größere Dosiswerte messen. Das ergibt sich aus zwei Berichten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB-Dos-46 und PTB-Dos-47). Ergebnis der Umstellung ist, daß bei gleichem absolutem Risiko die Risikokoeffizienten verkleinert werden.

Stx426-427.2004.7.1 (1 Seite)

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Dosismodelle

Buchmarkt: Eine Antwort auf die ICRP. Europäisches Komitee für Strahlenfolgen ECRR stellt ersten Band mit Strahlenschutzempfehlungen vor. Das European Committee of Radiation risk (ECRR) hat im Januar 2003 in Brüssel seinen Report ECRR 2003: "Recommendations of the European Committee on Radiation Risk. Health Effects of Ionising Radiation Exposure at Low Doses for Radiation Protection Purposes" (Empfehlungen des ECRR. Die Gesundheitseffekte durch geringe Dosen ionisierender Strahlung bewertet für Strahlenschutzzwecke) vorgestellt. Der 186-seitige Report enthält ein neues Risikomodell zur Abschätzung von Strahlenfolgen, das auf der Grundlage der Arbeiten von über 30 Mitgliedern und Beraterinnen und Beratern des Komitees entwickelt wurde. Die Empfehlungen verstehen sich als ein notwendiger Ersatz des Konzeptes der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP, das den Verordnungen der europäischen Länder zum Schutz vor ionisierender Strahlung zu Grunde liegt. Das ECRR wurde 1997 in Brüssel gegründet, nachdem mit der nahtlosen Annahme der Direktive Euratom 96/29 durch die Europäische Gemeinschaft jedwede Bedenken von wissenschaftlicher und ethischer Seite unberücksichtigt blieben. Die Kritik an der ICRP wird als historisches Faktum angesehen. Inhaltlich betrifft sie die Begründung der ICRP-Dosisgrenzwerte und die quantitative Herleitung ihrer Risikomodelle, politisch ihre selektive Sichtweise und zu große Nähe zur Nuklearindustrie. Der Report ECRR 2003, ISBN 1-897761-24-4, 186 Seiten, 44 Tabellen, 6 Abb., 550 Referenzen, wurde im Verlag Green Audit Press, UK, veröffentlicht, ist im Buchhandel erhältlich oder durch e-mail Bestellung unter mailto:admin@euradcom.org. Der Preis beträgt 45,00 Englische Pfund, in begründeten Fällen wird er auch für 15,00 Englische Pfund abgegeben. Eine 4-seitige Zusammenfassung kann unter http://www.euradcom.org abgerufen werden.

Stx386-387.2003.7.1 (1 Seite)

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Dosismodelle

Ein neues Dosismodell von der ECRR. Neue Empfehlungen des Europäischen Komitees zum Strahlenrisiko (ECRR) zur besseren Beschreibung und Abschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen von Niedrigdosisstrahlung. Eine Arbeitsgruppe von europäischen Wissenschaftlern publiziert im Januar 2003 neue Empfehlungen zum Strahlenschutz. Das Europäische Komitee zum Strahlenrisiko (ECRR, European Committee on Radiation Risk), dem auch Spezialisten aus Ländern außerhalb der EU angehören, entwickelte eine neue Methodologie, die die Schwächen der ICRP-Methodologie beheben soll. Weitere Hintergrundinformationen gibt es auch unter http://www.euradcom.org

Stx384-385.2003.2-4.3 (3 Seiten)

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Dosismodelle

Die neue Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 2: Mit neuen Wichtungsfaktoren wird die effektive Dosis manipuliert. Die effektiven Dosen nach neuem und altem Verordnungsrecht sind nicht mehr miteinander vergleichbar. Speziell für Brust und Knochenoberfläche wird bei gleicher Strahlenbelastung jetzt eine geringere effektive Dosis berechnet als vorher. Für die meisten beruflich strahlenbelasteten Personen verschlechtert sich der Strahlenschutz drastisch, trotz der Absenkung des rechnerischen Grenzwertes von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr. Am 11. Juli 2001 hatte das Bundeskabinett die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgelegte neue Strahlenschutzverordnung in der vom Bundesrat am 1. Juni 2001 beschlossenen Fassung akzeptiert. Sie soll am 1. August 2001 in Kraft treten und die alte Verordnung von 1989 ersetzen. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, setzt seinen in der vorigen Ausgabe begonnenen Bericht über die Konsequenzen für Gesundheit und Leben der Menschen fort.

Stx350-351.2001.6,7.2 (2 Seiten)

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Dosismodelle

Die "Kontrollierbare Dosis" soll den Aufwand im Strahlenschutz verringern. Die Propagierung eines neuen Dosismodells durch die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) setzt die Politik der langen Schornsteine fort. Im August 1998 veröffentlichte Roger H. Clarke, Vorsitzender der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), ein Papier, das durch die Internationale Strahlenschutzgesellschaft (IRPA - International Radiation Protection Association) an ihre nationalen Mitgliedsgesellschaften verteilt wurde. Mit der Bitte um Stellungnahme wurde dazu mitgeteilt, die IRPA solle im April 2000 darüber auf ihrem Treffen in Hiroshima diskutieren und eine Resolution verabschieden. Clarkes Papier trägt die Überschrift "Kontrollierbare Dosis - Überlegungen zur Kontrolle der Personendosis aus singulären Quellen" ("Controllable Dose: A discussion on the control of individual doses from single sources"). Im April 1999 veröffentlichte der Fachverband für Strahlenschutz (FS) eine eigene Übersetzung mit der Aufforderung an seine Mitglieder, ihre Meinung zu äußern, damit der FS-Vorstand daraus die Stellungnahme des Verbandes erarbeiten könne. Strahlentelex legt seiner Darstellung des von Clarke propagierten Strahlenschutzkonzeptes eine eigene Übersetzung von Annette Hack zugrunde. Mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx308-309.1999.5-8.4 (4 Seiten)

Dosis-Meßgrößen

Neue Dosis-Meßgrößen im Strahlenschutz. Zum 1. Januar 1995 haben der Normenausschuß Radiologie (NAR) im DIN und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die Einführung neuer Orstdosis- und Personendosis-Meßgrößen empfohlen. Im Gegensatz zu den bisherigen sind die neuen Meßgrößen zwar für alle Strahlenarten gleich, jedoch in der Orts- und Personendosimetrie und für durchdringende Strahlung und Strahlung geringer Eindringtiefe verschieden. (PTB-Bericht Dos-23, 1994)

Stx192-193.1995.12.1 (1 Seite)

Flugverkehr

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Flugverkehr

Der Einfluss der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen auf die Bestimmung der Strahlenexposition von Flugpersonal - Zu erwartende Änderungen durch die Euratom-Richtlinie 59/13 und Unterschätzung der Ergebnisse durch unrealistische ICRP-Annahmen. Von Robert Schmitz.

Nach Strahlenschutzverordnung gehört Flugpersonal zur Gruppe der „beruflich strahlenexponierten“ Personen. Wie auch aus anderen Sparten bekannt, zeigen sich bei ihm erhöhte Raten an Krebserkrankungen, nicht malignen Hirntumoren und Katarakten. Sein Gesundheitsrisiko erscheint im Vergleich zu anderen chronisch exponierten Kollektiven als unerwartet hoch, weil laut Bundesamt für Strahlenschutz die Jahresdosen nur bei 2 bis 5 Millisievert (mSv) liegen sollen (BfS 2011). Wegen der komplexen Zusammensetzung der Höhenstrahlung im Flugzeug mit Anteilen von hochenergetischen Neutronen und geladenen Partikeln wird die Dosis nicht durchgängig gemessen, sondern mithilfe von Annahmen über die Verhältnisse bei Standardflugrouten anhand von Rechenmodellen bewertet.

Kritische Wissenschaftler weisen seit langem auf die Unterschätzung der biologischen Wirkung von Neutronen, die einen erheblichen Dosisbeitrag liefern, in den Berechnungen hin. Entgegen zahlreichen Befunden, die diese These bestätigen, hat die internationale Strahlenschutzkommission ICRP 2007 eine weitere Senkung der Strahlungswichtungsfaktoren für Neutronen und Protonen, die in die Rechenmodelle eingehen, empfohlen (ICRP 103). Dies ist in der auch für Deutschland verbindlichen EURATOM-Richtlinie 59 von 2013 übernommen worden. Es besteht somit die Gefahr, dass die zukünftigen Strahlendosen des Flugpersonals so klein gerechnet werden, dass das Flugpersonal wegen zu kleiner Dosis von Strahlenschäden freigesprochen wird.

Diese Studie beschäftigt sich hauptsächlich mit der Frage, wie sich verschiedene Wertzuweisungen für den Strahlungswichtungsfaktor auf die Berechnung der effektiven Dosis durch ionisierende Strahlung in einer für Langstreckenflüge typischen Höhe von 10 bis 12 Kilometern auswirken. Es ist zu befürchten, dass die rechnerische Absenkung der effektiven Dosis durch Neutronen- und Protonenstrahlung um 30 Prozent dazu benutzt wird, das Flugpersonal aus der gesetzlich geschützten Kategorie der beruflich Strahlenexponierten herauszunehmen.

Stx724-725.2017.1-3.3 (3 Seiten)

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Flugverkehr

Röntgenstrahlung: Gesundheitsschäden durch Radargeräte. Inwiefern Soldaten Gesundheitsschäden durch Radargeräte erlitten haben, beschäftigt den Bundestag und das Verteidigungsministerium seit Ende 2000. Die im Jahr 2002 eingesetzte Radarkommission habe jedoch in ihrem Bericht vom 2. Juli 2003 nur für die von ihr identifizierten Radargeräte die bekannte vereinfachte Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Wehrdienstbeschädigungsverfahren vorgeschlagen, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke.. Das bedeute, daß bei Betroffenen, die an anderen Geräten tätig waren und erkrankt sind, die „normalen“ Verfahrenskriterien anzuwenden seien. Das heißt, es werde in jedem der Fälle individuell geprüft, welchen Strahlenbelastungen der Antragsteller tatsächlich aus-gesetzt war.

Stx590-591.2011.20.1 (1 Seite)

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Flugverkehr

Warnung vor Gesundheitsrisiken bei Körperscannern an Flughäfen. In der Debatte um den Einsatz von Körperscannern zur Terrorbekämpfung an Flughäfen hat der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung, Prof. Dr. Rolf Michel, vor Gesundheitsrisiken gewarnt.

Stx552-553.2010.3.1 (1 Seite)

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Flugverkehr

Katastrophenplanung: Keine Chance bei Flugzeugabsturz auf alte AKW. Behörden ignorieren Bedrohung durch alte AKW – Greenpeace-Recherchen belegen Ausmaß der Katastrophe bei Flugzeugabsturz. Die Gefährdung der Bevölkerung rund um die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wird von der Atomaufsicht seit Jahren dramatisch unterschätzt. Ausbreitungsrechnungen von Greenpeace für einen schweren Reaktorunfall in den AKW Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1 und Philippsburg 1 belegen, daß die radioaktive Kontamination vieler Anwohner bereits innerhalb weniger Stunden den behördlichen Grenzwert für eine Evakuierung bis um das Tausendfache überschreiten würde. Die Dosis käme über die Luft und würde auch in geschlossenen Räumen aufgenommen. Ein schwerer Reaktorunfall könnte durch einen Flugzeugabsturz oder einen Terroranschlag aus der Luft ausgelöst werden. Greenpeace fordert, den sieben ältesten Atommeilern die Betriebsgenehmigung sofort zu entziehen. Greenpeace liegen interne Dokumente unter anderem des Bundeskriminalamtes vor, denen zufolge die deutschen Sicherheitsbehörden das Risiko eines Terroranschlags aus der Luft auf ein Atomkraftwerk nicht mehr ausschließen. Gleichzeitig ist die bisherige Abwehrtaktik, das AKW im Falle eines Angriffs zu vernebeln, gescheitert.

Stx542-543.2009.7-8.2 (2 Seiten)

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Flugverkehr

Berufliche Strahlenbelastung: Piloten und Stewardessen sind mit am stärksten strahlenbelastet. Wer über den Wolken arbeitet, ist vermehrt der kosmischen Strahlung ausgesetzt. Das fliegende Personal ist eine der am stärksten strahlenbelasteten Berufsgruppe in Deutschland. Das dokumentiert der erste Bericht über die berufliche Strahlenexposition des fliegenden Personals, den das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 13. Oktober 2005 veröffentlicht hat. Zum ersten Mal wurde die in einem Jahr entstandene Strahlenexposition des fliegenden Personals vollständig erfaßt und differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewertet.

Stx452-453.2005.7.1 (1 Seite)

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Flugverkehr

Epidemiologie: Kosmische Strahlung erhöht das Risiko für Grauen Star bei Flugpiloten. Fliegen setzt Fluggäste und Flugpersonal ionisierender Strahlung kosmischen Ursprungs und Sekundärstrahlung aus der Kollision galaktischer Partikel mit Luftpartikeln und dem Material des Flugkörpers aus. Strahleninduzierte Linsentrübungen (Grauer Star, Katarakt) sind zudem allgemein bekannt. Zur Ermittlung des Erkrankungsrisikos von Flugpersonal untersuchten Vilhjalmur Rafnsson von der Abteilung für Präventivmedizin der Universität von Island in Reykjavik und Kollegen im Rahmen einer Fall-Kontrollstudie 445 Personen mit und ohne Linsenschädigungen. Die Ergebnisse ihrer Untersuchung veröffentlichten sie in der Fachzeitschrift Archives of Ophthalmology. Das Risiko an einem strahleninduzierten Katarakt zu erkranken, war demzufolge für Piloten 3-fach höher als für Nicht-Piloten.

Stx448-449.2005.5.1 (1 Seite)

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Flugverkehr

Umweltradioaktivität und Strahlenschutz: Radioaktive Leuchtfarbe bei Bundeswehr und NVA. Nachdem die Schädigung von Soldaten durch Röntgenstrahlung abgebende Radargeräte bekannt geworden war, bahnt sich nun offenbar ein neuer Strahlenskandal für Soldaten an. Mehrere zehntausend Soldaten der Bundeswehr sind offenbar leichtfertig der Schadwirkung von radioaktiver Leuchtfarbe ausgesetzt worden. Laut einer bisher nicht veröffentlichten Studie des Physikers Günter Golde von der Berliner Charité, die von erkrankten ehemaligen Soldaten in Auftrag gegeben worden war, soll die Strahlenbelastung mehr als das 270-fache dessen betragen haben, was heute laut Strahlenschutzverordnung für den sogenannten Normalbürger als zumutbar gilt.

Stx428-429.2004.6.1 (1 Seite)

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Flugverkehr

Fünffach erhöhtes Brustkrebsrisiko für Stewardessen. Stewardessen, die mindestens fünf Jahre lang ihren Beruf ausgeübt haben, weisen einer isländischen Studie zufolge ein fünffach erhöhtes Risiko auf, an Brustkrebs zu erkranken. Dr. V. Rafnsson und Kollegen vom Department of Preventive Medicine in Reykjavik hatten unter 1.532 Stewardessen 35 Frauen ausgewählt, die an Brustkrebs erkrankt waren. Außerdem wählten sie 140 gesunde Stewardessen als Kontrollpersonen aus, deren Lebensalter und reproduktive Daten laut Krankenakten denen der Patientinnen entsprachen. Es zeigte sich, daß ein fünffach erhöhtes Brustkrebsrisiko bestand, wenn die Frauen mindestens fünf Jahre lang als Stewardessen gearbeitet hatten, im Vergleich zu solchen mit einer Arbeitsdauer von weniger als fünf Jahren.

Stx406-407.2003.7.1 (1 Seite)

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Flugverkehr

Strahlenbelastung von Flugpersonal: Die Ergebnisse von zellgenetischen Untersuchungen widersprechen Einschätzungen des amtlichen Strahlenschutzes. Die Strahlenbelastung von Piloten und Stewardessen und deren damit verbundenes Gesundheitsrisiko ist ein wichtiges, aber nicht ausreichend erforschtes Thema. Die Strahlenbiologin Anna Heimers, Universität Bremen, veröffentlichte dazu in der Ausgabe 6/2001 der Zeitschrift Ergo-Med einen Bericht über ihre Studie über Chromosomenveränderungen bei Piloten von Überschallflugzeugen. Über diese Studie hatte Strahlentelex schon in der Ausgabe 332-333/2000 berichtet. Heimers Untersuchung hatte eine 8-fach erhöhte Rate dizentrischer Chromosomen im Blut der Piloten gegenüber der Kontrollgruppe ergeben. Die daraus abgeleitete Dosisabschätzung ergibt nun eine Belastung von 13 bis 43 Millisievert pro Jahr, abhängig von den Strahlenwichtungsfaktoren für Neutronen. Heimers zytogenetische Untersuchungen widersprechen einer Hypothese aus dem offiziellen Strahlenschutz, wonach eine Wirksamkeitsminderung von locker ionisierender Strahlung im Bereich niedriger Dosen und Dosisleistungen im Vergleich zu hohen Dosen auftritt.

Stx368-369.2002.6,7.2 (2 Seiten)

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Flugverkehr

Strahlenbelastung an Radaranlagen. Erkrankte Soldaten verlangen Entschädigung. Radarmechaniker und Radaroperateure sind auch durch Röntgenstrahlung gefährdet. Bei der Bundeswehr wurde das über Jahrzehnte nicht beachtet. Erkrankte Ex-Soldaten verlangen jetzt Entschädigung. Auf einer Pressekonferenz am 9. Februar 2001 präsentierten die Betroffenen Dokumente, denen zufolge die Problematik bei den Behörden und im Bundesverteidigungsministerium im Prinzip schon seit Ende der 50er Jahre bekannt war, jedoch offenkundig über Jahrzehnte hinweg keine Beachtung fand. Email-Kontakt zur Initiative der Betroffenen: prasch@surfeu.de

Stx340-341.2001.7,8.2 (2 Seiten)

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Flugverkehr

Gefahr für Radartechniker durch Röntgenstrahlung. Bundeswehrsoldaten wurden verstrahlt. An Radargeräten der Bundeswehr waren Soldaten über Jahrzehnte hinweg und unzureichend geschützt gesundheitsgefährdender Röntgenstrahlung ausgesetzt, die als Nebenprodukt bei der Erzeugung von Radarstrahlung anfällt. Das wurde Mitte Januar 2001 bekannt. Diese Meldung bezieht sich auf eine Studie des Physiologieprofessors Eduard David von der Privatuniversität Witten/Herdecke, die dieser im Auftrage der Bundeswehr durchführte. David wertete demzufolge die Krankenakten von 99 Radartechnikern und Radaroperatoren aus. 69 von ihnen seien an Krebs erkrankt und 24 inzwischen (Stand Januar 2001) gestorben, mit durchschnittlich 40 Jahren. Zwar verweist David auf die "noch ausstehende Gesamtbewertung" unter Berücksichtigung einer Kontrollgruppe und statistischen Vergleichen mit Werten der Gesamtbevölkerung, wird jedoch mit dem Zwischenergebnis zitiert: "Im Resultat kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß die gesetzlich festgelegten Sicherheitsgrenzwerte für ionisierende Strahlung und auch gepulster Hochfrequenzstrahlung überschritten wurden." Offenbar müssen die rund 1.000 Radarmechaniker, die in den vergangenen 30 Jahren in der Bundeswehr dienten, mit einem erhöhten Risiko rechnen an Krebs zu erkranken.

Stx338-339.2001.6.1 (1 Seite)

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Flugverkehr

Berufliche Strahlenbelastung: Concorde-Piloten sind höher strahlenbelastet als ihre Kollegen. In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift "Mutation Research" veröffentlichte die Strahlenbiologin Anna Heimers, Universität Bremen, eine Studie über Chromosomenveränderungen bei Concorde-Piloten. Die Untersuchung ergab eine 8-fach erhöhte Rate dizentrischer Chromosomen in den Blutproben der Überschallpiloten gegenüber der Kontrollgruppe. Abhängig von dem verwendeten Strahlungswichtungsfaktor für Neutronen, ermittelte Heimers eine durchschnittliche jährliche Strahlenbelastung des fliegenden Personals von 11 bis 37 Millisievert.

Stx332-333.2000.9,10.2 (2 Seiten)

Flugverkehr

Flugkontrolle: Warnung vor neuem Röntgengerät. Auch Urlaubsfilme in Bleiummantelung sollen gefährdet sein. Eine neue Generation von Röntgen-Scannern zur Gepäckkontrolle an internationalen Flughäfen kann unentwickelte Urlaubsfilme zerstören. Nicht entwickelte Filme blieben sogar in Bleibeuteln schutzlos, weil die Geräte ihre Leistung automatisch so weit steigerten, bis der Inhalt der Tüten für das Sicherheitspersonal erkennbar werde, wird 1999 berichtet.

Stx314-315.2000.8.1 (1 Seite)

Flugverkehr

Krebsrisiko für Piloten: Kanadische Piloten erkranken häufig an Leukämie. Es ist unbestritten, daß Flugpersonal während der Flugstunden mit zahlreichen physikalischen und chemischen krebserregenden Stoffen belastet ist. Dazu gehören ionisierende Strahlen, Benzol und Ozon. Trotz der ganz speziellen Arbeitsplatzumgebung und der sich daraus ergebenden Belastung sind Daten über Gesundheitsrisiken in dieser Beschäftigungsgruppe kaum vorhanden. Pierre Band und Kollegen vom Zentrum für Epidemiologie und Krebsprävention in Vancouver, Kanada, veröffentlichten 1996 eine Studie über Krebserkrankungen und Todesursachen kanadischer Piloten.

Stx228-229.1996.1,2.2 (2 Seiten)

Flugverkehr

"Der Transport von radioaktivem Material in Passagierflugzeugen ist zulässig und kommt auch gar nicht so selten vor." Dies erklärte der Flugkapitän Peter Gugerell vom Betriebsrat der Austrian Airlines dem österreichischen Internisten Dr.med. Ludwig Knabl, nachdem dieser im März 1996 auf einem Flug von Wien nach Minsk in Weißrußland bei seinem Sitzplatz 100-fach erhöhte Strahlenwerte gemessen hatte.

Stx228-229.1996.2,3.2 (2 Seiten)

Flugverkehr

Die Strahlenbelastung des fliegenden Personals wird unterschätzt. Seit der Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission im Jahre 1990, Flugpersonal als beruflich strahlenbelastete Personengruppe zu klassifizieren, entbrannten hierzu heftige Kontroversen. Es wurden diverse Meßprogramme durchgeführt, um die Strahlenbelastung des fliegenden Personals abzuschätzen und eine Risikobewertung der Arbeitsplatzsituation vornehmen zu können. Im Frühjahr 1995 veröffentlichte auch die Deutsche Strahlenschutzkommission eine Stellungnahme zur Strahlenbelastung des Flugpersonals. Anna Heimers, Biologin an der Universität Bremen, und Hans-Jürgen Lebuser von Pilotenvereinigung Cockpit veranschaulichen, daß diese Stellungnahme der Strahlenschutzkommission erhebliche Mängel aufweist - mit der Konsequenz, daß die Strahlenbelastung des fliegenden Personals erheblich unterschätzt wird.

Stx210-211.1995.1-4.4 (4 Seiten)

Flugverkehr

Höhen-/Neutronenstrahlung: Höheres Brustkrebsrisiko für Stewardessen. Stewardessen erkranken häufiger an Brustkrebs als andere Frauen. Zu diesem Ergebnis gelangten finnische Wissenschaftler um Eero Pukkala vom nationalen Krebsregister in Helsinki.

Stx210-211.1995.4.1 (1 Seite)

Flugverkehr

Biologische Dosimetrie: Flugpersonal erreicht und überschreitet die Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen. Strahlendosen zwischen 10 und 25 Millisievert jährlich können Piloten und Stewardessen wegen ihres häufigen Aufenthalts in großen Flughöhen und der dort verstärkt auftretenden kosmischen Strahlung ausgesetzt sein. Das ermittelte eine Arbeitsgruppe um Prof. Dr.rer.nat. Horst Traut, Direktor des Instituts für Strahlenbiologie der Universität Münster, mit Hilfe der Methode der biologischen Dosimetrie. Neuere Messungen deutscher Forscher mit Hilfe konventioneller, physikalischer Methoden, hatten zuvor zu umstrittenen Ergebnissen geführt. Entsprechend Untersuchungen aus den USA (R.J. Barish; Strahlentelex 94-95/1990) war bisher von Strahlenbelastungen für Flugpersonal von höchstens 10 Millisievert jährlich ausgegangen worden.

Stx170-171.1994.1,2.2 (2 Seiten)

Flugverkehr

Tonnenweise radioaktives Material als Luftfracht in Passagiermaschinen. Die Passagiere der von deutschen Flughäfen startenden Flugzeuge sitzen häufig ahnungslos über radioaktivem Material, das in den Frachträumen der Passagiermaschinen in alle Welt geflogen wird. Das ergibt sich aus einer Antwort der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 1992 (Landtagsdrucksache 11/4818) auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Dr. Katrin Grüber, Fraktion Die Grünen, die nach einem Unfall mit radioaktivem Material auf dem Flughafen von Frankfurt am Main nach Einzelheiten solcher Transporte gefragt hatte.

Stx144-145.1993.10,11.2 (2 Seiten)

Flugverkehr

Solare Flares: Anhaltende Sonnenstürme. Wie das amerikanische Institut zur Beobachtung der Erdatmosphäre (NOAA) in Washington mitteilte, erreichte das Auflodern der Strahlungsausbrüche an der Sonnenoberfläche am 10. Juni 1991 den höchsten Wert in einer Reihe ungewöhnlich heftiger solarer Flares. Mit derartigen Partikelereignissen, die große Photonen-Winde zur Folge haben, war 1991 und 1992 insgesamt verstärkt zu rechnen.

Stx108-109.1991.8.1 (1 Seite)

Flugverkehr

Besonders für Schwangere ist Fliegen riskant. Piloten und Stewardessen können durch kosmische Strahlung höheren Strahlenbelastungen ausgesetzt sein als Röntgenärzte und Kernkraftarbeiter. Dosisberechnungen für typische Flugrouten zeigen, daß das Flugpersonal gewöhnlicher Unterschall-Flugzeuge jährlichen Dosen von nahezu 10 Millisievert (1000 Millirem) ausgesetzt sein kann. Eine besondere Zunahme der Strahlendosis bringen Flüge während sogenannter solarer Flares, von der Sonnenoberfläche ausgehende Strahlungsausbrüche, die große Photonen-Winde zur Folge haben. Warnungen und spezielle Aktionspläne forderte deshalb 1990 R.J. Barish von der Abteilung für Strahlen-Onkologie des New York University Medical Center.

Stx94-95.1990.1-4.4 (4 Seiten)

Flugverkehr

Strahlenrisiko beim Fliegen: Strahlenschäden durch Höhenstrahlung und Röntgendiagnose. Eine Abschätzung von Prof. Dr. Lutz Castell, Starnberg, 1990.

Stx80-81.1990.10.1 (1 Seite)

Katastrophenschutz

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Katastrophenschutz

Katastrophenplanung: Planungszonen um Atomkraftwerke sollen im Katastrophenfall nur akute Strahlenschäden verhindern. Die Planungszonen um Atomkraftwerke sollen nach einem Beschluß der Innenministerkonferenz erweitert werden. Damit werden Empfehlungen der Strahlenschutzkommission umgesetzt. Nach Darstellung der Bundesregierung werden damit sogenannte deterministische Strahlenschäden „vollständig ausgeschlossen“.

Stx724-725.2017.7.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Katastrophenplanung: Jodtabletten wegen des belgischen AKWs Tihange auch in Aachen. Nachdem Belgien sich entschieden hat, Kaliumjodidtabletten an alle Menschen im Umkreis von 100 Kilometern rund um das Atomkraftwerk Tihange zu verteilen, soll dies nun auch in den angrenzenden deutschen Kreisen Heinsberg sowie der Region Aachen und Düren geschehen.

Stx706-707.2016.3-4.2 (2 Seiten)

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Katastrophenschutz

Katastrophenplanung: Der Forschungsreaktor in Berlin-Wannsee wird illegal betrieben. Droht ein weiteres Tschernobyl in Berlin und Potsdam? Von Anfang an ist die vom Helmholtz Zentrum Berlin (HZB) in Berlin-Wannsee mit einem Atomreaktor betriebene Forschung nicht sicher gewesen. Auch heute kann es bei dem in die Jahre gekommenen Reaktor BER II jederzeit zu einem nicht mehr beherrschbaren Unfall kommen, was sich bei der Größe des Reaktors für die Bevölkerung Berlins und Potsdams verheerend auswirken würde. Ohne ein nach Paragraph 7 Absatz 1 des Atomgesetzes vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren in Gang zu setzen, hat das HZB zwei wesentliche Veränderungen an der Reaktoranlage vorgenommen: Ein neues Bauteil im Reaktorbecken und ein verändertes Design des direkt am heißen Reaktorkern befindlichen konischen Strahlrohrs, das die mit tiefkaltem Wasserstoff gefüllte Kalte Quelle enthält. Von Dietrich Antelmann.

Stx680-681.2015.12-13.2 (2 Seiten)

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Katastrophenschutz

Katastrophenplanung: Ein europäischer Standard für die Planung von Katastrophenschutzmaßnahmen für Atomkraftwerke. Die Leiter der europäischen Strahlenschutz- und Reaktorsicherheitsbehörden haben erstmals ein europaweites Konzept für die Bewältigung von schweren kerntechnischen Unfällen vorgelegt, das auf eine Initiative des deutschen Bundesumweltministeriums (BMUB) zurückgehe und ein einheitliches Bewertungsschema für den Zustand von Atomanlagen enthalte. Das erklärte das BMUB anläßlich der Veröffentlichung des Papiers am 24. November 2014. Damit würden auch erstmals grenzüberschreitende Empfehlungen für erste Maßnahmen bei schweren Atomunfällen gegeben.

Stx670-671.2014.6-7.2 (2 Seiten)

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Katastrophenschutz

Katastrophenplanung: Berliner Forschungsreaktor soll nach 2019 abgeschaltet werden. Die Betriebsgenehmigung für den Berliner Forschungsreaktor BER II ist nicht befristet und läuft auch nicht Ende 2019 aus. Gleichwohl hat aber die Betreiberin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin als Aufsichtsbehörde erklärt, den Leistungsbetrieb des Reaktors nicht über das Jahr 2019 hinaus fortsetzen zu wollen. Ein Zeitplan für die Stilllegung soll voraussichtlich Ende 2018 vorliegen.

Stx666-667.2014.10.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Katastrophenplanung: Die Evakuierungsgebiete sollen nun auch in Deutschland etwas größer werden. „Das Strahlenschutzrecht soll modernisiert werden. Der radiologische Notfallschutz zur Bewältigung von Katastrophen in kerntechnischen Anlagen wird auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima konzeptionell an[ge]passt." So steht es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die neue Legislaturperiode. Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) bereitet nun fast 3 Jahre nach der Katastrophe von Fukushima Nachbesserungen für den Katastrophenschutz in Deutschland vor und bezieht sich dabei auf eine Analyse des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom April 2012, „basierend auf den Erfahrungen aus dem Unfall in Fukushima“.

Stx646-647.2ß13.6-7.2 (2 Seiten)

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Katastrophenschutz

Katastrophenplanung: Der atomare Katastrophenschutz ist veraltet und zu kleinräumig. IPPNW: Die Innenminister sind tatenlos und die Katastrophenschutzbehörden sind überfordert. Anläßlich der Herbsttagung der Innenministerkonferenz vom 5. bis 7. Dezember 2012 in Rostock-Warnemünde wendet sich die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW mit einem Offenen Brief zum Katastrophenschutz an alle Innenminister Deutschlands. Auf der Konferenz wird über die Konsequenzen beraten, die sich aus dem Super-GAU von Fukushima für die noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland ergeben. Eine Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz vom Frühjahr 2012 zeigte die Unmöglichkeit auf, im Fall einer Atomkatastrophe notwendige Zwangsumsiedlungen von Hunderttausenden von Menschen zu realisieren.

Stx622-623.2012.14.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Folgen von Fukushima: Durchhalteparolen und falsche Strahlenmessungen. Eindrücke aus Japan eineinhalb Jahre nach der Havarie der Atomreaktoren von Fukushima I (Daiichi).

Wer in dieser Zeit durch die Präfektur Fukushima im Nordteil der japanischen Hauptinsel Honshu reist, kann kaum vermeiden, auf höhere und niedrigere Chargen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Vereinten Nationen (UNO) zu stoßen. Außerdem bereisen Wissenschaftler diverser japanischer und ausländischer Hochschulen mit unterschiedlichen Motiven die Region.

Im März 2011 waren in der Folge eines Erdbebens die Atomkraftwerke von Fukushi-ma I (Daiichi) an der japanischen Pazifikküste außer Kontrolle geraten und explodiert. Es kam zu sogenannten Kernschmelzen und zu Frei-setzungen gewaltiger Mengen radioaktiver Stoffe.

Es gebe jetzt viele Forscher, die sich für die Lage der 4 Millionen betroffenen Bewohner im Umkreis der havarierten Fukushima-Reaktoren interessierten. Das helfe den Menschen jedoch nicht. Denn diese wollten wissen, wie sie sich jetzt schützen können. So beschrieb die japanische Ärztin Katsumi FURITSU, Preisträgerin des Nuclear-Free Future Award 2012, in einem Vortrag vor Frauen und Müttern in der Stadt Fukushima am 13. November 2012 die Situation heute. Sie geht davon aus, daß in Fukushima etwa die zehnfache Zahl an Bewohnern betroffen ist wie in Tschernobyl. – Ein Reisebericht von Annette Hack und Thomas Dersee.

Stx622-623.2012.1-9.9 (9 Seiten)

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Katastrophenschutz

Katastrophenplanung: „Nichts gelernt aus Fukushima“. IPPNW: Der Richtwert für Evakuierungen im Katastrophenschutz ist zu hoch. Das Bundesumweltministerium hat bisher keinerlei Konsequenzen aus einer Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom Herbst 2011 gezogen, in der die Folgen einer Atomkatastrophe in Deutschland nach Fukushima neu eingeschätzt werden. Das kritisierte am 15. August 2012 auf einer Pressekonferenz in Hannover ein Bündnis von Antiatominitiativen der „Regionalkonferenz Grohnde abschalten“, in der auch Mitglieder der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW mitarbeiten. Der Eingreifrichtwert von 100 Millisievert (mSv) für die dauerhafte Umsiedlung in Deutschland muß anhand der japanischen Erfahrungen neu diskutiert werden, fordert die IPPNW. Eine Absenkung auf 20 mSv wie in Japan würde die Zahl der zu Evakuierenden vervielfachen.

Stx616-617.2012.6.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Schwere AKW-Unfälle sind wahrscheinlicher als bisher angenommen. Studie: Atomaufsichten gehen von mangelhaften Sicherheitsanalysen aus. Schwere Unfälle in einem Atomkraftwerk sind erheblich wahrscheinlicher, als Atomaufsichten und Wissenschaft bisher annehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie unter der Leitung von Dr. Helmut Hirsch vom Beraterbüro cervus nuclear consulting, die Greenpeace am 29. Februar 2012 in Berlin vorstellte. Die Studie deckt gravierende Mängel in der sogenannten „Probabilistischen Risikoanalyse“ (PRA) auf, die unter anderem für die Ermittlung von Unfallwahrscheinlichkeiten verwendet wird.

Stx606-607.2012.12-13.2 (2 Seiten)

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Katastrophenschutz

Katastrophenplanung: Keine Chance bei Flugzeugabsturz auf alte AKW. Behörden ignorieren Bedrohung durch alte AKW – Greenpeace-Recherchen belegen Ausmaß der Katastrophe bei Flugzeugabsturz. Die Gefährdung der Bevölkerung rund um die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wird von der Atomaufsicht seit Jahren dramatisch unterschätzt. Ausbreitungsrechnungen von Greenpeace für einen schweren Reaktorunfall in den AKW Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1 und Philippsburg 1 belegen, daß die radioaktive Kontamination vieler Anwohner bereits innerhalb weniger Stunden den behördlichen Grenzwert für eine Evakuierung bis um das Tausendfache überschreiten würde. Die Dosis käme über die Luft und würde auch in geschlossenen Räumen aufgenommen. Ein schwerer Reaktorunfall könnte durch einen Flugzeugabsturz oder einen Terroranschlag aus der Luft ausgelöst werden. Greenpeace fordert, den sieben ältesten Atommeilern die Betriebsgenehmigung sofort zu entziehen. Greenpeace liegen interne Dokumente unter anderem des Bundeskriminalamtes vor, denen zufolge die deutschen Sicherheitsbehörden das Risiko eines Terroranschlags aus der Luft auf ein Atomkraftwerk nicht mehr ausschließen. Gleichzeitig ist die bisherige Abwehrtaktik, das AKW im Falle eines Angriffs zu vernebeln, gescheitert.

Stx542-543.2009.7-8.2 (2 Seiten)

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Katastrophenschutz

GIS-ATOM Nuclear Power online. Ab sofort ist das geographische Informationsportal GIS-ATOM im Internet unter der Adresse www.xzcute.com/akw/akw.php nutzbar. Es bietet kostenlos abrufbare Karten und Google Maps-Funktionen zu kerntechnischen Anlagen und deren Erdbebengefährdung, der Katastrophenschutzzonierung und der Kontaminationsgebiete und Evakuierungszonen im Falle von Kernschmelzen. Die unabhängige Plattform xzcute.international www.xzcute.com wertet zugängliche Informationen zu umweltrelevanten Themen aus, kombiniert sie und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Bisherige Referenzprojekte sind GIS-GOV zur flächenscharfen Identifizierung von Gen-Maisfeldern, ein Atlas der Basisstationen für die Mobiltelefonie und Karten zum Ökologischen Landbau. Der für die Seiten verantwortlich zeichnende Andreas Seidel, Hamburg, bittet zu beachten, daß die verlinkten Notfallpläne der AKW-Betreiber und Behörden kein Witz sind, auch wenn dies so anmuten mag.

Stx496-497.2007.12.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Nebelanlagen sind bereit. Die Vernebelungsanlagen am Atomkraftwerk Grohnde zum Schutz vor Terrorattacken aus der Luft sind betriebsbereit. Das erklärte am 10. November 2006 das niedersächsische Umweltministerium und lobte das Pilotprojekt als „in Deutschland und weltweit einzigartig“. Nach dem sogenannten „Tarnkonzept“ sollen im Falle eines Angriffs das AKW mit künstlichem Nebel verhüllt und Störsender eingesetzt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Reaktorgebäude zu vermindern.

Stx478-479.2006.6.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Nur Deutschland bläst Nebel. Vernebelungstaktik für Atomanlagen erhielt Auflagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat das von den Betreibern vorgeschlagene Vernebelungskonzept zum Schutz der deutschen Atomkraftwerke (AKW) vor Terrorangriffen mit Anforderungen versehen. Nach dem sogenannten "Tarnkonzept" soll im Falle eines Angriffs das betroffene AKW mit künstlichem Nebel verhüllt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Reaktorgebäude zu vermindern. Beim AKW Grohnde in Niedersachsen soll das Konzept erprobt werden.

Stx450-451.2005.6.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Katastrophenplanung: Im Juni (2005) werden in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Jodtabletten verteilt. Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, an die Haushalte im Umkreis von zehn Kilometern um kerntechnische Anlagen Kaliumjodidtabletten zu verteilen. Das teilte das Kieler Innenministerium am 5. April 2005 mit. Die Jodtabletten sollen – sofern sie rechtzeitig eingenommen werden – verhindern, daß die Schilddrüse radioaktives Jod aufnimmt, das bei einem kerntechnischen Unfall freigesetzt werden kann. Im 10-Kilometer-Radius um die Atomkraftwerke Brunsbüttel, Brockdorf und Krümmel leben rund 128.500 Menschen in etwa 47.000 Haushalten. Mit einem Kommentar von Sebastian Pflugbeil.

Stx440-441.2005.6.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Entscheidungen nur mit Hilfesystem. Beim Bundesamt für Strahlenschutz soll für den nächsten Supergau vorgesorgt sein: mit dem computergestützten "Entscheidungshilfesystem RODOS". In Regierungen und Behörden herrschte nach dem Unfall von Tschernobyl im Jahre 1986 eine starke Verunsicherung. Daraus wuchs das Bedürfnis, die Beurteilung der radiologischen Lage und den Prozeß der Entscheidungsfindung möglichst zu vereinheitlichen. Man forderte ein "umfassendes System" zur Ermittlung und Einschätzung der radiologischen Lage im Nah- und Fernbereich von kerntechnischen Anlagen. Darin gedachte man sich zu bewegen und hoffte, so in der Not sichere Entscheidungsgrundlagen zu finden zur Bewertung der Lage, zur Empfehlung von Maßnahmen zur Verringerung von Radioaktivitätsbelastungen und zur Information der Bevölkerung. Aus dem im Juli 2003 fertiggestellten und jetzt im Wirtschaftsverlag NW in Bremerhaven veröffentlichten Bericht des Fachbereichs SW - Strahlenschutz und Umwelt des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) über den Einsatz des Entscheidungshilfesystems "RODOS" in Deutschland wird deutlich, daß eine solche Sicherheit im Unglück wohl Illusion bleiben wird.

Stx410-411.2004.6-8.3 (3 Seiten)

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Katastrophenschutz

Deutsche Atomkraftwerke fehlkonstruiert. Recherchen der deutschen Sektion der internationalen Ärztevereinigung zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) zum Atomkraftwerk Biblis B führten zu der überraschenden Erkenntnis, daß die zentrale sicherheitstechnische Barriere der deutschen Atomkraftwerke, die Sicherheitshülle (Containment), grundlegend falsch konstruiert ist. Das ergibt sich aus einem von der OECD 1997 veröffentlichten internationalen Vergleich verschiedener Atomkraftwerke. Während die meisten Anlagen außerhalb Deutschlands demnach eine Sicherheitshülle aus Beton haben, wurde die Sicherheitshülle der deutschen Atomkraftwerke aus Stahl gefertigt. Bei Stahlhüllen komme es aber bereits bei relativ niedrigen Überdrücken zum großflächigen Versagen, während Betonhüllen höheren Drücken standhalten und dann "lediglich" wachsende Undichtigkeiten aufweisen.

Stx410-411.2004.6.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Aus dem Geheimgutachten der GRS. Die deutsche Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hatte im Regierungsauftrag ein vertrauliches Gutachten zu den Folgen eines terroristischen Angriffs auf deutsche Atomkraftwerke erstellt. Demnach sind die bayerischen Atomkraftwerke offenbar besonders unzureichend gegen terroristische Angriffe geschützt. Vor allem das Kraftwerk Isar 1 bei Landshut weist offenbar schwere Sicherheitsmängel auf. Die nächstgelegene Luftstraße für den Anflug auf München ist nur drei Kilometer vom Kernkraftwerk entfernt. Der GRS-Studie zufolge könnte bereits der Absturz eines relativ kleinen Passagierjets katastrophale Folgen haben.

Stx410-411.2004.5,6.2 (2 Seiten)

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Katastrophenschutz

Deutsche Energieversorger kaufen 137 Millionen Jodtabletten für Anwohner von Atomkraftwerken. Die deutschen Energieversorger haben 137 Millionen Kaliumjodid-Tabletten beim österreichischen Pharmaunternehmen Lannacher bestellt, um die Bevölkerung nach einem Terroranschlag auf ein Atomkraftwerk oder nach einem schweren Störfall vor radioaktivem Jod zu schützen. Die unter Federführung des Bundesumweltministeriums für 2,8 Millionen Euro gekauften Tabletten sollen im Herbst 2004 geliefert werden. Rechtzeitig genug eingenommen sättigen sie die Schilddrüse mit nicht strahlendem Jod und verhindern so, daß das Organ nach einem schweren Atomunfall (GAU) radioaktives Jod aus der radioaktiven Wolke aufnehmen kann. Nun werde der Bund sieben Zentrallager für die Tabletten aufbauen, aus denen die Bevölkerung im Umkreis von 25 bis 100 Kilometern nach einem GAU versorgt werden soll, heißt es. Der Großteil der Tabletten werde den Bundesländern übergeben, um die in ihre Zuständigkeit fallende Versorgung im Umkreis von 25 Kilometern rund um die 13 deutschen Atomkraftwerksstandorte sicherzustellen. Uneinigkeit herrsche allerdings in der Frage, ob erstmals Tabletten vorab an die Bürger verteilt werden sollen.

Stx410-411.2004.5.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Vernebelungstaktik. Maßnahmen gegen terroristische Flugzeugangriffe. Es sei eine Tatsache, daß Atomkraftwerke überall in der Welt nur bedingt gegen gezielte oder unfallbedingte Flugzeugabstürze gesichert sind, erklärte das Bundesumweltminsterium in einer Pressemitteilung am Jahresende 2003. Nach den Anschlägen vom 11. September hatte es im Oktober 2001 die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) mit einer Untersuchung zu den Auswirkungen derartiger Angriffe beauftragt. Die Ergebnisse liegen seit rund einem Jahr vor und wurden den Betreibern sowie den Bundesländern als für die Sicherheit der jeweiligen Anlagen zuständigen Atomaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt, sonst jedoch unter Verschluß gehalten. Demnach, so verlautet, sind die neun älteren Anlagen, bei denen eine Katastrophe bereits durch den Absturz eines kleinen Verkehrsflugzeuges ausgelöst werden könne, besonders gefährdet. Aber auch bei den sieben moderneren Meilern, deren Betonhüllen gegen den Absturz eines Phantom-Kampfjets ausgelegt seien und die dem Aufprall einer Passagiermaschine standhalten würden, sei eine Katastrophe ähnlich der in Tschernobyl möglich. Erschütterungen durch den Aufprall könnten zu schweren Zerstörungen im Inneren führen. Bei den drei neueren Siedewasserreaktoren würde ein großes Verkehrsflugzeug sogar die Betonhülle durchschlagen. Auf der Basis dieser Untersuchungen werde zur Zeit ein von der Betreiberseite vorgeschlagenes Schutzkonzept für Atomkraftwerke geprüft, teilt das Bundesumweltministerium nun mit. Dieses Konzept sehe unter anderem vor, daß ein angegriffenes Kernkraftwerk in wenigen Sekunden durch eine künstliche dichte Nebelwand großflächig verhüllt werden soll. Die Wahrscheinlichkeit, daß das Flugzeug das Reaktorgebäude hinreichend zielgenau trifft, solle dadurch wirkungsvoll vermindert werden. Mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx408-409.2004.1,2.2 (2 Seiten)

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Katastrophenschutz

Die Versorgung mit Kalium-Jodid im Katastrophenfall ist nicht gelöst. Bayerischer Ärztetag appelliert an das Problembewußtsein der Ärzte. An das Problembewußtsein der Ärzteschaft, für eine Verbesserung der Jodversorgung, vor allem für Kinder und Schwangere zu sorgen, appellierte die Bayerische Ärztekammer auf ihrem Ärztetag am 13. Oktober 2001 in Deggendorf. Die Bevorratung und Verteilung von Kalium-Jodid im Katastrophenfall sei nicht gelöst, es müsse eine weitgehend dezentrale Bevorratung und Verteilung sichergestellt werden. Auch die Rahmenrichtlinien für den Katastrophenfall seien nicht realistisch und müßten dringend überarbeitet werden. So seien zum Beispiel Schutzmaßnahmen nur in einem Umkreis bis maximal 25 Kilometer um ein Atomkraftwerk vorgesehen und die Verteilung von Jodidtabletten erfolge praktisch erst beim Durchzug einer radioaktiven Wolke. Bereits 8 Stunden nach der Belastung durch eine radioaktive Wolke sei jedoch laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine Wirksamkeit einer dann noch durchgeführten medikamentösen Jodblockade der Schilddrüse mehr nachzuweisen. Das vorgesehene Aufsuchen von Ausgabestellen für Jodtabletten durch die Bevölkerung im Katastrophenfall konterkariere zudem die Aufforderung, im Hause zu bleiben. Es stelle sich die Frage, ob Kalium-Jodidtabletten nicht besser in der Hausapotheke in den Haushalten selbst gelagert werden sollten.

Stx360-361.2002.5.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

10 Millionen Jodtabletten für Irland, weil die neue Mox-Anlage in Sellafield ihren Betrieb aufgenommen hat. In der Nacht zum 23. Dezember 2001 ist die umstrittene, um eine Fabrik zur Herstellung von Mischoxid-Brennelementen (MOX) erweiterte britische Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield angefahren worden. Der volle Betriebszustand soll im Oktober 2002 erreicht werden. Der für Atomangelegenheiten zuständige irische Minister Joe Jacob hat die Entscheidung der britischen Regierung "einen Akt höchster Arroganz" genannt. Im Frühjahr 2002 will die irische Regierung nun zehn Millionen Jodtabletten an alle Haushalte der Republik verteilen. Verteidigungsminister Smith sagte Presseberichten zufolge, damit solle für den Fall vorgesorgt werden, daß sich in Sellafield eine Katastrophe ereigne. Die Iren werden angehalten, die Tabletten "sorgsam aufzubewahren, erst im Notfall zu schlucken und vorher die Gebrauchsanweisung zu lesen". Die Mox-Anlage von Sellafield soll abgebrannte Atombrennstäbe unter anderem aus Japan und Deutschland annehmen, aufbereiten und zurückliefern.

Stx360-361.2002.4,5.2 (2 Seiten)

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Katastrophenschutz

Mangel an Jodtabletten. Eine unzureichende Versorgung der Bevölkerung mit dem im Falle eines großen Atomunfalls gegen radioaktive Schilddrüsenschädigungen empfohlene Kaliumjodid offenbart jetzt der Angriff auf das World Trade Center. Seit dem 11. September 2001 habe sich die Nachfrage nach den hochprozentigen Jodtabletten (Kalium Jodatum 0,1 g) von zuvor deutschlandweit rund 200 Packungen pro Woche verzehnfacht, erklärte jetzt die Herstellerfirma Merck in Darmstadt, nachdem das nicht rezept- aber apothekenpflichtige Präparat seit Mitte Oktober 2001 nicht mehr erhältlich war und Merck Lieferschwierigkeiten eingeräumt hatte.

Stx358-359.2001.10,11.2 (2 Seiten)

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Katastrophenschutz

Auch Atomkraftwerke sind nicht sicher. WISE-Paris fordert Militärschutz für Atomfabriken in La Hague und Sellafield. Auch Atomkraftwerke können durch einen gezielten Absturz eines Flugzeugs zerstört werden. Zu diesem Befund kam der Sprecher der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien, David Kyd, anläßlich der Eröffnung der Generalkonferenz der für die Förderung der Atomenergie zuständigen Organisation am 17. September 2001. Zwar seien Atomkraftwerke prinzipiell darauf ausgelegt, Flugzeugabstürzen zu widerstehen, aber man habe nur die früher noch kleineren Passagiermaschinen berücksichtigt. Beim Angriff auf das World Trade Center seien dagegen große, vollgetankte Boeings mit einer Kraft auf die Zwillingstürme geprallt, die einer Sprengkraft von rund 500 Kilogramm Trinitrotoluol (TNT) oder vier Prozent der Sprengkraft der Hiroshima-Bombe entspricht. Darauf sei die Sicherheitstechnik der Atomkraftwerke grundsätzlich nicht ausgelegt. In Frankreich wird deshalb kurzfristig Militärschutz für die Atomfabriken in La Hague und Sellafield gefordert. Mittelfristig soll das radioaktive Inventar bei den jeweiligen AKW bleiben, weil dann weniger davon an jedem Ort wäre.

Stx354-355.2001.3.1 (1 Seite)

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Katastrophenschutz

Der nukleare Albtraum wird wahrscheinlicher. Der Angriff am 11. September 2001 auf das Welthandelszentrum in New York zwingt uns, über Terror nachzudenken – gerade weil wir das Thema in der Vergangenheit instinktiv zu vermeiden suchten. Wird die rot-grüne Regierung die neue Strahlenschutzverordnung verändern? Wie wird der Gefahr des heute möglichen ganz legalen leisen Terrorismus Rechnung getragen? Das fragt sich Dr. Sebastian Pflugbeil angesichts der Angriffe in den USA.

Stx354-355.2001.1-3.3 (3 Seiten)

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Katastrophenschutz

Neue Empfehlung zum Katastrophenschutz. Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) hat Anfang 1996 eine neue Empfehlung zur "Jodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen" verabschiedet.

Stx244-245.1997.16.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)

Katastrophenschutz

Reaktorsicherheit: Ungeprüfte Notfallmaßnahmen. Bei einem Kernschmelzunfall in einem deutschen Druckwasserreaktor ist den Risikostudien und den Ergebnissen der Reaktorsicherheitsforschung zufolge am wahrscheinlichsten mit einem frühen Versagen des Sicherheitsbehälters zu rechnen. Als Folge solcher Unfälle mit Hochdruckkernschmelzen und Wasserstoffexplosionen ist wenige Stunden nach Unfallbeginn mit einer Freisetzung von mehr als der Hälfte des radioaktiven Kerninventars an Jod, Cäsium und Tellur zu rechnen. Die Katastrophenschutzpläne sind in solchen Fällen hoffnungslos unzureichend, konstatiert der Diplom-Physiker Lothar Hahn vom Öko-Institut Darmstadt in einer im Mai 1993 veröffentlichten Stellungnahme.

Stx162-163.1993.10.1 (1 Seite)

Katastrophenschutz

Vorsorge: Jodtabletten für die Schweizer Bevölkerung. Die Schweiz beginnt zum Schutz vor Schilddrüsenschäden bei Nuklearkatastrophen mit der Verteilung von 65 Millionen Kaliumjodidtabletten an die Bevölkerung. Das teilten am 13. Juli 1993 Vertreter des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) in Bern mit.

Stx158-159.1993.8.1 (1 Seite)

Katastrophenschutz

Selbsthilfe: Notmaßnahmen beim nächsten Super-Gau. Mehr als eine Woche haben selbst Fachleute gebraucht, bis sie wußten, wie sie ihre Kinder während des Unglücks von Tschernobyl besser hätten schützen können. Dreimal durchzogen die radioaktiven Wolken Süddeutschland. Nur wer den österreichischen Rundfunk hörte und ihm mehr glaubte als deutschen Innenministern aus Bund und Ländern, hatte seine Kinder im Hause behalten und nicht gelüftet. Rund 95 Prozent des Fallouts von Tschernobyl bestand aus verhältnismäßig kurzlebiger Radioaktivität. In den ersten Wochen galten andere Schutzmaßnahmen, als sie für die dauerhafte Belastung durch Nahrungsmittel danach zu beachten sind. Solange nicht alle Kernkraftwerke und Wiederaufarbeitungsanlagen stillgelegt sind, ist irgendwo in Europa erneut mit einem außer Kontrolle geratenen oder explodierenden Reaktor zu rechnen. Der Staat kann uns in einem solchen Fall nicht schützen. Selbstschutz ist für uns die einzige Möglichkeit eines begrenzten Schutzes. Das erklären Dr.rer.nat. Lutz Castell, Professor am Fachbereich Physik der Technischen Universität München, und Dr.med. Katharina Strecker, praktische Ärztin aus Fürstenfeldbruck. Professor Castell war enger Mitarbeiter des Physikers und Philosophen Carl Friedrich von Weizsäcker. Neben seiner Professur in München leitet Castell das Institut für Umweltuntersuchungen Starnberg e.V.. Frau Dr.Strecker ist Mitglied der Internationalen Ärztevereinigung zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). Gemeinsam mit der örtlichen Gruppe der Eltern gegen Atomkraft haben Professor Castell und Frau Dr.Strecker Empfehlungen für Notmaßnahmen beim nächsten Super-Gau (größter anzunehmender Unfall) erarbeitet. Ihre Empfehlungen wurden 1988 von verschiedenen Verbänden und Organisationen intern diskutiert und zum Teil abgelehnt. Auch Strahlentelex ist nicht nur skeptisch, wie eine solche individuelle Selbsthilfe tatsächlich durchführbar sein wird. Es besteht die Gefahr, daß das Vertrauen auf individuelle Selbsthilfemöglichkeiten Illusionen stärkt und den Widerstand gegen eine unverantwortliche Nuklearpolitik einschläfert. Tatsächlich gibt es auch keine klare Abgrenzung zwischen Betroffenen aus dem Kernbereich des Katastrophenortes, in dem wirksame Selbsthilfe schwer vorstellbar scheint, und den angrenzenden Gebieten. Es wird an die von militärischen und zivilen Sanitätsdiensten entwickelten Sanitätsgrundsätze erinnert, die mit solcher Sichtung (Triage) Schwerstbetroffene von der Hilfe ausschließen. Das steht im Widerspruch auch zur ärztlichen Ethik und ist abzulehnen. Die Empfehlungen von Castell und Strecker sind dabei in der Bundesrepublik Deutschland die ersten und einzigen offenen Überlegungen. Strahlentelex hat diese Selbsthilfe-Empfehlungen Anfang Dezember 1988 erstmals auch für die Öffentlichkeit dokumentiert.

Stx46.1988.1,2,5,6.4 (4 Seiten)

Niedrigdosisstrahlung

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amtlicher Strahlenschutz

Atommüll: „Risikobasierte, nicht dosisbasierte Sicherheitskriterien müssen für die Atommülllagerung entwickelt und angewendet werden“. Ein Offener Brief an die Endlagerkommission des Deutschen Bundestages von Dr. Hagen Scherb vom Helmholtz Zentrum München. Dokumentation.

Stx696-697.2016.3-5.3 (3 Seiten)

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amtlicher Strahlenschutz

Atommüll: Nicht 1 mSv, nicht 10 µSv, sondern 0,25 µSv zusätzliche Strahlenbelastung pro Jahr müssten es sein, würden internationale Regeln angewendet. Europarechtliche Richtlinien für Krebs erzeugende Luftschadstoffe gehen von einem Risikoansatz von 1 zu 1 Million aus. Geht man davon aus, daß dies auch für ionisierende Strahlen gelten sollte, dann ergibt sich gemäß der aktuellen Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) aus dem Jahr 2007 eine Jahresdosis von 0,25 Mikrosievert zusätzlicher Strahlenbelastung pro Jahr (µSv/a). Und zum Beispiel gemäß den unabhängigen Auswertungen der Daten von Hiroshima und Nagasaki von Nußbaum et al. aus dem Jahre 1991 müßten es dann sogar weniger als 0,04 µSv/a sein.

Wollte man entsprechend dem „Stand der Wissenschaft“ handeln, hätten die bisher geltenden Grenz- und Vorsorgewerte im Strahlenschutz schon längst entsprechend angepaßt werden müssen. Tatsächlich liegen sie sämtlich unverändert um Größenordnungen darüber. Bereits bei ihrer regierungsamtlichen Deklarierung entsprachen sie nicht dem seinerzeit geltenden „Stand der Wissenschaft“. Sie sind zudem in sich widersprüchlich.

Stx696-697.2016.1-3.3 (3 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Nicht-Krebserkrankungen durch ionisierende Strahlen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch ionisierende Strahlen. Neuere Erkenntnisse über Effekte bei niedriger Dosis und chronischer Exposition. Bis vor wenigen Jahren wurden offiziell nur Krebserkrankungen und genetische Schäden als Niederdosiseffekte ionisierender Strahlung für möglich gehalten. Die vorliegende Arbeit enthält eine Einführung in den gegenwärtigen Erkenntnisstand über andere strahlenbedingte Erkrankungen, die bei niedriger Dosis zu erwarten sind: bei beruflich Strahlenexponierten, nach Umweltkontaminationen und durch diagnostische Expositionen. Es zeigt sich, dass das bislang bevorzugte Referenzkollektiv zur Beurteilung von Strahlenschäden, die Atombombenüberlebenden von Hiroshima und Nagasaki, für nicht-karzinogene Krankheiten im Falle chronischer oder fraktionierter Expositionen ungeeignet ist. Dieses wird anhand der Ergebnisse über Herz-Kreislauf-Erkrankungen dargestellt.

In der Fachwelt wurde der relativ hohe Dosisgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen von 100 Millisievert (mSv) innerhalb von 5 Jahren früher damit gerechtfertigt, dass die Strahlenrisiken konservativ abgeschätzt und statistisch erkennbare Effekte in diesem Dosisbereich nicht zu erwarten seien. Dies trifft jedoch auch für Krebserkrankungen nicht zu, ohne dass diese Erkenntnisse bislang die unzureichende Anerkennung berufsbedingter Erkrankungen verbessert hätten. Die nun evidenten zusätzlichen Gefährdungen durch ionisierende Bestrahlungen am Arbeitsplatz machen eine diesbezügliche Revision der Berufskrankheitenverordnung umso dringender erforderlich.

Von Inge Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil, für Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. und Bund zur Unterstützung Radargeschädigter e.V.

Stx628-629.2013.6-12.7 (7 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Life Span Study (LSS), 14. Bericht (2012): Auch bei den Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki gibt es keine Dosisschwelle für das Krebsrisiko. Die Radiation Effects Research Foundation hat jetzt ihren 14. Bericht über die Spätfolgen bei den Überlebenden der Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki im Rahmen der sogenannten Life Span Study (LSS) vorgelegt. Während des Zeitraums 1950 bis 2003 sind demnach inzwischen 58 Prozent von 86.611 Mitgliedern der LSS-Kohorte mit DS02-Dosisklassifikation gestorben. Im Vergleich zum vorhergehenden Bericht ergeben sich jetzt bei der Betrachtung eines 6 Jahre längeren Zeitraums nach der Strahlenexposition 17 Prozent mehr Todesfälle durch Krebs, vor allem unter denjenigen, die bei der Strahlenexposition damals jünger als 10 Jahre alt waren. Unter ihnen gibt es jetzt 58 Prozent mehr Krebs-Todesfälle. Der niedrigste betrachtete Dosisbereich mit einem signifikanten Risikoanstieg für alle soliden Tumoren war 0 bis 0,20 Gray und eine formelle Dosis-Schwellen-Analyse, so die Autoren, zeigte keine Schwelle.

Stx606-607.2012.10.1 (1 Seite)

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Niedrigdosisstrahlung

Krebshäufigkeit in Gegenden mit erhöhter natürlicher Hintergrundstrahlung. In einer kürzlich veröffentlichten epidemiologischen Studie aus China finden die Autoren keinen Zusammenhang zwischen Krebssterblichkeit (Mortalität) und natürlicher Hintergrundstrahlung. Auch eine Studie aus Kerala, Südindien, fand keinen Anstieg der Krebserkrankungshäufigkeit (Inzidenz) mit der Hintergrundstrahlung. Die vorliegende Reanalyse der Daten aus den beiden Studien ergibt jedoch genau das Gegenteil: einen signifikanten Anstieg der Krebsrate mit der Höhe der Hintergrundstrahlung. Von Dr. Alfred Körblein.

Stx604-605.2012.1-3.3 (3 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Strahlenwirkungen: Überlegungen zur biologischen Wirkung von Neutronenstrahlung und deren Bewertung. Durch den politisch beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie sind die Entsorgungsprobleme verbrauchter Kernbrennstoffe bei weitem nicht gelöst. Das durch das Zwischenlagern und den Transport von Castorbehältern bedingte Problem der Strahlenbelastung besteht weiterhin. Die Bewertung der aus einem solchen Behälter austretenden Strahlung (Neutronen- und Gamma-Strahlung) war und ist nach wie vor umstritten. Es ist daher angebracht, erneut das von Neutronenstrahlung ausgehende Risiko zu diskutieren. Von Wolfgang Köhnlein.

Stx602-603.2012.10-13.pdf (4 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Der lange Abschied von der unschädlichen Dosisschwelle. Anerkannte Strahleneffekte im Niederdosisbereich und ausstehende Korrekturen. Bereits vor langer Zeit wurde das Prinzip des „stochastischen“ Schadens für strahlenbedingte Krebs- und Erbkrankheiten von der internationalen Strahlenschutzkommission ICRP eingeführt. Es sollte den als eher unwahrscheinlich beschriebenen Ernstfall zur sicheren Seite hin abdecken, indem zugestanden wurde, dass ein einzelnes Strahlenquant im Prinzip einen gravierenden Spätschaden auslösen kann. Grenzwerte mussten seitdem stets mit einem entsprechend hohen gesellschaftlichen Nutzen gerechtfertigt werden, da sie reale Schadensfälle zuließen. Anwender und etliche Standesorganisationen sind bis heute gegen dieses Prinzip Sturm gelaufen und nach Fukushima wurde vielstimmig die Behauptung lanciert, unter 100 Millisievert (mSv) seien keine statistisch erkennbaren Schäden möglich. Demgegenüber liegen Evidenzen aus den Bereichen vorgeburtliche Röntgendiagnostik, Folgen bei den japanischen Atombombenüberlebenden, Radon in Häusern und berufliche Expositionen vor, die man heute als den akzeptierten Stand der Erkenntnis ansehen muss. Hinzu kommen als Beleg für die Wirksamkeit chronischer Expositionen durch Umweltradioaktivität die Befunde am Fluss Techa im Südural, wo die Bevölkerung durch die Emissionen der Plutoniumaufarbeitungsanlage Mayak kontaminiert wurde. Umwelteffekte durch andere kerntechnische Anlagen werden jedoch weiterhin offiziell geleugnet. Nachgewiesene Spätfolgen diagnostischer Bestrahlungen von Kindern und Erwachsenen werden nach wie vor ignoriert. Außerdem werden eine ganze Reihe von strahlenbedingten Nicht-Krebserkrankungen, genetischen und teratogenen Schäden nicht berücksichtigt, die insbesondere nach dem Tschernobylunfall auffällig geworden sind. Von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.

Stx602-603.2012.4-10.7 (7 Seiten)

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Here you will find in Japanese the critique of the assertion, that radiation effects are not observable below 100 Millisievert:

「無害な放射線閾値」からの時間のかかる決別

低線量領域内で認知されている放射線の影響と残された修正点

The paper was written by Dr. Inge Schmitz-Feuerhake of the German Society for Radiation Protection, professor of physics at the university of Bremen, Germany (retired). The Japanese translation was accomplished by a member of ACSIR (Association of Citizens and Scientists Concerned about Internal Radiation Exposure), Japan.

Shortened form in English

Niedrigdosisstrahlung

Warnung vor Gesundheitsrisiken bei Körperscannern an Flughäfen. In der Debatte um den Einsatz von Körperscannern zur Terrorbekämpfung an Flughäfen hat der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung, Prof. Dr. Rolf Michel, vor Gesundheitsrisiken gewarnt.

Stx552-553.2010.3.1 (1 Seite)

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Niedrigdosisstrahlung

Kinder-Krebs um Atomkraftwerke: Leukämie bei Kindern unter 10 Jahren im Nahbereich der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Die Leukämierate bei Kindern in der Nähe von La Hague ist zwar dreifach erhöht, wegen kleiner Fallzahlen aber scheinbar nicht signifikant (Guizard et al. 2001). Weil alle Fälle Jungen betrafen, ist die Erhöhung jedoch für Jungen deutlich signifikant. Von Alfred Körblein.

Stx548-549.2009.5-6.2 (2 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Flüsse bleiben mit Tritium aus Atomanlagen belastet. Die Ableitungen von Tritium aus den Atomkraftwerken und die dadurch verursachten Belastungen der Flüsse wie Mosel und Neckar haben sich in den vergangenen Jahren „nur geringfügig“ verändert und sollen voraussichtlich auch künftig etwa gleich hoch bleiben. Das geht aus zwei Antworten der Bundesregierung vom 11. März 2009 hervor. Das erhöhte Krebs- und Leukämierisiko in der Nähe von Atomkraftwerken bleibt der Bundesregierung jedoch unerklärlich.

Stx534-535.2009.3-4.2 (2 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Kinderkrebs um Atomkraftwerke: SSK in Erklärungsnot. Die Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) geben sich ahnungslos, woher die vermehrten Leukämieerkrankungen bei den Atomkraftwerken kommen mögen und sind auf der Suche nach dem „molekulargenetischen Faktor“ bei Krümmel, Sellafield und Dounray. Bericht von einem „Fachgespräch“ im Februar 2009 in Bonn. Von Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.

Stx532-533.2009.1-5.5 (5 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Strahlenrisiken sind wissenschaftlich nachweisbar, von denen sich behördliche Kalkulationen nichts träumen lassen. Evidenz – Kontroverse – Konsequenz: Umweltmedizin-Symposion der Gesellschaft für Strahlenschutz vom 28. September 2008 in Berlin. Die Kinderkrebsstudie des Kinderkrebsregisters in Mainz (KiKK-Studie) alarmierte zum Jahreswechsel 2007/2008 mit dem Nachweis, daß das Erkrankungsrisiko für Leukämie und andere Krebserkrankungen bei Kindern unter 5 Jahren zunimmt, je näher sie bei einem der deutschen Kernkraftwerke leben. Gegenstand eines am 28. September 2008 von der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. und mit Unterstützung des Instituts für Humangenetik der Charité auf dem Campus des Virchow Klinikums in Berlin veranstalteten umweltmedizinischen Symposions waren die Hintergründe der Studie und die Kontroversen über die Bewertung der Ergebnisse. Der wissenschaftliche Kontext, die von der Studie unbefriedigend behandelten Fragen und die Schwierigkeiten, aus den Ergebnissen epidemiologischer Studien angemessene wissenschaftliche, politische, wirtschaftliche und humanitäre Konsequenzen zu ziehen, wurden beleuchtet. Es ging konkret um die Frage, ob die bisher geübte Praxis, ionisierende Strahlen als mögliche Krankheitsverursacher grundsätzlich auszuschließen, weil die errechnete Strahlendosis und das angenommene Strahlenrisiko zu gering seien, um die beobachtete Zunahme der Krankheitsfälle zu erklären, angesichts der Faktenlage noch gerechtfertigt werden kann. Tatsächlich erweist sich bei näherer Betrachtung nicht nur die Strahlendosis als nach amtlicher Vorschrift generell falsch errechnet, sondern auch das zum Ausschluß verwendete Strahlenrisiko: Sowohl das Lebensalter bei der Bestrahlung, als auch die spezifische Art und Energie der Bestrahlung, deren spezifische „relative biological effectiveness“, bleiben bisher unberücksichtigt. Diese Daten sind auch bisher weitgehend unbekannt oder unpubliziert und würden das ganze heutige Gedankengebäude des amtlichen Strahlenschutzes zum Einsturz bringen. Welche Erkenntnisse sich wann und wie durchsetzen, wird schlicht von Lobbyinteressen bestimmt. Diese Erkenntnis konnten die Teilnehmer eines Symposions Umweltmedizin am 28. September 2008 in Berlin gewinnen, aber nicht nur das. Tagungsreader_Berlin_2008.

Stx522-523.2008.1-7.7 (7 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken: „Eine entscheidende Public Health-Studie“ - Die kritische Überprüfung der Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen und eine Neueinschätzung der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind notwendig. Die Nachricht von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel zu wenig Beachtung. Deshalb verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor für Physik und Umweltwissenschaften an der Portland State University in Portland/Oregon (USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine angelsächsischen Kollegen und die Medien, wovon er Strahlentelex freundlicherweise eine Kopie schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs des Erkrankungsrisikos für Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5 Jahren, je näher sie bei einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme nachdenklich und beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so schreibt Nussbaum aus der Perspektive eines anderen Kontinents, hat Wissenschaftler des zentralen Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige Studie über eine Überzahl von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren zu erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der rot-grünen Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich in Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.

Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Strahlenbiologie: Für Auger-Elektronen aussendende Radioisotope lassen sich keine Werte für die dosisabhängige relative biologische Wirksamkeit (RBW-Werte) angeben. Das Bild von sogenannten Auger-Elektronen emittierenden Radioisotopen in der Strahlenbiologie beginnt sich zu wandeln und in jedem Fall zu differenzieren. Wegen unerwarteter experimenteller Ergebnisse ließen sich keine Werte für das Konzept der dosisbasierten relativen biologischen Wirksamkeit (RBW-Werte) bestimmen. Derartige Angaben müssen nun mit großem Vorbehalt betrachtet werden. Das erklären die Autoren des im Mai 2008 in der Schriftenreihe Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlichten Abschlußberichtes (BMU-2008-712) über „Untersuchungen der Auger-Emitter abhängigen biologischen Wirksamkeit zur Ermittlung des Strahlungs-Wichtungsfaktors für Auger-Elektronen“ am Forschungszentrum Jülich. (F.A.H. Schneeweiss, A. Turtoi, E. Pomplun, G. Sutmann, 2008)

Stx514-515.2008.2-3.2 (2 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Betrachtungen über die Radioaktivität von Uran in Phosphatdüngern. Nach dem Einsatz von Waffen mit abgereichertem Uran und der Debatte über die schädliche Wirkung dieses Elements, wird auch die Frage nach den Folgen der Verwendung von uranhaltigen Phosphatdüngern neu gestellt. Von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V., und Rosalie Bertell, International Institute of Concern for Public Health.

Stx496-497.2007.1-6.6 (6 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Strahlenschäden: Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität. Von Inge Schmitz-Feuerhake. Es werden unvollständige Annahmen über die zu erwartenden Effekte bei niedriger Strahlendosis gemacht. Die japanischen Atombombenüberlebenden sind keine geeignete Referenzbevölkerung zur Beurteilung der Gesundheitsschäden durch Umweltradioaktivität. Das System zur Sicherung der Einhaltung der Grenzwerte ist fehlerhaft. Angesichts der Fülle der zu beobachtenden Effekte nach Tschernobyl wird klar, dass sich die Dosis mit Hilfe der herkömmlichen und amtlich vorgeschriebenen Methodik nicht bestimmen läßt. Außer in den direkten Anrainerländern Ukraine und Weißrussland wurde nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl auch aus dem Nachbarland Türkei eine Zunahme von Fehlbildungen bei Säuglingen gemeldet. Erstaunlich sind auch die Effekte in weit entfernten europäischen Ländern. Das erklärte Frau Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Köln, in ihrem Beitrag auf dem 2. Fachgespräch zur Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am 23. April 2005. Strahlentelex dokumentiert hier diesen Beitrag.

Stx442-443.2005.1-6.6 (6 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Strategien für den Risikotyp "Medusa". Die Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg schließt zum Jahresende 2003 ihre Pforten und empfiehlt zum Abschluß dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Strahlenschutz vor allem vertrauensbildende Maßnahmen. Im Auftrage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und unter der Fachaufsicht des Bundesamtes für Strahlenschutz haben die Akademie-Mitarbeiter Alexandra Tyroller, Uwe Pfenning und Roger Meyer sowie der Leitende Direktor, Professor Dr. Ortwin Renn, einen integrativen Verfahrensvorschlag zur Risikobewertung von Niedrigdosisstrahlung entwickelt (BfS-Projekt StSch4272). Am 6. November 2003 stellten sie in Stuttgart Strahlenschutzexperten aus Politik, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft ihre Ergebnisse vor, die sie zwischen Juni und November 2003 ihren Angaben zufolge aus Literaturrecherchen, Expertenbefragungen und der Arbeit mit drei Fokusgruppen aus Umweltschützern aus dem Großraum Stuttgart, Müttern und medizinisch-radiologischem Personal gewonnen hatten. Ein Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.

Stx406-407.2003.1-3.3 (3 Seiten)

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Niedrigdosisstrahlung

Mahnung zur Würdigung der Studien an Nukleararbeitern. Die Studien zu Hiroshima und Nagasaki veralten. Die Studien an Nukleararbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz ständig mit kleinen Dosen belastet waren, haben im Gegensatz zu den Studien zu Hiroshima und Nagasaki den Vorteil individueller Dosismessungen, sie beruhen nicht auf unzuverlässigen Befragungen und es gibt kein selektionsbedingtes Überleben wie bei den Atombombenopfern. Darauf weisen die amerikanischen und englischen Epidemiologen Steve Wing, David Richardson und Alice Stewart in einem Aufsatz über "Die Bedeutung der Arbeitsplatzepidemiologie für die Strahlenschutz-Richtlinien" hin. Über ein halbes Jahrhundert lang sei das Studium der Strahleneffekte sehr stark durch militärische und industrielle Interessen beeinflußt gewesen. Diese seien so tief in die Struktur der wissenschaftlichen Kultur verwoben, daß die an den bedeutenden Forschungsprogrammen teilnehmenden Wissenschaftler gar nicht bemerkt hätten, welchen Einfluß die Geheimhaltung, die Autoritätsgläubigkeit und die Geringschätzung der Sorgen der Beschäftigten und der Öffentlichkeit auf ihre Berufskultur gehabt hätten. Eine Folge sei, daß die Untersuchungen an den Atombombenüberlebenden zunehmend veralteten und trotzdem als Fokus benutzt würden, durch die alle an strahlenexponierten Beschäftigten gemachten Studien betrachtet werden. Diese sollten aber in Zukunft stärkere wissenschaftliche Beachtung finden, fordern Wing, Richardson und Stewart. Der vollständige Text ist abrufbar von der Homepage der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. unter www.gfstrahlenschutz.de.

Stx330-331.2000.8.1 (1 Seite)

Niedrigdosisstrahlung

"Die gegenwärtigen Abschätzungen des Krebsrisikos sind um einen Faktor zehn oder mehr zu niedrig". Am 18. Juli 2000 fand vor dem Unterausschuß für Energie und Umweltfragen des Wissenschaftsausschusses im Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika eine Expertenanhörung statt. Dabei ging es um die Überprüfung der wissenschaftlichen Grundlagen für das lineare schwellenfreie Modell der Strahlenwirkung im Bereich niedriger Strahlendosen. Auf dieser Veranstaltung hat auch der Epidemiologe Dr. Steve Wing, Professor an der Universität von North Carolina, seine Gründe für die Gültigkeit des linearen schwellenfreien Modells dargelegt und wissenschaftlich begründet. Wing hat die Strahlenwirkung auf die Nukleararbeiter von Oak Ridge, Los Alamos, Hanford und Savannah River untersucht. Seine Studien wurden vom Department of Energie und vom Department of Health and Human Services der Vereinigten Staaten finanziert. Strahlentelex dokumentiert seine Ausführungen in einer Übersetzung aus dem Amerikanischen von Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein, Münster.

Stx330-331.2000.5-8.4 (4 Seiten)

Niedrigdosisstrahlung

"Warnung vor Neutronenstrahlung". GSF in Neuherberg will für eine geringere Bewertung des Strahlenrisikos forschen. "Warnung vor Neutronenstrahlung" titelten die Medien und deuteten damit eine Pressemitteilung der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF) mbH um. Die GSF in Neuherberg will dagegen für eine geringere Bewertung des Strahlenrisikos forschen.

Stx328-329.2000.6,7.2 (2 Seiten)

Niedrigdosisstrahlung

Strahlenschutz kontra Erhalt des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Tagungsbericht von der 28. Jahrestagung des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V. vom 23. bis 25. Oktober 1996 bei Hannover. Tagungspräsident Dr. Günter Heinemann, Atomkraftwerk Stade, führt in seiner Eröffnungsansprache aus, daß der Strahlenschutz zunehmend mit der Frage der biologischen Wirkung kleiner Strahlendosen konfrontiert werden würde: "Besonders in Deutschland bietet die Diskussion in der Öffentlichkeit das frustrierende Bild emotional vorgetragener Spekulationen über vermutete Dosen und damit zusammenhängende Erkrankungen." Dabei setzt Heinemann auf die Gentechnik: "Denn die Feststellung individuell erhöhter Strahlensensibilität einer kleinen Gruppe würde zugleich das Risiko der übrigen Exponierten relativieren".

Stx236-237.1996.10-12.3 (3 Seiten)

Niedrigdosisstrahlung

Gesundheitliche Gefährdung durch kerntechnische Anlagen. In verschiedenen Industrienationen hat sich der Verdacht erhärtet, daß der Betrieb kerntechnischer Anlagen zu Gesundheitsschäden in der Bevölkerung führt. Inge Schmitz-Feuerhake, Michael Schmidt (Eds.): Radiation Exposure by Nuclear Facilities. Evidence of the Impact on Health. GSS e.V., Münster, Bremen 1998, ISBN 3-9805260-1-1.

Stx272-273.1998.11,12.2 (Buchbesprechung, 2 Seiten)

Niedrigdosisstrahlung

Internationaler Kongreß zur Wirkung niedriger Strahlendosen in Münster: Neutronenstrahlung löst deutlich mehr Krebs aus. Die Auseinandersetzung um die Wirkung niedriger Strahlendosen hat eine qualitativ neue Ebene erreicht. Nachdem der Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, Professor Dr. Wolfgang Köhnlein, im März 1998 drei Tage lang einen internationalen, erlauchten Kreis von 300 unabhängigen und kritischen Strahlenbiologen, -physikern und Medizinern in seinem Institut für Strahlenbiologie der westfälischen Wilhelms-Universität Münster versammelt hatte, fragen Beobachter zunehmend drängender, wie es eigentlich auf der anderen Seite um die Seriosität und Aktualität des wissenschaftlichen Kenntnisstandes etwa der Mitglieder der regierungsdeutschen Strahlenschutzkommission bestellt ist. Kongreßbericht.

Stx270-271.1998.1-4.4 (4 Seiten)

Niedrigdosisstrahlung

Die Idee einer Dosisschwelle und eines ungefährlichen Dosisbereiches für Strahlenschäden muß nach dem Stand der heutigen Erkenntnis aufgegeben werden. Gedanken zum Verlauf der Dosis-Wirkungs-Beziehung. Von Wolfgang Köhnlein. In zunehmend aggressiverem Ton wird in den Editorials und Zeitschriften der einschlägigen Fachliteratur wie Radiation Research, Radiation Protection Dosimetrie und Health Physics etc. gefordert, daß für die stochastischen Strahleneffekte, also Krebsinduktion und Mutation endlich die lineare Dosis-Effekt-Beziehung aufgegeben werden sollte, da es keinerlei experimentelle Hinweise für diese Vorstellung gebe. Die Annahme einer Linearität bis hinunter zur Dosis Null verursache nicht zu akzeptierende Kosten, die eine moderne Gesellschaft nicht mehr bereit sei, auf sich zu nehmen. Der Nutzen stünde in keinem Verhältnis zu den enormen Kosten. Diese zunächst in den USA mit Heftigkeit geführte Debatte hat auch die deutschen Strahlenschutz-Gesellschaften erreicht. Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission, die unsere Regierung berät, stellen die Linearität in Frage und werden dabei von den Strahlenanwendern und der Nuklearindustrie unterstützt. Auf der Jahrestagung des Fachverbandes für Strahlenschutz Ende Oktober 1996 bei Hannover haben die Veranstalter auch einen Workshop "Dosisschwellen des Strahlenrisikos? Ein Gedankenaustausch" abgehalten, zu dem auch Professor Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein aus Münster eingeladen war. Er ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Strahlenbiologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz.

Stx236-237.1996.1-4.4 (4 Seiten)

Niedrigdosisstrahlung

Strahlenempfindlichkeit: US-amerikanische Studie zeigt: Ab einem Alter von 45 Jahren nimmt die Strahlenempfindlichkeit wieder deutlich zu. In der Juniausgabe der Zeitschrift "International Journal of Epidemiology" veröffentlichten David B. Richardson und Steve Wing vom Department of Epidemiology der Universität North Carolina, Chapel Hill, ihre epidemiologische Untersuchung über die Krebssterblichkeit beruflich strahlenbelasteter Personen des Oak Ridge National Laboratory. Sie fanden eine deutliche, mit dem Alter zunehmende Strahlenempfindlichkeit. Dieses Ergebnis stellt neue Anforderungen an den Schutz älterer, beruflich strahlenbelasteter Beschäftigter.

Stx300-301.1999.2,3.2 (2 Seiten)

Niedrigdosisstrahlung

Strahlenschutz in Forschung und Praxis. 1988 waren die epidemiologischen Erhebungen zur Krebssterblichkeit in Hiroshima und Nagasaki veröffentlicht worden, die die neuen dosimetrischen Rechnungen für die Atombombenabwürfe berücksichtigten. Danach wurden die Risikofaktoren für die Kalkulation strahlenverursachter Krebserkrankungen erhöht. Dies veranlaßte im deutschsprachigen Raum mehrere Fachgesellschaften, im September 1990 in Göttingen eine erste gemeinsame Strahlenschutztagung durchzuführen. 1992 wurde der Tagungsband vorgelegt. Chr. Reiners, Dr. Harder, O. Messerschmidt (Hrsg.): Strahlenschutz im medizinischen Bereich und an Beschleunigern, Strahlenschutz in Forschung und Praxis Band 32, G. Fischer Verlag, Stuttgart 1992.

Stx128-129.1992.7.1 (1 Seite)

Niedrigdosisstrahlung

Neue Bewertung des Strahlenrisikos: Ärzte erzeugen die meiste künstliche Strahlenbelastung. Die medizinische Diagnostik und deren Risiken, epidemiologische Befunde und die Folgen von Tschernobyl bildeten die Schwerpunkte der 1. Internationalen Konferenz, die die Gesellschaft für Strahlenschutz vom 28. Februar bis 1. März 1992 in Kiel veranstaltete. Dabei standen die Untersuchungen über Leukämie-Häufungen in der Umgebung bundesdeutscher Kernkraftwerke sowie die vom Mainzer Kinderkrebsregister vorgestellte Studie über Leukämiehäufigkeiten in Regionen um Kernkraftwerke im Mittelpunkt des Interesses. Aktuelle Berichte zu den Tschernobyl-Folgen waren aus erster Hand von Vertretern Weißrußlands und der Ukraine erhältlich. Ein Bericht von Dr. Werner Neumann.

Stx126-127.1992.1-6.6 + Stx128-129.1992.3.1 (7 Seiten)

Personalien

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Personalie

Dr. Eisuke Matsui wurde 80. Geburtstage nimmt man in Japan nicht so wichtig, selbst wenn es runde sind. Wir erlauben uns trotzdem, auf einen Geburtstag aufmerksam zu machen: am 3. Januar 2018 vollendete der japanische Arzt und Menschenfreund Dr. MATSUI Eisuke sein achtzigstes Lebensjahr. Dr. Matsui ist Lungenfacharzt und betreut auch heute noch Patienten. Einen Namen in der japanischen Öffentlichkeit machte er sich zunächst als Streiter für die Anerkennung der Asbestose als Berufskrankheit. Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima 2011 setzte er sich öffentlich dagegen ein, die gesundheitlichen Gefahren der Niederdosisstrahlung herunterzuspielen.

Stx744-745.2018.11.1 (1 Seite)

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Personalie

Inge Paulini ist neue Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz. Frau Dr. Inge Paulini ist neue Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Am 26. April 2017 wurde sie in ihr Amt eingeführt. Einem entsprechenden Personalvorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte das Bundeskabinett auf seiner Sitzung am 22. März 2017 zugestimmt. Inge Paulini folgt auf Wolfram König, der das Amt seit 1999 leitete und bereits seit August 2016 zugleich Präsident des neu errichteten Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist.

Stx728-729.2017.2-3.2 (2 Seiten)

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Personalien

Nachruf: Hida Shuntaro ist tot. Im Alter von 100 Jahren starb Hida Shuntaro am 20. März 2017. Als junger Arzt am Militärkrankenhaus Hiroshima war er am 6. August 1945 Augenzeuge und Überlebender des Atombombenangriffs auf Hiroshima, durch einen glücklichen Zufall einige Kilometer vom Epizentrum entfernt. In den Tagen nach der Explosion behandelte er über 6000 Verstrahlte und Verletzte, die sich zu dem dörflichen Außenposten des Militärkrankenhauses hatten durchschlagen können.

Stx728-729.2017.2.1 (1 Seite)

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Nachruf: Alexey Yablokow - 3. Oktober 1933 – 10. Januar 2017. Alexey Yablokow starb im Alter von 83 Jahren. In der nicht russischsprachigen Welt wurde der Professor für Biologie vor allem durch seine Arbeiten zu den Folgen von Tschernobyl bekannt.

Stx722-723.2017.9-10.2 (2 Seiten)

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Personalien

Nachruf: Steve Wing, 3. Okt. 1952 – 9. Nov. 2016. Steven B. Wing ist gestorben. Er war ein großer Wissenschaftler. Er hat die Epidemiologie weiterentwickelt und wichtige Forschungsfragen geklärt. Er hat uns vorgelebt, dass das alles gleichzeitig geht, scientist, activist, advocate, teacher – und wir hatten das Glück und Privileg, ihn zu kennen, den strong, just and kind man. Aber er fordert uns auch auf, da weiterzumachen, wo er es ganz zuletzt selbst nicht mehr konnte. Ein Nachruf von Prof. Dr.med. Wolfgang Hoffmann, MPH.

Stx718-719.2016.16-17.2 (2 Seiten)

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Ehrung: Cornelia Hesse-Honegger erhält den Nuclear Free Future Award. Die 1944 in Zürich geborene Wissenschaftskünstlerin Cornelia Hesse-Honegger erhält den diesjährigen „Nuclear Free Future Award“ in der Kategorie Aufklärung. Weltweit bekannt wurde sie Ende der 1980er Jahre mit ihren Illustrationen von mißgebildeten Insekten, die sie vermehrt in der Umgebung von Atomkraftwerken fand. Nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zeichnete sie deformierte Blattwanzen in Regionen von Schweden, die von der radioaktiven Wolke aus Tschernobyl kontaminiert worden waren. Sie fand dann aber geschädigte Insekten vermehrt auch in der Umgebung von „normal“ funktionierenden, gut gewarteten Schweizer Atomkraftwerken, die die gültigen Grenzwerte nicht überschritten. Weil ihre Vorgesetzten ihre Erkenntnisse nicht wahrnehmen und weiterführen wollten, besuchte sie weltweit Atomanlagen und Katastrophenorte und dokumentierte ihre Funde in wissenschaftlichen Zeichnungen. Der Nuclear Free Future Award wird Cornelia Hesse-Honegger am 28. Oktober 2015 in Washington überreicht. Ihr Lebenswerk, das Buch „Die Macht der schwachen Strahlung“ mit zahlreichen Abbildungen, erscheint voraussichtlich Ende des Jahres in der edition Zeitpunkt.

Vergl. auch: 23 Jahre nach Tschernobyl: Weniger und mißgebildete Insekten und Vögel. Strahlentelex 534-535 v. 2.4.2009, S. 1-2, www.strahlentelex.de/Stx_09_534_S01-02.pdf

Stx688-691.2015.20.1 (1 Seite)

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Personalien

Gratulation: Inge Schmitz-Feuerhake wird 80 Jahre.

Inge Schmitz-Feuerhake kann in diesem Monat September 2015 ihren 80. Geburtstag feiern. Strahlentelex gratuliert herzlich und wünscht weiterhin ein aktives und weitestgehend gesundes Leben. Anders als viele andere prominente Kritiker der Kernenergienutzung hat Inge Schmitz-Feuerhake schon von Beginn ihrer wissenschaftlichen Arbeit an einen wesentlichen Schwerpunkt darin gesehen, die negativen Folgen der Atomtechnik in Forschung und Lehre zu untersuchen und die biologischen Wirkungen ionisierender Strahlen in nie-deren Dosisbereichen richtig einzuschätzen. (incl. Liste der Veröffentlichungen von Inge Schmitz-Feuerhake im Strahlentelex)

Stx688-691.2015.18-19.2 (2 Seiten)

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Personalien

Noch ein Nachruf für Prof. Dr. Wolfgang Jacobi. Im März 2015 verstarb Wolfgang Jacobi (Jahrgang 1928), vormals langjähriges Mitglied der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Nicht mit ihm gestorben sind die unsäglichen Gutachten „Jacobi I“ und „Jacobi II“ von 1992 und 1995, die den Berufsgenossenschaften die Handhabe liefern, berechtigte Ansprüche geschädigter Arbeiter der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut reihenweise abzulehnen.

Stx680-681.2015.10-11.2 (2 Seiten)

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Personalien

Nachruf: Ernest J. Sternglass ist gestorben. Dr. Ernest J. Sternglass, emeritierter Professor für Strahlenphysik an der University of Pittsburgh, School of Medicine, ist am 12. Februar 2015 im Alter von 91 Jahren in Ithaca, NY in den USA gestorben.

Stx676-677.2015.10-11.2 (2 Seiten)

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Personalien

Neue Mitglieder der SSK berufen. Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat am 30. Januar 2014 die Spitze der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) bis Ende 2014 in ihren Ämtern bestätigt und drei neue Mitglieder in die Kommission berufen.

Stx650-651.2014.12.1 (1 Seite)

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Hennenhöfer entlassen. Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat den für die deutsche Atomsicherheit zuständigen Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer entlassen, teilte eine Sprecherin am 16. Januar 2014 in Berlin mit. Als Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit war Hennenhöfer seit 2009 der oberste Atomaufseher.

Stx650-651.2014.12.1 (1 Seite)

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Wien: Zwentendorf-Verhinderer Wolfgang Kromp im Ruhestand. Wolfgang Renneberg ist seit kurzem einer der beiden Nachfolger des in den Ruhestand getretenen österreichischen „Reaktorsicherheitspapstes“ Wolfgang Kromp an der Spitze des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR, ex-IRF) der Universität für Bodenkultur in Wien. Offiziell geleitet wird das ISR nun von Professor Dr. Wolfgang Liebert. Dieser ist Fachmann für mögliche militärische Anwendungen vor allem von nuklearer und biologischer Forschung.

Stx644-645.2013.12.1 (1 Seite)

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Personalien

Gratulation: Prof. Dr. med. Horst Kuni 75. Die Anwender neuer Techniken neigen dazu, schädliche Nebenwirkungen ihrer Tätigkeit zu unterschätzen und zu ignorieren. Der große Einfluss der Atomlobby auf die offiziell vertretenen Strahlenschutzkriterien trägt bis heute dazu bei, dass Ärzte den Bedenken bezüglich übermäßiger Strahlenbelastungen in der Diagnostik verständnislos gegenüberstehen. Horst Kuni war jedoch nie ein gläubiger Jünger des Mainstreams. Horst Kuni ist eine Ausnahmenerscheinung. Er verfügt über ein breites und tiefes medizinisches Wissen. Das hat er voraus gegenüber zahlreichen Physikern, die sich im Bereich Strahlenschutz tummeln und Strahlenschäden berechnen. Aufgrund seiner weiteren naturwissenschaftlichen Talente durchschaut er die vielen Tricks und Vereinfachungen, mit denen ermittelt wird, was nicht gemessen werden kann: die Strahlendosen durch Radioaktivität in der Umwelt und an Arbeitsplätzen, und die doch als bare Münze genommen werden in der Epidemiologie und bei Sozialgerichten. Als Arzt, der betroffenen Patienten leibhaftig begegnet ist, hat er gewichtige Vorbehalte eingebracht in die technokratisch dominierte Grenzwertdebatte, die sich darum dreht, wieviele Tote wegen des „gesellschaftlichen Nutzens“ einer Technik toleriert werden dürfen. In diesem Monat vollendet Horst Kuni sein 75. Lebensjahr. Seine BewunderInnen und MitstreiterInnen gratulieren herzlich und bemühen sich weiterhin, ihm nachzueifern. Von Inge Schmitz-Feuerhake

Stx640-641.2013.9-10.2 (2 Seiten)

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Gratulation: Wolfgang Köhnlein 80 Jahre. Am 1. Mai dieses Jahres feierte Professor Dr. Wolfgang Köhnlein, Gründungsmitglied und früherer Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, seinen 80. Geburtstag.

Stx632-633.2013.5-6.2 (2 Seiten)

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Ehrung: Nuclear-Free Future Award 2012 für Sebastian Pflugbeil.  „Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“ Das schrieb Bertold Brecht 1938/39 im Exil in Dänemark in seinem Schauspiel „Leben des Galilei“. Die Zeitungen hatten damals gerade die Nachricht von der Spaltung des Uran-Atoms durch den Physiker Otto Hahn und seine Mitarbeiter gebracht. Dem Physiker und DDR-Bürgerrechtler Sebastian Pflugbeil, der heute mit dem Nuclear-Free Future Award geehrt wird, sprechen Brechts Worte aus der Seele. Unermüdlich geht er gegen Unwissenheit vor und stellt Lügner kompromißlos als solche bloß. – Laudatio, gehalten am 29. September 2012 in Heiden/Schweiz von Thomas Dersee.

Stx618-621.2012.13-15.3 (3 Seiten)

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Ehrung: Nuclear-Free Future Award für Sebastian Pflugbeil. Dr. Sebastian Pflugbeil ist Preisträger des Nuclear-Free Future Award 2012 der Münchner "Franz-Moll-Stiftung für die kommenden Generationen“. Er wird damit für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Der Physiker und DDR-Bürgerrechtler ist ein Atom-Detektiv; seit Jahrzehnten eine Quelle für zuverlässige Daten, deckt er immer wieder gefälschte Daten und Statistiken auf, schreibt die Stiftung. Er ist Präsident der deutschen Gesellschaft für Strahlenschutz und Mitglied der Redaktion des Strahlentelex. Sebastian Pflugbeil erhält den Nuclear-Free Future Award 2012 gemeinsam mit Gabriela Tsukamoto von der portugiesischen Initiative „Movimento Urânio em Nisa Não, der japanischen Ärztin Katsumi Furitsu von der IPPNW, Yves Marignac vom World Information Service on Energy (WISE-Paris), und der Chefredakteurin der Schweizer Wochenzeitung WOZ, Susan Boos. Die Preisverleihung ist für den 29. September 2012 in Heiden in der Schweiz angekündigt. Strahlentelex gratuliert ganz herzlich.

Stx612-613.2012.12.1 (1 Seite)

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Nachruf: Rosalie Bertell †. Am 14. Juni 2012 starb im Alter von 83 Jahren Rosalie Bertell in Yardley, Pennsylvania. Die Epidemiologin, Mathematikerin und unermüdliche Forscherin widmete ihr Leben der Untersuchung von Zusammenhängen zwischen Strahlenbelastungen und Gesundheitsfolgen an Brennpunkten in aller Welt. In radioaktiv kontaminierten Arealen stellte sie ihr Wissen in den Dienst der potentiell Betroffenen. Nachruf von Ute Boikat.

Stx612-613.2012.10.1 (1 Seite)

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Japan: Das Europäische Komitee für Strahlenrisiken (ECRR) riskiert seinen guten Ruf. Durch Werbeaktivitäten seines ‚Scientific Secretary‘ für Nahrungsergänzungsmittel ist in Japan der Eindruck entstanden, das European Committee on Radiation Risk (ECRR), eine Zusammenschluss kritischer europäischer Strahlenexperten, wolle Geschäfte machen.

Stx596-597.2011.3-5.3 (3 Seiten)

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Nachruf: Inge Lindemann. 3. Mai 1958 – 4. August 2011. Am 4. August 2011 wurde Inge Lindemann von ihrem Leiden erlöst. Viel zu früh haben ihre Freunde eine besonders engagierte und vielseitig aktive Persönlichkeit im Kampf gegen den Abbau und die Verwendung des Urans verloren.

Stx592-593.2011.12-13.2 (2 Seiten)

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Nachruf: Professor Rudi H. Nussbaum. 21. März 1922 – 22. Juli 2011. Am 22. Juli ist Rudi Nussbaum infolge eines tragischen Unfalls von uns „auf die andere Seite des Weges“ gegangen, nach einem privat und beruflich erfüllten Leben. Einem Leben jedoch, das geprägt blieb von dem Unrecht und der Unmenschlichkeit der Nazi-Diktatur , die er, aus einer jüdischen Familie stammend, als junger Mensch er-litten hat, anfänglich in Deutschland und dann, nach der Flucht, in den von deutschen Truppen besetzten Niederlanden. Von Elke Stenzel.

Stx592-593.2011.11-12.2 (2 Seiten)

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Nachruf: Rudi H. Nussbaum – 1922 - 2011

Stx590-591.2011.17.1 (1 Seite)

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Nachruf: Heinrich Messerschmidt ist tot

Stx588-589.2011.9-10.2 (2 Seiten)

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Nachruf: Roland Scholz ist gestorben

Stx588-589.2011.9-10.2 (2 Seiten)

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Nachruf: Heiner Matthies verstorben

Stx588-589.2011.9-10.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutz / Atommüll: Ermittlungsverfahren wegen der Freigaberegelungen von Atommüll eingestellt. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Herren Prof. Dr. Rolf Michel, Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Dr. Stefan Thierfeldt und Dr. Günther Schaller als verantwortliche Berater der Bundesregierung wegen des Verdachts des Mißbrauchs ionisierender Strahlen nach Paragraph 309 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eingestellt worden. Das teilte der zuständige Staatsanwalt Dr. Venjakob der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Ende Oktober 2010 mit. Diese hatte, wie bereits berichtet, im Januar 2010 gegen die Strahlenschutzberater der Bundesregierung Strafanzeige erstattet.

Stx576-577.2011.7-8.2 (2 Seiten)

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Designierte AKW-Chefin versagte bei praktischer Prüfung. Vattenfall gibt in Krümmel und Brunsbüttel auf. Die vom AKW-Betreiber Vattenfall als neue Betriebsleiterin für das AKW Krümmel an der Elbe vorgesehene Ulrike Welte ist im Dezember 2010 bei der praktischen Prüfung durchgefallen. Die 56-jährige Physikerin sollte den Reaktor in einer Simulation auf dem Übungsleitstand des Atomkraftwerks in 30 bis 60 Minuten in einen sicheren Zustand herunterfahren, was ihr auch nach zwei Stunden nicht gelungen war. Die grundsätzliche Zuverlässigkeit und Eignung von Vattenfall zum Betreiben von Atomkraftwerken steht nun in Frage und Vattenfall will jetzt die Betriebsführung der AKW Krümmel und Brunsbüttel an den Miteigentümer Eon übergeben. Das teilten beide Konzerne am 15. Dezember 2010 mit.

Stx576-577.2011.6-7.2 (2 Seiten)

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Nachruf: Ein langes und reiches Leben: Konradin Kreuzer 1921 – 2010. Von 1977 bis 2000 hat Konradin Kreuzer das Informationsblatt nux herausgebracht, das das Motto hatte „Laien kritisieren Experten, Forum für verantwortbare Wissenschaft“. Es ist von Gewinn, in den Arbeiten von Kreuzer zu lesen, er hat die wichtigsten Texte auf der Homepage www.nux.ch zusammengestellt. Konradin Kreuzer starb am 12. Februar 2010. Ein Nachruf von Sebastian Pflugbeil.

Stx560-561.2010.15.1 (1 Seite)

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Strahlentelex gratuliert: Prof. Dr. Rudi H. Nussbaum wird 88. Rudi Nussbaum wurde im März 1922 in Fürth in Bayern geboren und überlebte in Holland die deutsche Besatzung im Untergrund, während seine Eltern in deutschen Konzentrationslagern ermordet wurden. Rudi Nussbaum studierte nach dem Krieg in Amsterdam Physik und promovierte in Kernphysik. Nach Tätigkeiten in Bloomington (Indiana/USA) und am gerade eröffneten Institut der Europäischen Organisation für Kernforschung CERN in Genf, wanderte er mit seiner Frau und Kindern 1957 in die USA aus. Dort wirkte er viele Jahre an der Portland State University in Portland/Oregon. Über Grundlagenforschung auf dem Gebiet der radioaktiven Kernstrahlung kam er bei der kritischen Überprüfung der Literatur im Bereich der Strahlenepidemiologie zur Ermittlung der kanzerogenen Wirkung niedriger Dosen radioaktiver Strahlung zu anderen Ergebnissen als die einflußreichen Veröffentlichungen der Atomic Bomb Casuality Commission (ABCC) und später der Radiation Effects Research Foundation (RERF). Die Untersuchungen von Nussbaum ergaben ein beachtlich höheres Strahlenrisiko besonders im niedrigen Dosisbereich als die „offiziellen“ Angaben über das Risiko. Durch eine Reihe von Publikationen zeigte er, daß die sogenannte Strahlenhormesis, die eine positive biologische Wirkung im niedrigen Dosisbereich postuliert, keine wissenschaftliche Basis besitzt. Immer wieder hat er sich gegen das Kleinrechnen des Strahlenrisikos bei niedrigen Dosen und für die schwellenfreie lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung in Wort und Schrift eingesetzt. Seit langem besteht eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit mit mehreren deutschen Wissenschaftlern und ein freundschaftlicher Kontakt zum Strahlentelex. Rudi Nussbaum ist bei guter Gesundheit und unternimmt nach wie vor weite Reisen durch die Welt und Segeltörns mit seiner Frau Laureen. Strahlentelex wünscht zum Geburtstag alles erdenkliche Gute und „many happy returns of the day“!

Stx556-557.2010.15.1 (1 Seite)

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„Weltniveau“ im Arbeitsschutz: Professor Arndt und die Lungenfibrose bei Wismut-Bergleuten. Zur Anerkennung einer Lungenfibrose bei Beschäftigten der früheren Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut in Sachsen und Thüringen) als Berufskrankheit verlangt die Berufsgenossenschaft Bergbau (BBG) den Nachweis einer extrem hohen Lungendosis bei den Betroffenen. Lungenfibrosen in Folge von Staub sind jedoch ein typisches Berufsleiden von Bergleuten auch ohne Strahlenbelastung. Die BBG stützt ihre Haltung auf ein Gutachten von Prof. Dietrich Arndt, vormals führender Arbeits- und Strahlenmediziner der DDR. Kombinationswirkungen von Staub und Strahlung werden in dem Gutachten nicht untersucht, obwohl der Titel diesen Eindruck erweckt. Bericht von Inge Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil

Stx556-557.2010.2-7.6 (6 Seiten)

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Strahlenschutz / Atommüll: Strafanzeigen gegen Strahlenschutz-Berater der Regierung erstattet. Gegen vier verantwortliche Berater der Bundesregierung, deren Empfehlungen in die amtliche Strahlenschutzpraxis eingegangen sind, hat die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. jetzt im Januar 2010 Strafanzeige erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen den Hannoveraner Prof. Dr. Rolf Michel, bisheriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK), den Essener Prof. Dr. U. W. Müller, Vorgänger von Michel als Vorsitzender der SSK, den Hauptberater in der Arbeitsgruppe „Freigabe“ der SSK, Dr. S. Thierfeldt, der Mitarbeiter der Firma Brenk-Systemplanung in Aachen ist, und gegen Dr. G. Schaller vom Institut für Strahlenhygiene in Neuherberg bei München des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Schaller wird speziell vorgeworfen, ein verharmlosendes Szenario über die Einlagerung von Radionukliden in normalen Mülldeponien (das sogenannte „Privatbrunnenmodell“) erdacht und veröffentlicht zu haben, das die Immissionen auf die Bevölkerung zig-tausendfach unterschätzt. Den vier Personen wirft die Bürgerinitiative, vertreten von ihrer Vorsitzenden Kerstin Rudek und ihrem Beiratsmitglied Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt, den Mißbrauch ionisierender Strahlen nach Paragraph 309, Absatz 2 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Sie hätten in verantwortlichen Positionen stehend und zum Teil gemeinsam handelnd über ihre Beraterfunktionen für das Bundesumweltministerium und entgegen bestehenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie sie schon vor Jahren in die EU-Strahlenschutzrichtlinien Eingang gefunden haben, gefährliche Aktivitätskonzentrationen in sehr großen Mengen zur Freigabe vorgeschlagen.

Stx556-557.2010.1-2.2 (2 Seiten)

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Atom-Hardliner zum Chef der Atomaufsicht ernannt. Gegen eine Beteiligung des neuen Chefs der Atomaufsicht im BMU an atomrechtlichen Verwaltungsverfahren erhebt die Deutsche Umwelthilfe rechtliche Einwände.

Stx552-553.2010.4.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzpolitik: Die SSK sucht ihren Platz. 35 Jahre Strahlenschutzkommission: Klausurtagung im November 2009 in Berlin. Bei ihrer Gründung vor 35 Jahren war die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) dem Bundesinnenministerium zugeordnet. Im Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) neu errichtet und dabei Auftraggeber der SSK. Seit 1981 treffen sich die Mitglieder der SSK und ihrer Ausschüsse zu jährlichen Klausurtagungen. Diesmal traf man sich am 5. und 6. November 2009 unter der Überschrift „Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung“ in Berlin. Für den langjährigen SSK-Geschäftsführer Dr. Detlef Gumprecht war dies gleichzeitig ein Abschied in die Pensionierung. Erstmals, so betonte Ministerialdirigent Dr. Karl-Eugen Huthmacher als Vertreter des Auftraggebers der SSK bei der Begrüßung, war bei einer solchen Klausurtagung zudem auch ein Journalist zugelassen. Man wolle zeigen, daß alles mit rechten Dingen zugehe. Ein Bericht von Thomas Dersee.

Stx550-551.2009.2-3.2 (2 Seiten)

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Wolfgang Köhnlein erhielt Bundesverdienstkreuz. Im Januar 2009 hat Bundespräsident Horst Köhler dem Mitbegründer und früheren Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz Professor Dr. Wolfgang Köhnlein das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Im Rahmen einer Feierstunde wurde ihm die Auszeichnung jetzt am 24. April 2009 in seinem Wohnort Havixbeck bei Münster überreicht. Wolfgang Köhnlein ist damit für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement im Umweltschutz ausgezeichnet worden. Strahlentelex gratuliert herzlich!

Stx536-537.2009.5.1 (1 Seite)

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Berufliche Strahlenexposition: PD Dr.med. Rainer Becher. 19. März 1934 – 23. Februar 2009. Mensch, Arzt, Strahlentherapeut, Niedrigdosisexperte – ein kritischer und unabhängiger Geist. Im Februar 2009 starb der Nuklearmediziner Priv.-Doz. Dr.med. Rainer Becher an chronisch lymphatischer Leukämie. Er wehrte sich gegen den Mythos, seine Erkrankung sei nicht strahleninduzierbar. Ein Nachruf von Prof. Dr.med. Wolfgang Hoffmann, Universität Greifswald.

Stx534-535.2009.4-6.3 (3 Seiten)

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Eine neue Entsorgungskommission ESK fürs BMU. Sicherheitstechnische Fragestellungen der Entsorgung wurden bisher in einem Ausschuß der Reaktorsicherheitskommission (RSK) behandelt. Wegen der zunehmenden Bedeutung dieser Fragen, so das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Mitteilung vom 30. Juni 2008, habe Bundesumweltminister Gabriel entschieden, die Entsorgungsfragen in einer eigenständigen Kommission beraten zu lassen. 11 Personen aus dem In- und Ausland wurden am 12. Juni 2008 in die neue Kommission berufen, die sich am 30. Juni 2008 zu ihrer konstituierenden Sitzung trafen.

Stx518-519.2008.7.1 (1 Seite)

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Gratulation: Edmund Lengfelder wurde 65. Dr.med. Dr.h.c. Edmund Lengfelder, Professor für Strahlenbiologie an der Maximilian-Universität in München, feierte Ende März 2008 seinen 65. Geburtstag.

Stx510-511.2008.4.1 (1 Seite)

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Nachruf: Ralph Graeub machte den Petkau-Effekt bekannt. Am 26. Januar 2008 starb Ralph Graeub wenige Wochen vor seinem 87. Geburtstag in Kreuzlingen in der Schweiz. Ein Nachruf.

Stx506-507.2008.6.1 (1 Seite)

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Sebastian Pflugbeil wurde 60. Der Physiker Dr. rer. nat. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz und Redaktionsmitglied des Strahlentelex, vollendete Mitte September 2007 in Berlin sein 60. Lebensjahr.

Stx498-499.2007.7-8.2 (2 Seiten)

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Nachruf: John W. Gofman ist tot. Der Pionier der Atomphysik und Mediziner John W. Gofman, Fürsprecher eines wirkungsvollen Strahlenschutzes, ist im Alter von 88 Jahren am 15. August 2007 in seinem Haus in San Francisco gestorben.

Stx496-497.2007.11.1 (1 Seite) + Stx498-499.2007.8.1 (1 Seite Nachtrag)

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Atomwirtschaft: Die Gesichter des Störfalls. Entlassung und Rücktritte bei Vattenfall. Wie die Tagesmedien ausführlich berichteten, war es in den vom schwedischen Stromkonzern Vattenfall betriebenen deutschen Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel seit dem 28. Juni 2007 zu einer Pannenserie mit Bränden und weiteren Unregelmäßigkeiten gekommen. Zwei Wochen später stellte das Bundesumweltministerium Fehlverhalten des Personals fest und die schleswig-holsteinische Atomaufsicht warf Vattenfall Inkompetenz und Täuschung von Behörden und Öffentlichkeit vor. Am 13. Juli schließlich wurde die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluß in den Büroräumen des AKW Krümmel vorstellig, um die Namen des beteiligten Personals zu ermitteln, die Vattenfall zuvor nicht nennen wollte. Vattenfall räumte nun – nach zwei Wochen – Bedienungs- und Kommunikationsfehler ein und entließ am 16. Juli 2007 Bruno Thomauske, den Chef der deutschen Atomsparte. Gleichzeitig trat auch der PR-Chef und Pressesprecher Johannes Altmeppen von seiner Funktion zurück. Schließlich trat am 18. Juli auch der Chef von Vattenfall Europe, Klaus Rauscher, zurück und der Chef des schwedischen Mutterkonzerns, Lars Göran Josefsson, versprach einen „Neuanfang“ und „größtmögliche Offenheit“.

Stx494-495.2007.11-12.2 (2 Seiten)

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Nachruf: Walther Soyka gestorben. Kurz vor Vollendung seines achtzigsten Lebensjahres starb am 25. Juli 2006 in Bremen der österreichische Anti-Atom-Pionier Walther Soyka. 1969 hatte er in Österreich das Volksbegehren gegen das Atomkraftwerk Zwentendorf initiiert. Der Volksabstimmung gegen Zwentendorf 1978 folgte das Österreichische Atomsperrgesetz. Walther Soyka war ein Mensch mit Zivilcourage und schon vor mehr als 30 Jahren Experte für die Risiken der Atomenergie. Er unterrichtete ab 1972 an der Universität Bremen. Robert Jungk wurde durch ihn zum überzeugten Gegner der sogenannten friedlichen Nutzung der Atomkernspaltung. Unter dem Titel „Ein Bote schlechter Nachrichten“ hielt die Bremer Medizinphysikerin Inge Schmitz-Feuerhake im März 2002 anläßlich der Ehrung von Walther Soyka durch die Stiftung Holy Human Leben in Stuttgart auf der Veranstaltung „Wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkungen von Personen mit Zivilcourage“ eine Laudatio auf Walther Soyka. Der Vortrag ist dokumentiert in der Ausgabe des Strahlentelex Nr. 374-375 vom 1. August 2002.

Stx472-473.2006.5,6.2 (2 Seiten)

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Sternglass in Berlin. Am 21. Juni 2006 sprach Prof. Dr. Ernest J. Sternglass auf Einladung der Gesellschaft für Strahlenschutz, der IPPNW und der Kinder von Tschernobyl im Ökologischen Zentrum Auferstehungskirche in Berlin. Ein Bericht von Sebastian Pflugbeil.

Stx468-469.2006.7-8.2 (2 Seiten)

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Neuer Vorsitzender für die RSK. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat den Dipl.-Ing. Klaus Dieter Bandholz zum neuen Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission (RSK) berufen. Erstmals seit 1999 leitet damit wieder ein Atomkraft-Befürworter die RSK. Bandholz war mehr als zwei Jahrzehnte beim Siemens -Konzern in der Reaktorentwicklung tätig.

Stx466-467.2006.7.1 (1 Seite)

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Lothar Hahn ist neuer Vorsitzender des CSNI der OECD NEA. Der technisch-wissenschaftliche Geschäftsführer der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)mbH, Lothar Hahn, ist am 15. Dezember 2005 in Paris zum Vorsitzenden des internationalen Komitees für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (Committee on the Safety of Nuclear Installations - CSNI) der Kernenergieagentur der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD Nuclear Energy Agency - NEA) gewählt worden. Er übernimmt den Vorsitz von Ashok Thadani von der amerikanischen atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde NRC (U. S. Nuclear Regulatory Commission).

Stx456-457.2006.8.1 (1 Seite)

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Nachruf auf Olav Axelson: Nach mehr als 25 Jahren drangen Olav Axelsons Erkenntnisse über die Schädlichkeit häuslicher Radonbelastung auch in die Amtsstuben. Am 1. März 2004, starb unerwartet im Alter von 66 Jahren Olav Axelson, langjähriger Leiter des Departements für Arbeitsmedizin der Universität Linköping. Strahlenschützern ist er vor allem wegen seiner Arbeiten zur Wirkung chronischer Belastungen mit ionisierender Strahlung bekannt. Er war der erste, der einen Zusammenhang zwischen Radon in Häusern und Lungenkrebs feststellte. Von Inge Schmitz-Feuerhake.

Stx438-439.2005.6-7.2 (2 Seiten)

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Prof. Siegwart-Horst Günther wird 80. Prof. Dr. Dr. med. habil. Siegwart-Horst Günther hat großen Anteil daran, daß heute der Protest gegen die Verwendung von abgereichertem Uran in panzerbrechenden Geschossen und die dadurch entstehenden schwer kalkulierbaren Gesundheitsrisiken in großen Territorien und über lange Zeit fester Bestandteil der Friedens- und Anti-Atom-Bewegung geworden ist. Professor Günther feiert Anfang 2005 seinen 80. Geburtstag – Strahlentelex gratuliert.

Stx434-435.2005.8.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzkommission neu berufen. Bundesumweltminister Trittin hat im Januar 2005 die Hälfte der Mitglieder der Strahlenschutzkommission (SSK) neu berufen. Sie besteht jetzt aus 16 Männern und 2 Frauen.

Stx434-435.2005.8.1 (1 Seite)

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7 Mitglieder verlassen die Strahlenschutzkommission. Auf "dreißig erfolgreiche Jahre" könne die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) zurückblicken, würdigte Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 11. November 2004 die Arbeit "des Wissenschaftlerkollegiums, das seit 1974 die wissenschaftliche Basis für zahlreiche rechtliche Regelungen im Strahlenschutz liefert". Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde die SSK erstmals 1986 nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, deren Auswirkungen sie zu verharmlosen suchte. Zum Ende des Jahres 2004 läuft die Amtszeit von 7 der 16 Mitglieder aus, für die nun Ersatz gefunden werden muß.

Stx430-431.2004.8.1 (1 Seite)

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Nachruf: Fred Stevenson, 25. Juli 1944 - 2. Juni 2004. Dr. rer. nat. habil. A. Frederick G. Stevenson starb am 2. Juni 2004 mit 59 Jahren. Er war einer der selten gewordenen hochqualifizierten, international angesehenen und unabhängigen Strahlenbiologen. Eine Würdigung von Prof. Dr. Otmar Wassermann.

Stx426-427.2004.5-7.3 (3 Seiten)

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Wir trauern um unseren Kollegen Dr. rer. nat. habil. A. Frederick G. Stevenson, 25. Juli 1944 – 2. Juni 2004. Nachruf.

Stx422-423.2004.3.1 (1 Seite)

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Michael Sailer ist weiterhin Vorsitzender der RSK. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hat den Diplom-Ingenieur Michael Sailer im März 2004 für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission (RSK) bestellt. Sailer hat diese Position bereits seit März 2002 inne.

Stx414-415.2004.7.1 (1 Seite)

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Epidemiologie: "Umwelt" stört. Seit dem 5. Dezember 2003 ist der in Umweltkreisen bekannte Professor Rainer Frentzel-Beyme plötzlich nicht mehr Abteilungschef am Bremer Institut für präventive Sozialforschung (BIPS). Nach einer Sitzung des zuständigen, vom Land Bremen beherrschten "Vereins zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in der Hansestadt Bremen e.V." erfuhr Frentzel-Beyme, daß seine Abteilung "Epidemiologie der Umwelt und des Arbeitslebens" mit sofortiger Wirkung nicht mehr existiere. http://www.bips.uni-bremen.de; http://www.medizin.uni-greifswald.de/icm/

Stx408-409.2004.8.1 (1 Seite)

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Gratulation: Nuclear-Free Future Award für Inge Schmitz-Feuerhake. Am 12. Oktober 2003 erhielt für ihr Lebenswerk die Bremer Medizinphysikerin Professor Dr. Inge Schmitz-Feuerhake im Münchner Alten Rathaus den Ehrenpreis des Nuclear-Free Future Award. Diese international angesehene Auszeichnung ist eine Initiative der Münchner "Franz-Moll-Stiftung für die kommenden Generationen" und wurde seit 1998 nun zum sechsten Mal verliehen.

Stx404-405.2003.6,7.2 (2 Seiten)

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Gratulation für Horst Kuni. Einer der profiliertesten deutschen Strahlenschutzexperten, der Nuklearmediziner Professor Dr. med. Horst Kuni von der Universität Marburg, erreicht im September 2003 das Ruhestandsalter. Strahlentelex wünscht ihm viel Glück zum 65. Geburtstag!

Stx400-401.2003.5,6.2 (2 Seiten)

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Gratulation: Wolfgang Köhnlein 70. Am 1. Mai 2003 feierte Professor Dr. Wolfgang Köhnlein, Gründungsmitglied und früherer Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, seinen 70. Geburtstag.

Stx392-393.2003.4,5.2 (2 Seiten)

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Nachruf: Dr. Alice Stewart ist tot. Am 23. Juni 2002 verstarb im Alter von 95 Jahren die große englische Epidemiologin und Strahlenforscherin Dr. Alice Stewart. Dr. Alice Stewart bewies als Epidemiologin, daß Strahlenexposition und Krebs kausal verknüpft sind. Mit ihrer Forschung zwang sie wissenschaftliche und politische Autoritäten wiederholt zur Revision liebgewordener Lehrmeinungen und zu mehr Offenheit. Über mehr als vierzig Jahre stellte Alice Stewart die offiziellen Abschätzungen für das Strahlenrisiko in Frage. Ihre Forschungsergebnisse aus den Jahren 1956 bis 1958 alarmierte die Ärzteschaft in England, denn sie zeigten eine Korrelation zwischen Röntgenexposition in der fötalen Phase und Krebserkrankung in der Kindheit auf. Zwanzig Jahre später, als sie bereits in den Siebzigern war, stellte sie erneut die Bedingungen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in Frage und forderte eine Verbesserung der Sicherheitsstandards. Ihre epidemiologischen Untersuchungen an den Arbeitern in den Nuklearwaffenfabriken in den USA ergaben nämlich ein 10 bis 20 mal höheres Gesundheitsrisiko als nach den damals gültigen internationalen Strahlenschutzvorschriften angenommen wurde. Mit Alice Stewart hat die Wissenschaftswelt eine unerschrockene, vorbildliche und bewunderungswürdige Forscherin verloren. Ein Würdigung durch Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein.

Stx374-375.2002.1-3.3 (3 Seiten)

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Leukämie um deutsche Atomkraftwerke: Ein Bote schlechter Nachrichten. Walther Soyka, ein Mensch mit Zivilcourage und Bote schlechter Nachrichten, war schon vor 30 Jahren Experte für die Risiken der Atomenergie. Vortrag von Professor Dr. Inge Schmitz-Feuerhake anläßlich der Ehrung von Herrn Walther Soyka, Bremen, durch die Stiftung HOLY HUMAN LEBEN am 22. März 2002 in Stuttgart auf der Veranstaltung "Wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkungen von Personen mit Zivilcourage".

Stx374-375.2002.4-8.5 (5 Seiten)

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BfS: Fachbereich Angewandter Strahlenschutz beim Bundesamt für Strahlenschutz unter neuer Leitung. Dr. Gerald Kirchner ist seit dem 1. Februar 2002 neuer Leiter des Fachbereichs Angewandter Strahlenschutz in der Außenstelle des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Berlin-Karlshorst. Er folgt damit Prof. Dr. Wolfdieter Kraus, der 2001 in den Ruhestand gegangen war. Kraus hatte nach Auflösung des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) der DDR den Fachbereich "Angewandter Strahlenschutz" im BfS aufgebaut. Nach dem Ausscheiden von Kraus hatte vorübergehend der Leiter des Fachbereichs Strahlenhygiene in München, Dr. Wolfgang Weiss, die Leitung des Berliner Fachbereichs kommissarisch mit übernommen. Weiss und Kirchner sind beide von Bundesumweltminister Trittin (Grüne) zu Mitgliedern der deutschen Delegation von UNSCEAR bestellt worden, des Komitees der Vereinten Nationen für die Wirkungen der Atomstrahlung. Daraus folgert das BfS in seiner Mitteilung vom 6. Februar 2002, daß nun zwei international renommierte Experten den Bereich Strahlenschutz im BfS vertreten würden.

Stx364-365.2002.7,8.2 (2 Seiten)

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Neuer SSK-Vorsitzender gewählt. Der Braunschweiger Professor Günther Dietze ist seit Juni 2001 der neue Vorsitzende der Strahlenschutzkommission (SSK). Dietze war bis dahin neben Prof. Wolfgang Köhnlein einer der beiden stellvertretenden Kommissionsvorsitzenden. Dietze tritt damit die Nachfolge der Epidemiologin Maria Blettner an, die Mitte Mai 2001 im Streit mit dem Bundesumweltministerium zurückgetreten war.

Stx348-349.2001.5.1 (1 Seite)

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SSK-Vorsitzende zurückgetreten. Aus Protest gegen die Berufung des Marburger Nuklearmediziners Prof. Dr.med. Horst Kuni in einen der Ausschüsse der Strahlenschutzkommission (SSK) ist die Vorsitzende der Kommission, die Epidemiologin Prof. Dr. Maria Blettner, am 15. Mai 2001 von ihrem Amt zurückgetreten. In einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit kritisierte sie, die Personalpolitik von Bundesumweltminister Jürgen Trittin habe in der SSK dazu geführt, "dass nur noch allgemein über die Gefahren schwacher Strahlung debattiert wird, anstatt über die Strahlenschutzgesetzgebung". So eine SSK brauche man nicht. Blettner hatte bereits der früheren SSK unter der CDU/ FDP-Regierung angehört und war dadurch aufgefallen, daß sie sich gegen die Durchführung der Fall-Kontrollstudie wandte, mit der die Ursachensuche für die Leukämiehäufung in der Elbmarsch vorangebracht werden sollte. Trittin hatte die SSK nach seinem Amtsantritt nur teilweise neu besetzt. 9 von 14 Mitgliedern, die die Strahlengefahren eher herunterspielten, beließ er im Amt. Die SSK ist ein Organ der Exekutive und besitzt keine eigene demokratische Legitimation. Mit einem Kommentar von Michael Weber, 1. Vorsitzender Atomopfer e.V.

Stx.346-347.2001.5,6.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzkommission in neuer Zusammensetzung. Die Strahlenschutzkommission (SSK) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) tagte am 21. und 22. März 2001 erstmals in einer neuen Zusammensetzung. Nach vom BMU nicht offiziell verlautbarten Berichten (die offizielle Homepage www.ssk.de schwieg bis dahin ebenfalls dazu) sind die bisherigen SSK-Mitglieder Prof. Dr. Chr. Reiners und Dipl.-Phys. O. Schumacher von Minister Jürgen Trittin entlassen worden. Neu bestellt wurden dafür Dipl.-Biol. B. Franke, Prof. Dr. Frankenberg, Priv.-Doz. Dr. Dr. Loose und Prof. Dr. Stöver.

Stx344-345.2001.5.1 (1 Seite)

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Japan: "Anti-nuclear Scientist and Activist" Dr. Jinzaburo Takagi gestorben. Dr. Jinzaburo Takagi, Mitbegründer und früherer Direktor des Citizens' Nuclear Information Center in Tokyo, ist am 8. Oktober 2000 in Tokyo nach langer Krankheit an Krebs gestorben. Takagis umfangreiches Werk als Wissenschaftler und Analytiker trug in großem Maße zur Aufklärung der japanischen und internationalen Öffentlichkeit, der Medien und Behörden über die Gefahren der Nutzung radioaktiver Stoffe bei. Außer dem alternativen Nobelpreis Right Livelihood Award 1997 erhielt Takagi viele andere Preise, so 1992 den Yoko Tada Human Rights Award und 1996 den Ihatov Award der Kenji Miyazawa Society für seine wissenschaftlichen Leistungen zum Wohl der Bevölkerung. 1997 empfing er den Peace Award der Nagasaki Prefecture Hibakusha Membership Association. Auch als Kinderbuchautor war er erfolgreich und erhielt 1993 den Sankei Children's Book Award.

Stx338-339.2001.5.1 (1 Seite)

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Personalien

Ein neuer Vorstand für die Gesellschaft für Strahlenschutz. Einen neuen Vorstand hat die Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. auf Ihrer Mitgliederversammlung am 8. Juni 2000 zu Beginn ihres Internationalen Kongresses "Strahlenschutz nach der Jahrtausendwende" in Bremen gewählt. Demzufolge stehen der 1990 gegründeten Fachgesellschaft vor der Berliner Medizinphysiker Dr.rer.nat. Sebastian Pflugbeil als Präsident, die Ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen Dr.med. Helga Dieckmann aus Hannover als Vizepräsidentin, der stellvertretende Vorsitzende der deutschen Strahlenschutzkommission Prof. Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein aus Münster (vormaliger Präsident), der Berliner Diplom-Ingenieur Thomas Dersee als Schatzmeister, sowie die Bremer Medizinphysikerin Prof. Dr.rer.nat. Inge Schmitz-Feuerhake, der Hamburger Medizinphysiker Roland Wolff und der Münchner Strahlenmediziner Prof. Dr. med. Dr. h.c. Edmund Lengfelder.

Stx324-325.2000.7,8.2 (Kurzmitteilung, 2 Seiten)

Personalien

Greenpeace gibt dem Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Stimme und ein neues Gesicht. "Eine neue Stimme und ein neues Gesicht" hat die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erhalten, teilte die Behörde Mitte November 1999 mit. Der Bereich werde künftig von Susanne Commerell (44) geleitet. Sie ist Nachfolgerin von Dr. Eckart Viehl, der im August aus Altersgründen ausgeschieden war. Frau Commerell war zuletzt fast zehn Jahre lang Pressesprecherin der deutschen Sektion der Umweltschutzorganisation Greenpeace.

Stx314-315.2000.4,5.2 (Kurzmeldung, 2 Seiten)

Personalien

Dr.rer.nat. Sebastian Pflugbeil (52), Medizinphysiker aus Berlin und ehemals Minister in der Modrow-Regierung der DDR, ist am 30. Oktober 1999 zum neuen Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz gewählt worden. Er folgt damit Prof. Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein (66), Münster, in diesem Amt.

Stx308-309.1999.1.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)

Personalien

Durchmarsch der Atomlobby bei der Strahlenschutzkommission (SSK). SSK-Mitglieder fürchten sich vor reaktivierter BUND-Strahlenkommission (BSK). 1999.

Stx300-301.1999.1,2.2 (2 Seiten)

Personalien

Neue Vorsitzende von RSK und SSK berufen. 1999.

Stx298-299.1999.3.1 (1 Seite)

Personalien

Bonn: Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission von Trittin neu besetzt. 12 neue und 2 alte Mitglieder für die Reaktorsicherheits-, 5 neue und 9 alte Mitglieder für die Strahlenschutzkommission. 1999. Mit Kommentar: Nur ein allererster Gehversuch. Von Thomas Dersee.

Stx294-295.1999.1,2.2 (2 Seiten)

Personalien

Zum neuen Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz wurde am 25. November 1995 Prof. Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein, Münster, gewählt. Er folgt damit Prof. Dr.med. Dr.h.c. Edmund Lengfelder, München, in diesem Amt. Zur Person.

Stx214-215.1995.12.1 (1 Seite)

Personalien

Die Mitglieder der Strahlenschutzkommission 1993/1994.

Stx168-169.1994.9,10.2 (2 Seiten)

Personalien

Neuherberg: Paretzke folgt Jacobi. Dr. Herweg Paretzke ist seit 1993 neuer Leiter des Instituts für Strahlenschutz der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH (GSF) in Neuherberg bei München.

Stx154-155.1993.8.1 (1 Seite)

Personalien

München/Sydney: Strahlenpreisträger des Jahres 1988. Die International Radiation Protection Association (IRPA) hat Prof. Dr. Wolfgang Jacobi, Direktor des Instituts für Strahlenschutz der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF), auf ihrem Kongreß 1988 in Sydney den "Sievert-Preis" zuerkannt. Jacobi gilt als Erfinder der "effektiven Äquivalentdosis", eines Konzepts, das im Einzelfall zu erheblichen Fehlbestimmungen der Schadenserwartung führen kann. Eine kritische Würdigung von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake.

Stx30.1988.6.1 (1 Seite)

Strahlenschutz-Leitlinien

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Strahlenschutz-Leitlinien

Strahlenschutzpolitik: „Unterhalb der Grenzwerte“. Von Dietrich Antelmann. Über die Risiken radioaktiver Strahlung verbreiten die Betreiber nuklearer Anlagen und die von ihnen beeinflußten Institutionen weltweit Desinformationen, Verharmlosungen und Verdrehungen. Die Gefährdung infolge Niedrigstrahlung ist bei weiten Teilen der Bevölkerung durch gezielte Propaganda und beharrliches Verschweigen der Risiken in Vergessenheit geraten. Strahlen sind mit unseren Sinnesorganen nicht wahrnehmbar. Damit auch unser Verstand sie nicht wahrnimmt, ist zum Beispiel das Berliner Hahn-Meitner-Institut für Kernforschung nach Tschernobyl in Hahn-Meitner-Institut (HMI) umbenannt worden. Nach Bekanntwerden der Kinderkrebsstudie (KiKK-Studie) soll auch der Name Hahn-Meitner nicht mehr an die Kernspaltung erinnern. Heute heißt das HMI etwas umständlich Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB). Beschreibung eines Betreibers von einem langjähriger Anwohner des Forschungsreaktors in Berlin-Wannsee.

Stx574-575.2010.6-8.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Atompolitik: Strahlenschutz ist keine demokratische Veranstaltung. Dem Strahlenschutz fehlt es an Legitimation und der EURATOM-Vertrag ist nicht demokratisch. Diese Einsicht wurde jetzt erneut auf einem Symposium vermittelt, das der Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V. (WKK) am 16. September 2009 in Berlin unter dem Titel „Die neuen Basic Safety Standards (BSS) Strahlenschutz der IAEA und der EU“ ausrichtete. Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.

Stx546-547.2009.7,8.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Für die Endlagerung sind bereits Millionen Krebstote kalkuliert. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte neue Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Wer bisher glaubte, bei sogenannten Endlagern für Atommüll handele es sich um sichere, hermetisch verschlossene Anlagen, wird jetzt eines Anderen belehrt. Am 15. Juli 2009 veröffentlichte das Bundesumweltministerium (BMU) anläßlich der Vorstellung des Jahresberichts 2008 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die Endfassung neuer Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Dem BMU zufolge entsprechen sie „dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“. Die neuen Sicherheitsanforderungen sollen ausschließlich für ein zu errichtendes Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle gelten und insoweit die am 5. Januar 1983 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk ersetzen. Sie sollen Planungsgrundlage für das Bundesamt für Strahlenschutz sein. Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx542-543.2009.1-3.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Die ICRP-Risikoschätzungen beschreiben nicht die Realität. Internationale Konferenz der Europäischen Kommission für Strahlenrisiken (ECRR) auf der griechischen Insel Lesbos.  Am 5. und 6. Mai 2009 trafen sich Fachleute für die Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des European Committee on Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen Insel Lesbos. In den Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an der gegenwärtig üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage der Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw. des BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die sich abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden Organisationen bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte. Bericht von Sebastian Pflugbeil.

Stx538-539.2009.5-6.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Lesbos, 5. - 6. Mai 2009: ECRR-Tagung. Für den 5. und 6. Mai 2009 lädt das European Committee on Radiation Risk (ECRR) gemeinsam mit dem Umwelt-Department der Universität von Aegean zu einer internationalen Konferenz nach Molyvos (Mithymna) auf der griechischen Insel Lesbos. Die Veranstaltung unter dem Titel „Kritiken und Weiterentwicklungen in der Einschätzung des Strahlenrisikos“ wird sich speziell kritisch mit den von der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP und dem BEIR VII-Komitee der USA propagierten Risikomodellen befassen. Im Januar 2003 hatte die ECRR, wie seinerzeit berichtet, zur besseren Beschreibung und Abschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen von Niedrigdosisstrahlung ein neues Dosismodell vorgestellt und Strahlenschutzempfehlungen gegeben. Der in Englisch erschienene Report ECRR 2003 (ISBN 1-897761-24-4, Green Audit Press, UK, £ 45,00, www.euradcom.org) ist inzwischen auch ins Russische, Französische, Spanische und Japanische übersetzt worden. Angebote für Tagungsbeiträge (Abstracts bis 400 Worte) werden erbeten bis zum 2. März 2009 an Prof. Chris Busby, Scientific Secretary, ECRR, Green Audit, Castle Cottage, Sea View Place, Aberystwyth, SY23 1DZ, Phone: +44 1970-630215 oder vorzugsweise per eMail: mailto:m3greenaudit@gmail.com

Stx530-531.2009.12.1 (1 Seite)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken: „Eine entscheidende Public Health-Studie“ - Die kritische Überprüfung der Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen und eine Neueinschätzung der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind notwendig. Die Nachricht von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel zu wenig Beachtung. Deshalb verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor für Physik und Umweltwissenschaften an der Portland State University in Portland/Oregon (USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine angelsächsischen Kollegen und die Medien, wovon er Strahlentelex freundlicherweise eine Kopie schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs des Erkrankungsrisikos für Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5 Jahren, je näher sie bei einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme nachdenklich und beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so schreibt Nussbaum aus der Perspektive eines anderen Kontinents, hat Wissenschaftler des zentralen Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige Studie über eine Überzahl von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren zu erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der rot-grünen Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich in Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.

Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) macht Rückwärtssalto. Bundesumweltminister Gabriel: Neue Erkenntnisse zur Wirkung der Strahlung auf den Menschen stärker berücksichtigen. Strahlen wirken offenbar doch stärker auf Menschen ein als bisher angenommen. Auf einer Konferenz über neue Erkenntnisse zur Wirkung ionisierender Strahlung am 19. Juni 2007 in Berlin und im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die schnelle Umsetzung des neuen Wissens in das Strahlenschutzrecht und den praktischen Vollzug gefordert. „Es geht darum, jeden der neuen Sachverhalte eingehend zu prüfen und klare Antworten auf die Frage zu geben, ob unsere bestehenden Schutzsysteme den Stand des Wissens noch richtig und angemessen abbilden. Wo dies nicht der Fall ist, muß unverzüglich gehandelt werden“, forderte Gabriel. Dies sei der grundsätzlichen Verpflichtung der Umweltpolitik zur rechtzeitigen und angemessenen Vorsorge gegen Umwelt- und Gesundheitsrisiken geschuldet und gelte sowohl für das europäische wie auch für das nationale Strahlenschutzrecht. Gabriel: „Die Schutzstandards dürften dem Wissensstand nicht hinterherhinken. Gleiches gilt für den praktischen Vollzug.“ Das ist bisher nicht der Fall. Jahrzehntelange Verzögerungen sind im Gegenteil Standard, die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) nimmt neue Erkenntnisse traditionell nur zögerlich auf. Vorgestellt vom ICRP-Vorsitzenden, Dr. Lars-Erik Holm, wurde jetzt auf der Berliner Strahlenschutzkonferenz eine neue Grundsatzempfehlung der Kommission erläutert. Sie soll deren 17 Jahre alte von 1990 ablösen. Zwar bereits im März 2007 verabschiedet, liegt sie aber noch nicht in verbindlicher Druckform vor, sondern ist erst für den Herbst 2007 angekündigt. Bericht mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx492-493.2007.1-3 (3 Seiten)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) betreibt Wissenschafts-Travestie. Neue ICRP-Empfehlungen vorbereitet. Seit der letzten größeren Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) sind 17 Jahre vergangen. Von daher wäre es durchaus zu begrüßen, daß endlich eine aktuelle Empfehlung herausgegeben würde – wenn diese Empfehlung die inzwischen gewonnenen Erkenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Strahlenschutzes berücksichtigen und den Schutz der Menschen und der natürlichen Umwelt vor Strahlenbelastungen verbessern würde. Vom 19. bis 21. März 2007 tagt nun die Hauptkommission der ICRP, um ihre neue Empfehlung zu verabschieden.

Stx484-485.2007.1,2.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Atompolitik: Neue "Grundlagen für die Sicherheit von Kernkraftwerken". Im Februar 2005 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Entwürfe für ein neues kerntechnisches Regelwerk ins Internet gestellt und Interessierte um Kommentare und Vorschläge gebeten. Die bisherigen zentralen Regeln wie die "BMI-Sicherheitskriterien" und die "RSK-Leitlinien" stammen aus den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts und sind veraltet. Alle bis zum 1. August 2005 eingegangenen circa 2.300 Kommentare seien nun bearbeitet und in den vorliegenden neuen Regeltextentwürfen berücksichtigt worden, teilte das BMU jetzt mit.

Stx450-451.2005.6,7.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Buchmarkt: Beförderung radioaktiver Stoffe. Eine deutsche Übersetzung der Abschnitte I bis VIII der IAEA Safety Standards Series No. TS-R-1 hat jetzt das Bundesamt für Strahlenschutz unter dem Titel "Empfehlungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen Ausgabe 1996 (in der Fassung 2003)" herausgebracht. Sie gelten für die Beförderung radioaktiver Stoffe auf dem Land-, See- und Luftweg.

Stx436-437.2005.7,8.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Strahlenschutz – das Pilotprojekt für "Gender Mainstreaming" des Bundesumweltministeriums. Strahlenschutz ist das Pilotprojekt für "Gender Mainstreaming" im Bundesumweltministerium. Geprägt von der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking sollen damit nun auch bei der Strahlenbelastung "gleiche Rechte und Pflichten für Männer und Frauen" gefördert werden. Der Schutz des ungeborenen Lebens wurde dazu in der neuen Strahlenschutzverordnung 2001 mit dem Bedürfnis nach "Gender Mainstreaming" konfrontiert. Schwangere und stillende Frauen und ihre Kinder haben dabei verloren.

Stx354-355.2001.4-8.5 (5 Seiten)

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Strahlenschutz-Leitlinien

Dokumentation: Bremer Erklärung. Den Zustand des Strahlenschutzes in Deutschland zum Beginn des neuen Jahrtausends kritisiert die Bremer Erklärung der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.. Sie wurde auf dem Internationalen Kongress "Strahlenschutz nach der Jahrtausenwende" am 9. und 10. Juni 2000 in Bremen verkündet und bietet an, bei der Behebung bisheriger Fehleinschätzungen und Unzulänglichkeiten zu helfen. Strahlentelex dokumentiert den Wortlaut.

Stx324-325.2000.3,4.2 (2 Seiten)

Strahlenschutz-Leitlinien

Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP): Neuen Standard für den Strahlenschutz vorgeschlagen. Der Vorsitzende der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), Roger Clarke, kündete am 17. Mai 2000 an, daß am folgenden Tag während der Konferenz der Internationalen Strahlenschutzgesellschaft (IRPA) in Hiroshima ein neuer internationaler Standard für den Strahlenschutz vorgeschlagen werde. Die ICRP hatte bereits 1977 und 1990 derartige Standards für die Strahlenexposition empfohlen, die in diversen Ländern und von internationalen Organisationen, einschließlich der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA, übernommen worden waren. Clarkes Vorschlag, den Standard von 1990 zu revidieren, sei eine Folge des gewandelten öffentlichen Bewußtseins und neuer Forschungsergebnisse in den letzten zehn Jahren, heißt es.

Stx322-323.2000.4.1 (1 Seite)

Strahlenschutz-Leitlinien

Schutz der Strahlen gegen Schutz vor Strahlung: Interessenkonflikt zwischen IAEA und WHO. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich 1958 von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) einen Maulkorb umhängen lassen. Im Mai 1958 hatten die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Übereinkunft unterzeichnet, die einen gravierenden Interessenkonflikt beinhaltet. Sie ist in der Vergangenheit von beiden Organisationen stets dahingehend ausgelegt worden, daß die IAEA die Definitionsmacht über das Spannungsfeld Strahlung und Gesundheit ausübt, während die WHO sich um die strahlenexponierten Personen zu kümmern habe. Darauf weist Dr. Rosalie Bertell hin, Präsidentin des International Institute of Concern for Public Health in Toronto, Kanada. Es gibt Bestrebungen, diese Übereinkunft beim Treffen des WHO-Direktoriums im Mai 2000 abzuändern.

Stx316-317.2000.1,2.2 (2 Seiten)

Strahlenschutz-Leitlinien

Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz: Die Kollektivdosis muß definiert werden. Anmerkungen zu den Detmolder Leitlinien der Gesellschaft für Strahlenschutz von Dr.med. Ernst von Kriegstein.

Stx280-281.1998.10-12.3 (3 Seiten)

Strahlenschutz-Leitlinien

Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz: Frischer Wind im Strahlenschutz. Die Durchsetzung des Minimierungsgebots im Strahlenschutz, eine schnellere Anpassung des Strahlenschutzrechts an den Stand der Wissenschaft, eine Entflechtung der Strahlenschutz-Gutachtergremien von dem Strahlenschutz entgegengerichteten Interessen, eine drastische Senkung der Dosisgrenzwerte sowohl für den beruflichen Umgang als auch für die zulässige Strahlenbelastung der Allgemeinbevölkerung, eine Begrenzung der Kollektivdosios, gezielte Programme zur Minimierung der medizinischen Strahlenbelastung, die Einstufung des fliegenden Personals in die Kategorie der beruflich Strahlenexponierten und Minimierungsmaßnahmen bei zivilisatorisch bedingten Erhöhungen der natürlichen Strahlenbelastung: das fordern die im August 1998 von der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. (GSS) formulierten Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz, die das Strahlentelex erstmals dokumentierte.

Stx278-279.1998.1-7.7 (7 Seiten)

Strahlenschutz-Leitlinien

Tod und Leid mit 500 Millionen Dollar verrechnet. Strahlenschutz kontra gesellschaftliche Kosten von Strahlenkrebs. Anstelle des Strahlenschutzgrundsatzes "so wenig Strahlung wie irgend möglich", setzte die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) in ihrer Empfehlung Nr. 9 vom 17. September 1965 den Grundsatz "so wenig Strahlung wie vernüftigerweise zu erreichen" ("as low as reasonably achievable (ALARA)"). Diesen Grundsatz verfolgt das technische Strahlenschutzpersonal seit langem. 1973 und 1977 verdeutlichte die Internationale Strahlenschutzkommission ihre Position und erläuterte, daß mit Hilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse abzuschätzen sei, was "praktikabel oder vernünftigerweise zu erreichen" ist. In der Zeitschrift Health Physics veröffentlichten Paul G. Voillequé und Robert A. Pavlik 1982 Rechenmethoden und Zahlen zur mengenmäßigen Abschätzung der gesellschaftlichen Folgekosten radioaktiver Belastungen in den USA. Ein auf Dollar und Cent gebrachter "Nutzen" wird dann mit den Kosten für Strahlenschutzmaßnahmen in Beziehung gesetzt. Der angewandte Ansatz bedeutet: Die Kosten für durchgeführte Strahlenschutzmaßnahmen und die gesellschaftlichen Kosten der gesundheitlichen Spätfolgen infolge unterlassener Strahlenschutzmaßnahmen sollen insgesamt so klein wie möglich gehalten werden. Nach diesem Grundsatz werden auch Grenzwerte für Nahrungsmittel festgelegt.

Stx53.1989.1,2,5.3 (3 Seiten)

Strahlenschutzrecht

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Strahlenschutzrecht

Neue Richtlinie zur Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen. Die Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den Paragraphen 16 und 17 der Röntgenverordnung wurde vollständig überarbeitet und am 23. Juni 2014 in einer Neufassung veröffentlicht. Sie entspreche jetzt dem aktuellen Stand der Technik und präsentiere in systematischer Form die grundsätzlichen und gerätespezifischen Anforderungen an die physikalisch-technische Qualitätssicherung, teilt das Bundesministerium für Um-welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit. Ziel dieser Richtlinie soll es sein, eine bundeseinheitliche Durchführung und Bewertung der Abnahme- und Konstanzprüfungen von diagnostischen und therapeutischen Röntgeneinrichtungen sicherzustellen.

Stx662-663.2014.12.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzrecht

Atommüll: Bis zu 1.000-fach höheres Strahlenrisiko bei der Freigabe von Atommüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken. Das Freigabekonzept erweist sich bei eingehender Prüfung der Kriterien, Annahmen und Voraussetzungen als Kartenhaus auf tönernen Füßen. Ein zentraler Aspekt des Abbaukonzeptes stillgelegter Atomkraftwerke beruht darauf, dass ein großer Anteil von über 80 und 90 Prozent der abzubauenden Materialien, die mit Radioaktivität aktiviert oder kontaminiert sind, aus dem Kontrollbereich des Atomgesetzes durch das Verfahren der „Freigabe“ gemäß Paragraph 29 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV; sowie damit verbundener Anhänge, in denen die Anforderungen der Freigabe festgelegt sind) entlassen werden. Am Beispiel des Antrags der RWE Power AG auf Genehmigung zur Stilllegung und zu einer ersten Genehmigung zum Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerksblöcke Biblis A und B wird gezeigt, daß die Freigaberegelung nach dem in der deutschen Strahlenschutzverordnung festgeschriebenen 10 Mikrosievert-Konzept auf tönernen Füßen steht und inakzeptabel ist. Von Dr. Werner Neumann

Stx662-663.2014.1-8.8 (8Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Neustrukturierung der Regelungen zu Freigrenzen und zur Freigabe von Atommüll nach neuen EU-Grundnormen geplant. Die Bundesregierung und ihre Fachbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), sind sich unklar über die Auswirkungen der neuen EU-Grundnormen im Strahlenschutz. Deshalb hat die Behörde jetzt unter dem Titel „Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bezgl. der Freigrenzen von radioaktiven Stoffen zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht“ und dem Aktenzeichen BfS AG-F 3 – 08313/ 36S70051 ein Forschungsvorhaben öffentlich ausgeschrieben, das innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein soll. Bewerbungen wurden bis zum 3. Juli 2014 erwartet. Mit dem Forschungsvorhaben sollen dem Ausschreibungstext zufolge die fachlichen Grundlagen für die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) durchzuführende Umsetzung der neuen Europäischen Grundnormen im Strahlenschutz (EU-Grundnormen) im Bereich Freigrenzen geschaffen werden. Der Umgang mit Freigrenzen und die Praxis der Freigabe radioaktiver Materialien in die Umwelt ist von besonderer Bedeutung, weil lediglich rund 5 Prozent der Materialien aus dem Abriß der Atomkraftwerke sicher verwahrt werden sollen. Circa 95 Prozent dagegen werden bisher zur unkontrollierten Weiterverwertung und in die Umwelt freigegeben, auch wenn sie mit Radionukliden verunreinigt sind.

Stx660-661.2014.1-3.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Neue EU-Richtlinie zum Strahlenschutzrecht. Der Rat der Europäischen Union (EU) hat am 5. Dezember 2013 eine neue Richtlinie zur „Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung“ verabschiedet. Die Richtlinie berücksichtige den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand und bezwecke einen umfassenden Strahlenschutz, heißt es dazu in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums (BMU). Gleichzeitig wurden die Euratom-Richtlinien über den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und von Arbeitskräften, über den Patientenschutz, den Schutz externer Arbeitskräfte, die Information der Bevölkerung bei radiologischen Notstandssituationen und zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen aufgehoben.

Stx648-649.2014.4-5.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz: Kalkulierter Strahlentod. Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan und Europa sind viel zu hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf. Die Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen wie der von Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den Berechnungsgrundlagen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) würde eine Ausschöpfung der derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr japanischer Lebensmittel geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in Deutschland zu mehr als 150.000 Krebstoten jährlich führen, heißt es in einem am 20. September 2011 in Berlin vorgestellten Report der beiden Organisationen. Und würde die gesamte deutsche Bevölkerung sich von Lebensmitteln ernähren, die lediglich in Höhe von 5 Prozent dieser Grenzwerte belastet sind, wäre immer noch mit mindestens 7.700 zusätzlichen Krebstoten jährlich zu rechnen. Nach anderen Berechnungsgrundlagen als jenen der ICRP könnten es noch deutlich mehr sein und hinzu käme ein breites Spektrum verschiedenster Erkrankungen und genetischer Schädigungen. foodwatch und IPPNW beziehen sich dabei auf ein Gutachten der Vorstandsmitglieder der deutschen Gesellschaft für Strahlenschutz Thomas Dersee und Sebastian Pflugbeil, die beide auch die Redaktion des Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden. Report und Gutachten sind im Internet auf den Webseiten von foodwatch, IPPNW und Strahlentelex in deutscher, japanischer, englischer und französischer Sprache frei abrufbar.

Stx594-595.2011.1-4.4 (4 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz / Atommüll: Ermittlungsverfahren wegen der Freigaberegelungen von Atommüll eingestellt. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Herren Prof. Dr. Rolf Michel, Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Dr. Stefan Thierfeldt und Dr. Günther Schaller als verantwortliche Berater der Bundesregierung wegen des Verdachts des Mißbrauchs ionisierender Strahlen nach Paragraph 309 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eingestellt worden. Das teilte der zuständige Staatsanwalt Dr. Venjakob der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Ende Oktober 2010 mit. Diese hatte, wie bereits berichtet, im Januar 2010 gegen die Strahlenschutzberater der Bundesregierung Strafanzeige erstattet.

Stx576-577.2011.7-8.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

„Einheitliche EU-Regeln für Körperscanner“. Nach einem vereitelten Terroranschlag auf den Northwest-Airlines-Flug 253 kurz vor der Landung in Detroit am 25. Dezember 2009 hat sich eine öffentliche Debatte darüber entwickelt, inwieweit der Einsatz von Körperscannern (auch Personen-, Body- oder Nacktscanner genannt) zur Verbesserung der Sicherheit des Luftverkehrs beitragen kann. Dabei ist auch die Frage zu klären, ob die beim Einsatz von Körperscannern freigesetzte Strahlung zu gesundheitlichen Risiken bei den Untersuchten führen kann. Die EU-Kommission hat sich jetzt dafür ausgesprochen, den Einsatz von Körperscannern auf Flughäfen in Europa einheitlich zu regeln. Am 15. Juni 2010 veröffentlichte sie einen Bericht über die bisher erfolgten Erprobungen. In ihm heißt es, daß Körperscanner durchaus die Qualität von Sicherheitskontrollen an Flughäfen verbessern könnten, vor ihrem Einsatz seien aber unter anderem die Gesundheitsgefährdungen zu prüfen.

Stx564-565.2010.5-6.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Atommüll in Mecklenburg-Vorpommern: Brunnenvergiftung durch Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Freigabe von radioaktiven Reststoffen nach dem Konzept der „Kontrollierbaren Dosis“. Organisierte Brunnenvergiftung: Um die endzulagernden Mengen Atommüll zu verringern, werden radioaktive Reststoffe unterhalb gewisser Radionuklidkonzentration zur Freisetzung in die Umwelt und freien Weiterverwertung freigegeben. Nach der Stilllegung und beim Abbau kerntechnischer Anlagen fallen große Mengen radioaktiver Reststoffe und Abfälle an. Für die Atomkraftwerke Greifswald/Lubmin und Rheinsberg wird ein radioaktives Abfall- und Restvolumen von insgesamt 210.000 Kubikmeter erwartet. Das Abfallvolumen kann durch Konditionierungstechniken wie Hochdruckverpressen, durch Trocknung oder Verfestigung mittels Zementierung verringert werden. Die größte Reduktion erfolgt indes durch eine Verwertung der radioaktiven Reststoffe im Wirtschaftskreislauf. Nach Darstellung der Energiewerke Nord GmbH (EWN) können allein aus dem Kernkraftwerk Greifswald circa 1.200.000 Tonnen radiologisch restriktionsfreies Material und circa 500.000 Tonnen freizumessende Reststoffe in den Wirtschaftskreislauf beziehungsweise zur Deponierung als gewöhnliche Abfälle verbracht werden. Nur circa 100.000 Tonnen radioaktive Reststoffe müssen später als radiologische Abfälle zwischen- beziehungsweise endgelagert werden.

Stx564-565.2010.2-3.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

„Weltniveau“ im Arbeitsschutz: Professor Arndt und die Lungenfibrose bei Wismut-Bergleuten. Zur Anerkennung einer Lungenfibrose bei Beschäftigten der früheren Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut in Sachsen und Thüringen) als Berufskrankheit verlangt die Berufsgenossenschaft Bergbau (BBG) den Nachweis einer extrem hohen Lungendosis bei den Betroffenen. Lungenfibrosen in Folge von Staub sind jedoch ein typisches Berufsleiden von Bergleuten auch ohne Strahlenbelastung. Die BBG stützt ihre Haltung auf ein Gutachten von Prof. Dietrich Arndt, vormals führender Arbeits- und Strahlenmediziner der DDR. Kombinationswirkungen von Staub und Strahlung werden in dem Gutachten nicht untersucht, obwohl der Titel diesen Eindruck erweckt. Bericht von Inge Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil

Stx556-557.2010.2-7.6 (6 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz / Atommüll: Strafanzeigen gegen Strahlenschutz-Berater der Regierung erstattet. Gegen vier verantwortliche Berater der Bundesregierung, deren Empfehlungen in die amtliche Strahlenschutzpraxis eingegangen sind, hat die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. jetzt im Januar 2010 Strafanzeige erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen den Hannoveraner Prof. Dr. Rolf Michel, bisheriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK), den Essener Prof. Dr. U. W. Müller, Vorgänger von Michel als Vorsitzender der SSK, den Hauptberater in der Arbeitsgruppe „Freigabe“ der SSK, Dr. S. Thierfeldt, der Mitarbeiter der Firma Brenk-Systemplanung in Aachen ist, und gegen Dr. G. Schaller vom Institut für Strahlenhygiene in Neuherberg bei München des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Schaller wird speziell vorgeworfen, ein verharmlosendes Szenario über die Einlagerung von Radionukliden in normalen Mülldeponien (das sogenannte „Privatbrunnenmodell“) erdacht und veröffentlicht zu haben, das die Immissionen auf die Bevölkerung zig-tausendfach unterschätzt. Den vier Personen wirft die Bürgerinitiative, vertreten von ihrer Vorsitzenden Kerstin Rudek und ihrem Beiratsmitglied Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt, den Mißbrauch ionisierender Strahlen nach Paragraph 309, Absatz 2 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Sie hätten in verantwortlichen Positionen stehend und zum Teil gemeinsam handelnd über ihre Beraterfunktionen für das Bundesumweltministerium und entgegen bestehenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie sie schon vor Jahren in die EU-Strahlenschutzrichtlinien Eingang gefunden haben, gefährliche Aktivitätskonzentrationen in sehr großen Mengen zur Freigabe vorgeschlagen.

Stx556-557.2010.1-2.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutzpolitik: Die SSK sucht ihren Platz. 35 Jahre Strahlenschutzkommission: Klausurtagung im November 2009 in Berlin. Bei ihrer Gründung vor 35 Jahren war die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) dem Bundesinnenministerium zugeordnet. Im Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) neu errichtet und dabei Auftraggeber der SSK. Seit 1981 treffen sich die Mitglieder der SSK und ihrer Ausschüsse zu jährlichen Klausurtagungen. Diesmal traf man sich am 5. und 6. November 2009 unter der Überschrift „Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung“ in Berlin. Für den langjährigen SSK-Geschäftsführer Dr. Detlef Gumprecht war dies gleichzeitig ein Abschied in die Pensionierung. Erstmals, so betonte Ministerialdirigent Dr. Karl-Eugen Huthmacher als Vertreter des Auftraggebers der SSK bei der Begrüßung, war bei einer solchen Klausurtagung zudem auch ein Journalist zugelassen. Man wolle zeigen, daß alles mit rechten Dingen zugehe. Ein Bericht von Thomas Dersee.

Stx550-551.2009.2-3.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Atompolitik: Strahlenschutz ist keine demokratische Veranstaltung. Dem Strahlenschutz fehlt es an Legitimation und der EURATOM-Vertrag ist nicht demokratisch. Diese Einsicht wurde jetzt erneut auf einem Symposium vermittelt, das der Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V. (WKK) am 16. September 2009 in Berlin unter dem Titel „Die neuen Basic Safety Standards (BSS) Strahlenschutz der IAEA und der EU“ ausrichtete. Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.

Stx546-547.2009.7,8.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die ICRP-Risikoschätzungen beschreiben nicht die Realität. Internationale Konferenz der Europäischen Kommission für Strahlenrisiken (ECRR) auf der griechischen Insel Lesbos.  Am 5. und 6. Mai 2009 trafen sich Fachleute für die Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des European Committee on Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen Insel Lesbos. In den Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an der gegenwärtig üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage der Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw. des BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die sich abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden Organisationen bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte. Bericht von Sebastian Pflugbeil.

Stx538.2009.5-6.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Atomrecht: Die Bundesregierung vollzieht die sicherheits- und vorsorgeorientierten Vorschriften des Atomgesetzes nicht. Gutachterin fordert Stärkung der Atomaufsicht und Umkehr der Beweislast. Das Risiko für Kinder unter fünf Jahren, an Krebs und Leukämie zu erkranken, nimmt zu, je näher ihr Wohnort an einem Kernkraftwerk liegt. Trotz dieser durch aktuelle Untersuchungen nachgewiesenen Dauergefährdung wird nach wie vor keine Schadensvorsorge betrieben, wie sie vom Atomgesetz vorgeschrieben ist. Darauf machte die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien Eurosolar e.V. zum 23. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 2009 aufmerksam. In einem von Eurosolar in Auftrag gegebenen Kurzgutachten „Sicherheitsgewinn durch Stärkung der Atomaufsicht“ kommt die Anwältin und Expertin für Umweltrecht Dr. Cornelia Ziehm, Berlin, zu dem Schluß: „Der gebotene sicherheits- und vorsorgeorientierte Vollzug des Atomgesetzes findet nicht statt. Eine klare und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast sowohl für Maßnahmen der Atomaufsicht als auch mit Blick auf die Geltendmachung zivilrechtlicher Haftungsansprüche ist überfällig.“ Der Staat müsse Konsequenzen daraus ziehen, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der mit dem Betrieb von Leistungsreaktoren verbundenen Strahlenexposition und dem Anstieg des Erkrankungsrisikos nach Auffassung von Wissenschaftlern nicht ausgeschlossen wird.

Stx536-537.2009.1-4.4 (4 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Den Röntgenpass wenigstens für Kinder sicherstellen. Die Vorschriften der Röntgenverordnung von 2002 werden immer noch nicht ausreichend umgesetzt. Weil Röntgenuntersuchungen auch mit Strahlengefährdungen verbunden sind, ist die Aufklärung der Patientinnen und Patienten darüber sowie eine Aufzeichnung in der seit 1987 geltenden Röntgenverordnung zur Pflicht erklärt worden. Und damit die Information der behandelnden Ärztinnen und Ärzte über erfolgte Untersuchungen und Strahlenbelastungen nicht vom Erinnerungsvermögen der Patienten abhängig ist, erhielt Paragraph 28 der Röntgenverordnung im Jahre 2002 unter anderem den folgenden Zusatz: „(2) ... Bei Röntgenuntersuchungen sind Röntgenpässe bereitzuhalten und der untersuchten Person anzubieten. ...“ Tatsächlich wird nach weiteren sechs Jahren die Röntgenverordnung in diesem Punkt heute häufig immer noch nicht umgesetzt, stellt dazu jetzt die Fraktion der Grün-Alternativen Liste (GAL) in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin fest. Die Ausgabe von Röntgenpässen werde von den Ärzten oft nicht angeboten und weil viele Patientinnen und Patienten ihrerseits keine Kenntnis von der Verordnung haben, auch nicht nachgefragt. Deshalb stellte die GAL-Fraktion in Berlin-Spandau nun im Juli 2008 den Antrag, das Bezirksamt möge sich gemeinsam mit den anderen Berliner Bezirken und dem Senat von Berlin dafür einsetzen, daß im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung die Veröffentlichung von Inhalt und Zielstellung der Röntgenverordnung in die regelmäßige Information des öffentlichen Gesundheitsdienstes aufgenommen und Röntgenpässe zur Ausgabe bereitgehalten werden. In Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin, den Kliniken und Hebammen solle zudem sichergestellt werden, daß für jedes neugeborene Kind ein Impfpass und ein Röntgenpass ausgestellt und den Eltern mit einem Merkblatt ausgehändigt wird. Und schließlich solle in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin, den niedergelassenen Kinderärzten und Kliniken auch sichergestellt werden, daß im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen und der Einschulungsuntersuchung für jedes untersuchte Kind, das keinen Röntgenpass hat, ein Röntgenpass ausgestellt und gemeinsam mit einem Merkblatt den Eltern übergeben wird.

Stx518-519.2008.1-2.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken: „Eine entscheidende Public Health-Studie“ - Die kritische Überprüfung der Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen und eine Neueinschätzung der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind notwendig. Die Nachricht von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel zu wenig Beachtung. Deshalb verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor für Physik und Umweltwissenschaften an der Portland State University in Portland/Oregon (USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine angelsächsischen Kollegen und die Medien, wovon er Strahlentelex freundlicherweise eine Kopie schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs des Erkrankungsrisikos für Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5 Jahren, je näher sie bei einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme nachdenklich und beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so schreibt Nussbaum aus der Perspektive eines anderen Kontinents, hat Wissenschaftler des zentralen Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige Studie über eine Überzahl von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren zu erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der rot-grünen Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich in Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.

Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Epidemiologie und Recht: Naturwissenschaftler und Epidemiologen haben kaum Einfluss auf das Strahlenschutzrecht. Eine Auseinandersetzung mit Naturwissenschaften findet im umweltrechtlichen Schrifttum kaum statt. Zwar finden vereinzelt die Disziplinen Biologie, Physik und Chemie Erwähnung, aber kaum das Fach Epidemiologie. Insbesondere für das Strahlenschutzrecht liegt hierin ein Defizit, denn die gesetzlichen Grenzwerte und Schutzkonzepte vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung beruhen in erster Linie auf epidemiologischen Erkenntnissen. Das konstatiert der Kölner Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer in einem Aufsatz über die Einflüsse epidemiologischer Forschung auf das Strahlenschutzrecht. Dem Beitrag liegt seine Dissertation aus dem Jahre 2005 zugrunde, die an der Universität Bielefeld von Frau Prof. Dr.rer.nat. Maria Blettner betreut worden war, inzwischen Leiterin des Instituts für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik der Universität Mainz mit dem Kinderkrebsregister am dortigen Universitätsklinikum.

Stx504-505.2008.6-8.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutznovelle: Die Brunnenvergifter sind weiter am Werk. Der leichtfertige Umgang mit Radionukliden bleibt mit den Freigrenzen- und Freigaberegelungen auch im neuen Änderungsentwurf für die Strahlenschutzverordnung erhalten. Im März 2007 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Änderungsentwurf zur derzeit geltenden Strahlenschutzverordnung aus dem Jahre 2001 vorgelegt. Unter der Federführung des im Strahlenschutz fachkundigen Diplom-Ingenieurs Heinrich Messerschmidt hat auch die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg dazu Stellung genommen. Dabei rügt sie speziell, daß der Widersinn in der geltenden Freigrenzenregelung nicht ausgeräumt wird und die Freigaberegelungen weder sachlich noch wissenschaftlich begründbare Grundlagen haben.

Stx494-495.2007.7,8.2 (2 Seiten)

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Zum Originaltext der Stellungnahme der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg

Strahlenschutzrecht

Strahlenschutzverordnung: Die neuen Strahlenschutz-Regelungen sind so falsch wie die vorigen. Stellungnahme der Gesellschaft für Strahlenschutz zum Referentenentwurf einer „Ersten Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“. „Die Gesellschaft für Strahlenschutz bedauert, daß gravierende Mängel der geltenden Strahlenschutzverordnung in den vorliegenden Änderungen nicht beseitigt wurden.“ Das erklärte deren Präsident Dr. Sebastian Pflugbeil in einer Stellungnahme vom 17. Mai 2007 anläßlich der Länder- und Verbändeanhörung, zu der die Abteilung Reaktorsicherheit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für den 25. Mai 2007 nach Bonn eingeladen hatte. Exemplarisch nennt Pflugbeil „die Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere und die unsinnigen Vorschriften zu Freigrenzen“. Insgesamt befremde der Schematismus der Begründungen, heißt es in der Stellungnahme der Gesellschaft für Strahlenschutz und sie schlägt vor, „daß ebenso regelmäßig wie die Frage der Kosten der Gesetzesänderung oder des bürokratischen Aufwandes die Frage zu beantworten ist, ob durch die Änderung das Schutzniveau und die Rechtssicherheit für die (strahlenexponierten) betroffenen Personen verbessert werden.“

Stx490-491.2007.1-3.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Neue Freigabewerte und Vereinfachungen des Strahlenschutzes geplant. Änderungen der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung mit neuen Freigabewerten und Vereinfachungen des Strahlenschutzes hat das Bundesumweltministerium vorbereitet. Am 25. Mai 2007 will es dazu in Bonn die Länder und Verbände anhören. Der Entwurf der „Ersten Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“ einschließlich Begründung, synoptischer Gegenüberstellung von aktueller und künftiger Fassung sowie das Hintergrundpapier des BMU sind im Internet auf der Homepage des BMU unter www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/39098.php abrufbar.

Stx486-487.2007.5-6.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Wir gehen nicht vorsichtiger um mit Radioaktivität, sondern nachlässiger. 20 Jahre Beobachtungen im Strahlenschutz. In der Folge der Reaktorkatastrophe vor 20 Jahren hat sich in der Wahrnehmung und Behandlung von Radioaktivität ein Wandel vollzogen. In den Interessenkonflikten um den Atomausstieg hat das dazu geführt, daß der Strahlenschutz in Deutschland abgeschwächt wurde, sogar über das von der EU geforderte Maß hinaus. Eine ökonomische Deckelung wurde eingeführt und der Grundsatz des Minimierungsgebots aufgegeben. Wir gehen tatsächlich heute nicht vorsichtiger, sondern nachlässiger mit der Radioaktivität um. Dem Fatalismus aber sollte nicht nachgegeben werden, denn die gesundheitlichen Folgeschäden sind größer als gerne behauptet. Ein Bericht von Thomas Dersee.

Stx464-465.2006.1-6.6 (6 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Wissenschaft: Epidemiologie und Strahlenschutzrecht. In diesem Sommer verteidigte Martin A. Riemer erfolgreich seine Dissertation mit dem Titel "Einflüsse epidemiologischer Forschung auf das Strahlenschutzrecht". Riemer ist Jurist, er hat sich um die Schnittstelle zwischen Recht und Epidemiologie Gedanken gemacht. Es gibt zu diesem Ansatz nicht viel Literatur – von daher ist schon der Versuch, sich interdisziplinär zu engagieren, verdienstvoll. Die Stärke der Arbeit liegt nicht in dem Überblickskapitel "Natur- und gesundheitswissenschaftliche Grundlagen des Strahlenschutzes". So läßt sein Umgang mit der Bewertung von Risiken die leitende Hand seiner Betreuerin Prof. Maria Blettner spüren.

Stx450-451.2005.7,8.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Atompolitik: Neue "Grundlagen für die Sicherheit von Kernkraftwerken". Im Februar 2005 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Entwürfe für ein neues kerntechnisches Regelwerk ins Internet gestellt und Interessierte um Kommentare und Vorschläge gebeten. Die bisherigen zentralen Regeln wie die "BMI-Sicherheitskriterien" und die "RSK-Leitlinien" stammen aus den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts und sind veraltet. Alle bis zum 1. August 2005 eingegangenen circa 2.300 Kommentare seien nun bearbeitet und in den vorliegenden neuen Regeltextentwürfen berücksichtigt worden, teilte das BMU jetzt mit.

Stx450-451.2005.6,7.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz: Die Regelungen zur Freigabe radioaktiver Abfälle können zu schweren Körperschäden und sogar zu Tötungen führen. Schwere Mängel der Strahlenschutzverordnung. Die rot-grüne Bundesregierung in Berlin unter Bundeskanzler Schröder (SPD) hat die Vorschläge der seinerzeit noch von Frau Merkel (CDU) berufenen Strahlenschutzkommission (SSK) in den wichtigen Schutzbereichen "Freigrenzen" und "uneingeschränkte Freigabe" des hochgefährlichen Atommülls beim sogenannten "Rückbau" stillzulegender Atomkraftwerke im Verhältnis 1:1 in die seit dem 1. August 2001 gültige Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) übernommen und damit umgesetzt. Dadurch hat sie den Schutz der Bevölkerung in diesen Bereichen praktisch aufgehoben und ad absurdum geführt. Ein Beitrag von Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt.

Stx444-445.2005.1-3.3 (3 Seiten)

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+ Stx446-447.2005.2.1 (1 Seite mit Korrekturvermerk)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz: Radonschutzgesetz im Entwurf vorgelegt. Den angekündigten Entwurf eines Gesetzes "zum Schutz vor Radon beim Aufenthalt in Gebäuden (Radonschutzgesetz)" nebst Begründung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) am 22. März 2005 per E-Mail zur Kenntnisnahme an Verbände und Fachkreise gesandt und gebeten, bis zum 14. April 2005 Stellung zu nehmen. Das Gesetz soll im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes dem Ziel dienen, "auf Dauer die Radonaktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen durch Einführung eines Zielwertes von 100 Bq/m³ Innenraumluft für die Planung und Errichtung von Neubauten und für wesentliche Änderungen von bestehenden Gebäuden zu begrenzen".

Stx438-439.2005.5-6.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Gesetz zur Überwachung radioaktiver Strahlenquellen. Das Bundeskabinett hat am 12. Januar 2005 den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen beschlossen. Schwerpunkt der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen ist ein neues zentrales Register beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dieses Register soll zur Kontrolle der hochradioaktiven Strahlenquellen von der Herstellung bis zur Entsorgung dienen.

Stx436-437.2005.6,7.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die SSK will Erleichterungen für die Forschung. Die Strahlenschutzkommission (SSK) will Erleichterungen für die medizinische Forschung. Auf ihrer 190. Sitzung am 22./23. April 2004 hat sie eine Lockerung der Regeln zur Genehmigung der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der medizinischen Forschung empfohlen. Der Versicherungsschutz für strahlenbelastete Versuchspersonen soll von 30 auf 5 bis 10 Jahre verkürzt werden.

Stx418-419.2004.6,7.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Rüge aus den Gewerkschaften für handwerkliche Mängel in der neuen Strahlenschutzverordnung. Widersprüche und Lücken beim Schutz für das ungeborene Kind und den Säugling rügt Dr. Gerd Georg Eigenwillig, Strahlenschutzsachverständiger der Gewerkschaften.

Stx410-411.2004.4.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzrecht

Neue "ärztliche und zahnärztliche Stellen" nach der Strahlenschutzverordnung. Richtlinie zur Qualitätssicherung bei medizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung tritt am 1. März 2004 in Kraft. Für den Bereich der Röntgenverordnung waren sogenannte ärztliche Stellen bereits im Jahre 1995 eingeführt worden. Weil diese sich nach Auffassung des zuständigen Bundesumweltministeriums bewährten, werden jetzt auch für den Bereich der Strahlenschutzverordnung ärztliche und zahnärztliche Stellen eingerichtet. Die Richtlinie Ärztliche und zahnärztliche Stellen wurde deshalb erarbeitet, um für die zuständigen Landesbehörden eine Grundlage für Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung am Menschen zu schaffen. Die Richtlinie tritt am 1. März 2004 in Kraft.

Stx410-411.2004.4.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzrecht

Verbraucherschutz: Radioaktive Zusätze in Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Düngemitteln. Was es laut Umweltbundesamt bisher nicht gibt, kann offenbar noch kommen. Den Zusatz radioaktiver Stoffe in Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Düngemitteln regelt die neuste Änderung der Strahlenschutzverordnung. Im Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung wurde in Paragraph 106 der genehmigungsbedürftige Zusatz von radioaktiven Stoffen und die genehmigungsbedürftige Aktivierung geregelt. In seinem Absatz 1 stand: "Wer bei der Herstellung ... von Pflanzenschutzmitteln ..., von Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Stoffen nach § 1 Nr.1 bis 5 des Düngemittelgesetzes, ..., zweckgerichtet radioaktive Stoffe zusetzt, bedarf der Genehmigung. Satz 1 gilt entsprechend für die Aktivierung. ..." Wir haben im Hoch- und Fachschulbereich und im Umweltbundesamt recherchiert, zu welchem Zweck man welchen Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- oder Düngemitteln welche radioaktiven Stoffe zusetzt. Die Reaktion war einhellig entsetzt: so etwas gebe es überhaupt nicht! Wir haben deshalb gefordert, die entsprechende Passage ersatzlos zu streichen, was dann auch tatsächlich gemacht wurde. In der 775. Sitzung des Bundesrates am 26. April 2002 wurde nun im Schatten der Novellierung der Röntgenverordnung diese Streichung wieder zurückgenommen. Heute gilt die oben zitierte alte Fassung.

Stx378-379.2002.5.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzrecht

Noch weitere Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere. Einer der ebenso gravierenden wie unverständlichen Mängel der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) aus dem Jahre 2001 ist die Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere und das ungeborene Leben. In allen früheren Strahlenschutzverordnungen war es Schwangeren untersagt, in den gefährlichen Kontrollbereichen zu arbeiten. Heute ist das erlaubt. Die absurde Begründung dafür lautete, daß das der Gleichberechtigung der Frau diene. Am 26. April 2002 hat der Bundesrat nun zusätzlich beschlossen, daß schwangere Frauen jetzt auch in radonbelasteten Bergwerken, Schächten, Höhlen, Radonstollen und Wasseranlagen eingesetzt werden dürfen.

Stx378-379.2002.4,5.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Juristische Bestätigung der Kritik an der neuen Strahlenschutzverordnung. Die neue Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 verbessert nicht den Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Belastungen durch Atomanlagen. Einzelpersonen dürfen jetzt überall außerhalb der Überwachungsbereiche einer Dosis bis zu 1,0 Millisievert (mSv) im Jahr ausgesetzt werden. Eine dadurch mögliche Gefährdung des Grundrechts auf Leben ist nicht hinreichend erwogen worden, zumal entgegen europäischen Vorgaben die summierte Dosis für die Gesamtbevölkerung nicht begrenzt worden ist. Auch die Regelungen technischer Schutzvorkehrungen und der Katastrophenabwehr erscheinen unzureichend. Zu dieser niederschmetternden Beurteilung der neuen, seit August 2001 geltenden Strahlenschutzverordnung gelangt der Richter am Oberverwaltungsgericht a.D. Herbert Sommer, einer Abhandlung "Strahlenschutz für die Zeiten des Ausstiegs" (DVBl 15.8.2002). Sommer bestätigt damit auch aus juristischer Sicht die Kritik von Strahlentelex, der Gesellschaft für Strahlenschutz und der Ärztevereinigung IPPNW an der von der rot-grünen Bundesregierung erlassenen Strahlenschutzverordnung.

Stx378-379.2002.1-4.4 (4 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Röntgenverordnung ist beschlossen. Die Neufassung der Röntgenverordnung wird am 1. Juli 2002 in Kraft treten. Das teilt das Bundesumweltministerium (BMU) in seinem Pressedienst mit, nachdem das Bundeskabinett am 29. Mai 2002 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) der Fassung zugestimmt hatte, die von den Bundesländern Ende April 2002 im Bundesrat beschlossen worden war. Nach der Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Jahr zuvor sei damit auch der zweite Schritt "einer grundlegenden Strahlenschutzreform" abgeschlossen, wird der grüne Staatssekretär im Bundesumweltministerium Rainer Baake im BMU-Pressedienst zitiert. Ziel der Änderung sei vor allem die Reduzierung der Strahlenbelastung sowie die Umsetzung von EU-Recht und die Anpassung der Regelungen an die neue Strahlenschutzverordnung, erklärt das Bundesumweltministerium. So würden für Personen, die aus beruflichen Gründen Röntgenstrahlung vor allem im medizinischen Bereich und bei der Materialprüfung anwenden, von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr gesenkt. Mit neuen Wichtungsfaktoren wurde jedoch die effektive Dosis manipuliert, so daß diese Dosisangaben nach neuem und altem Verordnungsrecht nicht mehr direkt miteinander vergleichbar sind. Speziell für die Belastung von Brust und Knochenoberfläche bedeuten zum Beispiel 20 Millisievert nach neuer Rechenvorschrift eine Strahlenbelastung in Höhe von 60 Millisievert nach bisheriger Rechenvorschrift. Für die meisten beruflich strahlenbelasteten Personen verschlechtert sich damit der Strahlenschutz in Wirklichkeit drastisch, ohne daß es dafür eine medizinische Rechtfertigung gibt. Im Prinzip bestehen die selben grundsätzlichen Mängel, wie sie Strahlentelex in der Vergangenheit für die Strahlenschutzverordnung dokumentiert hat. Auch in der Röntgenverordnung wird der Schutz schwangerer Frauen und ihrer Kinder aufgeweicht, indem Schwangere jetzt in Kontrollbereichen arbeiten dürfen.

Stx370-371.2002.6,7.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenabfälle aus Arztpraxen und Laboren werden neuerdings mit dem Hausmüll entsorgt. Auswirkung auf die Stadtreinigung durch die Aufgabe des Minimierungsgebots in der neuen Strahlenschutzverordnung. An Müllfahrzeugen der Hamburger Stadtreinigung wurden seit dem Herbst 2001 wiederholt erhöhte Strahlenbelastungen festgestellt. Verursacher sind, soweit feststellbar, Arztpraxen und Labore, die jetzt der Einfachheit halber und aus Kostengründen damit begonnen haben, ihre radioaktiven Abfälle in den Hausmüll zu werfen. Nach der neuen Strahlenschutzverordnung geschieht das meist legal. Die Vorfälle verunsichern die Beschäftigten der Stadtreinigung und führen dazu, daß Müllfahrzeuge für längere Zeit nicht benutzt werden können, wird aus Hamburg berichtet.

Stx362-363.2002.1.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzrecht

Radioaktivität im Trinkwasser. Verwässerter Verbraucherschutz durch die novellierte Trinkwasserverordnung. Im Gegensatz zu der bisher noch geltenden Trinkwasserverordnung enthält die unter der Federführung des Bundesgesundheitsministeriums novellierte neue Fassung vom 21. Mai 2001 auch Vorschriften zur Beschränkung der zulässigen Radioaktivität. Demnach sind künftig 100 Becquerel pro Liter Tritium im Trinkwasser zulässig. Die neue Verordnung tritt jedoch erst am 1. Januar 2003 in Kraft. Deshalb gelten zumindest bis dahin die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung ohne weitere Einschränkungen und das bedeutet 1 Milliarde Becquerel Tritium pro Liter Wasser gemäß der Freigrenzenregelung und 1 Million Becquerel Tritium pro Liter Wasser gemäß der Freigaberegelung. Zum Vergleich: natürliches Grundwasser hat einen Tritiumgehalt von lediglich etwa 0,5 Becquerel pro Liter.

Stx360-361.2002.3,4.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 10: "Uneingeschränkte Freigabe" von Atommüll nach der deutschen Strahlenschutzverordnung ist eingeschränkte Sicherheit für die Anwohner. Die deutsche Strahlenschutzverordnung ist sehr viel schlechter als die europäischen Empfehlungen vorgeben. In der deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist der beunruhigendste Punkt bei der Behandlung des Atommülls die sogenannte uneingeschränkte Freigabe von radioaktiv kontaminierten flüssigen und festen Materialien. Uneingeschränkte Freigabe bedeutet, daß bei Unterschreitung einer in der Strahlenschutzverordnung für viele Isotope angegebenen Konzentrationsschwelle der spezifischen Aktivität (angegeben in Bequerel pro Gramm, Bq/g) der Antragsteller ohne jegliche Auflage mit den derart freigegebenen Materialien machen kann, was er will. Es erfolgt keinerlei Buchführung über den weiteren Verbleib. Uneingeschränkt freigegebene Materialien können auch auf Mülldeponien landen und dort zu einer nicht registrierten Erhöhung der Strahlenbelastung führen. Damit stimmen dann die Risikoabschätzungen für die anwohnende Bevölkerung nicht mehr. Die EURATOM-Richtlinie von 1996, an der sich die im Jahre 2001 neu formulierte deutsche Strahlenschutzverordnung orientiert, enthält selbst keine konkreten Zahlenwerte zur unbegrenzten Freigabe. Es gibt aber aus der Reihe Strahlenschutz (Radiation Protection) der Europäischen Kommission in Band 122 Empfehlungen, die diesen Punkt betreffen. Vergleicht man diese Werte mit den in der deutschen Strahlenschutzverordnung angegeben Werten, so gibt es zum Teil erhebliche Abweichungen. Beim Vergleich findet man,daß die deutsche Strahlenschutzverordnung 10-, 100- und sogar 1.000-fach schlechter ist als die EU vorgibt.

Stx392-393.2003.3,4.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 9: 12 Jahre nach der Einheit noch DDR-Strahlenschutz für die Wismut. Die Bundesregierung hat mit der seit dem 1. August 2001 geltenden neuen Strahlenschutzverordnung beschlossen, die Sanierung der Wismutregion möglichst billig zu gestalten. Das geht nur auf Kosten der Gesundheit der in dieser Region arbeitenden und lebenden Bürger. Eine kommentierende Dokumentation von Dr. Sebastian Pflugbeil.

Stx364-365.2002.2-5.4 (4 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 8: Von der Aushöhlung des Grenzwertes "Berufslebensdosis". Die ursprünglich nur bis 1995 geltenden Übergangsbestimmungen der alten Strahlenschutzverordnung sind jetzt als unbegrenzt gültiger Normalfall geregelt. Eine Überschreitung der Berufslebensdosis beim früheren Uranbergbaubetrieb SDAG Wismut, der heutigen bundeseigenen Wismut GmbH, wird nicht weiter kontrolliert. Die heutigen Beschäftigten der Wismut in Sachsen und Thüringen können genötigt werden, noch mehr Strahlenbelastungen für sich zu akzeptieren. Strahlentelex präsentiert den 8. Teil seiner Dokumentation der Fehler der am 1. August 2001 in Kraft getretenen neuen Strahlenschutzverordnung.

Stx362-362.2002.3-5.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 7: Strahlenrisiko, Grenzwerte und akzeptierte Tote. Die Absenkung des Grenzwertes für beruflich strahlenbelastete Personen von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr ist bei genauerem Hinsehen tatsächlich eine Verschlechterung des Strahlenschutzes. Mit den Grenzwerten der neuen Strahlenschutzverordnung verlangt die Bundesregierung, 10 Tote auf 2.000 strahlenexponierte junge Frauen zu akzeptieren. Das sind zehnmal so viele wie vor 24 Jahren.

Stx360-361.2002.1-3.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 6: Strahlenschutz erster und zweiter Klasse. Die Unterscheidung zwischen "Tätigkeiten" und "Arbeiten" in der seit dem 1. August 2001 geltenden neuen Strahlenschutzverordnung schwächt den Strahlenschutz beim Umgang mit natürlicher Radioaktivität. Aus Sicht der Strahlenmedizin ist die Unterscheidung von Tätigkeiten und Arbeiten unsinnig. Die deutlich schlechtere Behandlung von Bürgern und Arbeitnehmern, die durch natürliche Radioaktivität belastet werden, stellt in bestimmten Bereichen eine Fortsetzung der Praktiken im Zusammenhang mit dem menschenverachtenden Uranbergbau in Sachsen und Thüringen, der Wismutregion im Süden der alten DDR dar.

Stx358-359.2001.3-8.6 (6 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 5: Schlechter Strahlenschutz für Jugendliche. Für junge Leute unter 18 Jahren gelten jetzt beim Einsatz in Strahlenschutzbereichen Teilkörperdosisgrenzwerte, die bis zu 20mal höher sind als diejenigen, die ihnen die alte Strahlenschutzverordnung zugemutet hat. Von Dr. Sebastian Pflugbeil.

Stx356-357.2001.3,4.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 4: Geringerer Schutz für schwangere und stillende Frauen und ihre Kinder. "Gender Mainstreaming" anstelle von Schutz des ungeborenen Lebens.

Strahlentelex hatte im Juli 2001 damit begonnen, die Mängel und Fehler der neuen Strahlenschutzverordnung systematisch aufzuzeigen. Dabei wurden die Freigrenzen- und Freigaberegelungen für Strahlenmüll quasi als Freibrief für Brunnenvergiftungen entlarvt (Nr. 348-349/Juli 2001), die versteckte Manipulation des Dosisbegriffs enthüllt (Nr. 350-351/August 2001) und die Kalkulation 100.000-fach überhöhter Freigrenzen mit falsch berechneten Dosiskriterien aufgedeckt (Nr. 352-353/September 2001). Strahlentelex setzt nun die Dokumentationsreihe mit der Darstellung der Verschlechterungen für den Schutz schwangerer und stillender Frauen und ihrer Kinder fort. Auch wenn es das im Juli 2000 von der Parlamentarischen Staatssekretärin Gila Altmann (Grüne) im Bundesumweltministerium initiierte "Projektteam Gender Mainstreaming" nicht hören will: Es verkehrt den Gedanken der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Frauenförderung in blanken Zynismus, wenn jetzt entgegen bisheriger guter Praxis schwangere Frauen mit ihren noch ungeborenen (weiblichen wie männlichen) Kindern zum Aufenthalt in sogenannten Kontrollbereichen genötigt werden. Das aber ist die Konsequenz der neuen Regelungen. Statt bislang höchstens 15 Millisievert Strahlenbelastung pro Jahr können es nun 6.000 werden.

Stx354-355.2001.4-8.5 (5 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 3: Für die unbeaufsichtigte Freisetzung von Strahlenmüll sind zig-tausendfach höhere Aktivitätskonzentrationen zulässig als für kontrollierte Ableitungen aus Strahlenschutzbereichen. Widersprüche in der seit 1. August 2001 geltenden Strahlenschutzverordnung. Die zulässigen Aktivitätskonzentrationen für die genehmigungsfreie Freisetzung von Strahlenmüll in die Umwelt sind jetzt 100- bis mehr als 100.000-fach höher als diejenigen für kontrollierte Ableitungen aus Strahlenschutzbereichen. Darauf weist der Kritiker der Strahlenschutzverordnung Diplom-Ingenieur Heinrich Messerschmidt (Lüchow) hin. In der seit dem 1. August 2001 geltenden neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) werden die genehmigungspflichtigen Ableitungen von Radionukliden aus Strahlenschutzbereichen wie zuvor so begrenzt, daß Einzelpersonen der Bevölkerung in der unmittelbaren Umgebung mit höchstens 0,3 Millisievert im Jahr belastet werden. Die Festsetzung der Freigrenzen wird dagegen unter Bezug auf die EURATOM-Richtlinie 96/29 (angeblich) so vorgenommen, daß Einzelpersonen der Bevölkerung bei Einhaltung der Freigrenzen mit höchstens 10 Mikrosievert effektiver Dosis pro Jahr belastet werden. Hier soll den Bürgern also höchstens ein Dreißigstel der Strahlenbelastung zugemutet werden, die man bei Einzelpersonen der Bevölkerung in unmittelbarer Umgebung kerntechnischer Anlagen für zumutbar hält. Wenn Adam Riese Staatssekretär im Umweltministerium wäre, so könnte man sich darauf verlassen, daß die höchstzulässigen Aktivitätskonzentrationen für die Freigrenzen höchstens ein Dreißigstel der kontrollierten höchstzulässigen Aktivitätskonzentrationen für Ableitungen aus Strahlenschutzbereichen betragen dürften. Aus der im Strahlentelex dokumentierten Tabelle ist jedoch zu erkennen, daß Adam Riese nicht Staatssekretär im Umweltministerium ist – die höchstzulässigen Aktivitätskonzentrationen nach der Freigrenzenregelung sind unbegreiflicherweise nicht deutlich geringer sondern beträchtlich viel höher als die für die Ableitungen aus Strahlenschutzbereichen. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie die Autoren der Strahlenschutzverordnung auf diesen in sich so extrem widersprüchlichen Umgang mit der Radioaktivität kamen. Es ist uns nicht bekannt, daß das Bundesamt für Strahlenschutz oder die Strahlenschutzkommission das Bundesumweltministerium auf diesen offensichtlichen Fehler aufmerksam gemacht hätten. Wird er nicht korrigiert, sind schwere Gesundheitsschäden in der Bevölkerung programmiert.

Stx352-353.2001.1-3.3 (3 Seiten)

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+ Stx354-355.2001.7.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 2: Mit neuen Wichtungsfaktoren wird die effektive Dosis manipuliert. Die effektiven Dosen nach neuem und altem Verordnungsrecht sind nicht mehr miteinander vergleichbar. Speziell für Brust und Knochenoberfläche wird bei gleicher Strahlenbelastung jetzt eine geringere effektive Dosis berechnet als vorher. Für die meisten beruflich strahlenbelasteten Personen verschlechtert sich der Strahlenschutz drastisch, trotz der Absenkung des rechnerischen Grenzwertes von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr. Am 11. Juli 2001 hatte das Bundeskabinett die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgelegte neue Strahlenschutzverordnung in der vom Bundesrat am 1. Juni 2001 beschlossenen Fassung akzeptiert. Sie soll am 1. August 2001 in Kraft treten und die alte Verordnung von 1989 ersetzen. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, setzt seinen in der vorigen Ausgabe begonnenen Bericht über die Konsequenzen für Gesundheit und Leben der Menschen fort.

Stx350-351.2001.6,7.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Die neue Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 1: Brunnenvergifter sind am Werk. Die Freigrenzen- und Freigaberegelung für Strahlenmüll ist einer der gefährlichsten Punkte der neuen Strahlenschutzverordnung. Die von der rot-grünen Bundesregierung vorgelegte neue Strahlenschutzverordnung wurde am 1. Juni 2001 mit Änderungen vom Bundesrat beschlossen. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, berichtet ab dieser und in den folgenden Ausgaben über die Konsequenzen für Gesundheit und Leben der Menschen.

Zusammenfassung:

Die Freigrenzenregelung und die Freigaberegelungen widersprechen der EURATOM-Richtlinie.

Die vorgegebenen Kriterien zum Schutz der Bevölkerung können nicht einmal theoretisch ermittelt werden, weil die relevanten Daten fehlen.

Die Schutzkriterien können mit Sicherheit auch praktisch nicht eingehalten werden.

Die Strahlenschutzverordnung öffnet den Betreibern kerntechnischer Anlagen riesige Hintertüren, durch die sie Atommüll ohne jegliche Kontrolle, ohne lästige Auflagen billig verschwinden lassen können.

Die Bundesrepublik Deutschland wird unweigerlich von einem Schleier von Atommüll überzogen werden.

Die Folgen für Gesundheit und Leben der Bevölkerung werden schwerwiegen.

Es wird unmöglich sein, die Verursacher von Gesundheitsschäden Jahre nach der Verteilung des Atommülls ausfindig zu machen – sie hätten ja auch nicht gegen die Strahlenschutzverordnung verstoßen.

Es wird unmöglich sein, später – wenn das perfide System allgemein verstanden worden ist und die Folgen zu spüren sind – den Atommüll wieder zurückzuholen. Niemand weiß, wo er geblieben ist.

Aus Nachbarstaaten mit strengeren Richtlinien wird sich ein Strom von Atommüll ganz legal und ohne jegliche Überwachung über die Grenzen nach Deutschland bewegen.

Stx348-349.2001.6,7.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Neufassung der Röntgenverordnung vorgelegt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat zu Beginn der Sommerpause, am 17. Juli 2001, Fachkreisen und Verbänden seinen Entwurf zur Änderung der Röntgenverordnung zur Stellungnahme zugeleitet. Die Anhörung dazu soll am 16. August in Bonn stattfinden. Mit der Verordnungsnovelle wird nach Ansicht Trittins "die Modernisierung des deutschen Strahlenschutzrechts" konsequent fortgesetzt, nachdem die Novelle der Strahlenschutzverordnung eine Woche zuvor vom Bundeskabinett verabschiedet worden war und zum 1. August 2001 in Kraft treten soll. Der Entwurf zur Novelle der Röntgenverordnung ist einschließlich Begründung unter http://www.bmu.de/fset800.htm abrufbar.

Stx350-351.2001.7.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzrecht

Atompolitik: Atomgesetz-Novelle vom Bundeskabinett beschlossen. Das Bundeskabinett hat am 5. September 2001 den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Atomgesetzes beschlossen. Mit der Novelle soll die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen zum garantierten Weiterbetrieb der Atomkraftwerke und ihrer Abschaltung in der Zukunft rechtlich umgesetzt werden. "Ich rechne damit, dass das Verfahren im Bundestag bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann", wird Trittin dazu in der Pressemitteilung seines Ministeriums zitiert. Der Gesetzentwurf kann von der Homepage des Umweltministeriums unter http://www.bmu.de/atomkraft heruntergeladen werden.

Stx354-355.2001.8.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzrecht

Atomausstieg: Neues Atomgesetz zur Erörterung freigegeben. Neufassung der Strahlenschutzverordnung zum Download. Zu Beginn der Sommerpause, am 9. Juli 2001, hat das Bundesumweltministerium den Entwurf für ein neues Atomgesetz veröffentlicht und Verbände und Fachkreise aufgefordert, bis zum 2. August 2001 dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Am 6. August 2001 soll danach in Bonn eine Verbändeanhörung durchgeführt werden. Im September will dann das Bundeskabinett den Gesetzentwurf erörtern und danach dem Bundesrat und dem Bundestag zur Abstimmung zuleiten. Das Gesetz soll dem Bundesumweltministerium zufolge "den Atomausstieg und die wesentlichen Inhalte der am 11. Juni 2001 unterzeichneten Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen in bindendes Recht umsetzen". Der Gesetzentwurf mit Begründung und einer "Liste der beteiligten Verbände und Fachkreise" ist unter http://www.bmu.de/download/dateien/atg5.pdf, http://www.bmu.de/download/b_atomkonsens_hintergrund_010611.htm und http://www.bmu.de/download/dateien/atomkonsens_hintergrund_010611.pdf ins Internet eingestellt worden. Zudem steht die Neufassung der Strahlenschutznovelle mit den eingearbeiteten Änderungen des Bundesrates vom 1.6. 2001 seit dem 11.7.2001 zum Download bereit unter http://www.bmu.de/sachthemen/strahlen/strahlenschutz_base.htm

Stx350-351.2001.7.1 (1 Seite)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz-Novelle 2001: Das Bundeskabinett beschloß schlechtere Strahlenschutz-Regelungen als bisher und den Ländervertretern im Bundesrat war das nicht schlecht genug. Die neue Strahlenschutzverordnung wurde am 1. Juni 2001 mit Änderungen vom Bundesrat beschlossen. Umweltverbände: "Wir können nicht verstehen, daß ausgerechnet unter einer rot-grünen Regierung der Strahlenschutz für die Bevölkerung und die beruflich strahlenexponierten Personen verwässert wird." Entgegen allen Versprechungen und öffentlichen Äußerungen des Bundesumweltministers wird durch die von der Bundesregierung vorgelegte neue Strahlenschutzverordnung das Schutzniveau der beruflich strahlenbelasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Bevölkerung in wesentlichen Punkten verschlechtert. Die neue Strahlenschutzverordnung bestätigt die Zweifel vieler Bürgerinnen und Bürger sowie Expertinnen und Experten an der Ernsthaftigkeit des von der rot-grünen Bundesregierung angekündigten Atomausstiegs. Zu dieser Bewertung gelangen die Gesellschaft für Strahlenschutz, das Otto-Hug-Strahleninstitut Bonn, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Robin Wood und die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). Sie hatten den Bundesrat aufgefordert, die Vorlage der Bundesregierung abzulehnen, weil sie in ihrer Schutzfunktion noch hinter die Regelungen der bisherigen Strahlenschutzverordnung von 1989 zurückweicht. Statt dessen setzten die Ländervertreter am 1. Juni 2001 im Bundesrat weitere Verschlechterungen durch. Mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx346-347.2001.1-3.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz-Novelle: "Menschenopfer für die Wirtschaftlichkeit der Atomindustrie". Scharfer Protest gegen die in der neuen Strahlenschutzverordnung vorgesehene Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Schwerwiegende Einwände gegen die am 14. März 2001 vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der Strahlenschutzverordnung hat Diplom-Ingenieur Heinrich Messerschmidt, Strahlenschutzexperte aus Lüchow, vorzubringen. Seine bereits zur Verbändeanhörung im Dezember 2000 und erneut im zuständigen Referat RS II des Bundesumweltministeriums vorgetragenen Rechnungen und Argumente gegen die vorgesehene Freigabe von Atommüll in die Umwelt, haben jedoch zu keinen akzeptablen Änderungen geführt. Messerschmidt weist auf einen gravierenden "Systemfehler" der neuen Strahlenschutzverordnung hin, der zu Menschenopfern für eine billige Atommüllentsorgung führen wird.

Stx344-345.2001.3,4.2 (2 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz-Novelle: Die Freigabe von Atommüll zur Freisetzung in die Umwelt ist beschlossene Sache. Die Novelle der Strahlenschutzverordnung wurde am 14. März 2001 von der Bundesregierung verabschiedet. Sie sichert den AKW-Betreibern einen kostengünstigen Kraftwerksabriß und eine sparsame Atommüllbehandlung. Während sich deutsche Politiker medienwirksam mit ihrem Stolz und dem ihres Publikums beschäftigten und die Aufmerksamkeit dieses Publikums auf den seit drei Jahren ersten Castor-Transport von Atommüll aus Frankreich ins Zwischen- oder später auch Endlager Gorleben gerichtet war, hat die rot-grüne Bundesregierung von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet am 14. März 2001 eine neue Strahlenschutzverordnung und damit die Freigabe von Atommüll zur Freisetzung in die Umwelt beschlossen. Die neue Verordnung bedarf jetzt nur noch der formalen Bestätigung durch den Bundesrat, um in Kraft zu treten. Das wird für Ende Mai erwartet. Die neue Fassung der Strahlenschutzverordnung löst die bisherige Fassung von 1989 ab und soll die EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz umsetzen. Zentrale Neuerung der unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellten Neufassung der Verordnung ist die Freigabe von radioaktiven Abfällen zur Freisetzung und freien Weiterverwertung nach einer bundesweiten einheitlichen Regelung. Bisher hatte es lediglich einige einzelfallbezogene Entscheidungen auf Länderebene gegeben.

Stx342-343.2001.1-3.3 (3 Seiten)

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Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz-Novelle: Der Schutz schwangerer und stillender Frauen, ihrer Kinder und der von Jugendlichen vor Strahlenbelastungen soll nach der Planung des Bundesumweltministeriums schwächer werden. Die Umsetzung der Euratomnormen in nationales Recht durch Novellierung der Strahlenschutzverordnung verzögert sich bis ins Jahr 2001 hinein. Ende September 2000 sprach der Berliner Medizinphysiker Dr.rer.nat. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, mit dem Bundesvorstand von Bündnis-90/Die Grünen über den Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung. Strahlentelex dokumentiert seine "Nacharbeit" zu diesem Gespräch. Seine Bewertung: Schwangere Frauen dürften nach den Entwürfen der Strahlenschutzverordnung von April und August 2000 einen Strahlenschutzbereich betreten, der für sie bisher aus guten Gründen gesperrt war. Im Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung fehlt auch das strikte Aufenthaltsverbot für stillende Frauen in Kontrollbereichen, in denen mit offenen Radionukliden umgegangen wird. Nimmt man an, daß die festgelegten Begrenzungen der Strahlenschutzbereiche etwas mit der Wirklichkeit zu tun haben, so ergibt sich zwingend, daß man Schwangere, für die man sicherstellen will, daß sie während der Schwangerschaft mit nicht mehr als 1 mSv belastet werden sollen, nicht nur aus dem Kontrollbereich, sondern auch aus dem Überwachungsbereich der neuen Strahlenschutzverordnung heraushalten muß. Der neue Überwachungsbereich ist nämlich gerade dadurch definiert, daß man dort mit Strahlenbelastungen oberhalb von 1 mSv pro Jahr rechnen muß. Im Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung kommen die beruflich strahlenexponierten Personen unter 18 Jahren schlecht weg. Es ist nicht nachzuvollziehen, daß der erfreulicherweise zunächst abgesenkte Grenzwert für die effektive Dosis (1 mSv pro Jahr) durch eine einfache Genehmigung auf das 6-fache erhöht werden kann. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, daß die verschiedenen Teilkörperdosen nicht im gleichen Maße wie die effektive Dosis gesenkt werden. So bleiben die Teilkörpergrenzwerte im Normalfall für "Tätigkeiten" fast unverändert so wie in der alten Strahlenschutzverordnung. Daß sie dann "genehmigt" auch noch auf das dreifache erhöht werden können, ist unvertretbar. Besondere Beachtung verdient der Umstand, daß im Bereich der "Arbeiten", das heißt unter natürlichen Strahlenbelastungen, generell die stark erhöhten Grenzwerte gelten. Die Teilkörperdosen sind generell 3- bis 5-mal so hoch wie die, die die alte Strahlenschutzverordnung jungen Leuten unter 18 Jahren zugemutet hat.

Stx332-333.2000.5-9.5 (5 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Atommüll-Recycling: US-Behörde stoppt die Freigabe von kontaminierten Metallen. Radioaktiv verseuchter Stahl soll zu Atommüllbehältern verarbeitet werden. Das US-amerikanische Energiedepartment hat am 13. Juli 2000 den Verkauf mehrerer tausend Tonnen Metallschrott aus Atomwaffenfabriken verboten, damit radioaktiv kontaminierte Metalle nicht mehr länger zu Gürtelschnallen, Reißverschlüssen, Spielzeug und anderen Erzeugnissen verarbeitet werden. Der zuständige Staatssekretär Bill Richardson sagte, daß die Verkäufe erst wieder aufgenommen werden sollen, wenn die für die jeweiligen Anlagen Verantwortlichen sicherstellen könnten, daß die Metalle von jeglicher nachweisbarer radioaktiver Kontamination frei sind.

Stx326-327.2000.1,2.2 (2 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz-Novelle 2000: Streit um die Freigabe und Freisetzung radioaktiver Abfälle. Furcht vor Atommüllhalden gegen Furcht vor unsichtbar verteilter Radioaktivität. Die Bundesregierung will der von Bundesumweltminister Trittin (Grüne) vorgelegten Novelle der Strahlenschutzverordnung zufolge radioaktiv verseuchte Materialien, etwa aus dem Abriß von Atomanlagen, dann aus dem Bereich der Kontroll- und Überwachungsbestimmungen für radioaktive Stoffe entlassen und zur Verwendung oder Beseitigung im Rahmen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft "freigeben", "wenn für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann". Die Kritiker dieses Vorhabens vertreten dabei zum Teil unterschiedliche Ansätze. Mit einem Kommentar von Thomas Dersee.

Stx324-325.2000.5,6.2 (2 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Dokumentation: Bremer Erklärung. Den Zustand des Strahlenschutzes in Deutschland zum Beginn des neuen Jahrtausends kritisiert die Bremer Erklärung der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.. Sie wurde auf dem Internationalen Kongress "Strahlenschutz nach der Jahrtausenwende" am 9. und 10. Juni 2000 in Bremen verkündet und bietet an, bei der Behebung bisheriger Fehleinschätzungen und Unzulänglichkeiten zu helfen. Strahlentelex dokumentiert den Wortlaut.

Stx324-325.2000.3,4.2 (2 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Outsourcing bei der Neufassung von Richtlinien des Strahlenschutzes. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Arbeiten zur Anpassung der Richtlinie zum Erwerb der Fachkunde im nichtmedizinischen Bereich des Strahlenschutzes an die neue Strahlenschutzverordnung, zur Umsetzung der Euratom-Vorschriften in den Richtlinien zur Bestimmung der inneren und äußeren Strahlenexposition und zur Entwicklung von Kriterien für die Datenbasis von Langzeitsicherheitsanalysen bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgeschrieben. Interessenten sollten sich bis zum 10. Juni 2000 schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter melden.

Stx322-323.2000.3,4.2 (2 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz-Novelle 2000: Die Unterscheidung von "Tätigkeiten" und "Arbeiten" in der neuen Strahlenschutzverordnung dient nicht dem Strahlenschutz. Von der Strahlenschutzverordnung zur "Finanzministerschutzverordnung". Die Unterscheidung von "Tätigkeiten" beim Umgang mit künstlicher Radioaktivität und "Arbeiten" bei natürlichen Strahlungsquellen war Kritikpunkt der Gesellschaft für Strahlenschutz und der Gewerkschaften auf der Verbändeanhörung zur Novellierung der Strahlenschutzverordnung am 9. und 10. Mai 2000 in Bonn. Der Medizinphysiker Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, beschreibt die Konsequenzen aus dieser Unterscheidung. Pflugbeil war Minister in der Modrow-Regierung der DDR und ist gemeinsam mit den 30 Erstunterzeichnern des Gründungsaufrufs für das Neue Forum Träger des Nationalpreises des Jahres 2000 der Deutschen Nationalstiftung.

Stx322-323.2000.1-3.3 (3 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz-Novelle 2000: Stellvertretender Vorsitzender der Strahlenschutzkommission distanziert sich von der neuen Strahlenschutzverordnung. Der Strahlenschutz für die Bevölkerung wird verschlechtert. Federführender Jurist des Bundesumweltministeriums gibt zu: Erkenntnisse der letzten eineinhalb Jahrzehnte über die Wirkung von Strahlung blieben in der neuen Strahlenschutzverordnung unberücksichtigt. Unterabteilungsleiter sieht für Proteste keine Chance, denn zwischen den beteiligten Ministerien und den Ländern sei bereits alles voll abgestimmt. Bundesumweltminister Trittin ist dem Vorwurf der Roßtäuscherei ausgesetzt. Der Strahlenschutz für die Bevölkerung in Deutschland wird von der rot-grünen Bundesregierung nicht wie behauptet um ein Drittel verbessert, sondern verschlechtert. Die zulässige Belastung wird von 0,3 auf 1 Millisievert jährlich erhöht und soll auch für Castor-Transporte gelten, obwohl die biologische Schadwirkung von Strahlung größer ist als früher angenommen. Das ist die Erkenntnis unabhängiger Strahlenschutz-Experten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Gesellschaft für Strahlenschutz (GSS) nach einem dreistündigen Treffen mit Vertretern des Bundesumweltministeriums (BMU), des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission (SSK) am Abend des 12. April 2000 in Berlin.

Stx320-321.2000.1-4.4 (4 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz-Novelle 2000: Das Bundesumweltministerium will über Strahlenschutz nicht öffentlich diskutieren. Die Neufassung der Strahlenschutzverordnung wird von den unabhängigen Experten der BUND-Strahlenkommission scharf kritisiert. Die Anpassung der Strahlenschutzverordnung an die Forderungen der EU-Richtline 96/29/Euratom hat im Frühjahr 2000 zu wachsender Unruhe über ihre Auswirkungen geführt. Es gibt Befürchtungen vor weiträumiger Verbreitung der Radioaktivität aus Atomanlagen in Deutschland, Warnungen vor der zukünftigen möglichen Deponierung oder Verbrennung strahlender Abfälle und Beschwichtigungen von Seiten der Atomindustrie und der Politiker im Bundestag. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Internationale Ärzteorganisation IPPNW, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Rechtshilfegruppe Gorleben, und die Gesellschaft für Strahlenschutz haben prüfen lassen, ob der Entwurf der Novelle dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und den notwendigen Schutz vor ionisierenden Strahlen in Deutschland verbessern wird. Die unabhängigen Experten der BUND-Strahlenkommission (BSK) kommen zu dem Schluß, daß das nicht der Fall ist. Die vollständige Studie liegt als Bericht Nr. 21-22 des Otto Hug-Strahleninstitutes vor. Gesellschaft für Strahlenschutz e.V., Berlin, Bremen 2000, 120 Seiten, ISSN 0941-0791.

Stx318-319.2000.1-5.5 (5 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Die Gesundheit Ostdeutscher ist weniger schutzwürdig als die Westdeutscher. Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde gegen die Praxis der Wismut-Sanierung nach altem DDR-Standard zurück. Bei der Sanierung radioaktiver Altlasten des früheren sowjetisch-deutschen Uranbergbaus in der DDR müssen die betroffenen Bürger in Sachsen und Thüringen eine höhere Strahlenbelastung hinnehmen als die im übrigen Deutschland. Das alte Strahlenschutzrecht der DDR dürfe auch heute noch weiter angewandt werden, zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung müsse nicht der Standard der bundesdeutschen Strahlenschutzverordnung beachtet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Entscheidung der ersten Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 1999 ausgeführt, die am 11. Januar 2000 veröffentlicht wurde (Aktenzeichen: 1 BvR 1580/91). Von der Strahlenschutzverordnung dürfe in der Uranregion der ehemaligen DDR abgewichen werden, "weil es in der Sache um eine Altlastensanierung singulären Ausmaßes geht", schrieben die Richter in ihrem Beschluß. Damit nahm das Gericht eine Verfassungsbeschwerde von neun Klägern aus den neuen Bundesländern gegen das Sanierungskonzept in der Uranregion nicht zur Entscheidung an. Bericht mit einem Kommentar von Dr. Sebastian Pflugbeil: Wismut oder die Ungleichheit vor dem Gesetz.

Stx314-315.2000.1-3.3 (3 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Strahlenschutz-Novelle 2000: Bis zum 13. Mai 2000 soll der deutsche Strahlenschutz an EU-Recht angepaßt sein. Das Bundesumweltministerium läßt seine Vorstellungen zum neuen Strahlenschutzrecht nur verzögert in die Öffentlichkeit sickern. Atomabfälle im Straßenbau, Atommüll durch Müllverbrennung in die Luft "entsorgt", Atommüll verdünnt, vermischt und in neuen Produkten verarbeitet, Einsparungen von Milliarden Mark für die dann nicht mehr nötige Endlagerung - das sieht man beim Landesverband Nordrhein-Westfalen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. auf uns zukommen, wenn die derzeit ohne Beachtung der Medien und der Öffentlichkeit laufende Änderung des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung gesetzliche Normalität wird. Offensichtlich sei weder dem Leiter der Abteilung Strahlenschutz (RS II) beim Bundesumweltministerium, noch dem zuständigen Staatssekretär oder Bundesumweltminister Trittin so richtig klar, wovon sie eigentlich sprechen, während die alten Referenten des Ministeriums so hinterhältig, täuschend und trickreich zugunsten der Atomindustrie wirkten wie eh und je zu Zeiten der Kohl-Regierung, befürchtet der Strahlenschutzexperte Diplom-Ingenieur Heinrich Messerschmidt.

Stx310-311.1999.1-3.3 (3 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Euratom-Grundnormen: Neues Strahlenschutzrecht in Europa und Deutschland bleibt hinter modernen Anforderungen noch weit zurück. Die europäischen Richtlinien für den Strahlenschutz sind neu gefaßt worden und sollen bis zum 13. Mai 2000 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt worden sein - so auch in Deutschland. Darauf weist Claudia Sonnek in ihrer vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten Schrift hin (BfS-SCHR-18/98). Am 13. Mai 1996 hatte der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 96/29/Euratom "zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen" beschlossen und am 30. Juni 1997 ergänzend die Richtlinie 97/43/Euratom "über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition", kurz "Patientenrichtlinie" genannt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erarbeitet deshalb unter Beteiligung des "Länderausschusses für Atomkernenergie" mit seinem Fachausschuß für Strahlenschutz, eine Novelle des deutschen Strahlenschutzrechts. Fachlich beraten wird das BMU durch die Strahlenschutzkommission (SSK), die zu diesem Thema eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet hat, und durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sowie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Wie verlautet, wird in erster Linie an einer Novellierung der Strahlenschutzverordnung gearbeitet. Vorgesehen sollen aber auch Anpassungen des Atomgesetzes, der Röntgenverordnung und des Strahlenschutzvorsorgegesetzes sein.

Stx282-283.1998.1-4,9.5 (5 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Gesetzlicher Strahlenschutz: Forderung nach neuen Grenzwerten. Weiß die Bundesumweltministerin, wovon sie redet? Bundesumweltminsterin Angelika Merkel macht es sich allzu leicht, wenn sie die Forderung, sämtliche Atommülltransporte zu stoppen und die Grenzwerte im Strahlenschutz drastisch zu senken, abtut als "unseriösen Versuch, ein Sommerloch zu füllen". Vorausgegangen war ein Bericht in der Sonntagszeitung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) am 12. Juli 1998, in dem unter anderem stand, die Gesellschaft für Strahlenschutz kritisiere die offiziellen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Radioaktivität. Sie seien "Schreibtischkonstrukte", entsprächen "nicht dem Stand der Wissenschaft" und müßten "mindestens auf ein Zehntel der derzeitigen Werte gesenkt" werden. Die Nachrichtenagentur dpa griff dies auf; die Medien verbreiteten die Meldung. Flugs reagierten die Ministerin und der Vorsitzende der sie beratenden Strahlenschutzkommission. Ein Kommentar von Prof. Dr. Roland Scholz.

Stx278-279.1998.7,8,15-17.5 (5 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Strahlenschutzverordnung: Neue Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosen. Am 12./13. Februar 1996 hatte der Fachausschuß "Strahlenschutz" des Länderausschusses für Atomkernenergie eine neue Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung verabschiedet, die die bisherigen "Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Richtlinie zu §63 StrlSchV)" aus dem Jahre 1981 ersetzt. Sie wurde am 13. März 1997 vom BMU ausgefertigt und am 5. Juli 1997 ausgegeben.

Stx256-257.1997.11.1 (Kurzmitteilung, 1 Seite)

Strahlenschutzrecht

AKW-Betreiber müssen Anwohner informieren.

Stx256-257.1997.12 (Kurzmitteilung, 1 Seite)

Strahlenschutzrecht

Eidgenössischer Strahlenschutz. Die Schweiz ist stolz, denn sie besitzt seit dem 1. Oktober 1994 ein Strahlenschutz-Gesetz und eine neue Strahlenschutzverordnung. Nach eigener Einschätzung reagiert sie damit als erstes europäisches Land auf die Empfehlungen der internationalen Strahlenschutz-Kommission (ICRP) aus dem Jahre 1991. Besondere Beachtung sollten Regelungen zur Ausbildung im Strahlenschutz, ein verbesserter Schutz der Patienten bei medizinischer Strahlenanwendung sowohl in der Therapie als auch in der Diagnostik finden. Eine Reduzierung der Dosisgrenzwerte beruflich strahlenexponierter Personen wurde angestrebt.

Stx234-235.1996.3,4.2 (2 Seiten)

Strahlenschutzrecht

ICRP-Empfehlungen von 1990. Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 1990 hat das Bundesamt für Strahlenschutz Ende 1993 in deutscher Übersetzung im Gustav Fischer Verlag herausgegeben. Dabei handelt es sich um die vierte Basisempfehlung der ICRP (ICRP-Veröffentlichung 60), die diejenige aus dem Jahre 1977 (ICRP 26) ablöst.

Stx176-177.1994.7.1 (1 Seite)

Strahlenschutzrecht

Altlasten aus dem Uranbergbau: Strahlenschutzkommission legt 100-Millirem-Konzept zur Bewertung radioaktiv verseuchter Flächen vor. Im deutschen Strahlenschutz gibt es seit Oktober 1991 einen neuen Richtwert. Eine zusätzliche mögliche Strahlenbelastung von 100 Millirem pro Jahr aus den Altlasten des Uranbergbaus mutet die Strahlenschutzkommission der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten zu. Zum Vergleich: Die zulässige jährliche Belastung aus kerntechnischen Anlagen darf 30 Millirem nicht überschreiten.

Stx124-125.1992.1-4.4 (4 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Grenzwerte im Vergleich: Geringerer Strahlenschutz nach Ex-DDR-Recht. Im Auftrag von Greenpeace hat der Diplom-Physiker Christian Küppers vom Ökologie-Institut Darmstadt 1991 einen Vergleich über die Strahlenschutzgrenzwerte nach der Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz (VOAS v. 11.10.1984, GBl. 1 Nr. 30 S. 341; Ex-DDR-Recht) und nach der Strahlenschutzverordnung der Bundesrepublik Deutschland (StrlSchV, Fassung v. 30.6.1989, BGBl. 1989 I S. 1321, ber. I S. 1926, geändert 1990 BGBl. I S. 607 u. II S. 885, 1116) vorgelegt. Nach dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gelten "für bergbauliche und andere Tätigkeiten, soweit dabei radioaktive Stoffe, insbesondere Radonfolgeprodukte, anwesend sind", die DDR-Bestimmungen fort. Wegen der damit verbundenen Schlechterstellung der Bürger in den neuen Bundesländern hat Greenpeace 1991 in Karlsruhe eine Verfassungsklage eingereicht.

Stx118-119.1991.1,2.2 (2 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Die Internationale Strahlenschutzkommission empfiehlt nach langem Zögern nun ebenfalls geringere Belastungshöchstwerte. Im November 1990 tagte die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) in Großbritannien im Hauptquartier der britischen Strahlenschutzbehörde (NRPB) in Oxfordshire. Zweck des Treffens war die Aktualisierung der veralteten ICRP-Empfehlungen von 1977 (ICRP-26). Ein Vorentwurf der nun verabschiedeten Empfehlungen war im Februar 1990 erstellt und intern diskutiert worden.

Stx96-97.1991.1.1 (1 Seite)

Strahlenschutzrecht

EG-Recht: Übergangsregelungen für den Umweltschutz in Ostdeutschland. Mit der deutschen Vereinigung ist in Ostdeutschland auch das gesamte sogenannte primäre und sekundäre europäische Gemeinschaftsrecht in Kraft getreten. Dabei wurden zahlreiche Übergangsregelungen getroffen, um der "sozioökonomischen Lage und verwaltungsmäßigen Bedürfnissen" Rechnung zu tragen.

Stx92-93.1990.7,8.2 (2 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Neue Strahlen-Standards in Schweden. Das Schwedische Nationale Institut für Strahlenschutz (SSI) hat neue Standars für die Strahlenbelastung festgesetzt, die 1990 in Kraft treten sollen.

Stx62-63.1989.9.1 (1 Seite)

Strahlenschutzrecht

Bonn: Novelle der Strahlenschutzverordnung ab November 1989 in Kraft. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung vom 18. Mai 1989 ist am 27. Mai 1989 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. Teil I, Nr. 23, S. 943-981). Danach tritt die unter weitgehendem Ausschluß der Öffentlichkeit und ohne ausführliches Erörterungsverfahren von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates verfügte Verordnung am 1. November 1989 in Kraft.

Stx60-61.1989.1.1 (1 Seite)

Strahlenschutzrecht

Das 30-Millirem-Konzept entspricht nicht dem "Stand der Wissenschaft". Dem 30-Millirem-Konzept der Strahlenschutzverordnung liegt der Erkenntnisstand von 1958 zugrunde. Es schreibt vor, daß die Strahlenbelastung des Menschen aus den verschiedenen Ableitungen kerntechnischer Anlagen jeweils nicht mehr als 30 Millirem pro Jahr betragen soll. Einzig der Schutz der Keimzellen stand damals im Mittelpunkt der Strahlenschutzüberlegungen. Der Dosisgrenzwert ist überwiegend an den Bedürfnissen und technischen Möglichkeiten der Kernkraftwerksbauer und -betreiber orientiert. Die "Schwankungsbreite der natürlichen Radioaktivität" ist eine nachgeschobene Begründung. Die Fortschreibung und Neubewertung der Krebsstatistik von Hiroshima und Nagasaki hat gezeigt, daß die Gefahren der Radioaktivität weit unterschätzt worden sind, bei Gamma-Strahlen mit Einwirkung von außen um mindestens das Zehnfache. Die verwendeten Hilfsgrößen im Strahlenschutz, Äquivalentdosis und Dosisfaktoren, werden der Vielschichtigkeit der Strahlenwirkungen im Mikrovolumen des biologischen Gewebes nicht gerecht. Nicht die über ein Gewebe gemittelte Strahlendosis ist maßgeblich für mögliche Spätschäden, sondern die Art der Verteilung der durch ionisierende Strahlung gebildeten chemischen Radikale in den Zellen und Zellverbänden. Dosisgrenzwerte sind Kompromißwerte, die das "Menschenopfer" bestimmen, das die Gesellschaft für ihr vermeintliches Wohlergehen zu bringen bereit ist. Das erklärt der Arzt und Biochemiker Dr.med. Roland Scholz, Professor am Institut für Physiologische Chemie, Physikalische Biochemie und Zellbiologie der Universität München in einem 1989 erstellten Gutachten zum Normenkontrollantrag der SPD-Bundestagsfraktion gegen die Plutoniumnutzung, die diese Ende April 1988 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte.

Stx56.1989.1,2,5,6.4 + Stx57.1989.1,2,5,6.4 + Stx58-59.1989.3,4,7,8.4 (12 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Novellierung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Der Schutz von Leben und Gesundheit bleibt ungesichert. Nachdem der Novellierungsentwurf der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 1988 zunächst der Öffentlichkeit gegenüber unter Verschluß gehalten worden war, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Mai 1988 Fachleuten ihren Entwurf vorgelegt. Ohne den Experten und der Öffentlichkeit genügend Zeit zu lassen, war bereits für den 27. Juni 1988 ein Erörterungstermin in Bonn angesetzt worden. Die vorgelegte Novelle der Strahlenschutzverordnung sichert nicht den Schutz von Leben und Gesundheit im Zusammenhang mit der Anwendung der Kernenergie und der Verwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen, erklärte Dr. Werner Neumann von der Arbeitsgemeinschaft Umweltkontrolle (ARGUK) e.V. in Oberursel. Seine Analyse, die er dem Bundesministerium für Reaktorsicherheit zum Anhörungstermin vorlegte, ist wesentliche Grundlage für bisher erfolgte kritische Stellungnahmen von Organisationen wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Partei Die Grünen.

Stx36.1988.1,2,5.3 (3 Seiten)

Strahlenschutzrecht

Umweltminister verwehrt kritischer Öffentlichkeit Einblick in den Novellierungsentwurf der Strahlenschutzverordnung. Der Novellierungsentwurf der Strahlenschutzverordnung werde derzeit intern für die Verbandsanhörung vorbereitet. Strahlentelex könne deshalb kein Exemplar bekommen. Das teilte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im April 1988 der Redaktion mit.

Stx32.1988.6.1 (Kurzmitteilung, 1 Seite)

Strahlenschutzrecht

Rechtsgutachten: Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung gelten auch nach Tschernobyl weiter. Bei der Abwasserbeseitigung angefallener Klärschlamm in Bayern war in der Folge des Unglücks von Tschernobyl mit bis zu 75.000 Becquerel Cäsium-137 und mit bis zu 38.000 Becquerel Cäsium-134 pro Kilogramm belastet. Dieser Klärschlamm wurde zum Teil auf landwirtschaftlich genutzte Flächen aufgebracht, ohne daß dafür eine atomrechtliche Genehmigung vorlag. Unter anderem die Betreiber der Anlagen und das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vertraten die Ansicht, das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung seien auf die Folgen von Tschernobyl nicht anwendbar. Dem widerspricht ein im Juni 1987 fertiggestelltes Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg.

Stx18.1987.6.1 (1 Seite)

Strahlenschutzrecht

Rechtliche Spätfolgen von Tschernobyl. "Vorsorge" für den nächsten GAU. 1987, ein Jahr nach Tschernobyl, wird noch immer um sogenannte Grenzwerte gestritten, gibt es noch immer keine Auszeichnung der radioaktiven Belastung von Lebensmitteln. Stattdessen steigen die EG-Grenzwerte. Die Strahlenschutzverordnung ist zur Makulatur verkommen. Ein neu verabschiedetes "Strahlenschutzvorsorgegesetz" soll den nächsten Super-GAU verwalten. So hat das Unglück von Tschernobyl auch rechtliche Folgen. Betrachtungen von Dr. Ernst Rößler.

Stx10.1987.1,2.2 + Stx11.1987.1,2.2 (4 Seiten)

Strahlenschutzrecht

EG-Empfehlungen: Strafantrag empfohlen. Die 1987 von der EG-Kommission empfohlenen Höchstwerte für die radioaktive Belastung von Nahrungsmitteln veranlaßten den Kieler Toxikologen Professor Wassermann zu der Forderung, es sei an der Zeit, gegen die Strahlenschutzverantwortlichen der Bundesrepublik Deutschland Strafantrag wegen Anstiftung zum Totschlag zu stellen.

Stx10.1987.2.1 (1 Seite)

Strahlenschutzrecht

Radioaktiver Klärschlamm als Düngemittel. Seit Juli 1986 weist der Richter am Amtsgericht Sonthofen und Mitglied der Strahlenkommission des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Thomas Walther in Eingaben an Behörden und Ministerien sowie in Strafanzeigen darauf hin, daß radioaktiv verseuchter Klärschlamm nicht landwirtschaftliches Düngemittel, sondern radioaktiver Abfall sei.

Stx10.1987.3.1 (1 Seite)

Strahlenschutzrecht

"Strahlenschutzvorsorge". Zwei Bundesländer, Hessen und Berlin, hielten sich 1987 unter Berufung auf das Gebot, die Folgen eines kerntechnischen Unfalls zu minimieren, nicht an die Grenzwertfestlegung durch die Bundesregierung bzw. die Europäische Gemeinschaft. Nach der bis zum Sommer 1989 gültigen Strahlenschutzverordnung von 1976 ein völlig legitimes Vorgehen, denn Grenzwertfestlegung war darin als Ländersache definiert. Gastkommentar von Ruth Schmidt.

Stx2.1987.2.1 (1 Seite)

Umgebungsüberwachung und Verbraucherschutz

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Strahlenschutz

Mobile Röntgenfahrzeuge beim Zoll. Allein die Zollverwaltung verwendet „im Bereich der mobilen Röntgendetektion zwei verschiedene Anlagentypen, die in beiden Fällen die konventionelle Röntgentechnik (Durchleuchtung eines Objekts mittels Röntgenstrahlung) nutzen“. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Stx696-697.2016.8.1 (1 Seite)

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Verbraucherschutz

Katastrophenplanung: In Europa werden skandalös hohe radioaktive Belastungen der Nahrungsmittel im Falle eines neuen Atomunfalls erlaubt. Die französische Gruppe CRIIRAD prangert die skandalöse Arbeit der EURATOM-Experten an. Die französische Bürgerinitiative CRIIRAD (Commission de Recherche et d’Information Indépendantes sur la radioactivité) in Valence beschäftigt sich intensiv mit dem Entwurf der EU-Kommission zur Neuregelung des Strahlenschutzes, hauptsächlich in Form einer Zusammenfassung unveränderter Bestimmungen aus drei Verordnungen, die bereits zwischen 1987 und 1990 erlassen worden waren und in denen entsprechende Höchstwerte festgelegt sind. Eine Sachverständigengruppe gemäß Artikel 31 des EURATOM-Vertrages, deren Mitglieder nicht namentlich offengelegt wurden, habe am 21. November 2012 ihre Schlußfolgerungen aus dem Jahr 1998 bestätigt, daß die in der Verordnung Nr. 3954 aus dem Jahr 1987 für künftige Unfälle festgelegten Höchstwerte an Radioaktivität „noch immer gelten“ würden, heißt es in der Begründung der Vorlage der EU-Kommission. Dazu fand nun am 9. Juli 2015 eine Abstimmung im Europaparlament statt, zu der CRIIRAD den Abgeordneten im Vorfeld eine eigene Analyse der Kommissionsvorlage zur Kenntnis gab.

So kam eine Mehrheit wenigstens für einen Zusatzantrag die „Nahrungsmittel minderer Bedeutung“ („Minor food“) betreffend zustande. Die Abgeordneten plädierten mit 346 zu 322 Stimmen bei 4 Enthaltungen knapp dafür, die exorbitanten Höchstwerte für diese Nahrungsmittel zu verringern. Entsprechend dem EURATOM-Vertrag ist das Europäische Parlament jedoch lediglich beratend an der Festsetzung der Höchstwerte beteiligt.

Alle anderen skandalös hohen Belastungswerte in der Vorlage der EU-Kommission winkten die Abgeordneten des Europaparlaments dagegen mit 455 zu 189 Stimmen bei 30 Enthaltungen durch.

Strahlentelex hatte über die skandalösen Höchstwerte radioaktiver Belastung von Nahrungsmitteln in der Europäischen Union (EU) bereits ausführlich anläßlich der Vorlage des Entwurfs durch die EU-Kommission (COM(2013)576 final) in der Ausgabe 642-643 vom 3. Oktober 2013 berichtet (www.strahlentelex.de/Stx_13_642-643_S01-03.pdf) und festgestellt, daß sich im Katastrophenfall die EU-Bürger selber helfen müssen und keine Hilfe von Regierungen und Behörden bei der Minimierung der Strahlenbelastung erwarten können.

Prof. Mag. Heinz Stockinger von der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE) fertigte eine deutsche Übersetzung der CRIIRAD-Analyse aus dem Französischen an, die Strahlentelex dokumentiert.

Stx688-691.2015.14-17.4 (4 Seiten)

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Verbraucherschutz

Strahlenschutz: Kalkulierter Strahlentod. Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan und Europa sind viel zu hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf. Die Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen wie der von Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den Berechnungsgrundlagen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) würde eine Ausschöpfung der derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr japanischer Lebensmittel geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in Deutschland zu mehr als 150.000 Krebstoten jährlich führen, heißt es in einem am 20. September 2011 in Berlin vorgestellten Report der beiden Organisationen. Und würde die gesamte deutsche Bevölkerung sich von Lebensmitteln ernähren, die lediglich in Höhe von 5 Prozent dieser Grenzwerte belastet sind, wäre immer noch mit mindestens 7.700 zusätzlichen Krebstoten jährlich zu rechnen. Nach anderen Berechnungsgrundlagen als jenen der ICRP könnten es noch deutlich mehr sein und hinzu käme ein breites Spektrum verschiedenster Erkrankungen und genetischer Schädigungen. foodwatch und IPPNW beziehen sich dabei auf ein Gutachten der Vorstandsmitglieder der deutschen Gesellschaft für Strahlenschutz Thomas Dersee und Sebastian Pflugbeil, die beide auch die Redaktion des Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden. Report und Gutachten sind im Internet auf den Webseiten von foodwatch, IPPNW und Strahlentelex in deutscher, japanischer, englischer und französischer Sprache frei abrufbar.

Stx594-595.2011.1-4.4 (4 Seiten)

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Verbraucherschutz

Atommüll in Mecklenburg-Vorpommern: Brunnenvergiftung durch Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Freigabe von radioaktiven Reststoffen nach dem Konzept der „Kontrollierbaren Dosis“. Organisierte Brunnenvergiftung: Um die endzulagernden Mengen Atommüll zu verringern, werden radioaktive Reststoffe unterhalb gewisser Radionuklidkonzentration zur Freisetzung in die Umwelt und freien Weiterverwertung freigegeben. Nach der Stilllegung und beim Abbau kerntechnischer Anlagen fallen große Mengen radioaktiver Reststoffe und Abfälle an. Für die Atomkraftwerke Greifswald/Lubmin und Rheinsberg wird ein radioaktives Abfall- und Restvolumen von insgesamt 210.000 Kubikmeter erwartet. Das Abfallvolumen kann durch Konditionierungstechniken wie Hochdruckverpressen, durch Trocknung oder Verfestigung mittels Zementierung verringert werden. Die größte Reduktion erfolgt indes durch eine Verwertung der radioaktiven Reststoffe im Wirtschaftskreislauf. Nach Darstellung der Energiewerke Nord GmbH (EWN) können allein aus dem Kernkraftwerk Greifswald circa 1.200.000 Tonnen radiologisch restriktionsfreies Material und circa 500.000 Tonnen freizumessende Reststoffe in den Wirtschaftskreislauf beziehungsweise zur Deponierung als gewöhnliche Abfälle verbracht werden. Nur circa 100.000 Tonnen radioaktive Reststoffe müssen später als radiologische Abfälle zwischen- beziehungsweise endgelagert werden.

Stx564-565.2010.2-3.2 (2 Seiten)

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Verbraucherschutz

Umweltradioaktivität: Radioaktive Rückstände bei der Öl- und Gasförderung. Bei der Öl- und Gasförderung gelangen mit dem sogenannten Prozesswasser Begleitstoffe wie radioaktives Radium-226, Radium-228, Blei-210 und Thorium-228 aus dem Erdinneren an die Oberfläche. Diese radioaktiven Stoffe natürlichen Ursprungs lagern sich unter anderem in Schlämmen und in Förderröhren ab, so daß diese Materialien ebenfalls radioaktiv belastet werden. Trotz der Vorschriften in der Strahlenschutz-Verordnung (StrlSchV), die die Überwachung der Radioaktivität und der Belastung einzelner Personen vorgibt, erfolgt die Entsorgung dieser radioaktiven Rückstände weitgehend unkontrolliert in Eigenverantwortung durch die Förderfirmen. Mitteilungspflichten nach Paragraph 100 der Strahlenschutzverordnung gelten erst ab mehr als 2.000 Tonnen anfallender Rückstände jährlich.

Stx562-563.2010.7.1 (1 Seite)

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Verbraucherschutz

Warnung vor Gesundheitsrisiken bei Körperscannern an Flughäfen. In der Debatte um den Einsatz von Körperscannern zur Terrorbekämpfung an Flughäfen hat der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung, Prof. Dr. Rolf Michel, vor Gesundheitsrisiken gewarnt.

Stx552-553.2010.3.1 (1 Seite)

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Umgebungsüberwachung

Flüsse bleiben mit Tritium aus Atomanlagen belastet. Die Ableitungen von Tritium aus den Atomkraftwerken und die dadurch verursachten Belastungen der Flüsse wie Mosel und Neckar haben sich in den vergangenen Jahren „nur geringfügig“ verändert und sollen voraussichtlich auch künftig etwa gleich hoch bleiben. Das geht aus zwei Antworten der Bundesregierung vom 11. März 2009 hervor. Das erhöhte Krebs- und Leukämierisiko in der Nähe von Atomkraftwerken bleibt der Bundesregierung jedoch unerklärlich.

Stx534-535.2009.3-4.2 (2 Seiten)

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Umgebungsüberwachung

Radioaktiv kontaminierter Edelstahl in Deutschland gefunden. In mehreren Bundesländern sind radioaktiv kontaminierte Edelstahlprodukte aus Indien aufgefunden wurden. Das berichtete das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Mitteilung vom 10. Februar 2009. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge seien diese Verunreinigungen die Folge eines unbeabsichtigten Einschmelzens von radioaktiven Kobalt-60-Strahlenquellen in einem indischen Schmelzwerk. Nach Angaben der zuständigen Landesbehörden, die das Material untersucht haben, bestehe aber „keine Gefährdung für die Bevölkerung und die Umwelt“.

Stx532-533.2009.19.1 (1 Seite)

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Umgebungsüberwachung

Neutronen als Strahlenschutzproblem bei Atommülltransporten. Der Transport verglaster hochradioaktiver Abfälle im November 2008 von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Brennelemente La Hague in das Zwischenlager nach Gorleben erfolgte in französischen Transportbehältern. Etwa 80 Prozent der nach offizieller Dosisbestimmung von ihnen ausgehenden Exposition wird durch Neutronen erzeugt. Würde man die biologische Wirkung von Neutronen deutlich höher einschätzen, als dieses in der Strahlenschutzverordnung angenommen wird, käme es zu einer Grenzwertüberschreitung. Über die Wirkung von dicht ionisierender Strahlung, zu der Neutronen gerechnet werden, gibt es seit langem Debatten in der Wissenschaft. Die Argumente von Kritikern des offiziellen Strahlenschutzes, die in der Vergangenheit eine erhebliche Unterschätzung der Neutronenwirkung geltend gemacht haben, werden durch neuere Befunde an Flugpersonal und anderen menschlichen Kollektiven, die dicht ionisierender Strahlung ausgesetzt waren, gestützt. Von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.

Stx532-533.2009.6-11.6 (6 Seiten)

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Umgebungsüberwachung

Parlamentsbericht zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung 2007 veröffentlicht. Im November 2008 hat die Bundesregierung ihren Bericht zur „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2007“ zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages vorgelegt. Demnach schlägt die natürliche, aber auch zivilisatorisch veränderte Strahlenbelastung mit jährlich 2 bis 3, rechnerisch im Mittel mit jährlich 2,1 Millisievert (mSv) zu Buche und die zivilisatorische, ganz überwiegend durch Röntgenuntersuchungen in der Medizin verursachte Strahlenbelastung mit 1,9 Millisievert (mSv). Die Strahlenbelastungen in der Umgebung der Forschungszentren Karlsruhe und ganz besonders Jülich liegen etwa zehnfach über denen der Atomkraftwerke.

Stx526-527.2008.3-5.3 (3 Seiten)

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Verbraucherschutz

Den Röntgenpass wenigstens für Kinder sicherstellen. Die Vorschriften der Röntgenverordnung von 2002 werden immer noch nicht ausreichend umgesetzt. Weil Röntgenuntersuchungen auch mit Strahlengefährdungen verbunden sind, ist die Aufklärung der Patientinnen und Patienten darüber sowie eine Aufzeichnung in der seit 1987 geltenden Röntgenverordnung zur Pflicht erklärt worden. Und damit die Information der behandelnden Ärztinnen und Ärzte über erfolgte Untersuchungen und Strahlenbelastungen nicht vom Erinnerungsvermögen der Patienten abhängig ist, erhielt Paragraph 28 der Röntgenverordnung im Jahre 2002 unter anderem den folgenden Zusatz: „(2) ... Bei Röntgenuntersuchungen sind Röntgenpässe bereitzuhalten und der untersuchten Person anzubieten. ...“ Tatsächlich wird nach weiteren sechs Jahren die Röntgenverordnung in diesem Punkt heute häufig immer noch nicht umgesetzt, stellt dazu jetzt die Fraktion der Grün-Alternativen Liste (GAL) in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin fest. Die Ausgabe von Röntgenpässen werde von den Ärzten oft nicht angeboten und weil viele Patientinnen und Patienten ihrerseits keine Kenntnis von der Verordnung haben, auch nicht nachgefragt. Deshalb stellte die GAL-Fraktion in Berlin-Spandau nun im Juli 2008 den Antrag, das Bezirksamt möge sich gemeinsam mit den anderen Berliner Bezirken und dem Senat von Berlin dafür einsetzen, daß im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung die Veröffentlichung von Inhalt und Zielstellung der Röntgenverordnung in die regelmäßige Information des öffentlichen Gesundheitsdienstes aufgenommen und Röntgenpässe zur Ausgabe bereitgehalten werden. In Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin, den Kliniken und Hebammen solle zudem sichergestellt werden, daß für jedes neugeborene Kind ein Impfpass und ein Röntgenpass ausgestellt und den Eltern mit einem Merkblatt ausgehändigt wird. Und schließlich solle in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin, den niedergelassenen Kinderärzten und Kliniken auch sichergestellt werden, daß im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen und der Einschulungsuntersuchung für jedes untersuchte Kind, das keinen Röntgenpass hat, ein Röntgenpass ausgestellt und gemeinsam mit einem Merkblatt den Eltern übergeben wird.

Stx518-519.2008.1-2.2 (2 Seiten)

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Verbraucherschutz

Uran im Trinkwasser: Deutscher Uran-Grenzwert in Aussicht, europäischer Grenzwert in der Diskussion. Ein Bericht von Inge Lindemann. Die bundesweite Untersuchung der Urangehalte im Trinkwasser ist abgeschlossen. Im Dezember 2007 beendete das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) seine Messungen. Nach vierjähriger Laufzeit soll das Programm die Daten zur Berechnung und Festlegung eines Urangrenzwertes liefern. Für die wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse ist die Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes zuständig. Für das Frühjahr 2008 wird mit der Veröffentlichung eines Berichtes durch das Bundesumweltministerium gerechnet. Außerdem testete die Bundesforschungsanstalt in Braunschweig (FAL) im August und November 2006 Trinkwasserproben aus Haushalten im gesamten Bundesgebiet auf das radioaktive und giftige Schwermetall Uran. Die ersten Ergebnisse wurden bereits auf einer internationalen Wissenschaftstagung im Juni 2007 in Braunschweig vorgestellt. Die Messwerte veröffentlichte Strahlentelex auf seiner Homepage www.strahlentelex.de/uran_im_wasser.htm .Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin fordert wegen der gesundheitlichen Gefahren, die von Uran im Wasser ausgehen, einen EU-weiten Grenzwert für Uran im Trinkwasser und im Mineralwasser. Erste diesbezügliche Vorstöße wurden bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Mitte des Jahres 2007 unternommen. Wie aus den zuständigen Behörden bekannt wurde, ist ein deutscher Grenzwert für Uran im Trinkwasser in Aussicht. Kenner der Lage sehen ihn bei 10 Mikrogramm Uran pro Liter Wasser, entsprechen dem vom Umweltbundesamt vorgegebenen Richtwert. Auf europäischer Ebene hat sich kürzlich auch die Europäische Atomgemeinschaft EURATOM in die Diskussion eingeschaltet. Euratom fördert laut ihren Statuten unter anderem die „sichere Nutzung der Kernspaltung und den Einsatz von ionisierenden Strahlen in der Industrie und Medizin“.

Stx504-505.2008.8-11.4 (4 Seiten)

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Verbraucherschutz

Betrachtungen über die Radioaktivität von Uran in Phosphatdüngern. Nach dem Einsatz von Waffen mit abgereichertem Uran und der Debatte über die schädliche Wirkung dieses Elements, wird auch die Frage nach den Folgen der Verwendung von uranhaltigen Phosphatdüngern neu gestellt. Von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V., und Rosalie Bertell, International Institute of Concern for Public Health.

Stx496-497.2007.1-6.6 (6 Seiten)

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Verbraucherschutz

Strahlenschutz: Radonbäder bangen um ihre Reputation. "So hat Radon keine Chance" – unter dieser Schlagzeile empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) neuerdings Maßnahmen zur Verringerung von Radon in der Luft von Aufenthaltsräumen. Denn nicht nur in Bergwerken, auch in der Wohnzimmerluft ist das aus der Uranzerfallsreihe stammende, farb- und geruchslose radioaktive Edelgas gesundheitsschädlich. Diese Erkenntnis hatte sich jüngst behördlicherseits durchgesetzt, nachdem die Auswertung diverser Studien zeigte, daß es bereits ab etwa 100 Becquerel des radioaktiven Edelgases in einem Kubikmeter Raumluft zu einer nachweisbaren Erhöhung des Lungenkrebsrisikos kommt. Das alles ist den Betreibern sogenannter Radon-Heilbäder, die ihren Ruf einer besonderen therapeutischen Wirkung, insbesondere bei chronisch rheumatischen Erkrankungen, pflegen, ebenso wie den Verfechtern der These einer wohltuenden Wirksamkeit kleinerer Strahlendosen (Hormesis) offenbar zuviel. Ihren Patienten werde von den Krankenkassen die Übernahme der Kosten für eine schmerzlindernde Radonbehandlung mit der Begründung verweigert, die Wirksamkeit dieser Behandlung sei nicht erwiesen und das strahlenbedingte Risiko nicht zu rechtfertigen, beklagt der Verein Radiz Schlema e.V.. Zum 8. März 2005 hatte er deshalb zu einer Pressekonferenz nach Berlin eingeladen, um "6 namhafte, international renommierte Wissenschaftler" ihre Bewertung von mehreren früher durchgeführten Studien vorstellen zu lassen. Ein Bericht von Thomas Dersee.

Stx438-439.2005.3-5.3 (3 Seiten)

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Verbraucherschutz

Die Schwermetallbelastung durch Uran wurde bisher unterschätzt. Bundesbehörden diskutieren derzeit einen Grenzwert für Urangift im Trinkwasser und die Forscher des Braunschweiger Instituts für Pflanzenernährung und Bodenkunde der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) fordern zudem die Deklaration des Urangehaltes auf Mineralwasserflaschen. Unter dem Titel "Uran-Umwelt-Unbehagen" fand am 14. Oktober 2004 in Braunschweig ein ganztägiges Statusseminar statt. Ein Tagungsbericht von Inge Lindemann.

Stx430-431.2004.3-5.3 (3 Seiten)

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Umgebungsüberwachung und Verbraucherschutz

Gründe für besondere Aufmerksamkeit im Umgang mit dem Wasserstoffisotop Tritium. Überlegungen anläßlich der im Jahre 2003 für das französische Kernkraftwerk Cattenom beantragten Erhöhung der Einleitungswerte für Tritium in die Mosel. Von Dr. Sebastian Pflugbeil.

Stx406-407.2003.5-7.3 (3 Seiten)

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Umgebungsüberwachung

Strahlenschutz in Bayern: Mit dem Zyklotron des Biophysikalischen Instituts der TU München hergestelltes Kobalt-57 landete in der Kläranlage von Garching und wurde auf Wegen und Wiesen gefunden. Biochemie-Professorin kritisierte Verstöße gegen den Strahlenschutz an der Technischen Universität München und wurde danach entlassen. Radioaktives Kobalt-57 wurde bereits 1997 in der Kläranlage Garching gefunden. Nachdem die Konzentration 1998 um das Fünffache angestiegen war, führte das Landesamt für Umweltschutz (LfU) eine Kontrolle in dem als Quelle der Kontamination ermittelten Zyklotron des Physikdepartments der Technischen Universität (TU) München durch. Dabei wurden zahlreiche bis dahin unerkannte Kontaminationen mit Kobalt-57 und Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften festgestellt und deren Beseitigung angeordnet. Das berichtete die inzwischen nach ihrer Kritik an den Vorgängen von der Technischen Universität München entlassene ausserplanmäßige Professorin für Biochemie Dr. Beate Meier auf dem Internationalen Kongress "Strahlenschutz nach der Jahrtausendwende" am 10. Juni 2000 in Bremen. Sie und ihre Co-Autorin J. Fait vom Bayerischen Landesamt für Ernährung hätten bislang darauf verzichtet, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, weil sie keine Panik in der Öffentlichkeit auslösen wollten, erklärte Meier.

Stx324-325.2000.6.1 + Stx326-327.2000.6.1 (2 Seiten)

Umgebungsüberwachung

Umgebungsüberwachung von Atomkraftwerken: Vertrauen ist falsch, Kontrolle ist besser. In der 2. Hälfte der 80er Jahre gründeten sich aus aktiven Bürgerinitiativen an mehreren in- und ausländischen Atomkraftwerksstandorten Vereine mit dem Ziel, den sogenannten Normalbetrieb "ihres" Kraftwerks kritisch zu begleiten und so dessen Problematik im Bewußtsein der anwohnenden Bevölkerung wachzuhalten. Als ein wichtiges Hilfsmittel bot sich an, die mit der Abluft der Kraftwerke abgegebenen radioaktiven Stoffe meßtechnisch zu erfassen und nachgewiesene Erhöhungen der Umgebungsstrahlung bekannt zu machen. Zu diesem Zweck wurden je Standort mehrere umfangreiche, kontinuierlich arbeitende Apparaturen zur Radioaktivitätserfassung installiert. Es entstand die Arbeitsgemeinschaft Umgebungsüberwachung von Atomanlagen (AUA). Dr. Rolf Goedecke begleitet das Projekt seit Jahren als wissenschaftlicher Berater. Er stellt das von den Vereinen in AUA praktizierte Konzept der Datenerfassung und -auswertung dar.

Stx280-281.1998.1-4,9,10.6 (6 Seiten)

Verbraucherschutz

Verbraucherschutz: Radioaktive Zusätze in Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Düngemitteln. Was es laut Umweltbundesamt bisher nicht gibt, kann offenbar noch kommen. Den Zusatz radioaktiver Stoffe in Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Düngemitteln regelt die neuste Änderung der Strahlenschutzverordnung. Im Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung wurde in Paragraph 106 der genehmigungsbedürftige Zusatz von radioaktiven Stoffen und die genehmigungsbedürftige Aktivierung geregelt. In seinem Absatz 1 stand: "Wer bei der Herstellung ... von Pflanzenschutzmitteln ..., von Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Stoffen nach § 1 Nr.1 bis 5 des Düngemittelgesetzes, ..., zweckgerichtet radioaktive Stoffe zusetzt, bedarf der Genehmigung. Satz 1 gilt entsprechend für die Aktivierung. ..." Wir haben im Hoch- und Fachschulbereich und im Umweltbundesamt recherchiert, zu welchem Zweck man welchen Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- oder Düngemitteln welche radioaktiven Stoffe zusetzt. Die Reaktion war einhellig entsetzt: so etwas gebe es überhaupt nicht! Wir haben deshalb gefordert, die entsprechende Passage ersatzlos zu streichen, was dann auch tatsächlich gemacht wurde. In der 775. Sitzung des Bundesrates am 26. April 2002 wurde nun im Schatten der Novellierung der Röntgenverordnung diese Streichung wieder zurückgenommen. Heute gilt die oben zitierte alte Fassung.

Stx378-379.2002.5.1 (1 Seite)

Verbraucherschutz

Atommüll-Recycling: US-Behörde stoppt die Freigabe von kontaminierten Metallen. Radioaktiv verseuchter Stahl soll zu Atommüllbehältern verarbeitet werden. Das US-amerikanische Energiedepartment hat am 13. Juli 2000 den Verkauf mehrerer tausend Tonnen Metallschrott aus Atomwaffenfabriken verboten, damit radioaktiv kontaminierte Metalle nicht mehr länger zu Gürtelschnallen, Reißverschlüssen, Spielzeug und anderen Erzeugnissen verarbeitet werden. Der zuständige Staatssekretär Bill Richardson sagte, daß die Verkäufe erst wieder aufgenommen werden sollen, wenn die für die jeweiligen Anlagen Verantwortlichen sicherstellen könnten, daß die Metalle von jeglicher nachweisbarer radioaktiver Kontamination frei sind.

Stx326-327.2000.1,2.2 (2 Seiten)

Verbraucherschutz

Radioaktives Tritium dringt aus Plastik-Armbanduhren ins Blut. Zur Beleuchtung von Zifferblättern werden in Armbanduhren gern Farben verwendet, die radioaktives Tritium enthalten. Das Tritium durchdringt die Kunststoffgehäuse der Uhren und wird über die Haut in den Körper aufgenommen. Mit dem Blut transportiert und verteilt ist es im Urin von Trägern solcher Uhren mehr als zehnfach überhöht nachweisbar. Das stellten Wissenschaftler der österreichischen Behörde für Strahlenschutz und Nukleartechnologie und des Instituts für Medizinphysik der Universität Innsbruck fest.

Stx174-175.1994.2.1 (1 Seite)

Verbraucherschutz

Rußland: Radioaktive Rubel entdeckt. In Rußland wurden 70 radioaktiv verseuchte Banknoten mit einer gefährlich hohen Strahlung von bis zu 300.000 Mikroröntgen pro Stunde entdeckt. meldete die amerikanische Presseagentur Associated Press am 24. März 1994 aus Moskau.

Stx174-175.1994.8.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)

Verbraucherschutz

DGB Technologieberatung: Der richtige Bildschirm. Eine Marktübersicht über strahlungsarme, ergonomisch empfehlenswerte Bildschirme hat die DGB Technologieberatung Berlin in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin erstellt.

Stx118-119.1991.8.1 (Kurzmitteilung, 1 Seite)

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Strahlentelex
ISSN 09314288